@phdthesis{WippermannKempf2003, author = {Wippermann-Kempf, Silke}, title = {Die Bedeutung des Leistungsantrags im Sozialrecht}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-7151}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Leistungen des Sozialrechts werden grunds{\"a}tzlich auf Antrag gew{\"a}hrt. Die Arbeit besch{\"a}ftigt sich mit der Frage der rechtlichen Bedeutung des Leistungsantrags in den einzelnen Bereichen des Sozialrechts. Dabei beschr{\"a}nkt sie sich auf rechtstheoretische Darstellungen in Zusammenhang mit dem sozialrechtlichen Leistungsantrag, der auf den Erlass eines Verwaltungsaktes bzw. den Abschluss eines {\"o}ffentlich-rechtlichen Vertrages zielt. Voraussetzung ist, dass der Antrag von einer Privatperson an einen Tr{\"a}ger {\"o}ffentlicher Gewalt gerichtet ist. Nachdem zun{\"a}chst auf die Dispositionsmaxime in Abgrenzung zur Offizialmaxime und das Opportunit{\"a}tsprinzip (Kapitel II) in Zusammenhang mit der Er{\"o}ffnung des Verwaltungsverfahrens eingegangen wird, soll nach der Kl{\"a}rung des rechtlichen und außerrechtlichen Antragsbegriffs (Kapitel III) der Antrag als Willenserkl{\"a}rung des {\"o}ffentlichen Rechts charakterisiert werden (Kapitel IV). In Kapitel V erfolgt unter Ber{\"u}cksichtigung der Sozialgesetzb{\"u}cher eine Abgrenzung der Leistungen, die von Amts zu erbringen sind, zu denjenigen, die vom Leistungstr{\"a}ger aufgrund eines Antrages erbracht werden. Die Darstellung der einzelnen Sozialrechtsbereiche orientiert sich dabei an der Einteilung in Vorsorgesysteme, soziale Entsch{\"a}digungssysteme und in allgemeine Hilfs- und F{\"o}rdersysteme. In Kapitel VI wird im Hinblick auf die antragsabh{\"a}ngigen Sozialleistungen untersucht, ob den verschiedenen sozialrechtlichen Antr{\"a}gen nur verfahrenseinleitende formell-rechtliche Wirkung oder auch anspruchsbegr{\"u}ndender materiell-rechtlicher Charakter zukommt. Diese Problematik hat erheblich Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Entstehung und der F{\"a}lligkeit des einzelnen Leistungsanspruchs aber auch Fragen der Rechtsnachfolge h{\"a}ngen hiervon ab. Auf die Gesetzeshistorie wird erg{\"a}nzend eingegangen. In Kapitel VII wird der Frage nachgegangen, welche Informationspflichten, d.h. Auskunfts-, Beratungs- und Aufkl{\"a}rungspflichten, die Sozialleistungstr{\"a}ger im Vorfeld der Antragstellung, aber auch w{\"a}hrend des laufenden Verwaltungsverfahrens zu beachten haben. In Kapitel VIII geht es um die Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Leistungsantrags. In diesem Zusammenhang werden Fragen der Handlungsf{\"a}higkeit des Antragstellers, die Problematik der Verwaltungssprache, inhaltliche Mindestanforderungen, die an einen Leistungsantrag gestellt werden m{\"u}ssen und die verschiedenen Auslegungs- und Umdeutungsm{\"o}glichkeiten des vom Antragsteller ausgedr{\"u}ckten Begehrens den Schwerpunkt darstellen. Im weiteren soll dann der Umfang der gesetzlichen und außergesetzlichen Mitwirkungspflichten, die den Antragsteller regelm{\"a}ßig als Folge des Leistungsbegehrens treffen, untersucht und dargestellt werden. (Kapitel IX) An diesen Problemkreis anschließend werden die Rechtsfolgen einer wirksamen Antragstellung erl{\"a}utert, wobei insbesondere der Problemkreis der Verj{\"a}hrungsunterbrechung, das Entstehen des Sozialleistungsanspruchs und seine F{\"a}lligkeit sowie die Besonderheiten der gesetzlichen Rentenversicherung dargestellt werden. (Kapitel X) Das XI. Kapitel beleuchtet die Antragsr{\"u}cknahme, die wesentlich von der Dispositionsbefugnis des Antragstellers abh{\"a}ngt. Ausgehend davon, dass der sozialrechtliche Leistungsantrag von dem tats{\"a}chlich Leistungsberechtigten unter Ber{\"u}cksichtigung der rechtlichen Vorschriften gestellt worden ist, ist im XII. Kapitel die Frage aufzuwerfen, welche Folgen Willensm{\"a}ngel in Zusammenhang mit der Antragstellung haben. Dabei sind zun{\"a}chst offensichtliche Willensm{\"a}ngel zu ber{\"u}cksichtigen. Fraglich ist des weiteren, ob und unter Beachtung welcher rechtlichen Grunds{\"a}tze und mit welcher rechtlichen Konsequenz der Leistungsantrag als Willenserkl{\"a}rung des {\"o}ffentlichen Rechts angefochten werden kann. In Kapitel XIII sollen die Auswirkungen einer {\"U}bertragung bzw. eines {\"U}bergangs des sozialrechtlichen Leistungsanspruchs auf den Leistungsantrag dargestellt werden. Bei dieser Betrachtung wird unterschieden, ob der Rechts{\"u}bergang vor oder nach wirksamer Antragstellung durch}, subject = {Deutschland}, language = {de} }