TY - THES A1 - Stier, Matthias T1 - Der Einfluss des EuGH auf die ökonomische Effizienz der ertragsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Investitionen T1 - On the impact of the European Court of Justice on economic efficiency of profit taxation on cross border investments N2 - Vorliegende Abhandlung widmet sich der Einflussnahme, welche der Europäische Gerichtshof durch Auslegung des primären und sekundären Unionsrechts auf die Effizienz der ertragsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Investitionen am Binnenmarkt nimmt. In ihrer Ausgangslage steht der Zielkonflikt zwischen den Mitgliedstaaten und dem Gerichtshof als konstituierende Institutionen der europäischen Steuersysteme. Während sich die Mitgliedstaaten bei der Errichtung ihrer Steuersysteme jedoch zumeist positiv definierter Prinzipien bedienen, basiert die Rechtsprechung des Gerichtshofs in weiten Teilen auf den prohibitiv formulierten Grundverkehrsfreiheiten. In Abwesenheit einer sekundärrechtlichen Harmonisierungslösung forcierte der Gerichtshof in den vergangenen Jahren zunehmend den Integrationsprozess im direkten Steuerrecht. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit fühlten sich die Mitgliedstaaten hierdurch zunehmend in ihren Souveränitätsrechten verletzt. Die vorliegende Arbeit gibt eine Antwort auf die Fragestellung, ob und inwiefern eine unionsrechtskonforme und gleichzeitig aber ökonomisch-systematische Ausgestaltung der europäischen Steuerrechtsordnungen nach 30 Jahren Rechtsprechung durch den EuGH noch möglich ist. Die Abhandlung bedient sich hierzu der ökonomischen Konzepte kapitalexport- und kapitalimportneutraler Besteuerung. Aus diesen werden Grundbedingungen abgeleitet, unter denen eine Steigerung ökonomischer Effizienz eines nach den allgemeinen Grundsätzen der OECD ausgestalteten, grenzüberschreitenden Steuersystems durch den Gerichtshof möglich ist. Gleichzeitig werden auch notwendige Grenzen einer solchen Einflussnahme zur Gewährleistung der grundlegenden Besteuerungsprinzipien aufgezeigt. Mittels strukturierter Analyse der nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung kategorisierten Urteile, werden die effizienzsteigernden und systemwidrigen Elemente der Rechtsprechung identifiziert. Die Arbeit schließt mit der Vorstellung möglicher Anpassungen, durch welche der Europäische Gerichtshof die gewichtigsten ökonomischen Konflikte auflösen könnte, ohne hierbei übermäßige Einbußen der Wirkungskraft der Grundverkehrsfreiheiten befürchten zu müssen. N2 - Über 30 Jahre Rechtsprechung durch den EuGH haben die Systeme der Besteuerung am Binnenmarkt nachhaltig geprägt. Während sich die Mitgliedstaaten bei der Errichtung ihrer Steuersysteme jedoch zumeist positiv definierter Prinzipien bedienen, basiert die Rechtsprechung des Gerichtshofs in weiten Teilen auf den prohibitiv formulierten Grundverkehrsfreiheiten. In Abwesenheit einer sekundärrechtlichen Harmonisierungslösung forcierte der Gerichtshof in den vergangenen Jahren zunehmend den Integrationsprozess im direkten Steuerrecht. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit fühlten sich die Mitgliedstaaten hierdurch zunehmend in ihren Souveränitätsrechten verletzt. Vorliegende Abhandlung gibt eine Antwort auf die Fragestellung, ob und wie eine unionsrechtskonforme und gleichzeitig ökonomisch-systematische Ausgestaltung der europäischen Steuerrechtsordnungen durch den EuGH noch möglich ist. N2 - More than 30 years of jurisprudence by the ECJ had major impact on the systems of direct taxation within the single market. Yet, while the EU member states rely on mostly positively defined principles to constitute their tax codes, the jurisprudence of the ECJ is widely based on the prohibitive formulated freedoms of movement. In absence of solutions in the course of harmonization, it was the ECJ who enforced the process of integrating the systems of direct taxation within the single market during the past years. Since then, especially in the more recent past, the member states have felt increasingly aggrieved in their sovereign rights. This work gives answer to the question whether and how there could still be a solution for the ECJ to allow the member states to implement regimes of direct taxation that are economically systematic as well as conform to EU law. T3 - Studien zu Rechnungslegung, Steuerlehre und Controlling - 2 KW - Europäische Union. Gerichtshof KW - Rechtsprechung KW - Unternehmen KW - Auslandsgeschäft KW - Internationales Steuerrecht KW - EuGH KW - Entscheidungsneutralität KW - Europäisches Steuerrecht KW - Urteilsanalyse KW - Kapitalexportneutralität KW - Binnenmarkt KW - Kapitalimport KW - Kapitalexport KW - Steuerneutralität KW - Gerichtsentscheidung KW - Betriebswirtschaftliche Steuerlehre KW - Doppelbesteuerung KW - Effizienz Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-192515 SN - 978-3-95826-132-7 SN - 978-3-95826-133-4 N1 - Parallel erschienen als Druckausgabe in Würzburg University Press, 978-3-95826-132-7, 29,80 Euro. PB - Würzburg University Press CY - Würzburg ET - 1. Auflage ER - TY - GEN A1 - Schneider, Ann-Kathrin T1 - Vergaberechtliche Mindestlohnvorgaben im Spiegel der EuGH-Judikatur N2 - Fast alle Bundesländer verlangen im Vorfeld der Vergabe eines öffentlichen Auftrags, dass sich der Auftragnehmer schriftlich dazu verpflichtet, einen bestimmten Mindestlohn zu zahlen. Grund für die Einführung solcher Tariftreue- und Mindestlohngesetze der Länder war die EU Osterweiterung aus dem Jahre 2004 und die damit verbundene Vergrößerung des Lohngefälles. Arbeitnehmer können im EU-Ausland oftmals zu günstigeren Konditionen beschäftigt werden als ihre deutsche Konkurrenz. Die eingeführten Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben sollen verhindern, dass das sog. „Lohndumping“ zum Abbau sozialer Standards führt. Tritt hierbei jedoch auch der Effekt ein, dass die heimische Wirtschaft durch diese Vorgaben spezifisch bevorzugt wird, weil die deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in anderen Mitgliedsstaaten unberücksichtigt bleiben, ist die Vereinbarkeit mit Unionsrecht stark umstritten. Immer häufiger hat sich daher auch der EuGH in den letzten Jahren mit der Vereinbarkeit vergaberechtlicher Mindestlöhne in Deutschland mit dem Primär- und Sekundärrecht der EU auseinandergesetzt. Den Ausgangspunkt der unionsrechtlichen Bewertung entsprechender Pflichten bildet die Rüffert-Judikatur aus dem Jahr 2008. Anschließend folgt 2014 das Bundesdruckerei-Urteil und im darauffolgenden Jahr die Rechtssache RegioPost. Die vorliegende Arbeit beantwortet insbesondere die Frage, ob und inwieweit der vergabespezifische Mindestlohn – auch neben dem neu eingeführten bundeseinheitlichen Mindestlohn – noch eine Zukunft hat. Zwar grenzt der EuGH in seinen Entscheidungen den Spielraum der Länder zum Erlass vergaberechtlicher Mindestlöhne weit ein, jedoch bieten vergaberechtliche Mindestlohnvorgaben auch nach Einführung des bundeseinheitlichen Mindestlohns ein wichtiges Instrument zur umfassenden Verwirklichung des Arbeitnehmerschutzes. Unzulässig sind bloße Tariftreueklauseln, denn hier steht allein der Schutz der heimischen Wirtschaft im Vordergrund. Zulässig ist hingegen ein vergabespezifischer Mindestlohn, bei dem soziale Belange vorrangig sind. Die Mindestlohngesetze müssen also insbesondere allgemeinverbindlich sein und die am Ort der Leistungsausführung vorliegenden Lebensstandards berücksichtigen. T3 - Würzburger Online-Schriften zum Europarecht - 7 KW - Vergaberecht KW - Mindestlohn KW - Dienstleistungsfreiheit KW - Entsenderichtlinie KW - Vergabekoordinierungsrichtlinie KW - Europarecht KW - Vergaberecht KW - Mindestlohn KW - EuGH KW - Dienstleistungsfreiheit KW - Entsenderichtlinie KW - Vergabekoordinierungsrichtlinie Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-156262 ER -