@article{vonKriesWeissFalkenhorstetal.2011, author = {von Kries, R{\"u}diger and Weiss, Susanne and Falkenhorst, Gerhard and Wirth, Stephan and Kaiser, Petra and Huppertz, Hans-Iko and Tenenbaum, Tobias and Schroten, Horst and Streng, Andrea and Liese, Johannes and Shai, Sonu and Niehues, Tim and Girschick, Hermann and Kuscher, Ellen and Sauerbrey, Axel and Peters, Jochen and Wirsing von Koenig, Carl Heinz and R{\"u}ckinger, Simon and Hampl, Walter and Michel, Detlef and Mertens, Thomas}, title = {Post-Pandemic Seroprevalence of Pandemic Influenza A (H1N1) 2009 Infection (Swine Flu) among Children < 18 Years in Germany}, series = {PLoS ONE}, volume = {6}, journal = {PLoS ONE}, number = {9}, doi = {10.1371/journal.pone.0023955}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-141698}, pages = {e23955}, year = {2011}, abstract = {Background: We determined antibodies to the pandemic influenza A (H1N1) 2009 virus in children to assess: the incidence of (H1N1) 2009 infections in the 2009/2010 season in Germany, the proportion of subclinical infections and to compare titers in vaccinated and infected children. Methodology/Principal Findings: Eight pediatric hospitals distributed over Germany prospectively provided sera from in-or outpatients aged 1 to 17 years from April 1(st) to July 31(st) 2010. Vaccination history, recall of infections and sociodemographic factors were ascertained. Antibody titers were measured with a sensitive and specific in-house hemagglutination inhibition test (HIT) and compared to age-matched sera collected during 6 months before the onset of the pandemic in Germany. We analyzed 1420 post-pandemic and 300 pre-pandemic sera. Among unvaccinated children aged 1-4 and 5-17 years the prevalence of HI titers (>= 1:10) was 27.1\% (95\% CI: 23.5-31.3) and 53.5\% (95\% CI: 50.9-56.2) compared to 1.7\% and 5.5\%, respectively, for pre-pandemic sera, accounting for a serologically determined incidence of influenza A (H1N1) 2009 during the season 2009/2010 of 25,4\% (95\% CI : 19.3-30.5) in children aged 1-4 years and 48.0\% (95\% CI: 42.6-52.0) in 5-17 year old children. Of children with HI titers >= 1: 10, 25.5\% (95\% CI: 22.5-28.8) reported no history of any infectious disease since June 2009. Among vaccinated children, 92\% (95\%-CI: 87.0-96.6) of the 5-17 year old but only 47.8\% (95\%-CI: 33.5-66.5) of the 1-4 year old children exhibited HI titers against influenza A virus (H1N1) 2009. Conclusion: Serologically determined incidence of influenza A (H1N1) 2009 infections in children indicates high infection rates with older children (5-17 years) infected twice as often as younger children. In about a quarter of the children with HI titers after the season 2009/2010 subclinical infections must be assumed. Low HI titers in young children after vaccination with the AS03(B)-adjuvanted split virion vaccine need further scrutiny.}, language = {en} } @phdthesis{Fennel2006, author = {Fennel, Katja}, title = {Gef{\"a}ngnisarchitektur und Strafvollzugsgesetz - Anspruch und Wirklichkeit - am Beispiel des hessischen Vollzugs, unter Einbeziehung innovativer Ideen aus England und Frankreich}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-20105}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Die vorliegende Arbeit analysiert die strafvollzuglichen Zielsetzungen des Strafvollzugsgesetzes, um dann zu pr{\"u}fen, ob sie die Architektur der Anstaltsbauten umsetzt. Oberstes Ziel ist es dabei, einen {\"U}berblick {\"u}ber die bestehende Situation zu geben, nicht aber, die Geschichte zu beschreiben oder eine ideale Zukunftsvorstellung zu malen. Zudem soll diese Arbeit einen Beitrag zur Verbesserung des Strafvollzugs liefern, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die F{\"o}deralismusreform in Deutschland und die damit verbundene {\"U}bertragung der Gesetzgebungszust{\"a}ndigkeit f{\"u}r den Strafvollzug auf die L{\"a}nder. Die Untersuchung gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil erfolgt eine Auseinandersetzung mit den theoretischen Fundamenten des Strafvollzugs in Geschichte und Gegenwart als Basis f{\"u}r die im zweiten Teil sich anschließende Darstellung der baulichen Praxis in Umsetzung des Strafvollzugsgesetzes unter Heranziehung von Beispielen aus den Vergleichsl{\"a}ndern England und Frankreich. Das erste Kapitel widmet sich der Geschichte des Strafvollzugs. Durch den {\"U}berblick {\"u}ber die Entwicklung der Idee von der Gef{\"a}ngnisstrafe als Leibesstrafe zur Ausformung der heutigen Freiheitsstrafe soll die Grundlage f{\"u}r das Verst{\"a}ndnis des Strafvollzugsrechts, wie es sich aktuell pr{\"a}sentiert, geschaffen werden. Auch die architektonische Umsetzung der Vollzugsideologien kann - abgesehen davon, dass heute noch Strafvollzug in Anstalten durchgef{\"u}hrt wird, die bereits Zeugnis geben von seiner Vergangenheit - nicht ohne den historischen Zusammenhang nachvollzogen werden. Interessant erscheint hierbei insbesondere auch der zutage tretende Einfluss der jeweiligen Finanzlage auf den Reformeifer im Vollzugswesen. Im Anschluss daran ist es das Ziel des zweiten Kapitels, einen {\"U}berblick {\"u}ber die aktuelle Situation des Vollzugs in den einzelnen Staaten zu verschaffen. So werden die verschiedenen vorherrschenden Vollzugssysteme der L{\"a}nder vor- sowie die Organisation in verschiedene Anstaltsarten beziehungsweise -abteilungen dargestellt, aber auch ein {\"U}berblick {\"u}ber die Anzahl von Anstalten und Insassen gegeben, um zu zeigen, welchen Stellenwert das Vollzugswesen aufgrund seiner praktischen Relevanz einnimmt. Der Gef{\"a}ngnisbau ist ohne die ihm zugrundeliegenden Ideologien nicht umfassend zu verstehen. Nachdem mit einem {\"U}berblick {\"u}ber die Geschichte und den Status quo des Vollzugswesens die Basis f{\"u}r die eigentliche Begutachtung geschaffen wurde, stellt das dritte Kapitel daher die Zielsetzungen des Strafvollzugs zu Beginn des 21. Jahrhunderts in den drei zu vergleichenden L{\"a}ndern wertend dar. Desgleichen erfolgen eine Analyse bestehender Zielkonflikte sowie etwaiger Diskrepanzen zwischen Recht und Realit{\"a}t. Im vierten Kapitel erfolgt schließlich die Beschreibung des Einflusses von internationalen Vereinbarungen, die sich auf nationales Strafvollzugsrecht beziehungsweise auf die Praxis auswirken k{\"o}nnen oder m{\"u}ssen. Das f{\"u}nfte Kapitel rundet den ersten Teil der Arbeit ab. Es dient der Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Vollzugsbaus in Deutschland, England und Frankreich und verdeutlicht die M{\"o}glichkeit, die Anstaltsarchitektur in Deutschland am Beispiel Hessen unter Heranziehung von Modelltypen aus England und Frankreich fortzuentwickeln. Im zweiten Teil erfolgt schließlich eine Schilderung der besonderen Gegebenheiten im Vollzug, die bauliche Auswirkungen haben k{\"o}nnen oder sollten. Gegenstand sind zun{\"a}chst die Justizvollzugsanstalten f{\"u}r den regul{\"a}ren Vollzug der Freiheitsstrafe an M{\"a}nnern. Sie werden nach Standort und {\"a}ußerem Erscheinungsbild sowie nach ihrer Gesamtkonzeption untersucht. Schließlich erfolgt die Darstellung der Ergebnisse zu den einzelnen Bereichen (Wohnbereich, Arbeit und Freizeit, Besuchsbereich sowie die {\"u}brigen Vollzugseinrichtungen). Die Besonderheiten der {\"u}brigen Anstaltstypen bestimmen den Inhalt des zw{\"o}lften Kapitels. Den Gegenstand der Untersuchung bilden hier die Anstalten des offenen Vollzugs, der Frauenvollzug, die sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie in einem Exkurs die Einrichtungen f{\"u}r den Vollzug der Sicherungsverwahrung. Das dreizehnte Kapitel schließlich befasst sich mit baulichen Besonderheiten, die sich aufgrund bestimmter Situationen oder spezieller Gefangenengruppen, wie etwa Senioren oder langstrafigen Gefangenen, ergeben. Das vierzehnte Kapitel widmet sich der Vollzugsprivatisierung, die gerade in Deutschland einen Aufschwung erlebt. Es stellt die rechtlichen M{\"o}glichkeiten und die Praxis in den verschiedenen L{\"a}ndern vor und untersucht den Einfluss einer Privatisierung auf die bauliche Umsetzung des Vollzugsziels. Die Schlussbetrachtung soll schließlich die Ergebnisse der Arbeit zusammenfassen und auf die wichtigsten Errungenschaften und Probleme des Strafvollzugs hinweisen. Sie l{\"a}sst dabei insbesondere auch Raum f{\"u}r eine Gegen{\"u}berstellung der ermittelten Realit{\"a}t mit dem Bild des Strafvollzugs in der {\"O}ffentlichkeit.}, language = {de} }