@misc{Pfleger2014, author = {Pfleger, Jochen}, title = {Die Problematik der unternehmerischen Mitbestimmung in der Europ{\"a}ischen Privatgesellschaft (SPE)}, doi = {10.25972/OPUS-9735}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-97350}, year = {2014}, abstract = {Die Arbeit behandelt allgemein die Probleme, die hinsichtlich der unternehmerischen Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der noch zu schaffenden Societas Privata Europaea (SPE) aufgetreten sind. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, warum die Mitbestimmung eines der zentralen Hindernisse bei der Sch{\"o}pfung eines SPE-Statuts auf europ{\"a}ischer Ebene darstellt. Sodann werden verschiedene L{\"o}sungsans{\"a}tze aufgezeigt wie die bestehenden Vorbehalte grunds{\"a}tzlich {\"u}berwunden werden k{\"o}nnten. Des Weiteren wird anhand eines vielversprechenden Verordnungsentwurfs dargelegt, welche Modifikationen eine erfolgreiche Umsetzung wahrscheinlicher machen w{\"u}rden. Schließlich gibt der Autor eine Einsch{\"a}tzung {\"u}ber die politischen Rahmenbedingungen des Vorhabens ab und wagt einen Blick in die Zukunft des Projekts "SPE".}, subject = {Aufsichtsrat}, language = {de} } @misc{Jocham2014, author = {Jocham, Felix}, title = {Verdeckter Beteiligungsaufbau im Spannungsfeld von Handlungsfreiheit und Transparenz}, doi = {10.25972/OPUS-10826}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-108262}, year = {2014}, abstract = {Transparenz ist eine notwendige Bedingung f{\"u}r die Funktionsf{\"a}higkeit des Kapitalmarkts. Ohne sie herrscht Ungewissheit, die das Vertrauen der Anleger in die M{\"a}rkte schw{\"a}cht und vor Investitionen abschreckt. Um dies zu verhindern, existieren Meldepflichten wie die \S\S 21 ff. WpHG. Die daraus resultierende Transparenz ist hingegen nicht f{\"u}r jedermann ein Segen. Gerade im Vorfeld {\"o}ffentlicher {\"U}bernahmen besteht ein strategisches Interesse, die wahren Absichten zu verschleiern, die {\"U}bernahme aber im Verborgenen voranzutreiben. Dies erm{\"o}glicht die Strategie des verdeckten Beteiligungsaufbaus. Die Thematik des „Anschleichens an eine b{\"o}rsennotierte Gesellschaft" ist Gegenstand dieser Arbeit. Neben den vielseitigen Umgehungsstrategien untersucht sie die Struktur der WpHG-Meldepflichten vor und nach dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz und bewertet deren „Umgehungsfestigkeit". Abgerundet wird die Darstellung durch eine Analyse der verbleibenden Schwachstellen, die der Autor einem eigenen L{\"o}sungsvorschlag zuf{\"u}hrt.}, subject = {Kapitalmarktrecht}, language = {de} } @misc{Clemens2014, author = {Clemens, Michael}, title = {Vom Marktb{\"u}rger zum Unionsb{\"u}rger - Die Unionsb{\"u}rgerschaft als "Grundfreiheit ohne Markt"?}, doi = {10.25972/OPUS-10492}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-104921}, pages = {48}, year = {2014}, abstract = {Seit {\"u}ber zwanzig Jahren - mit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht im Jahre 1993 - ist die Unionsb{\"u}rgerschaft das gemeinsame verbindende Element zwischen den Staatsangeh{\"o}rgien der EU-Mitgliedstaaten und der EU. Die seit der Anfangszeit der EWG anerkannte Rechtssubjektivit{\"a}t des einzelnen B{\"u}rgers innerhalb des Gemeinschafts- bzw. Unionsrechts hat dadurch seine endg{\"u}ltige vertragliche Verankerung erfahren. Dabei handelt es sich bei der Unionb{\"u}rgerschaft nicht nur um ein symbolkr{\"a}ftiges Wortgesch{\"o}pf, sondern um ein mit konkreten B{\"u}rgerrechten verbundenes Rechtsinstiut. Im Zentrum dieser B{\"u}rgerrechte steht die unionsb{\"u}rgerliche Freiz{\"u}gigkeit. Insofern dr{\"a}ngt sich ein Vergleich mit den Freiz{\"u}gigkeitsrechten der etablierten Grundfreiheiten auf. W{\"a}hrend letztere nach wie vor Barrieren zwischen den EU-Mitgliedstaaten zugunsten eines gemeinsamen Marktes {\"u}berwinden wollen, fehlt der unionsb{\"u}rgerlichen Freiz{\"u}gigkeit jeglicher Marktbezug. Vielmehr dient sie der Verwirklichung des Unionsb{\"u}rgerstatus selbst. Der einstige sog. Marktb{\"u}rger, als Mitverwirklicher der Idee des gemeinsamen Marktes, ist also vom Unionsb{\"u}rger abgel{\"o}st worden. Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, wie sich die unionsb{\"u}rgerliche Freiz{\"u}gigkeit zu den etablierten Freiz{\"u}gigkeitsrechten verh{\"a}lt. Tritt sie erg{\"a}nzend neben die traditionellen Grundfreiheiten, gewissermaßen als "Grundfreiheit ohne Markt", oder verbietet sich eine gemeinsame Einordnung unter den Begriff der Grundfreiheiten? Dar{\"u}ber hinaus ist mit Nennung der unionsb{\"u}rgerlichen Freiz{\"u}gigkeit in der GRCh ihr Verh{\"a}ltnis zu den EU-Grundrechten zu beleuchten, was erneut die Gegen{\"u}berstellung von Grundrechten und Grundfreiheiten veranlasst. Letztlich bleiben die Fragen, inwiefern der derzeitige Stand der rechtlichen Lage einen R{\"u}ckschluss auf die Integrationsentwicklung der Vergangenheit zul{\"a}sst und - noch entscheidender - inwiefern eine Ordnung der in Rede stehenden Rechtsinstitute eine stabile Basis f{\"u}r die weitere Integrationsentwicklung bilden kann.}, subject = {Unionsb{\"u}rgerschaft}, language = {de} } @misc{Sikora2014, author = {Sikora, Patrick}, title = {Europa- und verfassungsrechtliche Rechtsfragen der Einf{\"u}hrung sogenannter Eurobonds}, issn = {2193-5726}, doi = {10.25972/OPUS-9883}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-98837}, pages = {46}, year = {2014}, abstract = {Die vorliegende Arbeit setzt sich mit den europa- und verfassungsrechtlichen Rechtsfragen der Einf{\"u}hrung sogenannter Eurobonds auseinander. Einleitend ordnet der Autor das Konzept der Eurobonds in den Kontext der Finanzkrise ein, um anschließend eine Begriffskl{\"a}rung vorzunehmen. Dabei erl{\"a}utert er auch die ver{\"a}nderbaren „Bausteine" der Eurobonds und skizziert die Vielzahl bereits diskutierter Modelle. Im zweiten Abschnitt des Hauptteils widmet sich der Autor sodann den europarechtlichen Rechtsfragen der Eurobonds. Im Fokus stehen hier insbesondere die Er{\"o}rterung der denkbaren Kompetenzgrundlagen und die Frage der Vereinbarkeit mit der sogenannten No-Bail-Out-Klausel des Art. 125 Abs. 1 AEUV. Dabei gelangt er zu dem Befund der Unvereinbarkeit von Eurobonds jeglicher Art mit dem Telos des Art. 125 Abs. 1 AEUV. Als Konsequenz wird auf die Notwendigkeit einer Vertrags{\"a}nderung hingewiesen, wobei der Autor f{\"u}r die Durchf{\"u}hrung des ordentlichen Vertrags{\"a}nderungsverfahrens gem. Art. 48 Abs. 2-5 EUV pl{\"a}diert. Im dritten Abschnitt wendet sich der Autor den verfassungsrechtlichen Rechtsfragen zu. Dabei wirft er ausgehend von der Integrationsverantwortung der deutschen Staatsorgane die Frage der Vereinbarkeit von Eurobonds mit der Budgethoheit des Bundestages auf. So gelangt er schließlich zu dem Befund, dass die Einf{\"u}hrung von Eurobonds mit Blick auf das Budgetrecht im Grundsatz m{\"o}glich ist. Im Anschluss hieran werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der {\"U}bernahme von Gew{\"a}hrleistungen und die sich daraus ergebenden Folgen f{\"u}r die Einf{\"u}hrung von Eurobonds diskutiert. In einem Res{\"u}mee werden Ergebnisse der juristischen Analyse mit einem kurzen Seitenblick auf die US-amerikanische Geschichte zusammengefasst.}, subject = {Finanzkrise}, language = {de} } @misc{Huhn2014, author = {Huhn, Peter}, title = {Grenz{\"u}berschreitende Sitzverlegung von Gesellschaften im Lichte der Niederlassungsfreiheit}, doi = {10.25972/OPUS-10441}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-104410}, pages = {41}, year = {2014}, abstract = {Die Arbeit befasst sich mit der grenz{\"u}berschreitenden, identit{\"a}tswahrenden (Verwaltungs-)Sitzverlegung von Gesellschaften. Sie erm{\"o}glicht es, ohne eine Aufl{\"o}sung im Wegzugsstaat und ohne Neugr{\"u}ndung im Zuzugsstaat fortzubestehen. Die hierzu einschl{\"a}gige EuGH-Literaur ("Daily Mail", "Centros", "{\"U}berseering", "Inspire Art") zeigt zun{\"a}chst einen sich stetig weiterenwickelnden Schutz der Sitzverlegung durch die europ{\"a}ische Niederlassungsfreiheit. Deren Anwendbarkeit und Grenzen durch zul{\"a}ssige nationale Beschr{\"a}nkungen werden dabei beleuchtet. Besondere Beachtung kommt dem umstrittenen Urteil "Cartesio" zu. Kernfragen der hierzu ge{\"a}ußerten Kritik betreffen die Reichweite der Niederlassungsfreiheit und die Vertretbarkeit der vom EuGH gezogenen Unterscheidung zwischen Zu- und Wegzug. Zudem werden unter Beachtung neuester Rechtsprechung ("Vale"), sowohl Alternativen zur identit{\"a}tswahrenden Sitzverlegung, als auch erw{\"u}nschte Harmonisierungs-maßnahmen auf nationaler und europ{\"a}ischer Ebene aufgezeigt.}, subject = {Sitzverlegung}, language = {de} } @misc{Erlenwein2014, author = {Erlenwein, Nico}, title = {Die Keck-Formel des EuGH: Funktion, Voraussetzungen, {\"U}bertragbarkeit auf andere Grundfreiheiten und kompetenzrechtliche R{\"u}ckwirkungen}, doi = {10.25972/OPUS-10423}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-104235}, pages = {38}, year = {2014}, abstract = {Die Arbeit geht zun{\"a}chst kurz auf die Vorgeschichte zu Keck ein (A.). Danach wird das Keck-Urteil selbst in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt und sowohl Funktion als auch Voraussetzungen n{\"a}her behandelt (B.). Die Keck-Formel war im Laufe der Jahre einiger Kritik unterworfen und es stellt sich die Frage, ob der EuGH auch heute noch an ihr festh{\"a}lt oder ob er sie weiterentwickelt oder gar aufgegeben hat. Hierauf wird im dritten Abschnitt einzugehen sein (C.). Die {\"U}bertragbarkeit der Keck-Formel auf die anderen Grundfreiheiten soll danach Thema des vierten Teils dieser Arbeit sein. (D.) Schließlich befasst sich der f{\"u}nfte und letzte Abschnitt mit den Auswirkungen der Keck-Formel auf Fragen der Kompetenzabgrenzung. (E.)}, subject = {Europ{\"a}ische Union}, language = {de} } @misc{Peter2014, author = {Peter, Thomas}, title = {Die Ber{\"u}cksichtigung nicht-wettbewerblicher Ziele in Art. 101 AEUV}, doi = {10.25972/OPUS-10340}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-103405}, pages = {30}, year = {2014}, abstract = {Eines der wichtigsten Ziele der Europ{\"a}ischen Union bilden trotz fortschreitender Integration der Binnenmarkt und damit auch der Wettbewerb. Dieser wird gegen mitgliedstaatliche Maßnahmen durch die Grundfreiheiten abgesichert. Daneben hat die EU eine W{\"a}chterrolle inne, die im Rahmen des Kartellrechts und insbesondere des Kartellverbots i.S.d. Art. 101 AEUV verhindern soll, dass Kooperationen zwischen Unternehmen eine {\"a}hnliche wettbewerbsbeschr{\"a}nkende Wirkung erzielen. Durch die fortschreitende Integration geraten jedoch immer mehr Politikfelder in den Vordergrund, die untereinander Ber{\"u}hrungspunkte aufweisen und sich trotz ihres wettbewerbsbeschr{\"a}nkenden Charakters positiv auf die Ziele der Union auswirken k{\"o}nnten. Insofern erscheint fraglich, inwieweit Art. 101 AEUV derartige nicht-wettbewerbliche Ziele im Rahmen des Kartellverbotes ber{\"u}cksichtigen kann und darf. Infrage kommen dabei Themen wie der Umwelt- oder Gesundheitsschutz, die Schaffung von Arbeitspl{\"a}tzen oder die Kulturpolitik, sofern sie Gegenstand von Unternehmensvereinbarungen sind. Gegenstand dieser Arbeit ist die Ber{\"u}cksichtigung dieser Aspekte sowohl auf der Tatbestands- (Abs. 1) als auch auf der Rechtfertigungsebene (Abs. 3) des Art. 101 AEUV. Ferner werden die sog. Querschnittsklauseln und die Cassis-Doktrin mit Blick auf die Praxis des EuGH und der Europ{\"a}ischen Kommission beleuchtet.}, subject = {Wettbewerbsrecht}, language = {de} }