@misc{Groener2023, author = {Gr{\"o}ner, Simon}, title = {Status quo und Perspektiven einer Kodifizierung des europ{\"a}ischen Verwaltungsrechts}, issn = {2199-790X}, doi = {10.25972/OPUS-30212}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-302120}, pages = {49}, year = {2023}, abstract = {Obwohl die europ{\"a}ische Verwaltung und ihr Verwaltungsverfahren zunehmend an Bedeutung gewinnt, fehlt eine Generalkodifikation des Verwaltungsverfahrensrechts auf EU-Ebene. Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, den aktuellen Kodifikationsstand und die M{\"o}glichkeiten einer zuk{\"u}nftigen Kodifikation zu er{\"o}rtern. Insbesondere werden die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Kodifikation untersucht, wobei der Schwerpunkt auf der Frage liegt, inwieweit die EU eine Kompetenz f{\"u}r eine solche besitzt. Daneben werden die rechtlichen Grenzen aus mitgliedstaatlicher Sicht am Beispiel Deutschland er{\"o}rtert. Auf dieser Grundlage wird anschließend dargelegt, in welcher Form eine Kodifikation theoretisch umgesetzt werden kann. Außerdem werden drei aktuelle Kodifikationsentw{\"u}rfe in ihren Grundz{\"u}gen beschrieben, miteinander verglichen und kritisch beleuchtet. Anschließend werden die wesentlichen Punkte im Bereich Kodifikationsf{\"a}higkeit und -bed{\"u}rftigkeit dargestellt, bevor als Abschluss die generellen Verwirklichungschancen einer Kodifikation sowie die Verwirklichungschancen der drei Entw{\"u}rfe beurteilt werden.}, subject = {Europarecht}, language = {de} } @misc{Ergen2016, author = {Ergen, Berivan}, title = {Das Mandat der EZB in der "Eurokrise": Vom OMT-Beschluss zum Quantitative Easing-Programm}, issn = {2199-790X}, doi = {10.25972/OPUS-13708}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-137085}, pages = {46}, year = {2016}, abstract = {Mit Urteil vom 16. Juni 2015 hat der Europ{\"a}ische Gerichtshof die Ank{\"u}ndigung der Europ{\"a}ischen Zentralbank, im Rahmen der Outright Monetary Transactions (OMT) im Notfall Staatsanleihen krisenbedrohter Eurostaaten in unbegrenzter H{\"o}he anzukaufen, f{\"u}r rechtm{\"a}ßig erkl{\"a}rt. Zwar wurde das Programm nie in die Tat umgesetzt, jedoch wirft das nachfolgende Quantitative Easing-Programm (QE) der EZB erneut die Frage auf, wie das Urteil des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs und der Vorlagebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum OMT-Programm zu beurteilen sind und welche Schl{\"u}sse sich hieraus f{\"u}r das QE-Programm ziehen lassen.}, subject = {Europ{\"a}ische Zentralbank}, language = {de} } @misc{Stumpf2016, author = {Stumpf, Nora}, title = {Die Versteigerung knapper Ressourcen im {\"O}ffentlichen Wirtschaftsrecht - Erscheinungsformen, verfassungsrechtliche Grenzen und europarechtliche Einfl{\"u}sse}, doi = {10.25972/OPUS-13858}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-138587}, pages = {51}, year = {2016}, abstract = {Die Ressourcenallokation durch Versteigerung wurde mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 25. Juli 1996 in das deutsche Wirtschaftsverwaltungsrecht eingef{\"u}hrt. Nach dieser erstmaligen Nutzung zur Frequenzvergabe etablierte sich das Verfahren sukzessive auch in anderen Bereichen der staatlichen Zuteilung knapper Ressourcen, insbesondere der Allokation von Emissionszertifikaten. Bereits seit der Einf{\"u}hrung im TKG werden Verfassungs- und Europarechtskonformit{\"a}t des Versteigerungsverfahrens kontrovers diskutiert. Ziel der Arbeit ist, darzustellen, welche Bedenken berechtigt sind und ob man ihnen insbesondere mit geeigneter Ausgestaltung der Auktionsform und weiterer Rahmenbedingungen zuvorkommen kann.}, subject = {Auktion}, language = {de} } @misc{Hainthaler2015, author = {Hainthaler, Claudia}, title = {EEG-Umlage und Besondere Ausgleichsregelung auf dem Pr{\"u}fstand des Verfassungsrechts}, doi = {10.25972/OPUS-12249}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-122497}, year = {2015}, abstract = {Mit dem EEG 2014 wurde der in den Grundz{\"u}gen bereits seit 25 Jahren bestehende F{\"o}rdermechanismus f{\"u}r die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien teilweise {\"u}berarbeitet. So wurden unter anderem die Pflicht der Anlagenbetreiber zur direkten Vermarktung ihres Stroms und die teilweise Heranziehung der Eigenversorger zur Zahlung der EEG-Umlage in dem neuen Gesetz festgeschrieben. Bereits die Vorg{\"a}ngerversionen des EEG 2014 waren aber vielf{\"a}ltiger verfassungsrechtlicher Kritik ausgesetzt. Gerade mit Blick auf die Neuerungen des Gesetzes untersucht diese Arbeit daher die EEG-Umlage und die Befreiung stromkostenintensiver Unternehmen von der Zahlung derselben am Maßstab der grundgesetzlichen Finanzverfassung und Grundrechte.}, subject = {Erneuerbare-Energien-Gesetz}, language = {de} } @misc{Clemens2014, author = {Clemens, Michael}, title = {Vom Marktb{\"u}rger zum Unionsb{\"u}rger - Die Unionsb{\"u}rgerschaft als "Grundfreiheit ohne Markt"?}, doi = {10.25972/OPUS-10492}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-104921}, pages = {48}, year = {2014}, abstract = {Seit {\"u}ber zwanzig Jahren - mit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht im Jahre 1993 - ist die Unionsb{\"u}rgerschaft das gemeinsame verbindende Element zwischen den Staatsangeh{\"o}rgien der EU-Mitgliedstaaten und der EU. Die seit der Anfangszeit der EWG anerkannte Rechtssubjektivit{\"a}t des einzelnen B{\"u}rgers innerhalb des Gemeinschafts- bzw. Unionsrechts hat dadurch seine endg{\"u}ltige vertragliche Verankerung erfahren. Dabei handelt es sich bei der Unionb{\"u}rgerschaft nicht nur um ein symbolkr{\"a}ftiges Wortgesch{\"o}pf, sondern um ein mit konkreten B{\"u}rgerrechten verbundenes Rechtsinstiut. Im Zentrum dieser B{\"u}rgerrechte steht die unionsb{\"u}rgerliche Freiz{\"u}gigkeit. Insofern dr{\"a}ngt sich ein Vergleich mit den Freiz{\"u}gigkeitsrechten der etablierten Grundfreiheiten auf. W{\"a}hrend letztere nach wie vor Barrieren zwischen den EU-Mitgliedstaaten zugunsten eines gemeinsamen Marktes {\"u}berwinden wollen, fehlt der unionsb{\"u}rgerlichen Freiz{\"u}gigkeit jeglicher Marktbezug. Vielmehr dient sie der Verwirklichung des Unionsb{\"u}rgerstatus selbst. Der einstige sog. Marktb{\"u}rger, als Mitverwirklicher der Idee des gemeinsamen Marktes, ist also vom Unionsb{\"u}rger abgel{\"o}st worden. Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, wie sich die unionsb{\"u}rgerliche Freiz{\"u}gigkeit zu den etablierten Freiz{\"u}gigkeitsrechten verh{\"a}lt. Tritt sie erg{\"a}nzend neben die traditionellen Grundfreiheiten, gewissermaßen als "Grundfreiheit ohne Markt", oder verbietet sich eine gemeinsame Einordnung unter den Begriff der Grundfreiheiten? Dar{\"u}ber hinaus ist mit Nennung der unionsb{\"u}rgerlichen Freiz{\"u}gigkeit in der GRCh ihr Verh{\"a}ltnis zu den EU-Grundrechten zu beleuchten, was erneut die Gegen{\"u}berstellung von Grundrechten und Grundfreiheiten veranlasst. Letztlich bleiben die Fragen, inwiefern der derzeitige Stand der rechtlichen Lage einen R{\"u}ckschluss auf die Integrationsentwicklung der Vergangenheit zul{\"a}sst und - noch entscheidender - inwiefern eine Ordnung der in Rede stehenden Rechtsinstitute eine stabile Basis f{\"u}r die weitere Integrationsentwicklung bilden kann.}, subject = {Unionsb{\"u}rgerschaft}, language = {de} } @misc{Sikora2014, author = {Sikora, Patrick}, title = {Europa- und verfassungsrechtliche Rechtsfragen der Einf{\"u}hrung sogenannter Eurobonds}, issn = {2193-5726}, doi = {10.25972/OPUS-9883}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-98837}, pages = {46}, year = {2014}, abstract = {Die vorliegende Arbeit setzt sich mit den europa- und verfassungsrechtlichen Rechtsfragen der Einf{\"u}hrung sogenannter Eurobonds auseinander. Einleitend ordnet der Autor das Konzept der Eurobonds in den Kontext der Finanzkrise ein, um anschließend eine Begriffskl{\"a}rung vorzunehmen. Dabei erl{\"a}utert er auch die ver{\"a}nderbaren „Bausteine" der Eurobonds und skizziert die Vielzahl bereits diskutierter Modelle. Im zweiten Abschnitt des Hauptteils widmet sich der Autor sodann den europarechtlichen Rechtsfragen der Eurobonds. Im Fokus stehen hier insbesondere die Er{\"o}rterung der denkbaren Kompetenzgrundlagen und die Frage der Vereinbarkeit mit der sogenannten No-Bail-Out-Klausel des Art. 125 Abs. 1 AEUV. Dabei gelangt er zu dem Befund der Unvereinbarkeit von Eurobonds jeglicher Art mit dem Telos des Art. 125 Abs. 1 AEUV. Als Konsequenz wird auf die Notwendigkeit einer Vertrags{\"a}nderung hingewiesen, wobei der Autor f{\"u}r die Durchf{\"u}hrung des ordentlichen Vertrags{\"a}nderungsverfahrens gem. Art. 48 Abs. 2-5 EUV pl{\"a}diert. Im dritten Abschnitt wendet sich der Autor den verfassungsrechtlichen Rechtsfragen zu. Dabei wirft er ausgehend von der Integrationsverantwortung der deutschen Staatsorgane die Frage der Vereinbarkeit von Eurobonds mit der Budgethoheit des Bundestages auf. So gelangt er schließlich zu dem Befund, dass die Einf{\"u}hrung von Eurobonds mit Blick auf das Budgetrecht im Grundsatz m{\"o}glich ist. Im Anschluss hieran werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der {\"U}bernahme von Gew{\"a}hrleistungen und die sich daraus ergebenden Folgen f{\"u}r die Einf{\"u}hrung von Eurobonds diskutiert. In einem Res{\"u}mee werden Ergebnisse der juristischen Analyse mit einem kurzen Seitenblick auf die US-amerikanische Geschichte zusammengefasst.}, subject = {Finanzkrise}, language = {de} } @misc{Huhn2014, author = {Huhn, Peter}, title = {Grenz{\"u}berschreitende Sitzverlegung von Gesellschaften im Lichte der Niederlassungsfreiheit}, doi = {10.25972/OPUS-10441}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-104410}, pages = {41}, year = {2014}, abstract = {Die Arbeit befasst sich mit der grenz{\"u}berschreitenden, identit{\"a}tswahrenden (Verwaltungs-)Sitzverlegung von Gesellschaften. Sie erm{\"o}glicht es, ohne eine Aufl{\"o}sung im Wegzugsstaat und ohne Neugr{\"u}ndung im Zuzugsstaat fortzubestehen. Die hierzu einschl{\"a}gige EuGH-Literaur ("Daily Mail", "Centros", "{\"U}berseering", "Inspire Art") zeigt zun{\"a}chst einen sich stetig weiterenwickelnden Schutz der Sitzverlegung durch die europ{\"a}ische Niederlassungsfreiheit. Deren Anwendbarkeit und Grenzen durch zul{\"a}ssige nationale Beschr{\"a}nkungen werden dabei beleuchtet. Besondere Beachtung kommt dem umstrittenen Urteil "Cartesio" zu. Kernfragen der hierzu ge{\"a}ußerten Kritik betreffen die Reichweite der Niederlassungsfreiheit und die Vertretbarkeit der vom EuGH gezogenen Unterscheidung zwischen Zu- und Wegzug. Zudem werden unter Beachtung neuester Rechtsprechung ("Vale"), sowohl Alternativen zur identit{\"a}tswahrenden Sitzverlegung, als auch erw{\"u}nschte Harmonisierungs-maßnahmen auf nationaler und europ{\"a}ischer Ebene aufgezeigt.}, subject = {Sitzverlegung}, language = {de} } @misc{Erlenwein2014, author = {Erlenwein, Nico}, title = {Die Keck-Formel des EuGH: Funktion, Voraussetzungen, {\"U}bertragbarkeit auf andere Grundfreiheiten und kompetenzrechtliche R{\"u}ckwirkungen}, doi = {10.25972/OPUS-10423}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-104235}, pages = {38}, year = {2014}, abstract = {Die Arbeit geht zun{\"a}chst kurz auf die Vorgeschichte zu Keck ein (A.). Danach wird das Keck-Urteil selbst in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt und sowohl Funktion als auch Voraussetzungen n{\"a}her behandelt (B.). Die Keck-Formel war im Laufe der Jahre einiger Kritik unterworfen und es stellt sich die Frage, ob der EuGH auch heute noch an ihr festh{\"a}lt oder ob er sie weiterentwickelt oder gar aufgegeben hat. Hierauf wird im dritten Abschnitt einzugehen sein (C.). Die {\"U}bertragbarkeit der Keck-Formel auf die anderen Grundfreiheiten soll danach Thema des vierten Teils dieser Arbeit sein. (D.) Schließlich befasst sich der f{\"u}nfte und letzte Abschnitt mit den Auswirkungen der Keck-Formel auf Fragen der Kompetenzabgrenzung. (E.)}, subject = {Europ{\"a}ische Union}, language = {de} } @misc{Peter2014, author = {Peter, Thomas}, title = {Die Ber{\"u}cksichtigung nicht-wettbewerblicher Ziele in Art. 101 AEUV}, doi = {10.25972/OPUS-10340}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-103405}, pages = {30}, year = {2014}, abstract = {Eines der wichtigsten Ziele der Europ{\"a}ischen Union bilden trotz fortschreitender Integration der Binnenmarkt und damit auch der Wettbewerb. Dieser wird gegen mitgliedstaatliche Maßnahmen durch die Grundfreiheiten abgesichert. Daneben hat die EU eine W{\"a}chterrolle inne, die im Rahmen des Kartellrechts und insbesondere des Kartellverbots i.S.d. Art. 101 AEUV verhindern soll, dass Kooperationen zwischen Unternehmen eine {\"a}hnliche wettbewerbsbeschr{\"a}nkende Wirkung erzielen. Durch die fortschreitende Integration geraten jedoch immer mehr Politikfelder in den Vordergrund, die untereinander Ber{\"u}hrungspunkte aufweisen und sich trotz ihres wettbewerbsbeschr{\"a}nkenden Charakters positiv auf die Ziele der Union auswirken k{\"o}nnten. Insofern erscheint fraglich, inwieweit Art. 101 AEUV derartige nicht-wettbewerbliche Ziele im Rahmen des Kartellverbotes ber{\"u}cksichtigen kann und darf. Infrage kommen dabei Themen wie der Umwelt- oder Gesundheitsschutz, die Schaffung von Arbeitspl{\"a}tzen oder die Kulturpolitik, sofern sie Gegenstand von Unternehmensvereinbarungen sind. Gegenstand dieser Arbeit ist die Ber{\"u}cksichtigung dieser Aspekte sowohl auf der Tatbestands- (Abs. 1) als auch auf der Rechtfertigungsebene (Abs. 3) des Art. 101 AEUV. Ferner werden die sog. Querschnittsklauseln und die Cassis-Doktrin mit Blick auf die Praxis des EuGH und der Europ{\"a}ischen Kommission beleuchtet.}, subject = {Wettbewerbsrecht}, language = {de} } @misc{Kaufmann2015, type = {Master Thesis}, author = {Kaufmann, Benedikt}, title = {Die Struktur der europ{\"a}ischen Grundfreiheiten - Konvergenz oder Divergenz?}, doi = {10.25972/OPUS-10723}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-107231}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, pages = {117}, year = {2015}, abstract = {Eine eigene Dogmatik und Strukturierung der europ{\"a}ischen Grundfreiheiten hat sich erst im Laufe der Zeit und einer immer st{\"a}rker werdenden europ{\"a}ischen Integration entwickelt. Umstritten war und ist dabei jedoch nicht nur die Struktur der Grundfreiheiten, sondern auch deren Konvergenz bzw. Divergenz untereinander. Sowohl die Rechtsprechung durch den EuGH als auch das deutsche Schrifttum betonen dabei mittlerweile immer mehr die gemeinsamen Grunds{\"a}tze und allgemeinen Lehren hinsichtlich der Auslegung der einzelnen Grundfreiheiten mit der Tendenz zu einer {\"u}bergreifenden Konvergenz der Grundfreiheiten. Aufgrund der nach wie vor hohen und wohl noch steigenden Bedeutung der Grundfreiheiten f{\"u}r die Rechtspraxis ist eine umfassende strukturelle und dogmatische Durchleuchtung der Grundfreiheiten aus rechtswissenschaftlicher Sicht angebracht. Die vorliegende Arbeit setzt hieran an und untersucht unter Heranziehung sowohl der maßgeblichen EuGH-Rechtsprechung als auch der einschl{\"a}gigen Literatur, inwiefern sich bez{\"u}glich der Grundfreiheiten eine Konvergenz oder Divergenz feststellen l{\"a}sst sowie ob sich aus einer m{\"o}glichen Konvergenz ein eigener Argumentationstyp hinsichtlich der Auslegung der Grundfreiheiten ableiten l{\"a}sst.}, subject = {Grundfreiheiten}, language = {de} } @misc{Schneider2022, type = {Master Thesis}, author = {Schneider, Ann-Kathrin}, title = {Europarechtliche Probleme des Kohleausstiegs}, doi = {10.25972/OPUS-28066}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-280665}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2022}, abstract = {Deutschland will die Kohleverstromung bis sp{\"a}testens 2038 endg{\"u}ltig beenden. Die vorliegende Arbeit widmet sich den dadurch aufgeworfenen europarechtlichen Problemen. Behandelt werden zun{\"a}chst kompetenzrechtliche Fragestellungen, bevor sich umfassend dem EU-Beihilferecht gewidmet wird. Der Fokus liegt hierbei auf den Entsch{\"a}digungen f{\"u}r die Kohlekraftwerksbetreiber. W{\"a}hrend die Europ{\"a}ische Kommission das Ausschreibungssystem f{\"u}r den Steinkohleausstieg bereits als mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europ{\"a}ischen Binnenmarkt vereinbar erkl{\"a}rt hat, steht eine entsprechende Genehmigung f{\"u}r die Stilllegung der Braunkohlekraftwerke noch aus. Auch Fragen betreffend den unions- und v{\"o}lkerrechtlichen Investitionsschutz werden gepr{\"u}ft. Wegen gedrosselter Gaslieferungen aus Russland sollen insbesondere Kohlekraftwerke befristet wieder st{\"a}rker zum Einsatz kommen. Dies betrifft auch Steinkohlekraftwerke, f{\"u}r die infolge des Kohleausstiegs in den Jahren 2022 und 2023 ein Verbot der Kohleverfeuerung wirksam werden w{\"u}rde und unterliegt aus beihilferechtlicher Perspektive der fortlaufenden {\"U}berpr{\"u}fung durch die Kommission.}, subject = {Kohleausstieg}, language = {de} } @misc{Schneider2018, author = {Schneider, Ann-Kathrin}, title = {Vergaberechtliche Mindestlohnvorgaben im Spiegel der EuGH-Judikatur}, doi = {10.25972/OPUS-15626}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-156262}, pages = {29, XI}, year = {2018}, abstract = {Fast alle Bundesl{\"a}nder verlangen im Vorfeld der Vergabe eines {\"o}ffentlichen Auftrags, dass sich der Auftragnehmer schriftlich dazu verpflichtet, einen bestimmten Mindestlohn zu zahlen. Grund f{\"u}r die Einf{\"u}hrung solcher Tariftreue- und Mindestlohngesetze der L{\"a}nder war die EU Osterweiterung aus dem Jahre 2004 und die damit verbundene Vergr{\"o}ßerung des Lohngef{\"a}lles. Arbeitnehmer k{\"o}nnen im EU-Ausland oftmals zu g{\"u}nstigeren Konditionen besch{\"a}ftigt werden als ihre deutsche Konkurrenz. Die eingef{\"u}hrten Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben sollen verhindern, dass das sog. „Lohndumping" zum Abbau sozialer Standards f{\"u}hrt. Tritt hierbei jedoch auch der Effekt ein, dass die heimische Wirtschaft durch diese Vorgaben spezifisch bevorzugt wird, weil die deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in anderen Mitgliedsstaaten unber{\"u}cksichtigt bleiben, ist die Vereinbarkeit mit Unionsrecht stark umstritten. Immer h{\"a}ufiger hat sich daher auch der EuGH in den letzten Jahren mit der Vereinbarkeit vergaberechtlicher Mindestl{\"o}hne in Deutschland mit dem Prim{\"a}r- und Sekund{\"a}rrecht der EU auseinandergesetzt. Den Ausgangspunkt der unionsrechtlichen Bewertung entsprechender Pflichten bildet die R{\"u}ffert-Judikatur aus dem Jahr 2008. Anschließend folgt 2014 das Bundesdruckerei-Urteil und im darauffolgenden Jahr die Rechtssache RegioPost. Die vorliegende Arbeit beantwortet insbesondere die Frage, ob und inwieweit der vergabespezifische Mindestlohn - auch neben dem neu eingef{\"u}hrten bundeseinheitlichen Mindestlohn - noch eine Zukunft hat. Zwar grenzt der EuGH in seinen Entscheidungen den Spielraum der L{\"a}nder zum Erlass vergaberechtlicher Mindestl{\"o}hne weit ein, jedoch bieten vergaberechtliche Mindestlohnvorgaben auch nach Einf{\"u}hrung des bundeseinheitlichen Mindestlohns ein wichtiges Instrument zur umfassenden Verwirklichung des Arbeitnehmerschutzes. Unzul{\"a}ssig sind bloße Tariftreueklauseln, denn hier steht allein der Schutz der heimischen Wirtschaft im Vordergrund. Zul{\"a}ssig ist hingegen ein vergabespezifischer Mindestlohn, bei dem soziale Belange vorrangig sind. Die Mindestlohngesetze m{\"u}ssen also insbesondere allgemeinverbindlich sein und die am Ort der Leistungsausf{\"u}hrung vorliegenden Lebensstandards ber{\"u}cksichtigen.}, subject = {Vergaberecht}, language = {de} } @misc{Heckenberger2019, author = {Heckenberger, Pia}, title = {F{\"o}rderung erneuerbarer Energien und EU-Beihilferecht: PreussenElektra und die Folgejudikatur}, doi = {10.25972/OPUS-18470}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-184704}, pages = {56}, year = {2019}, abstract = {Die F{\"o}rderung erneuerbarer Energien wird in den Mitgliedstaaten der Europ{\"a}ischen Union durch unterschiedliche Regelungen ausgestaltet. Da diese Technologien aber nach wie vor noch nicht in gleicher Weise wettbewerbsf{\"a}hig sind wie die konventionellen Formen der fossilen Stromerzeugung, ist ein f{\"o}rderndes Eingreifen der Staaten unerl{\"a}sslich. Im unionsweiten Binnenmarkt bergen derartige staatliche Interventionen jedoch die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung. Sowohl die Europ{\"a}ische Kommission als auch die Europ{\"a}ischen Gerichte haben sich deshalb im Laufe der Zeit wiederholt mit der Problematik befasst, wie die F{\"o}rderung erneuerbarer Energien mit dem EU-Beihilferecht in Einklang zu bringen ist. Im Mittelpunkt stand dabei die wegweisende Entscheidung in der Sache "PreussenElektra" aus dem Jahre 2001 (ECLI:EU:C:2001:160), in der der EuGH das deutsche Stromeinspeisungsgesetz nicht als Beihilfe ansah. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten sowie der schnellen technologischen Entwicklung und den damit einhergehenden h{\"a}ufigen Gesetzes{\"a}nderungen entwickelte sich ausgehend von dieser Leitentscheidung eine umfassende Folgejudikatur. Im Zentrum steht dabei immer die Einordnung der einzelnen Regelungen als "staatlich".}, subject = {Europarecht}, language = {de} } @misc{Steinker2022, author = {Steinker, Johannes M.}, title = {Abschied von der normierenden (Energie-)Regulierung in Deutschland - Verdikt der Unionsrechtswidrigkeit und Modelle einer Fortentwicklung}, issn = {2199-790X}, doi = {10.25972/OPUS-29071}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-290719}, pages = {36, XI}, year = {2022}, abstract = {Am 2. September 2021 entschied der Europ{\"a}ische Gerichtshof (Rs. C-718/18), dass die in Deutschland praktizierte normierende Energieregulierung gegen das Unionsrecht verst{\"o}ßt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Entscheidung des EuGH und dessen Folgen f{\"u}r die Energieregulierung in Deutschland zu beleuchten sowie Reaktions- und Handlungsm{\"o}glichkeiten f{\"u}r den deutschen Energiegesetzgeber aufzuzeigen. Dazu wird nach einer Einleitung und Begriffsbestimmung das Verdikt der Unionsrechtswidrigkeit n{\"a}her erl{\"a}utert. So werden zun{\"a}chst der unionsrechtliche Regelungsrahmen und die Argumente der Parteien im Vertragsverletzungsverfahren dargestellt, bevor der Diskussionsstand in Literatur und Rechtsprechung pr{\"a}sentiert wird. Hieran schließt eine Darstellung der zentralen Aussagen des EuGH an, die sodann einer kritischen W{\"u}rdigung sowie Interpretation unterzogen werden. Im zweiten Hauptteil werden die Konsequenzen der EuGH-Entscheidung f{\"u}r das deutsche Energierecht de lege lata und Optionen f{\"u}r eine Strukturreform de lege ferenda diskutiert. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.}, subject = {Europarecht}, language = {de} } @misc{Neidinger2020, author = {Neidinger, Rico}, title = {Europa- und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Netzneutralit{\"a}t}, issn = {2199-790X}, doi = {10.25972/OPUS-19829}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-198293}, pages = {53}, year = {2020}, abstract = {Die Dynamik technischer Entwicklungen ist mannigfaltig und stellt das Recht vor immer neue Herausforderungen. Neben der rechtlichen Einhegung neuer M{\"o}glichkeiten m{\"u}ssen h{\"a}ufig grundlegende Wertentscheidungen getroffen werden. Dies betrifft auch die Funktionsweise des Internets. Urspr{\"u}nglich gew{\"a}hrleistet das „Best-Effort-Prinzip" eine gleichm{\"a}ßige Behandlung des Datenverkehrs im Netz. Neue technische Entwicklungen er{\"o}ffnen Internetzugangsanbietern nun M{\"o}glichkeiten zur Beeinflussung der Daten{\"u}bertragung. Durch diese Entwicklung ist das Thema Netzneutralit{\"a}t in den rechtswissenschaftlichen Fokus ger{\"u}ckt und der Ruf nach Regulierung laut geworden. Mit der Aufgabe des „Best-Effort-Prinzips" wurde nicht weniger als der Untergang des „Internet-Abendlandes" prophezeit. Die den Internetzugangsanbietern m{\"o}gliche Beeinflussung der Meinungsfreiheit der Internetnutzer beschworen einige als ernsthafte Gefahr f{\"u}r die Demokratie. Zugleich pochten die Internetprovider auf ihre unternehmerischen Freiheiten und priesen die neuen Innovationen, welche mit den technischen M{\"o}glichkeiten einhergingen. Nach einer intensiven Diskussion einigte sich der europ{\"a}ische Gesetzgeber mit der Verordnung (EU) 2015/2120 {\"u}ber Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet auf eine Regelung zu diesem Thema, ohne freilich das Wort Netzneutralit{\"a}t zu verwenden. Die offene Formulierung der EUNNVO st{\"o}ßt in der rechtswissenschaftlichen Literatur auf Kritik. Zu unbestimmt seien die Anforderungen, die die Verordnung - gerade mit Blick auf den grundrechtssensiblen Bereich - aufstellt. Tats{\"a}chlich sind die europa- und verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine solche Regelung weit weniger eindeutig als erwartet. Grundrechte, Grundfreiheiten, Anforderungen an die Wirtschaftsverfassung schaffen, zumal in Kombination mit den Herausforderungen des Mehrebenensystems, eine komplexe rechtliche Ausgangslage.}, subject = {Netzneutralit{\"a}t}, language = {de} } @misc{Zentgraf2019, author = {Zentgraf, Patricia}, title = {Die Entwicklung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes unter dem Einfluss des Europarechts}, doi = {10.25972/OPUS-17793}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-177936}, pages = {55}, year = {2019}, abstract = {Als „ewiger Patient" des deutschen Gesetzgebers steht die Umweltverbandsklage seit {\"u}ber vierzig Jahren in der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Neuen Schwung erlangte die Debatte durch die v{\"o}lkerrechtlichen Vorgaben der im Jahr 1998 beschlossenen Aarhus-Konvention sowie deren unionsrechtliche Umsetzung in der {\"O}ffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie (RL 2003/35/EG). F{\"u}r den deutschen Gesetzgeber entstand dadurch erheblicher Anpassungsbedarf des nationalen Rechts, dem er zuerst im Jahr 2006 mit dem Erlass des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) nachkam. Dieses warf allerdings von Beginn an Fragen im Hinblick auf die Beachtung der v{\"o}lker- und unionsrechtlichen Vorgaben auf und wurde schließlich im Jahr 2011 vom EuGH f{\"u}r partiell unionswidrig erkl{\"a}rt. Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin mehrere Novellierungsversuche unternommen, die alle nicht frei von Kritik blieben. Daher folgten wenig {\"u}berraschend im Jahr 2013 sowie 2015 erneute R{\"u}gen durch den EuGH. Im April 2016 startete der Gesetzgeber schließlich einen erneuten Vorstoß zur Schaffung eines v{\"o}lker- und unionsrechtskonformen UmwRG, welcher in die bislang umfassendste und grundlegendste Novelle des UmwRG vom 02.06.2017 m{\"u}ndete.}, subject = {Europarecht}, language = {de} } @misc{Ehrmann2024, author = {Ehrmann, Max}, title = {Die Regulierung der EU zu nachhaltigen Finanzprodukten : Die europ{\"a}ische Sustainable Finance Strategie als Grundlage wirtschaftlicher Transformation im Ringen mit dem Relationsbegriff „Nachhaltigkeit"}, doi = {10.25972/OPUS-34857}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-348578}, pages = {33, XIX}, year = {2024}, abstract = {Das Leitmotiv „Nachhaltigkeit" durchdringt mit ungebrochener Dynamik das Recht in seiner nationalen, supranationalen und internationalen Ausgestaltung und erweist sich als bestimmendes Momentum der Rechtsetzung. So auch im Rahmen der europ{\"a}ischen Regulierung zu Sustainable Finance, welche die klimaneutrale Transformation der Realwirtschaft {\"u}ber das Vehikel nachhaltiger Finanzprodukte zum Ziel hat. Dieser Aufsatz untersucht nach einem kurzen Abriss zur Zielsetzung und Ausgangslage des Rechtsrahmens dessen einzelne Maßnahmen, namentlich die Offenlegungs-Verordnung (VO), Taxonomie-VO, Benchmark-VO und Green-Bond-VO, unter Ber{\"u}cksichtigung der regulatorischen Leitprinzipien und der rechtlichen Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsbegriffs im Verh{\"a}ltnis zu ESG und Sustainable Finance. Dabei wird sich zeigen, dass zwar die Summe der Rechtsakte ein substanzielles Umdenken auf dem Kapitalmarkt zu etablieren vermag, die zugrunde liegende rechtliche Ausgestaltung von „Nachhaltigkeit" jedoch weder trennscharf noch kongruent gelingt. Alternativ hierzu wird ein kontextabh{\"a}ngiger Definitionsansatz pr{\"a}sentiert, um der {\"u}berbordenden Regulierung verm{\"o}ge eines genuin europ{\"a}ischen Nachhaltigkeitskontext entgegenzuwirken und den mit nachhaltigen Finanzprodukten verbundenen Erwartungslagen besser Rechnung zu tragen.}, subject = {Nachhaltigkeit}, language = {de} } @phdthesis{Goeken2024, author = {G{\"o}ken, Fabian}, title = {Verfassungs- und europarechtliche Rahmenbedingungen f{\"u}r die Belastung der Eigenerzeugung mit der EEG-Umlage}, publisher = {W{\"u}rzburg University Press}, address = {W{\"u}rzburg}, isbn = {978-3-95826-214-0}, issn = {2941-2854}, doi = {10.25972/WUP-978-3-95826-215-7}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-329510}, school = {W{\"u}rzburg University Press}, pages = {XVIII, 351}, year = {2024}, abstract = {Mit der EEG-Umlage wurden bis zum Jahr 2023 die F{\"o}rderkosten f{\"u}r den {\"O}kostromausbau auf die Stromverbraucher umgelegt. Urspr{\"u}nglich kn{\"u}pfte die Umlagepflicht an eine Stromlieferung an, weshalb der eigenerzeugte Strom nicht erfasst war. Das sog. Eigenstromprivileg wurde mit dem EEG 2014 grunds{\"a}tzlich abgeschafft. Allerdings f{\"u}hrten diverse Ausnahmetatbest{\"a}nde dazu, dass ein Großteil der Eigenverbrauchsmengen weiterhin privilegiert waren. Die Arbeit untersucht, in welchem Maße dieser Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen auf die verfassungs- und europarechtlichen Rahmenbedingungen zur{\"u}ckzuf{\"u}hren ist. Neben einer systematischen Erfassung des einfachgesetzlichen Rechtsrahmens erfolgt eine Analyse, inwiefern das Verfassungs- und Europarecht den gesetzlichen Gestaltungsspielraum f{\"u}r staatlich veranlasste, jedoch privatrechtlich ausgestaltete Umlagesysteme einschr{\"a}nkt.}, subject = {EEG}, language = {de} }