@phdthesis{Lochthowe2008, author = {Lochthowe, Thomas}, title = {Suizide und Suizidversuche bei verschiedenen Berufsgruppen}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-46055}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2008}, abstract = {Zwischen verschiedenen Berufs(-gruppen) gibt es in Bezug auf das Suizidverhalten deutliche Unterschiede. Berufe, die ein niedriges Suizidrisiko haben, sind geistliche Berufe, Ingenieure, Berufe in der F{\"u}hrung der Privatwirtschaft, Berufe in Verwaltung und Administration, Angestellte mit B{\"u}rot{\"a}tigkeit und waffentragende Berufe. Bei Naturwissenschaftlern und Berufen mit einem menschenzentrierten Berufsbild muss differenziert werden, da beide Berufsgruppen sowohl Berufsbilder mit einem hohen als auch Berufsbilder mit einer eher niedrigen Suizidgefahr beinhalten. Berufe mit einem hohen Suizidrisiko sind Berufe mit naturgepr{\"a}gtem Arbeitsumfeld, Berufe mit sozialer Isolation, k{\"u}nstlerische Berufe und die Arbeit als Hilfsarbeiter. Außerdem besteht f{\"u}r Arbeitslose eine hohe Suizidgefahr. F{\"u}r Suizidversuche k{\"o}nnen in dieser Arbeit keine abschließenden Aussagen getroffen werden, da die vorliegenden Daten in Bezug auf die in dieser Arbeit vorliegende Fragestellung nicht zufriedenstellend ausgewertet werden k{\"o}nnen. Tendenziell kann aber eine erh{\"o}hte Suizidversuchsrate bei Hilfsarbeitern und Arbeitslosen festgestellt werden. {\"U}ber den Zusammenhang zwischen Suizid/Suizidversuch bei verschiedenen Berufsgruppen m{\"u}ssen noch weitere Untersuchungen durchgef{\"u}hrt werden. Gerade im Bereich der „blue collor worker" gibt es noch viele Berufe, die genauer untersucht werden m{\"u}ssen. Das Gleiche gilt f{\"u}r den Einfluss von Immigranten auf die Anzahl von suizidalen Handlungen bei bestimmten Berufsbildern. Außerdem muss noch {\"u}berpr{\"u}ft werden, ob die hier vorgenommene Einteilung der Berufe f{\"u}r (hier) nicht untersuchten Berufsgruppen (s.o) ebenfalls gilt. Desweiteren muss noch weiter untersucht werden, ob diese Einteilung nur auf westlich gepr{\"a}gte L{\"a}nder zutrifft, oder ob sie kultur{\"u}bergreifend das Suizidverhalten widerspiegelt.}, subject = {Selbstmord}, language = {de} } @phdthesis{Hensel2023, author = {Hensel, Jan}, title = {Analyse der Schusstodesf{\"a}lle aus dem Sektionsgut des Instituts f{\"u}r Rechtsmedizin der Universit{\"a}t W{\"u}rzburg von 2002-2017}, doi = {10.25972/OPUS-30096}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-300966}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2023}, abstract = {Die vorliegende Arbeit ist eine retrospektive Analyse der Schusstodesf{\"a}lle aus dem Sektionsgut des Instituts f{\"u}r Rechtsmedizin der Universit{\"a}t W{\"u}rzburg aus dem Zeitraum 2002-2017. Bei 173 Schusstodesf{\"a}llen kam es zu 209 registrierten Einsch{\"u}ssen. Hierbei entfielen 83,2 \% der Schusstoten auf Suizide, 10,4 \% auf Homizide und 3,5 \% auf Unf{\"a}lle. Rund 80 \% der Opfer waren 30-79 Jahre alt und zu 91,9 \% m{\"a}nnlich, zu 8,1 \% weiblich, ein Verh{\"a}ltnis von 11:1. Schusstreffer fanden sich zu 75,1 \% in der Kopfregion gefolgt von Brust (12,9 \%) und Extremit{\"a}ten (4,8 \%). Zu {\"u}ber ¾ ist die Todesursache ein zentrales Regulationsversagen infolge eines Kopfschusses. Der Schusswaffensuizident ist zu 98,6 \% m{\"a}nnlichen Geschlechts. Der Schusstod wird zu 95,9 \% durch einen Nahschuss (meist absoluter Nahschuss) herbeigef{\"u}hrt. In 91,3 \% ist die Einschussregion der Kopf in 8,7 \% die Brust. Der Suizident ist zu 70,8 \% 40-79 Jahre alt. Psychische Erkrankungen stellen das f{\"u}hrende Tatmotiv dar. Die Tat findet zumeist im Fr{\"u}hjahr oder Sommer statt. Wenn die Blutalkoholkonzentration des Opfers erhoben wurde, war diese zu rund 50 \% positiv. In 61,1 \% aller Homizide waren Frauen das Opfer. Die Schussabgabe erfolgte in 90,9 \% seitens eines Familienmitgliedes, meist dem Partner bzw. Ex-Partner. Klammert man die T{\"o}tungen im Polizeieinsatz (4 F{\"a}lle) aus, waren 92,9 \% aller Homizide Beziehungstaten, auf die eine schusswaffenbedingte Selbstt{\"o}tung des T{\"a}ters folgte. Das Homizidopfer war zu 77,8 \% 5-49 Jahre alt. Bei den weiblichen Homiziden {\"u}berwog zu 63,6 \% der Nahschuss, bei den m{\"a}nnlichen Opfern der T{\"o}tung von fremder Hand lag in den meisten F{\"a}llen ein Fernschuss vor. In 26,1 \% bestand nachweislich ein beruflich- oder freizeitbedingter Waffenbezug. Zu 64,2 \% fand die Schussabgabe im h{\"a}uslichen Umfeld statt. In 68,2 \% aller F{\"a}lle wurde eine Kurzwaffe, meist Pistole (59,3 \%) benutzt, in 32,8 \% war das verwendete Munitionskaliber 9 mm/.357. 85,0 \% aller abgegebenen Sch{\"u}sse waren Nahsch{\"u}sse, 63,2 \% aller Sch{\"u}sse waren Durchsch{\"u}sse. In 89,0 \% wurde ein einzelner Schuss abgegeben. Die erhobenen Ergebnisse dieser Arbeit weißen viele Parallelen mit bereits bestehenden Publikationen, insbesondere aus dem deutschsprachigen Raum und dem nordeurop{\"a}ischen Ausland auf, grenzen sich aber vor allem in Hinsicht auf den Todesumstand von anderen L{\"a}ndern teils deutlich ab.}, subject = {Rechtsmedizin}, language = {de} } @book{Gottwald2011, author = {Gottwald, Carmen}, title = {Die rechtliche Regulierung von Sterbehilfegesellschaften}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-56374}, publisher = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2011}, abstract = {In Deutschland existieren bislang keine speziellen gesetzlichen Regelungen zur Beihilfe zum Suizid. Diese vergleichsweise liberale Haltung sieht sich zunehmender Kritik ausgesetzt, seitdem Suizidhilfeorganisationen versuchen, auch in Deutschland Fuß zu fassen. Besteht Anlass, an der geltenden Rechtslage zu r{\"u}tteln oder zumindest eine Sonderregelung f{\"u}r die institutionalisierte Beihilfe einzuf{\"u}hren? Die vorliegende Arbeit stellt die organisierte Suizidbeihilfe in einen begrifflichen und empirischen Kontext. Neben den rechtlichen Grundlagen befasst sie sich mit der T{\"a}tigkeit der Suizidhilfeorganisationen aus rechtlicher Sicht. Relevant ist dabei vor allem die Beurteilung der Urteilsf{\"a}higkeit der Suizidenten. Wie kann sie festgestellt werden bei dementen Personen oder Kindern? Wer kann bzw. darf {\"u}ber ihren Suizid entscheiden? Auch die weiteren Anforderungen an eine zul{\"a}ssige Unterst{\"u}tzung werden beleuchtet; soweit sie auf der Grundlage der heutigen Rechtslage nur unzureichend erfasst werden, greifen {\"U}berlegungen de lege ferenda ein. Die Arbeit schließt mit einer vorsichtigen Beurteilung des Status quo.}, subject = {Sterbehilfe}, language = {de} }