TY - THES A1 - Scholl, Annalena T1 - Die Reform des belgischen Mobiliarkreditsicherungsrechts : eine rechtsvergleichende Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der Registerpublizität T1 - The Belgian reform of security interests in movable property N2 - Die Dissertation beschäftigt sich mit dem neuen belgischen Mobiliarkreditsicherungsrecht aus rechtsvergleichender Perspektive. Das im Januar 2018 in Kraft getretene, umfassend reformierte Gesetz wird mit dem US-amerikanischen, dem deutschen und französischen Recht sowie dem Draft Common Frame of Reference und dem UNCITRAL Legislative Guide on Secured Transactions verglichen. N2 - The dissertation is on comparative law and analyses the new Belgian law on secured transactions in movable assets which entered into force in January 2018, marking a broad reform in the law of securities. The new rules are compared to Art. 9 UCC, German and French law as well as the Book IX Draft Common Frame of Reference and the UNCITRAL Legislative Guide on Secured Transactions. N2 - Am 1. Januar 2018 ist in Belgien ein Gesetz in Kraft getreten, das das belgische Mobiliarkreditsicherungsrechts grundlegend ändert und modernisiert. Dieses Buch setzt sich zum einen mit den verschiedenen Etappen des Gesetzgebungsprozesses und dem Wandel des gesetzlichen Systems auseinander. Zum anderen werden die neuen Regelungen aus rechtsvergleichender Perspektive betrachtet. Dabei wird insbesondere das Registrierungssystem in den Fokus gerückt und ein Vergleich mit internationalen Vorbildern und Modellgesetzen angestellt. Letztendlich wird die Frage beantwortet, ob das belgische Reformgesetz seiner hauptsächlichen Inspirationsquelle, Art. 9 UCC, gerecht wird und ob es selbst als Vorbild für Reformen – wie der belgische Gesetzgeber hofft – tauglich ist. KW - Rechtsvergleich KW - Rechtsvergleichung KW - Mobiliarkreditsicherungsrecht KW - Register Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-162253 SN - 978-3-95826-082-5 (Print) SN - 978-3-95826-083-2 (Online) N1 - Parallel erschienen als Druckausgabe in Würzburg University Press, ISBN 978-3-95826-082-5, 25,80 EUR. PB - Würzburg University Press CY - Würzburg ET - 1. Auflage ER - TY - THES A1 - Mangold, Angelina T1 - Primärrechtsschutz im Vergaberecht - Eine Untersuchung des gegenwärtigen Rechtsschutzsystems sowie möglicher Reformansätze T1 - Legal Protection in Public Procurement Law – Analysis of the Current System of Legal Protection and Reform Proposals N2 - Das deutsche Vergaberecht unterliegt seit vielen Jahrzehnten einer klassischen Zweiteilung. Abhängig vom Wert des zu vergebenden öffentlichen Auftrags finden entweder die unionsrechtlich geprägten Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder aber das klassische deutsche Haushaltsrecht Anwendung. Nur oberhalb der sog. EU-Schwellenwerte im Anwendungsbereich des GWB kann ein unterlegener Bieter die Verletzung von Verfahrensvorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern geltend machen. Unterhalb der Schwellenwerte bleibt dagegen meist kein Raum für effektiven Rechtsschutz. Die Autorin hat die vergaberechtliche Zweiteilung zum Anlass genommen, zunächst die Defizite des gegenwärtigen Rechtsschutzsystems zu beleuchten. Rechtsvergleichend wird dann der Blick auf das österreichische Vergaberecht gerichtet, um Erkenntnisse für eine mögliche Reform des deutschen Rechts zu gewinnen. Auf dieser Grundlage werden schließlich zwei konkrete Gesetzgebungsvorschläge unterbreitet, die entweder eine Überarbeitung und Ergänzung der bestehenden Vorschriften oder die Neuschaffung eines Vergabegesetzbuches vorsehen. N2 - The German public procurement regime above the EU thresholds is mainly determined by federal law. Particularly important is Part IV of the Act Against Restraints of Competition (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB) which provides fundamental procurement principles, subjective rights for bidders and thus full legal protection. However, below the EU thresholds Part IV of the GWB does not apply. Instead, public procurement is regulated mainly by the rules of budgetary law. Bidders can only complain to the supervising authority or file a civil claim for damages. This dissertation provides a detailed analysis of the legal framework for public procurement law and exposes the deficits of the two-stage system. It is followed by a comparative examination of the Austrian public procurement regime to draw its own conclusions for a possible reform in Germany. KW - Primärrechtsschutz KW - Reform des Vergaberechts KW - Zweiteilung des Vergaberechts KW - Österreichisches Vergaberecht KW - Vergaberecht KW - Öffentliche Aufträge KW - Rechtsschutz KW - Rechtsvergleich KW - Reform Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-121763 SN - 978-3-7369-9138-5 PB - Cuvillier Verlag ER - TY - THES A1 - Hustavova, Maria T1 - Förderung erneuerbarer Energien in der Slowakei und in Deutschland - Eine rechtsvergleichende Analyse am Beispiel der Richtlinie 2009/28/EG mit Schwerpunkt auf Biogas - T1 - Promoting renewable energy in Slovakia and in Germany – A comparative legal analysis exemplifying directive 2009/28/EG with focus on Biogas N2 - Das Europarecht stellt eine gemeinsame Grundlage für die Förderung der erneuerbaren Energien in den Mitgliedstaaten dar. Sowohl die Slowakei als auch Deutschland mussten die Richtlinie 2009/28/EG in ihr nationales Recht umsetzen. Dabei ergeben sich Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede. In der vorliegenden Arbeit werden die Förderungspolitiken beider Staaten erörtert und auch der Frage nachgegangen, inwiefern sie den Anforderungen der Richtlinie gerecht werden. Politische, kulturelle und historische Hintergründe spielen hierbei eine wichtige Rolle. Die Arbeit enthält auch Empfehlungen zum Handlungsbedarf. N2 - Promoting renewable energy in Slovakia and in Germany – A comparative legal analysis exemplifying directive 2009/28/EG with focus on Biogas KW - erneuerbare Energien KW - Slowakei KW - Richtlinie KW - Rechtsvergleich Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-92468 ER - TY - GEN A1 - Schmirler, Philipp Julius T1 - Mitbestimmungsmodelle in den EU-Mitgliedstaaten - Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Unternehmensmitbestimmung T1 - Systems of board-level employee representation in the EU Member states - A comparative analysis of Employees' Co-determination N2 - Die vorliegende Arbeit behandelt die Rechtsvergleichung nationaler Modelle unternehmerischer Mitbestimmung in den EU-Mitgliedstaaten. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen im engeren Sinne, d.h. der Präsenz von Arbeitnehmervertretern auf höchster Ebene in den Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen eines Unternehmens. In Zeiten enormer grenzübergreifender Verflechtung politischer und wirtschaftlicher Art stellt die Beteiligung der kleinsten Einheit der Globalökonomie – des Arbeitnehmers – die Parlamente, welche sich in sozialer Verantwortung sehen, vor große Herausforderungen. Divergierende Mitbestimmungsmodelle und variantenreiche Vorstellungen über die zukünftige Ausformung von Mitbestimmung in Europa sind entscheidende Gründe für das mehrmalige Scheitern europäischer Harmonisierungsvorhaben, v.a. gesellschaftsrechtlicher Natur. Ausgangspunkt der Rechtsvergleichung ist die Festlegung der grundlegenden Abgrenzungskriterien in den verschiedenen Rechtsordnungen und eine anschließende Darstellung der nationalen Mitbestimmungssysteme. Mit Blick auf historische Entwicklungen und Zusammenhänge wurden die Nationen entsprechend der rechtsvergleichenden Methodik in vier europäische Rechtskreise unterteilt. Bei der funktionalen Vergleichung der verschiedenen Mitbestimmungspraktiken ließen sich insbesondere bei den Organisationsstrukturen der Gesellschaften und den Arbeitnehmerschwellenwerten, deren Erreichen nötig ist, um zur Mitbestimmung berechtigt zu sein, große Unterschiede feststellen. Neben diesen Unterschieden in Staaten mit gesetzlicher Unternehmensmitbestimmung finden sich wirtschaftlich bedeutende Nationen, darunter Frankreich und Großbritannien, die überhaupt nicht für zwingende unternehmerische Mitbestimmung optiert haben, und in denen v.a. gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerbeteiligung die Arbeitnehmer mitbestimmen lässt. Die vorgenannten Aspekte werden in der Arbeit vergleichend vorgestellt und anschließend einer kritischen Analyse unterzogen, die die Mitbestimmungsrealität in der Europäischen Union einbezieht. T3 - Würzburger Arbeiten zum Wirtschaftsrecht - 3 KW - Mitbestimmung KW - Rechtsvergleich KW - Aufsichtsrat KW - Board of directors KW - EU-Mitgliedstaaten KW - Co-determination KW - Comparative law KW - Board of directors KW - European Union Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-76462 ER - TY - THES A1 - Babenkova, Natalya T1 - Die Grundstücksveräußerung nach deutschem und russischem Recht unter besonderer Berücksichtigung der Veräußerung an Ausländer - Rechtsgeschichtliche Aspekte und aktuelle Fragen T1 - Real Property Transfers Under German and Russian Law, with Particular Emphasis on Transfers to Foreigners: Legal-Historical Aspects and Current Issues. N2 - 2. Geschichtliche Grundlagen der Modernisierung des Bodenrechts in Deutschland und Russland Die vorliegende Arbeit behandelt die Entwicklung des Grundeigentumsbegriffs in Deutschland und Russland. Was die Entwicklung in Deutschland betrifft, wurden folgende Schwerpunkte näher betrachtet: die Entstehung von Eigentum an Grund und Boden, die allmähliche Entwicklung des Familienbesitzes an Grund und Boden hin zu Privateigentum, der geteilte Eigentumsbegriff im Mittelalter sowie das unbeschränkte Grundeigentum des 19. Jh. Ferner wird die Entwicklung der Eigentumsdefinition in der Rechtswissenschaft im Zeitraum vom Mittelalter bis heute untersucht. Bei der Entwicklung des Grundeigentumsbegriffs in Russland liegt das Hauptaugenmerk auf der Entstehung des Grundeigentums, der Enteignung des Privatgrundeigentums durch den Zaren und die allmähliche Befreiung des Privateigentums von den Fesseln der Staatsgewalt. Danach wurden die frühesten Verfügungsgeschäfte über Grundstücke in Russland und Deutschland untersucht und miteinander verglichen. Dabei ist festzustellen, dass die Idee der Verfügungsmacht über Grundstücke sowohl in Deutschland im 12. Jh. als in Russland im 14. Jh. von Seiten der Kirche kam: sie sprach dem Erblasser ein Vermögensteil aus dem Familienbesitz als Seelegeräte zur freien Veräußerung zu. Anließend wurde der Eigentumserwerb an Grundstücken nach dem Allgemeinen Landrecht von 1794 (ALR), dem Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 (CMBC) und dem russischen Svod Zakonov von 1832 (SZ) untersucht. 2. Entwicklung der Grundstückserwerbsfähigkeit der Ausländer in Deutschland und Russland Diese Ausarbeitung begann mit der Entwicklung der Grunderwerbsfähigkeit von Ausländern in Deutschland. Am Anfang der zivilisatorischen Entwicklung betrachtete sich jedes Volk als einzige Rechts- und Personengemeinschaft, weshalb rechtlose Fremde der absoluten Willkür derselben ausgesetzt waren. Eine Ausnahme stellten solche Ausländer dar, die dem Schutz des Königs oder eines Volksgenossen unterfielen. In dieser Periode entwickelten sich Rechte an Ausländer, wie Strand- und Wildfangrechte. Die Rechtslage ausländischer Christen verbesserte sich in der Zeit des Fränkischen Reichs. Der Zerfall des fränkischen Reiches führte zur Verfeindung kleinerer Herrschaften und zur rückläufigen Entwicklung der Rechtsfähigkeit von Ausländern. Reichsangehörige eines anderen Territorien wurden damals genauso behandelt wie Nichtsreichsangehörige. Fremde durften zwar Grundstücke auf fremden Territorien erwerben, sollten aber entweder den Bürgereid leisten oder sich verpflichten, in dinglichen Rechtsverhältnissen vor ländlichen Gerichten aufzutreten. Beim Kauf war von ihnen immer das Vorkaufsrecht Einheimischer zu beachten. Die Bildung des deutschen Bundes im Jahre 1815 begründete für die Angehörigen der deutschen Bundesstaaten die Gleichstellung hinsichtlich der wesentlichen Privatrechte. Art. 18 Abs. a der Deutschen Bundesakten sicherte den Untertanen der deutschen Bundesstaaten den Grundeigentumserwerb innerhalb des Bundes zu. Nach dem Zerfall des Deutschen Bundes hat Art. 3 Reichverfassung die Reichsbürgerrechte für alle Deutsche anerkannt. Ferner habe ich die preußische und bayerische Gesetzgebung und Rechtsprechung im 19. Jh. untersucht. Bezüglich der Grundstücksveräußerung an Ausländer in Russland wurden zunächst Erwerbsbeschränkungen für Ausländer im Russischen Reich im 19 Jh. untersucht. Im Allgemeinen hatten Ausländer die gleichen Möglichkeiten Immobilien zu erwerben wie Inländer. Die Veräußerungs- und Erwerbsbeschränkungen beruhten zunächst auf ständischen und betrafen auch Einheimische. Die weiteren Erwerbsbeschränkungen beruhten auf politischen Gründen und galten nur für Ausländer. Sie durften keine Grundstücke in den Grenzgebieten des Russischen Reichs erwerben. Weitere Erwerbsbeschränkungen betrafen Polen und Juden. Nach der Untersuchung des geltenden Rechts im Hinblick auf die Grundstückserwerbsfähigkeit der Ausländer ist festzustellen, dass Ausländer nahezu gleichwertigen Zugang wie Inländer zu Grundeigentum in Russland haben. 3. Grundstücksveräußerung nach geltendem deutschem und russischem Rechts Es wurden zwei Rechtssysteme mit unterschiedlichen Prinzipien hinsichtlich der Grundstücksveräußerung – deutsches Abstraktionsprinzip und russisches Traditionsprinzip – miteinander verglichen. Während das Eigentum in Deutschland mit der dinglichen Einigung und Eintragung im Grundbuch auf den Erwerber übergeht, ist in Russland dafür der wirksame Kaufvertrag und die Registrierung des Eigentumsübergangs im staatlichen Register erforderlich. KW - Deutschland KW - Grundstücksübertragung KW - Recht KW - Geschichte KW - Russland KW - Grundstücksübertragung KW - Rechtsvergleich KW - Grundstücksveräußerung KW - deutsches russisches Recht KW - Ausländer KW - Real KW - Property KW - Transfers KW - Foreigners Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-20693 ER - TY - THES A1 - Walter, Michaela T1 - Die steuerliche Behandlung der Gewährung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Sachverhalten : dargestellt anhand der Länder Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien T1 - The fiscal treatment of stock options granted to employees at cross-border cases represented in respect of the countries Germany, Switzerland, Austria and Belgium N2 - Nicht handelbare reale Aktienoptionen sind ein beliebtes Instrument, um die variable Vergütung von Mitarbeitern mit dem Unternehmenswert zu verbinden. Für die Unternehmensseite existieren unterschiedliche Auffassungen, wie die Verpflichtung aus der Option zu bilanzieren ist. Der individuelle Wert dieser Vergütungskomponente für den begünstigten Mitarbeiter ist unter anderem auch von der Besteuerung abhängig. Da Aktienoptionspläne eine längere Laufzeit aufweisen, stellt sich die Frage nach dem zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und damit verbunden nach der Bewertung des Vorteils. Die Vergütung von Mitarbeitern mit Aktienoptionen ist den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zuzurechnen. Es gilt das Zuflussprinzip. Nach der allgemeinen Diskussion über den zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und Bewertung der Option werden in der Arbeit zunächst die unterschiedlichen Rechtslagen zur Besteuerung von Aktienoptionen beim Begünstigten in den betrachteten Ländern (Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien) dargestellt. Die Besteuerung in der Schweiz, Österreich und Belgien erweist sich im Fall der tatsächlichen Optionsausübung grundsätzlich vergleichsweise günstiger als in Deutschland. Die differierenden steuerlichen Regelungen sind insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten problematisch. Hauptsächlich durch abweichende Besteuerungszeitpunkte in den betrachteten Ländern ergeben sich bei Wechsel von Tätigkeits- und Wohnort, aber auch bei Grenzgängern sowohl Fälle der Doppelbesteuerung als auch der Nichtbesteuerung der Vergütung. Es werden jeweils konkrete grenzüberschreitende Sachverhalte anhand des spezifischen Doppelbesteuerungsabkommens der beteiligten Staaten beurteilt. Risiken der Doppelbesteuerung werden herausgearbeitet und Gestaltungsempfehlungen zur Vermeidung gegeben. Im Hinblick auf die meist günstigere Besteuerung in der Schweiz, in Österreich und in Belgien kann generell für die Besteuerung von Aktienoptionen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Empfehlung abgeleitet werden, dass eine Tätigkeitsverlagerung in diese Staaten grundsätzlich sinnvoll ist. Selbst zwischen europäischen Staaten, die vielfältig miteinander verbunden sind, kann häufig aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme keine allgemeingültige Lösung gefunden werden, um eine zutreffende gerechte Besteuerung von Aktienoptionen beim Begünstigten in grenzüberschreitenden Fällen sicherzustellen. Eine Doppel- bzw. Minderbesteuerung ist mit den vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten meist nicht zu beseitigen. N2 - Not tradable real stock options are often granted to employees to connect their remuneration with the value of the company. In the balance sheets of the companies exist different opinions about the accounting treatment. The value of the stock options to the employee is also dependent on the fiscal treatment. Main problems in the diffenrent countries are the correct date of taxation and the value of the option. These topics are discussed in general and especially for the countries Germany, Switzerland, Austria and Belgium. Because of the different fiscal treatment in these countries it is possible that there are cases of double or non-taxation if the employee changes the place of work or living. Individual cross-border cases are represented with the specific double taxation agreements of the involved countries. Even between european states it is not possible to find a generally accepted solution to guarantee a correct and just taxation of stock options granted to emloyees with cross border circumstances. KW - Deutschland KW - Aktienoption KW - Steuerrecht KW - Österreich KW - Schweiz KW - Belgien KW - Rechtsvergleich KW - Aktienoption KW - Arbeitnehmer KW - Steuer KW - International KW - Bilanzierung KW - stock options KW - employee KW - taxation Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-19289 ER - TY - THES A1 - Maier, Nina T1 - Die Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung im internationalen Vergleich T1 - A comparison of international Thin Capitalization Rules N2 - Die Gesellschafter-Fremdfinanzierung wird sowohl in Deutschland also auch europaweit sowie international zunehmend restriktiv geregelt mit der Folge, dass die steuerlichen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (Thin Capitalization Rules) die Finanzierungsentscheidung multinationaler Konzerne in immer stärkerem Maße beeinflussen. Dabei belegt die internationale Diskussion zu den Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (Thin Capitalization Rules), dass weltweit Regelungsbedarf gesehen wird. Steigenden Einfluss auf das Steuerrecht der Mitgliedstaaten gewinnt dabei insbesondere die Rechtsprechung des EuGH. So war nicht zuletzt die Rechtsprechung in der Rechtssache Lankhorst-Hohorst, deren Befassungsgegenstand auf die unterschiedliche Behandlung einer Tochtergesellschaft je nach Sitz der Muttergesellschaft abzielt, entscheidend für die Neukonzeption der Regelungen in Deutschland und verschiedenen anderen Mitgliedstaaten. Diese Regelungen stoßen jedoch weiterhin sowohl in Deutschland als auch international auf scharfe Kritik. Neben europarechtlichen Grundsätzen setzt die Kritik an allgemeinen Grundsätzen des deutschen Steuerrechts und an abkommensrechtlichen Grundsätzen an. Ziel der vorliegenden Dissertation ist es, die verschiedenen internationalen Regelungen zur Problematik der Gesellschafter-Fremdfinanzierung typisierend zu erfassen und nach den relevanten Grundsätzen zu würdigen. In Anbetracht der restriktiven Rechtsprechung des EuGH wird das Hauptaugenmerk auf europarechtliche Tatbestandsvoraussetzungen gerichtet, jedoch finden auch die Vorgaben des deutschen Steuerrechts sowie des Abkommensrechts Beachtung. Den Abschluss findet die Untersuchung in einer Darstellung und Würdigung verschiedener Reformüberlegungen zur Ausgestaltung der Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung und der Ausarbeitung eines Lösungsvorschlags, der weitgehend die verschiedenen Ebenen der Kritik anspricht und mit dem Regelungszweck vereint. Dieser Lösungsvorschlag wird abschließend auf den Prüfstein der verschiedenen steuerlichen, europarechtlichen und abkommensrechtlichen Grundsätze gestellt. N2 - Germany aswell as many other countries introduced Thin Capitalization Rules in order to prevent increasing shareholder debt financing. However, these Rules are frequently criticized. Following a ruling rendered by the European Court of Justice on December 2002, many countries had to provide for a new concept for Shareholder debt financing. However, International Thin Capitalization Rules still are in conflict with European law, treaty law and national law. The author analysed the present Thin Capitalization Rules in Europe and the USA and provided a solution. KW - Gesellschafterfremdfinanzierung KW - Steuerrecht KW - Rechtsvergleich KW - Gesellschafter-Fremdfinanzierung KW - Thin Capitalization KW - Eigenkapital KW - Fremdkapital KW - Unterkapitalisierung KW - Thin Capitalization Rules KW - Equity Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-19161 ER - TY - THES A1 - Choi, Seung Pil T1 - Die Unabhängigkeit einer Asiatischen Zentralbank : die Praxis der Europäischen Zentralbank als Gestaltungsmöglichkeit des Rechts einer Asiatischen Zentralbank T1 - The Independence of an Asian Central Bank N2 - 1. Der Anlaß der Arbeit und ihr Aufbau ( 1 ) Die Erfahrungen der asiatischen Staaten aus der Währungskrise von 1997 : Die Entwicklung und der Ablauf der Währungskrise in Asien führten bei den betroffenen Zentralbanken und Regierungen zu der Erkenntnis, daß sie wegen der engen Verflechtung der internationalen Zahlungsverkehrssysteme allein nicht mehr in der Lage waren, spekulative Geldbewegungen rasch und wirksam zu bekämpfen. Diese Einsicht förderte das Interesse an einer intensiveren Zusammenarbeit der Zentralbanken in Asien. Die Überlegungen reichten bis zur Gründung einer Währungsunion. ( 2 ) Der Ausgangspunkt und das Ziel der Erörterungen : Die Arbeit gibt zunächst einen Überblick über den derzeitigen Stand der Diskussionen ( Ziff. II 1 ) und legt dar, welche Gründe dafür sprechen, diese Überlegungen voranzutreiben ( Ziff. II 2 ). Sie zeigt anschließend, welche Statusrechte und Befugnisse erstrebenswert wären, um die Handlungsfähigkeit einer gemeinsamen Asiatischen Zentralbank sicherzustellen. Besonderen Wert legt sie dabei auf die rechtliche und politische Unabhängigkeit der Zentralbank und deutet die Schwierigkeiten an, die bei den gegebenen politischen und kulturellen Verhältnissen in Ostasien zu erwarten wären. Der Verfasser bemüht sich, die Richtigkeit seiner Thesen am Beispiel der Entwicklungsgeschichte des Europäischen Systems der Zentralbanken ( ESZB ) und seiner handelnden Organe, insbesondere der Europäischen Zentralbank ( EZB ), aufzuzeigen ( Ziff. III ). Den Schwerpunkt bilden grundlegende Ausführungen über die Voraussetzungen, den Umfang und die Sicherung der Unabhängigkeit einer Zentralbank ( Ziff. IV ). Anschließend wendet sich die Arbeit der bisherigen geschichtlich bedingten Entwicklung des Zentralbankrechts in Korea, Japan und der Volksrepublik China ( VR China ) zu ( Ziff. V 1 (1) bis (3) ). Abschließend vergleicht sie die bestehenden rechtlichen und politischen Ordnungen in den einzelnen Ländern mit den rechtlichen Anforderungen, die an eine gemeinsame Asiatische Zentralbank zu stellen wären ( Ziff. V 2 ). 2. Die Europäische Zentralbank ( 1 ) Die Geschichte der EZB : Die Arbeit gibt eine Übersicht über die Entwicklungsgeschichte des ESZB und der EZB, ihre Gründung, ihre Organisationsformen, ihre Aufgaben und Befugnisse sowie die Instrumente, die sie benötigt, um die von ihr beschlossene unabhängige Geldpolitik zu verfolgen. ( 2 ) Die Unabhängigkeit der EZB als Voraussetzung einer unabhängigen Geldpolitik : Die Währungsgeschichte verschiedener Staaten bietet zahlreiche Anhaltspunkte für die Vermutung, daß zwischen dem Grad der Unabhängigkeit einer Notenbank und der Rate der jährlichen Geldentwertung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. ( 3 ) Die Elemente der Unabhängigkeit : Die Unabhängigkeit einer Notenbank wirkt sich nahezu auf allen Handlungsfeldern aus, die ihr zugewiesen sind. Die funktionelle Unabhängigkeit ist der umfassende Begriff für die unbeeinflußte Entscheidungs- und Handlungsfreiheit bei allen gesetzlichen Aufgaben. Die finanzielle Unabhängigkeit durch ein eigenes Budgetrecht sichert sie materiell ab. Die funktionelle Unabhängigkeit setzt eine Reihe von Absicherungen voraus, deren Kern die gerichtliche geschützte persönliche Unabhängigkeit ihrer Entscheidungsorgane bildet. Eine umfassende Rechenschaftspflicht bildet das Gegengewicht zur Unabhängigkeit der EZB und sichert deren demokratische Legitimation. 3. Die asiatischen Zentralbanken ( 1 ) Der derzeitige Rechtsstatus der Zentralbanken in Korea, Japan und der VR China : Die Rechtsverhältnisse der einzelnen Zentralbanken sind das Ergebnis ihrer geschichtlichen Entwicklung. Gemeinsam unterliegen die Zentralbanken einem verhältnismäßig großen Einfluß der jeweiligen Regierung nicht nur auf die Wechselkurspolitik, sondern auch auf die Geldpolitik. Die Unabhängigkeit der Entscheidungsorgane sichert das japanische Zentralbankgesetz. In Korea bleiben diese Regelungen tatsächlich und rechtlich lückenhaft, während sie in der VR China nahezu völlig fehlen. ( 2 ) Die Voraussetzungen für ein unabhängiges System Asiatischer Zentralbanken : Die unterschiedlichen rechtlichen und politischen Verhältnisse in den einzelnen Staaten lassen es unentbehrlich erscheinen, das Asiatische System der Zentralbanken und die geschäftsführende Asiatische Zentralbank vor politischen Einflußnahmen wirksam zu schützen. Zusätzliche Zuständigkeiten der AZB über den Bereich der Geldpolitik hinaus wären dagegen von geringerer Bedeutung. 4. Schlußbetrachtung : Die entscheidende Voraussetzung für eine Währungsunion wäre ein Klima des politischen Vertrauens zwischen den beteiligten Staaten verbunden mit internationalen Sicherungen gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher, politischer und militärischer Machtmittel. Auf dieser Grundlage könnten einzelne punktuelle Schritte der Annäherung gewagt werden, die letzten Endes in eine Währungsunion mit den entsprechenden Organisationsformen münden könnten. N2 - The dissertation consists of four sections in a broad sense. It begins with the considerations of Discussion for an independent Asian Central Bank(ACB). Subsequently it introduces the development of the monetary union in Europe including the system of its central banks. Moreover, it accentuates the independent character of the European System of Central Banks(ESCB), which could be regarded as a criterion in comparing the present systems of central banks among China, Japan and Korea vis-à-vis. Finally in this comparing study, the way to legislation in order to create the Asian System of Central Banks(ASCB) will be discussed. KW - Asien KW - Europäische Zentralbank KW - Notenbank KW - Unabhängigkeit KW - Rechtsvergleich KW - Unabhängigkeit KW - Zentralbank KW - Europäische Zentralbank KW - Asiatische Zentralbank KW - Asiatische Währungsunion KW - Independence KW - Central bank KW - European Central Bank KW - Asian Central Bank KW - Asian monetary union Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-16288 ER -