@phdthesis{Buttmann2002, author = {Buttmann, Margot}, title = {Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung der Unterst{\"u}tzungskasse}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-5125}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {Angesichts leerer Rentenkassen hat der Gesetzgeber in j{\"u}ngster Zeit versucht, die zweite S{\"a}ule der Altersvorsorge, die betriebliche Altersversorgung, attraktiver zu gestalten. Eine {\"u}berragende Rolle spielt dabei die Entgeltumwandlung, auf die Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2002 einen Anspruch haben. Die Dissertation untersucht arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Fragen einer betrieblichen Altersversorgung mittels Entgeltumwandlung zugunsten einer Unterst{\"u}tzungskasse in Abgrenzung zu den vier anderen Durchf{\"u}hrungswegen der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere zum neu eingef{\"u}hrten Pensionsfonds.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Gaul2007, author = {Gaul, Thomas}, title = {Untersuchung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Video{\"u}berwachungsmaßnahmen des Staates im {\"o}ffentlichen Raum mit und ohne biometrische Erkennungsverfahren unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung der hermeneutischen Erkenntnismethoden im Verfassungsrecht}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-39837}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2007}, abstract = {Die Arbeit untersucht staatliche Maßnahmen der Video{\"u}berwachung sowohl mit als auch ohne biometrische Erkennungsmethoden. Maßstab der {\"U}berpr{\"u}fung ist das Grundgesetz. Hierbei wird auch der Methodenkanon der Verfassungsauslegung kritisch hinterfragt und ein L{\"o}sungsvorschlag zur Erweiterung bisheriger Methoden unterbreitet.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Goehring2003, author = {G{\"o}hring, Armin Ludwig}, title = {Experimentierklauseln im Kommunalrecht - Rechtsprobleme im Spannungsfeld zwischen Regelungswut und "laisser faire"}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-6404}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Die Anforderungen an eine moderne Verwaltung haben sich in vielf{\"a}ltiger Weise gewandelt. Ging es fr{\"u}her noch allein um den wortlautgetreuen Vollzug des Gesetzes, so stehen heute andere Aspekte im Vordergrund bzw. jedenfalls gleichwertig daneben. Die Kassen der Kommunen sind leer, die Liste der Streichungen von {\"o}ffentlichen Zuwendungen und der Schließung {\"o}ffentlicher Einrichtungen wird t{\"a}glich l{\"a}nger. Der Sparzwang innerhalb der Verwaltungen ist erheblich. Zudem werden in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft die B{\"u}rger nicht mehr allein als Antragsteller bzw. Adressaten von Verf{\"u}gungen gesehen. In einem gewandelten Selbstverst{\"a}ndnis der Gesellschaft wollen und m{\"u}ssen sich die Verwaltungen zunehmend als Dienstleister etablieren, die, soweit dies der Natur der Sache nach m{\"o}glich ist, auf die Bed{\"u}rfnisse der B{\"u}rger bestm{\"o}glich eingehen sollen. Der Verwirklichung dieser Zwecke - Steigerung von Effizienz, Effektivit{\"a}t und B{\"u}rgern{\"a}he der Verwaltung - sollen die in die Kommunalgesetze der L{\"a}nder eingef{\"u}gten Experimentierklauseln dienen. Mit ihrer Hilfe soll das von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle f{\"u}r Verwaltungsvereinfachung konzipierte Neue Steuerungsmodell in die kommunale Praxis umgesetzt werden. Vorbilder dieser neuesten Tendenz der Verwaltungsreform waren {\"a}hnliche Ans{\"a}tze vor allem in den angels{\"a}chsischen und skandinavischen Staaten. Kern des Neuen Steuerungsmodells ist es, bisher ausgetretene Pfade des Verwaltungshandelns, die als zu wenig flexibel empfunden wurden, durch anpassungsf{\"a}higere Strukturen zu ersetzen. Dazu geh{\"o}ren z.B. die Zusammenf{\"u}hrung von Fach- und Ressourcenverantwortung in der Hand des zust{\"a}ndigen Sachbearbeiters, die Vorgabe globaler Budgetans{\"a}tze zur eigenst{\"a}ndigen Verwaltung innerhalb einer Abteilung anstatt der Vorgabe jedes einzelnen Haushaltspostens, die Steuerung der Verwaltungst{\"a}tigkeit mittels Kontrakten anstelle von Einzeleingriffen seitens des Gemeinderates, die Abflachung von Hierarchien innerhalb der Verwaltung und das Bem{\"u}hen um mehr B{\"u}rgern{\"a}he und Wettbewerb. Die vorliegende Arbeit m{\"o}chte die im Zusammenhang mit der Einf{\"u}hrung des Neuen Steuerungsmodells entstehenden grundlegenden rechtlichen Probleme er{\"o}rtern und einen Versuch zu deren L{\"o}sung anbieten.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Joellenbeck2005, author = {J{\"o}llenbeck, Birgit}, title = {Studium und Aufenthalt ausl{\"a}ndischer Studenten in Deutschland}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-22408}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2005}, abstract = {Die Arbeit besch{\"a}ftigt sich mit dem Aufenthalt ausl{\"a}ndischer Studierender in Deutschland. Dabei werden die Zulassung von Ausl{\"a}ndern zum Hochschulstudium, die Einreise nach Deutschland und die aufenthaltsrechtliche Situation untersucht. Dargestellt werden die Ver{\"a}nderungen durch das Zuwanderungsgesetz. Einen Schwerpunkt bildet die rechtliche Situation von Studierenden aus EU-Mitgliedstaaten unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung der Rechtsprechung des EuGH.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Loecher2005, author = {L{\"o}cher, Jens}, title = {Die Anh{\"o}rung im Sozialverwaltungsverfahren}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-12360}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2005}, abstract = {Die Anh{\"o}rung geh{\"o}rt auch im sozialen Verwaltungsverfahrensrecht zu den verfassungsrechtlich garantierten Grunds{\"a}tzen. Sie l{\"a}sst sich aus dem rechtsstaatlich begr{\"u}ndeten Fairnessprinzip - konkret: dem Recht auf Waffengleichheit - in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG herleiten. Diese Erkenntnis f{\"u}hrt zu einer engen Auslegung des \S 24 SGB X sowie den Regelungen, die sich mit den Rechtsfolgen eines Anh{\"o}rungsfehlers besch{\"a}ftigen. Die Anh{\"o}rung verwirklicht das Fairnessprinzip, indem sie dem Beteiligten eines sozialen Verwaltungsverfahrens Kenntnis dar{\"u}ber vermittelt, dass das gegen ihn gerichtete Verfahren kurz vor dem Abschluss steht. Damit wird diesem u.a. die M{\"o}glichkeit er{\"o}ffnet, durch eine Inanspruchnahme des Akteneinsichtsrechts einen ihm gegen{\"u}ber bestehenden Wissensvorsprung der Beh{\"o}rde auszugleichen. Ein "Recht auf Geheimnisse" kann der Beh{\"o}rde nur zustehen, wenn dies zur Verwirklichung einer anderen verfassungsrechtlichen Position, die den Fairnessgrundsatz im Einzelfall {\"u}berwiegt, erforderlich erscheint. Zur effektiven Einflussnahme auf den Erlass des beabsichtigten belastenden Verwaltungsaktes - und damit zur Erreichung einer ann{\"a}hernden Waffengleichheit - ist es zudem erforderlich, dass dem Beteiligten das Recht auf Stellungnahme zu der beabsichtigten Entscheidung zusteht und die Beh{\"o}rde verpflichtet ist, diese Stellungnahme bei ihrer Entscheidung zu beachten. Auch dies gew{\"a}hrleistet die Anh{\"o}rung. Eine effektive Stellungnahme setzt weiterhin voraus, dass der Beteiligte {\"u}ber die Tatsachen, die aus Sicht der Beh{\"o}rde die intendierte Entscheidung st{\"u}tzen, und die konkret beabsichtigte Rechtsfolge in Kenntnis gesetzt wird. Ein derart verstandenes Recht auf Waffengleichheit wird durch die Anh{\"o}rung erreicht. \S 24 Abs. 1 SGB X verpflichtet die Beh{\"o}rde zur Information {\"u}ber den Abschluss des Verwaltungsverfahrens, {\"u}ber die die Entscheidung aus ihrer Sicht tragenden Gesichtspunkte und - nach der in dieser Arbeit vertretenen Auffassung - auch {\"u}ber die konkret beabsichtigte Rechtsfolge. Der Beteiligte erh{\"a}lt Gelegenheit zur Stellungnahme, die Stellungnahme darf bei der abschließenden Entscheidung nicht unbeachtet bleiben. Damit erh{\"a}lt der Beteiligte die M{\"o}glichkeit zum Ausgleich eines Informationsdefizits und zur Einflussnahme auf Gang und Abschluss des Verfahrens. Die Anh{\"o}rung ist das Mittel, um im fortgeschrittenen Stadium des Verwaltungsverfahrens Waffengleichheit herzustellen. Das Fairnessprinzip fordert jedoch Waffengleichheit - und damit u.a. Ausgleich des Wissensvorsprungs zur Erm{\"o}glichung einer effektiven Einflussnahme auf Gang und Abschluss des Verfahrens - in jedem Verfahrensstadium. Hierzu m{\"u}ssen andere Verfahrensrechte, wie das Recht auf Akteneinsicht, herangezogen werden oder, wie im Falle des Rechts auf Information {\"u}ber die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens, erst entwickelt werden. Die Anh{\"o}rungsverpflichtung bzw. das Anh{\"o}rungsrecht gelten nicht schrankenlos, sondern m{\"u}ssen mit anderen verfassungsrechtlichen Positionen in Ausgleich gebracht werden. Der Gesetzgeber hat die Grenzen eines zul{\"a}ssigen Ausgleichs durch die Normierung eines abgeschlossenen Ausnahmekatalogs (\S 24 Abs. 2 SGB X) ebenso wenig {\"u}berschritten wie durch die Normierung von Heilungsm{\"o}glichkeiten oder - entgegen der Rechtsauffassung des 4. Senats des BSG - durch die Erweiterung des Heilungsrechts bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Moeller2004, author = {M{\"o}ller, Winfried}, title = {Tatsachenfeststellung im Asylprozess}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-10383}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2004}, abstract = {Die gr{\"u}ndliche Tatsachenfeststellung ist elementare Voraussetzung f{\"u}r die Richtigkeit asyl-rechtlicher Entscheidungen. Die Arbeit unterzieht die asylgerichtliche Praxis einer kritischen Analyse und deckt deren Widerspr{\"u}che und normativ nicht gerechtfertigten Eigenheiten auf mit dem Ergebnis, dass die Gerichte der Verpflichtung zur umfassenden Sachverhaltsaufkl{\"a}-rung nicht nachkommen, sondern durch extensive Mitwirkungspflichten die Verantwortung f{\"u}r erfolglosen Rechtschutz dem Asylkl{\"a}ger aufb{\"u}rden.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Stadie2003, author = {Stadie, Volker}, title = {Arbeitsrechtliche Fragen der Massenentlassung nach deutschem und schweizerischem Recht}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-5190}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Die Arbeit setzt sich mit den Grundlinien der Massenentlassung im deutschen und schweizerischen Recht auseinander. Behandelt werden neben Interessenausgleich und Sozialplan die Konsultationsvorschriften der \S\S 17ff. KSchG. Ausf{\"u}hrlich wird dabei auf den Betriebsbegriff der \S\S 17ff. KSchG eingegangen und f{\"u}r eine gemeinschaftsrechtkonforme Auslegung geworben. Auch werden die konkreten Auswirkungen des Besch{\"a}ftigungsf{\"o}rderungsgesetzes und des Korrekturgesetzes dargestellt. Im Anschluss an den deutschen Teil wird dann das schweizerische Recht der Massenentlassung mit den Art. 335d ff. OR dargestellt. In einer abschließenden Gegen{\"u}berstellung wird dann deutlich, dass die deutschen Regelungen wesentlich arbeitnehmerfreundlicher ausgestaltet sind als die der Schweiz.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{WippermannKempf2003, author = {Wippermann-Kempf, Silke}, title = {Die Bedeutung des Leistungsantrags im Sozialrecht}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-7151}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Leistungen des Sozialrechts werden grunds{\"a}tzlich auf Antrag gew{\"a}hrt. Die Arbeit besch{\"a}ftigt sich mit der Frage der rechtlichen Bedeutung des Leistungsantrags in den einzelnen Bereichen des Sozialrechts. Dabei beschr{\"a}nkt sie sich auf rechtstheoretische Darstellungen in Zusammenhang mit dem sozialrechtlichen Leistungsantrag, der auf den Erlass eines Verwaltungsaktes bzw. den Abschluss eines {\"o}ffentlich-rechtlichen Vertrages zielt. Voraussetzung ist, dass der Antrag von einer Privatperson an einen Tr{\"a}ger {\"o}ffentlicher Gewalt gerichtet ist. Nachdem zun{\"a}chst auf die Dispositionsmaxime in Abgrenzung zur Offizialmaxime und das Opportunit{\"a}tsprinzip (Kapitel II) in Zusammenhang mit der Er{\"o}ffnung des Verwaltungsverfahrens eingegangen wird, soll nach der Kl{\"a}rung des rechtlichen und außerrechtlichen Antragsbegriffs (Kapitel III) der Antrag als Willenserkl{\"a}rung des {\"o}ffentlichen Rechts charakterisiert werden (Kapitel IV). In Kapitel V erfolgt unter Ber{\"u}cksichtigung der Sozialgesetzb{\"u}cher eine Abgrenzung der Leistungen, die von Amts zu erbringen sind, zu denjenigen, die vom Leistungstr{\"a}ger aufgrund eines Antrages erbracht werden. Die Darstellung der einzelnen Sozialrechtsbereiche orientiert sich dabei an der Einteilung in Vorsorgesysteme, soziale Entsch{\"a}digungssysteme und in allgemeine Hilfs- und F{\"o}rdersysteme. In Kapitel VI wird im Hinblick auf die antragsabh{\"a}ngigen Sozialleistungen untersucht, ob den verschiedenen sozialrechtlichen Antr{\"a}gen nur verfahrenseinleitende formell-rechtliche Wirkung oder auch anspruchsbegr{\"u}ndender materiell-rechtlicher Charakter zukommt. Diese Problematik hat erheblich Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Entstehung und der F{\"a}lligkeit des einzelnen Leistungsanspruchs aber auch Fragen der Rechtsnachfolge h{\"a}ngen hiervon ab. Auf die Gesetzeshistorie wird erg{\"a}nzend eingegangen. In Kapitel VII wird der Frage nachgegangen, welche Informationspflichten, d.h. Auskunfts-, Beratungs- und Aufkl{\"a}rungspflichten, die Sozialleistungstr{\"a}ger im Vorfeld der Antragstellung, aber auch w{\"a}hrend des laufenden Verwaltungsverfahrens zu beachten haben. In Kapitel VIII geht es um die Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Leistungsantrags. In diesem Zusammenhang werden Fragen der Handlungsf{\"a}higkeit des Antragstellers, die Problematik der Verwaltungssprache, inhaltliche Mindestanforderungen, die an einen Leistungsantrag gestellt werden m{\"u}ssen und die verschiedenen Auslegungs- und Umdeutungsm{\"o}glichkeiten des vom Antragsteller ausgedr{\"u}ckten Begehrens den Schwerpunkt darstellen. Im weiteren soll dann der Umfang der gesetzlichen und außergesetzlichen Mitwirkungspflichten, die den Antragsteller regelm{\"a}ßig als Folge des Leistungsbegehrens treffen, untersucht und dargestellt werden. (Kapitel IX) An diesen Problemkreis anschließend werden die Rechtsfolgen einer wirksamen Antragstellung erl{\"a}utert, wobei insbesondere der Problemkreis der Verj{\"a}hrungsunterbrechung, das Entstehen des Sozialleistungsanspruchs und seine F{\"a}lligkeit sowie die Besonderheiten der gesetzlichen Rentenversicherung dargestellt werden. (Kapitel X) Das XI. Kapitel beleuchtet die Antragsr{\"u}cknahme, die wesentlich von der Dispositionsbefugnis des Antragstellers abh{\"a}ngt. Ausgehend davon, dass der sozialrechtliche Leistungsantrag von dem tats{\"a}chlich Leistungsberechtigten unter Ber{\"u}cksichtigung der rechtlichen Vorschriften gestellt worden ist, ist im XII. Kapitel die Frage aufzuwerfen, welche Folgen Willensm{\"a}ngel in Zusammenhang mit der Antragstellung haben. Dabei sind zun{\"a}chst offensichtliche Willensm{\"a}ngel zu ber{\"u}cksichtigen. Fraglich ist des weiteren, ob und unter Beachtung welcher rechtlichen Grunds{\"a}tze und mit welcher rechtlichen Konsequenz der Leistungsantrag als Willenserkl{\"a}rung des {\"o}ffentlichen Rechts angefochten werden kann. In Kapitel XIII sollen die Auswirkungen einer {\"U}bertragung bzw. eines {\"U}bergangs des sozialrechtlichen Leistungsanspruchs auf den Leistungsantrag dargestellt werden. Bei dieser Betrachtung wird unterschieden, ob der Rechts{\"u}bergang vor oder nach wirksamer Antragstellung durch}, subject = {Deutschland}, language = {de} }