@phdthesis{Zimmermann2005, author = {Zimmermann, Uwe Wolfgang}, title = {Sicherheitsvorsorge vor Ort : eine verschiedenen Tr{\"a}gern zustehende, vernetzt wahrzunehmende Aufgabe auch in Bereichen "Innerer Sicherheit" und {\"o}ffentlicher Un-Ordnung in der Kommune}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-19276}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2005}, abstract = {Gegenstand der Untersuchung ist eine neue Sicherheitsarchitektur, die die Aufgabenzust{\"a}ndigkeiten der L{\"a}nderpolizei und der Kommune in den zur{\"u}ckliegenden und anzunehmenden k{\"u}nftigen Entwicklungsstufen aufzeigt und verortet. Im Ergebnis wird eine zu starke Stellung der Polizei im Rahmen der vernetzt wahrzunehmenden Aufgabe der Sicherheitsvorsorge vor Ort kritisiert und der Kommune eine Querschnittsaufgabe der Sicherheitsgestaltung im eigenen Wirkungskreis zugeschrieben.}, subject = {Gefahrenabwehr}, language = {de} } @phdthesis{Zimmerling2010, author = {Zimmerling, Jan}, title = {Freiwillig angebotene Weiterbesch{\"a}ftigung - Annahmeverzug und Prozessbesch{\"a}ftigung im K{\"u}ndigungsschutzprozess}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-56314}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2010}, abstract = {Die einvernehmliche Weiterbesch{\"a}ftigung w{\"a}hrend des K{\"u}ndigungsschutzprozesses kann ein grunds{\"a}tzliches Problem des deutschen K{\"u}ndigungsschutzrechts l{\"o}sen: Dass dieses nur eine ex-post-Beurteilung zul{\"a}sst, zwingt den gek{\"u}ndigten Arbeitnehmer regelm{\"a}ßig dazu, seinen Arbeitsplatz zumindest zeitweise zu ver-lassen. Mit dem m{\"o}glichen Nachteil, bestimmte Positionen oder Qualifikationen im Betrieb zu verlieren. Dagegen riskiert der Arbeitgeber bei Ausspruch einer K{\"u}ndigung stets, in Annahmeverzug zu geraten und Lohn zahlen zu m{\"u}ssen, ohne im Gegenzug wenigstens die Arbeitsleistung erhalten zu haben. Damit ist die vor{\"u}bergehende Weiterbesch{\"a}ftigung „bis zum Abschluss des K{\"u}ndigungs-schutzverfahrens" f{\"u}r beide Seiten nur sinnvoll. Vorliegend wurde untersucht, wie ein solcher Prozessarbeitsvertrag geschlossen wird, welche Rechte und Pflichten er f{\"u}r Arbeitgeber und Arbeitnehmer begr{\"u}n-det und unter welche Bedingung und Befristungen er (zwangsl{\"a}ufig) gestellt ist. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob und inwieweit das Schriftformerfor-dernis des \S 14 Abs. 4 TzBfG zu beachten ist. Lehnt der Arbeitnehmer eine ihm angebotene Weiterbesch{\"a}ftigung dagegen ab, so stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf seinen Verzugslohnan-spruch hat. Die Rechtsprechung des BAG, wonach der bei Ausspruch einer un-wirksamen K{\"u}ndigung begr{\"u}ndete Annahmeverzug des Arbeitgebers zwar nicht ende, der Arbeitnehmer sich aber {\"u}ber \S 615 S. 2 BGB b{\"o}swillig unterlassenen Zwischenverdienst anrechnen lassen m{\"u}sse, wird hier einer kritischen Pr{\"u}fung unterzogen.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @misc{Zentgraf2019, author = {Zentgraf, Patricia}, title = {Die Entwicklung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes unter dem Einfluss des Europarechts}, doi = {10.25972/OPUS-17793}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-177936}, pages = {55}, year = {2019}, abstract = {Als „ewiger Patient" des deutschen Gesetzgebers steht die Umweltverbandsklage seit {\"u}ber vierzig Jahren in der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Neuen Schwung erlangte die Debatte durch die v{\"o}lkerrechtlichen Vorgaben der im Jahr 1998 beschlossenen Aarhus-Konvention sowie deren unionsrechtliche Umsetzung in der {\"O}ffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie (RL 2003/35/EG). F{\"u}r den deutschen Gesetzgeber entstand dadurch erheblicher Anpassungsbedarf des nationalen Rechts, dem er zuerst im Jahr 2006 mit dem Erlass des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) nachkam. Dieses warf allerdings von Beginn an Fragen im Hinblick auf die Beachtung der v{\"o}lker- und unionsrechtlichen Vorgaben auf und wurde schließlich im Jahr 2011 vom EuGH f{\"u}r partiell unionswidrig erkl{\"a}rt. Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin mehrere Novellierungsversuche unternommen, die alle nicht frei von Kritik blieben. Daher folgten wenig {\"u}berraschend im Jahr 2013 sowie 2015 erneute R{\"u}gen durch den EuGH. Im April 2016 startete der Gesetzgeber schließlich einen erneuten Vorstoß zur Schaffung eines v{\"o}lker- und unionsrechtskonformen UmwRG, welcher in die bislang umfassendste und grundlegendste Novelle des UmwRG vom 02.06.2017 m{\"u}ndete.}, subject = {Europarecht}, language = {de} } @phdthesis{Wolf2001, author = {Wolf, Thomas}, title = {Die Grunds{\"a}tze der Rechtsprechung des EuGH im Bereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-1178472}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Die Arbeit befasst sich mit der Aufgabe, Grundsaetze der Rechtsprechung des EuGH im Bereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb herauszuarbeiten. Dies geschieht - zunaechst ausschließlich primaerrechtlich orientiert - zum einen anhand einer grundsaetzlichen Betrachtung der Moeglichkeit, nationale Vorschriften des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb einer Ueberpruefung am Maßstab der Artt. 28, 49 EGV zu unterziehen. Hierbei wird insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 28 EGV eingehend untersucht, wobei wiederum ein besonderer Schwerpunkt auf der Auslegung des Urteils Keck liegt. Zum sollen im Wege einer fallgruppenorientierten Betrachtung spezielle, fallgruppenspezifische Grundsaetze aus einzelnen Entscheidungen des EuGH herausgearbeitet werden. In einem naechsten Abschnitt wird dann, nach einem kursorischen Ueberblick {\"u}ber die unlauterkeitsrechtlich relevanten Vorschriften des sekundaeren Gemeinschaftsrechts, die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH untersucht. Schließlich werden in einem letzten Teil die Wege einer moeglichen Einflussnahme des EuGH zur Implementierung moeglicher Grundsaetze in das nationale Recht untersucht.}, subject = {Europ{\"a}ische Union}, language = {de} } @phdthesis{WippermannKempf2003, author = {Wippermann-Kempf, Silke}, title = {Die Bedeutung des Leistungsantrags im Sozialrecht}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-7151}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Leistungen des Sozialrechts werden grunds{\"a}tzlich auf Antrag gew{\"a}hrt. Die Arbeit besch{\"a}ftigt sich mit der Frage der rechtlichen Bedeutung des Leistungsantrags in den einzelnen Bereichen des Sozialrechts. Dabei beschr{\"a}nkt sie sich auf rechtstheoretische Darstellungen in Zusammenhang mit dem sozialrechtlichen Leistungsantrag, der auf den Erlass eines Verwaltungsaktes bzw. den Abschluss eines {\"o}ffentlich-rechtlichen Vertrages zielt. Voraussetzung ist, dass der Antrag von einer Privatperson an einen Tr{\"a}ger {\"o}ffentlicher Gewalt gerichtet ist. Nachdem zun{\"a}chst auf die Dispositionsmaxime in Abgrenzung zur Offizialmaxime und das Opportunit{\"a}tsprinzip (Kapitel II) in Zusammenhang mit der Er{\"o}ffnung des Verwaltungsverfahrens eingegangen wird, soll nach der Kl{\"a}rung des rechtlichen und außerrechtlichen Antragsbegriffs (Kapitel III) der Antrag als Willenserkl{\"a}rung des {\"o}ffentlichen Rechts charakterisiert werden (Kapitel IV). In Kapitel V erfolgt unter Ber{\"u}cksichtigung der Sozialgesetzb{\"u}cher eine Abgrenzung der Leistungen, die von Amts zu erbringen sind, zu denjenigen, die vom Leistungstr{\"a}ger aufgrund eines Antrages erbracht werden. Die Darstellung der einzelnen Sozialrechtsbereiche orientiert sich dabei an der Einteilung in Vorsorgesysteme, soziale Entsch{\"a}digungssysteme und in allgemeine Hilfs- und F{\"o}rdersysteme. In Kapitel VI wird im Hinblick auf die antragsabh{\"a}ngigen Sozialleistungen untersucht, ob den verschiedenen sozialrechtlichen Antr{\"a}gen nur verfahrenseinleitende formell-rechtliche Wirkung oder auch anspruchsbegr{\"u}ndender materiell-rechtlicher Charakter zukommt. Diese Problematik hat erheblich Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Entstehung und der F{\"a}lligkeit des einzelnen Leistungsanspruchs aber auch Fragen der Rechtsnachfolge h{\"a}ngen hiervon ab. Auf die Gesetzeshistorie wird erg{\"a}nzend eingegangen. In Kapitel VII wird der Frage nachgegangen, welche Informationspflichten, d.h. Auskunfts-, Beratungs- und Aufkl{\"a}rungspflichten, die Sozialleistungstr{\"a}ger im Vorfeld der Antragstellung, aber auch w{\"a}hrend des laufenden Verwaltungsverfahrens zu beachten haben. In Kapitel VIII geht es um die Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Leistungsantrags. In diesem Zusammenhang werden Fragen der Handlungsf{\"a}higkeit des Antragstellers, die Problematik der Verwaltungssprache, inhaltliche Mindestanforderungen, die an einen Leistungsantrag gestellt werden m{\"u}ssen und die verschiedenen Auslegungs- und Umdeutungsm{\"o}glichkeiten des vom Antragsteller ausgedr{\"u}ckten Begehrens den Schwerpunkt darstellen. Im weiteren soll dann der Umfang der gesetzlichen und außergesetzlichen Mitwirkungspflichten, die den Antragsteller regelm{\"a}ßig als Folge des Leistungsbegehrens treffen, untersucht und dargestellt werden. (Kapitel IX) An diesen Problemkreis anschließend werden die Rechtsfolgen einer wirksamen Antragstellung erl{\"a}utert, wobei insbesondere der Problemkreis der Verj{\"a}hrungsunterbrechung, das Entstehen des Sozialleistungsanspruchs und seine F{\"a}lligkeit sowie die Besonderheiten der gesetzlichen Rentenversicherung dargestellt werden. (Kapitel X) Das XI. Kapitel beleuchtet die Antragsr{\"u}cknahme, die wesentlich von der Dispositionsbefugnis des Antragstellers abh{\"a}ngt. Ausgehend davon, dass der sozialrechtliche Leistungsantrag von dem tats{\"a}chlich Leistungsberechtigten unter Ber{\"u}cksichtigung der rechtlichen Vorschriften gestellt worden ist, ist im XII. Kapitel die Frage aufzuwerfen, welche Folgen Willensm{\"a}ngel in Zusammenhang mit der Antragstellung haben. Dabei sind zun{\"a}chst offensichtliche Willensm{\"a}ngel zu ber{\"u}cksichtigen. Fraglich ist des weiteren, ob und unter Beachtung welcher rechtlichen Grunds{\"a}tze und mit welcher rechtlichen Konsequenz der Leistungsantrag als Willenserkl{\"a}rung des {\"o}ffentlichen Rechts angefochten werden kann. In Kapitel XIII sollen die Auswirkungen einer {\"U}bertragung bzw. eines {\"U}bergangs des sozialrechtlichen Leistungsanspruchs auf den Leistungsantrag dargestellt werden. Bei dieser Betrachtung wird unterschieden, ob der Rechts{\"u}bergang vor oder nach wirksamer Antragstellung durch}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Wild2024, author = {Wild, Emanuel}, title = {Ist bei Kraftfahrzeugen eine Ankn{\"u}pfung an den Registrierungsort der Lex rei sitae vorzuziehen?}, doi = {10.25972/OPUS-35156}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-351561}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2024}, abstract = {„Die Doktorarbeit befasst sich mit der Frage, ob bei Kraftfahrzeugen eine Ankn{\"u}pfung an den Registrierungsort der Lex rei sitae vorzuziehen sein k{\"o}nnte. Im Rahmen der Arbeit wird zu Beginn ermittelt, nach welchem Recht die {\"u}berpr{\"u}ften L{\"a}nder das anwendbare Recht bei Kraftfahrzeugen bestimmen. Sodann wird er{\"o}rtert, ob der Registrierungsort in den {\"u}berpr{\"u}ften L{\"a}ndern {\"u}berhaupt rechtssicher und stabil bestimmt werden kann. Dabei wird insbesondere auf die nationalen Vorschriften zur Registrierung von Kraftfahrzeugen und den weiteren Ankn{\"u}pfungsm{\"o}glichkeiten, wie Fahrzeugzulassungsbescheinigung und KFZ-Kennzeichen, eingegangen. Anhand von Beispielsf{\"a}llen werden abschließend die m{\"o}glichen Ver{\"a}nderungen, durch eine Ankn{\"u}pfung an den Registrierungsort im Gegen-satz zur lex rei sitae, gegen{\"u}bergestellt. Ebenso wird die Frage der res in transitu, als auch die Frage, wie mit gestohlenen Fahrzeugen umgegangen werden kann, behandelt. Im Ergebnis kann eine rechtssichere Bestimmung des anwendbaren Rechts best{\"a}tigt wer-den."}, subject = {Lex rei sitae}, language = {de} } @article{WeberGraef2013, author = {Weber, Christoph and Gr{\"a}f, Stephan}, title = {Eine halb so schlimme T{\"a}uschung}, series = {JURA - Juristische Ausbildung}, volume = {36}, journal = {JURA - Juristische Ausbildung}, number = {1}, issn = {1612-7021}, doi = {10.1515/jura-2014-0009}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-195484}, pages = {81-93}, year = {2013}, abstract = {Kein Abstract verf{\"u}gbar.}, language = {en} } @phdthesis{vonRotenhan2015, author = {von Rotenhan, Juliane}, title = {Frankfurter Testamentsstreitigkeiten am Reichskammergericht: Eine Untersuchung anhand der Gerichtsakten der h{\"o}chstrichterlichen Spruchpraxis (1495-1806)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-122950}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2015}, abstract = {Die Arbeit befasst sich mit Erbrechtsprozessen, speziell Testamentsrechtsverfahren, die aus dem Gerichtssprengel Frankfurt am Main an das Reichskammergericht gelangt sind. Die Untersuchung umfasst die gesamte Wirkungszeit des Reichskammergerichts von 1495 bis 1806. Die Verfahrensakten sind unter den Aspekten der Rechtsanwendung des "Frankfurter Testamentsrechts", der Besonderheiten von testamentsrechtlichen Prozessen, der Inhalte der zum richterlichen Spruch gestellten Auseinandersetzungen sowie der Beweggr{\"u}nde der streitenden Prozessparteien untersucht worden.}, subject = {Testament}, language = {de} } @phdthesis{Ulbrich2005, author = {Ulbrich, Sebastian}, title = {Irref{\"u}hrungs- und Verwechslungsgefahr im Lauterkeits- und Markenrecht : empirische oder normative Feststellung?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-15039}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2005}, abstract = {Seit Anfang der neunziger Jahre befindet sich das deutsche Lauterkeitsrecht in einem tiefgreifendem Umbruch. Die {\"U}bernahme des europ{\"a}ischen Leitbildes des verst{\"a}ndigen und aufmerksamen Verbrauchers durch den Bundesgerichtshof hat zu einer ausdr{\"u}cklichen Aufgabe {\"a}lterer Entscheidungen und zu einer deutlichen Liberalisierung des deutschen Rechts gef{\"u}hrt. Verschiedene Fragen sind jedoch nach wie ungekl{\"a}rt: So ist aktuell heftig umstritten, ob es sich bei dem neuen Verbraucherleitbild um eine normative oder eine empirische Gr{\"o}ße handelt. W{\"a}hrend der Europ{\"a}ische Gerichtshof die Frage einer Irref{\"u}hrung nach einem normativen Maßstab entschied, orientierte sich die deutsche Rechtsprechung in der Vergangenheit stets am tats{\"a}chlichen Verst{\"a}ndnis der angesprochenen Verkehrskreise. In j{\"u}ngeren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zeichnet sich nun allerdings eine Bewegung hin zur normativen Bestimmung ab. Der Verfasser untersucht diesen Wandel unter stetiger Ber{\"u}cksichtigung der europarechtlichen Vorgaben. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit es k{\"u}nftig noch der Festlegung einer bestimmten Quote get{\"a}uschter Verbraucher bedarf. Anschließend wird ein System entwickelt, das ausgehend vom heute maßgeblichen Verbraucherleitbild an Hand normativer Kriterien eine flexible Feststellung einer Irref{\"u}hrungsgefahr erm{\"o}glicht.}, subject = {Europ{\"a}ische Gemeinschaften}, language = {de} } @phdthesis{Truong2006, author = {Truong, Thu-Ly}, title = {Vorsorgevollmacht und Vorsorgetreuhand in Gesundheitsangelegenheiten - Hilfe zur Selbsthilfe?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-17460}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Seit dem Betreuungsrechts{\"a}nderungsgesetz vom 25.06.1998 ist eine Bevollm{\"a}chtigung auch in Gesundheitsangelegenheiten gesetzlich zul{\"a}ssig. Sie stellt, neben der Patientenverf{\"u}gung und der Betreuungsverf{\"u}gung, eine M{\"o}glichkeit f{\"u}r den Betroffenen dar, seine pers{\"o}nlichen Angelegenheiten nach Verlust der Entscheidungsf{\"a}higkeit zu regeln. Gem{\"a}ß \S 1896 II 2 BGB muss sie aber geeignet sein, die staatliche Betreuung zu ersetzen. Die M{\"o}glichkeit der Ersetzung der staatlichen Betreuung durch einen Bevollm{\"a}chtigten sollte nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen st{\"a}rken, sondern auch die Gerichte entlasten. Jedoch erf{\"u}llten sich die Erwartungen des Gesetzgebers nicht. Die Versuche, die Vorsorgevollmacht mit dem zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Betreuungsrechts{\"a}nderungsgesetz weiterhin zu st{\"a}rken, erbrachten ebenfalls nicht den gew{\"u}nschten Erfolg. Der Misserfolg bei der Einf{\"u}hrung des Rechtsinstituts der Vorsorgevollmacht ist zum einen darauf zur{\"u}ckzuf{\"u}hren, dass bei den B{\"u}rgerinnen und B{\"u}rgern Unsicherheit dar{\"u}ber herrscht, unter welchen Voraussetzungen diese Vollmachten zu beachten sind. Wirksamkeitserfordernisse und Inhalte von Vorsorgevollmachten hat der Gesetzgeber nicht besonders geregelt. Zum anderen wurde mit Inkrafttretens des 1. Betreuungsrechts{\"a}nderungsgesetzes am 01.01.1999 der Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheit unzweifelhaft die Attraktivit{\"a}t genommen. Um Missbrauchsgefahren durch den Bevollm{\"a}chtigten vorzubeugen, untersteht sie in bestimmten F{\"a}llen nun auch der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, so dass sie sich nicht mehr als geeignetes Mittel f{\"u}r den Betroffenen erweist, seinen Willen - die g{\"a}nzliche Vermeidung staatlicher Einmischung - durchzusetzen. Und nat{\"u}rlich f{\"u}hrt dieser Genehmigungsvorbehalt auch nicht zur Entlastung der Gerichte. Die vorliegende Arbeit widmet sich den aufgezeigten Problemen und versucht eine gangbare L{\"o}sung zu finden, die die Interessen aller Beteiligten ber{\"u}cksichtigt. Hierbei besch{\"a}ftigt sie sich mit der Frage, welche M{\"o}glichkeiten der Rechtsgestaltung und Begr{\"u}ndung des rechtsgesch{\"a}ftlich autorisierten Handelns in Gesundheitsangelegenheiten das geltende Recht zur Verf{\"u}gung stellt, um den praktischen Bed{\"u}rfnissen der privaten Gesundheitsvorsorge gerecht zu werden und insbesondere dem Problem der Missbrauchsgefahr durch die Vertrauensperson am besten zu begegnen. In diesem Zusammenhang werden sowohl die Wirksamkeitsvoraussetzungen, die zur Missbrauchspr{\"a}vention einen wichtigen Beitrag leisten k{\"o}nnen, herausgestellt als auch die inhaltlichen Grenzen der privaten Vorsorgeverf{\"u}gung behandelt.}, language = {de} }