@misc{Schneider2018, author = {Schneider, Ann-Kathrin}, title = {Vergaberechtliche Mindestlohnvorgaben im Spiegel der EuGH-Judikatur}, doi = {10.25972/OPUS-15626}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-156262}, pages = {29, XI}, year = {2018}, abstract = {Fast alle Bundesl{\"a}nder verlangen im Vorfeld der Vergabe eines {\"o}ffentlichen Auftrags, dass sich der Auftragnehmer schriftlich dazu verpflichtet, einen bestimmten Mindestlohn zu zahlen. Grund f{\"u}r die Einf{\"u}hrung solcher Tariftreue- und Mindestlohngesetze der L{\"a}nder war die EU Osterweiterung aus dem Jahre 2004 und die damit verbundene Vergr{\"o}ßerung des Lohngef{\"a}lles. Arbeitnehmer k{\"o}nnen im EU-Ausland oftmals zu g{\"u}nstigeren Konditionen besch{\"a}ftigt werden als ihre deutsche Konkurrenz. Die eingef{\"u}hrten Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben sollen verhindern, dass das sog. „Lohndumping" zum Abbau sozialer Standards f{\"u}hrt. Tritt hierbei jedoch auch der Effekt ein, dass die heimische Wirtschaft durch diese Vorgaben spezifisch bevorzugt wird, weil die deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in anderen Mitgliedsstaaten unber{\"u}cksichtigt bleiben, ist die Vereinbarkeit mit Unionsrecht stark umstritten. Immer h{\"a}ufiger hat sich daher auch der EuGH in den letzten Jahren mit der Vereinbarkeit vergaberechtlicher Mindestl{\"o}hne in Deutschland mit dem Prim{\"a}r- und Sekund{\"a}rrecht der EU auseinandergesetzt. Den Ausgangspunkt der unionsrechtlichen Bewertung entsprechender Pflichten bildet die R{\"u}ffert-Judikatur aus dem Jahr 2008. Anschließend folgt 2014 das Bundesdruckerei-Urteil und im darauffolgenden Jahr die Rechtssache RegioPost. Die vorliegende Arbeit beantwortet insbesondere die Frage, ob und inwieweit der vergabespezifische Mindestlohn - auch neben dem neu eingef{\"u}hrten bundeseinheitlichen Mindestlohn - noch eine Zukunft hat. Zwar grenzt der EuGH in seinen Entscheidungen den Spielraum der L{\"a}nder zum Erlass vergaberechtlicher Mindestl{\"o}hne weit ein, jedoch bieten vergaberechtliche Mindestlohnvorgaben auch nach Einf{\"u}hrung des bundeseinheitlichen Mindestlohns ein wichtiges Instrument zur umfassenden Verwirklichung des Arbeitnehmerschutzes. Unzul{\"a}ssig sind bloße Tariftreueklauseln, denn hier steht allein der Schutz der heimischen Wirtschaft im Vordergrund. Zul{\"a}ssig ist hingegen ein vergabespezifischer Mindestlohn, bei dem soziale Belange vorrangig sind. Die Mindestlohngesetze m{\"u}ssen also insbesondere allgemeinverbindlich sein und die am Ort der Leistungsausf{\"u}hrung vorliegenden Lebensstandards ber{\"u}cksichtigen.}, subject = {Vergaberecht}, language = {de} } @phdthesis{Stier2020, author = {Stier, Matthias}, title = {Der Einfluss des EuGH auf die {\"o}konomische Effizienz der ertragsteuerlichen Behandlung grenz{\"u}berschreitender Investitionen}, edition = {1. Auflage}, publisher = {W{\"u}rzburg University Press}, address = {W{\"u}rzburg}, isbn = {978-3-95826-132-7}, doi = {10.25972/WUP-978-3-95826-133-4}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-192515}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, pages = {X, 288}, year = {2020}, abstract = {Vorliegende Abhandlung widmet sich der Einflussnahme, welche der Europ{\"a}ische Gerichtshof durch Auslegung des prim{\"a}ren und sekund{\"a}ren Unionsrechts auf die Effizienz der ertragsteuerlichen Behandlung grenz{\"u}berschreitender Investitionen am Binnenmarkt nimmt. In ihrer Ausgangslage steht der Zielkonflikt zwischen den Mitgliedstaaten und dem Gerichtshof als konstituierende Institutionen der europ{\"a}ischen Steuersysteme. W{\"a}hrend sich die Mitgliedstaaten bei der Errichtung ihrer Steuersysteme jedoch zumeist positiv definierter Prinzipien bedienen, basiert die Rechtsprechung des Gerichtshofs in weiten Teilen auf den prohibitiv formulierten Grundverkehrsfreiheiten. In Abwesenheit einer sekund{\"a}rrechtlichen Harmonisierungsl{\"o}sung forcierte der Gerichtshof in den vergangenen Jahren zunehmend den Integrationsprozess im direkten Steuerrecht. Insbesondere in der j{\"u}ngeren Vergangenheit f{\"u}hlten sich die Mitgliedstaaten hierdurch zunehmend in ihren Souver{\"a}nit{\"a}tsrechten verletzt. Die vorliegende Arbeit gibt eine Antwort auf die Fragestellung, ob und inwiefern eine unionsrechtskonforme und gleichzeitig aber {\"o}konomisch-systematische Ausgestaltung der europ{\"a}ischen Steuerrechtsordnungen nach 30 Jahren Rechtsprechung durch den EuGH noch m{\"o}glich ist. Die Abhandlung bedient sich hierzu der {\"o}konomischen Konzepte kapitalexport- und kapitalimportneutraler Besteuerung. Aus diesen werden Grundbedingungen abgeleitet, unter denen eine Steigerung {\"o}konomischer Effizienz eines nach den allgemeinen Grunds{\"a}tzen der OECD ausgestalteten, grenz{\"u}berschreitenden Steuersystems durch den Gerichtshof m{\"o}glich ist. Gleichzeitig werden auch notwendige Grenzen einer solchen Einflussnahme zur Gew{\"a}hrleistung der grundlegenden Besteuerungsprinzipien aufgezeigt. Mittels strukturierter Analyse der nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung kategorisierten Urteile, werden die effizienzsteigernden und systemwidrigen Elemente der Rechtsprechung identifiziert. Die Arbeit schließt mit der Vorstellung m{\"o}glicher Anpassungen, durch welche der Europ{\"a}ische Gerichtshof die gewichtigsten {\"o}konomischen Konflikte aufl{\"o}sen k{\"o}nnte, ohne hierbei {\"u}berm{\"a}ßige Einbußen der Wirkungskraft der Grundverkehrsfreiheiten bef{\"u}rchten zu m{\"u}ssen.}, subject = {Europ{\"a}ische Union. Gerichtshof}, language = {de} }