@phdthesis{Seibold2007, author = {Seibold, Christine}, title = {Die Versorgung des Stifters und der Stifterfamilie bei Verm{\"o}gens{\"u}bertragung auf eine gemeinn{\"u}tzige Stiftung, Familienstiftung oder Doppelstiftung und deren ertrag- und substanzsteuerlichen Auswirkungen}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-28012}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2007}, abstract = {Die Motive eine Stiftung zu errichten sind so zahlreich wie ihre Formen und Zwecksetzungen. Im Zusammenhang mit der Verm{\"o}gens{\"u}bertragung auf eine Stiftung stellt sich die Frage in wie fern eine Versorgung des Stifters und seiner Familie durch die Stiftung erm{\"o}glicht werden kann und welche ertrag- und substanzsteuerliche Folgen diese mit sich bringen. Nach einer allgemeinen Darstellung der f{\"u}r die Stiftung geltenden zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen werden anhand der gemeinn{\"u}tzigen Stiftung, Familienstiftung und Doppelstiftung verschiedene Versorgungswege dargestellt und auf Ebene des Stifters und der Stiftung steuerlich gew{\"u}rdigt. Gegenstand der Betrachtung der Versorgungswege sind neben der Verm{\"o}gens{\"u}bertragung gegen Versorgungsleistungen, der Vorbehaltsnießbrauch an Grund- und Kapitalverm{\"o}gen, sowie klassische Destinat{\"a}rsbez{\"u}ge und Arbeitsverh{\"a}ltnisse mit der Stiftung. Die ersten beiden Versorgungswege sind bereits f{\"u}r die Besteuerung der Verm{\"o}gens{\"u}bertragung relevant, w{\"a}hrend Destinat{\"a}rsbez{\"u}ge und Arbeitsverh{\"a}ltnisse erst im Rahmen der laufenden Besteuerung Beachtung finden. F{\"u}r die gemeinn{\"u}tzige Stiftung wird ferner die Versorgung nach \S 58 Nr. 5 AO betrachtet. Das im Zusammenhang mit der Verm{\"o}gens{\"u}bertragung gegen Versorgungsleistungen und dem Vorbehaltsnießbrauch entstehende Spannungsfeld wird im Hinblick auf die gemeinn{\"u}tzigkeitsrechtlichen Vorschriften aufgezeigt. Weiterhin werden die von privaten Finanzdienstleistern angebotenen Versorgungsmodelle im Zusammenhang mit der gemeinn{\"u}tzigen Stiftung diskutiert. F{\"u}r die Verm{\"o}gens{\"u}bertragung gegen Versorgungsleistungen auf eine Stiftung finden ebenfalls die Grunds{\"a}tze der vorweggenommenen Erbfolge Anwendung. Im Zusammenhang mit der gemeinn{\"u}tzigen Stiftung ist die Verm{\"o}gens{\"u}bertragung gegen Versorgungsleistungen im Hinblick auf die gemeinn{\"u}tzigkeitsrechtlichen Vorschriften problematisch, der Vorbehalt eines Nießbrauchs hingegen nicht. In Betracht der schenkungsteuerlichen W{\"u}rdigung ist der Vorbehaltsnießbrauch im Zusammenhang mit einer nicht steuerbefreiten Stiftung, im Gegensatz zu den Versorgungsleistungen, nicht sinnvoll. Destinat{\"a}rsbez{\"u}ge k{\"o}nnen jederzeit bei Erf{\"u}llung der satzungsm{\"a}ßigen Vorschriften gew{\"a}hrt werden. Ebenso k{\"o}nnen Arbeitsverh{\"a}ltnisse eingegangen werden, wobei im Zusammenhang mit einer gemeinn{\"u}tzigen Stiftung die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung zu beachten sind. Die aufgezeigten und gew{\"u}rdigten Versorgungswege k{\"o}nnen unter Beachtung der steuerrechtlichen Grenzen im Zusammenhang mit der Doppelstiftung steuerlich optimal eingesetzt werden.}, subject = {Stiftung}, language = {de} }