@phdthesis{Zimmerling2010, author = {Zimmerling, Jan}, title = {Freiwillig angebotene Weiterbesch{\"a}ftigung - Annahmeverzug und Prozessbesch{\"a}ftigung im K{\"u}ndigungsschutzprozess}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-56314}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2010}, abstract = {Die einvernehmliche Weiterbesch{\"a}ftigung w{\"a}hrend des K{\"u}ndigungsschutzprozesses kann ein grunds{\"a}tzliches Problem des deutschen K{\"u}ndigungsschutzrechts l{\"o}sen: Dass dieses nur eine ex-post-Beurteilung zul{\"a}sst, zwingt den gek{\"u}ndigten Arbeitnehmer regelm{\"a}ßig dazu, seinen Arbeitsplatz zumindest zeitweise zu ver-lassen. Mit dem m{\"o}glichen Nachteil, bestimmte Positionen oder Qualifikationen im Betrieb zu verlieren. Dagegen riskiert der Arbeitgeber bei Ausspruch einer K{\"u}ndigung stets, in Annahmeverzug zu geraten und Lohn zahlen zu m{\"u}ssen, ohne im Gegenzug wenigstens die Arbeitsleistung erhalten zu haben. Damit ist die vor{\"u}bergehende Weiterbesch{\"a}ftigung „bis zum Abschluss des K{\"u}ndigungs-schutzverfahrens" f{\"u}r beide Seiten nur sinnvoll. Vorliegend wurde untersucht, wie ein solcher Prozessarbeitsvertrag geschlossen wird, welche Rechte und Pflichten er f{\"u}r Arbeitgeber und Arbeitnehmer begr{\"u}n-det und unter welche Bedingung und Befristungen er (zwangsl{\"a}ufig) gestellt ist. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob und inwieweit das Schriftformerfor-dernis des \S 14 Abs. 4 TzBfG zu beachten ist. Lehnt der Arbeitnehmer eine ihm angebotene Weiterbesch{\"a}ftigung dagegen ab, so stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf seinen Verzugslohnan-spruch hat. Die Rechtsprechung des BAG, wonach der bei Ausspruch einer un-wirksamen K{\"u}ndigung begr{\"u}ndete Annahmeverzug des Arbeitgebers zwar nicht ende, der Arbeitnehmer sich aber {\"u}ber \S 615 S. 2 BGB b{\"o}swillig unterlassenen Zwischenverdienst anrechnen lassen m{\"u}sse, wird hier einer kritischen Pr{\"u}fung unterzogen.}, subject = {Deutschland}, language = {de} }