TY - THES A1 - Musaev, Abdumalik T1 - Geld- und Wechselkurspolitik in rohstoffreichen Ländern. Eine empirische Analyse am Beispiel der Volkswirtschaft Russlands. T1 - Monetary policy and exchange rate strategy in resource-rich countries. An empirical analysis on example of Russian economy N2 - Die Arbeit beschäftigt sich mit den speziellen Herausforderungen der Geld- und Wechselkurspolitik in rohstoffreichen Ländern. Die Auseinandersetzung mit der Thematik erfolgt dabei anhand einer empirischen Analyse der Wirtschaftsentwicklung Russlands im Zeitraum zwischen 2000 bis 2009. Diese Periode wurde durch eine hohe Volatilität des Ölpreises gekennzeichnet, die die Wirtschaftsentwicklung Russlands erheblich beeinflusste. Die aus dem Anstieg des Ölpreises resultierenden Rohstoffeinnahmen entfalteten einerseits positive wirtschaftliche Effekte. Der im Jahr 1998 für zahlungsunfähig erklärte Staat konnte sich wenige Jahre später eine expansive Haushaltspolitik leisten. Andererseits entstanden durch die Rohstoffeinnahmen auch negative wirtschaftliche Folgen. Infolge der starken realen Aufwertung des Rubels wurde die Wettbewerbsfähigkeit des Industriesektors deutlich belastet. Die Import- und Rohstoffabhängigkeit des Landes nahm deutlich zu. Unter der hohen Volatilität der Rohstoffpreise hat die Finanz- und Wirtschaftsstabilität stark gelitten. Die durch die Ölpreisschwankungen verursachten Wechselkursturbulenzen wurden zusätzlich durch spekulative Kapitalbewegungen verstärkt. Die realen Geldmarktzinssätze verliefen überwiegend in einem negativen Bereich. Die Inflationsrate konnte zwar reduziert werden, die angekündigten Inflationsziele konnten aber nicht eingehalten werden. Die unkontrollierte Geldbasisbildung kam durch die Devisenmarktinterventionen der Notenbank und eine stark expansiven Fiskalpolitik zustande. Auf dem Geldmarkt herrschte ein Angebotsüberhang. Darüber hinaus nutzten die Kreditinstitute die Verschuldung im Ausland als eine zusätzliche Quelle für ihre boomenden Kreditgeschäfte. Die Handlungsoptionen der Notenbank waren zusätzlich durch die rohstofffinanzierte expansive Fiskalpolitik eingeschränkt. Die Spielräume der Notenbank waren umso geringer, je höher der Ölpreis anstieg und je mehr der Staat die Rohstoffeinnahmen ausgab. Die Ölpreisentwicklung und die sich selbst verstärkenden Kapitalflüsse hatten entscheidenden Einfluss auf die Zinssätze und den Wechselkurs. Nach Meinung des Verfassers werden alle rohstoffreichen offenen Länder mit hohen Inflationsraten mit einer ähnlichen Problematik konfrontiert. Der Trade-off heißt: Entweder Wechselkursaufwertung oder Inflationsimport. Wie ist dieses Problem zu lösen? Welche Alternativen hatte die Notenbank Russlands? Nach dem IWF wäre ein Free Floating die beste Strategie. Demnach hätte eine hohe Wechselkursvolatilität den Kapitalanleger trotz der hohen Renditemöglichkeiten abgeschreckt. Der Verlauf des Wechselkurses hätte seinen Fundamentalfaktoren entsprochen. Dabei gilt nach dem IWF der volatile Ölpreis ebenfalls als ein fundamentaler Bestandteil des Gleichgewichtes. Der Verfasser widerspricht der Auffassung der IWF-Experten. Das Hauptproblem in diesem Ansatz ist die hohe mittelfristige Volatilität der Rohstoffpreise. Der Ölpreis entwickelte sich bis 2004 weitgehend stabil rund um die Marke von 30 USD/Barrel. Nach 2004 verzeichnete der Ölpreis im Laufe der 55 Monate (oder 4,5 Jahre) einen erkennbar ansteigenden Trend auf etwa 140 USD/Barrel und schrumpfte anschließend innerhalb von weiteren 6 Monaten auf 35 USD/Barrel zurück. So eine Entwicklung des Ölpreises hätte beim Free Floating verheerende Auswirkungen gehabt. Die Währung hätte parallel zu jedem Ölpreisanstieg aufgewertet. Der Kapitalzufluss hätte die Aufwertung zusätzlich verstärkt. Die Abwertung des Rubels im August 2008 infolge des Ölpreisverfalls und der massiven Kapitalflucht wäre so stark gewesen, dass dadurch die Finanz-, Preis- und Wirtschaftsstabilität stark gefährdet worden wären. Zur Lösung des Trade-offs zwischen Wechselkurs- und Geldpolitik bietet sich nach Meinung des Verfassers das Managed-Floating-Modell an. Das Modell widerspricht der bekannten „Unmöglichkeit“ des klassischen „Dreiecks“. Eine autonome Zins- und Wechselkurssteuerung in einer offenen Volkswirtschaft ist nicht nur möglich, sondern in den Fällen wie Russland die einzig richtige Lösung. Die Ausgangsgröße ist in diesem Modell der autonom zu steuernde Zinssatz, der im Fall Russland von der Notenbank hätte angehoben werden müssen, um die Inflationsrate möglichst schnell abzusenken. In der Wechselkurssteuerung wird auf den mittelfristig stabilen realeffektiven Wechselkurs abgestellt. Da die Inflationsrate in Russland deutlich höher war als im Ausland, wäre eine gesteuerte Abwertung des Rubels erforderlich gewesen. Dadurch wäre die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gefördert worden. Durch die Abwertung des Rubels wäre der Zufluss des kurz- und mittelfristigen Auslandskapitals selbst bei hohen Renditemöglichkeiten in Russland abgewendet worden. Eine wesentliche Gefahr für den Erfolg des Managed-Floating-Modells stellt aber eine stark expansive, rohstofffinanzierte Fiskalpolitik dar. Eine strenge Fiskaldisziplin spielt daher eine entscheidende Rolle. N2 - Monetary policy and exchange rate strategy in resource-rich countries. An empirical analysis on example of Russian economy KW - Wechselkurspolitik KW - Geldpolitik KW - Russland KW - Dutch Disease KW - Managed Floating KW - Inflation Targeting KW - Deviseninterventionen KW - Außenwirtschaftspolitik KW - Notenbank Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-130776 ER - TY - THES A1 - Babenkova, Natalya T1 - Die Grundstücksveräußerung nach deutschem und russischem Recht unter besonderer Berücksichtigung der Veräußerung an Ausländer - Rechtsgeschichtliche Aspekte und aktuelle Fragen T1 - Real Property Transfers Under German and Russian Law, with Particular Emphasis on Transfers to Foreigners: Legal-Historical Aspects and Current Issues. N2 - 2. Geschichtliche Grundlagen der Modernisierung des Bodenrechts in Deutschland und Russland Die vorliegende Arbeit behandelt die Entwicklung des Grundeigentumsbegriffs in Deutschland und Russland. Was die Entwicklung in Deutschland betrifft, wurden folgende Schwerpunkte näher betrachtet: die Entstehung von Eigentum an Grund und Boden, die allmähliche Entwicklung des Familienbesitzes an Grund und Boden hin zu Privateigentum, der geteilte Eigentumsbegriff im Mittelalter sowie das unbeschränkte Grundeigentum des 19. Jh. Ferner wird die Entwicklung der Eigentumsdefinition in der Rechtswissenschaft im Zeitraum vom Mittelalter bis heute untersucht. Bei der Entwicklung des Grundeigentumsbegriffs in Russland liegt das Hauptaugenmerk auf der Entstehung des Grundeigentums, der Enteignung des Privatgrundeigentums durch den Zaren und die allmähliche Befreiung des Privateigentums von den Fesseln der Staatsgewalt. Danach wurden die frühesten Verfügungsgeschäfte über Grundstücke in Russland und Deutschland untersucht und miteinander verglichen. Dabei ist festzustellen, dass die Idee der Verfügungsmacht über Grundstücke sowohl in Deutschland im 12. Jh. als in Russland im 14. Jh. von Seiten der Kirche kam: sie sprach dem Erblasser ein Vermögensteil aus dem Familienbesitz als Seelegeräte zur freien Veräußerung zu. Anließend wurde der Eigentumserwerb an Grundstücken nach dem Allgemeinen Landrecht von 1794 (ALR), dem Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 (CMBC) und dem russischen Svod Zakonov von 1832 (SZ) untersucht. 2. Entwicklung der Grundstückserwerbsfähigkeit der Ausländer in Deutschland und Russland Diese Ausarbeitung begann mit der Entwicklung der Grunderwerbsfähigkeit von Ausländern in Deutschland. Am Anfang der zivilisatorischen Entwicklung betrachtete sich jedes Volk als einzige Rechts- und Personengemeinschaft, weshalb rechtlose Fremde der absoluten Willkür derselben ausgesetzt waren. Eine Ausnahme stellten solche Ausländer dar, die dem Schutz des Königs oder eines Volksgenossen unterfielen. In dieser Periode entwickelten sich Rechte an Ausländer, wie Strand- und Wildfangrechte. Die Rechtslage ausländischer Christen verbesserte sich in der Zeit des Fränkischen Reichs. Der Zerfall des fränkischen Reiches führte zur Verfeindung kleinerer Herrschaften und zur rückläufigen Entwicklung der Rechtsfähigkeit von Ausländern. Reichsangehörige eines anderen Territorien wurden damals genauso behandelt wie Nichtsreichsangehörige. Fremde durften zwar Grundstücke auf fremden Territorien erwerben, sollten aber entweder den Bürgereid leisten oder sich verpflichten, in dinglichen Rechtsverhältnissen vor ländlichen Gerichten aufzutreten. Beim Kauf war von ihnen immer das Vorkaufsrecht Einheimischer zu beachten. Die Bildung des deutschen Bundes im Jahre 1815 begründete für die Angehörigen der deutschen Bundesstaaten die Gleichstellung hinsichtlich der wesentlichen Privatrechte. Art. 18 Abs. a der Deutschen Bundesakten sicherte den Untertanen der deutschen Bundesstaaten den Grundeigentumserwerb innerhalb des Bundes zu. Nach dem Zerfall des Deutschen Bundes hat Art. 3 Reichverfassung die Reichsbürgerrechte für alle Deutsche anerkannt. Ferner habe ich die preußische und bayerische Gesetzgebung und Rechtsprechung im 19. Jh. untersucht. Bezüglich der Grundstücksveräußerung an Ausländer in Russland wurden zunächst Erwerbsbeschränkungen für Ausländer im Russischen Reich im 19 Jh. untersucht. Im Allgemeinen hatten Ausländer die gleichen Möglichkeiten Immobilien zu erwerben wie Inländer. Die Veräußerungs- und Erwerbsbeschränkungen beruhten zunächst auf ständischen und betrafen auch Einheimische. Die weiteren Erwerbsbeschränkungen beruhten auf politischen Gründen und galten nur für Ausländer. Sie durften keine Grundstücke in den Grenzgebieten des Russischen Reichs erwerben. Weitere Erwerbsbeschränkungen betrafen Polen und Juden. Nach der Untersuchung des geltenden Rechts im Hinblick auf die Grundstückserwerbsfähigkeit der Ausländer ist festzustellen, dass Ausländer nahezu gleichwertigen Zugang wie Inländer zu Grundeigentum in Russland haben. 3. Grundstücksveräußerung nach geltendem deutschem und russischem Rechts Es wurden zwei Rechtssysteme mit unterschiedlichen Prinzipien hinsichtlich der Grundstücksveräußerung – deutsches Abstraktionsprinzip und russisches Traditionsprinzip – miteinander verglichen. Während das Eigentum in Deutschland mit der dinglichen Einigung und Eintragung im Grundbuch auf den Erwerber übergeht, ist in Russland dafür der wirksame Kaufvertrag und die Registrierung des Eigentumsübergangs im staatlichen Register erforderlich. KW - Deutschland KW - Grundstücksübertragung KW - Recht KW - Geschichte KW - Russland KW - Grundstücksübertragung KW - Rechtsvergleich KW - Grundstücksveräußerung KW - deutsches russisches Recht KW - Ausländer KW - Real KW - Property KW - Transfers KW - Foreigners Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-20693 ER -