@phdthesis{Ruppel2001, author = {Ruppel, Karl-Ludwig}, title = {Pers{\"o}nlichkeitsrechte an Daten?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-1178188}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Die Arbeit setzt sich mit der dogmatischen Einordnung des Ph{\"a}nomens "Datenschutz" im System des Delikstrechts des BGB, hier vor allem im Tatbestand des \S 823 Abs. 1 BGB, auseinander. Dabei wird vornehmlich das unter Privaten bestehende Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit auf der einen bzw. Pers{\"o}nlichkeitsschutz auf der anderen Seite beleuchtet. Datenschutzrechtliche Fragestellungen werden im deliktsrechtlichen allgemeinen Pers{\"o}nlichkeitsrecht verortet und insofern methodische Wege zu einer Beschreibung des Tatbestandes des \S 823 Abs. 1 BGB er{\"o}ffnet. Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil wird vorab gekl{\"a}rt, welche außerzivilrechtlichen Rahmenbedingungen f{\"u}r den Datenschutz im Privatrecht bestehen. Insbesondere wird die verfassungsrechtliche Figur eines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in ihren theoretischen Grundlagen und praktischen Auswirkungen n{\"a}her beleuchtet. Daran schließt sich die Frage nach einer m{\"o}glichen Drittwirkung auf die Privatrechtsordnung an. Schließlich werden die Neuerungen in der europ{\"a}ischen Rechtsentwicklung und deren Einfl{\"u}sse auf den Datenschutz im allgemeinen sowie das zivilrechtliche Pers{\"o}nlichkeitsrecht im besonderen untersucht. Der zweite Teil besch{\"a}ftigt sich mit der Fragestellung, welche Anwendungsr{\"a}ume das normierte einfache Recht f{\"u}r den in Rechtsfortbildung entwickelten Pers{\"o}nlichkeitsschutz hinterl{\"a}ßt und welche Konkurrenzprobleme dabei typischerweise entstehen. Dazu werden zun{\"a}chst die Grenzen des positiven Rechts herausgearbeitet. Anschließend wird die Kollisionsfrage beispielhaft zwischen den Anspr{\"u}chen nach dem BDSG und dem allgemeinen Pers{\"o}nlichkeitsrecht anhand der einschl{\"a}gigen Rechtsprechung und Literatur n{\"a}her untersucht. In einer abschließenden Betrachtung werden sodann die konkreten Auswirkungen der im Rahmen einer Neufassung des BDSG zu erwartenden gesetzlichen Schadensersatzbestimmungen auf Anspr{\"u}che nach \S 823 BGB in konkurrenzrechtlicher Sicht gekl{\"a}rt. In dem sich anschließenden dritten Teil, dem Hauptteil der Arbeit, werden verschiedene methodische Ans{\"a}tze zur Tatbestandsfassung des allgemeinen Pers{\"o}nlichkeitsrechts in \S 823 Abs.1 BGB er{\"o}rtert. Insbesondere wird untersucht, ob sich datenschutzrechtliche Interessen am besten {\"u}ber einen an der informationellen Selbstbestimmung oder einen an einzelnen Rechtsg{\"u}tern ausgerichteten Ansatz erfassen lassen. Die Arbeit zeigt insoweit die Grenzen der Bem{\"u}hungen um eine abstrakte Tatbestandsbeschreibung auf, um schließlich in der Erkenntnis zu m{\"u}nden, daß auch im Rahmen des \S 823 Abs. 1 BGB das Pers{\"o}nlichkeitsrecht mitunter allein durch die Achtung von Verhaltensnormen gesch{\"u}tzt werden kann. Gerade im Datenschutzrecht, einer Materie, die seither an die Normierung von Verhaltenspflichten angebunden ist, erscheint es aussichtslos, das Pers{\"o}nlichkeitsrecht allein durch die Benennung von einzelnen Pers{\"o}nlichkeitsg{\"u}tern ersch{\"o}pfend fassen zu wollen. Die Untersuchung kommt daher zu dem Ergebnis, daß sich der deliktsrechtliche Datenschutz am ehesten in einem methodisch zweigleisigen Ansatz aus rechtsguts- und eingriffsorientierter Betrachtungsweise fassen l{\"a}ßt. In einer oftmals unerl{\"a}ßlichen G{\"u}ter- und Interessenabw{\"a}gung zur Feststellung tatbestandlichen Unrechts werden in der Folge als verletzt erkannte und benennbare G{\"u}ter und Interessen ebenso einzustellen sein wie solche, die sich erst aus der erkannten Verletzung einer pers{\"o}nlichkeitssch{\"u}tzenden Verhaltensnorm im Wege der Ableitung gewinnen lassen. Neben dieser methodischen Betrachtung werden auch einige f{\"u}r den Datenschutz typische Abstufungsmerkmale f{\"u}r die konkret auf den Einzelfall zugeschnittene Interessenbewertung herausgearbeitet. Die Untersuchung schließt mit einem Aufbauvorschlag f{\"u}r die praktische Pr{\"u}fung des \S 823 Abs. 1 BGB.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Wolf2001, author = {Wolf, Thomas}, title = {Die Grunds{\"a}tze der Rechtsprechung des EuGH im Bereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-1178472}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Die Arbeit befasst sich mit der Aufgabe, Grundsaetze der Rechtsprechung des EuGH im Bereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb herauszuarbeiten. Dies geschieht - zunaechst ausschließlich primaerrechtlich orientiert - zum einen anhand einer grundsaetzlichen Betrachtung der Moeglichkeit, nationale Vorschriften des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb einer Ueberpruefung am Maßstab der Artt. 28, 49 EGV zu unterziehen. Hierbei wird insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 28 EGV eingehend untersucht, wobei wiederum ein besonderer Schwerpunkt auf der Auslegung des Urteils Keck liegt. Zum sollen im Wege einer fallgruppenorientierten Betrachtung spezielle, fallgruppenspezifische Grundsaetze aus einzelnen Entscheidungen des EuGH herausgearbeitet werden. In einem naechsten Abschnitt wird dann, nach einem kursorischen Ueberblick {\"u}ber die unlauterkeitsrechtlich relevanten Vorschriften des sekundaeren Gemeinschaftsrechts, die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH untersucht. Schließlich werden in einem letzten Teil die Wege einer moeglichen Einflussnahme des EuGH zur Implementierung moeglicher Grundsaetze in das nationale Recht untersucht.}, subject = {Europ{\"a}ische Union}, language = {de} } @phdthesis{Pfeiffer2000, author = {Pfeiffer, Robert}, title = {Eigentumsverh{\"a}ltnisse an beweglichen Sachen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-1178178}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2000}, abstract = {Die Dissertation besch{\"a}ftigt sich mit den Eigentumsverh{\"a}ltnissen an beweglichen Sachen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Zun{\"a}chst wird gekl{\"a}rt, unter welchen Voraussetzungen von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Rechtssinne gesprochen werden kann. Anstelle einer Definition wird dazu die Denkform des Typus herangezogen. Im Rahmen der folgenden verfassungsrechtlichen Einordnung wird unter anderem der Frage nachgegangen, ob Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie besonders sch{\"u}tzt, Anwendung finden kann. Danach schließt sich ein rechtsgeschichtlicher {\"U}berblick an, der zum besseren Verst{\"a}ndnis auch die Ehe miteinbezieht. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Eigentumsverh{\"a}ltnisse an eingebrachten sowie w{\"a}hrend des Zusammenlebens angeschafften beweglichen Sachen. Von großer praktischer Bedeutung ist dabei die Frage, wer von den Partnern Eigentum an einem w{\"a}hrend des Zusammenlebens angeschafften Hausratsgegenstand erlangt. Dazu werden die Analogief{\"a}higkeit von f{\"u}r die Ehe geschaffenen Normen sowie die beim rechtsgesch{\"a}ftlichen Erwerb rechtlich erheblichen Umst{\"a}nde untersucht. Schließlich wird noch auf die Eigentumslage nach dem Tod eines Partners und auf die Eigentumsverh{\"a}ltnisse bei F{\"a}llen mit Auslandsber{\"u}hrung eingegangen.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Ennen2001, author = {Ennen, Gunda}, title = {Verpflichtung zur Aufkl{\"a}rung gegen eigene Interessen?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-237}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Die einem Rechtsanwalt durch den BGH auferlegte Hinweispflicht beinhaltet, dass dieser im Rahmen seiner Beratungspflicht seinem Mandanten unaufgefordert offenbaren muss, einen Fehler begangen zu haben und diesem deshalb ein Regressanspruch zusteht. Zudem muss der Rechtsanwalt den Mandanten w{\"a}hrend und bei aufrechterhaltendem Mandat {\"u}ber den Beginn der Verj{\"a}hrungsfrist des gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs aufkl{\"a}ren. Bei schuldhafter Unterlassung dieser Hinweispflicht mit der Folge, dass der Schadensersatz nach drei Jahren gem{\"a}ß \S 51 b BRAO verj{\"a}hrt, gew{\"a}hrt die Rechtsprechung einen von ihr konstruierten "Sekund{\"a}ranspruch". Dieser Sekund{\"a}ranspruch verl{\"a}ngert die Verj{\"a}hrungsfrist des \S 51 b BRAO um bis zu weitere drei Jahre. Die Entwicklung dieser Hinweispflicht sowie des Sekund{\"a}ranspruchs werden auf ihre Berechtigung untersucht. Zudem wird ein Vergleich bez{\"u}glich der Hinweispflicht und der Haftung anderer selbst{\"a}ndiger Berufsgruppen vorgenommen. Dabei werden die Hinweispflicht des Steuerberaters und des Architekten mit der des Anwalts verglichen. Im Anschluss daran wird die Pflicht der drei Berufsgruppen der Arzthaftung gegen{\"u}bergestellt.S}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Emmert2001, author = {Emmert, Reinhold}, title = {Die Stellung der Markenlizenz im deutschen Privatrecht}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-228}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Durch das am 1.1.1995 in Kraft getretene Markengesetz erfuhr die im Wirtschaftsleben wichtige Markenlizenz erstmals eine gesetzliche Regelung im deutschen Recht. Die dabei vorgesehene Ausstattung der Markenlizenz mit dinglichen Wirkungen, die einerseits auf europarechtliche Vorgaben, andererseits auf Vorbilder im deutschen gewerblichen Rechtsschutz außerhalb des Markenrechts und im Urheberrecht zur{\"u}ckgeht, wirft eine ganze Reihe von Zweifelsfragen theoretischer und praktischer Art auf. Zu deren Kl{\"a}rung leistet die Untersuchung einen wichtigen Beitrag, indem auf der Grundlage einer Analyse der Rechtswirkungen der Markenlizenz nach neuem Recht ihre umfassende Einordnung in das System des deutschen Privatrechts versucht wird. Dabei ergeben sich wichtige Erkenntnisse zur Auslegung und Anwendung des neuen und in seiner Konstruktion teilweise vorbildlosen \S 30 Markengesetz. Ein eigenes Kapitel ist der vom Gesetzgeber unber{\"u}cksichtigt gebliebenen, in der Praxis aber besonders bedeutsamen merchandising - Markenlizenz gewidmet.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Neuberth2000, author = {Neuberth, Ralph}, title = {Demokratie im Volk Gottes? Untersuchungen zur Apostelgeschichte}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-219}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2000}, abstract = {Unter der Fragestellung nach dem Umgang mit Macht in der jungen Kirche werden relevante Stellen aus der Apostelgeschichte (Apg) analysiert: die {\"U}bertragung von Macht durch die Wahl der Sieben (Apg 6,1-7); die ermaechtigende Beauftragung von Barnabas und Saulus (Apg 13,1-3); die gemeinsame Wahrnehmung von Macht durch die Jerusalemer Versammlung (Apg 15,1-41); schliesslich das Vermaechtnis des Paulus in der Miletrede (Apg 20,17-38). Synchrone Methoden (angelehnt an die narrativen Analysemethoden von G. Genette und S. Rimmon-Kenan) und die klassische historische Kritik ergaenzen sich dabei. Seitenblicke zeigen die Analogien zwischen dem Leben der christlichen Gemeinden und anderen Organisationen (bspw. Vereine, juedische Diasporasynagoge) in ihrem zeitgenoessischen Umfeld, die Lukas besonders betont. Mit Hilfe der Macht-Theorie von H. Arendt werden die Ergebnisse aus der Apg als Zeugnis f{\"u}r das Bewusstsein einer gemeinsamen Macht aller im Volk Gottes interpretiert, die in demokratischen Formen ihren Ausdruck fand. Auf der Basis der grundlegenden Christenrechte - Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit -, wie sie das NT bezeugt, werden schliesslich Grundz{\"u}ge einer demokratischen Reform der katholischen Kirche erarbeitet.}, subject = {Apostelgeschichte}, language = {de} } @phdthesis{Koehler2001, author = {K{\"o}hler, Steffen}, title = {"Unsere Rettung ist der Tod, aber nicht dieser." Kafka in eschatologischer Perspektive}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-203}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {In Kafkas Werk steht der Tod mit im Mittelpunkt. Die Darstellung des Sterbens ist nicht ein Teilaspekt seines Werkes. - Auf eine ph{\"a}nomenologische Beschreibung, wie bei Kafka gestorben wird, folgt eine Ausweitung auf Themen, die sowohl bei Kafka, als auch in der Geistesgeschichte mit dem Tod zusammenh{\"a}ngen: Freiheit, Erkenntnis, Zeit. Theologische Motive der Eschatologie, die Kafka direkt benennt (Christus, Herr, Messias, Erbs{\"u}nde, Gericht) werden entlang dem Todesproblem gedeutet und auf ihre theologische Konsistenz gepr{\"u}ft.}, subject = {Kafka}, language = {de} } @phdthesis{Fecher2002, author = {Fecher, Frank Erich}, title = {Nichtlineare Dynamik von chemischen Sauerstoff-Oszillatoren}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-185}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, das Antwortverhalten nichtlinearer Reaktionen auf zielgerichtete St{\"o}rungen zu untersuchen. Dabei besch{\"a}ftigt sie sich mit zwei nichtlinearen chemischen Sauerstoff-Oszillatoren. Bei den beiden nichtlinearen chemischen Reaktionen handelt es sich um den Polyacrylamid-Methylenblau-Sauerstoff- (PA-MBO) Oszillator und um die Kupfer(II)ionen katalysierte Oxidation von Ascorbins{\"a}ure durch Luftsauerstoff. Im ersten Fall wird durch selektive Belichtung des Reaktionsmediums die gebildete Geloberfl{\"a}che durch ein computergenerirtes Muster kodiert. Die Systemantwort wird mit Hilfe einer CCD-Kamera aufgenommen und danach einer Analyse unterzogen. Die erhaltenen Ergebnisse werden anschließend durch eine Computersimulation verifiziert. Die zweite untersuchte M{\"o}glichkeit, das PA-MBO-System einer St{\"o}rung zu unterwerfen, ist das Anlegen eines externen elektrischen Feldes. In einer speziell daf{\"u}r entworfenen Anordnung bildet sich ein quasi-eindimensionales Turing-Muster. In dieser quasi-eindimensionalen Anordnung kann die Reaktion leicht elektrischen Str{\"o}men von bis zu 200 mA/cm2 ausgesetzt werden. Die experimentellen Daten werden anschließend der Karhunen-Loeve Zerlegung unterworfen, um die komplexe Dynamik der Systemantwort zu studieren. Die Oxidation von Ascorbins{\"a}ure durch Luftsauerstoff in Gegenwart von Kupfer(II)ionen, wird im CSTR durchgef{\"u}hrt. Dabei l{\"a}ßt sich das Ph{\"a}nomen der stochastischen Resonanz beobachten, wenn man die Flußrate sinusf{\"o}rmig moduliert und dieser Frequenz zus{\"a}tzlich weißes Rauschen {\"u}berlagert.}, subject = {Sauerstoff}, language = {de} } @phdthesis{Schuh2001, author = {Schuh, Kai}, title = {Erzeugung und Analyse NF-ATp-defizienter M{\"a}use}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-117}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Ziel dieser Arbeit war es, NF-AT1-Gen-defiziente Mauslinien zu erzeugen und die Folgen dieser genetischen Manipulation in vivo zu untersuchen. Die Untersuchung sollte die durch die Gendefizienz erwarteten M{\"a}ngel w{\"a}hrend der Entwicklung (Embryogenese) und, im Besonderen, die Auswirkungen auf das Immunsytem und die Entwicklung und Differenzierung der T-Zellen aufzeigen. Zur Untersuchung der genomischen Organisation des Maus-NF-AT1-Gens wurde eine genomische l-Phagen-DNA-Bibliothek "gescreent" (durchgef{\"u}hrt von Dr. E. Jankevics, Universit{\"a}t von Riga, Lettland), die entsprechenden l-Phagen, die das NF-AT1-Gen enthielten, isoliert und die DNA pr{\"a}pariert. Nach Analyse der klonierten Phagen (Subklonierung und Sequenzierung) wurde eine Restriktionskarte der entsprechenden Bereiche erstellt und der "targeting-vector" erstellt. Der "targeting-vector" wurde durch Elektroporation in embryonale Stammzellen (ES-Zellen) eingebracht und die Integration in das Genom ("Homologe Rekombination") durch Southern Blotting- bzw. PCR-Analyse untersucht. Manipulierte ES-Zellklone wurden in C57Bl/6-Blastozysten injiziert, diese in scheinschwangere Ammentiere transferiert und die Nachkommen nach Geburt anhand der Fellfarben klassifiziert. Nachkommen mit einem hohen Anteil hellen Fells wurden mit C57 Bl/6-Tieren verpaart und die Integration des manipulierten Zellklons in die Keimbahn wurde anhand der wildtypischen Fellfarbe und Genotypisierung nachgewiesen. Bez{\"u}glich des manipulierten NF-ATp-Gens heterozygote F1-Tiere wurden miteinander verpaart, um eine homozygote NF-ATp-defiziente M{\"a}use zu erhalten. Die Deletion des NF-ATp-Proteins wurde durch in Western-Blotting-Experimenten und EMSAs ("electrophoretic mobility shift assays") nachgewiesen. Die NF-ATp-/--Tiere zeigten keine augenscheinlichen Ver{\"a}nderungen w{\"a}hrend der Entwicklung und, bei jungen Tieren, keine offensichtlichen Ver{\"a}nderungen bei der Entwicklung des Immunsystems. In {\"a}lteren Tieren (> 6 Wochen) war eine Hyperproliferation der Zellen des Immunsystems zu beobachten, was mit einer Splenomegalie, einer verst{\"a}rkten Bildung von Keimzentren in lymphatischen Organen, vergr{\"o}ßerten Lymphknoten und einer verlangsamten Involution des Thymus einherging. Weitergehende Untersuchungen der Ursache dieser hyperproliferativen Erkrankung offenbarten eine verminderte klonale Deletion nach Aktivierung. Die Ursachen dieses {\"u}berraschenden Effekts sind wahrscheinlich vielf{\"a}ltig, da NF-AT-Faktoren an der Regulation der Expression vieler Gene beteiligt sind, u.a. des Apoptose-assoziierten CD95-Liganden. Da sich bez{\"u}glich der IL-2-Expression keine Unterschiede zwischen NF-ATp-defizienten Tieren und Kontrollen zeigten, jedoch eine erh{\"o}hte IL-2-Konzentration im Medium kultivierter NF-ATp-defizienter T-Zellen beobachtet wurde, wurde die Bindung von NF-ATp an putative NF-AT-Bindungssequenzen des CD25-Promotors, die transkriptionelle Aktivierung des Promotors mittels Luciferase-Assays und die Expression der IL-2R-alpha-Kette (CD25) untersucht. Es konnte gezeigt werden, daß (1.) NF-ATp an zwei Regionen des CD25-Promotors bindet, (2.) der CD25-Promotor durch NF-ATp transkriptionell stark stimuliert wird und (3.) T-Zellen NF-ATp-defizienter Tiere nach Stimulation eine verminderte CD25-Expression zeigen. In NF-ATp-defizienten Tieren war die Expression von CD25 moderat reduziert, was eine Erkl{\"a}rung f{\"u}r den abgeschw{\"a}chten Ph{\"a}notyp dieser Tiere - im Vergleich zu IL-2- oder CD25-defizienten Tieren - sein kann. Die hyperproliferativen Erkrankungen dieser verschiedenen Mauslinien weisen auf eine Beteiligung der NF-AT-/IL-2-/IL-2R-Signalwege nicht nur w{\"a}hrend der T-Zell-Aktivierung hin, sondern auch auf eine Beteiligung an Signalwegen, die zur anschließenden Inaktivierung und Apoptose der T-Lymphozyten n{\"o}tig sind.}, subject = {Maus}, language = {de} } @phdthesis{Lamatsch2001, author = {Lamatsch, Dunja}, title = {Molekulargenetische und zytogenetische Untersuchungen zur paternalen Introgression beim gynogenetischen Amazonenk{\"a}rpfling, Poecilia formosa}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-108}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Die Frage nach der Entstehung und Beibehaltung von sexueller Reproduktion nimmt in der Biologie eine zentrale Stellung ein. Dazu werden seit langem die Vor- und Nachteile asexueller Fortpflanzung diskutiert, da man sich von einer vergleichenden Betrachtungsweise wichtige Aufschl{\"u}sse erwartet. Dem kurzfristigen Vorteil der schnelleren Vermehrung stehen langfristige Nachteile entgegen: Aufgrund fehlender genetischer Rekombinationsprozesse k{\"o}nnen sich sch{\"a}dliche Mutationen im Laufe der Generationen anh{\"a}ufen ("Muller's ratchet"), und schnelle Anpassung an eine ver{\"a}nderte Umwelt oder neue Abwehrstrategien gegen Parasiten werden erschwert. Der Amazonenk{\"a}rpfling, Poecilia formosa, stellt einen Organismus dar, dessen Fortpflanzung in Folge eines interspezifischen Hybridisierungsereignisses vom {\"u}blichen bisexuellen Muster abweicht: Es treten normalerweise nur Weibchen auf, die sich gynogenetisch vermehren. Hierbei werden die unreduzierten diploiden Eizellen durch Spermien sympatrisch vorkommender sexueller Wirtsm{\"a}nnchen nahe verwandter Arten (P. latipinna oder P. mexicana) stimuliert, um eine parthenogenetische Entwicklung der Embryonen zu initiieren. Es findet keine Karyogamie statt, so daß die Nachkommen in der Regel untereinander und mit ihren M{\"u}ttern genetisch identisch (klonal) sind. Molekularbiologische Untersuchungen ergaben jedoch, daß P. formosa wesentlich {\"a}lter ist, als dies auf der Basis von "Muller's ratchet" zu erwarten war. Eine m{\"o}gliche Erkl{\"a}rung daf{\"u}r w{\"a}re, daß in seltenen F{\"a}llen v{\"a}terliches Erbmaterial an die Nachkommen weitergegeben werden kann (paternale Introgression). Sowohl in nat{\"u}rlichen Lebensr{\"a}umen als auch unter Laborbedingungen konnten nur zwei Formen paternaler Introgression identifiziert werden: Kommt es aufgrund von Karyogamie zu einer tats{\"a}chlichen Befruchtung der diploiden Oozyte durch das haploide Spermium entstehen triploide Individuen. In anderen F{\"a}llen verbleiben nach der Aktivierung durch das artfremde Spermium nur geringe DNA-Mengen in der Oozyte, die in den Kern aufgenommen werden und im Karyotyp als {\"u}berz{\"a}hlige Chromosomen, sog. Mikrochromosomen, zu identifizieren sind. Die beiden Formen paternaler Introgression k{\"o}nnen jedoch auch kombiniert vorliegen. In diesen F{\"a}llen entwickelten sich die Individuen {\"u}berraschenderweise zu ph{\"a}notypischen M{\"a}nnchen. Die vorliegenden Ergebnisse {\"u}ber paternale Introgression k{\"o}nnen zur Aufkl{\"a}rung der Frage beitragen, warum P. formosa und andere asexuelle Organismen offenbar l{\"a}nger {\"u}berlebten, als vorhergesagt. Im Gegensatz zu den bisherigen Annahmen k{\"o}nnte es sich bei spermienabh{\"a}ngiger Parthenogenese nicht etwa nur um eine unvollkommene Parthenogenese handeln, sondern um einen gut angepaßten Fortpflanzungsmodus, der die Vorteile von asexueller mit denen sexueller Fortpflanzung kombiniert.}, subject = {Amazon Molly}, language = {de} }