@misc{Ergen2016, author = {Ergen, Berivan}, title = {Das Mandat der EZB in der "Eurokrise": Vom OMT-Beschluss zum Quantitative Easing-Programm}, issn = {2199-790X}, doi = {10.25972/OPUS-13708}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-137085}, pages = {46}, year = {2016}, abstract = {Mit Urteil vom 16. Juni 2015 hat der Europ{\"a}ische Gerichtshof die Ank{\"u}ndigung der Europ{\"a}ischen Zentralbank, im Rahmen der Outright Monetary Transactions (OMT) im Notfall Staatsanleihen krisenbedrohter Eurostaaten in unbegrenzter H{\"o}he anzukaufen, f{\"u}r rechtm{\"a}ßig erkl{\"a}rt. Zwar wurde das Programm nie in die Tat umgesetzt, jedoch wirft das nachfolgende Quantitative Easing-Programm (QE) der EZB erneut die Frage auf, wie das Urteil des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs und der Vorlagebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum OMT-Programm zu beurteilen sind und welche Schl{\"u}sse sich hieraus f{\"u}r das QE-Programm ziehen lassen.}, subject = {Europ{\"a}ische Zentralbank}, language = {de} } @misc{Peter2014, author = {Peter, Thomas}, title = {Die Ber{\"u}cksichtigung nicht-wettbewerblicher Ziele in Art. 101 AEUV}, doi = {10.25972/OPUS-10340}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-103405}, pages = {30}, year = {2014}, abstract = {Eines der wichtigsten Ziele der Europ{\"a}ischen Union bilden trotz fortschreitender Integration der Binnenmarkt und damit auch der Wettbewerb. Dieser wird gegen mitgliedstaatliche Maßnahmen durch die Grundfreiheiten abgesichert. Daneben hat die EU eine W{\"a}chterrolle inne, die im Rahmen des Kartellrechts und insbesondere des Kartellverbots i.S.d. Art. 101 AEUV verhindern soll, dass Kooperationen zwischen Unternehmen eine {\"a}hnliche wettbewerbsbeschr{\"a}nkende Wirkung erzielen. Durch die fortschreitende Integration geraten jedoch immer mehr Politikfelder in den Vordergrund, die untereinander Ber{\"u}hrungspunkte aufweisen und sich trotz ihres wettbewerbsbeschr{\"a}nkenden Charakters positiv auf die Ziele der Union auswirken k{\"o}nnten. Insofern erscheint fraglich, inwieweit Art. 101 AEUV derartige nicht-wettbewerbliche Ziele im Rahmen des Kartellverbotes ber{\"u}cksichtigen kann und darf. Infrage kommen dabei Themen wie der Umwelt- oder Gesundheitsschutz, die Schaffung von Arbeitspl{\"a}tzen oder die Kulturpolitik, sofern sie Gegenstand von Unternehmensvereinbarungen sind. Gegenstand dieser Arbeit ist die Ber{\"u}cksichtigung dieser Aspekte sowohl auf der Tatbestands- (Abs. 1) als auch auf der Rechtfertigungsebene (Abs. 3) des Art. 101 AEUV. Ferner werden die sog. Querschnittsklauseln und die Cassis-Doktrin mit Blick auf die Praxis des EuGH und der Europ{\"a}ischen Kommission beleuchtet.}, subject = {Wettbewerbsrecht}, language = {de} } @phdthesis{Pross2018, author = {Pross, Dominik}, title = {Die deutschen Streitkr{\"a}fte im Einsatz gegen Seer{\"a}uber}, publisher = {Logos Verlag}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-8325-4646-5}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-167301}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, pages = {VIII, 263, CCLXV-CCXCIII}, year = {2018}, abstract = {Gegen Ende der ersten Dekade des 21. Jahrhunderts r{\"u}ckte eine lange in Vergessenheit geratene Bedrohung f{\"u}r die Seefahrt schlagartig wieder ins Bewusstsein der {\"O}ffentlichkeit: Die Piraterie. {\"U}berf{\"a}lle von Seer{\"a}ubern, vor allem auf Frachtschiffe, begannen sich zu h{\"a}ufen. Die Vorf{\"a}lle, um die es in der Berichterstattung der Medien ging, spielten sich vor der K{\"u}ste Somalias ab. Diese somalische Piraterie wurde schnell zu einem derart großen Problem f{\"u}r die Wirtschaft der westlichen Welt, dass bald {\"u}ber Maßnahmen zu deren Bek{\"a}mpfung nachgedacht wurde. Als Mittel der Wahl wurden hierf{\"u}r Kriegsschiffe ausgemacht. In der Folge startete die EU die erste maritime Milit{\"a}roperation in ihrer Geschichte, an der sich auch Deutschland von Anfang an beteiligte. Diese Milit{\"a}roperation, "Atalanta" genannt, wirft verschiedene rechtliche Fragen aus verschiedenen Ebenen des internationalen und nationalen Rechts auf, deren Beantwortung sich das vorliegende Werk zum Ziel gesetzt hat. Neben der Bek{\"a}mpfung der somalischen Piraterie und deren Methoden werden dabei auch die historischen und soziologischen Hintergr{\"u}nde dieser Bedrohung f{\"u}r den freien Welthandel beleuchtet.}, language = {de} } @misc{Schneider2018, author = {Schneider, Ann-Kathrin}, title = {Vergaberechtliche Mindestlohnvorgaben im Spiegel der EuGH-Judikatur}, doi = {10.25972/OPUS-15626}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-156262}, pages = {29, XI}, year = {2018}, abstract = {Fast alle Bundesl{\"a}nder verlangen im Vorfeld der Vergabe eines {\"o}ffentlichen Auftrags, dass sich der Auftragnehmer schriftlich dazu verpflichtet, einen bestimmten Mindestlohn zu zahlen. Grund f{\"u}r die Einf{\"u}hrung solcher Tariftreue- und Mindestlohngesetze der L{\"a}nder war die EU Osterweiterung aus dem Jahre 2004 und die damit verbundene Vergr{\"o}ßerung des Lohngef{\"a}lles. Arbeitnehmer k{\"o}nnen im EU-Ausland oftmals zu g{\"u}nstigeren Konditionen besch{\"a}ftigt werden als ihre deutsche Konkurrenz. Die eingef{\"u}hrten Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben sollen verhindern, dass das sog. „Lohndumping" zum Abbau sozialer Standards f{\"u}hrt. Tritt hierbei jedoch auch der Effekt ein, dass die heimische Wirtschaft durch diese Vorgaben spezifisch bevorzugt wird, weil die deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in anderen Mitgliedsstaaten unber{\"u}cksichtigt bleiben, ist die Vereinbarkeit mit Unionsrecht stark umstritten. Immer h{\"a}ufiger hat sich daher auch der EuGH in den letzten Jahren mit der Vereinbarkeit vergaberechtlicher Mindestl{\"o}hne in Deutschland mit dem Prim{\"a}r- und Sekund{\"a}rrecht der EU auseinandergesetzt. Den Ausgangspunkt der unionsrechtlichen Bewertung entsprechender Pflichten bildet die R{\"u}ffert-Judikatur aus dem Jahr 2008. Anschließend folgt 2014 das Bundesdruckerei-Urteil und im darauffolgenden Jahr die Rechtssache RegioPost. Die vorliegende Arbeit beantwortet insbesondere die Frage, ob und inwieweit der vergabespezifische Mindestlohn - auch neben dem neu eingef{\"u}hrten bundeseinheitlichen Mindestlohn - noch eine Zukunft hat. Zwar grenzt der EuGH in seinen Entscheidungen den Spielraum der L{\"a}nder zum Erlass vergaberechtlicher Mindestl{\"o}hne weit ein, jedoch bieten vergaberechtliche Mindestlohnvorgaben auch nach Einf{\"u}hrung des bundeseinheitlichen Mindestlohns ein wichtiges Instrument zur umfassenden Verwirklichung des Arbeitnehmerschutzes. Unzul{\"a}ssig sind bloße Tariftreueklauseln, denn hier steht allein der Schutz der heimischen Wirtschaft im Vordergrund. Zul{\"a}ssig ist hingegen ein vergabespezifischer Mindestlohn, bei dem soziale Belange vorrangig sind. Die Mindestlohngesetze m{\"u}ssen also insbesondere allgemeinverbindlich sein und die am Ort der Leistungsausf{\"u}hrung vorliegenden Lebensstandards ber{\"u}cksichtigen.}, subject = {Vergaberecht}, language = {de} } @misc{Steinker2022, author = {Steinker, Johannes M.}, title = {Abschied von der normierenden (Energie-)Regulierung in Deutschland - Verdikt der Unionsrechtswidrigkeit und Modelle einer Fortentwicklung}, issn = {2199-790X}, doi = {10.25972/OPUS-29071}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-290719}, pages = {36, XI}, year = {2022}, abstract = {Am 2. September 2021 entschied der Europ{\"a}ische Gerichtshof (Rs. C-718/18), dass die in Deutschland praktizierte normierende Energieregulierung gegen das Unionsrecht verst{\"o}ßt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Entscheidung des EuGH und dessen Folgen f{\"u}r die Energieregulierung in Deutschland zu beleuchten sowie Reaktions- und Handlungsm{\"o}glichkeiten f{\"u}r den deutschen Energiegesetzgeber aufzuzeigen. Dazu wird nach einer Einleitung und Begriffsbestimmung das Verdikt der Unionsrechtswidrigkeit n{\"a}her erl{\"a}utert. So werden zun{\"a}chst der unionsrechtliche Regelungsrahmen und die Argumente der Parteien im Vertragsverletzungsverfahren dargestellt, bevor der Diskussionsstand in Literatur und Rechtsprechung pr{\"a}sentiert wird. Hieran schließt eine Darstellung der zentralen Aussagen des EuGH an, die sodann einer kritischen W{\"u}rdigung sowie Interpretation unterzogen werden. Im zweiten Hauptteil werden die Konsequenzen der EuGH-Entscheidung f{\"u}r das deutsche Energierecht de lege lata und Optionen f{\"u}r eine Strukturreform de lege ferenda diskutiert. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.}, subject = {Europarecht}, language = {de} }