@phdthesis{Musaev2014, author = {Musaev, Abdumalik}, title = {Geld- und Wechselkurspolitik in rohstoffreichen L{\"a}ndern. Eine empirische Analyse am Beispiel der Volkswirtschaft Russlands.}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-130776}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2014}, abstract = {Die Arbeit besch{\"a}ftigt sich mit den speziellen Herausforderungen der Geld- und Wechselkurspolitik in rohstoffreichen L{\"a}ndern. Die Auseinandersetzung mit der Thematik erfolgt dabei anhand einer empirischen Analyse der Wirtschaftsentwicklung Russlands im Zeitraum zwischen 2000 bis 2009. Diese Periode wurde durch eine hohe Volatilit{\"a}t des {\"O}lpreises gekennzeichnet, die die Wirtschaftsentwicklung Russlands erheblich beeinflusste. Die aus dem Anstieg des {\"O}lpreises resultierenden Rohstoffeinnahmen entfalteten einerseits positive wirtschaftliche Effekte. Der im Jahr 1998 f{\"u}r zahlungsunf{\"a}hig erkl{\"a}rte Staat konnte sich wenige Jahre sp{\"a}ter eine expansive Haushaltspolitik leisten. Andererseits entstanden durch die Rohstoffeinnahmen auch negative wirtschaftliche Folgen. Infolge der starken realen Aufwertung des Rubels wurde die Wettbewerbsf{\"a}higkeit des Industriesektors deutlich belastet. Die Import- und Rohstoffabh{\"a}ngigkeit des Landes nahm deutlich zu. Unter der hohen Volatilit{\"a}t der Rohstoffpreise hat die Finanz- und Wirtschaftsstabilit{\"a}t stark gelitten. Die durch die {\"O}lpreisschwankungen verursachten Wechselkursturbulenzen wurden zus{\"a}tzlich durch spekulative Kapitalbewegungen verst{\"a}rkt. Die realen Geldmarktzinss{\"a}tze verliefen {\"u}berwiegend in einem negativen Bereich. Die Inflationsrate konnte zwar reduziert werden, die angek{\"u}ndigten Inflationsziele konnten aber nicht eingehalten werden. Die unkontrollierte Geldbasisbildung kam durch die Devisenmarktinterventionen der Notenbank und eine stark expansiven Fiskalpolitik zustande. Auf dem Geldmarkt herrschte ein Angebots{\"u}berhang. Dar{\"u}ber hinaus nutzten die Kreditinstitute die Verschuldung im Ausland als eine zus{\"a}tzliche Quelle f{\"u}r ihre boomenden Kreditgesch{\"a}fte. Die Handlungsoptionen der Notenbank waren zus{\"a}tzlich durch die rohstofffinanzierte expansive Fiskalpolitik eingeschr{\"a}nkt. Die Spielr{\"a}ume der Notenbank waren umso geringer, je h{\"o}her der {\"O}lpreis anstieg und je mehr der Staat die Rohstoffeinnahmen ausgab. Die {\"O}lpreisentwicklung und die sich selbst verst{\"a}rkenden Kapitalfl{\"u}sse hatten entscheidenden Einfluss auf die Zinss{\"a}tze und den Wechselkurs. Nach Meinung des Verfassers werden alle rohstoffreichen offenen L{\"a}nder mit hohen Inflationsraten mit einer {\"a}hnlichen Problematik konfrontiert. Der Trade-off heißt: Entweder Wechselkursaufwertung oder Inflationsimport. Wie ist dieses Problem zu l{\"o}sen? Welche Alternativen hatte die Notenbank Russlands? Nach dem IWF w{\"a}re ein Free Floating die beste Strategie. Demnach h{\"a}tte eine hohe Wechselkursvolatilit{\"a}t den Kapitalanleger trotz der hohen Renditem{\"o}glichkeiten abgeschreckt. Der Verlauf des Wechselkurses h{\"a}tte seinen Fundamentalfaktoren entsprochen. Dabei gilt nach dem IWF der volatile {\"O}lpreis ebenfalls als ein fundamentaler Bestandteil des Gleichgewichtes. Der Verfasser widerspricht der Auffassung der IWF-Experten. Das Hauptproblem in diesem Ansatz ist die hohe mittelfristige Volatilit{\"a}t der Rohstoffpreise. Der {\"O}lpreis entwickelte sich bis 2004 weitgehend stabil rund um die Marke von 30 USD/Barrel. Nach 2004 verzeichnete der {\"O}lpreis im Laufe der 55 Monate (oder 4,5 Jahre) einen erkennbar ansteigenden Trend auf etwa 140 USD/Barrel und schrumpfte anschließend innerhalb von weiteren 6 Monaten auf 35 USD/Barrel zur{\"u}ck. So eine Entwicklung des {\"O}lpreises h{\"a}tte beim Free Floating verheerende Auswirkungen gehabt. Die W{\"a}hrung h{\"a}tte parallel zu jedem {\"O}lpreisanstieg aufgewertet. Der Kapitalzufluss h{\"a}tte die Aufwertung zus{\"a}tzlich verst{\"a}rkt. Die Abwertung des Rubels im August 2008 infolge des {\"O}lpreisverfalls und der massiven Kapitalflucht w{\"a}re so stark gewesen, dass dadurch die Finanz-, Preis- und Wirtschaftsstabilit{\"a}t stark gef{\"a}hrdet worden w{\"a}ren. Zur L{\"o}sung des Trade-offs zwischen Wechselkurs- und Geldpolitik bietet sich nach Meinung des Verfassers das Managed-Floating-Modell an. Das Modell widerspricht der bekannten „Unm{\"o}glichkeit" des klassischen „Dreiecks". Eine autonome Zins- und Wechselkurssteuerung in einer offenen Volkswirtschaft ist nicht nur m{\"o}glich, sondern in den F{\"a}llen wie Russland die einzig richtige L{\"o}sung. Die Ausgangsgr{\"o}ße ist in diesem Modell der autonom zu steuernde Zinssatz, der im Fall Russland von der Notenbank h{\"a}tte angehoben werden m{\"u}ssen, um die Inflationsrate m{\"o}glichst schnell abzusenken. In der Wechselkurssteuerung wird auf den mittelfristig stabilen realeffektiven Wechselkurs abgestellt. Da die Inflationsrate in Russland deutlich h{\"o}her war als im Ausland, w{\"a}re eine gesteuerte Abwertung des Rubels erforderlich gewesen. Dadurch w{\"a}re die Wettbewerbsf{\"a}higkeit der Industrie gef{\"o}rdert worden. Durch die Abwertung des Rubels w{\"a}re der Zufluss des kurz- und mittelfristigen Auslandskapitals selbst bei hohen Renditem{\"o}glichkeiten in Russland abgewendet worden. Eine wesentliche Gefahr f{\"u}r den Erfolg des Managed-Floating-Modells stellt aber eine stark expansive, rohstofffinanzierte Fiskalpolitik dar. Eine strenge Fiskaldisziplin spielt daher eine entscheidende Rolle.}, subject = {Wechselkurspolitik}, language = {de} } @phdthesis{Babenkova2006, author = {Babenkova, Natalya}, title = {Die Grundst{\"u}cksver{\"a}ußerung nach deutschem und russischem Recht unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung der Ver{\"a}ußerung an Ausl{\"a}nder - Rechtsgeschichtliche Aspekte und aktuelle Fragen}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-20693}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {2. Geschichtliche Grundlagen der Modernisierung des Bodenrechts in Deutschland und Russland Die vorliegende Arbeit behandelt die Entwicklung des Grundeigentumsbegriffs in Deutschland und Russland. Was die Entwicklung in Deutschland betrifft, wurden folgende Schwerpunkte n{\"a}her betrachtet: die Entstehung von Eigentum an Grund und Boden, die allm{\"a}hliche Entwicklung des Familienbesitzes an Grund und Boden hin zu Privateigentum, der geteilte Eigentumsbegriff im Mittelalter sowie das unbeschr{\"a}nkte Grundeigentum des 19. Jh. Ferner wird die Entwicklung der Eigentumsdefinition in der Rechtswissenschaft im Zeitraum vom Mittelalter bis heute untersucht. Bei der Entwicklung des Grundeigentumsbegriffs in Russland liegt das Hauptaugenmerk auf der Entstehung des Grundeigentums, der Enteignung des Privatgrundeigentums durch den Zaren und die allm{\"a}hliche Befreiung des Privateigentums von den Fesseln der Staatsgewalt. Danach wurden die fr{\"u}hesten Verf{\"u}gungsgesch{\"a}fte {\"u}ber Grundst{\"u}cke in Russland und Deutschland untersucht und miteinander verglichen. Dabei ist festzustellen, dass die Idee der Verf{\"u}gungsmacht {\"u}ber Grundst{\"u}cke sowohl in Deutschland im 12. Jh. als in Russland im 14. Jh. von Seiten der Kirche kam: sie sprach dem Erblasser ein Verm{\"o}gensteil aus dem Familienbesitz als Seeleger{\"a}te zur freien Ver{\"a}ußerung zu. Anließend wurde der Eigentumserwerb an Grundst{\"u}cken nach dem Allgemeinen Landrecht von 1794 (ALR), dem Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 (CMBC) und dem russischen Svod Zakonov von 1832 (SZ) untersucht. 2. Entwicklung der Grundst{\"u}ckserwerbsf{\"a}higkeit der Ausl{\"a}nder in Deutschland und Russland Diese Ausarbeitung begann mit der Entwicklung der Grunderwerbsf{\"a}higkeit von Ausl{\"a}ndern in Deutschland. Am Anfang der zivilisatorischen Entwicklung betrachtete sich jedes Volk als einzige Rechts- und Personengemeinschaft, weshalb rechtlose Fremde der absoluten Willk{\"u}r derselben ausgesetzt waren. Eine Ausnahme stellten solche Ausl{\"a}nder dar, die dem Schutz des K{\"o}nigs oder eines Volksgenossen unterfielen. In dieser Periode entwickelten sich Rechte an Ausl{\"a}nder, wie Strand- und Wildfangrechte. Die Rechtslage ausl{\"a}ndischer Christen verbesserte sich in der Zeit des Fr{\"a}nkischen Reichs. Der Zerfall des fr{\"a}nkischen Reiches f{\"u}hrte zur Verfeindung kleinerer Herrschaften und zur r{\"u}ckl{\"a}ufigen Entwicklung der Rechtsf{\"a}higkeit von Ausl{\"a}ndern. Reichsangeh{\"o}rige eines anderen Territorien wurden damals genauso behandelt wie Nichtsreichsangeh{\"o}rige. Fremde durften zwar Grundst{\"u}cke auf fremden Territorien erwerben, sollten aber entweder den B{\"u}rgereid leisten oder sich verpflichten, in dinglichen Rechtsverh{\"a}ltnissen vor l{\"a}ndlichen Gerichten aufzutreten. Beim Kauf war von ihnen immer das Vorkaufsrecht Einheimischer zu beachten. Die Bildung des deutschen Bundes im Jahre 1815 begr{\"u}ndete f{\"u}r die Angeh{\"o}rigen der deutschen Bundesstaaten die Gleichstellung hinsichtlich der wesentlichen Privatrechte. Art. 18 Abs. a der Deutschen Bundesakten sicherte den Untertanen der deutschen Bundesstaaten den Grundeigentumserwerb innerhalb des Bundes zu. Nach dem Zerfall des Deutschen Bundes hat Art. 3 Reichverfassung die Reichsb{\"u}rgerrechte f{\"u}r alle Deutsche anerkannt. Ferner habe ich die preußische und bayerische Gesetzgebung und Rechtsprechung im 19. Jh. untersucht. Bez{\"u}glich der Grundst{\"u}cksver{\"a}ußerung an Ausl{\"a}nder in Russland wurden zun{\"a}chst Erwerbsbeschr{\"a}nkungen f{\"u}r Ausl{\"a}nder im Russischen Reich im 19 Jh. untersucht. Im Allgemeinen hatten Ausl{\"a}nder die gleichen M{\"o}glichkeiten Immobilien zu erwerben wie Inl{\"a}nder. Die Ver{\"a}ußerungs- und Erwerbsbeschr{\"a}nkungen beruhten zun{\"a}chst auf st{\"a}ndischen und betrafen auch Einheimische. Die weiteren Erwerbsbeschr{\"a}nkungen beruhten auf politischen Gr{\"u}nden und galten nur f{\"u}r Ausl{\"a}nder. Sie durften keine Grundst{\"u}cke in den Grenzgebieten des Russischen Reichs erwerben. Weitere Erwerbsbeschr{\"a}nkungen betrafen Polen und Juden. Nach der Untersuchung des geltenden Rechts im Hinblick auf die Grundst{\"u}ckserwerbsf{\"a}higkeit der Ausl{\"a}nder ist festzustellen, dass Ausl{\"a}nder nahezu gleichwertigen Zugang wie Inl{\"a}nder zu Grundeigentum in Russland haben. 3. Grundst{\"u}cksver{\"a}ußerung nach geltendem deutschem und russischem Rechts Es wurden zwei Rechtssysteme mit unterschiedlichen Prinzipien hinsichtlich der Grundst{\"u}cksver{\"a}ußerung - deutsches Abstraktionsprinzip und russisches Traditionsprinzip - miteinander verglichen. W{\"a}hrend das Eigentum in Deutschland mit der dinglichen Einigung und Eintragung im Grundbuch auf den Erwerber {\"u}bergeht, ist in Russland daf{\"u}r der wirksame Kaufvertrag und die Registrierung des Eigentums{\"u}bergangs im staatlichen Register erforderlich.}, subject = {Deutschland}, language = {de} }