@phdthesis{Schuster2013, author = {Schuster, Ruth}, title = {Die Auseinandersetzung um die moderne Fortpflanzungsmedizin in Deutschland und die Perspektiven des j{\"u}dischen Religionsgesetzes dazu}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-135701}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2013}, abstract = {Die Felder und Techniken der modernen Fortpflanzungsmedizin sind im Laufe der Jahre weit fortgeschritten. Um dem Wunsch eines kinderlosen Ehepaares nach Nachwuchs nachzugehen, haben sich Methoden entwickelt, um diesen zu erf{\"u}llen. Hierbei haben sich die In-Vitro-Fertilisation und die daraus entwickelte Modifikation, die Intracytoplasmatische Spermieninjektion etabliert. Auch wenn die seit dem Jahre 2004 durchgef{\"u}hrten IVF-Geburten, aufgrund mangelnder Krankenkassenleistungen, entschieden gesunken sind und die kumulative Schwangerschaftsrate nach drei durchgef{\"u}hrten Embryotransfers maximal bei 50-70 \% liegt, ist die In-Vitro-Fertilisation und mit ihr verwandten Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (im Falle mangelnder Spermienqualit{\"a}t) neben der homologen und heterologen Insemination das {\"a}lteste und das neuste reproduktionsmedizinische Verfahren, das zur Behandlung des unerf{\"u}llten Kinderwunsches eingesetzt wird. Des Weiteren haben sich die Pr{\"a}implantations- und Pr{\"a}nataldiagnostik einen weit verbreiten Ruf verschafft, um Erbkrankheiten und Fehlentwicklungen des Embryos noch in fr{\"u}hester Entwicklungszeit aufzudecken. Dass hierbei der Embryo und das noch ungeborene Leben in eine Zwickm{\"u}hle ethischer und rechtlicher Beurteilungen rutschen, scheint offensichtlich. Denn das seit 1990 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz regelt zwar weite Bereiche rund um den Schutz des Embryos, hinterl{\"a}sst aber auch L{\"u}cken. Somit werden Rufe laut nach der Schaffung eines eigenen Fortpflanzungsmedizingesetzes, um die ungeregelten Aspekte der Fortpflanzungsmedizin zu kl{\"a}ren [457]. Die rechtliche Lage der modernen Fortpflanzungsmedizin in Deutschland ist recht komplex. F{\"u}r die vielen verschiedenen Methoden herrschen unterschiedlich rechtliche Regelungen. So wird zum Beispiel die In-Vitro-Fertilisation rechtlich anders geregelt als die Pr{\"a}natal- und die Pr{\"a}implantaionsdiagnostik. In Hinsicht auf die In-Vitro-Fertilisation dient als rechtliche Grundlage das Embryonenschutzgesetz, welches besagt, dass „bereits die befruchtete, entwicklungsf{\"a}hige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an" einem Embryo mit all seinen Rechten entspricht. Die Pr{\"a}nataldiagnostik st{\"u}tzt sich zum großen Teil auf die von der Bundes{\"a}rztekammer verabschiedeten „Richtlinien zur pr{\"a}natalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen" sowie auf eine „Erkl{\"a}rung zum Schwangerschaftsabbruch nach Pr{\"a}nataldiagnostik". In diesen Richtlinien wird darauf hingewiesen, dass zum einen das Lebensrecht des Ungeborenen, zum anderen die Handlungsfreiheit der Eltern in die jeweiligen Entscheidungen einbezogen werden muss. Die in Deutschland zwischen Zulassung und Nichtzulassung befindliche Pr{\"a}implantationsdiagnostik beruft sich auf das Embryonenschutzgesetz, welches den Verbrauch von Embryonen verbietet, da nach dem Gesetz eine Blastomere einem ganzen Embryo gleichgestellt sei. Ebenso besagt das ESchG, dass eine Eizelle nur zum Zweck der Herbeif{\"u}hrung einer Schwangerschaft befruchtet werden darf, da aber die Pr{\"a}implantationsdiagnostik die genetische Analyse beabsichtigt, steht dies in einem Widerspruch. Jedoch wird in und außerhalb von Europa der Umgang mit IVF, Pr{\"a}implantations- und Pr{\"a}nataldiagnostik verschieden gehandhabt. W{\"a}hrend sich Deutschland und {\"O}sterreich f{\"u}r ein klares Verbot der Pr{\"a}implantationsdiagnostik aussprechen, ist diese in Frankreich und Großbritannien grunds{\"a}tzlich m{\"o}glich. Wenn man sich die halachischen Grundlagen im Umgang mit der modernen Fortpflanzungsmedizin vor Augen f{\"u}hrt, ist es im Kern der Status des Embryos, der Juden und Christen in zwei v{\"o}llig verschiedene Richtungen laufen l{\"a}sst. Die Halacha spricht von menschlichem Leben erst von der Geburt an und geht von mehreren unterscheidbaren Stadien in der Entwicklung des vorgeburtlichen Lebens im Mutterleib aus. Ganz anders die christliche Ethik, sie erkennt bereits dem Embryo die Schutzw{\"u}rdigkeit menschlichen Lebens zu. Wenn das j{\"u}dische Recht die Schutzw{\"u}rdigkeit eines Embryos nach der entscheidenden Frage differenziert, ob er j{\"u}nger oder {\"a}lter als vierzig Tage ist, wird deutlich, dass die IVF als grunds{\"a}tzlich rechtm{\"a}ßig gelten muss, da die Embryonen, die im Zuge jeder IVF zerst{\"o}rt oder weitergehend genutzt werden, keinen besonderen Schutz in Anspruch nehmen k{\"o}nnen. Ebenso fallen jene Vorg{\"a}nge und Maßnahmen einer modernen PID in jenen Zeitraum von vierzig Tagen nach der Empf{\"a}ngnis, innerhalb dessen nach jahrtausendalter Einstellung des j{\"u}dischen Rechts noch kein menschliches Leben im Mutterleib existiert. Somit steht die Halacha einer begr{\"u}ndeten PID nicht im Wege. Eine zweite große Kernaussage dieser Dissertation ist die, dass sich das j{\"u}dische Religionsgesetz (die Halacha), welche unter anderem die Anleitungen zum Umgang mit der modernen Reproduktionsmedizin liefert, stets darauf bedacht ist, neu ausgelegt zu werden. Die Halacha ist ein immerw{\"a}hrend andauernder Prozess von Erneuerung, welche sich den aktuellen und {\"o}rtlichen Gegebenheiten kritisch anpassen muss. So auch der Umgang mit der modernen Fortpflanzungsmedizin, der einem immerw{\"a}hrenden Prozess von Erneuerungen unterlegen ist.}, subject = {Reproduktionsmedizin}, language = {de} } @phdthesis{Schuster2013, author = {Schuster, Ruth}, title = {Die Auseinandersetzung um die moderne Fortpflanzungsmedizin in Deutschland und die Perspektiven des j{\"u}dischen Religionsgesetzes dazu}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-92822}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2013}, abstract = {Die Felder und Techniken der modernen Fortpflanzungsmedizin sind im Laufe der Jahre weit fortgeschritten. Um dem Wunsch eines kinderlosen Ehepaares nach Nachwuchs nachzugehen, haben sich Methoden entwickelt, um diesen zu erf{\"u}llen. Hierbei haben sich die In-Vitro-Fertilisation und die daraus entwickelte Modifikation, die Intracytoplasmatische Spermieninjektion etabliert. Auch wenn die seit dem Jahre 2004 durchgef{\"u}hrten IVF-Geburten, aufgrund mangelnder Krankenkassenleistungen, entschieden gesunken sind und die kumulative Schwangerschaftsrate nach drei durchgef{\"u}hrten Embryotransfers maximal bei 50-70 \% liegt, ist die In-Vitro-Fertilisation und mit ihr verwandten Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (im Falle mangelnder Spermienqualit{\"a}t) neben der homologen und heterologen Insemination das {\"a}lteste und das neuste reproduktionsmedizinische Verfahren, das zur Behandlung des unerf{\"u}llten Kinderwunsches eingesetzt wird. Des Weiteren haben sich die Pr{\"a}implantations- und Pr{\"a}nataldiagnostik einen weit verbreiten Ruf verschafft, um Erbkrankheiten und Fehlentwicklungen des Embryos noch in fr{\"u}hester Entwicklungszeit aufzudecken. Dass hierbei der Embryo und das noch ungeborene Leben in eine Zwickm{\"u}hle ethischer und rechtlicher Beurteilungen rutschen, scheint offensichtlich. Denn das seit 1990 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz regelt zwar weite Bereiche rund um den Schutz des Embryos, hinterl{\"a}sst aber auch L{\"u}cken. Somit werden Rufe laut nach der Schaffung eines eigenen Fortpflanzungsmedizingesetzes, um die ungeregelten Aspekte der Fortpflanzungsmedizin zu kl{\"a}ren [457]. Die rechtliche Lage der modernen Fortpflanzungsmedizin in Deutschland ist recht komplex. F{\"u}r die vielen verschiedenen Methoden herrschen unterschiedlich rechtliche Regelungen. So wird zum Beispiel die In-Vitro-Fertilisation rechtlich anders geregelt als die Pr{\"a}natal- und die Pr{\"a}implantaionsdiagnostik. In Hinsicht auf die In-Vitro-Fertilisation dient als rechtliche Grundlage das Embryonenschutzgesetz, welches besagt, dass „bereits die befruchtete, entwicklungsf{\"a}hige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an" einem Embryo mit all seinen Rechten entspricht. Die Pr{\"a}nataldiagnostik st{\"u}tzt sich zum großen Teil auf die von der Bundes{\"a}rztekammer verabschiedeten „Richtlinien zur pr{\"a}natalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen" sowie auf eine „Erkl{\"a}rung zum Schwangerschaftsabbruch nach Pr{\"a}nataldiagnostik". In diesen Richtlinien wird darauf hingewiesen, dass zum einen das Lebensrecht des Ungeborenen, zum anderen die Handlungsfreiheit der Eltern in die jeweiligen Entscheidungen einbezogen werden muss. Die in Deutschland zwischen Zulassung und Nichtzulassung befindliche Pr{\"a}implantationsdiagnostik beruft sich auf das Embryonenschutzgesetz, welches den Verbrauch von Embryonen verbietet, da nach dem Gesetz eine Blastomere einem ganzen Embryo gleichgestellt sei. Ebenso besagt das ESchG, dass eine Eizelle nur zum Zweck der Herbeif{\"u}hrung einer Schwangerschaft befruchtet werden darf, da aber die Pr{\"a}implantationsdiagnostik die genetische Analyse beabsichtigt, steht dies in einem Widerspruch. Jedoch wird in und außerhalb von Europa der Umgang mit IVF, Pr{\"a}implantations- und Pr{\"a}nataldiagnostik verschieden gehandhabt. W{\"a}hrend sich Deutschland und {\"O}sterreich f{\"u}r ein klares Verbot der Pr{\"a}implantationsdiagnostik aussprechen, ist diese in Frankreich und Großbritannien grunds{\"a}tzlich m{\"o}glich. Wenn man sich die halachischen Grundlagen im Umgang mit der modernen Fortpflanzungsmedizin vor Augen f{\"u}hrt, ist es im Kern der Status des Embryos, der Juden und Christen in zwei v{\"o}llig verschiedene Richtungen laufen l{\"a}sst. Die Halacha spricht von menschlichem Leben erst von der Geburt an und geht von mehreren unterscheidbaren Stadien in der Entwicklung des vorgeburtlichen Lebens im Mutterleib aus. Ganz anders die christliche Ethik, sie erkennt bereits dem Embryo die Schutzw{\"u}rdigkeit menschlichen Lebens zu. Wenn das j{\"u}dische Recht die Schutzw{\"u}rdigkeit eines Embryos nach der entscheidenden Frage differenziert, ob er j{\"u}nger oder {\"a}lter als vierzig Tage ist, wird deutlich, dass die IVF als grunds{\"a}tzlich rechtm{\"a}ßig gelten muss, da die Embryonen, die im Zuge jeder IVF zerst{\"o}rt oder weitergehend genutzt werden, keinen besonderen Schutz in Anspruch nehmen k{\"o}nnen. Ebenso fallen jene Vorg{\"a}nge und Maßnahmen einer modernen PID in jenen Zeitraum von vierzig Tagen nach der Empf{\"a}ngnis, innerhalb dessen nach jahrtausendalter Einstellung des j{\"u}dischen Rechts noch kein menschliches Leben im Mutterleib existiert. Somit steht die Halacha einer begr{\"u}ndeten PID nicht im Wege. Eine zweite große Kernaussage dieser Dissertation ist die, dass sich das j{\"u}dische Religionsgesetz (die Halacha), welche unter anderem die Anleitungen zum Umgang mit der modernen Reproduktionsmedizin liefert, stets darauf bedacht ist, neu ausgelegt zu werden. Die Halacha ist ein immerw{\"a}hrend andauernder Prozess von Erneuerung, welche sich den aktuellen und {\"o}rtlichen Gegebenheiten kritisch anpassen muss. So auch der Umgang mit der modernen Fortpflanzungsmedizin, der einem immerw{\"a}hrenden Prozess von Erneuerungen unterlegen ist.}, subject = {Reproduktionsmedizin}, language = {de} }