@article{Beck2014, author = {Beck, Lukas}, title = {Die Reform des Verbraucherschutzrechts}, series = {JURA - Juristische Ausbildung}, volume = {36}, journal = {JURA - Juristische Ausbildung}, number = {7}, issn = {1612-7021}, doi = {10.1515/jura-2014-0078}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-193956}, pages = {666 -- 677}, year = {2014}, abstract = {Kein Abstract verf{\"u}gbar.}, language = {de} } @article{Beck2014, author = {Beck, Lukas}, title = {Perspektiven eines Konzerninsolvenzrechts}, series = {Deutsche Zeitschrift f{\"u}r Wirtschafts- und Insolvenzrecht}, volume = {24}, journal = {Deutsche Zeitschrift f{\"u}r Wirtschafts- und Insolvenzrecht}, number = {8}, issn = {1612-7056}, doi = {10.1515/dwir-2014-0097}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-194954}, pages = {381 -- 388}, year = {2014}, abstract = {Kein Abstract verf{\"u}gbar.}, language = {de} } @misc{Clemens2014, author = {Clemens, Michael}, title = {Vom Marktb{\"u}rger zum Unionsb{\"u}rger - Die Unionsb{\"u}rgerschaft als "Grundfreiheit ohne Markt"?}, doi = {10.25972/OPUS-10492}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-104921}, pages = {48}, year = {2014}, abstract = {Seit {\"u}ber zwanzig Jahren - mit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht im Jahre 1993 - ist die Unionsb{\"u}rgerschaft das gemeinsame verbindende Element zwischen den Staatsangeh{\"o}rgien der EU-Mitgliedstaaten und der EU. Die seit der Anfangszeit der EWG anerkannte Rechtssubjektivit{\"a}t des einzelnen B{\"u}rgers innerhalb des Gemeinschafts- bzw. Unionsrechts hat dadurch seine endg{\"u}ltige vertragliche Verankerung erfahren. Dabei handelt es sich bei der Unionb{\"u}rgerschaft nicht nur um ein symbolkr{\"a}ftiges Wortgesch{\"o}pf, sondern um ein mit konkreten B{\"u}rgerrechten verbundenes Rechtsinstiut. Im Zentrum dieser B{\"u}rgerrechte steht die unionsb{\"u}rgerliche Freiz{\"u}gigkeit. Insofern dr{\"a}ngt sich ein Vergleich mit den Freiz{\"u}gigkeitsrechten der etablierten Grundfreiheiten auf. W{\"a}hrend letztere nach wie vor Barrieren zwischen den EU-Mitgliedstaaten zugunsten eines gemeinsamen Marktes {\"u}berwinden wollen, fehlt der unionsb{\"u}rgerlichen Freiz{\"u}gigkeit jeglicher Marktbezug. Vielmehr dient sie der Verwirklichung des Unionsb{\"u}rgerstatus selbst. Der einstige sog. Marktb{\"u}rger, als Mitverwirklicher der Idee des gemeinsamen Marktes, ist also vom Unionsb{\"u}rger abgel{\"o}st worden. Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, wie sich die unionsb{\"u}rgerliche Freiz{\"u}gigkeit zu den etablierten Freiz{\"u}gigkeitsrechten verh{\"a}lt. Tritt sie erg{\"a}nzend neben die traditionellen Grundfreiheiten, gewissermaßen als "Grundfreiheit ohne Markt", oder verbietet sich eine gemeinsame Einordnung unter den Begriff der Grundfreiheiten? Dar{\"u}ber hinaus ist mit Nennung der unionsb{\"u}rgerlichen Freiz{\"u}gigkeit in der GRCh ihr Verh{\"a}ltnis zu den EU-Grundrechten zu beleuchten, was erneut die Gegen{\"u}berstellung von Grundrechten und Grundfreiheiten veranlasst. Letztlich bleiben die Fragen, inwiefern der derzeitige Stand der rechtlichen Lage einen R{\"u}ckschluss auf die Integrationsentwicklung der Vergangenheit zul{\"a}sst und - noch entscheidender - inwiefern eine Ordnung der in Rede stehenden Rechtsinstitute eine stabile Basis f{\"u}r die weitere Integrationsentwicklung bilden kann.}, subject = {Unionsb{\"u}rgerschaft}, language = {de} } @misc{Erlenwein2014, author = {Erlenwein, Nico}, title = {Die Keck-Formel des EuGH: Funktion, Voraussetzungen, {\"U}bertragbarkeit auf andere Grundfreiheiten und kompetenzrechtliche R{\"u}ckwirkungen}, doi = {10.25972/OPUS-10423}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-104235}, pages = {38}, year = {2014}, abstract = {Die Arbeit geht zun{\"a}chst kurz auf die Vorgeschichte zu Keck ein (A.). Danach wird das Keck-Urteil selbst in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt und sowohl Funktion als auch Voraussetzungen n{\"a}her behandelt (B.). Die Keck-Formel war im Laufe der Jahre einiger Kritik unterworfen und es stellt sich die Frage, ob der EuGH auch heute noch an ihr festh{\"a}lt oder ob er sie weiterentwickelt oder gar aufgegeben hat. Hierauf wird im dritten Abschnitt einzugehen sein (C.). Die {\"U}bertragbarkeit der Keck-Formel auf die anderen Grundfreiheiten soll danach Thema des vierten Teils dieser Arbeit sein. (D.) Schließlich befasst sich der f{\"u}nfte und letzte Abschnitt mit den Auswirkungen der Keck-Formel auf Fragen der Kompetenzabgrenzung. (E.)}, subject = {Europ{\"a}ische Union}, language = {de} } @misc{Huhn2014, author = {Huhn, Peter}, title = {Grenz{\"u}berschreitende Sitzverlegung von Gesellschaften im Lichte der Niederlassungsfreiheit}, doi = {10.25972/OPUS-10441}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-104410}, pages = {41}, year = {2014}, abstract = {Die Arbeit befasst sich mit der grenz{\"u}berschreitenden, identit{\"a}tswahrenden (Verwaltungs-)Sitzverlegung von Gesellschaften. Sie erm{\"o}glicht es, ohne eine Aufl{\"o}sung im Wegzugsstaat und ohne Neugr{\"u}ndung im Zuzugsstaat fortzubestehen. Die hierzu einschl{\"a}gige EuGH-Literaur ("Daily Mail", "Centros", "{\"U}berseering", "Inspire Art") zeigt zun{\"a}chst einen sich stetig weiterenwickelnden Schutz der Sitzverlegung durch die europ{\"a}ische Niederlassungsfreiheit. Deren Anwendbarkeit und Grenzen durch zul{\"a}ssige nationale Beschr{\"a}nkungen werden dabei beleuchtet. Besondere Beachtung kommt dem umstrittenen Urteil "Cartesio" zu. Kernfragen der hierzu ge{\"a}ußerten Kritik betreffen die Reichweite der Niederlassungsfreiheit und die Vertretbarkeit der vom EuGH gezogenen Unterscheidung zwischen Zu- und Wegzug. Zudem werden unter Beachtung neuester Rechtsprechung ("Vale"), sowohl Alternativen zur identit{\"a}tswahrenden Sitzverlegung, als auch erw{\"u}nschte Harmonisierungs-maßnahmen auf nationaler und europ{\"a}ischer Ebene aufgezeigt.}, subject = {Sitzverlegung}, language = {de} } @misc{Peter2014, author = {Peter, Thomas}, title = {Die Ber{\"u}cksichtigung nicht-wettbewerblicher Ziele in Art. 101 AEUV}, doi = {10.25972/OPUS-10340}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-103405}, pages = {30}, year = {2014}, abstract = {Eines der wichtigsten Ziele der Europ{\"a}ischen Union bilden trotz fortschreitender Integration der Binnenmarkt und damit auch der Wettbewerb. Dieser wird gegen mitgliedstaatliche Maßnahmen durch die Grundfreiheiten abgesichert. Daneben hat die EU eine W{\"a}chterrolle inne, die im Rahmen des Kartellrechts und insbesondere des Kartellverbots i.S.d. Art. 101 AEUV verhindern soll, dass Kooperationen zwischen Unternehmen eine {\"a}hnliche wettbewerbsbeschr{\"a}nkende Wirkung erzielen. Durch die fortschreitende Integration geraten jedoch immer mehr Politikfelder in den Vordergrund, die untereinander Ber{\"u}hrungspunkte aufweisen und sich trotz ihres wettbewerbsbeschr{\"a}nkenden Charakters positiv auf die Ziele der Union auswirken k{\"o}nnten. Insofern erscheint fraglich, inwieweit Art. 101 AEUV derartige nicht-wettbewerbliche Ziele im Rahmen des Kartellverbotes ber{\"u}cksichtigen kann und darf. Infrage kommen dabei Themen wie der Umwelt- oder Gesundheitsschutz, die Schaffung von Arbeitspl{\"a}tzen oder die Kulturpolitik, sofern sie Gegenstand von Unternehmensvereinbarungen sind. Gegenstand dieser Arbeit ist die Ber{\"u}cksichtigung dieser Aspekte sowohl auf der Tatbestands- (Abs. 1) als auch auf der Rechtfertigungsebene (Abs. 3) des Art. 101 AEUV. Ferner werden die sog. Querschnittsklauseln und die Cassis-Doktrin mit Blick auf die Praxis des EuGH und der Europ{\"a}ischen Kommission beleuchtet.}, subject = {Wettbewerbsrecht}, language = {de} } @article{Teichmann2014, author = {Teichmann, Christoph}, title = {Die Auslandsgesellschaft \& Co.}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Unternehmens- und Gesellschaftsrecht}, volume = {43}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Unternehmens- und Gesellschaftsrecht}, number = {2-3}, issn = {1612-7048}, doi = {10.1515/zgre-2014-0220}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-193984}, pages = {220 -- 251}, year = {2014}, abstract = {Kein Abstract verf{\"u}gbar.}, language = {de} }