TY - GEN A1 - Steinker, Johannes M. T1 - Abschied von der normierenden (Energie-)Regulierung in Deutschland - Verdikt der Unionsrechtswidrigkeit und Modelle einer Fortentwicklung N2 - Am 2. September 2021 entschied der Europäische Gerichtshof (Rs. C-718/18), dass die in Deutschland praktizierte normierende Energieregulierung gegen das Unionsrecht verstößt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Entscheidung des EuGH und dessen Folgen für die Energieregulierung in Deutschland zu beleuchten sowie Reaktions- und Handlungsmöglichkeiten für den deutschen Energiegesetzgeber aufzuzeigen. Dazu wird nach einer Einleitung und Begriffsbestimmung das Verdikt der Unionsrechtswidrigkeit näher erläutert. So werden zunächst der unionsrechtliche Regelungsrahmen und die Argumente der Parteien im Vertragsverletzungsverfahren dargestellt, bevor der Diskussionsstand in Literatur und Rechtsprechung präsentiert wird. Hieran schließt eine Darstellung der zentralen Aussagen des EuGH an, die sodann einer kritischen Würdigung sowie Interpretation unterzogen werden. Im zweiten Hauptteil werden die Konsequenzen der EuGH-Entscheidung für das deutsche Energierecht de lege lata und Optionen für eine Strukturreform de lege ferenda diskutiert. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse. T3 - Würzburger Online-Schriften zum Europarecht - 12 KW - Europarecht KW - Regulierung KW - Energierecht KW - Normierende Energieregulierung KW - Kontrollvorbehalte-Judikatur KW - Unmittelbare Richtlinienwirkung Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-290719 SN - 2199-790X ER - TY - RPRT A1 - Mohamad-Klotzbach, Christoph T1 - Zum Zusammenhang von Staatlichkeit und lokalen Selbstregelungen: Einige theoretische Überlegungen T1 - On the Relationship between Statehood and Local Self-Governance: Some Theoretical Considerations N2 - Dieses Working Paper widmet sich dem Zusammenhang von Staatlichkeit und lokalen Selbstregelungen. Mittels eines deduktiven Zugangs werden verschiedene theoretische Szenarien dieses Zusammenhangs durchgespielt. Hierbei handelt es sich neben den generellen Zusammenhängen der beiden Regelungsformen um den Umfang der Regelungen, die Beziehungsformen zwischen den Regelungsvarianten, den Voraussetzungen zur Implementierung von Regelungen sowie der Verknüpfung der Regelungsformen mit dem Konzept der Staatlichkeit. Die Studie erweitert das Forschungsfeld um drei wesentliche Erkenntnisse: Erstens, dass es neben dem postulierten negativen Zusammenhang von staatlichen Regulierungen und lokalen Selbstregelungen noch weitere hypothetisch anzunehmende Zusammenhänge geben kann. Zweitens, dass neben staatlicher Regulierung und lokalen Selbstregelungen auch regelungsfreie Regelungsbedarfe existieren und stärker in den Blick genommen werden sollten. Drittens, dass der Grad der Staatlichkeit unabhängig vom Ausmaß staatlicher Regulierung betrachtet werden sollte. N2 - This working paper is devoted to the relationship between statehood and local self-governance. By means of a deductive approach, various theoretical scenarios of this connection are taken into account. In addition to the general correlations between the two forms of regulation, this involves the scope of the regulations, the forms of relationship between the variants of regulation, the preconditions for the implementation of regulations and the linking of the forms of regulation with the concept of statehood. The study extends the field of research by three essential findings: First, that in addition to the postulated negative correlation between state regulation and local self-governance, there may be other hypothetically assumed relationships. Second, that in addition to state regulation and local self-governance, greater attention should be given to yet non-regulated problems in a society. Third, that the degree of statehood should be considered independently of the extent of state regulation. T3 - LoSAM Working Papers - 3 KW - Begrenzte Staatlichkeit KW - Regulierung KW - Vergleichende politische Wissenschaft KW - Staatlichkeit KW - lokale Selbstregelungen KW - Regelungsbeziehungen Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-219514 SN - 2698-2684 ER - TY - THES A1 - Beschorner, Patrick Frank Ernst T1 - Risikoklassifikation und Wettbewerb auf Versicherungsmärkten T1 - Risk Classification and Competition on Insurance Markets N2 - Mit der Schaffung des europäischen Versicherungsbinnenmarktes wurde 1994 auch der deutsche Versicherungsmarkt liberalisiert. Damit stehen seither den Unternehmen auf diesen Märkten mit der Produktgestaltung, der Prämienkalkulation und der Risikoklassifikation neue Wettbewerbsinstrumente zur Verfügung. Zusätzlich ist der Markteintritt nationaler Unternehmen in andere europäische Märkte erleichtert worden. Die Nutzung der neuen Instrumente im Rahmen von Unternehmensstrategien vor dem Hintergrund eingeschränkter Information und geringer Erfahrung der Marktteilnehmer sowie die Möglichkeiten wohlfahrtssteigernder Markteingriffe sind Inhalt der vorliegenden Untersuchung. Es zeigt sich, daß Informationsbeschränkungen und Marktmacht immanent sind. Die sich daraus ergebenden Marktunvollkommenheiten lassen sich durch einen eingeschränkt informierten Regulierer oder Staat nicht vollständig beheben. Dafür sind Eingriffe möglich, welche die negativen Effekte abzumildern vermögen und dabei einem sehr geringem Informationserfordernis unterliegen. Relevante Informationen beziehen sich in erster Linie auf die Schadenscharakteristika von Versicherungsnehmern. Ein einzelnes Unternehmen profitiert von einem Informationsvorsprung gegenüber seinen Konkurrenten, wenn es diesen für verstärkte Risikoklassifikation einsetzen kann. Aus sozialer Sicht ist es aber sinnvoller, wenn existierende Informationen allen Unternehmen zur Verfügung stehen, so daß eine einheitliche Risikoklassifikation möglich wird. Die hierfür erforderlichen Informationen können nur Beobachtung der Kunden gewonnen werden. Dann hat ein Unternehmen einen Informationsvorsprung gegenüber seinen Konkurrenten in Bezug auf die Charakteristika seiner Kunden. Dieses Effekte begründen, warum Informationsbeschränkungen und Marktmacht auf einem Versicherungsmarkt immanent sind. Versicherungsnehmer, die sich gegen ein Schadensrisiko absichern, stehen Versicherungsschutz und Prävention als substitutive Instrumente zur Verfügung. Die geeignete Wahl der Versicherungsprämie kann effiziente Prävention seitens der Versicherungsnehmer bewirken. Wenn wegen der Informationsbeschränkung verschiedene Risikoklassen nicht identifiziert werden können, kann nur eine einheitliche Prämie für alle Klassen erhoben werden. Dann kann effiziente Prävention nicht bei allen Risikoklassen vorliegen. Ein Eingriff, der diese negativen Wohlfahrtseffekte abmildern kann, besteht in der Vorgabe einer fixen Versicherungsdeckung, so daß die Anreize der verschiedenen Risikoklassen in die richtige Richtung gelenkt werden. Die Marktmacht eines Unternehmens ermöglicht ihm, risikoklassenspezifische Prämien über der fairen Prämie zu wählen. Ein Unternehmen hat stets den Anreiz zu Prämiendifferenzierung, da es ihm einen höheren Gewinn zu erzielen erlaubt. Dagegen ergibt eine Wohlfahrtsuntersuchung, daß eine einheitliche Prämie sozial wünschenswert ist. Ein Verbot der Prämiendifferenzierung ist ein einfaches Mittel, für welches bei einem staatlichen Eingriff nur sehr geringen Informationsanforderungen bestehen. Es zeigt sich, daß die negativen Auswirkungen der Marktmacht dadurch abzumildern sind, indem die Marktmacht eingeschränkt wird, und zwar indem dem Unternehmen nicht die Nutzung aller Wettbewerbsinstrumente gestattet wird. N2 - Along with the creation of the European single insurance market in 1994 the German insurance market was liberalized. Since then, the firms are free in their product design, their premium calculation, and their risk classification. Furthermore, market entry within European markets is facilitated. Firm strategies in applying the new instruments and also market interventions aiming at welfare improvements are subject matters of the present investigation. Both are analyzed for an environment with information constraints and sparse experience of the market participants. One result is that information constraints and market power are immanent. The resulting market imperfections cannot be eliminated completely by a regulatory or state authority which also suffers some information constraints. However, there exist some interventions which require a very low amount of information and which can mitigate the negative effects of the market imperfections. In general, relevant information refers to the loss characteristics of consumers. A single firm benefits from an informational advantage compared to its competitor when it intensifies its risk classification activities. From the social perspective, it would be more efficient when existing information is available to all firms on the market to arrange a uniform risk classification. The necessary information can be generated from observing the loss statistics of the customers. Then a firm gains an informational advantage compared to its competitors on the loss characteristics of its customers. These effects explain why informational constraints and market power are immanent on insurance markets. Insurance coverage and loss prevention are two substitute instruments which can be utilized by consumers facing a potential loss. The appropriate insurance premium will induce an efficient use of prevention by the customers. Information constraints may inhibit the identification of distinct risk classes. Then only a uniform premium for different risk classes will be possible and loss prevention cannot be efficient for all risk classes anymore. An intervention which will reduce the resulting welfare loss may consist in a fixed insurance coverage which has to be purchased by all risk classes. Then all risk classes have an incentive to correct the prevention activities towards the efficient level. Market power allows a firm to apply price discrimination. In the context of insurance markets this means that a firm prefers to ask a specific premium from each risk class. Conversely, a welfare analysis shows that a uniform premium may be socially preferable. Imposing a uniform premium is a simple measure with very low informational requirements. Such an intervention may reduce the welfare loss from price discrimination. This shows that the negative effects resulting from market power may be alleviated by restricting the instruments which can be applied by the firm which has market power. KW - Deutschland KW - Kraftfahrtversicherung KW - Versicherungsmarkt KW - Deregulierung KW - Versicherungsmarkt KW - Regulierung KW - Wettbewerb KW - Versicherungsaufsicht KW - Insurance KW - Regulation KW - Competition KW - Insurance Regulation Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-10122 ER -