@phdthesis{Pfeuffer2005, author = {Pfeuffer, Thomas}, title = {Der Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des Aktienrechts an die SE-Verordnung im Hinblick auf den Vorstand}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-15270}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2005}, abstract = {Die Dissertation behandelt den Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des deutschen Aktienrechts im Hinblick auf den Vorstand vor dem Hintergrund der am 08. Oktober 2001 verabschiedeten und am 10. November desselben Jahres im Amtsblatt der EG ver{\"o}ffentlichten Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 {\"u}ber das Statut der Europ{\"a}ischen Gesellschaft (SE). Die Arbeit betrachtet zun{\"a}chst die genannte Verordnung im System des Europ{\"a}ischen sowie des deutschen Rechts und stellt anschließend die allgemeinen Grundlagen des Regelungsbed{\"u}rfnisses des deutschen Gesetzgebers dar, so insbesondere Grunds{\"a}tzliches zur Verweisungstechnik und zu den einzelnen Verweisungsarten. Nach Darlegung der Beschr{\"a}nkungen und der zu beachtenden Grunds{\"a}tze im Rahmen der Anpassungen des nationalen Rechts werden die zu regelnden Bereiche und der konkrete Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers in einem SE-Ausf{\"u}hrungsgesetz dargestellt. Dabei werden sowohl das dualistische wie auch das im deutschen Aktienrecht bisher unbekannte monistische Verwaltungsmodell untersucht und verschiedene {\"A}nderungen und Erg{\"a}nzungen des bestehenden deutschen Rechts er{\"o}rtert.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Schnorr2000, author = {Schnorr, Tanja}, title = {Historie und Recht des Aufsichtsrats - Deutsche Erfahrungen als Beitrag zum Statut der Europ{\"a}ischen Aktiengesellschaft 1991}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-53}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2000}, abstract = {Zun{\"a}chst wird die Geschichte des Aktienrechts unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung des Aufsichtsrats in Deutschland als {\"U}berwachungsorgan dargestellt. Jede Wandlung, die der Wirtschaft widerfahren ist, hat Strukturver{\"a}nderungen und Reformen des Aktienrechts hervorgerufen. Die Darstellung beginnt bei den Handelskompanien. Das zweite Kapitel enth{\"a}lt die Beschreibung der Geschichte der Europ{\"a}ischen Aktiengesellschaft sowie die Darstellung der jeweiligen {\"A}nderungen der Normen. Dadurch werden insbesondere Parallelen und Unterschiede zwischen den Statuten und dem deutschen Aktienrecht deutlich. Die aus der Darstellung der Geschichte des deutschen Aufsichtsrats gezogenen Ergebnisse werden im dritten Kapitel auf das Statut {\"u}ber die Europ{\"a}ische Aktiengesellschaft 1991 angewendet. Es wird untersucht, ob Lehren gezogen werden k{\"o}nnen, mit deren Hilfe das Statut 1991 beurteilt werden kann. In die Wertung fließt ebenfalls die {\"A}nderung des Aktiengesetzes durch das KonTraG ein.}, subject = {Deutschland ; Europa ; Aktiengesellschaft ; Geschichte 1838 - 2000}, language = {de} } @article{TeichmannWicke2021, author = {Teichmann, Christoph and Wicke, Hartmut}, title = {Zukunftsmodell „Hybride Hauptversammlung"}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Unternehmens- und Gesellschaftsrecht}, volume = {50}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Unternehmens- und Gesellschaftsrecht}, number = {2}, issn = {1612-7048}, doi = {10.1515/zgr-2021-0007}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-244820}, pages = {173 -- 200}, year = {2021}, abstract = {Die Corona-Pandemie hat dem Aktienrecht einen unerwarteten Modernisierungsschub verliehen. Der Gesetzgeber schuf in Windeseile eine zeitlich begrenzte rechtliche Grundlage f{\"u}r die rein virtuelle Hauptversammlung. Die Gesellschaften haben diese neue rechtliche und technische Herausforderung gut gemeistert. Das legt die Frage nahe, ob der Gesetzgeber nicht auch f{\"u}r die Zukunft eine rein virtuelle Hauptversammlung in rechtlich abgesicherter Form erm{\"o}glichen sollte. Dabei m{\"u}ssen die Rechte der Aktion{\"a}re umfassend gewahrt bleiben. Zugleich sollten die Defizite der Hauptversammlungskultur behoben werden, die heute nur noch in Grenzen als Forum der freien Diskussion zwischen Aktion{\"a}ren und Unternehmensleitung angesehen werden kann. Das Beste aus zwei Welten liegt nach der hier entfalteten Konzeption in einer hybriden Versammlung, die eine Pr{\"a}senzversammlung mit qualifizierten Teilnahmevoraussetzungen und eine elektronische Teilnahme aller {\"u}brigen Aktion{\"a}re erm{\"o}glicht.}, language = {de} }