@article{Dunkel2020, author = {Dunkel, Franz G.}, title = {Ranunculus sarntheinianus Dunkel, spec. nova, eine neue Art aus dem Ranunculus-auricomus-Komplex - seit 135 Jahren im Oberen Inntal bei Innsbruck}, series = {Forum geobotanicum}, volume = {9}, journal = {Forum geobotanicum}, issn = {1867-9315}, doi = {10.3264/FG.2020.0115}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-198183}, pages = {60-65}, year = {2020}, abstract = {F{\"u}r das Vorkommen einer Ranunculus auricomus-Sippe im Oberen Inntal bei Innnsbuck, Nordtirol, {\"O}sterreich, existieren belegte Nachweise seit 135 Jahren. Diese Sippe sammelte L. Sarnthein am 08.06.1884, J. Murr 1887 bei Flaurling. Von beiden Aufsammlungen befinden sich Belege im Tiroler Landesmuseum (Herbarium Ferdinandeum Innsbruck; IBF). Trotz Trockenlegung der Sumpfwiesen und Eutrophierung des Biotops kommt die Art noch aktuell in einem kleinen Nasswiesenrest vor. Sie wird hier als R. sarntheinianus Dunkel beschrieben, abgebildet und ihre Taxonomie wird diskutiert. Der mutmaßlich letzte Wuchsort ist vom Aussterben bedroht. Eine graphische Darstellung soll bei Artbestimmung und Auffinden neuer Wuchsorte behilflich sein.}, subject = {Hahnenfuß}, language = {de} } @phdthesis{Engelmann2002, author = {Engelmann, Martin}, title = {Die Zukunft der Buchpreisbindung im Europ{\"a}ischen Binnenmarkt}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-593}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {Die vorliegende Arbeit besch{\"a}ftigt sich mit der Vereinbarkeit von grenz{\"u}berschreitenden Buchpreisbindungssystemen und dem Gemeinschaftsrecht (Artikel 81 Absatz 1 EG). Aktueller Anlass dieser Untersuchung war der Streit um das deutsch-{\"o}sterreichische Buchpreisbindungssystem. Im ersten Teil der Arbeit werden zun{\"a}chst die zur Zeit in der Europ{\"a}ischen Union geltenden Buchpreisbindungssysteme vorgestellt. Anschließend werden die drei bisher zur Praxis der Buchpreisbindung ergangenen Entscheidungen von Europ{\"a}ischer Kommission und Europ{\"a}ischem Gerichtshof (EuGH) untersucht und die f{\"u}r die Entscheidung des aktuellen Falles notwendigen Voraussetzungen festgehalten. Im zweiten Teil der Arbeit wird der Konflikt zwischen nationalen Regelungen im Buchbereich und dem gemeinschaftlichen Wirtschaftsrecht dargestellt. Gegenstand des dritten Teils ist die Frage nach der Kompetenz der Gemeinschaft im Bereich der Kultur. Dabei wird festgestellt, dass die Buchpreisbindung in den Mitgliedstaaten, in denen sie praktiziert wird, meist als Ausnahme vom Kartellverbot ausgestaltet ist. Eine solche Ausnahme enth{\"a}lt das Gemeinschaftsrecht nicht. In diesem Konflikt der Kartellrechtsordnungen kann sich eine nationale Erlaubnis der Buchpreisbindung nicht gegen ein gemeinschaftliches Kartellverbot durchsetzen. Somit unterliegen s{\"a}mtliche nationale Ausnahmebereiche grunds{\"a}tzlich der Kontrolle der Kommission. Die Kompetenz der Gemeinschaft zur {\"U}berpr{\"u}fung der Buchpreisbindungsregeln wird weder durch die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten noch dadurch eingeschr{\"a}nkt, dass B{\"u}cher zugleich Wirtschafts- und Kulturg{\"u}ter sind. Allerdings hat die Gemeinschaft gem{\"a}ß Artikel 151 Absatz 4 EG die Pflicht, die zugunsten einer Buchpreisbindung getroffenen Regeln zu beachten. Im vierten Teil der Arbeit wird schließlich die Vereinbarkeit der praktizierten Buchpreisbindungssysteme mit dem EG-Vertrag gepr{\"u}ft. Dabei werden private und staatliche Maßnahmen unterschieden. Besonderes Augenmerk wird auf die Pr{\"u}fung der Freistellungsvoraussetzungen des Artikel 81 Absatz 3 EG f{\"u}r die zwischen Deutschland und {\"O}sterreich geltende Preisbindung gelegt. Im Rahmen dieser Pr{\"u}fung wird Bezug genommen auf neuere {\"o}konomische Untersuchungen hinsichtlich der Wirkung von Buchpreisbindungssystemen. Dabei konnten erstmals die verschiedenen nationalen Systeme miteinander verglichen werden. Ergebnis ist, dass die deutsch-{\"o}sterreichischen Vereinbarungen wegen ihrer Import- und Reimportregelungen nicht mit Artikel 81 Absatz 1 EG vereinbar sind. Eine Freistellung gem{\"a}ß Artikel 81 Absatz 3 EG kommt nach den hier gefundenen Ergebnissen nicht in Betracht, weil keine der vier Voraussetzungen erf{\"u}llt ist. Alle staatlichen Maßnahmen zugunsten einer Buchpreisbindung sind hingegen mit Artikel 86 Absatz 1 EG vereinbar, gleiches gilt f{\"u}r die Vereinbarkeit von staatlichen Subventionen mit Artikel 87 Absatz 3 lit. d) EG. Eine Genehmigung der Preisbindung verst{\"o}ßt jedoch gegen Artikel 10 Satz 2 i.V.m. Artikel 3 Absatz 1 lit. g), Artikel 81 EG. Sowohl die staatliche Preisbindungspflicht als auch eine Genehmigung zur Preisbindung sind nicht mit Artikel 28 EG vereinbar, eine Rechtfertigung nach Artikel 30 EG scheidet aus. Daraus folgt, dass zur Erreichung der mit der Preisbindung angestrebten Vorteile nur zwei Wege m{\"o}glich sind: Entweder schafft die Gemeinschaft eine Ausnahme vom Kartellverbot, indem sie die unterschiedlichen Systeme angleicht. Oder die Mitgliedstaaten beschr{\"a}nken sich darauf, kulturell wertvolle B{\"u}cher zu subventionieren.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Walter2006, author = {Walter, Michaela}, title = {Die steuerliche Behandlung der Gew{\"a}hrung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer bei grenz{\"u}berschreitenden Sachverhalten : dargestellt anhand der L{\"a}nder Deutschland, Schweiz, {\"O}sterreich und Belgien}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-19289}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Nicht handelbare reale Aktienoptionen sind ein beliebtes Instrument, um die variable Verg{\"u}tung von Mitarbeitern mit dem Unternehmenswert zu verbinden. F{\"u}r die Unternehmensseite existieren unterschiedliche Auffassungen, wie die Verpflichtung aus der Option zu bilanzieren ist. Der individuelle Wert dieser Verg{\"u}tungskomponente f{\"u}r den beg{\"u}nstigten Mitarbeiter ist unter anderem auch von der Besteuerung abh{\"a}ngig. Da Aktienoptionspl{\"a}ne eine l{\"a}ngere Laufzeit aufweisen, stellt sich die Frage nach dem zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und damit verbunden nach der Bewertung des Vorteils. Die Verg{\"u}tung von Mitarbeitern mit Aktienoptionen ist den Eink{\"u}nften aus nichtselbst{\"a}ndiger T{\"a}tigkeit zuzurechnen. Es gilt das Zuflussprinzip. Nach der allgemeinen Diskussion {\"u}ber den zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und Bewertung der Option werden in der Arbeit zun{\"a}chst die unterschiedlichen Rechtslagen zur Besteuerung von Aktienoptionen beim Beg{\"u}nstigten in den betrachteten L{\"a}ndern (Deutschland, Schweiz, {\"O}sterreich und Belgien) dargestellt. Die Besteuerung in der Schweiz, {\"O}sterreich und Belgien erweist sich im Fall der tats{\"a}chlichen Optionsaus{\"u}bung grunds{\"a}tzlich vergleichsweise g{\"u}nstiger als in Deutschland. Die differierenden steuerlichen Regelungen sind insbesondere bei grenz{\"u}berschreitenden Sachverhalten problematisch. Haupts{\"a}chlich durch abweichende Besteuerungszeitpunkte in den betrachteten L{\"a}ndern ergeben sich bei Wechsel von T{\"a}tigkeits- und Wohnort, aber auch bei Grenzg{\"a}ngern sowohl F{\"a}lle der Doppelbesteuerung als auch der Nichtbesteuerung der Verg{\"u}tung. Es werden jeweils konkrete grenz{\"u}berschreitende Sachverhalte anhand des spezifischen Doppelbesteuerungsabkommens der beteiligten Staaten beurteilt. Risiken der Doppelbesteuerung werden herausgearbeitet und Gestaltungsempfehlungen zur Vermeidung gegeben. Im Hinblick auf die meist g{\"u}nstigere Besteuerung in der Schweiz, in {\"O}sterreich und in Belgien kann generell f{\"u}r die Besteuerung von Aktienoptionen bei grenz{\"u}berschreitenden Sachverhalten die Empfehlung abgeleitet werden, dass eine T{\"a}tigkeitsverlagerung in diese Staaten grunds{\"a}tzlich sinnvoll ist. Selbst zwischen europ{\"a}ischen Staaten, die vielf{\"a}ltig miteinander verbunden sind, kann h{\"a}ufig aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme keine allgemeing{\"u}ltige L{\"o}sung gefunden werden, um eine zutreffende gerechte Besteuerung von Aktienoptionen beim Beg{\"u}nstigten in grenz{\"u}berschreitenden F{\"a}llen sicherzustellen. Eine Doppel- bzw. Minderbesteuerung ist mit den vorhandenen rechtlichen M{\"o}glichkeiten meist nicht zu beseitigen.}, subject = {Deutschland}, language = {de} }