@phdthesis{Ohliger2004, author = {Ohliger, Katrin}, title = {Die Ausweitung des Schmerzensgeldes ohne Bagatellschwelle - Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem Schadensersatzsystem des BGB}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-8332}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2004}, abstract = {Mit Wirkung zum 01.08.2002 ist die Schmerzensgeldregelung im BGB ge{\"a}ndert worden. Nun gibt es Schmerzensgeld auch außerhalb des Deliktsrechts, unabh{\"a}ngig von der Anspruchsgrundlage. Die urspr{\"u}nglich zur wirtschaftlichen Kompensation dieser Ausweitung geplante Bagatellschwelle, die geringf{\"u}gige Sch{\"a}den von der Ersatzf{\"a}higkeit ausgenommen h{\"a}tte, ist demgegen{\"u}ber nicht Gesetz geworden. Die Arbeit untersucht die rechtsdogmatischen Argumente f{\"u}r und gegen die tats{\"a}chlich erfolgte Ausweitung des Schmerzensgeldes sowie die urspr{\"u}nglich geplante Einschr{\"a}nkung desselben. Dabei werden insbesondere die Motive des Gesetzgebers bei Schaffung des BGB und deren Bedeutung in der heutigen Zeit, die Funktionen des Schmerzensgeldes sowie das Verh{\"a}ltnis zur {\"u}brigen Rechtsordnung, vor allem zum Grundgesetz, herangezogen. Hinsichtlich der Ausweitung werden die Bereiche der vertraglichen Haftung und der Gef{\"a}hrdungshaftung n{\"a}her betrachtet. Bez{\"u}glich der Bagatellschwelle wird vergleichend auf andere Einschr{\"a}nkungen von Schadensersatzanspr{\"u}chen eingegangen sowie die tats{\"a}chlichen H{\"o}he der Bagatellschwelle thematisiert. Zum Vergleich des gefundenen Ergebnisses mit der Rechtspraxis wird abschließend kurz die Einsch{\"a}tzung der Versicherungswirtschaft zur Reform dargestellt.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Buttmann2002, author = {Buttmann, Margot}, title = {Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung der Unterst{\"u}tzungskasse}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-5125}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {Angesichts leerer Rentenkassen hat der Gesetzgeber in j{\"u}ngster Zeit versucht, die zweite S{\"a}ule der Altersvorsorge, die betriebliche Altersversorgung, attraktiver zu gestalten. Eine {\"u}berragende Rolle spielt dabei die Entgeltumwandlung, auf die Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2002 einen Anspruch haben. Die Dissertation untersucht arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Fragen einer betrieblichen Altersversorgung mittels Entgeltumwandlung zugunsten einer Unterst{\"u}tzungskasse in Abgrenzung zu den vier anderen Durchf{\"u}hrungswegen der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere zum neu eingef{\"u}hrten Pensionsfonds.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Stadie2003, author = {Stadie, Volker}, title = {Arbeitsrechtliche Fragen der Massenentlassung nach deutschem und schweizerischem Recht}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-5190}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Die Arbeit setzt sich mit den Grundlinien der Massenentlassung im deutschen und schweizerischen Recht auseinander. Behandelt werden neben Interessenausgleich und Sozialplan die Konsultationsvorschriften der \S\S 17ff. KSchG. Ausf{\"u}hrlich wird dabei auf den Betriebsbegriff der \S\S 17ff. KSchG eingegangen und f{\"u}r eine gemeinschaftsrechtkonforme Auslegung geworben. Auch werden die konkreten Auswirkungen des Besch{\"a}ftigungsf{\"o}rderungsgesetzes und des Korrekturgesetzes dargestellt. Im Anschluss an den deutschen Teil wird dann das schweizerische Recht der Massenentlassung mit den Art. 335d ff. OR dargestellt. In einer abschließenden Gegen{\"u}berstellung wird dann deutlich, dass die deutschen Regelungen wesentlich arbeitnehmerfreundlicher ausgestaltet sind als die der Schweiz.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Stein2001, author = {Stein, Anke}, title = {Advokaten und Prokuratoren am Reichskammergericht in Wetzlar (1693 - 1806) als Rechtslehrer und Schriftsteller}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-428}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Die vorliegende Arbeit will einen Beitrag leisten zur Erforschung der Rolle der Anwaltschaft am Reichskammergericht. Erstmals werden hier die Lehrveranstaltungen der Reichskammergerichtsanw{\"a}lte f{\"u}r die nach Wetzlar zum Reichskammergericht kommenden Praktikanten n{\"a}her untersucht. Desweiteren findet eine Analyse der von den Wetzlarer Advokaten und Prokuratoren verfaßten juristischen Schriften statt. Die Arbeit gew{\"a}hrt einen detaillierten Einblick in Ablauf und Organisation der Lehrveranstaltungen und stellt - zum Teil unterrichtsbegleitend verwendete - Lehrschriften vor. In einem zweiten Teil werden rund 70 juristische Schriften, nach ihren verschiedenen Themengebieten geordnet, dargestellt. Etliche dieser Schriften sind in der Forschungsliteratur bisher nicht in Erscheinung getreten. In ihrer Zusammenschau bilden sie einen Spiegel dessen, was die Anw{\"a}lte des Reichskammergerichts im 18. Jahrhundert aus beruflichen Gr{\"u}nden bewegte. Das im Anhang befindliche Verzeichnis der am Reichskammergericht in Wetzlar t{\"a}tigen Advokaten und Prokuratoren erm{\"o}glicht bei der Lekt{\"u}re der Arbeit die lebenszeitliche Einordnung der behandelten Anw{\"a}lte.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Sues2001, author = {Sues, Jochen}, title = {Tiere in der R{\"a}umungsvollstreckung}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-430}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {H{\"a}lt ein Mieter auf dem Mietobjekt eine Vielzahl von Tieren, so stellt sich f{\"u}r den Fall einer vom Vermieter eingeleiteten R{\"a}umungsvollstreckung die Frage, wie der Gerichtsvollzieher mit diesen Tieren zu verfahren hat. In der Zivilgerichtsbarkeit wird letztinstanzlich die Auffassung vertreten, nicht der Gerichtsvollzieher sei f{\"u}r die Inverwahrungnahme der Tiere zust{\"a}ndig, sondern vielmehr die {\"o}ffentlichen Gefahrenabwehrbeh{\"o}rden. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit verneint demgegen{\"u}ber letztinstanzlich einen Anspruch des Vollstreckungsgl{\"a}ubigers auf Einschreiten {\"o}ffentlicher Beh{\"o}rden und verweist denselben auf die Zust{\"a}ndigkeit des Gerichtsvollziehers und damit auf den Zivilrechtsweg. Dies f{\"u}hrt letztlich dazu, dass sowohl der Gerichtsvollzieher als auch die {\"o}ffentlichen Beh{\"o}rden ihre Zust{\"a}ndigkeit unter Berufung auf die jeweils maßgebliche Rechtsprechung ablehnen und der R{\"a}umungstitel dann tats{\"a}chlich nicht realisiert werden kann, also ein faktisches Vollstreckungshindernis besteht. Ausgehend von dieser Problematik wird die Frage der Handhabung von Tieren in der R{\"a}umungsvollstreckung in grundlegender und umfassender Weise er{\"o}rtert sowie die eben geschilderte Konfliktsituation aufgel{\"o}st. Hierbei wird auf die Praxistauglichkeit der Ausf{\"u}hrungen besonderer Wert gelegt.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Maunz2002, author = {Maunz, Felicitas Judith}, title = {Die Mehrfachbeteiligung an Gesamthandsgemeinschaften}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-449}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Frage, wie sich zwei oder mehrere Anteile an Gesamthandsgemeinschaften verhalten, wenn sie in einer Hand zusammenfallen. Nach herk{\"o}mmlicher Auffassung verschmelzen diese Ateile zwingend untrennbar miteinander. Eventuell bestehende Belastungen oder Beschr{\"a}nkungen finden dabei keine Ber{\"u}cksichtigung. Es sollte in dieser Arbeit dargestellt werden, daß es zwar grunds{\"a}tzlich bei dieser Aussage bleiben kann. In bestimmten F{\"a}llen sollen jedoch zusammenfallende Anteile voneinender getrennt in einer Hand gehalten werden, n{\"a}mlich wenn diese Anteile inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet sind. F{\"a}llt beispielsweise ein belasteter Anteil mit einem unbelasteten zusammen, so soll die Belastung des einen Anteils bestehen bleiben. F{\"u}r die Zeit der Belastung sind aus Gr{\"u}nden des Gl{\"a}ubigerschutzes diese Anteile getrennt zu beurteilen. Schließlich wurde noch die Frage aufgeworfen, ob nicht, wenn Anteile getrennt voneinander in einer Hand gehalten werden k{\"o}nnen, alle Anteile in einer Person zusammenfallen k{\"o}nnen mit der Folge, daß dann eine Einmann-Gesamthand entsteht. Dargestellt wurde die Problematik anhand der Ehelichen G{\"u}tergemeinschaft, der Erbengemeinschaft, der Gesellschaft B{\"u}rgerlichen Rechts, der Kommanditgesellschaft und der Offenen Handelsgesellschaft.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Bornhorst2002, author = {Bornhorst, Ralf}, title = {Das bayerische Insolvenzrecht im 19. Jahrhundert und der Einfluß Bayerns auf das Entstehen der Reichskonkursordnung von 1877}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-2055}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {Das Werk stellt zun{\"a}chst das bayerische Insolvenzrecht des 19. Jahrhunderts dar. Der Autor untersucht dann anhand historischer Quellen aus der Zeit der Gr{\"u}ndung des deutschen Kaiserreichs, welchen Einfluß Bayern - als nach Preußen seinerzeit wohl m{\"a}chtigster Bundesstaat - im Rahmen der Rechtsvereinheilichung auf dem Gebiet des Konkursrechts geltend machen konnte. Dabei wird der Verlauf der Gesetzesberatungen unter Bezugnahme auf die in den Archiven lagernden Materialien unter juristischen und rechtspolitischen Gesichtspunkten n{\"a}her beleuchtet. Schließlich gibt der Verfasser einen kurzen {\"U}berblick {\"u}ber die Auswirkungen einiger von Bayern unterst{\"u}tzten Regelungen f{\"u}r die Rechtspraxis der Folgezeit. Er zeigt außerdem noch auf, inwieweit "bayerische Ideen" Eingang in das aktuell in Deutschland geltende Insolvenzrecht gefunden haben.}, subject = {Bayern}, language = {de} } @phdthesis{Ortmueller2002, author = {Ortm{\"u}ller, Klaus}, title = {Die Finanzierung von Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung vertraglicher Gestaltungsm{\"o}glichkeiten - dargestellt anhand der Rechtslage in Bayern}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-6945}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {Die Erschließung neuer Baugebiete mittels Straßen-, Be- und Entw{\"a}sserungsanlagen und anderen Anlagen ist grunds{\"a}tzlich Aufgabe der Gemeinde. In der vorliegenden Arbeit werden Finanzierungsm{\"o}glichkeiten, die der Gemeinde die Aufgabenerf{\"u}llung erm{\"o}glichen, im Einzelnen untersucht und nach ihrer Geeignetheit bewertet. Besondere Beachtung finden dabei vertragliche Gestaltungsm{\"o}glichkeiten.}, subject = {Bayern}, language = {de} } @phdthesis{Paeuser2002, author = {P{\"a}user, Philipp}, title = {Vertikale Beschr{\"a}nkungen im Europ{\"a}ischen Wettbewerbsrecht nach der VO (EG) Nr. 2790/99}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-7119}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {No abstract available}, language = {de} } @phdthesis{Goehring2003, author = {G{\"o}hring, Armin Ludwig}, title = {Experimentierklauseln im Kommunalrecht - Rechtsprobleme im Spannungsfeld zwischen Regelungswut und "laisser faire"}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-6404}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Die Anforderungen an eine moderne Verwaltung haben sich in vielf{\"a}ltiger Weise gewandelt. Ging es fr{\"u}her noch allein um den wortlautgetreuen Vollzug des Gesetzes, so stehen heute andere Aspekte im Vordergrund bzw. jedenfalls gleichwertig daneben. Die Kassen der Kommunen sind leer, die Liste der Streichungen von {\"o}ffentlichen Zuwendungen und der Schließung {\"o}ffentlicher Einrichtungen wird t{\"a}glich l{\"a}nger. Der Sparzwang innerhalb der Verwaltungen ist erheblich. Zudem werden in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft die B{\"u}rger nicht mehr allein als Antragsteller bzw. Adressaten von Verf{\"u}gungen gesehen. In einem gewandelten Selbstverst{\"a}ndnis der Gesellschaft wollen und m{\"u}ssen sich die Verwaltungen zunehmend als Dienstleister etablieren, die, soweit dies der Natur der Sache nach m{\"o}glich ist, auf die Bed{\"u}rfnisse der B{\"u}rger bestm{\"o}glich eingehen sollen. Der Verwirklichung dieser Zwecke - Steigerung von Effizienz, Effektivit{\"a}t und B{\"u}rgern{\"a}he der Verwaltung - sollen die in die Kommunalgesetze der L{\"a}nder eingef{\"u}gten Experimentierklauseln dienen. Mit ihrer Hilfe soll das von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle f{\"u}r Verwaltungsvereinfachung konzipierte Neue Steuerungsmodell in die kommunale Praxis umgesetzt werden. Vorbilder dieser neuesten Tendenz der Verwaltungsreform waren {\"a}hnliche Ans{\"a}tze vor allem in den angels{\"a}chsischen und skandinavischen Staaten. Kern des Neuen Steuerungsmodells ist es, bisher ausgetretene Pfade des Verwaltungshandelns, die als zu wenig flexibel empfunden wurden, durch anpassungsf{\"a}higere Strukturen zu ersetzen. Dazu geh{\"o}ren z.B. die Zusammenf{\"u}hrung von Fach- und Ressourcenverantwortung in der Hand des zust{\"a}ndigen Sachbearbeiters, die Vorgabe globaler Budgetans{\"a}tze zur eigenst{\"a}ndigen Verwaltung innerhalb einer Abteilung anstatt der Vorgabe jedes einzelnen Haushaltspostens, die Steuerung der Verwaltungst{\"a}tigkeit mittels Kontrakten anstelle von Einzeleingriffen seitens des Gemeinderates, die Abflachung von Hierarchien innerhalb der Verwaltung und das Bem{\"u}hen um mehr B{\"u}rgern{\"a}he und Wettbewerb. Die vorliegende Arbeit m{\"o}chte die im Zusammenhang mit der Einf{\"u}hrung des Neuen Steuerungsmodells entstehenden grundlegenden rechtlichen Probleme er{\"o}rtern und einen Versuch zu deren L{\"o}sung anbieten.}, subject = {Deutschland}, language = {de} }