TY - THES A1 - Mangold, Angelina T1 - Primärrechtsschutz im Vergaberecht - Eine Untersuchung des gegenwärtigen Rechtsschutzsystems sowie möglicher Reformansätze T1 - Legal Protection in Public Procurement Law – Analysis of the Current System of Legal Protection and Reform Proposals N2 - Das deutsche Vergaberecht unterliegt seit vielen Jahrzehnten einer klassischen Zweiteilung. Abhängig vom Wert des zu vergebenden öffentlichen Auftrags finden entweder die unionsrechtlich geprägten Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder aber das klassische deutsche Haushaltsrecht Anwendung. Nur oberhalb der sog. EU-Schwellenwerte im Anwendungsbereich des GWB kann ein unterlegener Bieter die Verletzung von Verfahrensvorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern geltend machen. Unterhalb der Schwellenwerte bleibt dagegen meist kein Raum für effektiven Rechtsschutz. Die Autorin hat die vergaberechtliche Zweiteilung zum Anlass genommen, zunächst die Defizite des gegenwärtigen Rechtsschutzsystems zu beleuchten. Rechtsvergleichend wird dann der Blick auf das österreichische Vergaberecht gerichtet, um Erkenntnisse für eine mögliche Reform des deutschen Rechts zu gewinnen. Auf dieser Grundlage werden schließlich zwei konkrete Gesetzgebungsvorschläge unterbreitet, die entweder eine Überarbeitung und Ergänzung der bestehenden Vorschriften oder die Neuschaffung eines Vergabegesetzbuches vorsehen. N2 - The German public procurement regime above the EU thresholds is mainly determined by federal law. Particularly important is Part IV of the Act Against Restraints of Competition (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB) which provides fundamental procurement principles, subjective rights for bidders and thus full legal protection. However, below the EU thresholds Part IV of the GWB does not apply. Instead, public procurement is regulated mainly by the rules of budgetary law. Bidders can only complain to the supervising authority or file a civil claim for damages. This dissertation provides a detailed analysis of the legal framework for public procurement law and exposes the deficits of the two-stage system. It is followed by a comparative examination of the Austrian public procurement regime to draw its own conclusions for a possible reform in Germany. KW - Primärrechtsschutz KW - Reform des Vergaberechts KW - Zweiteilung des Vergaberechts KW - Österreichisches Vergaberecht KW - Vergaberecht KW - Öffentliche Aufträge KW - Rechtsschutz KW - Rechtsvergleich KW - Reform Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-121763 SN - 978-3-7369-9138-5 PB - Cuvillier Verlag ER - TY - GEN A1 - Schneider, Ann-Kathrin T1 - Vergaberechtliche Mindestlohnvorgaben im Spiegel der EuGH-Judikatur N2 - Fast alle Bundesländer verlangen im Vorfeld der Vergabe eines öffentlichen Auftrags, dass sich der Auftragnehmer schriftlich dazu verpflichtet, einen bestimmten Mindestlohn zu zahlen. Grund für die Einführung solcher Tariftreue- und Mindestlohngesetze der Länder war die EU Osterweiterung aus dem Jahre 2004 und die damit verbundene Vergrößerung des Lohngefälles. Arbeitnehmer können im EU-Ausland oftmals zu günstigeren Konditionen beschäftigt werden als ihre deutsche Konkurrenz. Die eingeführten Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben sollen verhindern, dass das sog. „Lohndumping“ zum Abbau sozialer Standards führt. Tritt hierbei jedoch auch der Effekt ein, dass die heimische Wirtschaft durch diese Vorgaben spezifisch bevorzugt wird, weil die deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in anderen Mitgliedsstaaten unberücksichtigt bleiben, ist die Vereinbarkeit mit Unionsrecht stark umstritten. Immer häufiger hat sich daher auch der EuGH in den letzten Jahren mit der Vereinbarkeit vergaberechtlicher Mindestlöhne in Deutschland mit dem Primär- und Sekundärrecht der EU auseinandergesetzt. Den Ausgangspunkt der unionsrechtlichen Bewertung entsprechender Pflichten bildet die Rüffert-Judikatur aus dem Jahr 2008. Anschließend folgt 2014 das Bundesdruckerei-Urteil und im darauffolgenden Jahr die Rechtssache RegioPost. Die vorliegende Arbeit beantwortet insbesondere die Frage, ob und inwieweit der vergabespezifische Mindestlohn – auch neben dem neu eingeführten bundeseinheitlichen Mindestlohn – noch eine Zukunft hat. Zwar grenzt der EuGH in seinen Entscheidungen den Spielraum der Länder zum Erlass vergaberechtlicher Mindestlöhne weit ein, jedoch bieten vergaberechtliche Mindestlohnvorgaben auch nach Einführung des bundeseinheitlichen Mindestlohns ein wichtiges Instrument zur umfassenden Verwirklichung des Arbeitnehmerschutzes. Unzulässig sind bloße Tariftreueklauseln, denn hier steht allein der Schutz der heimischen Wirtschaft im Vordergrund. Zulässig ist hingegen ein vergabespezifischer Mindestlohn, bei dem soziale Belange vorrangig sind. Die Mindestlohngesetze müssen also insbesondere allgemeinverbindlich sein und die am Ort der Leistungsausführung vorliegenden Lebensstandards berücksichtigen. T3 - Würzburger Online-Schriften zum Europarecht - 7 KW - Vergaberecht KW - Mindestlohn KW - Dienstleistungsfreiheit KW - Entsenderichtlinie KW - Vergabekoordinierungsrichtlinie KW - Europarecht KW - Vergaberecht KW - Mindestlohn KW - EuGH KW - Dienstleistungsfreiheit KW - Entsenderichtlinie KW - Vergabekoordinierungsrichtlinie Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-156262 ER -