@misc{Steinker2022, author = {Steinker, Johannes M.}, title = {Abschied von der normierenden (Energie-)Regulierung in Deutschland - Verdikt der Unionsrechtswidrigkeit und Modelle einer Fortentwicklung}, issn = {2199-790X}, doi = {10.25972/OPUS-29071}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-290719}, pages = {36, XI}, year = {2022}, abstract = {Am 2. September 2021 entschied der Europ{\"a}ische Gerichtshof (Rs. C-718/18), dass die in Deutschland praktizierte normierende Energieregulierung gegen das Unionsrecht verst{\"o}ßt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Entscheidung des EuGH und dessen Folgen f{\"u}r die Energieregulierung in Deutschland zu beleuchten sowie Reaktions- und Handlungsm{\"o}glichkeiten f{\"u}r den deutschen Energiegesetzgeber aufzuzeigen. Dazu wird nach einer Einleitung und Begriffsbestimmung das Verdikt der Unionsrechtswidrigkeit n{\"a}her erl{\"a}utert. So werden zun{\"a}chst der unionsrechtliche Regelungsrahmen und die Argumente der Parteien im Vertragsverletzungsverfahren dargestellt, bevor der Diskussionsstand in Literatur und Rechtsprechung pr{\"a}sentiert wird. Hieran schließt eine Darstellung der zentralen Aussagen des EuGH an, die sodann einer kritischen W{\"u}rdigung sowie Interpretation unterzogen werden. Im zweiten Hauptteil werden die Konsequenzen der EuGH-Entscheidung f{\"u}r das deutsche Energierecht de lege lata und Optionen f{\"u}r eine Strukturreform de lege ferenda diskutiert. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.}, subject = {Europarecht}, language = {de} } @phdthesis{Milkovic2007, author = {Milkovic, Lilian Maria}, title = {Das digitale Zeitalter - Segen oder Fluch f{\"u}r die wissenschaftliche Informationsversorgung? Verfassungsrechtliche und europarechtliche Bewertung der Schrankenbestimmungen \S 52a UrhG, sowie \S\S 52b und 53a UrhGE}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-28928}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2007}, abstract = {Diese Arbeit widmet sich im Wesentlichen der verfassungs- bzw. europarechtlichen {\"U}berpr{\"u}fung der \S 52a UrhG bzw. \S\S 52b und 53a UrhGE, wobei alle relevanten Vorg{\"a}nge im Rahmen der Umsetzung in deutsches Recht, dem sog. „Zweiten Korb", bis Juni 2007 Ber{\"u}cksichtigung gefunden haben. Im Mittelpunkt dieser Diskussion stehen auf der einen Seite die wirtschaftlichen Interessen wissenschaftlich publizierender Verlage, auf der anderen das Bed{\"u}rfnis von Bildung, Wissenschaft und Forschung nach einem schnellen und kosteng{\"u}nstigen Informationszugang im digitalen Zeitalter. Diese divergierenden Anspr{\"u}che st{\"u}tzen die Parteien vornehmlich einerseits auf den verfassungsrechtlich garantierten Schutz des geistigen Eigentums, andererseits auf dessen ebenfalls im Grundgesetz verankerte Pflicht, zum Allgemeinwohl beizutragen. Im Anschluss an die verfassungsrechtliche {\"U}berpr{\"u}fung werden auch europarechtliche Fragen er{\"o}rtert, indem die strittigen Normen dem in der Ureberrechtsrichtlinie 2001/29/EG niedergelegten Dreistufentest unterzogen werden. Zur Abrundung des Themas befasst sich die Arbeit abschließend noch mit der alternativen Publikationsform des Open Access.}, subject = {Verfassungsrecht}, language = {de} } @misc{Ergen2016, author = {Ergen, Berivan}, title = {Das Mandat der EZB in der "Eurokrise": Vom OMT-Beschluss zum Quantitative Easing-Programm}, issn = {2199-790X}, doi = {10.25972/OPUS-13708}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-137085}, pages = {46}, year = {2016}, abstract = {Mit Urteil vom 16. Juni 2015 hat der Europ{\"a}ische Gerichtshof die Ank{\"u}ndigung der Europ{\"a}ischen Zentralbank, im Rahmen der Outright Monetary Transactions (OMT) im Notfall Staatsanleihen krisenbedrohter Eurostaaten in unbegrenzter H{\"o}he anzukaufen, f{\"u}r rechtm{\"a}ßig erkl{\"a}rt. Zwar wurde das Programm nie in die Tat umgesetzt, jedoch wirft das nachfolgende Quantitative Easing-Programm (QE) der EZB erneut die Frage auf, wie das Urteil des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs und der Vorlagebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum OMT-Programm zu beurteilen sind und welche Schl{\"u}sse sich hieraus f{\"u}r das QE-Programm ziehen lassen.}, subject = {Europ{\"a}ische Zentralbank}, language = {de} } @misc{Peter2014, author = {Peter, Thomas}, title = {Die Ber{\"u}cksichtigung nicht-wettbewerblicher Ziele in Art. 101 AEUV}, doi = {10.25972/OPUS-10340}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-103405}, pages = {30}, year = {2014}, abstract = {Eines der wichtigsten Ziele der Europ{\"a}ischen Union bilden trotz fortschreitender Integration der Binnenmarkt und damit auch der Wettbewerb. Dieser wird gegen mitgliedstaatliche Maßnahmen durch die Grundfreiheiten abgesichert. Daneben hat die EU eine W{\"a}chterrolle inne, die im Rahmen des Kartellrechts und insbesondere des Kartellverbots i.S.d. Art. 101 AEUV verhindern soll, dass Kooperationen zwischen Unternehmen eine {\"a}hnliche wettbewerbsbeschr{\"a}nkende Wirkung erzielen. Durch die fortschreitende Integration geraten jedoch immer mehr Politikfelder in den Vordergrund, die untereinander Ber{\"u}hrungspunkte aufweisen und sich trotz ihres wettbewerbsbeschr{\"a}nkenden Charakters positiv auf die Ziele der Union auswirken k{\"o}nnten. Insofern erscheint fraglich, inwieweit Art. 101 AEUV derartige nicht-wettbewerbliche Ziele im Rahmen des Kartellverbotes ber{\"u}cksichtigen kann und darf. Infrage kommen dabei Themen wie der Umwelt- oder Gesundheitsschutz, die Schaffung von Arbeitspl{\"a}tzen oder die Kulturpolitik, sofern sie Gegenstand von Unternehmensvereinbarungen sind. Gegenstand dieser Arbeit ist die Ber{\"u}cksichtigung dieser Aspekte sowohl auf der Tatbestands- (Abs. 1) als auch auf der Rechtfertigungsebene (Abs. 3) des Art. 101 AEUV. Ferner werden die sog. Querschnittsklauseln und die Cassis-Doktrin mit Blick auf die Praxis des EuGH und der Europ{\"a}ischen Kommission beleuchtet.}, subject = {Wettbewerbsrecht}, language = {de} } @phdthesis{Pross2018, author = {Pross, Dominik}, title = {Die deutschen Streitkr{\"a}fte im Einsatz gegen Seer{\"a}uber}, publisher = {Logos Verlag}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-8325-4646-5}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-167301}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, pages = {VIII, 263, CCLXV-CCXCIII}, year = {2018}, abstract = {Gegen Ende der ersten Dekade des 21. Jahrhunderts r{\"u}ckte eine lange in Vergessenheit geratene Bedrohung f{\"u}r die Seefahrt schlagartig wieder ins Bewusstsein der {\"O}ffentlichkeit: Die Piraterie. {\"U}berf{\"a}lle von Seer{\"a}ubern, vor allem auf Frachtschiffe, begannen sich zu h{\"a}ufen. Die Vorf{\"a}lle, um die es in der Berichterstattung der Medien ging, spielten sich vor der K{\"u}ste Somalias ab. Diese somalische Piraterie wurde schnell zu einem derart großen Problem f{\"u}r die Wirtschaft der westlichen Welt, dass bald {\"u}ber Maßnahmen zu deren Bek{\"a}mpfung nachgedacht wurde. Als Mittel der Wahl wurden hierf{\"u}r Kriegsschiffe ausgemacht. In der Folge startete die EU die erste maritime Milit{\"a}roperation in ihrer Geschichte, an der sich auch Deutschland von Anfang an beteiligte. Diese Milit{\"a}roperation, "Atalanta" genannt, wirft verschiedene rechtliche Fragen aus verschiedenen Ebenen des internationalen und nationalen Rechts auf, deren Beantwortung sich das vorliegende Werk zum Ziel gesetzt hat. Neben der Bek{\"a}mpfung der somalischen Piraterie und deren Methoden werden dabei auch die historischen und soziologischen Hintergr{\"u}nde dieser Bedrohung f{\"u}r den freien Welthandel beleuchtet.}, language = {de} } @misc{Zentgraf2019, author = {Zentgraf, Patricia}, title = {Die Entwicklung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes unter dem Einfluss des Europarechts}, doi = {10.25972/OPUS-17793}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-177936}, pages = {55}, year = {2019}, abstract = {Als „ewiger Patient" des deutschen Gesetzgebers steht die Umweltverbandsklage seit {\"u}ber vierzig Jahren in der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Neuen Schwung erlangte die Debatte durch die v{\"o}lkerrechtlichen Vorgaben der im Jahr 1998 beschlossenen Aarhus-Konvention sowie deren unionsrechtliche Umsetzung in der {\"O}ffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie (RL 2003/35/EG). F{\"u}r den deutschen Gesetzgeber entstand dadurch erheblicher Anpassungsbedarf des nationalen Rechts, dem er zuerst im Jahr 2006 mit dem Erlass des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) nachkam. Dieses warf allerdings von Beginn an Fragen im Hinblick auf die Beachtung der v{\"o}lker- und unionsrechtlichen Vorgaben auf und wurde schließlich im Jahr 2011 vom EuGH f{\"u}r partiell unionswidrig erkl{\"a}rt. Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin mehrere Novellierungsversuche unternommen, die alle nicht frei von Kritik blieben. Daher folgten wenig {\"u}berraschend im Jahr 2013 sowie 2015 erneute R{\"u}gen durch den EuGH. Im April 2016 startete der Gesetzgeber schließlich einen erneuten Vorstoß zur Schaffung eines v{\"o}lker- und unionsrechtskonformen UmwRG, welcher in die bislang umfassendste und grundlegendste Novelle des UmwRG vom 02.06.2017 m{\"u}ndete.}, subject = {Europarecht}, language = {de} } @misc{Kaufmann2015, type = {Master Thesis}, author = {Kaufmann, Benedikt}, title = {Die Struktur der europ{\"a}ischen Grundfreiheiten - Konvergenz oder Divergenz?}, doi = {10.25972/OPUS-10723}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-107231}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, pages = {117}, year = {2015}, abstract = {Eine eigene Dogmatik und Strukturierung der europ{\"a}ischen Grundfreiheiten hat sich erst im Laufe der Zeit und einer immer st{\"a}rker werdenden europ{\"a}ischen Integration entwickelt. Umstritten war und ist dabei jedoch nicht nur die Struktur der Grundfreiheiten, sondern auch deren Konvergenz bzw. Divergenz untereinander. Sowohl die Rechtsprechung durch den EuGH als auch das deutsche Schrifttum betonen dabei mittlerweile immer mehr die gemeinsamen Grunds{\"a}tze und allgemeinen Lehren hinsichtlich der Auslegung der einzelnen Grundfreiheiten mit der Tendenz zu einer {\"u}bergreifenden Konvergenz der Grundfreiheiten. Aufgrund der nach wie vor hohen und wohl noch steigenden Bedeutung der Grundfreiheiten f{\"u}r die Rechtspraxis ist eine umfassende strukturelle und dogmatische Durchleuchtung der Grundfreiheiten aus rechtswissenschaftlicher Sicht angebracht. Die vorliegende Arbeit setzt hieran an und untersucht unter Heranziehung sowohl der maßgeblichen EuGH-Rechtsprechung als auch der einschl{\"a}gigen Literatur, inwiefern sich bez{\"u}glich der Grundfreiheiten eine Konvergenz oder Divergenz feststellen l{\"a}sst sowie ob sich aus einer m{\"o}glichen Konvergenz ein eigener Argumentationstyp hinsichtlich der Auslegung der Grundfreiheiten ableiten l{\"a}sst.}, subject = {Grundfreiheiten}, language = {de} } @misc{Neidinger2020, author = {Neidinger, Rico}, title = {Europa- und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Netzneutralit{\"a}t}, issn = {2199-790X}, doi = {10.25972/OPUS-19829}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-198293}, pages = {53}, year = {2020}, abstract = {Die Dynamik technischer Entwicklungen ist mannigfaltig und stellt das Recht vor immer neue Herausforderungen. Neben der rechtlichen Einhegung neuer M{\"o}glichkeiten m{\"u}ssen h{\"a}ufig grundlegende Wertentscheidungen getroffen werden. Dies betrifft auch die Funktionsweise des Internets. Urspr{\"u}nglich gew{\"a}hrleistet das „Best-Effort-Prinzip" eine gleichm{\"a}ßige Behandlung des Datenverkehrs im Netz. Neue technische Entwicklungen er{\"o}ffnen Internetzugangsanbietern nun M{\"o}glichkeiten zur Beeinflussung der Daten{\"u}bertragung. Durch diese Entwicklung ist das Thema Netzneutralit{\"a}t in den rechtswissenschaftlichen Fokus ger{\"u}ckt und der Ruf nach Regulierung laut geworden. Mit der Aufgabe des „Best-Effort-Prinzips" wurde nicht weniger als der Untergang des „Internet-Abendlandes" prophezeit. Die den Internetzugangsanbietern m{\"o}gliche Beeinflussung der Meinungsfreiheit der Internetnutzer beschworen einige als ernsthafte Gefahr f{\"u}r die Demokratie. Zugleich pochten die Internetprovider auf ihre unternehmerischen Freiheiten und priesen die neuen Innovationen, welche mit den technischen M{\"o}glichkeiten einhergingen. Nach einer intensiven Diskussion einigte sich der europ{\"a}ische Gesetzgeber mit der Verordnung (EU) 2015/2120 {\"u}ber Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet auf eine Regelung zu diesem Thema, ohne freilich das Wort Netzneutralit{\"a}t zu verwenden. Die offene Formulierung der EUNNVO st{\"o}ßt in der rechtswissenschaftlichen Literatur auf Kritik. Zu unbestimmt seien die Anforderungen, die die Verordnung - gerade mit Blick auf den grundrechtssensiblen Bereich - aufstellt. Tats{\"a}chlich sind die europa- und verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine solche Regelung weit weniger eindeutig als erwartet. Grundrechte, Grundfreiheiten, Anforderungen an die Wirtschaftsverfassung schaffen, zumal in Kombination mit den Herausforderungen des Mehrebenensystems, eine komplexe rechtliche Ausgangslage.}, subject = {Netzneutralit{\"a}t}, language = {de} } @misc{Schneider2022, type = {Master Thesis}, author = {Schneider, Ann-Kathrin}, title = {Europarechtliche Probleme des Kohleausstiegs}, doi = {10.25972/OPUS-28066}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-280665}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2022}, abstract = {Deutschland will die Kohleverstromung bis sp{\"a}testens 2038 endg{\"u}ltig beenden. Die vorliegende Arbeit widmet sich den dadurch aufgeworfenen europarechtlichen Problemen. Behandelt werden zun{\"a}chst kompetenzrechtliche Fragestellungen, bevor sich umfassend dem EU-Beihilferecht gewidmet wird. Der Fokus liegt hierbei auf den Entsch{\"a}digungen f{\"u}r die Kohlekraftwerksbetreiber. W{\"a}hrend die Europ{\"a}ische Kommission das Ausschreibungssystem f{\"u}r den Steinkohleausstieg bereits als mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europ{\"a}ischen Binnenmarkt vereinbar erkl{\"a}rt hat, steht eine entsprechende Genehmigung f{\"u}r die Stilllegung der Braunkohlekraftwerke noch aus. Auch Fragen betreffend den unions- und v{\"o}lkerrechtlichen Investitionsschutz werden gepr{\"u}ft. Wegen gedrosselter Gaslieferungen aus Russland sollen insbesondere Kohlekraftwerke befristet wieder st{\"a}rker zum Einsatz kommen. Dies betrifft auch Steinkohlekraftwerke, f{\"u}r die infolge des Kohleausstiegs in den Jahren 2022 und 2023 ein Verbot der Kohleverfeuerung wirksam werden w{\"u}rde und unterliegt aus beihilferechtlicher Perspektive der fortlaufenden {\"U}berpr{\"u}fung durch die Kommission.}, subject = {Kohleausstieg}, language = {de} } @misc{Heckenberger2019, author = {Heckenberger, Pia}, title = {F{\"o}rderung erneuerbarer Energien und EU-Beihilferecht: PreussenElektra und die Folgejudikatur}, doi = {10.25972/OPUS-18470}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-184704}, pages = {56}, year = {2019}, abstract = {Die F{\"o}rderung erneuerbarer Energien wird in den Mitgliedstaaten der Europ{\"a}ischen Union durch unterschiedliche Regelungen ausgestaltet. Da diese Technologien aber nach wie vor noch nicht in gleicher Weise wettbewerbsf{\"a}hig sind wie die konventionellen Formen der fossilen Stromerzeugung, ist ein f{\"o}rderndes Eingreifen der Staaten unerl{\"a}sslich. Im unionsweiten Binnenmarkt bergen derartige staatliche Interventionen jedoch die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung. Sowohl die Europ{\"a}ische Kommission als auch die Europ{\"a}ischen Gerichte haben sich deshalb im Laufe der Zeit wiederholt mit der Problematik befasst, wie die F{\"o}rderung erneuerbarer Energien mit dem EU-Beihilferecht in Einklang zu bringen ist. Im Mittelpunkt stand dabei die wegweisende Entscheidung in der Sache "PreussenElektra" aus dem Jahre 2001 (ECLI:EU:C:2001:160), in der der EuGH das deutsche Stromeinspeisungsgesetz nicht als Beihilfe ansah. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten sowie der schnellen technologischen Entwicklung und den damit einhergehenden h{\"a}ufigen Gesetzes{\"a}nderungen entwickelte sich ausgehend von dieser Leitentscheidung eine umfassende Folgejudikatur. Im Zentrum steht dabei immer die Einordnung der einzelnen Regelungen als "staatlich".}, subject = {Europarecht}, language = {de} } @misc{Groener2023, author = {Gr{\"o}ner, Simon}, title = {Status quo und Perspektiven einer Kodifizierung des europ{\"a}ischen Verwaltungsrechts}, issn = {2199-790X}, doi = {10.25972/OPUS-30212}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-302120}, pages = {49}, year = {2023}, abstract = {Obwohl die europ{\"a}ische Verwaltung und ihr Verwaltungsverfahren zunehmend an Bedeutung gewinnt, fehlt eine Generalkodifikation des Verwaltungsverfahrensrechts auf EU-Ebene. Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, den aktuellen Kodifikationsstand und die M{\"o}glichkeiten einer zuk{\"u}nftigen Kodifikation zu er{\"o}rtern. Insbesondere werden die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Kodifikation untersucht, wobei der Schwerpunkt auf der Frage liegt, inwieweit die EU eine Kompetenz f{\"u}r eine solche besitzt. Daneben werden die rechtlichen Grenzen aus mitgliedstaatlicher Sicht am Beispiel Deutschland er{\"o}rtert. Auf dieser Grundlage wird anschließend dargelegt, in welcher Form eine Kodifikation theoretisch umgesetzt werden kann. Außerdem werden drei aktuelle Kodifikationsentw{\"u}rfe in ihren Grundz{\"u}gen beschrieben, miteinander verglichen und kritisch beleuchtet. Anschließend werden die wesentlichen Punkte im Bereich Kodifikationsf{\"a}higkeit und -bed{\"u}rftigkeit dargestellt, bevor als Abschluss die generellen Verwirklichungschancen einer Kodifikation sowie die Verwirklichungschancen der drei Entw{\"u}rfe beurteilt werden.}, subject = {Europarecht}, language = {de} } @misc{Schneider2018, author = {Schneider, Ann-Kathrin}, title = {Vergaberechtliche Mindestlohnvorgaben im Spiegel der EuGH-Judikatur}, doi = {10.25972/OPUS-15626}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-156262}, pages = {29, XI}, year = {2018}, abstract = {Fast alle Bundesl{\"a}nder verlangen im Vorfeld der Vergabe eines {\"o}ffentlichen Auftrags, dass sich der Auftragnehmer schriftlich dazu verpflichtet, einen bestimmten Mindestlohn zu zahlen. Grund f{\"u}r die Einf{\"u}hrung solcher Tariftreue- und Mindestlohngesetze der L{\"a}nder war die EU Osterweiterung aus dem Jahre 2004 und die damit verbundene Vergr{\"o}ßerung des Lohngef{\"a}lles. Arbeitnehmer k{\"o}nnen im EU-Ausland oftmals zu g{\"u}nstigeren Konditionen besch{\"a}ftigt werden als ihre deutsche Konkurrenz. Die eingef{\"u}hrten Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben sollen verhindern, dass das sog. „Lohndumping" zum Abbau sozialer Standards f{\"u}hrt. Tritt hierbei jedoch auch der Effekt ein, dass die heimische Wirtschaft durch diese Vorgaben spezifisch bevorzugt wird, weil die deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in anderen Mitgliedsstaaten unber{\"u}cksichtigt bleiben, ist die Vereinbarkeit mit Unionsrecht stark umstritten. Immer h{\"a}ufiger hat sich daher auch der EuGH in den letzten Jahren mit der Vereinbarkeit vergaberechtlicher Mindestl{\"o}hne in Deutschland mit dem Prim{\"a}r- und Sekund{\"a}rrecht der EU auseinandergesetzt. Den Ausgangspunkt der unionsrechtlichen Bewertung entsprechender Pflichten bildet die R{\"u}ffert-Judikatur aus dem Jahr 2008. Anschließend folgt 2014 das Bundesdruckerei-Urteil und im darauffolgenden Jahr die Rechtssache RegioPost. Die vorliegende Arbeit beantwortet insbesondere die Frage, ob und inwieweit der vergabespezifische Mindestlohn - auch neben dem neu eingef{\"u}hrten bundeseinheitlichen Mindestlohn - noch eine Zukunft hat. Zwar grenzt der EuGH in seinen Entscheidungen den Spielraum der L{\"a}nder zum Erlass vergaberechtlicher Mindestl{\"o}hne weit ein, jedoch bieten vergaberechtliche Mindestlohnvorgaben auch nach Einf{\"u}hrung des bundeseinheitlichen Mindestlohns ein wichtiges Instrument zur umfassenden Verwirklichung des Arbeitnehmerschutzes. Unzul{\"a}ssig sind bloße Tariftreueklauseln, denn hier steht allein der Schutz der heimischen Wirtschaft im Vordergrund. Zul{\"a}ssig ist hingegen ein vergabespezifischer Mindestlohn, bei dem soziale Belange vorrangig sind. Die Mindestlohngesetze m{\"u}ssen also insbesondere allgemeinverbindlich sein und die am Ort der Leistungsausf{\"u}hrung vorliegenden Lebensstandards ber{\"u}cksichtigen.}, subject = {Vergaberecht}, language = {de} } @phdthesis{Sussmann2006, author = {Sußmann, Alexandra}, title = {Vollzugs- und Rechtsschutzdefizite im Umweltrecht unter Ber{\"u}cksichtigung supranationaler und internationaler Vorgaben}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-18970}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Die Arbeit geht der Frage nach, ob und welchen Beitrag Fachgerichte leisten k{\"o}nnen, im Umweltrecht auftretende M{\"a}ngel auf exekutiver Ebene durch Rechtsschutzgew{\"a}hrung zu kompensieren. Gegenstand des ersten Kapitels ist die Darstellung der Entwicklung des nationalen, internationalen und supranationalen Umweltrechts. Das zweite Kapitel widmet sich den Vollzugsdefiziten im deutschen Umweltrecht. Im dritten Kapitel werden bestehende Durch- und Umsetzungsschwierigkeiten im Rahmen internationaler und europ{\"a}ischer Umweltpolitik aufgezeigt. M{\"o}gliche Durchsetzungsmeachnismen stehen im Mittelpunkt des vierten Kapitels, wobei die Mechanismen des Europ{\"a}ischen Umweltrechts einen Schwerpunkt bilden. Den Untersuchungsgegenstand des f{\"u}nften Kapitels bildet die gerichtliche Durchsetzbarkeit umweltrechtlicher Vorgaben. Daran kn{\"u}pft auch das sechste Kapitel an, in welchem ein {\"U}berblick {\"u}ber internationale, supranationale und verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Rechtsschutzes im Umweltrecht behandelt wird. Die Arbeit schließt mit dem Versuch, denkbare L{\"o}sungsans{\"a}tze zu einer umweltschutzfreundlicheren Ausgestaltung des deutschen Verfahrens- und Prozessrechts aufzuzeigen.}, language = {de} } @phdthesis{Jalalova2020, author = {Jalalova, Narmina}, title = {{\"O}kologische Menschenrechte im Europa- und V{\"o}lkerrecht}, doi = {10.25972/OPUS-21160}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-211608}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2020}, abstract = {Gegenstand der vorliegenden Dissertation ist die Frage nach der Anerkennung {\"o}kologischer Menschenrechte auf verschiedenen Rechtsebenen. Dabei wird die Entwicklung der {\"o}kologischen Menschenrechte herausgearbeitet und ihre Wirkungen auf internationaler, regionaler und staatlicher Ebene untersucht. Dazu wird die gegenw{\"a}rtige Rechtslage der {\"o}kologischen Menschenrechte im Europa- und V{\"o}lkerrecht dargestellt und bewertet. Teil der Aufgabenstellung der Arbeit ist auch die Idee einer {\"o}kologischen Gerechtigkeit, anhand derer unterschiedliche Problemfelder wie Armut und {\"o}kologische Rechtsstaatlichkeit beleuchtet werden. Das Ziel der Arbeit besteht damit in einer rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Begr{\"u}ndung {\"o}kologischer Menschenrechte im internationalen sowie im regionalen Recht. Mithilfe der rechtsvergleichenden Methodik soll eine wirksame Probleml{\"o}sungsfindung aufgezeigt werden, welche dazu beitragen kann, eine menschenw{\"u}rdige Umwelt in der ganzen Welt zu sichern.}, subject = {Menschenrechte}, language = {de} }