@misc{Heckenberger2019, author = {Heckenberger, Pia}, title = {F{\"o}rderung erneuerbarer Energien und EU-Beihilferecht: PreussenElektra und die Folgejudikatur}, doi = {10.25972/OPUS-18470}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-184704}, pages = {56}, year = {2019}, abstract = {Die F{\"o}rderung erneuerbarer Energien wird in den Mitgliedstaaten der Europ{\"a}ischen Union durch unterschiedliche Regelungen ausgestaltet. Da diese Technologien aber nach wie vor noch nicht in gleicher Weise wettbewerbsf{\"a}hig sind wie die konventionellen Formen der fossilen Stromerzeugung, ist ein f{\"o}rderndes Eingreifen der Staaten unerl{\"a}sslich. Im unionsweiten Binnenmarkt bergen derartige staatliche Interventionen jedoch die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung. Sowohl die Europ{\"a}ische Kommission als auch die Europ{\"a}ischen Gerichte haben sich deshalb im Laufe der Zeit wiederholt mit der Problematik befasst, wie die F{\"o}rderung erneuerbarer Energien mit dem EU-Beihilferecht in Einklang zu bringen ist. Im Mittelpunkt stand dabei die wegweisende Entscheidung in der Sache "PreussenElektra" aus dem Jahre 2001 (ECLI:EU:C:2001:160), in der der EuGH das deutsche Stromeinspeisungsgesetz nicht als Beihilfe ansah. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten sowie der schnellen technologischen Entwicklung und den damit einhergehenden h{\"a}ufigen Gesetzes{\"a}nderungen entwickelte sich ausgehend von dieser Leitentscheidung eine umfassende Folgejudikatur. Im Zentrum steht dabei immer die Einordnung der einzelnen Regelungen als "staatlich".}, subject = {Europarecht}, language = {de} } @phdthesis{Stueting2019, author = {St{\"u}ting, Marcus}, title = {Schutzentstehung und Schutzumfang im handelsrechtlichen Firmenrecht und im markenrechtlichen Unternehmenskennzeichenrecht}, doi = {10.25972/OPUS-18941}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-189418}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2019}, abstract = {Das formelle Firmenrecht ist im HGB in den \S\S 17 ff. geregelt und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Firma eingetragen werden kann und welchen Abstand eine neu einzutragende Firma von einer bereits vorhandenen Firma zu wahren hat. Das materielle Unternehmenskennzeichenrecht ist im MarkenG in den \S\S 5, 15 geregelt und bestimmt, welche Kennzeichen unter welchen Voraussetzungen einen materiellen Schutz erhalten und wie weit dieser reicht. Beide Rechtsmaterien stehen auf den ersten Blick weitgehend unverbunden nebeneinander. \S 5 Abs. 2 S. 1 Fall 2 MarkenG ist nur zu entnehmen, dass die Firma als Unternehmenskennzeichen und damit als gesch{\"a}ftliche Bezeichnung gem{\"a}ß \S\S 5 Abs. 1, 15 Abs. 1 MarkenG gesch{\"u}tzt ist, und zwar gem{\"a}ß \S 15 Abs. 2 MarkenG gegen Verwechslungsgefahr und, wenn die Firma bekannt ist, auch nach Maßgabe des erweiterten Schutzes gem{\"a}ß \S 15 Abs. 3 MarkenG. Diese Untersuchung hat sich zum Ziel gesetzt, im Lichte der historischen Entwicklung, der Zwecksetzung und der Grundgedanken der jeweiligen Rechtsinstitute Unterschiede und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und auf ihre Stimmigkeit zu {\"u}berpr{\"u}fen. Dabei wurde besonderer Wert auf die Praxis gelegt. Deshalb enth{\"a}lt diese Arbeit eine Untersuchung {\"u}ber die Eintragungsf{\"a}higkeit von Firmen und ihre Schutzf{\"a}higkeit als Unternehmenskennzeichen, die alle greifbaren ver{\"o}ffentlichten F{\"a}lle abdeckt, in denen eine nach neuem Recht eingetragene Firma auf den Pr{\"u}fstand der Verletzungsgerichte gestellt wurde.}, subject = {Unternehmenskennzeichenrecht}, language = {de} } @phdthesis{Scholl2018, author = {Scholl, Annalena}, title = {Die Reform des belgischen Mobiliarkreditsicherungsrechts : eine rechtsvergleichende Betrachtung unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung der Registerpublizit{\"a}t}, edition = {1. Auflage}, publisher = {W{\"u}rzburg University Press}, address = {W{\"u}rzburg}, isbn = {978-3-95826-082-5 (Print)}, doi = {10.25972/WUP-978-3-95826-083-2}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-162253}, school = {W{\"u}rzburg University Press}, pages = {XIV, 179}, year = {2018}, abstract = {Die Dissertation besch{\"a}ftigt sich mit dem neuen belgischen Mobiliarkreditsicherungsrecht aus rechtsvergleichender Perspektive. Das im Januar 2018 in Kraft getretene, umfassend reformierte Gesetz wird mit dem US-amerikanischen, dem deutschen und franz{\"o}sischen Recht sowie dem Draft Common Frame of Reference und dem UNCITRAL Legislative Guide on Secured Transactions verglichen.}, subject = {Rechtsvergleich}, language = {de} } @misc{Schneider2022, type = {Master Thesis}, author = {Schneider, Ann-Kathrin}, title = {Europarechtliche Probleme des Kohleausstiegs}, doi = {10.25972/OPUS-28066}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-280665}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2022}, abstract = {Deutschland will die Kohleverstromung bis sp{\"a}testens 2038 endg{\"u}ltig beenden. Die vorliegende Arbeit widmet sich den dadurch aufgeworfenen europarechtlichen Problemen. Behandelt werden zun{\"a}chst kompetenzrechtliche Fragestellungen, bevor sich umfassend dem EU-Beihilferecht gewidmet wird. Der Fokus liegt hierbei auf den Entsch{\"a}digungen f{\"u}r die Kohlekraftwerksbetreiber. W{\"a}hrend die Europ{\"a}ische Kommission das Ausschreibungssystem f{\"u}r den Steinkohleausstieg bereits als mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europ{\"a}ischen Binnenmarkt vereinbar erkl{\"a}rt hat, steht eine entsprechende Genehmigung f{\"u}r die Stilllegung der Braunkohlekraftwerke noch aus. Auch Fragen betreffend den unions- und v{\"o}lkerrechtlichen Investitionsschutz werden gepr{\"u}ft. Wegen gedrosselter Gaslieferungen aus Russland sollen insbesondere Kohlekraftwerke befristet wieder st{\"a}rker zum Einsatz kommen. Dies betrifft auch Steinkohlekraftwerke, f{\"u}r die infolge des Kohleausstiegs in den Jahren 2022 und 2023 ein Verbot der Kohleverfeuerung wirksam werden w{\"u}rde und unterliegt aus beihilferechtlicher Perspektive der fortlaufenden {\"U}berpr{\"u}fung durch die Kommission.}, subject = {Kohleausstieg}, language = {de} } @phdthesis{Stier2020, author = {Stier, Matthias}, title = {Der Einfluss des EuGH auf die {\"o}konomische Effizienz der ertragsteuerlichen Behandlung grenz{\"u}berschreitender Investitionen}, edition = {1. Auflage}, publisher = {W{\"u}rzburg University Press}, address = {W{\"u}rzburg}, isbn = {978-3-95826-132-7}, doi = {10.25972/WUP-978-3-95826-133-4}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-192515}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, pages = {X, 288}, year = {2020}, abstract = {Vorliegende Abhandlung widmet sich der Einflussnahme, welche der Europ{\"a}ische Gerichtshof durch Auslegung des prim{\"a}ren und sekund{\"a}ren Unionsrechts auf die Effizienz der ertragsteuerlichen Behandlung grenz{\"u}berschreitender Investitionen am Binnenmarkt nimmt. In ihrer Ausgangslage steht der Zielkonflikt zwischen den Mitgliedstaaten und dem Gerichtshof als konstituierende Institutionen der europ{\"a}ischen Steuersysteme. W{\"a}hrend sich die Mitgliedstaaten bei der Errichtung ihrer Steuersysteme jedoch zumeist positiv definierter Prinzipien bedienen, basiert die Rechtsprechung des Gerichtshofs in weiten Teilen auf den prohibitiv formulierten Grundverkehrsfreiheiten. In Abwesenheit einer sekund{\"a}rrechtlichen Harmonisierungsl{\"o}sung forcierte der Gerichtshof in den vergangenen Jahren zunehmend den Integrationsprozess im direkten Steuerrecht. Insbesondere in der j{\"u}ngeren Vergangenheit f{\"u}hlten sich die Mitgliedstaaten hierdurch zunehmend in ihren Souver{\"a}nit{\"a}tsrechten verletzt. Die vorliegende Arbeit gibt eine Antwort auf die Fragestellung, ob und inwiefern eine unionsrechtskonforme und gleichzeitig aber {\"o}konomisch-systematische Ausgestaltung der europ{\"a}ischen Steuerrechtsordnungen nach 30 Jahren Rechtsprechung durch den EuGH noch m{\"o}glich ist. Die Abhandlung bedient sich hierzu der {\"o}konomischen Konzepte kapitalexport- und kapitalimportneutraler Besteuerung. Aus diesen werden Grundbedingungen abgeleitet, unter denen eine Steigerung {\"o}konomischer Effizienz eines nach den allgemeinen Grunds{\"a}tzen der OECD ausgestalteten, grenz{\"u}berschreitenden Steuersystems durch den Gerichtshof m{\"o}glich ist. Gleichzeitig werden auch notwendige Grenzen einer solchen Einflussnahme zur Gew{\"a}hrleistung der grundlegenden Besteuerungsprinzipien aufgezeigt. Mittels strukturierter Analyse der nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung kategorisierten Urteile, werden die effizienzsteigernden und systemwidrigen Elemente der Rechtsprechung identifiziert. Die Arbeit schließt mit der Vorstellung m{\"o}glicher Anpassungen, durch welche der Europ{\"a}ische Gerichtshof die gewichtigsten {\"o}konomischen Konflikte aufl{\"o}sen k{\"o}nnte, ohne hierbei {\"u}berm{\"a}ßige Einbußen der Wirkungskraft der Grundverkehrsfreiheiten bef{\"u}rchten zu m{\"u}ssen.}, subject = {Europ{\"a}ische Union. Gerichtshof}, language = {de} } @phdthesis{Hartmann2023, author = {Hartmann, Sebastian Erich}, title = {Mobbing und Straining im {\"o}ffentlichen Dienst : Eine rechtliche W{\"u}rdigung juristisch vernachl{\"a}ssigter, aber real existenter Ph{\"a}nomene}, doi = {10.25972/OPUS-31672}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-316724}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2023}, abstract = {Mobbing und Straining sind Ph{\"a}nomene, die in Deutschland bislang kaum rechtliche Beachtung erfahren haben, obgleich sie real existieren, eine Vielzahl von Personen betreffen und immense wirtschaftliche Sch{\"a}den verursachen. So begegnet man diesen Ph{\"a}nomenen zuweilen mit allgemeinen Rechtsinstrumenten, was eine Herausforderung darstellt und mitunter an Grenzen st{\"o}ßt. Im ersten Teil der Arbeit wird ein umfassender {\"U}berblick dar{\"u}ber gegeben, welche Anspr{\"u}che in Betracht kommen und welche rechtlichen M{\"o}glichkeiten f{\"u}r betroffene Personen bestehen. In einer systematischen Darstellung wird aufgezeigt, wie reale Lebensvorg{\"a}nge im Kontext von Mobbing und Straining unter bestehende Rechtsvorschriften subsumiert werden k{\"o}nnen. Im Fokus steht insbesondere der Bereich des {\"o}ffentlichen Dienstes, der aufgrund seiner speziellen Rahmenbedingungen vielfach rechtliche und tats{\"a}chliche Besonderheiten aufweist, die es zu ber{\"u}cksichtigen gilt, wie etwa die Amtshaftung. Neben der rechtlichen Aufarbeitung h{\"a}lt der zweite Teil der Arbeit eine deutschlandweite Studie mit rund 2.300 Teilnehmenden zum Thema Straining und Mobbing im {\"o}ffentlichen Dienst bereit, deren Ergebnisse erstmalig Aussagen und R{\"u}ckschl{\"u}sse zum Strainingaufkommen in Deutschland zulassen. Ferner liefert die umfassende empirische Untersuchung vertiefte Erkenntnisse zur Existenz und Bedeutung der Ph{\"a}nomene Straining und Mobbing im Kontext des {\"o}ffentlichen Dienstes.}, subject = {Mobbing}, language = {de} } @phdthesis{Fischer2022, author = {Fischer, Johannes}, title = {Die Garantenstellung aus Ingerenz : Untersuchungen zur Dogmatik des unechten Unterlassungsdelikts, \S 13 StGB}, series = {Strafrechtliche Fragen der Gegenwart ; Band 13}, journal = {Strafrechtliche Fragen der Gegenwart ; Band 13}, publisher = {Logos Verlag}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-8325-5533-7}, issn = {1614-4260}, doi = {10.25972/OPUS-29899}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-298992}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, pages = {XV, 860 Seiten}, year = {2022}, abstract = {Das unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das "dunkelste Ka- pitel" in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende "recht- lich daf{\"u}r einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt", \S 13 Abs. 1 StGB, also Garant ist. Innerhalb der herkommlich diskutierten Garan- tenstellungen ist die aus Ingerenz besonders umstritten. Hat derjenige, der eine Gefahr f{\"u}r fremde Rechtsg{\"u}ter geschaffen hat, eine Garantenstellung im Hinblick auf dieses schadenstr{\"a}chtige Gesche- hen, sodass er gem{\"a}ß \S 13 Abs. 1 StGB f{\"u}r das Unterlassen der Erfolgs- abwendung gleich einem Begehungst{\"a}ter bestraft wird? Welche rechtli- chen Anforderungen w{\"a}ren in diesem Fall an das die Garantenstellung begr{\"u}ndende Handeln zu stellen? Die regelm{\"a}ßig diskutierten Alternati- ven sind, ob nur pflichtwidriges Tun eine Ingerenzgarantenstellung nach sich zieht oder auch rechtm{\"a}ßiges ("qualifiziert riskantes") Vorverhalten gen{\"u}gt. Die vorliegende Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Einste- henm{\"u}ssen des Ingerenten auf der Grundlage des geltenden Rechts be- gr{\"u}nden l{\"a}sst. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Garantenstellung will sie aufzeigen, dass es nicht auf die aus der unsicheren Entschei- dungsperspektive ex ante zu treffende Verhaltensbewertung ankommen kann. Vorgeschlagen wird stattdessen eine vermittelnde L{\"o}sung, die die Bewertungsgrundlage mit einem Maximum an Objektivit{\"a}t versieht.}, subject = {Unterlassungsdelikt}, language = {de} } @misc{Neidinger2020, author = {Neidinger, Rico}, title = {Europa- und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Netzneutralit{\"a}t}, issn = {2199-790X}, doi = {10.25972/OPUS-19829}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-198293}, pages = {53}, year = {2020}, abstract = {Die Dynamik technischer Entwicklungen ist mannigfaltig und stellt das Recht vor immer neue Herausforderungen. Neben der rechtlichen Einhegung neuer M{\"o}glichkeiten m{\"u}ssen h{\"a}ufig grundlegende Wertentscheidungen getroffen werden. Dies betrifft auch die Funktionsweise des Internets. Urspr{\"u}nglich gew{\"a}hrleistet das „Best-Effort-Prinzip" eine gleichm{\"a}ßige Behandlung des Datenverkehrs im Netz. Neue technische Entwicklungen er{\"o}ffnen Internetzugangsanbietern nun M{\"o}glichkeiten zur Beeinflussung der Daten{\"u}bertragung. Durch diese Entwicklung ist das Thema Netzneutralit{\"a}t in den rechtswissenschaftlichen Fokus ger{\"u}ckt und der Ruf nach Regulierung laut geworden. Mit der Aufgabe des „Best-Effort-Prinzips" wurde nicht weniger als der Untergang des „Internet-Abendlandes" prophezeit. Die den Internetzugangsanbietern m{\"o}gliche Beeinflussung der Meinungsfreiheit der Internetnutzer beschworen einige als ernsthafte Gefahr f{\"u}r die Demokratie. Zugleich pochten die Internetprovider auf ihre unternehmerischen Freiheiten und priesen die neuen Innovationen, welche mit den technischen M{\"o}glichkeiten einhergingen. Nach einer intensiven Diskussion einigte sich der europ{\"a}ische Gesetzgeber mit der Verordnung (EU) 2015/2120 {\"u}ber Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet auf eine Regelung zu diesem Thema, ohne freilich das Wort Netzneutralit{\"a}t zu verwenden. Die offene Formulierung der EUNNVO st{\"o}ßt in der rechtswissenschaftlichen Literatur auf Kritik. Zu unbestimmt seien die Anforderungen, die die Verordnung - gerade mit Blick auf den grundrechtssensiblen Bereich - aufstellt. Tats{\"a}chlich sind die europa- und verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine solche Regelung weit weniger eindeutig als erwartet. Grundrechte, Grundfreiheiten, Anforderungen an die Wirtschaftsverfassung schaffen, zumal in Kombination mit den Herausforderungen des Mehrebenensystems, eine komplexe rechtliche Ausgangslage.}, subject = {Netzneutralit{\"a}t}, language = {de} } @misc{Zentgraf2019, author = {Zentgraf, Patricia}, title = {Die Entwicklung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes unter dem Einfluss des Europarechts}, doi = {10.25972/OPUS-17793}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-177936}, pages = {55}, year = {2019}, abstract = {Als „ewiger Patient" des deutschen Gesetzgebers steht die Umweltverbandsklage seit {\"u}ber vierzig Jahren in der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Neuen Schwung erlangte die Debatte durch die v{\"o}lkerrechtlichen Vorgaben der im Jahr 1998 beschlossenen Aarhus-Konvention sowie deren unionsrechtliche Umsetzung in der {\"O}ffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie (RL 2003/35/EG). F{\"u}r den deutschen Gesetzgeber entstand dadurch erheblicher Anpassungsbedarf des nationalen Rechts, dem er zuerst im Jahr 2006 mit dem Erlass des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) nachkam. Dieses warf allerdings von Beginn an Fragen im Hinblick auf die Beachtung der v{\"o}lker- und unionsrechtlichen Vorgaben auf und wurde schließlich im Jahr 2011 vom EuGH f{\"u}r partiell unionswidrig erkl{\"a}rt. Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin mehrere Novellierungsversuche unternommen, die alle nicht frei von Kritik blieben. Daher folgten wenig {\"u}berraschend im Jahr 2013 sowie 2015 erneute R{\"u}gen durch den EuGH. Im April 2016 startete der Gesetzgeber schließlich einen erneuten Vorstoß zur Schaffung eines v{\"o}lker- und unionsrechtskonformen UmwRG, welcher in die bislang umfassendste und grundlegendste Novelle des UmwRG vom 02.06.2017 m{\"u}ndete.}, subject = {Europarecht}, language = {de} } @phdthesis{Starz2024, author = {Starz, Katharina Theresa}, title = {Das Sharenting in der Zivilrechtsdogmatik : zu den Grenzen elterlicher Dispositionsbefugnis {\"u}ber das Pers{\"o}nlichkeitsrecht des Kindes}, publisher = {Mohr Siebeck}, address = {T{\"u}bingen}, doi = {10.25972/OPUS-36966}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-369667}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, pages = {256}, year = {2024}, abstract = {Im Zeitalter der sozialen Medien ist es f{\"u}r viele Eltern zur Gewohnheit geworden, nicht nur sich selbst, sondern auch das eigene Kind der Internetgemeinschaft zu pr{\"a}sentieren. Diese Praxis wird als "Sharenting" ("to share" + "parenting") bezeichnet. So kommt es, dass mittlerweile ein Großteil der Kinder bereits in sehr jungen Jahren einen - unfreiwilligen - digitalen Fußabdruck hinterl{\"a}sst. Der freiz{\"u}gige Umgang mit den Daten des Kindes bringt zahlreiche rechtliche Probleme mit sich, welche an den Schnittstellen des Rechts zum Schutz der Pers{\"o}nlichkeit, des Datenschutzrechts und des Familienrechts zu verorten sind. Am Beispiel der Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp lotet Katharina Theresa Starz die Grenzen des rechtlich Zul{\"a}ssigen aus und zeigt auf, welche Konsequenzen sich ergeben k{\"o}nnen, wenn ebendiese Grenzen von den Eltern {\"u}berschritten werden.}, language = {de} }