@phdthesis{Ruppel2001, author = {Ruppel, Karl-Ludwig}, title = {Pers{\"o}nlichkeitsrechte an Daten?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-1178188}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Die Arbeit setzt sich mit der dogmatischen Einordnung des Ph{\"a}nomens "Datenschutz" im System des Delikstrechts des BGB, hier vor allem im Tatbestand des \S 823 Abs. 1 BGB, auseinander. Dabei wird vornehmlich das unter Privaten bestehende Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit auf der einen bzw. Pers{\"o}nlichkeitsschutz auf der anderen Seite beleuchtet. Datenschutzrechtliche Fragestellungen werden im deliktsrechtlichen allgemeinen Pers{\"o}nlichkeitsrecht verortet und insofern methodische Wege zu einer Beschreibung des Tatbestandes des \S 823 Abs. 1 BGB er{\"o}ffnet. Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil wird vorab gekl{\"a}rt, welche außerzivilrechtlichen Rahmenbedingungen f{\"u}r den Datenschutz im Privatrecht bestehen. Insbesondere wird die verfassungsrechtliche Figur eines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in ihren theoretischen Grundlagen und praktischen Auswirkungen n{\"a}her beleuchtet. Daran schließt sich die Frage nach einer m{\"o}glichen Drittwirkung auf die Privatrechtsordnung an. Schließlich werden die Neuerungen in der europ{\"a}ischen Rechtsentwicklung und deren Einfl{\"u}sse auf den Datenschutz im allgemeinen sowie das zivilrechtliche Pers{\"o}nlichkeitsrecht im besonderen untersucht. Der zweite Teil besch{\"a}ftigt sich mit der Fragestellung, welche Anwendungsr{\"a}ume das normierte einfache Recht f{\"u}r den in Rechtsfortbildung entwickelten Pers{\"o}nlichkeitsschutz hinterl{\"a}ßt und welche Konkurrenzprobleme dabei typischerweise entstehen. Dazu werden zun{\"a}chst die Grenzen des positiven Rechts herausgearbeitet. Anschließend wird die Kollisionsfrage beispielhaft zwischen den Anspr{\"u}chen nach dem BDSG und dem allgemeinen Pers{\"o}nlichkeitsrecht anhand der einschl{\"a}gigen Rechtsprechung und Literatur n{\"a}her untersucht. In einer abschließenden Betrachtung werden sodann die konkreten Auswirkungen der im Rahmen einer Neufassung des BDSG zu erwartenden gesetzlichen Schadensersatzbestimmungen auf Anspr{\"u}che nach \S 823 BGB in konkurrenzrechtlicher Sicht gekl{\"a}rt. In dem sich anschließenden dritten Teil, dem Hauptteil der Arbeit, werden verschiedene methodische Ans{\"a}tze zur Tatbestandsfassung des allgemeinen Pers{\"o}nlichkeitsrechts in \S 823 Abs.1 BGB er{\"o}rtert. Insbesondere wird untersucht, ob sich datenschutzrechtliche Interessen am besten {\"u}ber einen an der informationellen Selbstbestimmung oder einen an einzelnen Rechtsg{\"u}tern ausgerichteten Ansatz erfassen lassen. Die Arbeit zeigt insoweit die Grenzen der Bem{\"u}hungen um eine abstrakte Tatbestandsbeschreibung auf, um schließlich in der Erkenntnis zu m{\"u}nden, daß auch im Rahmen des \S 823 Abs. 1 BGB das Pers{\"o}nlichkeitsrecht mitunter allein durch die Achtung von Verhaltensnormen gesch{\"u}tzt werden kann. Gerade im Datenschutzrecht, einer Materie, die seither an die Normierung von Verhaltenspflichten angebunden ist, erscheint es aussichtslos, das Pers{\"o}nlichkeitsrecht allein durch die Benennung von einzelnen Pers{\"o}nlichkeitsg{\"u}tern ersch{\"o}pfend fassen zu wollen. Die Untersuchung kommt daher zu dem Ergebnis, daß sich der deliktsrechtliche Datenschutz am ehesten in einem methodisch zweigleisigen Ansatz aus rechtsguts- und eingriffsorientierter Betrachtungsweise fassen l{\"a}ßt. In einer oftmals unerl{\"a}ßlichen G{\"u}ter- und Interessenabw{\"a}gung zur Feststellung tatbestandlichen Unrechts werden in der Folge als verletzt erkannte und benennbare G{\"u}ter und Interessen ebenso einzustellen sein wie solche, die sich erst aus der erkannten Verletzung einer pers{\"o}nlichkeitssch{\"u}tzenden Verhaltensnorm im Wege der Ableitung gewinnen lassen. Neben dieser methodischen Betrachtung werden auch einige f{\"u}r den Datenschutz typische Abstufungsmerkmale f{\"u}r die konkret auf den Einzelfall zugeschnittene Interessenbewertung herausgearbeitet. Die Untersuchung schließt mit einem Aufbauvorschlag f{\"u}r die praktische Pr{\"u}fung des \S 823 Abs. 1 BGB.}, subject = {Deutschland}, language = {de} }