@techreport{HeinemannIntraschakSalzeretal.2021, type = {Working Paper}, author = {Heinemann, Oliver and Intraschak, Nils and Salzer, Michel and Simon, Christoph}, title = {(Un-)Sichtbarkeit der EU in der Corona-Krise}, issn = {2625-6193}, doi = {10.25972/OPUS-24062}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-240625}, pages = {82}, year = {2021}, abstract = {Die Corona-Krise stellt eine der gr{\"o}ßten Herausforderungen in der Geschichte der EU dar. Aufgrund der geringen Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich liegt die Pandemiebek{\"a}mpfung fast ausschließlich in den H{\"a}nden der Mitgliedstaaten. Diese reagierten jedoch zun{\"a}chst mit „nationalen Reflexen" und unsolidarischem Verhalten. Erst nach {\"U}berwindung des ersten Schocks im Fr{\"u}hjahr 2020 konnte die EU sichtbarer bei der Krisenbew{\"a}ltigung werden. Den H{\"o}hepunkt stellte die Einigung auf das historische 750 Mrd. EUR schwere Corona-Hilfspaket „Next Generation EU" (NGEU) dar, welches mit einer gemeinsamen Schuldenaufnahme einen Pr{\"a}zedenzfall geschaffen hat. Diese Arbeit untersucht, wie die EU auf die Pandemie reagiert hat und ob diese Reaktion zu ihrer St{\"a}rkung f{\"u}hren kann. Sie soll einen Beitrag zum besseren Verst{\"a}ndnis der Geschehnisse in der EU zwischen Januar 2020 und Mai 2021 leisten. Hierf{\"u}r werden zun{\"a}chst die Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich und beim Katastrophenschutz sowie deren Nutzung in der Pandemie aufgezeigt. Hauptteil der Arbeit ist die Untersuchung von Entstehung und Inhalt des NGEU-Hilfspaktes. Hier zeigt sich, dass die EU - mit Hilfe des deutsch-franz{\"o}sischen Motors - zur Solidarit{\"a}t zur{\"u}ckgefunden hat. Die Schwerpunktsetzung von NGEU verdeutlicht, dass neben dem Wiederaufbau auch die aktuellen Kernthemen der EU - Digitalisierung und Klimaschutz - einen zentralen Stellenwert einnehmen. Damit kann NGEU zur wesentlichen St{\"a}rkung der EU beitragen. Eine St{\"a}rkung ist ebenfalls im Gesundheitsbereich festzustellen, wo erste Schritte zu einer Gesundheitsunion vollzogen wurden.}, language = {de} } @misc{Schmirler2013, author = {Schmirler, Philipp Julius}, title = {Mitbestimmungsmodelle in den EU-Mitgliedstaaten - Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Unternehmensmitbestimmung}, doi = {10.25972/OPUS-6437}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-76462}, year = {2013}, abstract = {Die vorliegende Arbeit behandelt die Rechtsvergleichung nationaler Modelle unternehmerischer Mitbestimmung in den EU-Mitgliedstaaten. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen im engeren Sinne, d.h. der Pr{\"a}senz von Arbeitnehmervertretern auf h{\"o}chster Ebene in den Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen eines Unternehmens. In Zeiten enormer grenz{\"u}bergreifender Verflechtung politischer und wirtschaftlicher Art stellt die Beteiligung der kleinsten Einheit der Global{\"o}konomie - des Arbeitnehmers - die Parlamente, welche sich in sozialer Verantwortung sehen, vor große Herausforderungen. Divergierende Mitbestimmungsmodelle und variantenreiche Vorstellungen {\"u}ber die zuk{\"u}nftige Ausformung von Mitbestimmung in Europa sind entscheidende Gr{\"u}nde f{\"u}r das mehrmalige Scheitern europ{\"a}ischer Harmonisierungsvorhaben, v.a. gesellschaftsrechtlicher Natur. Ausgangspunkt der Rechtsvergleichung ist die Festlegung der grundlegenden Abgrenzungskriterien in den verschiedenen Rechtsordnungen und eine anschließende Darstellung der nationalen Mitbestimmungssysteme. Mit Blick auf historische Entwicklungen und Zusammenh{\"a}nge wurden die Nationen entsprechend der rechtsvergleichenden Methodik in vier europ{\"a}ische Rechtskreise unterteilt. Bei der funktionalen Vergleichung der verschiedenen Mitbestimmungspraktiken ließen sich insbesondere bei den Organisationsstrukturen der Gesellschaften und den Arbeitnehmerschwellenwerten, deren Erreichen n{\"o}tig ist, um zur Mitbestimmung berechtigt zu sein, große Unterschiede feststellen. Neben diesen Unterschieden in Staaten mit gesetzlicher Unternehmensmitbestimmung finden sich wirtschaftlich bedeutende Nationen, darunter Frankreich und Großbritannien, die {\"u}berhaupt nicht f{\"u}r zwingende unternehmerische Mitbestimmung optiert haben, und in denen v.a. gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerbeteiligung die Arbeitnehmer mitbestimmen l{\"a}sst. Die vorgenannten Aspekte werden in der Arbeit vergleichend vorgestellt und anschließend einer kritischen Analyse unterzogen, die die Mitbestimmungsrealit{\"a}t in der Europ{\"a}ischen Union einbezieht.}, subject = {Mitbestimmung}, language = {de} } @phdthesis{Sussmann2006, author = {Sußmann, Alexandra}, title = {Vollzugs- und Rechtsschutzdefizite im Umweltrecht unter Ber{\"u}cksichtigung supranationaler und internationaler Vorgaben}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-18970}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Die Arbeit geht der Frage nach, ob und welchen Beitrag Fachgerichte leisten k{\"o}nnen, im Umweltrecht auftretende M{\"a}ngel auf exekutiver Ebene durch Rechtsschutzgew{\"a}hrung zu kompensieren. Gegenstand des ersten Kapitels ist die Darstellung der Entwicklung des nationalen, internationalen und supranationalen Umweltrechts. Das zweite Kapitel widmet sich den Vollzugsdefiziten im deutschen Umweltrecht. Im dritten Kapitel werden bestehende Durch- und Umsetzungsschwierigkeiten im Rahmen internationaler und europ{\"a}ischer Umweltpolitik aufgezeigt. M{\"o}gliche Durchsetzungsmeachnismen stehen im Mittelpunkt des vierten Kapitels, wobei die Mechanismen des Europ{\"a}ischen Umweltrechts einen Schwerpunkt bilden. Den Untersuchungsgegenstand des f{\"u}nften Kapitels bildet die gerichtliche Durchsetzbarkeit umweltrechtlicher Vorgaben. Daran kn{\"u}pft auch das sechste Kapitel an, in welchem ein {\"U}berblick {\"u}ber internationale, supranationale und verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Rechtsschutzes im Umweltrecht behandelt wird. Die Arbeit schließt mit dem Versuch, denkbare L{\"o}sungsans{\"a}tze zu einer umweltschutzfreundlicheren Ausgestaltung des deutschen Verfahrens- und Prozessrechts aufzuzeigen.}, language = {de} }