@phdthesis{Roennberg2010, author = {R{\"o}nnberg, Michael}, title = {Bedeutung der Spezifikation f{\"u}r Ratingmodelle}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-48895}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2010}, abstract = {Ziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der Bedeutung der Spezifikation f{\"u}r Ratingmodelle zur Prognose von Kreditausfallwahrscheinlichkeiten. Ausgehend von dem in der Bankenpraxis etablierten Logit-Modell werden verschiedene Modellerweiterungen diskutiert und hinsichtlich ihrer Eigenschaften als Ratingmodelle empirisch und simulationsbasiert untersucht. Die Interpretierbarkeit und die Prognoseg{\"u}te der Modelle werden dabei gleichermaßen ber{\"u}cksichtigt. Besonderes Augenmerk wird auf Mixed Logit-Modelle zur Abbildung individueller Heterogenit{\"a}t gelegt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Spezifikation einen wichtigen Einfluss auf die Eigenschaften von Ratingmodellen hat und dass insbesondere mit Hilfe von Mixed Logit-Ans{\"a}tzen sinnvoll interpretierbare Ratingmodelle mit guten Prognoseeigenschaften erlangt werden k{\"o}nnen.}, subject = {Bank}, language = {de} } @phdthesis{Haaga2009, author = {Haaga, Roland}, title = {Die Methode der Urteilsabgabe als Einflussfaktor auf Lautheitsurteil und Vorg{\"a}ngerabh{\"a}ngigkeit bei kategorialer Lautheitsskalierung}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-48476}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2009}, abstract = {Als computergest{\"u}tztes Verfahren der kategorialen Lautheitsskalierung hat das W{\"u}rzburger H{\"o}rfeld in der Audiometrie Verbreitung gefunden. Bei aufeinanderfolgender Darbietung der Reize treten Sequenzeffekte auf. Unter anderem wird das aktuelle Urteil in Richtung des Vorg{\"a}ngerurteils beeinflusst - die Korrelation ist also positiv. Es wurden 25 audiometrisch {\"u}berpr{\"u}ft normalh{\"o}rende Probanden (13 m{\"a}nnlich, 12 weiblich) zwischen 20 und 30 Jahren getestet. Als Stimulus wurde CCITT-Rauschen einer Sekunde Dauer und mit Pegeln von 30 dB bis 90 dB SPL in 5 dB-Schritten verwendet. Jede m{\"o}gliche Pegel-Vorg{\"a}ngerpegel-Kombination kam genau einmal vor. Dadurch konnte der Einfluss der Urteilsabgabemethode sowohl auf die Urteile direkt als auch auf ihre Vorg{\"a}ngerpegel- und -urteilsabh{\"a}ngigkeiten untersucht werden. Normalerweise wird das Urteil des Probanden mittels eines Skaliertabletts an den Computer {\"u}bermittelt. Neben der Individualkomponente der Probanden wurde deshalb die physikalische Tr{\"a}gheit der Armbewegung sowie die Art der Abgabe des Urteils, die visuelle Pr{\"a}senz einer Skala und eine "innere" Erinnerungskomponente postuliert. Um die jeweiligen Auswirkungen auf die Vorg{\"a}ngerabh{\"a}ngigkeit zu untersuchen, wurden die folgenden f{\"u}nf Urteilsabgabemethoden so konstruiert, dass diese Faktoren Schritt f{\"u}r Schritt ausgeschaltet wurden: zwei Skaliertablettmethoden, eine davon mit Schwebenlassen der Hand {\"u}ber dem soeben gedr{\"u}ckten Urteil (A), und die andere mit Zur{\"u}cklegen der Hand auf einen definierten Ruhepunkt zwischen den Urteilsabgaben (B), zwei mit m{\"u}ndlicher Abgabe des Urteils als Zahlenwert, eine davon mit als Poster aufgestellter (C), und die andere ohne sichtbare Skala (D), und eine Methode, bei der das Urteil mit einem Laserpointer auf dem Poster angezeigt wurde (E). Die Resultate zeigen eine starke Individualkomponente. Am lautesten wurde mit den Methoden A und B geurteilt, mit Methode D am leisesten, C und E lagen dazwischen. Der Unterschied in der Absolutlage der angegebenen Lautheit kann auf die Art der visuellen Repr{\"a}sentation der Skala zur{\"u}ckgef{\"u}hrt werden. Die Abh{\"a}ngigkeiten vom Vorg{\"a}ngerurteil waren st{\"a}rker als die Abh{\"a}ngigkeiten vom Vorg{\"a}ngerpegel, außerdem waren sie pegelabh{\"a}ngig. Diese Resultate entsprechen denen aus fr{\"u}heren Arbeiten. Im Vergleich der St{\"a}rke der Abh{\"a}ngigkeit vom Vorg{\"a}ngerpegel unterschied sich nur Methode D von den Methoden A, B und E signifikant; alle anderen paarweisen Vergleiche ergaben keinen Unterschied. Bez{\"u}glich der Abh{\"a}ngigkeit vom Vorg{\"a}ngerurteil unterschied sich Methode D von den vier anderen, diese untereinander jedoch nicht. In beiden F{\"a}llen war bei Methode D die Vorg{\"a}ngerabh{\"a}ngigkeit am st{\"a}rksten. Aufgrund der Gleichheit der Methoden A und B kann die postulierte physikalische Armtr{\"a}gheit ausgeschlossen werden. Die Gleichheit der Methoden A, B, C und E schließt auch die Art der Urteilsabgabe (ber{\"u}hrend, benennend bzw. zeigend) als Einflussfaktor aus. Die Beobachtung, dass bei Fehlen einer visuellen Skala (Methode D) die Vorg{\"a}ngerabh{\"a}ngigkeit am st{\"a}rksten war, legt nahe, dass eine interne Erinnerungskomponente hauptverantwortlich ist. Die visuelle Pr{\"a}senz einer Skala hat hingegen "stabilisierende" Wirkung, d.h. sie verringert die Vorg{\"a}ngerabh{\"a}ngigkeit. Von den postulierten Einflussfaktoren auf die Vorg{\"a}ngerabh{\"a}ngigkeit lassen sich die physikalische Armtr{\"a}gheit und die Art der Urteilsabgabe ausschließen, die "interne" Erinnerungskomponente und die visuelle Pr{\"a}senz einer Skala wurden jedoch best{\"a}tigt. Von den modifizierten Verfahren erwies sich keines als g{\"u}nstiger als das bisher verwendete Standardverfahren.}, subject = {Lautheit}, language = {de} } @phdthesis{Fiebiger2006, author = {Fiebiger, Andr{\´e}}, title = {Einfluss des Ratings von Unternehmen auf die Rechnungslegung und Abschlusspr{\"u}fung - Rating als M{\"o}glichkeit zur Verbesserung des Informationsgehalts des Lageberichts nach \S 289 HGB}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-19293}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Mit der Einf{\"u}hrung von Basel II erhalten ab dem 01. Januar 2007 nahezu alle fremdfinan¬zierten Unterneh¬men im Rahmen einer Ratinga¬nalyse eine individuelle Bewertung ihrer Bo¬nit{\"a}t. Wie die Ratinganalyse haben sich auch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Lageberichterstattung und der Abschlusspr{\"u}fer im Rahmen seiner Pr{\"u}fungs¬pflichten mit der Bestandskraft des zu pr{\"u}fenden Unternehmens auseinander zu setzen. Es stellt sich insofern die Frage nach dem Einfluss von Ratinganalysen auf die Rechnungslegung und Abschlusspr{\"u}fung. Die Untersuchung zeigt, dass im Hinblick auf die gesetzliche Forderung nach einer umfassenden Risikoberichterstattung in \S 289 Absatz 1 HGB die gesetzlichen Vertre¬ter die Ratinganalyse insbesondere bei Anzeichen f{\"u}r eine Be¬standsgefahr in der Bericht¬er¬stattung {\"u}ber Risiken der voraussichtlichen Entwicklung zu verwerten, das Rating als Informationsquelle sowie die Risikoeinstufung zu nen¬nen haben. Aus Sicht des Abschlusspr{\"u}fers k{\"o}nnen Ra¬tinganalysen als Indikator f{\"u}r die zuk{\"u}nf¬tige Bonit{\"a}t der Gesellschaft eine entschei¬dende und objektive Grundlage f{\"u}r die Bewertung des Insolvenzrisikos beim gepr{\"u}f¬ten Unternehmen spielen und ihn bei der Beurteilung der Lagedar¬stellung sinnvoll unterst{\"u}t¬zen. Unter Beachtung der gesetzlichen und be¬rufsst{\"a}ndi¬schen Normen sind demzu¬folge Ratingergebnisse - insbesondere bei Anzeichen einer Bestandsgef{\"a}hrdung - vom Ab¬schlusspr{\"u}fer zwingend bei der Abschlusspr{\"u}fung zu verwerten. Demzufolge ist dem Abschlusspr{\"u}fer be¬z{\"u}glich der Ratingunterlagen von Seiten der Unternehmensleitung auch ein Einsichts¬recht aus \S 320 HGB zu gew{\"a}hren. Die Ratingerkenntnisse kann der Abschlusspr{\"u}fer dar{\"u}ber hinaus auch im Rahmen der Pr{\"u}fungsplanung nutzen, denn die individu¬elle Risikosituation des Unternehmens hat erheblichen Einfluss auf das Pr{\"u}¬fungsvorgehen. Ferner hat sich der Abschlusspr{\"u}fer bei der Erwartungsbildung be¬z{\"u}glich des Vorhandenseins bzw. des Grades der Bestandsgefahr an der Ratinganalyse zu orientieren, um die Aus¬f{\"u}hrungen der gesetzlichen Vertreter im Anschluss daran im Lichte seiner Erwartun¬gen zu hinterfragen. Aus den Ergebnissen dieser Soll-Ist-Verprobung folgen dann ent¬sprechende Konsequenzen f{\"u}r die Berichterstattung des Abschlusspr{\"u}fers. So ist, bei unzureichenden Ausf{\"u}hrungen im Lagebericht, im Pr{\"u}¬fungsbericht auf die Bestandsge¬fahr und die mangelnde Verarbeitung der Ratinger¬gebnisse hinzuweisen; der Best{\"a}ti¬gungsvermerk ist mit einem Hinweis auf die Ratingergebnisse einzuschr{\"a}n¬ken. Wird dagegen im Lagebericht im Einklang mit der Ra¬tinganalyse zutreffend {\"u}ber die dro¬hende Bestandsgefahr berichtet, so sind dennoch im Pr{\"u}fungsbericht nochmals die Ri¬siken der k{\"u}nftigen Entwicklung anzugeben. Im Best{\"a}tigungsvermerk ist zu er¬l{\"a}utern, dass sich die Darstellung der Bestandsrisiken mit dem Ratingergebnis deckt. Wird dem Abschlusspr{\"u}fer dagegen die Einsicht in die Ratinganalyse verweigert, so ist im Pr{\"u}fungsbericht auf die Weigerung einzugehen und bei Anzeichen einer Be¬standsgefahr dar{\"u}ber hinaus der Redepflicht nachzukom¬men. Der Best{\"a}tigungsver¬merk sollte in solchen F{\"a}llen mit der verbalen Einschr{\"a}n¬kung versehen werden, dass die Beurteilung ohne Einsicht in die Ratingunterlagen er¬folgen musste.}, subject = {Deutschland}, language = {de} }