@phdthesis{Bauer2004, author = {Bauer, Michael}, title = {Die Unabh{\"a}ngigkeit des Abschlusspr{\"u}fers im Zusammenhang mit dem gleichzeitigen Angebot von Beratungsleistungen beim Pr{\"u}fungsmandanten - eine empirische Analyse}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-14913}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2004}, abstract = {Zahlreiche, zum Teil sehr spektakul{\"a}re Unternehmenszusammenbr{\"u}che - national (z.B. Holzmann, Bankgesellschaft Berlin) wie international (z.B. Enron, Worldcom) - in Verbindung mit Bilanzmanipulationen, haben den Berufsstand in eine schwere Vertrauenskrise gest{\"u}rzt. Vor allem der Zusammenbruch von Enron (vormals das siebtgr{\"o}ßte Unternehmen der USA) hat die internationale Wirtschaftspr{\"u}fung in großen Aufruhr versetzt. Nach Bekanntwerden des Enron-Skandals wurden weitere F{\"a}lle fragw{\"u}rdiger Bilanzierungspraktiken aufgedeckt, was in der {\"O}ffentlichkeit den Eindruck erweckte, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handelte, sondern dass erhebliche strukturelle Defizite vorliegen m{\"u}ssen. Diese Entwicklungen l{\"o}sten weltweit eine Reformdebatte aus, welche zahlreiche berufsst{\"a}ndische und gesetzliche Regulierungseingriffe, sowohl national als auch international, zur Folge hatte. Unter besonderem Handlungsdruck stand der Gesetzgeber in den USA. Im Sommer 2002 wurde der „Sarbanes-Oxley Act" verabschiedet, der stark regulierend in den Berufsstand eingreift. Die Kritik der {\"O}ffentlichkeit konzentriert sich dabei haupts{\"a}chlich auf das gleichzeitige Angebot von Pr{\"u}fungs- und Beratungsleistungen durch den amtierenden Abschlusspr{\"u}fer. Viele sehen dadurch die Unabh{\"a}ngigkeit des Abschlusspr{\"u}fers und damit die Glaubw{\"u}rdigkeit der Jahresabschlussinformationen gef{\"a}hrdet. Die Sicherung der Vertrauensw{\"u}rdigkeit stellt f{\"u}r die Qualit{\"a}t der Abschlusspr{\"u}fung eine existentielle Grundlage dar. Die Vorschriften zur Unabh{\"a}ngigkeit des Abschlusspr{\"u}fers wurden daraufhin versch{\"a}rft, zahlreiche Beratungsleistungen durch den Abschlusspr{\"u}fer gelten nun als unvereinbar mit gleichzeitiger Abschlusspr{\"u}fung. Auch in der Europ{\"a}ischen Union und in Deutschland wird heftig diskutiert, wie man das verloren gegangene Vertrauen der {\"O}ffentlichkeit wiedergewinnen kann. Vor dem Hintergrund dieser Reformdebatte muss die Frage gestellt werden, ob durch das gleichzeitige Angebot von Pr{\"u}fungs- und Beratungsleistungen die Unabh{\"a}ngigkeit des Abschlusspr{\"u}fers tats{\"a}chlich gef{\"a}hrdet ist, oder die eingeleiteten Maßnahmen der {\"O}ffentlichkeit lediglich Handlungsf{\"a}higkeit seitens des Gesetzgebers suggerieren sollen, um das Vertrauen in den Berufsstand schnellstm{\"o}glich wieder zur{\"u}ckzugewinnen. Aus wissenschaftlicher Sicht konnte eine Beeintr{\"a}chtigung der Unabh{\"a}ngigkeit des Abschlusspr{\"u}fers bisher weder theoretisch noch empirisch nachgewiesen werden. Einige Autoren kritisieren vor allem bei der amerikanischen Gesetzesinitiative, sie habe sich eher an der Meinung der {\"O}ffentlichkeit orientierte, ohne wirkliche Ursachenanalyse zu betreiben. Es ist jedoch ausdr{\"u}cklich nicht das Anliegen dieser Arbeit, das F{\"u}r und Wider einschl{\"a}giger gesetzlicher Regelungen bzw. interner Sicherungsmaßnahmen darzustellen und zu er{\"o}rtern. Die vorliegende Arbeit leistet einen Beitrag zur aktuellen Diskussion, indem ausf{\"u}hrlich untersucht wird, ob sich eine Gef{\"a}hrdung der Unabh{\"a}ngigkeit des Abschlusspr{\"u}fers im Zusammenhang mit dem gleichzeitigen Angebot von Pr{\"u}fungs- und Beratungsleistungen empirisch nachweisen l{\"a}sst oder nicht. Dabei werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden bereits vorliegende empirische Studien zu dieser Problematik vorgestellt und diskutiert, zum anderen werden zwei eigene empirische Untersuchungen, welche auf agencytheoretischen Grund{\"u}berlegungen basieren, in die Diskussion eingebracht.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Fiebiger2006, author = {Fiebiger, Andr{\´e}}, title = {Einfluss des Ratings von Unternehmen auf die Rechnungslegung und Abschlusspr{\"u}fung - Rating als M{\"o}glichkeit zur Verbesserung des Informationsgehalts des Lageberichts nach \S 289 HGB}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-19293}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Mit der Einf{\"u}hrung von Basel II erhalten ab dem 01. Januar 2007 nahezu alle fremdfinan¬zierten Unterneh¬men im Rahmen einer Ratinga¬nalyse eine individuelle Bewertung ihrer Bo¬nit{\"a}t. Wie die Ratinganalyse haben sich auch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Lageberichterstattung und der Abschlusspr{\"u}fer im Rahmen seiner Pr{\"u}fungs¬pflichten mit der Bestandskraft des zu pr{\"u}fenden Unternehmens auseinander zu setzen. Es stellt sich insofern die Frage nach dem Einfluss von Ratinganalysen auf die Rechnungslegung und Abschlusspr{\"u}fung. Die Untersuchung zeigt, dass im Hinblick auf die gesetzliche Forderung nach einer umfassenden Risikoberichterstattung in \S 289 Absatz 1 HGB die gesetzlichen Vertre¬ter die Ratinganalyse insbesondere bei Anzeichen f{\"u}r eine Be¬standsgefahr in der Bericht¬er¬stattung {\"u}ber Risiken der voraussichtlichen Entwicklung zu verwerten, das Rating als Informationsquelle sowie die Risikoeinstufung zu nen¬nen haben. Aus Sicht des Abschlusspr{\"u}fers k{\"o}nnen Ra¬tinganalysen als Indikator f{\"u}r die zuk{\"u}nf¬tige Bonit{\"a}t der Gesellschaft eine entschei¬dende und objektive Grundlage f{\"u}r die Bewertung des Insolvenzrisikos beim gepr{\"u}f¬ten Unternehmen spielen und ihn bei der Beurteilung der Lagedar¬stellung sinnvoll unterst{\"u}t¬zen. Unter Beachtung der gesetzlichen und be¬rufsst{\"a}ndi¬schen Normen sind demzu¬folge Ratingergebnisse - insbesondere bei Anzeichen einer Bestandsgef{\"a}hrdung - vom Ab¬schlusspr{\"u}fer zwingend bei der Abschlusspr{\"u}fung zu verwerten. Demzufolge ist dem Abschlusspr{\"u}fer be¬z{\"u}glich der Ratingunterlagen von Seiten der Unternehmensleitung auch ein Einsichts¬recht aus \S 320 HGB zu gew{\"a}hren. Die Ratingerkenntnisse kann der Abschlusspr{\"u}fer dar{\"u}ber hinaus auch im Rahmen der Pr{\"u}fungsplanung nutzen, denn die individu¬elle Risikosituation des Unternehmens hat erheblichen Einfluss auf das Pr{\"u}¬fungsvorgehen. Ferner hat sich der Abschlusspr{\"u}fer bei der Erwartungsbildung be¬z{\"u}glich des Vorhandenseins bzw. des Grades der Bestandsgefahr an der Ratinganalyse zu orientieren, um die Aus¬f{\"u}hrungen der gesetzlichen Vertreter im Anschluss daran im Lichte seiner Erwartun¬gen zu hinterfragen. Aus den Ergebnissen dieser Soll-Ist-Verprobung folgen dann ent¬sprechende Konsequenzen f{\"u}r die Berichterstattung des Abschlusspr{\"u}fers. So ist, bei unzureichenden Ausf{\"u}hrungen im Lagebericht, im Pr{\"u}¬fungsbericht auf die Bestandsge¬fahr und die mangelnde Verarbeitung der Ratinger¬gebnisse hinzuweisen; der Best{\"a}ti¬gungsvermerk ist mit einem Hinweis auf die Ratingergebnisse einzuschr{\"a}n¬ken. Wird dagegen im Lagebericht im Einklang mit der Ra¬tinganalyse zutreffend {\"u}ber die dro¬hende Bestandsgefahr berichtet, so sind dennoch im Pr{\"u}fungsbericht nochmals die Ri¬siken der k{\"u}nftigen Entwicklung anzugeben. Im Best{\"a}tigungsvermerk ist zu er¬l{\"a}utern, dass sich die Darstellung der Bestandsrisiken mit dem Ratingergebnis deckt. Wird dem Abschlusspr{\"u}fer dagegen die Einsicht in die Ratinganalyse verweigert, so ist im Pr{\"u}fungsbericht auf die Weigerung einzugehen und bei Anzeichen einer Be¬standsgefahr dar{\"u}ber hinaus der Redepflicht nachzukom¬men. Der Best{\"a}tigungsver¬merk sollte in solchen F{\"a}llen mit der verbalen Einschr{\"a}n¬kung versehen werden, dass die Beurteilung ohne Einsicht in die Ratingunterlagen er¬folgen musste.}, subject = {Deutschland}, language = {de} }