@phdthesis{Pfeiffer2000, author = {Pfeiffer, Robert}, title = {Eigentumsverh{\"a}ltnisse an beweglichen Sachen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-1178178}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2000}, abstract = {Die Dissertation besch{\"a}ftigt sich mit den Eigentumsverh{\"a}ltnissen an beweglichen Sachen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Zun{\"a}chst wird gekl{\"a}rt, unter welchen Voraussetzungen von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Rechtssinne gesprochen werden kann. Anstelle einer Definition wird dazu die Denkform des Typus herangezogen. Im Rahmen der folgenden verfassungsrechtlichen Einordnung wird unter anderem der Frage nachgegangen, ob Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie besonders sch{\"u}tzt, Anwendung finden kann. Danach schließt sich ein rechtsgeschichtlicher {\"U}berblick an, der zum besseren Verst{\"a}ndnis auch die Ehe miteinbezieht. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Eigentumsverh{\"a}ltnisse an eingebrachten sowie w{\"a}hrend des Zusammenlebens angeschafften beweglichen Sachen. Von großer praktischer Bedeutung ist dabei die Frage, wer von den Partnern Eigentum an einem w{\"a}hrend des Zusammenlebens angeschafften Hausratsgegenstand erlangt. Dazu werden die Analogief{\"a}higkeit von f{\"u}r die Ehe geschaffenen Normen sowie die beim rechtsgesch{\"a}ftlichen Erwerb rechtlich erheblichen Umst{\"a}nde untersucht. Schließlich wird noch auf die Eigentumslage nach dem Tod eines Partners und auf die Eigentumsverh{\"a}ltnisse bei F{\"a}llen mit Auslandsber{\"u}hrung eingegangen.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Pfeuffer2005, author = {Pfeuffer, Thomas}, title = {Der Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des Aktienrechts an die SE-Verordnung im Hinblick auf den Vorstand}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-15270}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2005}, abstract = {Die Dissertation behandelt den Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des deutschen Aktienrechts im Hinblick auf den Vorstand vor dem Hintergrund der am 08. Oktober 2001 verabschiedeten und am 10. November desselben Jahres im Amtsblatt der EG ver{\"o}ffentlichten Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 {\"u}ber das Statut der Europ{\"a}ischen Gesellschaft (SE). Die Arbeit betrachtet zun{\"a}chst die genannte Verordnung im System des Europ{\"a}ischen sowie des deutschen Rechts und stellt anschließend die allgemeinen Grundlagen des Regelungsbed{\"u}rfnisses des deutschen Gesetzgebers dar, so insbesondere Grunds{\"a}tzliches zur Verweisungstechnik und zu den einzelnen Verweisungsarten. Nach Darlegung der Beschr{\"a}nkungen und der zu beachtenden Grunds{\"a}tze im Rahmen der Anpassungen des nationalen Rechts werden die zu regelnden Bereiche und der konkrete Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers in einem SE-Ausf{\"u}hrungsgesetz dargestellt. Dabei werden sowohl das dualistische wie auch das im deutschen Aktienrecht bisher unbekannte monistische Verwaltungsmodell untersucht und verschiedene {\"A}nderungen und Erg{\"a}nzungen des bestehenden deutschen Rechts er{\"o}rtert.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @misc{Pfleger2014, author = {Pfleger, Jochen}, title = {Die Problematik der unternehmerischen Mitbestimmung in der Europ{\"a}ischen Privatgesellschaft (SPE)}, doi = {10.25972/OPUS-9735}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-97350}, year = {2014}, abstract = {Die Arbeit behandelt allgemein die Probleme, die hinsichtlich der unternehmerischen Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der noch zu schaffenden Societas Privata Europaea (SPE) aufgetreten sind. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, warum die Mitbestimmung eines der zentralen Hindernisse bei der Sch{\"o}pfung eines SPE-Statuts auf europ{\"a}ischer Ebene darstellt. Sodann werden verschiedene L{\"o}sungsans{\"a}tze aufgezeigt wie die bestehenden Vorbehalte grunds{\"a}tzlich {\"u}berwunden werden k{\"o}nnten. Des Weiteren wird anhand eines vielversprechenden Verordnungsentwurfs dargelegt, welche Modifikationen eine erfolgreiche Umsetzung wahrscheinlicher machen w{\"u}rden. Schließlich gibt der Autor eine Einsch{\"a}tzung {\"u}ber die politischen Rahmenbedingungen des Vorhabens ab und wagt einen Blick in die Zukunft des Projekts "SPE".}, subject = {Aufsichtsrat}, language = {de} } @phdthesis{Paeuser2002, author = {P{\"a}user, Philipp}, title = {Vertikale Beschr{\"a}nkungen im Europ{\"a}ischen Wettbewerbsrecht nach der VO (EG) Nr. 2790/99}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-7119}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {No abstract available}, language = {de} } @misc{Radziwill2012, author = {Radziwill, Werner Richard Ewald}, title = {Privater Schadensersatz bei Kartellverst{\"o}ßen in Europa - Status Quo}, doi = {10.25972/OPUS-5436}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-66710}, year = {2012}, abstract = {Die im Rahmen des Begleitstudiums im Europ{\"a}ischen Recht an der Universit{\"a}t W{\"u}rzburg unter Betreuung durch Prof. Dr. Florian Bien entstandene Seminararbeit soll ausgehend von der Kasuistik des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs (EuGH) einen {\"U}berblick {\"u}ber den Stand der privaten Rechtsdurchsetzung im Anschluss an Kartellverst{\"o}ße in Europa geben. Private Schadensersatzklagen bei Kartellverst{\"o}ßen waren in Europa, anders als in den USA, bis in die letzten Jahre kaum verbreitet. Diese Arbeit will daher dazu beitragen den unterschiedlichen Stand in einigen wichtigen EU-Mitgliedsstaaten nachvollziehen zu k{\"o}nnen. Gleichzeitig sollen Probleme bei der privaten Rechtsdurchsetzung und Konflikte mit der beh{\"o}rdlichen Verfolgung aufgezeigt werden.}, subject = {Kartellrecht}, language = {de} } @phdthesis{Reich2008, author = {Reich, Manfred}, title = {Willensm{\"a}ngel und ihre Heilung bei letztwilligen Verf{\"u}gungen}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-32458}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2008}, abstract = {Voraussetzungen letztwilliger Verf{\"u}gungen, Testamentsauslegung, Andeutungstheorie, Heilung von letztwilligen Verf{\"u}gungen, Gewissheit des Auslegungsergebnisses}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Reik2001, author = {Reik, Andrea}, title = {Grenz{\"u}berschreitende Restrukturierungen von Unternehmen}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-734}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Die Globalisierung der Wirtschaft und die Fortentwicklung des Europ{\"a}ischen Binnenmarktes f{\"u}hren zu einer Steigerung des grenz{\"u}berschreitenden Wettbewerbs und rufen bei vielen Gesellschaften das Bed{\"u}rfnis hervor, sich durch grenz{\"u}berschreitende Restrukturierungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Da hierf{\"u}r bisher gemeinschaftsrechtliche Regelungen fehlen und keine Rechtsangleichungen erfolgt sind, wurzeln entsprechende Maßnahmen in den nationalen Rechtsordnungen. Die zur Durchf{\"u}hrung grenz{\"u}berschreitender Restrukturierungen notwendigen bilateralen Rechtsuntersuchungen werden in dieser Arbeit ausf{\"u}hrlich f{\"u}r die Staaten Deutschland und Frankreich vorgenommen. Es wird gepr{\"u}ft ob und unter welchen Voraussetzungen bereits heute deutsch-franz{\"o}sische Sitzverlegungen, Fusionen, Spaltungen und Eingliederungen zul{\"a}ssig sind. Hierzu werden die deutschen und franz{\"o}sischen Vorschriften rechtsvergleichend analysiert, die Rechtslage nach beiden Rechtsordnungen dargestellt und deren Zusammenwirken untersucht. Dabei zeigt sich, dass einige deutsch-franz{\"o}sische Restrukturierungen unter Ber{\"u}cksichtigung gewisser Bedingungen schon zum jetzigen Zeitpunkt zul{\"a}ssig sind.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Renner2006, author = {Renner, Franziska}, title = {Der Schutz des Nacherben bei der Ver{\"a}ußerung von Grundst{\"u}cken aus dem Nachlass}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-20884}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Die Arbeit besch{\"a}ftigt sich mit allen Problemkreisen, die im Zusammenhang mit der Ver{\"a}ußerung von Grundst{\"u}cken aus dem Nachlass bei der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft auftreten. Sie zeigt den aktuellen Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung und bewertet die jeweiligen Argumente. Ausgangspunkt der Betrachtungen ist die Regelung des \S 2113 I BGB, wonach eine Verf{\"u}gung des Vorerben {\"u}ber ein zur Erbschaft geh{\"o}rendes Grundst{\"u}ck oder Recht an einem Grundst{\"u}ck im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam ist, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeintr{\"a}chtigen w{\"u}rde. Die vorliegende Arbeit betrachtet die Frage, in welchen F{\"a}llen \S 2113 BGB direkt bzw. entsprechend anzuwenden ist. In diesem Zusammenhang ist die Behandlung von Grundst{\"u}cken als Bestandteil eines Gesamthandsverm{\"o}gens besonders zu erw{\"a}hnen. Auch diesbez{\"u}glich bietet die Arbeit eine Zusammenfassung des Streitstandes und eine Auswertung der jeweiligen Argumente. Im Folgenden besch{\"a}ftigt sich die Arbeit mit den Fragestellungen im Zusammenhang mit der Eintragung des Nacherbenvermerks im Grundbuch (\S 51 GBO) und dem Zusammenspiel von materiellen und grundbuchrechtlichen Vorschriften. Ebenso werden der Verzicht auf das Nacherbenrecht, der Nachnacherbe und der Ersatznacherbe im Hinblick auf den Schutz des Nacherben bei der Ver{\"a}ußerung von Grundst{\"u}cken beleuchtet. Die Arbeit geht der Frage nach, in welchen F{\"a}llen eine Beeintr{\"a}chtigung des Rechts des Nacherben durch eine Verf{\"u}gung des Vorerben im Sinne des \S 2113 I BGB vorliegt.}, subject = {Nacherbschaft}, language = {de} } @phdthesis{Roth2003, author = {Roth, Katharina}, title = {Lizenzen an gesch{\"u}tzten Stellungen ohne gesicherten Rechtscharakter}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-10488}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Die M{\"o}glichkeit, k{\"u}nstlerische, technische und organisatorische Leistungsergebnisse und sonstige immaterielle G{\"u}ter anderen zur Nutzung zu {\"u}berlassen, ist f{\"u}r die Entwicklung unserer kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen von wesentlicher Bedeutung. Dies wird insbesondere bei den Lizenzvereinbarungen {\"u}ber Pers{\"o}nlichkeitsrechte und den sog. Know-how-Vertr{\"a}gen deutlich. Die rechtlichen Grundlagen solcher Lizenzen sind hingegen nur teilweise gesetzlich normiert bzw. dogmatisch gekl{\"a}rt. Lediglich in den immaterialg{\"u}terrechtlichen Sondergesetzen, wie etwa dem Patentgesetz oder dem Urheberrechtsgesetz, sind die Rechte an bestimmten geistigen und sch{\"o}pferischen Leistungen ausdr{\"u}cklich geregelt und ist die M{\"o}glichkeit ihrer Lizenzierung regelm{\"a}ßig vorgesehen. Anders stellt sich die Lage bei denjenigen immateriellen Positionen dar, die nicht in den Anwendungsbereich der Sondergesetze fallen, jedoch einen Schutz aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften bzw. Rechtsinstitute, wie z.B. dem erg{\"a}nzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, erfahren. Sowohl der Rechtscharakter als auch die Lizenzierbarkeit dieser gesch{\"u}tzten Stellungen, die den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung darstellen, sind in der Rechtsprechung und Literatur nach wie vor umstritten. Daher befaßt sich die Arbeit zun{\"a}chst mit der Frage, ob an gesch{\"u}tzten Stellungen - wie an den sondergesetzlich erfaßten Positionen - grunds{\"a}tzlich subjektive absolute Rechte anerkannt werden k{\"o}nnen und ob die Voraussetzungen solcher Rechtspositionen aufgrund der einfachgesetzlichen Schutzm{\"o}glichkeiten erf{\"u}llt sind, oder ob letztere lediglich rein faktische Abwehrpositionen begr{\"u}nden. Dabei kommt dem erg{\"a}nzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz eine besondere Bedeutung zu, da er hinsichtlich seines Rechtsschutzcharakters {\"A}hnlichkeiten zu den sondergesetzlichen Immaterialg{\"u}terrechten aufweist. Dieser spielt schließlich nicht nur f{\"u}r die Zul{\"a}ssigkeit, sondern auch f{\"u}r die rechtliche Form einer Lizenzierung eine entscheidende Rolle. Denn der Rechtscharakter der lizenzierten Rechtsposition ist nicht nur daf{\"u}r ausschlaggebend, ob die Nutzungs{\"u}berlassung in Form einer Verf{\"u}gung oder einer nur schuldrechtlichen Verpflichtung erfolgen kann, sondern auch f{\"u}r die Natur des zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer entstehenden Rechtsverh{\"a}ltnisses und der dem Lizenznehmer einger{\"a}umten Rechtsposition.}, subject = {Urheberrecht}, language = {de} } @article{Rupp2017, author = {Rupp, Caroline S.}, title = {What's New in European Property Law? An Overview of Publications in 2015/2016}, series = {European Property Law Journal}, volume = {6}, journal = {European Property Law Journal}, number = {1}, issn = {2190-8362}, doi = {10.1515/eplj-2017-0004}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-194449}, pages = {87-110}, year = {2017}, abstract = {No abstract available.}, language = {en} } @phdthesis{Ruppel2001, author = {Ruppel, Karl-Ludwig}, title = {Pers{\"o}nlichkeitsrechte an Daten?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-1178188}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Die Arbeit setzt sich mit der dogmatischen Einordnung des Ph{\"a}nomens "Datenschutz" im System des Delikstrechts des BGB, hier vor allem im Tatbestand des \S 823 Abs. 1 BGB, auseinander. Dabei wird vornehmlich das unter Privaten bestehende Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit auf der einen bzw. Pers{\"o}nlichkeitsschutz auf der anderen Seite beleuchtet. Datenschutzrechtliche Fragestellungen werden im deliktsrechtlichen allgemeinen Pers{\"o}nlichkeitsrecht verortet und insofern methodische Wege zu einer Beschreibung des Tatbestandes des \S 823 Abs. 1 BGB er{\"o}ffnet. Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil wird vorab gekl{\"a}rt, welche außerzivilrechtlichen Rahmenbedingungen f{\"u}r den Datenschutz im Privatrecht bestehen. Insbesondere wird die verfassungsrechtliche Figur eines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in ihren theoretischen Grundlagen und praktischen Auswirkungen n{\"a}her beleuchtet. Daran schließt sich die Frage nach einer m{\"o}glichen Drittwirkung auf die Privatrechtsordnung an. Schließlich werden die Neuerungen in der europ{\"a}ischen Rechtsentwicklung und deren Einfl{\"u}sse auf den Datenschutz im allgemeinen sowie das zivilrechtliche Pers{\"o}nlichkeitsrecht im besonderen untersucht. Der zweite Teil besch{\"a}ftigt sich mit der Fragestellung, welche Anwendungsr{\"a}ume das normierte einfache Recht f{\"u}r den in Rechtsfortbildung entwickelten Pers{\"o}nlichkeitsschutz hinterl{\"a}ßt und welche Konkurrenzprobleme dabei typischerweise entstehen. Dazu werden zun{\"a}chst die Grenzen des positiven Rechts herausgearbeitet. Anschließend wird die Kollisionsfrage beispielhaft zwischen den Anspr{\"u}chen nach dem BDSG und dem allgemeinen Pers{\"o}nlichkeitsrecht anhand der einschl{\"a}gigen Rechtsprechung und Literatur n{\"a}her untersucht. In einer abschließenden Betrachtung werden sodann die konkreten Auswirkungen der im Rahmen einer Neufassung des BDSG zu erwartenden gesetzlichen Schadensersatzbestimmungen auf Anspr{\"u}che nach \S 823 BGB in konkurrenzrechtlicher Sicht gekl{\"a}rt. In dem sich anschließenden dritten Teil, dem Hauptteil der Arbeit, werden verschiedene methodische Ans{\"a}tze zur Tatbestandsfassung des allgemeinen Pers{\"o}nlichkeitsrechts in \S 823 Abs.1 BGB er{\"o}rtert. Insbesondere wird untersucht, ob sich datenschutzrechtliche Interessen am besten {\"u}ber einen an der informationellen Selbstbestimmung oder einen an einzelnen Rechtsg{\"u}tern ausgerichteten Ansatz erfassen lassen. Die Arbeit zeigt insoweit die Grenzen der Bem{\"u}hungen um eine abstrakte Tatbestandsbeschreibung auf, um schließlich in der Erkenntnis zu m{\"u}nden, daß auch im Rahmen des \S 823 Abs. 1 BGB das Pers{\"o}nlichkeitsrecht mitunter allein durch die Achtung von Verhaltensnormen gesch{\"u}tzt werden kann. Gerade im Datenschutzrecht, einer Materie, die seither an die Normierung von Verhaltenspflichten angebunden ist, erscheint es aussichtslos, das Pers{\"o}nlichkeitsrecht allein durch die Benennung von einzelnen Pers{\"o}nlichkeitsg{\"u}tern ersch{\"o}pfend fassen zu wollen. Die Untersuchung kommt daher zu dem Ergebnis, daß sich der deliktsrechtliche Datenschutz am ehesten in einem methodisch zweigleisigen Ansatz aus rechtsguts- und eingriffsorientierter Betrachtungsweise fassen l{\"a}ßt. In einer oftmals unerl{\"a}ßlichen G{\"u}ter- und Interessenabw{\"a}gung zur Feststellung tatbestandlichen Unrechts werden in der Folge als verletzt erkannte und benennbare G{\"u}ter und Interessen ebenso einzustellen sein wie solche, die sich erst aus der erkannten Verletzung einer pers{\"o}nlichkeitssch{\"u}tzenden Verhaltensnorm im Wege der Ableitung gewinnen lassen. Neben dieser methodischen Betrachtung werden auch einige f{\"u}r den Datenschutz typische Abstufungsmerkmale f{\"u}r die konkret auf den Einzelfall zugeschnittene Interessenbewertung herausgearbeitet. Die Untersuchung schließt mit einem Aufbauvorschlag f{\"u}r die praktische Pr{\"u}fung des \S 823 Abs. 1 BGB.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Sauer2003, author = {Sauer, Cornelia}, title = {Die geltungserhaltende Reduktion im Rahmen des Mietwuchers und des Darlehenswuchers}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-8178}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Die vorliegende Arbeit untersucht die seit langem bekannte "Zweigleisigkeit" bei der Behandlung von Miet- und Darlehenswucher. W{\"a}hrend bei letzterem der Darlehensvertrag totalnichtig ist und der Darlehensgeber nicht einmal markt{\"u}bliche Zinsen beanspruchen kann, wird beim Mietwucher entgegen dem Gesetzeswortlaut von \S\S 138, 134 BGB, 5 WiStG geltungserhaltend reduziert. Der Vermieter erh{\"a}lt also den gerade noch zul{\"a}ssigen Mietzins. Im Gegensatz zu bereits vorhandenen Abhandlungen zu dieser Problematik liegt der Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit in der ausf{\"u}hrlichen Darstellung der maßgeblichen Rechtsprechung hierzu sowie der historischen Entwicklung des Mietpreisrechts speziell im Hinblick auf die Anwendung des Instruments der geltungserhaltenden Reduktion. Die Arbeit schließt mit eigenen Vorschl{\"a}gen zur Behandlung der beiden Wucherf{\"a}lle. Favorisiert wird eine differenzierte Einzelfallbetrachtung anhand von \S 139 BGB sowie die verst{\"a}rkte Anwendung von Schadensersatzanspr{\"u}chen und von Zur{\"u}ckbehaltungsrechten zugunsten des Mieters.}, language = {de} } @article{SchmahlJung2016, author = {Schmahl, Stefanie and Jung, Florian}, title = {Die Unionsb{\"u}rgerschaft: Ein komplexes Rechtsinstitut mit weitreichenden Folgen}, series = {JURA - Juristische Ausbildung}, volume = {2016}, journal = {JURA - Juristische Ausbildung}, number = {11}, issn = {1612-7021}, doi = {10.1515/jura-2016-0254}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-195119}, pages = {1272-1284}, year = {2016}, abstract = {Kein Abstract verf{\"u}gbar.}, language = {de} } @misc{Schmirler2013, author = {Schmirler, Philipp Julius}, title = {Mitbestimmungsmodelle in den EU-Mitgliedstaaten - Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Unternehmensmitbestimmung}, doi = {10.25972/OPUS-6437}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-76462}, year = {2013}, abstract = {Die vorliegende Arbeit behandelt die Rechtsvergleichung nationaler Modelle unternehmerischer Mitbestimmung in den EU-Mitgliedstaaten. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen im engeren Sinne, d.h. der Pr{\"a}senz von Arbeitnehmervertretern auf h{\"o}chster Ebene in den Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen eines Unternehmens. In Zeiten enormer grenz{\"u}bergreifender Verflechtung politischer und wirtschaftlicher Art stellt die Beteiligung der kleinsten Einheit der Global{\"o}konomie - des Arbeitnehmers - die Parlamente, welche sich in sozialer Verantwortung sehen, vor große Herausforderungen. Divergierende Mitbestimmungsmodelle und variantenreiche Vorstellungen {\"u}ber die zuk{\"u}nftige Ausformung von Mitbestimmung in Europa sind entscheidende Gr{\"u}nde f{\"u}r das mehrmalige Scheitern europ{\"a}ischer Harmonisierungsvorhaben, v.a. gesellschaftsrechtlicher Natur. Ausgangspunkt der Rechtsvergleichung ist die Festlegung der grundlegenden Abgrenzungskriterien in den verschiedenen Rechtsordnungen und eine anschließende Darstellung der nationalen Mitbestimmungssysteme. Mit Blick auf historische Entwicklungen und Zusammenh{\"a}nge wurden die Nationen entsprechend der rechtsvergleichenden Methodik in vier europ{\"a}ische Rechtskreise unterteilt. Bei der funktionalen Vergleichung der verschiedenen Mitbestimmungspraktiken ließen sich insbesondere bei den Organisationsstrukturen der Gesellschaften und den Arbeitnehmerschwellenwerten, deren Erreichen n{\"o}tig ist, um zur Mitbestimmung berechtigt zu sein, große Unterschiede feststellen. Neben diesen Unterschieden in Staaten mit gesetzlicher Unternehmensmitbestimmung finden sich wirtschaftlich bedeutende Nationen, darunter Frankreich und Großbritannien, die {\"u}berhaupt nicht f{\"u}r zwingende unternehmerische Mitbestimmung optiert haben, und in denen v.a. gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerbeteiligung die Arbeitnehmer mitbestimmen l{\"a}sst. Die vorgenannten Aspekte werden in der Arbeit vergleichend vorgestellt und anschließend einer kritischen Analyse unterzogen, die die Mitbestimmungsrealit{\"a}t in der Europ{\"a}ischen Union einbezieht.}, subject = {Mitbestimmung}, language = {de} } @misc{Schneider2022, type = {Master Thesis}, author = {Schneider, Ann-Kathrin}, title = {Europarechtliche Probleme des Kohleausstiegs}, doi = {10.25972/OPUS-28066}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-280665}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2022}, abstract = {Deutschland will die Kohleverstromung bis sp{\"a}testens 2038 endg{\"u}ltig beenden. Die vorliegende Arbeit widmet sich den dadurch aufgeworfenen europarechtlichen Problemen. Behandelt werden zun{\"a}chst kompetenzrechtliche Fragestellungen, bevor sich umfassend dem EU-Beihilferecht gewidmet wird. Der Fokus liegt hierbei auf den Entsch{\"a}digungen f{\"u}r die Kohlekraftwerksbetreiber. W{\"a}hrend die Europ{\"a}ische Kommission das Ausschreibungssystem f{\"u}r den Steinkohleausstieg bereits als mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europ{\"a}ischen Binnenmarkt vereinbar erkl{\"a}rt hat, steht eine entsprechende Genehmigung f{\"u}r die Stilllegung der Braunkohlekraftwerke noch aus. Auch Fragen betreffend den unions- und v{\"o}lkerrechtlichen Investitionsschutz werden gepr{\"u}ft. Wegen gedrosselter Gaslieferungen aus Russland sollen insbesondere Kohlekraftwerke befristet wieder st{\"a}rker zum Einsatz kommen. Dies betrifft auch Steinkohlekraftwerke, f{\"u}r die infolge des Kohleausstiegs in den Jahren 2022 und 2023 ein Verbot der Kohleverfeuerung wirksam werden w{\"u}rde und unterliegt aus beihilferechtlicher Perspektive der fortlaufenden {\"U}berpr{\"u}fung durch die Kommission.}, subject = {Kohleausstieg}, language = {de} } @phdthesis{Schneider2024, author = {Schneider, Kira}, title = {Die Panoramafreiheit - Eine internationale Untersuchung}, doi = {10.25972/OPUS-35128}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-351285}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2024}, abstract = {Gegenstand der Arbeit ist eine internationale Untersuchung der urheberrechtlichen Schranke der sogenannten Panoramafreiheit oder Freiheit des Straßenbildes. Durch diese Schranke wird das Urheberrecht an Werken im {\"o}ffentlichen Raum eingeschr{\"a}nkt. Auf unionsrechtlicher Ebene sieht die Richtlinie 2001/29/EG in Art. 5 Abs. 3 lit. h eine fakultative Schranke zugunsten der Freiheit des Straßenbildes vor. Diese fakultative Schranke wurde von den Mitgliedstaaten der Europ{\"a}ischen Union sehr unterschiedlich in nationales Recht umgesetzt. Nach \S 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes ist es zul{\"a}ssig, Werke, die sich bleibend an {\"o}ffentlichen Wegen, Straßen oder Pl{\"a}tzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielf{\"a}ltigen, zu verbreiten und {\"o}ffentlich wiederzugeben. Daneben gibt es auch Mitgliedstaaten, die die Schranke nicht oder nur eingeschr{\"a}nkt in nationales Recht umgesetzt haben. Auch L{\"a}nder außerhalb der Europ{\"a}ischen Union sehen in nationalen Urheberrechtsgesetzen Regelungen zugunsten der Freiheit des Straßenbildes vor. Daher wurden im Rahmen der Arbeit verschiedene nationale Regelungen zur Panoramafreiheit gegen{\"u}bergestellt, um die wesentlichen Unterschiede zwischen den Vorschriften zu untersuchen und herauszuarbeiten.}, subject = {Panoramafreiheit}, language = {de} } @phdthesis{Schnorr2000, author = {Schnorr, Tanja}, title = {Historie und Recht des Aufsichtsrats - Deutsche Erfahrungen als Beitrag zum Statut der Europ{\"a}ischen Aktiengesellschaft 1991}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-53}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2000}, abstract = {Zun{\"a}chst wird die Geschichte des Aktienrechts unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung des Aufsichtsrats in Deutschland als {\"U}berwachungsorgan dargestellt. Jede Wandlung, die der Wirtschaft widerfahren ist, hat Strukturver{\"a}nderungen und Reformen des Aktienrechts hervorgerufen. Die Darstellung beginnt bei den Handelskompanien. Das zweite Kapitel enth{\"a}lt die Beschreibung der Geschichte der Europ{\"a}ischen Aktiengesellschaft sowie die Darstellung der jeweiligen {\"A}nderungen der Normen. Dadurch werden insbesondere Parallelen und Unterschiede zwischen den Statuten und dem deutschen Aktienrecht deutlich. Die aus der Darstellung der Geschichte des deutschen Aufsichtsrats gezogenen Ergebnisse werden im dritten Kapitel auf das Statut {\"u}ber die Europ{\"a}ische Aktiengesellschaft 1991 angewendet. Es wird untersucht, ob Lehren gezogen werden k{\"o}nnen, mit deren Hilfe das Statut 1991 beurteilt werden kann. In die Wertung fließt ebenfalls die {\"A}nderung des Aktiengesetzes durch das KonTraG ein.}, subject = {Deutschland ; Europa ; Aktiengesellschaft ; Geschichte 1838 - 2000}, language = {de} } @phdthesis{Scholl2018, author = {Scholl, Annalena}, title = {Die Reform des belgischen Mobiliarkreditsicherungsrechts : eine rechtsvergleichende Betrachtung unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung der Registerpublizit{\"a}t}, edition = {1. Auflage}, publisher = {W{\"u}rzburg University Press}, address = {W{\"u}rzburg}, isbn = {978-3-95826-082-5 (Print)}, doi = {10.25972/WUP-978-3-95826-083-2}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-162253}, school = {W{\"u}rzburg University Press}, pages = {XIV, 179}, year = {2018}, abstract = {Die Dissertation besch{\"a}ftigt sich mit dem neuen belgischen Mobiliarkreditsicherungsrecht aus rechtsvergleichender Perspektive. Das im Januar 2018 in Kraft getretene, umfassend reformierte Gesetz wird mit dem US-amerikanischen, dem deutschen und franz{\"o}sischen Recht sowie dem Draft Common Frame of Reference und dem UNCITRAL Legislative Guide on Secured Transactions verglichen.}, subject = {Rechtsvergleich}, language = {de} } @phdthesis{Sigmundt2005, author = {Sigmundt, Christian}, title = {Rechtsgewinnung und Erbhofrecht : eine Analyse der Methoden in Wissenschaft und Rechtsprechung des Reichserbhofrechts}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-15114}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2005}, abstract = {Gegenstand der Untersuchung ist die Rechtsgewinnung in Rechtswissenschaft und -anwendung unter dem Nationalsozialismus. F{\"u}r einen umfassenden Blick auf die Rechtsgewinnung im Nationalsozialismus erscheint es interessant, eine Rechtsmaterie zu untersuchen, bei der es weniger um die Umdeutung bestehenden Rechts - wie etwa im BGB - mittels Generalklauseln ging, sondern um die Gestaltung spezifisch nationalsozialistischen Rechts. Dabei bietet sich die Rechtsprechung des Reichserbhofgerichts (REHG) zum Reichserbhofgesetz (REG) vom Oktober 1933 besonders an. Im ersten Teil der Arbeit wird der Stand der Methodenlehre vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten dargestellt. Nach dieser Vorarbeit werden der Kontext der v{\"o}lkischen Rechtswissenschaft und das Verh{\"a}ltnis zur Ideologie des Nationalsozialismus untersucht. Diese v{\"o}lkischen Determinanten bestimmten auch die Ordnungskonzeptionen von Carl Schmitt und Karl Larenz. Im zweiten Teil der Arbeit wird das REG genauer betrachtet. Dabei sind Entstehungsgeschichte, Regelungsgehalt und gesetzestechnische Konzeption, aber auch der wirtschaftliche Hintergrund von Interesse, da diese Faktoren auch die Aufgaben des REHG bestimmten und seine Entscheidungen beeinflussten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die rechtswissenschaftliche Theorie der Rechtsgewinnung eingegangen. Im dritten und letzten Teil wird schließlich die Rechtsprechung des REHG selbst untersucht. Insbesondere das Rechtsquellenverst{\"a}ndnis, die Art und Reichweite der Auslegung und das Verh{\"a}ltnis des Gerichts zu der nationalsozialistischen Ideologie sind dabei von Interesse. Gegenstand der Untersuchung ist dabei auch, wie das Gericht bei der Rechtsanwendung argumentierte und welche Argumentationstypen eine Entscheidung vornehmlich trugen.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @misc{Sikora2014, author = {Sikora, Patrick}, title = {Europa- und verfassungsrechtliche Rechtsfragen der Einf{\"u}hrung sogenannter Eurobonds}, issn = {2193-5726}, doi = {10.25972/OPUS-9883}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-98837}, pages = {46}, year = {2014}, abstract = {Die vorliegende Arbeit setzt sich mit den europa- und verfassungsrechtlichen Rechtsfragen der Einf{\"u}hrung sogenannter Eurobonds auseinander. Einleitend ordnet der Autor das Konzept der Eurobonds in den Kontext der Finanzkrise ein, um anschließend eine Begriffskl{\"a}rung vorzunehmen. Dabei erl{\"a}utert er auch die ver{\"a}nderbaren „Bausteine" der Eurobonds und skizziert die Vielzahl bereits diskutierter Modelle. Im zweiten Abschnitt des Hauptteils widmet sich der Autor sodann den europarechtlichen Rechtsfragen der Eurobonds. Im Fokus stehen hier insbesondere die Er{\"o}rterung der denkbaren Kompetenzgrundlagen und die Frage der Vereinbarkeit mit der sogenannten No-Bail-Out-Klausel des Art. 125 Abs. 1 AEUV. Dabei gelangt er zu dem Befund der Unvereinbarkeit von Eurobonds jeglicher Art mit dem Telos des Art. 125 Abs. 1 AEUV. Als Konsequenz wird auf die Notwendigkeit einer Vertrags{\"a}nderung hingewiesen, wobei der Autor f{\"u}r die Durchf{\"u}hrung des ordentlichen Vertrags{\"a}nderungsverfahrens gem. Art. 48 Abs. 2-5 EUV pl{\"a}diert. Im dritten Abschnitt wendet sich der Autor den verfassungsrechtlichen Rechtsfragen zu. Dabei wirft er ausgehend von der Integrationsverantwortung der deutschen Staatsorgane die Frage der Vereinbarkeit von Eurobonds mit der Budgethoheit des Bundestages auf. So gelangt er schließlich zu dem Befund, dass die Einf{\"u}hrung von Eurobonds mit Blick auf das Budgetrecht im Grundsatz m{\"o}glich ist. Im Anschluss hieran werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der {\"U}bernahme von Gew{\"a}hrleistungen und die sich daraus ergebenden Folgen f{\"u}r die Einf{\"u}hrung von Eurobonds diskutiert. In einem Res{\"u}mee werden Ergebnisse der juristischen Analyse mit einem kurzen Seitenblick auf die US-amerikanische Geschichte zusammengefasst.}, subject = {Finanzkrise}, language = {de} }