@misc{Steinker2022, author = {Steinker, Johannes M.}, title = {Abschied von der normierenden (Energie-)Regulierung in Deutschland - Verdikt der Unionsrechtswidrigkeit und Modelle einer Fortentwicklung}, issn = {2199-790X}, doi = {10.25972/OPUS-29071}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-290719}, pages = {36, XI}, year = {2022}, abstract = {Am 2. September 2021 entschied der Europ{\"a}ische Gerichtshof (Rs. C-718/18), dass die in Deutschland praktizierte normierende Energieregulierung gegen das Unionsrecht verst{\"o}ßt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Entscheidung des EuGH und dessen Folgen f{\"u}r die Energieregulierung in Deutschland zu beleuchten sowie Reaktions- und Handlungsm{\"o}glichkeiten f{\"u}r den deutschen Energiegesetzgeber aufzuzeigen. Dazu wird nach einer Einleitung und Begriffsbestimmung das Verdikt der Unionsrechtswidrigkeit n{\"a}her erl{\"a}utert. So werden zun{\"a}chst der unionsrechtliche Regelungsrahmen und die Argumente der Parteien im Vertragsverletzungsverfahren dargestellt, bevor der Diskussionsstand in Literatur und Rechtsprechung pr{\"a}sentiert wird. Hieran schließt eine Darstellung der zentralen Aussagen des EuGH an, die sodann einer kritischen W{\"u}rdigung sowie Interpretation unterzogen werden. Im zweiten Hauptteil werden die Konsequenzen der EuGH-Entscheidung f{\"u}r das deutsche Energierecht de lege lata und Optionen f{\"u}r eine Strukturreform de lege ferenda diskutiert. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.}, subject = {Europarecht}, language = {de} } @techreport{MohamadKlotzbach2020, type = {Working Paper}, author = {Mohamad-Klotzbach, Christoph}, title = {Zum Zusammenhang von Staatlichkeit und lokalen Selbstregelungen: Einige theoretische {\"U}berlegungen}, issn = {2698-2684}, doi = {10.25972/OPUS-21951}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-219514}, pages = {18}, year = {2020}, abstract = {Dieses Working Paper widmet sich dem Zusammenhang von Staatlichkeit und lokalen Selbstregelungen. Mittels eines deduktiven Zugangs werden verschiedene theoretische Szenarien dieses Zusammenhangs durchgespielt. Hierbei handelt es sich neben den generellen Zusammenh{\"a}ngen der beiden Regelungsformen um den Umfang der Regelungen, die Beziehungsformen zwischen den Regelungsvarianten, den Voraussetzungen zur Implementierung von Regelungen sowie der Verkn{\"u}pfung der Regelungsformen mit dem Konzept der Staatlichkeit. Die Studie erweitert das Forschungsfeld um drei wesentliche Erkenntnisse: Erstens, dass es neben dem postulierten negativen Zusammenhang von staatlichen Regulierungen und lokalen Selbstregelungen noch weitere hypothetisch anzunehmende Zusammenh{\"a}nge geben kann. Zweitens, dass neben staatlicher Regulierung und lokalen Selbstregelungen auch regelungsfreie Regelungsbedarfe existieren und st{\"a}rker in den Blick genommen werden sollten. Drittens, dass der Grad der Staatlichkeit unabh{\"a}ngig vom Ausmaß staatlicher Regulierung betrachtet werden sollte.}, subject = {Begrenzte Staatlichkeit}, language = {de} } @phdthesis{Beschorner2004, author = {Beschorner, Patrick Frank Ernst}, title = {Risikoklassifikation und Wettbewerb auf Versicherungsm{\"a}rkten}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-10122}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2004}, abstract = {Mit der Schaffung des europ{\"a}ischen Versicherungsbinnenmarktes wurde 1994 auch der deutsche Versicherungsmarkt liberalisiert. Damit stehen seither den Unternehmen auf diesen M{\"a}rkten mit der Produktgestaltung, der Pr{\"a}mienkalkulation und der Risikoklassifikation neue Wettbewerbsinstrumente zur Verf{\"u}gung. Zus{\"a}tzlich ist der Markteintritt nationaler Unternehmen in andere europ{\"a}ische M{\"a}rkte erleichtert worden. Die Nutzung der neuen Instrumente im Rahmen von Unternehmensstrategien vor dem Hintergrund eingeschr{\"a}nkter Information und geringer Erfahrung der Marktteilnehmer sowie die M{\"o}glichkeiten wohlfahrtssteigernder Markteingriffe sind Inhalt der vorliegenden Untersuchung. Es zeigt sich, daß Informationsbeschr{\"a}nkungen und Marktmacht immanent sind. Die sich daraus ergebenden Marktunvollkommenheiten lassen sich durch einen eingeschr{\"a}nkt informierten Regulierer oder Staat nicht vollst{\"a}ndig beheben. Daf{\"u}r sind Eingriffe m{\"o}glich, welche die negativen Effekte abzumildern verm{\"o}gen und dabei einem sehr geringem Informationserfordernis unterliegen. Relevante Informationen beziehen sich in erster Linie auf die Schadenscharakteristika von Versicherungsnehmern. Ein einzelnes Unternehmen profitiert von einem Informationsvorsprung gegen{\"u}ber seinen Konkurrenten, wenn es diesen f{\"u}r verst{\"a}rkte Risikoklassifikation einsetzen kann. Aus sozialer Sicht ist es aber sinnvoller, wenn existierende Informationen allen Unternehmen zur Verf{\"u}gung stehen, so daß eine einheitliche Risikoklassifikation m{\"o}glich wird. Die hierf{\"u}r erforderlichen Informationen k{\"o}nnen nur Beobachtung der Kunden gewonnen werden. Dann hat ein Unternehmen einen Informationsvorsprung gegen{\"u}ber seinen Konkurrenten in Bezug auf die Charakteristika seiner Kunden. Dieses Effekte begr{\"u}nden, warum Informationsbeschr{\"a}nkungen und Marktmacht auf einem Versicherungsmarkt immanent sind. Versicherungsnehmer, die sich gegen ein Schadensrisiko absichern, stehen Versicherungsschutz und Pr{\"a}vention als substitutive Instrumente zur Verf{\"u}gung. Die geeignete Wahl der Versicherungspr{\"a}mie kann effiziente Pr{\"a}vention seitens der Versicherungsnehmer bewirken. Wenn wegen der Informationsbeschr{\"a}nkung verschiedene Risikoklassen nicht identifiziert werden k{\"o}nnen, kann nur eine einheitliche Pr{\"a}mie f{\"u}r alle Klassen erhoben werden. Dann kann effiziente Pr{\"a}vention nicht bei allen Risikoklassen vorliegen. Ein Eingriff, der diese negativen Wohlfahrtseffekte abmildern kann, besteht in der Vorgabe einer fixen Versicherungsdeckung, so daß die Anreize der verschiedenen Risikoklassen in die richtige Richtung gelenkt werden. Die Marktmacht eines Unternehmens erm{\"o}glicht ihm, risikoklassenspezifische Pr{\"a}mien {\"u}ber der fairen Pr{\"a}mie zu w{\"a}hlen. Ein Unternehmen hat stets den Anreiz zu Pr{\"a}miendifferenzierung, da es ihm einen h{\"o}heren Gewinn zu erzielen erlaubt. Dagegen ergibt eine Wohlfahrtsuntersuchung, daß eine einheitliche Pr{\"a}mie sozial w{\"u}nschenswert ist. Ein Verbot der Pr{\"a}miendifferenzierung ist ein einfaches Mittel, f{\"u}r welches bei einem staatlichen Eingriff nur sehr geringen Informationsanforderungen bestehen. Es zeigt sich, daß die negativen Auswirkungen der Marktmacht dadurch abzumildern sind, indem die Marktmacht eingeschr{\"a}nkt wird, und zwar indem dem Unternehmen nicht die Nutzung aller Wettbewerbsinstrumente gestattet wird.}, subject = {Deutschland}, language = {de} }