@phdthesis{Machert2023, author = {Machert, Alina}, title = {Automatisierungsgebote im Verwaltungsverfahren}, doi = {10.25972/OPUS-31040}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-310400}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2023}, abstract = {Durch die Einf{\"u}gung des \S 35a VwVfG ist das Verst{\"a}ndnis bez{\"u}glich der Vollautomatisierung gewisser Prozesse nicht mehr gesetzesfremd. Die Schwierigkeit der Transformation rechtlicher Entscheidungsregime in ein vollautomatisiertes, algorithmisches Entscheidungssystem besteht in der notwendigen Abbildung der juristischen Sprache, der Logik und Schlussfolgerung. Das zugrundeliegende Entscheidungsregime des jeweiligen Sachrechts muss in eine formale Sprache {\"u}bersetzt werden, die objektiv, abstrakt und eindeutig formuliert sein muss. Bei den notwendig zu formalisierenden Rechtsbegriffen der so geeigneten Entscheidungsregime hat sich eine Verengung der begrifflichen und inhaltlichen Voraussetzungen in einer Form vollzogen, die eine logische Durchdringung der Tatbestandsmerkmale mittels logikbasierter Repr{\"a}sentationssprache erm{\"o}glichen und eine {\"U}berleitung in ein begriffliches Datenmodell l{\"u}ckenlos erfolgen kann. Die Auslegungsbed{\"u}rftigkeit und Kontextvarianz als Struktur des Rechtssystems tritt in derartig gelagerten F{\"a}llen nahezu vollst{\"a}ndig zur{\"u}ck, was zur Folge hat, dass das Risiko einer „fehlerhaften" Entscheidung des Systems aufgrund einer nicht erw{\"u}nschten Klassifizierung nicht vorliegt. Die Umsetzung dieser Entscheidungsstrukturen erfolgt durch regelbasierte Systeme. Diese sind starr und arbeiten in streng vorgegebenen Grenzen. F{\"u}r die Automatisierung rechtlich relevanter Vorg{\"a}nge ist deren Wert immens, da alleine regelbasierte Systeme in der Lage sind, vollautomatisiert Entscheidungen zu treffen und sich hierbei im Rahmen vertretbarer Risiko{\"u}bernahmen des Staates bewegen. Durch die technische M{\"o}glichkeit des Einsatzes vollautomatisiert ablaufender, regelbasiert arbeitender Entscheidungssysteme ist nicht nur eine zu ber{\"u}cksichtigende Verfahrensgestaltungsalternative, sondern eine Verfahrensermessensreduktion auf Null in Hinblick auf formallogisch aufgebaute gesetzliche Konditionalprogramme entstanden. Dies resultiert aus dem Umstand, dass diese Verfahrensgestaltung rechtm{\"a}ßiges Entscheiden geradezu perpetuiert und gleichsam s{\"a}mtliche das Verfahrensermessen leitende Handlungsdirektiven weitaus optimaler zur Geltung zu bringen vermag als die analoge Bearbeitung durch Amtswaltende.}, subject = {Automation}, language = {de} }