TY - THES A1 - Fochmann, Martin T1 - Der Einfluss von Steuern auf Investitions- und Arbeitsangebotsentscheidungen - Experimentelle Analysen zur Wahrnehmung der Steuerbelastung T1 - The Influence of Taxes on Investment and Labor Supply Decisions - Experimental Analyses of Tax Perception N2 - Eine Vielzahl von Ökonomen untersucht mit Hilfe verschiedener theoretischer Modelle, inwiefern Steuern Einfluss auf wirtschaftliche Entscheidungen haben. Eine grundlegende Annahme in diesen Modellen ist dabei die Abwesenheit von Fehlwahrnehmungen. Ziel dieser Arbeit ist es, systematische Fehlwahrnehmungen hinsichtlich steuerlicher Einflussgrößen aufzuspüren, die zu einer Verletzung dieser Annahme führen. Nach einem ausführlichen Literaturüberblick, in dem insbesondere experimentelle Beiträge betrachtet werden, die den Einfluss von Steuern auf ökonomische Entscheidungen untersuchen, wird im ersten Teil dieser Arbeit mit Hilfe von zwei Laborexperimenten analysiert, ob Individuen Investitionsentscheidungen unter der Berücksichtigung von Steuern treffen. Und wenn ja, ob die steuerlichen Einflussgrößen so wahrgenommen werden, wie sie tatsächlich wirken. Der zweite Teil dieser Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob und in welchem Ausmaß Steuern bei Arbeitsangebotsentscheidungen berücksichtigt werden. Hierzu werden ebenfalls zwei Laborexperimente durchgeführt, in denen jeweils der Einfluss einer Einkommensbesteuerung und deren Wahrnehmung auf die Arbeit-Freizeit-Entscheidungen untersucht wird. Im ersten Experiment des ersten Teils bestand die Aufgabe der Teilnehmer darin, in mehreren Entscheidungssituationen binäre Investitionsentscheidungen zu treffen, wobei in verschiedenen Treatments die steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten variiert wurde. Im Ergebnis zeigt sich zwar, dass die Individuen bei ihren Investitionsentscheidungen Steuern berücksichtigen, doch unterliegen sie einer Art von Illusion hinsichtlich der Wirkungsweise des steuerlichen Verlustausgleichs. So zeigt sich im Fall ohne Einkommensbesteuerung und im Fall einer proportionalen Einkommensteuer ohne die Möglichkeit eines Verlustausgleichs, dass die Anzahl der riskanten Investitionsentscheidungen nicht signifikant von der Anzahl risikoarmer Entscheidungen verschieden ist. Allerdings kommt es in den Fällen einer Einkommensbesteuerung mit unvollständigem Verlustausgleich zu einem starken Anstieg riskanter Entscheidungen, was letztlich auf eine Überschätzung der Wirkung des Verlustausgleichs zurückzuführen ist. Dies bedeutet, dass die Teilnehmer die Wirkung des steuerlichen Verlustausgleichs positiver wahrnehmen, als dies tatsächlich der Fall ist. Beim zweiten Laborexperiment sollten die Teilnehmer eine Entscheidung über die genaue Höhe einer Investition treffen. In verschiedenen Treatments wurden dabei der Einfluss einer Besteuerung mit vollständigem Verlustausgleich und die Art der Steuerpräsentation auf das Investitionsverhalten untersucht. Im Ergebnis wurde beobachtet, dass die Teilnehmer eine höhere Bereitschaft zur Risikoübernahme besitzen, wenn eine Besteuerung erfolgt, was erneut auf eine Fehlwahrnehmung der Besteuerung zurückgeführt werden kann. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des ersten Experiments kann geschlussfolgert werden, dass der Anstieg der Risikobereitschaft durch eine Überbewertung des steuerlichen Verlustausgleichs verursacht wird. Ein weiteres Ergebnis der zweiten Studie ist, dass das Tax Framing die Wahrnehmung der Steuer beeinflusst. Im Unterschied zu einer aggregierten Besteuerung führt eine gleichwertige disaggregierte Besteuerung dazu, dass die Fehlwahrnehmung der Besteuerung im Zeitablauf nahezu verschwindet. Gegenstand der Untersuchung im zweiten Teil der Arbeit war die Fragestellung, ob Individuen bei ihren Arbeitsangebotsentscheidungen Steuern so berücksichtigen wie diese theoretisch wirken oder ob Fehlwahrnehmungen existieren. Hierzu wurden zwei Laborexperimente mit berufstätigen Personen durchgeführt, in denen die Arbeitsaufgabe jeweils darin bestand, Briefpapier zu falten und zu kuvertieren. Da während des Experiments keine zeitliche Restriktion bestand, entschied ein Teilnehmer nicht nur darüber wie viele Briefe er bearbeiten möchte, sondern auch wie lange er dieser Tätigkeit nachgehen will. Demzufolge stellt diese Arbeitsaufgabe eine reale Arbeitsanforderung dar, verursacht ein reales Arbeitsleid und jeder Teilnehmer muss eine reale Arbeit-Freizeit-Entscheidung treffen. Als zentrales Ergebnis beider Laborexperimente lässt sich Folgendes zusammenfassen: Neben dem Arbeitsleid und dem Einkommen scheint die Steuerwahrnehmung einen entscheidenden Einfluss auf die Arbeit-Freizeit-Entscheidung zu haben. Bei einer geringen Steuerwahrnehmung wird die Steuer nicht in dem Ausmaß berücksichtigt wie sie tatsächlich wirkt, was letztendlich zu verzerrten Arbeitsangebotsentscheidungen führt. Die Steuerwahrnehmung ist dabei zum einen abhängig von der Darstellung des Steuertarifs und zum anderen von der Steuererfahrung eines Individuums. Beide Einflussgrößen haben einen positiven Einfluss auf die individuelle Steuerwahrnehmung, das heißt, je deutlicher und transparenter die Besteuerung dargestellt wird bzw. je größer die individuelle Erfahrung im Umgang mit Steuern ist, desto höher ist die Steuerwahrnehmung. N2 - In this thesis, the effect of tax perception on investment behavior and labor supply decisions is analyzed using various laboratory experiments. The first main result is that an income tax without a loss offset provision leads to an investment behavior which is consistent with theory. However, an income tax with a limited or unlimited loss offset provision leads to an unexpected increase in risky investment decisions. This result can be attributed to a tax bias as individuals systematically overestimate the tax effect of the loss offset provision. The second main result is that tax perception issues also influence labor supply decisions. In particular, individuals tend to underestimate the effects of a proportional income tax and their labor supply is therefore unexpectedly high. A further result is that tax perception is positively related to both how a tax is presented and the experience individuals have with taxation. This means that a more transparent tax presentation as well as more experience with taxes enhances tax perception and reduces distortions in labor supply decisions. KW - Steuer KW - Arbeitsangebot KW - Investitionsentscheidung KW - Entscheidungsverhalten KW - Finanzpsychologie KW - Besteuerung KW - Steuerwahrnehmung KW - Investitionsentscheidung KW - Arbeitsangebotsentscheidung KW - Verhaltensökonomik KW - Experiment KW - taxation KW - tax perception KW - investment decision KW - labor supply decision KW - behavioral economics Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-66509 ER - TY - THES A1 - Walter, Michaela T1 - Die steuerliche Behandlung der Gewährung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Sachverhalten : dargestellt anhand der Länder Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien T1 - The fiscal treatment of stock options granted to employees at cross-border cases represented in respect of the countries Germany, Switzerland, Austria and Belgium N2 - Nicht handelbare reale Aktienoptionen sind ein beliebtes Instrument, um die variable Vergütung von Mitarbeitern mit dem Unternehmenswert zu verbinden. Für die Unternehmensseite existieren unterschiedliche Auffassungen, wie die Verpflichtung aus der Option zu bilanzieren ist. Der individuelle Wert dieser Vergütungskomponente für den begünstigten Mitarbeiter ist unter anderem auch von der Besteuerung abhängig. Da Aktienoptionspläne eine längere Laufzeit aufweisen, stellt sich die Frage nach dem zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und damit verbunden nach der Bewertung des Vorteils. Die Vergütung von Mitarbeitern mit Aktienoptionen ist den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zuzurechnen. Es gilt das Zuflussprinzip. Nach der allgemeinen Diskussion über den zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und Bewertung der Option werden in der Arbeit zunächst die unterschiedlichen Rechtslagen zur Besteuerung von Aktienoptionen beim Begünstigten in den betrachteten Ländern (Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien) dargestellt. Die Besteuerung in der Schweiz, Österreich und Belgien erweist sich im Fall der tatsächlichen Optionsausübung grundsätzlich vergleichsweise günstiger als in Deutschland. Die differierenden steuerlichen Regelungen sind insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten problematisch. Hauptsächlich durch abweichende Besteuerungszeitpunkte in den betrachteten Ländern ergeben sich bei Wechsel von Tätigkeits- und Wohnort, aber auch bei Grenzgängern sowohl Fälle der Doppelbesteuerung als auch der Nichtbesteuerung der Vergütung. Es werden jeweils konkrete grenzüberschreitende Sachverhalte anhand des spezifischen Doppelbesteuerungsabkommens der beteiligten Staaten beurteilt. Risiken der Doppelbesteuerung werden herausgearbeitet und Gestaltungsempfehlungen zur Vermeidung gegeben. Im Hinblick auf die meist günstigere Besteuerung in der Schweiz, in Österreich und in Belgien kann generell für die Besteuerung von Aktienoptionen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Empfehlung abgeleitet werden, dass eine Tätigkeitsverlagerung in diese Staaten grundsätzlich sinnvoll ist. Selbst zwischen europäischen Staaten, die vielfältig miteinander verbunden sind, kann häufig aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme keine allgemeingültige Lösung gefunden werden, um eine zutreffende gerechte Besteuerung von Aktienoptionen beim Begünstigten in grenzüberschreitenden Fällen sicherzustellen. Eine Doppel- bzw. Minderbesteuerung ist mit den vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten meist nicht zu beseitigen. N2 - Not tradable real stock options are often granted to employees to connect their remuneration with the value of the company. In the balance sheets of the companies exist different opinions about the accounting treatment. The value of the stock options to the employee is also dependent on the fiscal treatment. Main problems in the diffenrent countries are the correct date of taxation and the value of the option. These topics are discussed in general and especially for the countries Germany, Switzerland, Austria and Belgium. Because of the different fiscal treatment in these countries it is possible that there are cases of double or non-taxation if the employee changes the place of work or living. Individual cross-border cases are represented with the specific double taxation agreements of the involved countries. Even between european states it is not possible to find a generally accepted solution to guarantee a correct and just taxation of stock options granted to emloyees with cross border circumstances. KW - Deutschland KW - Aktienoption KW - Steuerrecht KW - Österreich KW - Schweiz KW - Belgien KW - Rechtsvergleich KW - Aktienoption KW - Arbeitnehmer KW - Steuer KW - International KW - Bilanzierung KW - stock options KW - employee KW - taxation Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-19289 ER - TY - THES A1 - Seibold, Christine T1 - Die Versorgung des Stifters und der Stifterfamilie bei Vermögensübertragung auf eine gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung oder Doppelstiftung und deren ertrag- und substanzsteuerlichen Auswirkungen T1 - The provisions for the benefactor and the benefactor’s family when transferring the assets to a non-profit making foundation, family foundation or double foundation and its implications concerning tax on income and the substance of property N2 - Die Motive eine Stiftung zu errichten sind so zahlreich wie ihre Formen und Zwecksetzungen. Im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung auf eine Stiftung stellt sich die Frage in wie fern eine Versorgung des Stifters und seiner Familie durch die Stiftung ermöglicht werden kann und welche ertrag- und substanzsteuerliche Folgen diese mit sich bringen. Nach einer allgemeinen Darstellung der für die Stiftung geltenden zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen werden anhand der gemeinnützigen Stiftung, Familienstiftung und Doppelstiftung verschiedene Versorgungswege dargestellt und auf Ebene des Stifters und der Stiftung steuerlich gewürdigt. Gegenstand der Betrachtung der Versorgungswege sind neben der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen, der Vorbehaltsnießbrauch an Grund- und Kapitalvermögen, sowie klassische Destinatärsbezüge und Arbeitsverhältnisse mit der Stiftung. Die ersten beiden Versorgungswege sind bereits für die Besteuerung der Vermögensübertragung relevant, während Destinatärsbezüge und Arbeitsverhältnisse erst im Rahmen der laufenden Besteuerung Beachtung finden. Für die gemeinnützige Stiftung wird ferner die Versorgung nach § 58 Nr. 5 AO betrachtet. Das im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen und dem Vorbehaltsnießbrauch entstehende Spannungsfeld wird im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften aufgezeigt. Weiterhin werden die von privaten Finanzdienstleistern angebotenen Versorgungsmodelle im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Stiftung diskutiert. Für die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen auf eine Stiftung finden ebenfalls die Grundsätze der vorweggenommenen Erbfolge Anwendung. Im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Stiftung ist die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften problematisch, der Vorbehalt eines Nießbrauchs hingegen nicht. In Betracht der schenkungsteuerlichen Würdigung ist der Vorbehaltsnießbrauch im Zusammenhang mit einer nicht steuerbefreiten Stiftung, im Gegensatz zu den Versorgungsleistungen, nicht sinnvoll. Destinatärsbezüge können jederzeit bei Erfüllung der satzungsmäßigen Vorschriften gewährt werden. Ebenso können Arbeitsverhältnisse eingegangen werden, wobei im Zusammenhang mit einer gemeinnützigen Stiftung die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung zu beachten sind. Die aufgezeigten und gewürdigten Versorgungswege können unter Beachtung der steuerrechtlichen Grenzen im Zusammenhang mit der Doppelstiftung steuerlich optimal eingesetzt werden. N2 - The motives for establishing a foundation are as numerous as their forms and the determination of aims. In connection with the transfer of assets to a foundation the question is raised to what extent provisions for the benefactor and his family can be made possible through the foundation and which consequences this may have concerning tax on income and the substance of property. After a general presentation of the bases under civil and tax law which apply to the foundation various methods for provisions are presented based on a non-profit making foundation, family foundation and double foundation and assessed in terms of tax on the level of the benefactor and the foundation. The object of the analysis of the methods for provisions besides the transfer of assets against provision payments are the reserved usufruct to basic and capital assets, as well as classical beneficiary payments and employment relationships with the foundation. The first two methods for provisions are relevant for the taxation of the transfer of the assets already, whereas beneficiary payments and employment relationships are only of interest within the framework of the regular taxation. Further the provision according to § 58 No. 5 AO [German Fiscal Code] is analysed for the non-profit making foundation. The field of tension which arises in connection with the transfer of assets against provision payments and the reserved usufruct is demonstrated with regard to the regulations in non-profit making law. Further the provision models offered by private financial service providers are discussed in connection with the non-profit making foundation. The principles of the anticipated order of succession also apply to the transfer of assets to a foundation against provision payments. In connection with the non-profit making foundation the transfer of assets against provision payments is problematic with regard to the regulations in non-profit making law, the reservation of a usufruct on the other hand now. In view of the assessment under gift tax the reserved usufruct is not useful in connection with a foundation which is not exempted from tax, as opposed to the provision payments. Beneficiary payments can be granted at all times when satisfying the regulations according to the statutes. Employment relationships can also be entered into whereby the corresponding regulations of the Fiscal Code are to be complied with in connection with a non-profit making foundation. The presented and assessed methods for provision can be used to an optimum extent under tax law in connection with the double foundation by observing the limits under tax law. KW - Stiftung KW - Steuer KW - Deutschland KW - Versorgung KW - foundation KW - taxation KW - benefactor Y1 - 2007 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-28012 ER -