@phdthesis{Schmidt2021, author = {Schmidt, Kilian}, title = {Die Unionsgew{\"a}hrleistungsmarke}, doi = {10.25972/OPUS-22219}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-222198}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2021}, abstract = {Die praktische Bedeutung von G{\"u}te- und Zertifizierungszeichen im Alltag ist enorm. Das rasant wachsende Angebot von Produkten und Dienstleistungen und deren st{\"a}ndige Verf{\"u}gbarkeit, veranlasst Kunden und Betroffene immer h{\"a}ufiger nach verl{\"a}sslichen und informierenden Pr{\"u}fungskennzeichen Dritter zu suchen. Dies betrifft insbesondere die Qualit{\"a}t der Ware oder Dienstleistung, aber auch den unabh{\"a}ngigen Hinweis auf bestimmte Eigenschaften zur Herstellung, Nachhaltigkeit oder den Umgang mit Arbeitnehmern. Abhilfe konnten bisher nur Anbieter von entsprechenden Kennzeichen {\"u}ber Individual- oder Kollektivmarken schaffen. Seit dem 1. Oktober 2017 ist mit der Unionsgew{\"a}hrleistungsmarke und ihren speziellen Ausgestaltungen ein dritter Markentyp der Unionsmarkenverordnung in Kraft getreten. Der europ{\"a}ische Gesetzgeber hat sich somit durchgerungen, den G{\"u}te- und Garantiezeichen einen eigenen gesetzlichen Regelungsrahmen zu geben. Das sp{\"a}te Handeln des Gesetzgebers und die betr{\"a}chtlichen Unterschiede der Unionsgew{\"a}hrleistungsmarke mit den bestehenden Instrumenten der Unionsindividual- und Unionskollektivmarke geben Anlass f{\"u}r eine intensivere Untersuchung. Gegenstand der Arbeit ist die Unionsgew{\"a}hrleistungsmarke mit ihrem rechtsdogmatischen Umfeld, ihrem Ursprung und Werdegang bis hin zur Ver{\"o}ffentlichung im Amtsblatt der Europ{\"a}ischen Kommission im Rahmen der Markenrechtsreform und einem Ausblick auf ihre sp{\"a}tere Rechtsanwendung.}, subject = {G{\"u}tezeichen}, language = {de} } @phdthesis{Stueting2019, author = {St{\"u}ting, Marcus}, title = {Schutzentstehung und Schutzumfang im handelsrechtlichen Firmenrecht und im markenrechtlichen Unternehmenskennzeichenrecht}, doi = {10.25972/OPUS-18941}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-189418}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2019}, abstract = {Das formelle Firmenrecht ist im HGB in den \S\S 17 ff. geregelt und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Firma eingetragen werden kann und welchen Abstand eine neu einzutragende Firma von einer bereits vorhandenen Firma zu wahren hat. Das materielle Unternehmenskennzeichenrecht ist im MarkenG in den \S\S 5, 15 geregelt und bestimmt, welche Kennzeichen unter welchen Voraussetzungen einen materiellen Schutz erhalten und wie weit dieser reicht. Beide Rechtsmaterien stehen auf den ersten Blick weitgehend unverbunden nebeneinander. \S 5 Abs. 2 S. 1 Fall 2 MarkenG ist nur zu entnehmen, dass die Firma als Unternehmenskennzeichen und damit als gesch{\"a}ftliche Bezeichnung gem{\"a}ß \S\S 5 Abs. 1, 15 Abs. 1 MarkenG gesch{\"u}tzt ist, und zwar gem{\"a}ß \S 15 Abs. 2 MarkenG gegen Verwechslungsgefahr und, wenn die Firma bekannt ist, auch nach Maßgabe des erweiterten Schutzes gem{\"a}ß \S 15 Abs. 3 MarkenG. Diese Untersuchung hat sich zum Ziel gesetzt, im Lichte der historischen Entwicklung, der Zwecksetzung und der Grundgedanken der jeweiligen Rechtsinstitute Unterschiede und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und auf ihre Stimmigkeit zu {\"u}berpr{\"u}fen. Dabei wurde besonderer Wert auf die Praxis gelegt. Deshalb enth{\"a}lt diese Arbeit eine Untersuchung {\"u}ber die Eintragungsf{\"a}higkeit von Firmen und ihre Schutzf{\"a}higkeit als Unternehmenskennzeichen, die alle greifbaren ver{\"o}ffentlichten F{\"a}lle abdeckt, in denen eine nach neuem Recht eingetragene Firma auf den Pr{\"u}fstand der Verletzungsgerichte gestellt wurde.}, subject = {Unternehmenskennzeichenrecht}, language = {de} } @phdthesis{Schneider2024, author = {Schneider, Kira}, title = {Die Panoramafreiheit - Eine internationale Untersuchung}, doi = {10.25972/OPUS-35128}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-351285}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2024}, abstract = {Gegenstand der Arbeit ist eine internationale Untersuchung der urheberrechtlichen Schranke der sogenannten Panoramafreiheit oder Freiheit des Straßenbildes. Durch diese Schranke wird das Urheberrecht an Werken im {\"o}ffentlichen Raum eingeschr{\"a}nkt. Auf unionsrechtlicher Ebene sieht die Richtlinie 2001/29/EG in Art. 5 Abs. 3 lit. h eine fakultative Schranke zugunsten der Freiheit des Straßenbildes vor. Diese fakultative Schranke wurde von den Mitgliedstaaten der Europ{\"a}ischen Union sehr unterschiedlich in nationales Recht umgesetzt. Nach \S 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes ist es zul{\"a}ssig, Werke, die sich bleibend an {\"o}ffentlichen Wegen, Straßen oder Pl{\"a}tzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielf{\"a}ltigen, zu verbreiten und {\"o}ffentlich wiederzugeben. Daneben gibt es auch Mitgliedstaaten, die die Schranke nicht oder nur eingeschr{\"a}nkt in nationales Recht umgesetzt haben. Auch L{\"a}nder außerhalb der Europ{\"a}ischen Union sehen in nationalen Urheberrechtsgesetzen Regelungen zugunsten der Freiheit des Straßenbildes vor. Daher wurden im Rahmen der Arbeit verschiedene nationale Regelungen zur Panoramafreiheit gegen{\"u}bergestellt, um die wesentlichen Unterschiede zwischen den Vorschriften zu untersuchen und herauszuarbeiten.}, subject = {Panoramafreiheit}, language = {de} }