@phdthesis{Schuster2022, author = {Schuster, Daniel}, title = {„Da schleicht hinein ein b{\"o}ser Gast" - K{\"o}rper- und Krankheitsmetaphern in der medizinischen Ratgeberliteratur des 16. und 17. Jahrhunderts}, doi = {10.25972/OPUS-28647}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-286477}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2022}, abstract = {Metaphern pr{\"a}gen unser Verst{\"a}ndnis des K{\"o}rpers und seiner Krankheiten. Die Kommunikation zwischen Heilkundigen und Kranken basiert daher maßgeblich auf Metaphern. Dieser Beitrag untersucht deutschsprachige Gesundheitsratgeber des 16. und 17. Jahrhunderts, die von gelehrten {\"A}rzten f{\"u}r ein Laienpublikum verfasst wurden. Mit den Methoden der qualitativen Metaphernanalyse soll das Bild einer kommunikativen Praxis vor dem Hintergrund ihrer kulturhistorischen Rahmenbedingungen gezeichnet werden. Metaphern erweisen sich als wichtiges Werkzeug, um die sprachliche und intellektuelle Kluft zwischen Laien- und Gelehrtenwelt zu {\"u}berbr{\"u}cken. Geschickt lenken die {\"a}rztlichen Autoren mit Hilfe von Metaphern den Blick des Lesers. Dabei bieten sie ihm auch sinnstiftende Erkenntnisse und Ans{\"a}tze zur Teilhabe am therapeutischen Prozess.}, subject = {Metaphernanalyse}, language = {de} } @phdthesis{Aumann2018, author = {Aumann, Ralf}, title = {Vorkommen und Expression des opcA Gens in Meningokokkenst{\"a}mmen von Erkrankten und asymptomatischen Tr{\"a}gern}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-157278}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2018}, abstract = {Das Opc-Protein ist ein Außenmembranprotein von Meningokokken, das {\"u}ber extrazellul{\"a}re Matrixproteine mit Integrinen der Wirtszelle interagiert. Opc ist in Menschen immunogen und induziert bakterizide Antik{\"o}rper. Das Opc-Protein wurde daher als aussichtsreicher Impfstoff-Kandidat angesehen, da es außerdem relativ gut konserviert ist. Allerdings wird das Opc-Protein nicht von allen Meningokokkenst{\"a}mmen exprimiert. Einerseits fehlt das opc-Gen in einigen klonalen Komplexen (z.B. ST-8, ST-11, ST-53), andererseits ist die Opc-Expression nicht konstitutiv wegen einer phasenvariablen Transkription, die auf einem Poly-Cytidin-Bereich im Promotor des opc-Gens beruht. In dieser Arbeit wurde die Pr{\"a}senz des opc-Gens und die Opc-Expression in zwei großen Sammlungen deutscher Meningokokkenisolate von invasiven Erkrankungen (n=1141) und gesunden Tr{\"a}gern (n=792) untersucht. Das opc-Gen war bei 71\% der invasiven und 77\% der Tr{\"a}gerst{\"a}mme nachweisbar. Der gr{\"o}ßte Teil der opc-Gen negativen St{\"a}mme geh{\"o}rte zu den klonalen Komplexen ST-8, ST-11, ST-213, ST-231, ST-334 und ST-53. Der Anteil opc-positiver St{\"a}mme, die Opc in vitro exprimieren, war bei den invasiven St{\"a}mmen kleiner als bei den Tr{\"a}gerst{\"a}mmen (13\% vs. 29\%, p<0,001, Chi-square-Test). Der gr{\"o}ßere Anteil Opc-exprimierender Tr{\"a}gerst{\"a}mme ist u.a. am ehesten mit der {\"U}berrepr{\"a}sentation von wenig pathogenen klonalen Komplexen (ST-23, ST-35, ST-198) mit einer hohen Opc-Expressionsrate zu erkl{\"a}ren. 24 von den 176 invasiven St{\"a}mmen mit einer Anzahl von 11 - 14 Cs in der Promotor-Region, die die Opc-Expression beg{\"u}nstigt, zeigten weder im ELISA noch im Westernblot eine Opc-Expression. Bei 14 dieser 24 St{\"a}mme wurde als Ursache ein phasenvariabler, intragenischer Poly-Adenin-Bereich identifiziert, der zu einer Leserasterverschiebung f{\"u}hrte. Die Vermutung mehrerer Autoren, dass die Opc-Expression mit dem klinischen Bild der Meningitis verkn{\"u}pft ist, konnte mit der hier genutzten großen Stammsammlung nicht best{\"a}tigt werden. Invasive St{\"a}mme, die das Opc-Protein exprimierten, wurden genauso h{\"a}ufig von Patienten mit dem klinischen Bild der Meningitis isoliert wie St{\"a}mme, die das Opc-Protein nicht exprimierten (46\% vs. 47\%, Chi-square-Test: p<0,9). Allerdings gibt es eine starke Assoziation der Gegenwart des opc-Gens mit dem klinischen Merkmal Meningitis. Dieser Befund gibt Anlass zu der Hypothese, dass in vitro und in vivo Expression von Opc sich unterscheiden. Zusammenfassend l{\"a}sst sich festhalten, dass das Opc-Protein nur in 19,8\% aller Isolate (invasive und Tr{\"a}gerst{\"a}mme zusammengenommen) exprimiert wurde. Es zeigte sich eine Tendenz zu h{\"a}ufigerer Opc-Expression in apathogenen Tr{\"a}gerisolaten. Das Vorhandensein des opc-Gens, nicht aber die in vitro Expression konnten mit dem klinischen Merkmal Meningitis assoziiert werden. Zus{\"a}tzlich wurde ein weiterer Mechanismus der intragenischen Phasenvariation beschrieben.}, subject = {Neisseria meningitidis}, language = {de} } @phdthesis{Pohl2015, author = {Pohl, Roman}, title = {Die Gleichrichtung von multifokalen visuell evozierten Potenzialen im pattern-pulse Verfahren zur Verbesserung der Signalqualit{\"a}t der pattern-onset VEP Messung}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-114915}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2015}, abstract = {Aus Untersuchungen mit dem multifokalen VEP (mfVEP) weiß man, dass sich multifokal visuell evozierte Potenziale aus unterschiedlichen Teilen des Gesichtsfeldes st{\"o}rend beeinflussen und ausl{\"o}schen k{\"o}nnen. Ziel dieser Studie war es zu untersuchen, ob die Signalqualit{\"a}t des pattern-onset VEPs erh{\"o}ht und die Reproduzierbarkeit der Signalantworten mit Hilfe des mfVEPs verbessert werden kann, indem man einzelne mfVEPs gleichrichtet. 20 Normalpersonen nahmen an dieser Untersuchung teil. Ein kortikal skaliertes Schachbrettmuster von 30° Gr{\"o}ße wurde in 6 keilf{\"o}rmige Teilfelder unterteilt. Innerhalb jedes Teilfeldes wurden kortikal skalierte Schachbrettmuster mit einer mittleren Leuchtdichte von 50 cd/m2 und einem Kontrast von 99\% im pattern-pulse Verfahren pr{\"a}sentiert. Die durchschnittliche Stimulationsfrequenz betrug 2,0 Hz. MfVEPs des rechten Auges wurden {\"u}ber eine Oz-Fpz und bipolare Ableitung zwischen zwei 4 cm um das Inion angeordnete Elektroden abgeleitet. Durch Summierung der 6 mfVEP Ableitungen mit unterschiedlichen Vorzeichen wurden zwei Ganzfeld-VEPs synthetisiert, von denen eine die fr{\"u}hen C1 und C2 Komponenten, die andere die sp{\"a}te C3-Komponente des pattern onset VEPs erh{\"o}hte. Amplituden und Latenzunterschiede zwischen den synthetisierten Antwortkurven und der Ganzfeldantwort aller 6 Felder wurden auf Signifikanz getestet. Die Daten legen nahe, dass die inter-individuelle Variabilit{\"a}t des Standard Ganzfeld pattern onset VEPs auf die Ausl{\"o}schung von großen und wenig variablen VEP Signalen aus unterschiedlichen Bereichen des Gesichtfsfeldes zur{\"u}ckgef{\"u}hrt werden kann. Die Gleichrichtung dieser VEP-Signale f{\"u}hrte zu einem hochsignifikanten Anstieg der Amplitude und zu einer reduzierten Variabilit{\"a}t der synthetisierten Ganzfeldantworten im Vergleich zur gemessenen Ganzfeldantwort. Neben der objektiven Perimetrie kann die Anwendung multifokaler Techniken zu einer gesteigerten Sensitivit{\"a}t beim Aufsp{\"u}ren visueller Pathologien f{\"u}hren verglichen mit Standard Ganzfeldmessungen.}, subject = {Patterns}, language = {de} } @phdthesis{Kunkel2012, author = {Kunkel, Sabine}, title = {Ver{\"a}nderungen innerhalb der Schnittentbindung, ein Vergleich der Jahre 1995 und 2005. Eine retrospektive Analyse geburtshilflicher Parameter}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-82342}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2012}, abstract = {In der Abteilung f{\"u}r Gyn{\"a}kologie und Geburtshilfe der Missions{\"a}rztlichen Klinik W{\"u}rzburg wurden 1995 120 und 2005 312 Schnittentbindungen durchgef{\"u}hrt. In der vorliegenden retrospektiven Arbeit interessierte, ob sich zwischen 1995 und 2005 ein signifikanter Wandel der geburtshilflichen Parameter innerhalb dieser Schnittentbindungen abgezeichnet hat. Die Sectio-Frequenz stieg im untersuchten Zeitraum h{\"o}chst signifikant von 11,4 \% auf 24,7 \%. Es wurden pro Schnittentbindung ein bis maximal f{\"u}nf Indikationen, die zu einer Sectio f{\"u}hrten, angegeben. 1995 gab es 31 und 2005 34 verschiedene Indikationen. Bez{\"u}glich der sieben h{\"a}ufigsten Indikationsangaben hat sich in diesen 10 Jahren nichts ver{\"a}ndert. Statistisch signifikant waren nur zwei Ver{\"a}nderungen. Die Indikation Missverh{\"a}ltnis erfuhr eine signifikante Steigerung von 21,6 \% auf 33,4 \% und war damit 2005 die meistgenannte Indikation. Die Indikation frustrane Geburtseinleitung ging von 9,9 \% auf 3,3 \% zur{\"u}ck. Die h{\"a}ufigste Indikationsangabe 1995 war der Geburtsstillstand/protrahierte Er{\"o}ffnungsperiode (33,3\%). H{\"o}chst signifikante Unterschiede gab es bei den An{\"a}sthesieverfahren. 1995 wurde zu 67,7 \% eine Intubationsnarkose durchgef{\"u}hrt, 2005 waren es nur noch 12,1 \%. Im Gegensatz dazu stieg der Anteil an der Spinalan{\"a}sthesie von 27 \% auf 75,7 \%. Das durchschnittliche Geburtsgewicht der Sectio-Geborenen lag 1995 bei 3235,6 Gramm gegen{\"u}ber 3387,9 Gramm 2005. Dieser Unterschied war statistisch signifikant. Das niedrigere Geburtsgewicht 1995 liegt sicherlich auch daran, dass in diesem Jahr mehr Fr{\"u}hgeborene durch Kaiserschnitt zur Welt kamen. Bei der Betrachtung des Fetal Outcome der Sectiokinder zeigten sich folgende Ergebnisse. Der 1-Minuten-APGAR-Mittelwert war 2005 mit 8,9 statistisch h{\"o}chst signifikant besser als 1995 mit 8,4. Der 5-Minuten- und 10 Minuten-APGAR-Mittelwert zeigte keine signifikanten Unterschiede. 1995 hatten weniger Neugeborene einen 1-Minuten-APGAR-Wert > 8 als 2005 und daf{\"u}r mehr Kinder Werte < 7 (10,2 \% 1995 zu 2,9 \% 2005). Dies ist ebenfalls auf die h{\"o}here Fr{\"u}hgeburtenrate 1995 zur{\"u}ckzuf{\"u}hren. Beim Nabelarterien-pH-Mittelwert gab es keinen signifikanten Unterschied. 1995 gab es sechs Kinder mit einem pH-Wert kleiner 7,1 (dies entspricht 5,7 \%) und 2005 f{\"u}nf Kinder (1,7 \%). Es wurde die Abh{\"a}ngigkeit der Indikationsstellung Missverh{\"a}ltnis/Geburtsstillstand von Geburtsgewicht, BMI und der untersuchten Jahre 1995 und 2005 untersucht. Hierbei zeigte sich, dass das Geburtsgewicht ein h{\"o}chst signifikanter Risikofaktor f{\"u}r die Indikationsstellung Missverh{\"a}ltnis oder Geburtsstillstand darstellt. Ein Effekt des BMI oder der untersuchten Jahre konnte nicht nachgewiesen werden. Keine signifikanten Unterschiede gab es bei der Untersuchung der prim{\"a}ren Sectiones, Re-Sectiones, Erstgeb{\"a}renden, Alter der M{\"u}tter, BMI-Werte oder Komplikationen im Wochenbett.}, subject = {Medizin}, language = {de} } @phdthesis{SchneiderSchaulies1988, author = {Schneider-Schaulies, Sibylle}, title = {Molekularbiologische Charakterisierung der Masernvirusreplikation in zentralen Nervensystem von Lewis- und BN-Ratten}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-78465}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {1988}, abstract = {Einleitung: Das Masernvirus (MV) ist ein hochkontagi{\"o}ser, primatenpathogener Erreger, der f{\"u}r die bekannte Masernerkrankung verantwortlich ist...}, subject = {Medizin}, language = {de} } @phdthesis{Ehrmann2007, author = {Ehrmann, Christian}, title = {Outsourcing von medizinischen Daten - strafrechtlich betrachtet -}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-28917}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2007}, abstract = {Nach der vorliegenden Untersuchung zum Outsourcing medizinischer Daten aus strafrechtlicher Sicht kann folgendes Gesamtergebnis festgehalten werden. Beim Outsourcing medizinischer Daten sind regelm{\"a}ßig personenbezogene Informationen betroffen. Personenbezogene Information umfasst als Oberbegriff „Geheimnisse" i.S.v. \S 203 StGB sowie personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts. Bei der Bestimmung des Personenbezuges ist es trotz der grunds{\"a}tzlichen Parallelgeltung von Datenschutzrecht und \S 203 StGB zul{\"a}ssig, auf Grunds{\"a}tze aus dem Datenschutzrecht zur{\"u}ckzugreifen. F{\"u}r den Outsourcer medizinischer Daten droht eine Strafbarkeit nach \S 203 StGB, wenn private IT-Dienstleistungsunternehmen vom schweigepflichtigen Outsourcer zur Erledigung von Aufgaben herangezogen werden und in Kontakt mit den Geheimnissen geraten. Daneben kann sich eine Strafbarkeit im Wege der Teilnahme an einer nach \S 203 StGB strafbaren Geheimnisverletzung ergeben. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug kann es dabei zu einer Anwendung deutschen Strafrechts kommen, wenn die Teilnahmehandlung im Inland sich auf ein im Ausland erfolgendes Outsourcing bezieht oder die Teilnahmehandlung im Ausland sich auf ein im Inland erfolgendes Outsourcing bezieht. Bei \S 85a SGB X und \S 44 BDSG k{\"o}nnen sich ausl{\"a}ndische Outsourcingpartner auch als Mitt{\"a}ter strafbar machen, da es sich bei diesen Delikten nicht um Sonderdelikte handelt. Allerdings l{\"a}sst sich durch eine entsprechende Gestaltung des Outsourcingvorhabens im Einzelfall, unabh{\"a}ngig davon, ob ein Schweigepflichtiger nach \S 203 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB betroffen ist, eine Strafbarkeit vermeiden. Ansatz ist dabei die Tatbestandsebene des \S 203 StGB, n{\"a}mlich das Merkmal „Geheimnis" sowie das Merkmal „Offenbaren". So kann einerseits durch eine wirksame Verschl{\"u}sselung ein „Geheimnis" i.S.v. \S 203 StGB entfallen. Andererseits besteht die M{\"o}glichkeit, Mitarbeiter des privaten externen Dienstleistungsunternehmens als Gehilfen in den Kreis der zum Wissen Berufenen zu integrieren. Hierzu muss der Dritte an die Funktion des Schweigepflichtigen so angebunden werden, dass aus objektiv-normativer Sicht von einer tatbestandlichen Verantwortungseinheit gesprochen werden kann. Auf der Ebene der Rechtswidrigkeit l{\"a}sst sich der Gefahr einer Strafbarkeit nach \S 203 StGB durch eine Einwilligung begegnen. Außerhalb des Rechtfertigungsgrundes der Einwilligung bestehen f{\"u}r das Outsourcing von medizinischen Daten regelm{\"a}ßig keine strafrechtlichen Erlaubniss{\"a}tze. Allenfalls in unvorhergesehenen Ausnahmesituationen ist eine Rechtfertigung nach \S 34 StGB denkbar. F{\"u}r den Regelfall des Outsourcings ist \S 34 StGB nicht als Rechtfertigungsgrund tauglich. Neben einer Strafbarkeit nach \S 203 StGB kommt beim Outsourcing medizinischer Daten eine Strafbarkeit nach \S 44 BDSG bzw. nach entsprechenden Vorschriften der Landesdatenschutzgesetze sowie eine Strafbarkeit nach \S 85a SGB X in Betracht. Die Gefahr einer Strafbarkeit kann ausgeschlossen werden, wenn das Outsourcing datenschutzrechtlich bzw. sozialrechtlich zul{\"a}ssig ist. Neben der M{\"o}glichkeit einer Einwilligung, die nur ausdr{\"u}cklich erfolgen kann, ist die Zul{\"a}ssigkeit eines Outsourcings medizinischer Daten {\"u}ber eine Ausgestaltung als Auftragsdatenverarbeitung erreichbar. Vorschriften zur Auftragsdatenverarbeitung existieren sowohl im Datenschutzrecht als auch im Sozialrecht. Diese Vorschriften erm{\"o}glichen, sofern nicht spezielle Vorschriften des sektorspezifischen Datenschutzrechts wie beispielsweise Art. 27 Bayerisches Krankenhausgesetz entgegenstehen, in bestimmten Grenzen ein Outsourcing medizinischer Daten unter Beteiligung privater IT-Dienstleistungsunternehmen. Die Normen der Auftragsdatenverarbeitung erm{\"o}glichen nicht eine selbst{\"a}ndige und eigenverantwortliche Aufgabenerf{\"u}llung durch den Outsourcingnehmer im Sinne einer Funktions{\"u}bertragung. Vielmehr muss der Outsourcer nach einer Gesamtbetrachtung das Gesamtgeschehen erkennbar beherrschen und steuern. Die Aufgabe darf nicht durch den Auftraggeber insgesamt aus den H{\"a}nden gegeben werden. Andere Vorschriften, die eine Funktions{\"u}bertragung beim Outsourcing medizinischer Daten erm{\"o}glichen w{\"u}rden, bestehen nicht. Die straflose M{\"o}glichkeit des Outsourcings medizinischer Daten h{\"a}ngt von der Gestaltung im Einzelfall ab. Dies kann unter dem Aspekt der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit beklagt werden. W{\"u}nschenswert ist eine bundeseinheitliche Regelung, die das Outsourcing strafrechtlich regelt. Unter den verschiedenen gesetzgeberischen M{\"o}glichkeiten ist eine Neuregelung des \S 203 StGB zu favorisieren.}, subject = {Schweigepflicht}, language = {de} } @phdthesis{Betz2005, author = {Betz, Christian}, title = {Scalable authoring of diagnostic case based training systems}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-17885}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2005}, abstract = {Diagnostic Case Based Training Systems (D-CBT) provide learners with a means to learn and exercise knowledge in a realistic context. In medical education, D-CBT Systems present virtual patients to the learners who are asked to examine, diagnose and state therapies for these patients. Due a number of conflicting and changing requirements, e.g. time for learning, authoring effort, several systems were developed so far. These systems range from simple, easy-to-use presentation systems to highly complex knowledge based systems supporting explorative learning. This thesis presents an approach and tools to create D-CBT systems from existing sources (documents, e.g. dismissal records) using existing tools (word processors): Authors annotate and extend the documents to model the knowledge. A scalable knowledge representation is able to capture the content on multiple levels, from simple to highly structured knowledge. Thus, authoring of D-CBT systems requires less prerequisites and pre-knowledge and is faster than approaches using specialized authoring environments. Also, authors can iteratively add and structure more knowledge to adapt training cases to their learners needs. The theses also discusses the application of the same approach to other domains, especially to knowledge acquisition for the Semantic Web.}, subject = {Computerunterst{\"u}tztes Lernen}, language = {en} } @phdthesis{Leidig2004, author = {Leidig, Doroth{\´e}e}, title = {Frauenheilkunde in volkssprachigen Arznei- und Kr{\"a}uterb{\"u}chern des 12. bis 15. Jahrhunderts : eine empirische Untersuchung}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-15347}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2004}, abstract = {Die Arznei- und Kr{\"a}uterb{\"u}cher des Mittelalters enthalten eine große Zahl frauenheilkundlicher Rezepte. Da die Rezepte jedoch unsystematisch und weit verstreut vorliegen, konnten bislang nur bedingt qualifizierte Schlußfolgerungen - etwa {\"u}ber die H{\"a}ufigkeit bestimmter Indikationen - gezogen werden. Die Verfasserin hat aus einem repr{\"a}sentativen Querschnitt von 27 als Edition vorliegenden Arznei- und Kr{\"a}uterb{\"u}chern rund 900 Rezepte quantitativ und qualitativ ausgewertet. Dabei wurde u.a. nach der H{\"a}ufigkeit der einzelnen Indikationen, Anwendungen und Heilmitteln, nach der Wirksamkeit der empfohlenen Behandlungen, nach der Rolle der Patientin sowie nach {\"u}berlieferungsgeschichtlichen Entwicklungen gefragt. Einige der interessantesten Ergebnisse: Die blutungsf{\"o}rdernden (emmenagogen) Rezepte stellen mit Abstand die gr{\"o}ßte Indikationsgruppe dar, wobei oft klar zwischen solchen Rezepten unterschieden wird, die eine Blutung zum Zwecke der Geb{\"a}rmutterreinigung ausl{\"o}sen und solchen, die eine Menstruationsblutung herbeif{\"u}hren wollen. Aus pharmakologischer Sicht ist die Grenze zwischen menstruationsf{\"o}rdernden und abortiven Rezepten fließend. Die Auswertung ihrer Wirksamkeit und ihres Kontextes zeigt, daß bei mehr als 10\% der untersuchten Rezepte Kenntnisse {\"u}ber Abortivmittel und ihrer Anwendungen sicher vorausgesetzt werden k{\"o}nnen. Unter den treibenden Rezepten fand sich der gr{\"o}ßte Anteil an Verordnungen, die aus heutiger Sicht medizinisch wirksam sind. Bei den Geb{\"a}rmutter- und Brusterkrankungen dagegen zeigt sich große Ratlosigkeit in Diagnose und Behandlung. Ein wichtiges Ergebnis ist die im Rahmen der Untersuchung aufgebaute Datenbank. Sie ist in Form zweier Tabellen abgebildet. Außerdem ist jedes Rezept im Wortlaut abgedruckt und mit einem Kommentar zu Indikation, Inhaltsstoffen, Anwendung, Parallel{\"u}berlieferungen und Besonderheiten versehen. Man kann nun frauenheilkundliche Rezepte nicht edierter Handschriften oder noch nicht ausgewerteter Editionen mit dem umfangreichen Datenbestand vergleichen, ohne sich durch Hunderte von Textseiten arbeiten zu m{\"u}ssen. Die Datenbank soll weiter ausgebaut und - sofern sich die n{\"o}tige Unterst{\"u}tzung dazu findet - auch elektronisch zug{\"a}nglich gemacht werden.}, subject = {Gyn{\"a}kologie}, language = {de} }