@book{LudwigsZentgrafAxmann2022, author = {Ludwigs, Markus and Zentgraf, Patricia and Axmann, Matea}, title = {Entscheidungssammlung Staatsrecht - Grundrechte}, series = {Entscheidungssammlung Staatsrecht}, journal = {Entscheidungssammlung Staatsrecht}, edition = {2. Auflage}, doi = {10.25972/OPUS-26931}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-269310}, publisher = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, pages = {112}, year = {2022}, abstract = {Ziel der „Entscheidungssammlung Staatsrecht" ist es, den Studierenden der Universit{\"a}t W{\"u}rzburg zentrale Urteile und Beschl{\"u}sse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus den Bereichen des Staatsorganisationsrechts, der Grundrechte sowie der Bez{\"u}ge zum V{\"o}lker- und Europarecht durch didaktisch aufbereitete Entscheidungsanalysen n{\"a}her zu bringen. Dabei sollen neben den „Klassikern" der Rechtsprechung auch aktuelle Judikate einbezogen werden. Die Fallsammlung richtet sich sowohl an Studierende der Anfangssemester als auch an Examenskandidaten, denen die schnelle Erfassung der Leitentscheidungen des BVerfG zum Staatsrecht erm{\"o}glicht werden soll. Das Projekt ist auf eine sukzessive Erweiterung angelegt. Es startet in dieser ersten Edition mit 18 F{\"a}llen aus dem Bereich der Grundrechte. In der juristischen Aus-bildung kommt den Grundrechten eine herausgehobene Bedeutung zu. Sie stehen nicht nur im Zentrum des „Grundkurs {\"O}ffentliches Recht II", sondern strahlen in s{\"a}mtliche Rechtsgebiete auch außerhalb des {\"O}ffentlichen Rechts aus. Bei der Entwicklung und Ausgestaltung der Grundrechtslehren nimmt die Rechtsprechung des BVerfG eine pr{\"a}gende Stellung ein. Die zweite Auflage erweitert die Entscheidungssammlung Staatsrecht um einige „Klassiker" der Judikatur des BVerfG sowie wichtige neue Entscheidungen im Bereich der Grundrechte.}, subject = {Staatsrecht}, language = {de} } @misc{Schneider2022, type = {Master Thesis}, author = {Schneider, Ann-Kathrin}, title = {Europarechtliche Probleme des Kohleausstiegs}, doi = {10.25972/OPUS-28066}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-280665}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2022}, abstract = {Deutschland will die Kohleverstromung bis sp{\"a}testens 2038 endg{\"u}ltig beenden. Die vorliegende Arbeit widmet sich den dadurch aufgeworfenen europarechtlichen Problemen. Behandelt werden zun{\"a}chst kompetenzrechtliche Fragestellungen, bevor sich umfassend dem EU-Beihilferecht gewidmet wird. Der Fokus liegt hierbei auf den Entsch{\"a}digungen f{\"u}r die Kohlekraftwerksbetreiber. W{\"a}hrend die Europ{\"a}ische Kommission das Ausschreibungssystem f{\"u}r den Steinkohleausstieg bereits als mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europ{\"a}ischen Binnenmarkt vereinbar erkl{\"a}rt hat, steht eine entsprechende Genehmigung f{\"u}r die Stilllegung der Braunkohlekraftwerke noch aus. Auch Fragen betreffend den unions- und v{\"o}lkerrechtlichen Investitionsschutz werden gepr{\"u}ft. Wegen gedrosselter Gaslieferungen aus Russland sollen insbesondere Kohlekraftwerke befristet wieder st{\"a}rker zum Einsatz kommen. Dies betrifft auch Steinkohlekraftwerke, f{\"u}r die infolge des Kohleausstiegs in den Jahren 2022 und 2023 ein Verbot der Kohleverfeuerung wirksam werden w{\"u}rde und unterliegt aus beihilferechtlicher Perspektive der fortlaufenden {\"U}berpr{\"u}fung durch die Kommission.}, subject = {Kohleausstieg}, language = {de} } @phdthesis{Fischer2022, author = {Fischer, Johannes}, title = {Die Garantenstellung aus Ingerenz : Untersuchungen zur Dogmatik des unechten Unterlassungsdelikts, \S 13 StGB}, series = {Strafrechtliche Fragen der Gegenwart ; Band 13}, journal = {Strafrechtliche Fragen der Gegenwart ; Band 13}, publisher = {Logos Verlag}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-8325-5533-7}, issn = {1614-4260}, doi = {10.25972/OPUS-29899}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-298992}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, pages = {XV, 860 Seiten}, year = {2022}, abstract = {Das unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das "dunkelste Ka- pitel" in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende "recht- lich daf{\"u}r einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt", \S 13 Abs. 1 StGB, also Garant ist. Innerhalb der herkommlich diskutierten Garan- tenstellungen ist die aus Ingerenz besonders umstritten. Hat derjenige, der eine Gefahr f{\"u}r fremde Rechtsg{\"u}ter geschaffen hat, eine Garantenstellung im Hinblick auf dieses schadenstr{\"a}chtige Gesche- hen, sodass er gem{\"a}ß \S 13 Abs. 1 StGB f{\"u}r das Unterlassen der Erfolgs- abwendung gleich einem Begehungst{\"a}ter bestraft wird? Welche rechtli- chen Anforderungen w{\"a}ren in diesem Fall an das die Garantenstellung begr{\"u}ndende Handeln zu stellen? Die regelm{\"a}ßig diskutierten Alternati- ven sind, ob nur pflichtwidriges Tun eine Ingerenzgarantenstellung nach sich zieht oder auch rechtm{\"a}ßiges ("qualifiziert riskantes") Vorverhalten gen{\"u}gt. Die vorliegende Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Einste- henm{\"u}ssen des Ingerenten auf der Grundlage des geltenden Rechts be- gr{\"u}nden l{\"a}sst. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Garantenstellung will sie aufzeigen, dass es nicht auf die aus der unsicheren Entschei- dungsperspektive ex ante zu treffende Verhaltensbewertung ankommen kann. Vorgeschlagen wird stattdessen eine vermittelnde L{\"o}sung, die die Bewertungsgrundlage mit einem Maximum an Objektivit{\"a}t versieht.}, subject = {Unterlassungsdelikt}, language = {de} }