@phdthesis{Schneider2024, author = {Schneider, Kira}, title = {Die Panoramafreiheit - Eine internationale Untersuchung}, doi = {10.25972/OPUS-35128}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-351285}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2024}, abstract = {Gegenstand der Arbeit ist eine internationale Untersuchung der urheberrechtlichen Schranke der sogenannten Panoramafreiheit oder Freiheit des Straßenbildes. Durch diese Schranke wird das Urheberrecht an Werken im {\"o}ffentlichen Raum eingeschr{\"a}nkt. Auf unionsrechtlicher Ebene sieht die Richtlinie 2001/29/EG in Art. 5 Abs. 3 lit. h eine fakultative Schranke zugunsten der Freiheit des Straßenbildes vor. Diese fakultative Schranke wurde von den Mitgliedstaaten der Europ{\"a}ischen Union sehr unterschiedlich in nationales Recht umgesetzt. Nach \S 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes ist es zul{\"a}ssig, Werke, die sich bleibend an {\"o}ffentlichen Wegen, Straßen oder Pl{\"a}tzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielf{\"a}ltigen, zu verbreiten und {\"o}ffentlich wiederzugeben. Daneben gibt es auch Mitgliedstaaten, die die Schranke nicht oder nur eingeschr{\"a}nkt in nationales Recht umgesetzt haben. Auch L{\"a}nder außerhalb der Europ{\"a}ischen Union sehen in nationalen Urheberrechtsgesetzen Regelungen zugunsten der Freiheit des Straßenbildes vor. Daher wurden im Rahmen der Arbeit verschiedene nationale Regelungen zur Panoramafreiheit gegen{\"u}bergestellt, um die wesentlichen Unterschiede zwischen den Vorschriften zu untersuchen und herauszuarbeiten.}, subject = {Panoramafreiheit}, language = {de} } @phdthesis{Schmidt2021, author = {Schmidt, Kilian}, title = {Die Unionsgew{\"a}hrleistungsmarke}, doi = {10.25972/OPUS-22219}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-222198}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2021}, abstract = {Die praktische Bedeutung von G{\"u}te- und Zertifizierungszeichen im Alltag ist enorm. Das rasant wachsende Angebot von Produkten und Dienstleistungen und deren st{\"a}ndige Verf{\"u}gbarkeit, veranlasst Kunden und Betroffene immer h{\"a}ufiger nach verl{\"a}sslichen und informierenden Pr{\"u}fungskennzeichen Dritter zu suchen. Dies betrifft insbesondere die Qualit{\"a}t der Ware oder Dienstleistung, aber auch den unabh{\"a}ngigen Hinweis auf bestimmte Eigenschaften zur Herstellung, Nachhaltigkeit oder den Umgang mit Arbeitnehmern. Abhilfe konnten bisher nur Anbieter von entsprechenden Kennzeichen {\"u}ber Individual- oder Kollektivmarken schaffen. Seit dem 1. Oktober 2017 ist mit der Unionsgew{\"a}hrleistungsmarke und ihren speziellen Ausgestaltungen ein dritter Markentyp der Unionsmarkenverordnung in Kraft getreten. Der europ{\"a}ische Gesetzgeber hat sich somit durchgerungen, den G{\"u}te- und Garantiezeichen einen eigenen gesetzlichen Regelungsrahmen zu geben. Das sp{\"a}te Handeln des Gesetzgebers und die betr{\"a}chtlichen Unterschiede der Unionsgew{\"a}hrleistungsmarke mit den bestehenden Instrumenten der Unionsindividual- und Unionskollektivmarke geben Anlass f{\"u}r eine intensivere Untersuchung. Gegenstand der Arbeit ist die Unionsgew{\"a}hrleistungsmarke mit ihrem rechtsdogmatischen Umfeld, ihrem Ursprung und Werdegang bis hin zur Ver{\"o}ffentlichung im Amtsblatt der Europ{\"a}ischen Kommission im Rahmen der Markenrechtsreform und einem Ausblick auf ihre sp{\"a}tere Rechtsanwendung.}, subject = {G{\"u}tezeichen}, language = {de} } @phdthesis{Stueting2019, author = {St{\"u}ting, Marcus}, title = {Schutzentstehung und Schutzumfang im handelsrechtlichen Firmenrecht und im markenrechtlichen Unternehmenskennzeichenrecht}, doi = {10.25972/OPUS-18941}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-189418}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2019}, abstract = {Das formelle Firmenrecht ist im HGB in den \S\S 17 ff. geregelt und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Firma eingetragen werden kann und welchen Abstand eine neu einzutragende Firma von einer bereits vorhandenen Firma zu wahren hat. Das materielle Unternehmenskennzeichenrecht ist im MarkenG in den \S\S 5, 15 geregelt und bestimmt, welche Kennzeichen unter welchen Voraussetzungen einen materiellen Schutz erhalten und wie weit dieser reicht. Beide Rechtsmaterien stehen auf den ersten Blick weitgehend unverbunden nebeneinander. \S 5 Abs. 2 S. 1 Fall 2 MarkenG ist nur zu entnehmen, dass die Firma als Unternehmenskennzeichen und damit als gesch{\"a}ftliche Bezeichnung gem{\"a}ß \S\S 5 Abs. 1, 15 Abs. 1 MarkenG gesch{\"u}tzt ist, und zwar gem{\"a}ß \S 15 Abs. 2 MarkenG gegen Verwechslungsgefahr und, wenn die Firma bekannt ist, auch nach Maßgabe des erweiterten Schutzes gem{\"a}ß \S 15 Abs. 3 MarkenG. Diese Untersuchung hat sich zum Ziel gesetzt, im Lichte der historischen Entwicklung, der Zwecksetzung und der Grundgedanken der jeweiligen Rechtsinstitute Unterschiede und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und auf ihre Stimmigkeit zu {\"u}berpr{\"u}fen. Dabei wurde besonderer Wert auf die Praxis gelegt. Deshalb enth{\"a}lt diese Arbeit eine Untersuchung {\"u}ber die Eintragungsf{\"a}higkeit von Firmen und ihre Schutzf{\"a}higkeit als Unternehmenskennzeichen, die alle greifbaren ver{\"o}ffentlichten F{\"a}lle abdeckt, in denen eine nach neuem Recht eingetragene Firma auf den Pr{\"u}fstand der Verletzungsgerichte gestellt wurde.}, subject = {Unternehmenskennzeichenrecht}, language = {de} } @phdthesis{Kraft2015, author = {Kraft, Bettina}, title = {Allgemeine Gesch{\"a}ftsbedingungen in Unternehmen : am Beispiel der Automobilzuliefererbranche}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-136883}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2015}, abstract = {Allgemeine Gesch{\"a}ftsbedingungen in Unternehmen am Beispiel der Automobilzuliefererbranche}, subject = {Allgemeine Gesch{\"a}ftsbedingungen}, language = {de} } @phdthesis{Kaufmann2015, author = {Kaufmann, Benedikt}, title = {Patientenverf{\"u}gungen zwischen Selbstbestimmung und staatlicher F{\"u}rsorge - Mehr Patientenautonomie durch das 3. Bt{\"A}ndG?}, publisher = {W{\"u}rzburg University Press}, address = {W{\"u}rzburg}, isbn = {978-3-95826-016-0 (print)}, doi = {10.25972/WUP-978-3-95826-017-7}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-107257}, school = {W{\"u}rzburg University Press}, pages = {236}, year = {2015}, abstract = {Das Thema „Patientenverf{\"u}gung" ist zunehmend in den Fokus gesellschaftlicher Diskussion geraten, betrifft es doch einen sensiblen und h{\"o}chstpers{\"o}nlichen Bereich des menschlichen Lebens. Angesichts der gestiegenen Lebenserwartung, des medizinisch-technischen Fortschritts sowie der damit verbundenen M{\"o}glichkeiten neuer Behandlungs- und Therapiem{\"o}glichkeiten steht auch das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Patienten vor neuen Herausforderungen, die in der ethischen, medizinischen und juristischen Debatte diskutiert werden. Auch der Gesetzgeber hat angesichts der gesellschaftlichen Diskussion und rechtlichen Zweifelsfragen gesetzlichen Regelungsbedarf gesehen und daher mit dem am 18. Juni 2009 von Deutschen Bundestag verabschiedeten „Dritte[n] Gesetz zur {\"A}nderung des Betreuungsrechts" den Versuch einer rechtlichen Normierung unternommen: Das Institut der Patientenverf{\"u}gung wurde durch Aufnahme ins BGB auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Angesichts der Sensibilit{\"a}t und der m{\"o}glicherweise gravierenden Folgen der mittels einer Patientenverf{\"u}gung zu treffenden Entscheidungen kann die gesetzliche Normierung jedoch nicht den Endpunkt der Diskussion darstellen. Vielmehr ist diese selbst darauf zu untersuchen, inwiefern sie ihrem Ziel, der Achtung und St{\"a}rkung der Patientenautonomie bzw. des individuellen Selbstbestimmungsrechts in medizinischen Angelegenheiten gerecht wird. Zudem gebieten {\"A}nderungen der gesellschaftlich maßgebenden ethisch-moralischen Wertvorstellungen sowie die stetigen medizinisch-technischen Fortschritte und Ver{\"a}nderungen eine Evaluation, {\"U}berpr{\"u}fung und gegebenenfalls Anpassung entsprechender rechtlicher Regelungen. Das Institut der Patientenautonomie ist daher angesichts seiner Komplexit{\"a}t und seiner ethischen Relevanz zu dekonstruieren und in seiner konkreten Ausgestaltung zu hinterfragen. Die vorliegende Arbeit {\"u}berpr{\"u}ft und untersucht das Institut der Patientenverf{\"u}gung dabei aus dem Blickwinkel der Patientenautonomie dahingehend, ob durch das 3. Bt{\"A}ndG bzw. die gesetzliche Neuregelung die Patientenautonomie gest{\"a}rkt oder geschw{\"a}cht wurde. Die gegens{\"a}tzlichen Pole zur Patientenautonomie und zum Willen des Patienten stellen dabei das Prinzip der staatlichen F{\"u}rsorge sowie das eher paternalistisch verstandene Wohl des Patienten dar. Zwischen diesen beiden idealtypischen Extremen bewegt sich der Untersuchungsbereich.}, subject = {Patientenverf{\"u}gung}, language = {de} } @phdthesis{Buck2012, author = {Buck, Annette}, title = {Der Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch Minderj{\"a}hrige}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-74238}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2012}, abstract = {Alle Formen des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen durch einen Minderj{\"a}hrigen werden daraufhin untersucht, ob dieser Erwerb einer bestimmten Form erfordert, wer den Minderj{\"a}hrigen dabei vertritt, ob es einer familiengerichtlichen Genehmigung bedarf und unter welchen Umst{\"a}nden diese erteilt werden kann. Untersucht wird die Gesellschaftsgr{\"u}ndung unter Beteiligung Minderj{\"a}hriger, der Eintritt eines Minderj{\"a}hrigen in eine bestehende Gesellschaft durch Rechtsgesch{\"a}ft unter Lebenden, die Umwandlung einer Gesellschaftsbeteiligung und der Eintritt eines Minderj{\"a}hrigen in eine Gesellschaft durch Erwerb von Todes wegen. Hierbei wird das Schwergewicht der Untersuchung auf die Personengesellschaften gelegt, da bei den Personengesellschaften typischerweise erhebliche Haftungsrisiken f{\"u}r den Minderj{\"a}hrigen bestehen. Bei den Kapitalgesellschaften wird die Rechtslage nur vergleichsweise dargestellt.}, language = {de} } @phdthesis{Gutmayer2011, author = {Gutmayer, Henriette}, title = {Die Neukonzeption des Rechtsbruchtatbestandes in \S 4 Nr. 11 UWG}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-67254}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2011}, abstract = {Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie die Neugestaltung des Rechtsbruchtatbestandes in \S 4 Nr. 11 UWG konzipiert ist und sich auswirkt.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @misc{DeBrida2002, type = {Master Thesis}, author = {De Brida, Henrique Paulo}, title = {Der Besitzerwerb durch Hilfspersonen}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-64926}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {Diese Arbeit betrachtet das Thema ‚Besitzerwerb' mit besonderer Ber{\"u}cksichtigung der Stellung der Hilfsperson - n{\"a}mlich, Stellvertreter bzw. Besitzdiener - bei diesem Rechtsinstitut. Vor der eigentlichen Behandlung des Hauptthemas finden sich allgemeine Betrachtungen und Analysen des Besitzes und dessen Erwerb und die Darstellung der rechtshistorischen Entwicklung des Besitzes. Die hier behandelten Themen werden nicht nur von der Rechtsdogmatik, sondern auch von der Rechtssprechung her untersucht, wobei die Entscheidungen in einigen, bestimmten F{\"a}llen, die in der rechtswissenschaftlichen Diskussion Mustercharakter erlangt haben, und als Ankn{\"u}pfungspunkt zur Entwicklung und Festigung der Rechtslehre dienen dargestellt werden. Es wird ebenso versucht klar darzustellen, inwieweit sich die Rechtsauffassung des Besitzerwerbs durch Hilfspersonen von dem traditionellen, r{\"o}mischgemeinrechtlichen Vorbild der Dienerschaft aus zu einer typologischen, sachverhaltsn{\"a}heren Besitzerwerbslehre hat entwickeln lassen.}, subject = {W{\"u}rzburg / Institut f{\"u}r Deutsche und Bayerische Rechtsgeschichte}, language = {de} } @phdthesis{Haaf2010, author = {Haaf, Eva Theres}, title = {Restriktionen f{\"u}r den Wettbewerb aufgrund europ{\"a}ischen Lauterkeitsrechts?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-55795}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2010}, abstract = {Die Arbeit besch{\"a}ftigt sich zun{\"a}chst mit den Entwicklungen des Lauterkeitsrechts auf europ{\"a}ischer Ebene. Einf{\"u}hrend werden zun{\"a}chst das lauterkeitsrechtlich relevante Prim{\"a}rrecht und Sekund{\"a}rrecht dargestellt. Im Folgenden geht die Verfasserin anhand signifikanter Beispiele auf die zu beobachtende Liberalisierungsentwicklung im „europ{\"a}ischen Lauterkeitsrecht" ein, um im Anschluss daran die zentrale Frage zu beantworten, ob und inwiefern sich durch europarechtliche Vorgaben - vor allem durch die Richtlinie {\"u}ber unlautere Gesch{\"a}ftspraktiken (RL 2005/29/EG) - Restriktionen f{\"u}r den Wettbewerb ergeben.}, subject = {Unlauterer Wettbewerb}, language = {de} } @phdthesis{Maierhofer2010, author = {Maierhofer, Antonia}, title = {Die effizienteste M{\"o}glichkeit der Wohnungszwangsr{\"a}umung f{\"u}r den R{\"a}umungsgl{\"a}ubiger}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-55311}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2010}, abstract = {Die Dissertation untersucht die effizienteste M{\"o}glichkeit f{\"u}r den Gl{\"a}ubiger eines Wohnungszwangsr{\"a}umungstitels zu der R{\"a}umung der Wohnung durch Zwangsvollstreckung zu gelangen.}, subject = {Zwangsvollstreckung}, language = {de} } @phdthesis{Fiederling2010, author = {Fiederling, Thorsten}, title = {Das Verfahren der Zillmerung in der Kapitallebensversicherung}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-53409}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2010}, abstract = {Die Dissertation besch{\"a}ftigt sich mit dem Verfahren der Zillmerung bei der Kapitallebensversicherung. Sie legt dabei die Wirkungen der Zillmerung auf verschiedene Rechtsbereiche dar und {\"u}berpr{\"u}ft deren Vereinbarkeit mit geltendem Recht, insbesondere den \S\S 307 ff. BGB. Der Einfluss der Zillmerung auf den R{\"u}ckkaufswert der Kapitallebensversicherung steht im Zentrum der Arbeit.}, subject = {Privatversicherungsrecht}, language = {de} } @phdthesis{Krug2009, author = {Krug, Angelika}, title = {Die Verweisung von Bau- und Anlagenbauvertr{\"a}gen in das Kaufrecht durch \S 651 BGB}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-46101}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2009}, abstract = {Die Untersuchung bezieht sich auf die Voraussetzungen, unter denen Bau- und Anlagenbauvertr{\"a}ge nicht dem Werkvertragsrecht sondern dem Kaufrecht unterliegen. Da \S 651 BGB europarechtlich auszulegen ist, unterliegen eine Vielzahl von Bau- und Anlagenbauvertr{\"a}gen dem Kaufrecht, obwohl die Rechtsfolgen des Werkvertragsrechts f{\"u}r die betroffenen Vertr{\"a}ge sachgerechter erscheinen.}, subject = {Baurecht}, language = {de} } @phdthesis{Froehlich2008, author = {Fr{\"o}hlich, Daniela}, title = {Die Beweisvereitelung im Zivilprozess}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-37066}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2008}, abstract = {Nach einer Darstellung der gesetzlich normierten F{\"a}lle zur Beweisvereitelung bei den einzelnen Beweismitteln untersucht die Dissertation anhand der zur Beweisvereitelung ergangenen Rechtsprechung im Zivilprozess die Voraussetzungen einer Beweisvereitelung f{\"u}r die F{\"a}lle, bei denen eine gesetzliche Normierung nicht oder nur unzureichend erfolgt ist. Anhand der umfangreichen Rechtsprechung wird versucht eine Regel abzuleiten, die f{\"u}r alle in der Praxis denkbaren F{\"a}lle zu beantworten vermag, ob von einer Beweisvereitelung auszugehen ist oder nicht. Am Ende der Arbeit steht eine Definition der Beweisvereitelung.}, subject = {Beweisvereitelung}, language = {de} } @phdthesis{Danisch2006, author = {Danisch, Marcus}, title = {Die Schutzdauerproblematik im Immaterialg{\"u}terrecht - L{\"o}sungsans{\"a}tze f{\"u}r das Urheberrecht aus dem gewerblichen Rechtsschutz und dem US-amerikanischen Copyright}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-23525}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Nach der Ansicht des Verfassers, weist das bestehende Schutzdauersystem im Urheberrecht vor allem vier Problembereiche auf, die von zentraler Bedeutung sind: • Die Regelschutzdauer ist sehr lang und starr. • Der Interessenausgleich im Rahmen der Schutzdauer f{\"u}hrt zu einem unausgewogenen Ergebnis. • Eine Regelschutzdauer, die nach dem Motto One-Size-Fits-All ausgestaltet ist, passt letztendlich nur in wenigen F{\"a}llen. • Das bestehende Schutzdauersystem sieht kein Registrierungserfordernis vor. Die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist es daher zu analysieren, wie das bestehende Schutzdauersystem im Urheberrecht optimiert werden k{\"o}nnte. Der Gegenstand der Untersuchung konzentriert sich dabei zun{\"a}chst auf einen Vergleich der Schutzdauersysteme im Urheberrecht, im US-amerikanischen Copyright und im gewerblichen Rechtsschutz. Die Fragestellung lautet, inwiefern die Ausgestaltung des Schutzfristsystems bei den gewerblichen Schutzrechten einen Modellcharakter f{\"u}r das Urheberrecht offenbart und {\"u}bertragen werden kann. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass das US-amerikanische Copyright insoweit eine Mittelstellung zwischen dem Urheberrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz einnimmt. Einerseits regelt es - wie das Urheberrecht - den Umgang mit geistigen G{\"u}tern auf kulturellem Gebiet. Andererseits weist seine traditionelle Herangehensweise an die Schutzdauer zahlreiche Aspekte auf, die der Herangehensweise im gewerblichen Rechtsschutz sehr nahe stehen. Dar{\"u}ber hinaus zeigt die Literatur in der US-amerikanischen Forschung Ansatzpunkte auf, mit denen die Problembereiche entsch{\"a}rft werden k{\"o}nnten. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Ausgestaltung des Schutzfristsystems bei den gewerblichen Schutzrechten einen Modellcharakter f{\"u}r das Urheberrecht offenbart und {\"u}bertragen werden kann. Angesichts dieser Erkenntnisse pl{\"a}diert die Arbeit f{\"u}r eine Reform des Schutzdauersystems im Urheberrecht. Das bestehende Schutzdauersystem im Urheberrecht k{\"o}nnte vor allem durch ein Verl{\"a}ngerungserfordernis optimiert werden.}, language = {de} } @phdthesis{Renner2006, author = {Renner, Franziska}, title = {Der Schutz des Nacherben bei der Ver{\"a}ußerung von Grundst{\"u}cken aus dem Nachlass}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-20884}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Die Arbeit besch{\"a}ftigt sich mit allen Problemkreisen, die im Zusammenhang mit der Ver{\"a}ußerung von Grundst{\"u}cken aus dem Nachlass bei der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft auftreten. Sie zeigt den aktuellen Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung und bewertet die jeweiligen Argumente. Ausgangspunkt der Betrachtungen ist die Regelung des \S 2113 I BGB, wonach eine Verf{\"u}gung des Vorerben {\"u}ber ein zur Erbschaft geh{\"o}rendes Grundst{\"u}ck oder Recht an einem Grundst{\"u}ck im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam ist, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeintr{\"a}chtigen w{\"u}rde. Die vorliegende Arbeit betrachtet die Frage, in welchen F{\"a}llen \S 2113 BGB direkt bzw. entsprechend anzuwenden ist. In diesem Zusammenhang ist die Behandlung von Grundst{\"u}cken als Bestandteil eines Gesamthandsverm{\"o}gens besonders zu erw{\"a}hnen. Auch diesbez{\"u}glich bietet die Arbeit eine Zusammenfassung des Streitstandes und eine Auswertung der jeweiligen Argumente. Im Folgenden besch{\"a}ftigt sich die Arbeit mit den Fragestellungen im Zusammenhang mit der Eintragung des Nacherbenvermerks im Grundbuch (\S 51 GBO) und dem Zusammenspiel von materiellen und grundbuchrechtlichen Vorschriften. Ebenso werden der Verzicht auf das Nacherbenrecht, der Nachnacherbe und der Ersatznacherbe im Hinblick auf den Schutz des Nacherben bei der Ver{\"a}ußerung von Grundst{\"u}cken beleuchtet. Die Arbeit geht der Frage nach, in welchen F{\"a}llen eine Beeintr{\"a}chtigung des Rechts des Nacherben durch eine Verf{\"u}gung des Vorerben im Sinne des \S 2113 I BGB vorliegt.}, subject = {Nacherbschaft}, language = {de} } @phdthesis{Jenner2006, author = {Jenner, Katharina}, title = {Ausgew{\"a}hlte Probleme bei Entstehung, {\"U}bertragung und Belastung von Miteigentumsanteilen}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-18310}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Das Miteigentum als Form der geteilten Rechtszust{\"a}ndigkeit an einer ungeteilten Sache ist im B{\"u}rgerlichen Gesetzbuch ungeachtet seiner erheblichen Bedeutung f{\"u}r die Rechtspraxis nur teilweise ausdr{\"u}cklich geregelt worden. So treffen im dritten Buch des B{\"u}rgerlichen Gesetzbuches unter dem Titel Miteigentum die \S\S 1008 bis 1011 BGB nur wenige Bestimmungen, die durch die b{\"u}rgerlich-rechtlichen Vorschriften und Rechts-grunds{\"a}tze {\"u}ber ungeteiltes (Allein-)Eigentum sowie durch die Vorschriften {\"u}ber die Gemeinschaft der \S\S 741 ff. BGB im Einzelfall erg{\"a}nzt werden m{\"u}ssen. Gerade auf-grund der Anwendbarkeit allgemeiner sachenrechtlicher Grunds{\"a}tze und vergleichbarer Regelungen {\"u}ber das Eigentum ist die rechtliche Behandlung des Miteigentums einer umfassenden Auslegung durch Rechtsprechung und Schrifttum zug{\"a}nglich. Diese Auslegungsbed{\"u}rftigkeit der rechtlichen Behandlung des Miteigentums gesteht bereits der Gesetzgeber der b{\"u}rgerlich rechtlichen Kodifikation f{\"u}r das Deutsche Reich folgender-maßen zu : „Das Miteigenthum f{\"u}hrt zu einer Reihe von Fragen, welche der Entwurf nicht ausdr{\"u}cklich beantwortet, weil es f{\"u}r angemessener gehalten wird, die Beant-wortung dieser Fragen der Doktrin und Praxis zu {\"u}berlassen." Mit der Schaffung der Miteigentumsregelungen im BGB hat die Entwicklung die-ses Rechtsinstitutes keinesfalls ihren Abschluss gefunden. So wurde das Stockwerksei-gentum als besonderer Fall des Miteigentums in das b{\"u}rgerliche Recht {\"u}bernommen, indem durch Art. 182 EGBGB bestimmt wurde, dass bis 1900 bestehendes Stockwerks-eigentum aufrechterhalten bleiben soll. Eine etwaige Neubestellung des Stockwerksei-gentums ist gem{\"a}ß Art. 131 EGBGB dem Landesgesetzgeber vorbehalten, wobei dies in Bayern gem. Art. 62 BayAGBGB allerdings nur in der Form des Miteigentums mit dinglich wirksamer Nutzungsregelung m{\"o}glich ist.}, language = {de} } @phdthesis{Parr2005, author = {Parr, Katharina}, title = {Das Kindeswohl in 100 Jahren BGB}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-17836}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2005}, abstract = {Das Rechtskonzept "Kindeswohl" ist erst seit wenigen Jahrzehnten als das zentrale familienrechtliche Leitprinzip anerkannt und insbesondere hinsichtlich der konsequenten Bezugnahme auf die Pers{\"o}nlichkeitsrechte des Kindes als zeitgeschichtliches Ph{\"a}nomen des 20. Jahrhunderts zu betrachten. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der gesetzlichen Verankerung und Konkretisierung des Kindeswohl-Prinzips sowie dessen Interpretation durch die Rechtsprechung in den ersten 100 Jahren seit Inkrafttreten des B{\"u}rgerlichen Gesetzbuches.}, subject = {Kindeswohl}, language = {de} } @phdthesis{Truong2006, author = {Truong, Thu-Ly}, title = {Vorsorgevollmacht und Vorsorgetreuhand in Gesundheitsangelegenheiten - Hilfe zur Selbsthilfe?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-17460}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Seit dem Betreuungsrechts{\"a}nderungsgesetz vom 25.06.1998 ist eine Bevollm{\"a}chtigung auch in Gesundheitsangelegenheiten gesetzlich zul{\"a}ssig. Sie stellt, neben der Patientenverf{\"u}gung und der Betreuungsverf{\"u}gung, eine M{\"o}glichkeit f{\"u}r den Betroffenen dar, seine pers{\"o}nlichen Angelegenheiten nach Verlust der Entscheidungsf{\"a}higkeit zu regeln. Gem{\"a}ß \S 1896 II 2 BGB muss sie aber geeignet sein, die staatliche Betreuung zu ersetzen. Die M{\"o}glichkeit der Ersetzung der staatlichen Betreuung durch einen Bevollm{\"a}chtigten sollte nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen st{\"a}rken, sondern auch die Gerichte entlasten. Jedoch erf{\"u}llten sich die Erwartungen des Gesetzgebers nicht. Die Versuche, die Vorsorgevollmacht mit dem zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Betreuungsrechts{\"a}nderungsgesetz weiterhin zu st{\"a}rken, erbrachten ebenfalls nicht den gew{\"u}nschten Erfolg. Der Misserfolg bei der Einf{\"u}hrung des Rechtsinstituts der Vorsorgevollmacht ist zum einen darauf zur{\"u}ckzuf{\"u}hren, dass bei den B{\"u}rgerinnen und B{\"u}rgern Unsicherheit dar{\"u}ber herrscht, unter welchen Voraussetzungen diese Vollmachten zu beachten sind. Wirksamkeitserfordernisse und Inhalte von Vorsorgevollmachten hat der Gesetzgeber nicht besonders geregelt. Zum anderen wurde mit Inkrafttretens des 1. Betreuungsrechts{\"a}nderungsgesetzes am 01.01.1999 der Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheit unzweifelhaft die Attraktivit{\"a}t genommen. Um Missbrauchsgefahren durch den Bevollm{\"a}chtigten vorzubeugen, untersteht sie in bestimmten F{\"a}llen nun auch der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, so dass sie sich nicht mehr als geeignetes Mittel f{\"u}r den Betroffenen erweist, seinen Willen - die g{\"a}nzliche Vermeidung staatlicher Einmischung - durchzusetzen. Und nat{\"u}rlich f{\"u}hrt dieser Genehmigungsvorbehalt auch nicht zur Entlastung der Gerichte. Die vorliegende Arbeit widmet sich den aufgezeigten Problemen und versucht eine gangbare L{\"o}sung zu finden, die die Interessen aller Beteiligten ber{\"u}cksichtigt. Hierbei besch{\"a}ftigt sie sich mit der Frage, welche M{\"o}glichkeiten der Rechtsgestaltung und Begr{\"u}ndung des rechtsgesch{\"a}ftlich autorisierten Handelns in Gesundheitsangelegenheiten das geltende Recht zur Verf{\"u}gung stellt, um den praktischen Bed{\"u}rfnissen der privaten Gesundheitsvorsorge gerecht zu werden und insbesondere dem Problem der Missbrauchsgefahr durch die Vertrauensperson am besten zu begegnen. In diesem Zusammenhang werden sowohl die Wirksamkeitsvoraussetzungen, die zur Missbrauchspr{\"a}vention einen wichtigen Beitrag leisten k{\"o}nnen, herausgestellt als auch die inhaltlichen Grenzen der privaten Vorsorgeverf{\"u}gung behandelt.}, language = {de} } @phdthesis{Kunkel2003, author = {Kunkel, Achim}, title = {Zu bestimmten Aspekten des Sachmangels, der Haltbarkeitsgarantie und der Nacherf{\"u}llung}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-16763}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 hat das Schuldrecht teilweise grundlegend ge{\"a}ndert. Die Schuldrechtsreform hatte zum Ziel, durch Vereinfachung und Vereinheitlichung die Kodifikation zu st{\"a}rken. Die Arbeit untersucht anhand ausgew{\"a}hlter Probleme, ob dieses Ziel erreicht wurde. Der erste Teil der Arbeit widmet sich insbesondere der Bestimmung der Reichweite des Sachmangel- bzw. Beschaffenheitsbegriffs unter Ber{\"u}cksichtigung europarechtlicher Vorgaben. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass der Beschaffenheitsbegriff des \S 434 Abs. 1 S. 1 BGB alleine durch die Parteivereinbarung bestimmt werden sollte. Des weiteren tritt die Arbeit f{\"u}r eine Neuordnung des systematischen Verh{\"a}ltnisses zwischen allgemeinem Leistungsst{\"o}rungsrecht und Kaufgew{\"a}hrleistungsrecht ein. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Verk{\"a}uferhaltbarkeitsgarantie nach \S 443 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB untersucht. Die Verletzung einer Verk{\"a}uferhaltbarkeitsgarantie wird im Ergebnis dogmatisch als Sonderfall des Sachmangels eingeordnet. Der dritte Teil der Arbeit behandelt schließlich die Nachlieferung nach \S 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB beim St{\"u}ckkauf. Ausgehend von einer Begriffsbestimmung zeigt sich insbesondere, dass bei einem wirklichen St{\"u}ckkauf denknotwendig keine Nachlieferung einer mangelfreien Sache geschuldet sein kann.}, subject = {Kaufrecht}, language = {de} } @phdthesis{Erbacher2005, author = {Erbacher, Thomas Ludwig}, title = {Klager{\"u}cknahme vor Rechtsh{\"a}ngigkeit? Aktuelle Probleme des \S 269 Abs. 3 S. 3 ZPO}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-16170}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2005}, abstract = {Die Arbeit untersucht Anwendungsbereich und Handhabung des \S 269 Abs. 3 S. 3 ZPO. Daneben untersucht sie die kostenrechtlichen Implikationen und das kl{\"a}gerg{\"u}nsigste Vorgehen. Außerdem befasst sie sich mit der dogmatischen und systematischen Integrit{\"a}t von \S 269 Abs. 3 S. 3 ZPO.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Ulbrich2005, author = {Ulbrich, Sebastian}, title = {Irref{\"u}hrungs- und Verwechslungsgefahr im Lauterkeits- und Markenrecht : empirische oder normative Feststellung?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-15039}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2005}, abstract = {Seit Anfang der neunziger Jahre befindet sich das deutsche Lauterkeitsrecht in einem tiefgreifendem Umbruch. Die {\"U}bernahme des europ{\"a}ischen Leitbildes des verst{\"a}ndigen und aufmerksamen Verbrauchers durch den Bundesgerichtshof hat zu einer ausdr{\"u}cklichen Aufgabe {\"a}lterer Entscheidungen und zu einer deutlichen Liberalisierung des deutschen Rechts gef{\"u}hrt. Verschiedene Fragen sind jedoch nach wie ungekl{\"a}rt: So ist aktuell heftig umstritten, ob es sich bei dem neuen Verbraucherleitbild um eine normative oder eine empirische Gr{\"o}ße handelt. W{\"a}hrend der Europ{\"a}ische Gerichtshof die Frage einer Irref{\"u}hrung nach einem normativen Maßstab entschied, orientierte sich die deutsche Rechtsprechung in der Vergangenheit stets am tats{\"a}chlichen Verst{\"a}ndnis der angesprochenen Verkehrskreise. In j{\"u}ngeren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zeichnet sich nun allerdings eine Bewegung hin zur normativen Bestimmung ab. Der Verfasser untersucht diesen Wandel unter stetiger Ber{\"u}cksichtigung der europarechtlichen Vorgaben. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit es k{\"u}nftig noch der Festlegung einer bestimmten Quote get{\"a}uschter Verbraucher bedarf. Anschließend wird ein System entwickelt, das ausgehend vom heute maßgeblichen Verbraucherleitbild an Hand normativer Kriterien eine flexible Feststellung einer Irref{\"u}hrungsgefahr erm{\"o}glicht.}, subject = {Europ{\"a}ische Gemeinschaften}, language = {de} } @phdthesis{Roth2003, author = {Roth, Katharina}, title = {Lizenzen an gesch{\"u}tzten Stellungen ohne gesicherten Rechtscharakter}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-10488}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Die M{\"o}glichkeit, k{\"u}nstlerische, technische und organisatorische Leistungsergebnisse und sonstige immaterielle G{\"u}ter anderen zur Nutzung zu {\"u}berlassen, ist f{\"u}r die Entwicklung unserer kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen von wesentlicher Bedeutung. Dies wird insbesondere bei den Lizenzvereinbarungen {\"u}ber Pers{\"o}nlichkeitsrechte und den sog. Know-how-Vertr{\"a}gen deutlich. Die rechtlichen Grundlagen solcher Lizenzen sind hingegen nur teilweise gesetzlich normiert bzw. dogmatisch gekl{\"a}rt. Lediglich in den immaterialg{\"u}terrechtlichen Sondergesetzen, wie etwa dem Patentgesetz oder dem Urheberrechtsgesetz, sind die Rechte an bestimmten geistigen und sch{\"o}pferischen Leistungen ausdr{\"u}cklich geregelt und ist die M{\"o}glichkeit ihrer Lizenzierung regelm{\"a}ßig vorgesehen. Anders stellt sich die Lage bei denjenigen immateriellen Positionen dar, die nicht in den Anwendungsbereich der Sondergesetze fallen, jedoch einen Schutz aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften bzw. Rechtsinstitute, wie z.B. dem erg{\"a}nzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, erfahren. Sowohl der Rechtscharakter als auch die Lizenzierbarkeit dieser gesch{\"u}tzten Stellungen, die den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung darstellen, sind in der Rechtsprechung und Literatur nach wie vor umstritten. Daher befaßt sich die Arbeit zun{\"a}chst mit der Frage, ob an gesch{\"u}tzten Stellungen - wie an den sondergesetzlich erfaßten Positionen - grunds{\"a}tzlich subjektive absolute Rechte anerkannt werden k{\"o}nnen und ob die Voraussetzungen solcher Rechtspositionen aufgrund der einfachgesetzlichen Schutzm{\"o}glichkeiten erf{\"u}llt sind, oder ob letztere lediglich rein faktische Abwehrpositionen begr{\"u}nden. Dabei kommt dem erg{\"a}nzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz eine besondere Bedeutung zu, da er hinsichtlich seines Rechtsschutzcharakters {\"A}hnlichkeiten zu den sondergesetzlichen Immaterialg{\"u}terrechten aufweist. Dieser spielt schließlich nicht nur f{\"u}r die Zul{\"a}ssigkeit, sondern auch f{\"u}r die rechtliche Form einer Lizenzierung eine entscheidende Rolle. Denn der Rechtscharakter der lizenzierten Rechtsposition ist nicht nur daf{\"u}r ausschlaggebend, ob die Nutzungs{\"u}berlassung in Form einer Verf{\"u}gung oder einer nur schuldrechtlichen Verpflichtung erfolgen kann, sondern auch f{\"u}r die Natur des zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer entstehenden Rechtsverh{\"a}ltnisses und der dem Lizenznehmer einger{\"a}umten Rechtsposition.}, subject = {Urheberrecht}, language = {de} } @phdthesis{Petzold2003, author = {Petzold, Andrea}, title = {Sittenwidrigkeit ehevertraglicher Unterhaltsverzichte in der hoechstrichterlichen Rechtsprechung}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-10026}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Die Untersuchung bemueht sich um eine umfassende Analyse der hoechstrichterlichen Rechtsprechung, die zu der Thematik Sittenwidrigkeit ehevertraglicher Unterhaltsverzichte erging. Mit Hilfe von Fallgruppen wird versucht, die Tendenzen und Kriterien der Judikatur in diesem Bereich aufzuzeichnen.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Stark2003, author = {Stark, Mario}, title = {Der Eigenpreisvergleich}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-9551}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Das werbliche Gegen{\"u}berstellen des von dem Werbenden bisher verlangten mit dem von diesem nunmehr bzw. vor{\"u}bergehend verlangten Preis (Eigenpreisvergleich) ist seit jeher von besonderer wettbewerbsrechtlichen Relevanz, da es sich um ein von der Wirtschaft bevorzugtes und weit verbreitetes, weil effektives Werbemittel handelt, welches ein erhebliches Irref{\"u}hrungspotential in sich tr{\"a}gt und zudem in besonderem Maße missbrauchsanf{\"a}llig ist. Ansatzpunkt der lauterkeitsrechtlichen Problematik ist die Irref{\"u}hrung des Betrachters (Verbraucher) und damit der Eingriff in dessen Entscheidungsfreiheit. Die so erwirkte Fehlleitung der Konsumentscheidung f{\"u}hrt zu einer sp{\"u}rbaren Verzerrung des angestrebten leistungsbezogenen Wettbewerbs. Dahinter verbirgt sich eine nicht zu untersch{\"a}tzende Gefahr f{\"u}r die Funktionen des Leistungswettbewerbs. Die Beurteilung erfolgt unter Ber{\"u}cksichtigung des gewandelten Verbraucherleitbildes des BGH, das nunmehr auch Grundlage einer bevorstehenden UWG-Novellierung ist. Ein weiteres, aus wettbewerbsrechtlicher bzw. prozessrechtlicher Sicht grundlegendes Problem bei der Erfassung missbr{\"a}uchlicher Handhabung mittels Eigenpreisvergleich stellt die Beweisbarkeit der Irref{\"u}hrung dar. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die diesbez{\"u}glichen Regelungen durch die bevorstehende UWG-Reform gelegt.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Ohliger2004, author = {Ohliger, Katrin}, title = {Die Ausweitung des Schmerzensgeldes ohne Bagatellschwelle - Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem Schadensersatzsystem des BGB}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-8332}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2004}, abstract = {Mit Wirkung zum 01.08.2002 ist die Schmerzensgeldregelung im BGB ge{\"a}ndert worden. Nun gibt es Schmerzensgeld auch außerhalb des Deliktsrechts, unabh{\"a}ngig von der Anspruchsgrundlage. Die urspr{\"u}nglich zur wirtschaftlichen Kompensation dieser Ausweitung geplante Bagatellschwelle, die geringf{\"u}gige Sch{\"a}den von der Ersatzf{\"a}higkeit ausgenommen h{\"a}tte, ist demgegen{\"u}ber nicht Gesetz geworden. Die Arbeit untersucht die rechtsdogmatischen Argumente f{\"u}r und gegen die tats{\"a}chlich erfolgte Ausweitung des Schmerzensgeldes sowie die urspr{\"u}nglich geplante Einschr{\"a}nkung desselben. Dabei werden insbesondere die Motive des Gesetzgebers bei Schaffung des BGB und deren Bedeutung in der heutigen Zeit, die Funktionen des Schmerzensgeldes sowie das Verh{\"a}ltnis zur {\"u}brigen Rechtsordnung, vor allem zum Grundgesetz, herangezogen. Hinsichtlich der Ausweitung werden die Bereiche der vertraglichen Haftung und der Gef{\"a}hrdungshaftung n{\"a}her betrachtet. Bez{\"u}glich der Bagatellschwelle wird vergleichend auf andere Einschr{\"a}nkungen von Schadensersatzanspr{\"u}chen eingegangen sowie die tats{\"a}chlichen H{\"o}he der Bagatellschwelle thematisiert. Zum Vergleich des gefundenen Ergebnisses mit der Rechtspraxis wird abschließend kurz die Einsch{\"a}tzung der Versicherungswirtschaft zur Reform dargestellt.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Sauer2003, author = {Sauer, Cornelia}, title = {Die geltungserhaltende Reduktion im Rahmen des Mietwuchers und des Darlehenswuchers}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-8178}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Die vorliegende Arbeit untersucht die seit langem bekannte "Zweigleisigkeit" bei der Behandlung von Miet- und Darlehenswucher. W{\"a}hrend bei letzterem der Darlehensvertrag totalnichtig ist und der Darlehensgeber nicht einmal markt{\"u}bliche Zinsen beanspruchen kann, wird beim Mietwucher entgegen dem Gesetzeswortlaut von \S\S 138, 134 BGB, 5 WiStG geltungserhaltend reduziert. Der Vermieter erh{\"a}lt also den gerade noch zul{\"a}ssigen Mietzins. Im Gegensatz zu bereits vorhandenen Abhandlungen zu dieser Problematik liegt der Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit in der ausf{\"u}hrlichen Darstellung der maßgeblichen Rechtsprechung hierzu sowie der historischen Entwicklung des Mietpreisrechts speziell im Hinblick auf die Anwendung des Instruments der geltungserhaltenden Reduktion. Die Arbeit schließt mit eigenen Vorschl{\"a}gen zur Behandlung der beiden Wucherf{\"a}lle. Favorisiert wird eine differenzierte Einzelfallbetrachtung anhand von \S 139 BGB sowie die verst{\"a}rkte Anwendung von Schadensersatzanspr{\"u}chen und von Zur{\"u}ckbehaltungsrechten zugunsten des Mieters.}, language = {de} } @phdthesis{Engelmann2002, author = {Engelmann, Martin}, title = {Die Zukunft der Buchpreisbindung im Europ{\"a}ischen Binnenmarkt}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-593}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {Die vorliegende Arbeit besch{\"a}ftigt sich mit der Vereinbarkeit von grenz{\"u}berschreitenden Buchpreisbindungssystemen und dem Gemeinschaftsrecht (Artikel 81 Absatz 1 EG). Aktueller Anlass dieser Untersuchung war der Streit um das deutsch-{\"o}sterreichische Buchpreisbindungssystem. Im ersten Teil der Arbeit werden zun{\"a}chst die zur Zeit in der Europ{\"a}ischen Union geltenden Buchpreisbindungssysteme vorgestellt. Anschließend werden die drei bisher zur Praxis der Buchpreisbindung ergangenen Entscheidungen von Europ{\"a}ischer Kommission und Europ{\"a}ischem Gerichtshof (EuGH) untersucht und die f{\"u}r die Entscheidung des aktuellen Falles notwendigen Voraussetzungen festgehalten. Im zweiten Teil der Arbeit wird der Konflikt zwischen nationalen Regelungen im Buchbereich und dem gemeinschaftlichen Wirtschaftsrecht dargestellt. Gegenstand des dritten Teils ist die Frage nach der Kompetenz der Gemeinschaft im Bereich der Kultur. Dabei wird festgestellt, dass die Buchpreisbindung in den Mitgliedstaaten, in denen sie praktiziert wird, meist als Ausnahme vom Kartellverbot ausgestaltet ist. Eine solche Ausnahme enth{\"a}lt das Gemeinschaftsrecht nicht. In diesem Konflikt der Kartellrechtsordnungen kann sich eine nationale Erlaubnis der Buchpreisbindung nicht gegen ein gemeinschaftliches Kartellverbot durchsetzen. Somit unterliegen s{\"a}mtliche nationale Ausnahmebereiche grunds{\"a}tzlich der Kontrolle der Kommission. Die Kompetenz der Gemeinschaft zur {\"U}berpr{\"u}fung der Buchpreisbindungsregeln wird weder durch die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten noch dadurch eingeschr{\"a}nkt, dass B{\"u}cher zugleich Wirtschafts- und Kulturg{\"u}ter sind. Allerdings hat die Gemeinschaft gem{\"a}ß Artikel 151 Absatz 4 EG die Pflicht, die zugunsten einer Buchpreisbindung getroffenen Regeln zu beachten. Im vierten Teil der Arbeit wird schließlich die Vereinbarkeit der praktizierten Buchpreisbindungssysteme mit dem EG-Vertrag gepr{\"u}ft. Dabei werden private und staatliche Maßnahmen unterschieden. Besonderes Augenmerk wird auf die Pr{\"u}fung der Freistellungsvoraussetzungen des Artikel 81 Absatz 3 EG f{\"u}r die zwischen Deutschland und {\"O}sterreich geltende Preisbindung gelegt. Im Rahmen dieser Pr{\"u}fung wird Bezug genommen auf neuere {\"o}konomische Untersuchungen hinsichtlich der Wirkung von Buchpreisbindungssystemen. Dabei konnten erstmals die verschiedenen nationalen Systeme miteinander verglichen werden. Ergebnis ist, dass die deutsch-{\"o}sterreichischen Vereinbarungen wegen ihrer Import- und Reimportregelungen nicht mit Artikel 81 Absatz 1 EG vereinbar sind. Eine Freistellung gem{\"a}ß Artikel 81 Absatz 3 EG kommt nach den hier gefundenen Ergebnissen nicht in Betracht, weil keine der vier Voraussetzungen erf{\"u}llt ist. Alle staatlichen Maßnahmen zugunsten einer Buchpreisbindung sind hingegen mit Artikel 86 Absatz 1 EG vereinbar, gleiches gilt f{\"u}r die Vereinbarkeit von staatlichen Subventionen mit Artikel 87 Absatz 3 lit. d) EG. Eine Genehmigung der Preisbindung verst{\"o}ßt jedoch gegen Artikel 10 Satz 2 i.V.m. Artikel 3 Absatz 1 lit. g), Artikel 81 EG. Sowohl die staatliche Preisbindungspflicht als auch eine Genehmigung zur Preisbindung sind nicht mit Artikel 28 EG vereinbar, eine Rechtfertigung nach Artikel 30 EG scheidet aus. Daraus folgt, dass zur Erreichung der mit der Preisbindung angestrebten Vorteile nur zwei Wege m{\"o}glich sind: Entweder schafft die Gemeinschaft eine Ausnahme vom Kartellverbot, indem sie die unterschiedlichen Systeme angleicht. Oder die Mitgliedstaaten beschr{\"a}nken sich darauf, kulturell wertvolle B{\"u}cher zu subventionieren.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Maunz2002, author = {Maunz, Felicitas Judith}, title = {Die Mehrfachbeteiligung an Gesamthandsgemeinschaften}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-449}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Frage, wie sich zwei oder mehrere Anteile an Gesamthandsgemeinschaften verhalten, wenn sie in einer Hand zusammenfallen. Nach herk{\"o}mmlicher Auffassung verschmelzen diese Ateile zwingend untrennbar miteinander. Eventuell bestehende Belastungen oder Beschr{\"a}nkungen finden dabei keine Ber{\"u}cksichtigung. Es sollte in dieser Arbeit dargestellt werden, daß es zwar grunds{\"a}tzlich bei dieser Aussage bleiben kann. In bestimmten F{\"a}llen sollen jedoch zusammenfallende Anteile voneinender getrennt in einer Hand gehalten werden, n{\"a}mlich wenn diese Anteile inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet sind. F{\"a}llt beispielsweise ein belasteter Anteil mit einem unbelasteten zusammen, so soll die Belastung des einen Anteils bestehen bleiben. F{\"u}r die Zeit der Belastung sind aus Gr{\"u}nden des Gl{\"a}ubigerschutzes diese Anteile getrennt zu beurteilen. Schließlich wurde noch die Frage aufgeworfen, ob nicht, wenn Anteile getrennt voneinander in einer Hand gehalten werden k{\"o}nnen, alle Anteile in einer Person zusammenfallen k{\"o}nnen mit der Folge, daß dann eine Einmann-Gesamthand entsteht. Dargestellt wurde die Problematik anhand der Ehelichen G{\"u}tergemeinschaft, der Erbengemeinschaft, der Gesellschaft B{\"u}rgerlichen Rechts, der Kommanditgesellschaft und der Offenen Handelsgesellschaft.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Sues2001, author = {Sues, Jochen}, title = {Tiere in der R{\"a}umungsvollstreckung}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-430}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {H{\"a}lt ein Mieter auf dem Mietobjekt eine Vielzahl von Tieren, so stellt sich f{\"u}r den Fall einer vom Vermieter eingeleiteten R{\"a}umungsvollstreckung die Frage, wie der Gerichtsvollzieher mit diesen Tieren zu verfahren hat. In der Zivilgerichtsbarkeit wird letztinstanzlich die Auffassung vertreten, nicht der Gerichtsvollzieher sei f{\"u}r die Inverwahrungnahme der Tiere zust{\"a}ndig, sondern vielmehr die {\"o}ffentlichen Gefahrenabwehrbeh{\"o}rden. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit verneint demgegen{\"u}ber letztinstanzlich einen Anspruch des Vollstreckungsgl{\"a}ubigers auf Einschreiten {\"o}ffentlicher Beh{\"o}rden und verweist denselben auf die Zust{\"a}ndigkeit des Gerichtsvollziehers und damit auf den Zivilrechtsweg. Dies f{\"u}hrt letztlich dazu, dass sowohl der Gerichtsvollzieher als auch die {\"o}ffentlichen Beh{\"o}rden ihre Zust{\"a}ndigkeit unter Berufung auf die jeweils maßgebliche Rechtsprechung ablehnen und der R{\"a}umungstitel dann tats{\"a}chlich nicht realisiert werden kann, also ein faktisches Vollstreckungshindernis besteht. Ausgehend von dieser Problematik wird die Frage der Handhabung von Tieren in der R{\"a}umungsvollstreckung in grundlegender und umfassender Weise er{\"o}rtert sowie die eben geschilderte Konfliktsituation aufgel{\"o}st. Hierbei wird auf die Praxistauglichkeit der Ausf{\"u}hrungen besonderer Wert gelegt.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Ruppel2001, author = {Ruppel, Karl-Ludwig}, title = {Pers{\"o}nlichkeitsrechte an Daten?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-1178188}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Die Arbeit setzt sich mit der dogmatischen Einordnung des Ph{\"a}nomens "Datenschutz" im System des Delikstrechts des BGB, hier vor allem im Tatbestand des \S 823 Abs. 1 BGB, auseinander. Dabei wird vornehmlich das unter Privaten bestehende Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit auf der einen bzw. Pers{\"o}nlichkeitsschutz auf der anderen Seite beleuchtet. Datenschutzrechtliche Fragestellungen werden im deliktsrechtlichen allgemeinen Pers{\"o}nlichkeitsrecht verortet und insofern methodische Wege zu einer Beschreibung des Tatbestandes des \S 823 Abs. 1 BGB er{\"o}ffnet. Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil wird vorab gekl{\"a}rt, welche außerzivilrechtlichen Rahmenbedingungen f{\"u}r den Datenschutz im Privatrecht bestehen. Insbesondere wird die verfassungsrechtliche Figur eines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in ihren theoretischen Grundlagen und praktischen Auswirkungen n{\"a}her beleuchtet. Daran schließt sich die Frage nach einer m{\"o}glichen Drittwirkung auf die Privatrechtsordnung an. Schließlich werden die Neuerungen in der europ{\"a}ischen Rechtsentwicklung und deren Einfl{\"u}sse auf den Datenschutz im allgemeinen sowie das zivilrechtliche Pers{\"o}nlichkeitsrecht im besonderen untersucht. Der zweite Teil besch{\"a}ftigt sich mit der Fragestellung, welche Anwendungsr{\"a}ume das normierte einfache Recht f{\"u}r den in Rechtsfortbildung entwickelten Pers{\"o}nlichkeitsschutz hinterl{\"a}ßt und welche Konkurrenzprobleme dabei typischerweise entstehen. Dazu werden zun{\"a}chst die Grenzen des positiven Rechts herausgearbeitet. Anschließend wird die Kollisionsfrage beispielhaft zwischen den Anspr{\"u}chen nach dem BDSG und dem allgemeinen Pers{\"o}nlichkeitsrecht anhand der einschl{\"a}gigen Rechtsprechung und Literatur n{\"a}her untersucht. In einer abschließenden Betrachtung werden sodann die konkreten Auswirkungen der im Rahmen einer Neufassung des BDSG zu erwartenden gesetzlichen Schadensersatzbestimmungen auf Anspr{\"u}che nach \S 823 BGB in konkurrenzrechtlicher Sicht gekl{\"a}rt. In dem sich anschließenden dritten Teil, dem Hauptteil der Arbeit, werden verschiedene methodische Ans{\"a}tze zur Tatbestandsfassung des allgemeinen Pers{\"o}nlichkeitsrechts in \S 823 Abs.1 BGB er{\"o}rtert. Insbesondere wird untersucht, ob sich datenschutzrechtliche Interessen am besten {\"u}ber einen an der informationellen Selbstbestimmung oder einen an einzelnen Rechtsg{\"u}tern ausgerichteten Ansatz erfassen lassen. Die Arbeit zeigt insoweit die Grenzen der Bem{\"u}hungen um eine abstrakte Tatbestandsbeschreibung auf, um schließlich in der Erkenntnis zu m{\"u}nden, daß auch im Rahmen des \S 823 Abs. 1 BGB das Pers{\"o}nlichkeitsrecht mitunter allein durch die Achtung von Verhaltensnormen gesch{\"u}tzt werden kann. Gerade im Datenschutzrecht, einer Materie, die seither an die Normierung von Verhaltenspflichten angebunden ist, erscheint es aussichtslos, das Pers{\"o}nlichkeitsrecht allein durch die Benennung von einzelnen Pers{\"o}nlichkeitsg{\"u}tern ersch{\"o}pfend fassen zu wollen. Die Untersuchung kommt daher zu dem Ergebnis, daß sich der deliktsrechtliche Datenschutz am ehesten in einem methodisch zweigleisigen Ansatz aus rechtsguts- und eingriffsorientierter Betrachtungsweise fassen l{\"a}ßt. In einer oftmals unerl{\"a}ßlichen G{\"u}ter- und Interessenabw{\"a}gung zur Feststellung tatbestandlichen Unrechts werden in der Folge als verletzt erkannte und benennbare G{\"u}ter und Interessen ebenso einzustellen sein wie solche, die sich erst aus der erkannten Verletzung einer pers{\"o}nlichkeitssch{\"u}tzenden Verhaltensnorm im Wege der Ableitung gewinnen lassen. Neben dieser methodischen Betrachtung werden auch einige f{\"u}r den Datenschutz typische Abstufungsmerkmale f{\"u}r die konkret auf den Einzelfall zugeschnittene Interessenbewertung herausgearbeitet. Die Untersuchung schließt mit einem Aufbauvorschlag f{\"u}r die praktische Pr{\"u}fung des \S 823 Abs. 1 BGB.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Wolf2001, author = {Wolf, Thomas}, title = {Die Grunds{\"a}tze der Rechtsprechung des EuGH im Bereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-1178472}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Die Arbeit befasst sich mit der Aufgabe, Grundsaetze der Rechtsprechung des EuGH im Bereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb herauszuarbeiten. Dies geschieht - zunaechst ausschließlich primaerrechtlich orientiert - zum einen anhand einer grundsaetzlichen Betrachtung der Moeglichkeit, nationale Vorschriften des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb einer Ueberpruefung am Maßstab der Artt. 28, 49 EGV zu unterziehen. Hierbei wird insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 28 EGV eingehend untersucht, wobei wiederum ein besonderer Schwerpunkt auf der Auslegung des Urteils Keck liegt. Zum sollen im Wege einer fallgruppenorientierten Betrachtung spezielle, fallgruppenspezifische Grundsaetze aus einzelnen Entscheidungen des EuGH herausgearbeitet werden. In einem naechsten Abschnitt wird dann, nach einem kursorischen Ueberblick {\"u}ber die unlauterkeitsrechtlich relevanten Vorschriften des sekundaeren Gemeinschaftsrechts, die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH untersucht. Schließlich werden in einem letzten Teil die Wege einer moeglichen Einflussnahme des EuGH zur Implementierung moeglicher Grundsaetze in das nationale Recht untersucht.}, subject = {Europ{\"a}ische Union}, language = {de} } @phdthesis{Ennen2001, author = {Ennen, Gunda}, title = {Verpflichtung zur Aufkl{\"a}rung gegen eigene Interessen?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-237}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Die einem Rechtsanwalt durch den BGH auferlegte Hinweispflicht beinhaltet, dass dieser im Rahmen seiner Beratungspflicht seinem Mandanten unaufgefordert offenbaren muss, einen Fehler begangen zu haben und diesem deshalb ein Regressanspruch zusteht. Zudem muss der Rechtsanwalt den Mandanten w{\"a}hrend und bei aufrechterhaltendem Mandat {\"u}ber den Beginn der Verj{\"a}hrungsfrist des gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs aufkl{\"a}ren. Bei schuldhafter Unterlassung dieser Hinweispflicht mit der Folge, dass der Schadensersatz nach drei Jahren gem{\"a}ß \S 51 b BRAO verj{\"a}hrt, gew{\"a}hrt die Rechtsprechung einen von ihr konstruierten "Sekund{\"a}ranspruch". Dieser Sekund{\"a}ranspruch verl{\"a}ngert die Verj{\"a}hrungsfrist des \S 51 b BRAO um bis zu weitere drei Jahre. Die Entwicklung dieser Hinweispflicht sowie des Sekund{\"a}ranspruchs werden auf ihre Berechtigung untersucht. Zudem wird ein Vergleich bez{\"u}glich der Hinweispflicht und der Haftung anderer selbst{\"a}ndiger Berufsgruppen vorgenommen. Dabei werden die Hinweispflicht des Steuerberaters und des Architekten mit der des Anwalts verglichen. Im Anschluss daran wird die Pflicht der drei Berufsgruppen der Arzthaftung gegen{\"u}bergestellt.S}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Emmert2001, author = {Emmert, Reinhold}, title = {Die Stellung der Markenlizenz im deutschen Privatrecht}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-228}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Durch das am 1.1.1995 in Kraft getretene Markengesetz erfuhr die im Wirtschaftsleben wichtige Markenlizenz erstmals eine gesetzliche Regelung im deutschen Recht. Die dabei vorgesehene Ausstattung der Markenlizenz mit dinglichen Wirkungen, die einerseits auf europarechtliche Vorgaben, andererseits auf Vorbilder im deutschen gewerblichen Rechtsschutz außerhalb des Markenrechts und im Urheberrecht zur{\"u}ckgeht, wirft eine ganze Reihe von Zweifelsfragen theoretischer und praktischer Art auf. Zu deren Kl{\"a}rung leistet die Untersuchung einen wichtigen Beitrag, indem auf der Grundlage einer Analyse der Rechtswirkungen der Markenlizenz nach neuem Recht ihre umfassende Einordnung in das System des deutschen Privatrechts versucht wird. Dabei ergeben sich wichtige Erkenntnisse zur Auslegung und Anwendung des neuen und in seiner Konstruktion teilweise vorbildlosen \S 30 Markengesetz. Ein eigenes Kapitel ist der vom Gesetzgeber unber{\"u}cksichtigt gebliebenen, in der Praxis aber besonders bedeutsamen merchandising - Markenlizenz gewidmet.}, subject = {Deutschland}, language = {de} }