@phdthesis{Stueting2019, author = {St{\"u}ting, Marcus}, title = {Schutzentstehung und Schutzumfang im handelsrechtlichen Firmenrecht und im markenrechtlichen Unternehmenskennzeichenrecht}, doi = {10.25972/OPUS-18941}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-189418}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2019}, abstract = {Das formelle Firmenrecht ist im HGB in den \S\S 17 ff. geregelt und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Firma eingetragen werden kann und welchen Abstand eine neu einzutragende Firma von einer bereits vorhandenen Firma zu wahren hat. Das materielle Unternehmenskennzeichenrecht ist im MarkenG in den \S\S 5, 15 geregelt und bestimmt, welche Kennzeichen unter welchen Voraussetzungen einen materiellen Schutz erhalten und wie weit dieser reicht. Beide Rechtsmaterien stehen auf den ersten Blick weitgehend unverbunden nebeneinander. \S 5 Abs. 2 S. 1 Fall 2 MarkenG ist nur zu entnehmen, dass die Firma als Unternehmenskennzeichen und damit als gesch{\"a}ftliche Bezeichnung gem{\"a}ß \S\S 5 Abs. 1, 15 Abs. 1 MarkenG gesch{\"u}tzt ist, und zwar gem{\"a}ß \S 15 Abs. 2 MarkenG gegen Verwechslungsgefahr und, wenn die Firma bekannt ist, auch nach Maßgabe des erweiterten Schutzes gem{\"a}ß \S 15 Abs. 3 MarkenG. Diese Untersuchung hat sich zum Ziel gesetzt, im Lichte der historischen Entwicklung, der Zwecksetzung und der Grundgedanken der jeweiligen Rechtsinstitute Unterschiede und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und auf ihre Stimmigkeit zu {\"u}berpr{\"u}fen. Dabei wurde besonderer Wert auf die Praxis gelegt. Deshalb enth{\"a}lt diese Arbeit eine Untersuchung {\"u}ber die Eintragungsf{\"a}higkeit von Firmen und ihre Schutzf{\"a}higkeit als Unternehmenskennzeichen, die alle greifbaren ver{\"o}ffentlichten F{\"a}lle abdeckt, in denen eine nach neuem Recht eingetragene Firma auf den Pr{\"u}fstand der Verletzungsgerichte gestellt wurde.}, subject = {Unternehmenskennzeichenrecht}, language = {de} }