@phdthesis{Hauer2020, author = {Hauer, Anna Franziska}, title = {Versorgungssicherheit als Rechtsbegriff am Beispiel der Energiewirtschaft}, doi = {10.25972/OPUS-20997}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-209972}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2020}, abstract = {„Versorgungssicherheit" ist eines der Hauptanliegen und daher immense Triebkraft der Energiepolitik. Ein vitales Interesse an einer verl{\"a}sslichen Versorgungslage hat gerade im Hinblick auf Energie nicht nur jeder Einzelne, der diese Ware tagt{\"a}glich konsumiert. Auch f{\"u}r Politik und Wirtschaft hat diese, mit Blick auf den Industriestandort Deutschland, Priorit{\"a}t. Eine anerkannte juristische Definition von Versorgungssicherheit gibt es bislang indessen nicht. Es klafft eine L{\"u}cke zwischen praktischer Bedeutsamkeit und wissenschaftlicher Untersuchung. Die rechtsdogmatische Aufarbeitung ist allerdings denknotwendige Voraussetzung f{\"u}r jede weitere juristische Befassung mit dem Gegenstand der Versorgungssicherheit und ihm nahestehenden Rechtsfragen. Nicht erst seit der Debatte um die Energiewende ist der Begriff in aller Munde und wird beinahe inflation{\"a}r verwandt. Eine n{\"a}here wissenschaftliche Befassung mit dem rechtlichen Bedeutungsgehalt dieser Begrifflichkeit erscheint daher dringend geboten, findet sie sich doch in diversen Regelwerken als Leitprinzip und Tatbestandsmerkmal. Zur Auseinandersetzung mit der Substanz der Versorgungssicherheit als Rechtsbegriff leistet die vorliegende Arbeit einen Beitrag. „Versorgungssicherheit" wird als Rechtsbegriff subsumierbar gemacht. Zun{\"a}chst geht die Arbeit auf Begriff und Gegenstand der Versorgungssicherheit ein. Es wird eine Abgrenzung nach außen, zu verwandten Termini und vermeintlichen Synonymen, vorgenommen. Darauf aufbauend wird der, der Versorgungssicherheit innewohnende, Bedeutungsgehalt und seine rechtlichen Konsequenzen untersucht. Es wird untersucht, ob und welche Rolle Versorgungssicherheit bei der Gesetzeserf{\"u}llung spielt. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang beleuchtet, ob die beh{\"o}rdliche Entscheidung durch ihren Deutungsinhalt determiniert ist. In materieller Hinsicht muss zu diesem Zweck der Versuch einer Definition unternommen werden. Versorgungssicherheit wird auf ihren kleinesten gemeinsamen Nenner gebracht werden. Die Frage, ob damit f{\"u}r die Rechtsanwendung ein Mehrwert gewonnen ist, der Begriff der Versorgungssicherheit als Zielvorgabe gar justiziabel ist, wird anschließend {\"u}berpr{\"u}ft. Aufbauend auf der abstrakten Befassung mit dem Rechtsbegriff, wird schließlich analysiert, wie der Untersuchungsgegenstand sektorspezifisch im Energierecht zu verstehen ist. Lassen sich die Ergebnisse, die abstrakt f{\"u}r wahr befunden wurden, anhand eines Rechtsgebietes, welches von „Versorgungssicherheit" ganz besonders (mit)bestimmt wird, verifizieren und m{\"o}glicherweise ausdifferenzieren? Ein energierechtlicher Abgleich und die normtextliche R{\"u}ckankn{\"u}pfung dient gewissermaßen als Lackmusprobe f{\"u}r die formulierten Thesen. Die Arbeit schließt mit einem Fazit und einem Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung des Untersuchungsgegenstandes.}, subject = {Versorgungssicherheit}, language = {de} }