TY - THES A1 - Stein, Anke T1 - Advokaten und Prokuratoren am Reichskammergericht in Wetzlar (1693 - 1806) als Rechtslehrer und Schriftsteller N2 - Die vorliegende Arbeit will einen Beitrag leisten zur Erforschung der Rolle der Anwaltschaft am Reichskammergericht. Erstmals werden hier die Lehrveranstaltungen der Reichskammergerichtsanwälte für die nach Wetzlar zum Reichskammergericht kommenden Praktikanten näher untersucht. Desweiteren findet eine Analyse der von den Wetzlarer Advokaten und Prokuratoren verfaßten juristischen Schriften statt. Die Arbeit gewährt einen detaillierten Einblick in Ablauf und Organisation der Lehrveranstaltungen und stellt - zum Teil unterrichtsbegleitend verwendete - Lehrschriften vor. In einem zweiten Teil werden rund 70 juristische Schriften, nach ihren verschiedenen Themengebieten geordnet, dargestellt. Etliche dieser Schriften sind in der Forschungsliteratur bisher nicht in Erscheinung getreten. In ihrer Zusammenschau bilden sie einen Spiegel dessen, was die Anwälte des Reichskammergerichts im 18. Jahrhundert aus beruflichen Gründen bewegte. Das im Anhang befindliche Verzeichnis der am Reichskammergericht in Wetzlar tätigen Advokaten und Prokuratoren ermöglicht bei der Lektüre der Arbeit die lebenszeitliche Einordnung der behandelten Anwälte. KW - Deutschland KW - Reichskammergericht KW - Rechtsanwalt KW - Prokurator KW - Geschichte 1693 - 1806 KW - Reichskammergericht KW - Advokaten KW - Prokuratoren KW - Wetzlar KW - Lehrveranstaltungen KW - juristische Schriften Y1 - 2001 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-428 ER - TY - THES A1 - Buttmann, Margot T1 - Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung unter besonderer Berücksichtigung der Unterstützungskasse T1 - Employees' contributions to occupational pension schemes with special regard to support funds N2 - Angesichts leerer Rentenkassen hat der Gesetzgeber in jüngster Zeit versucht, die zweite Säule der Altersvorsorge, die betriebliche Altersversorgung, attraktiver zu gestalten. Eine überragende Rolle spielt dabei die Entgeltumwandlung, auf die Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2002 einen Anspruch haben. Die Dissertation untersucht arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Fragen einer betrieblichen Altersversorgung mittels Entgeltumwandlung zugunsten einer Unterstützungskasse in Abgrenzung zu den vier anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere zum neu eingeführten Pensionsfonds. N2 - The ageing of population ist putting state pension systems under severe pressure. Therefore, the German Legislator has been trying to make occupational pension schemes more attractive. A landmark in this respect is the fact that since 1/1/2001 German employees can claim that their employer establishes an occupational pension scheme to which they are allowed to contribute part of their salaries. The dissertation focuses on questions concerning labour law, taxation and social insurance, which arise if an employee makes such volontary contributions to a support fund. This institution has to be distinguished from the other four types of occpuational pension schemes in Germany, especially from the recently introduced new type of pension fund. KW - Deutschland KW - Betriebliche Altersversorgung KW - Unterstützungskasse KW - Entgeltumwandlung KW - betriebliche Altersversorgung KW - Unterstützungskasse KW - arbeitnehmerfinanziert KW - Gehaltsumwandlung KW - occupational pension scheme KW - support fund KW - contribution KW - employee Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-5125 ER - TY - THES A1 - Stadie, Volker T1 - Arbeitsrechtliche Fragen der Massenentlassung nach deutschem und schweizerischem Recht T1 - German und Swiss labour law in the situation of mass dismissals N2 - Die Arbeit setzt sich mit den Grundlinien der Massenentlassung im deutschen und schweizerischen Recht auseinander. Behandelt werden neben Interessenausgleich und Sozialplan die Konsultationsvorschriften der §§ 17ff. KSchG. Ausführlich wird dabei auf den Betriebsbegriff der §§ 17ff. KSchG eingegangen und für eine gemeinschaftsrechtkonforme Auslegung geworben. Auch werden die konkreten Auswirkungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes und des Korrekturgesetzes dargestellt. Im Anschluss an den deutschen Teil wird dann das schweizerische Recht der Massenentlassung mit den Art. 335d ff. OR dargestellt. In einer abschließenden Gegenüberstellung wird dann deutlich, dass die deutschen Regelungen wesentlich arbeitnehmerfreundlicher ausgestaltet sind als die der Schweiz. N2 - This dissertation indicates the structure and problems of mass dismissals in German and Swiss labour law. It deals with the so-called "Beschäftigungsförderungsgesetz" and the "Korrekturgesetz". Concerning the §§ 17ff. Kündigungsschutzgesetz the author proposes a new definition of the term "Betrieb" according to European Community law. The dissertation compares the situation under German and Swiss law. It concludes that German law is more favourable to the employee than Swiss law. KW - Deutschland KW - Massenentlassung KW - Schweiz KW - Massenentlassung KW - Arbeitsrecht KW - Schweiz KW - Betrieb KW - mass dismissals KW - labor law KW - Switzerland KW - company Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-5190 ER - TY - THES A1 - Hock, Thorsten T1 - Asymmetrische Effekte der Geldpolitik auf die Industrie in der Bundesrepublik Deutschland - eine Untersuchung auf Branchenebene T1 - Asymmetrical Industry Effects of Monetary Policy in Germany - an Analyses on the Subsector-Level N2 - Die Arbeit setzt sich mit Unterschieden des geldpolitischen Transmissionsprozesses im Verarbeitenden Gewerbe der Bundesrepublik Deutschland auseinander. Dazu wird der Sektor nach der Systematik der BACH-Datenbank der europäischen Kommission in 10 Branchen eingeteilt. An eine kurze Betrachtung der Industrie aus makro- und mikroökonomischer Sicht schließt sich die Beantwortung der ersten Frage an: Reagieren die Industriebranchen unterschiedlich auf geldpolitische Impulse? Monetäre Innovationen werden mit Anstiegen der kurzfristigen Geldmarktzinsen abgebildet. Damit konzentriert sich die Analyse auf die Auswirkungen von restriktiven Maßnahmen. Als Referenzgrößen wurden die Produktion und die Erzeugerpreise ausgewählt. Die Analyse der Auswirkungen auf die Produktionsentwicklung zeigt, dass ein Großteil der Industriezweige erwartungsgemäß mit Rückführungen auf Zinserhöhungen reagiert. Die stärksten Produktionseinbußen ergeben sich hierbei in der Branche Herstellung elektrischer Geräte, in der Grundlegenden Metallverarbeitung und im Industriezweig Metallerzeugnisse mit Maschinenbau. Dagegen sind die in vielen Branchen entdeckten kurzfristigen Preisanstiege auf den ersten Blick ein Rätsel. Denn die Notenbank verfolgt ihre Absicht – nämlich die Stabilisierung der Verbraucherpreise – mit einer restriktiven Ausrichtung, wenn die Preise Gefahr laufen, stärker als zielkonform anzusteigen. Die vorliegenden Ergebnisse sprechen daher dafür, dass in der kurzen Frist jedoch zusätzlicher Preisdruck auf vorgelagerter Stufe erzeugt wird. Wie können die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Branchen erklärt werden? Dieser Frage widmet sich der zweite Hauptblock der Arbeit. In einem ersten Schritt werden die relevanten Transmissionstheorien diskutiert. Die empirische Überprüfung ausgewählter Transmissionstheorien mit Branchendaten hat dabei einige grundlegende Einsichten ans Licht gebracht. Erstens korreliert die Stärke der Outputveränderung deutlich mit der Zinssensitivität der Nachfrage nach den produzierten Gütern der Branche. Zweitens können die beobachteten Preisanstiege vereinzelt mit einer Dominanz der Geldpolitik als Angebotsschock erklärt werden. Zu einem großen Teil bleibt die identifizierte Preisreaktion aber ein Rätsel. Und drittens scheint der Bilanzkanal – zumindest gemäß der hier gewählten Identifikationsstrategie – nicht grundsätzlich geeignet zu sein, die Anpassungsprozesse in den untersuchten Branchen zu erklären. Dies sollte daran liegen, dass dieser Transmissionskanal Bonitätscharakteristika und -veränderungen auf Unternehmensebene als Vehikel der Übertragung sieht. N2 - The thesis analyzes the different monetary transmission mechanisms in the German manufacturing industry. According to the BACH database of the European Commission, that sector of the economy is divided into ten subsectors. After a quick glance at the manufacturing industry from the microeconomic and macroeconomic points of view, the dissertation tries to answer the first important question: Do the subsectors of the German manufacturing industry respond to monetary impulses in different ways? Monetary innovations are modeled through increases in the short-term money market rates. Hence the analysis concentrates on a restrictive monetary policy. Industrial output and producer prices are chosen as reference data. As expected, output decreases in most subsectors after a restrictive monetary shock. The sectors of electrical and electronic equipment, metal processing and metal article manufacturing show the most significant responses. The observed price increases in most subsectors are puzzling at first sight since the monetary authority tries to reduce inflationary pressures by raising the interest rate level. However, my results indicate that a restrictive monetary policy intensifies price pressure at the industry level in the short run. The second part of my thesis provides possible explanations for the differing reactions in the subsectors. As a first step, the relevant transmission theories are discussed. The empirical investigation of the theories then sheds some light on the transmission process on a subsector level. First, the strength of the subsectors' output reaction correlates significantly with the interest rate sensitivity of subsector demand. Second, the observed price increases can partly be explained by the fact that monetary policy works mainly as supply shock in some subsectors. But the identified price reactions remain largely inexplicable. Third, the balance sheet channel cannot explain the adjustment process of the analyzed subsectors, at least not given the used identification strategy. This could be due to the fact that this theory regards the financial situation on the firm level as a key driver of the monetary policy transmission. KW - Deutschland KW - Geldpolitik KW - Transmissionsmechanismus KW - Industrie KW - Geldpolitik KW - Monetärer Transmissionsprozess KW - Verarbeitendes Gewerbe KW - Schätzung KW - Monetary Policy KW - Monetary Policy Transmission KW - Manufacturing Industry KW - Estimation Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-7586 ER - TY - BOOK ED - Pütz, Robert T1 - Business Improvement Districts - Ein neues Governance-Modell aus Perspektive von Praxis und Stadtforschung N2 - Business lmprovement Districts (BID) gelten als vielversprechendes Instrument der Quartiersentwicklung und Modell zur Attraktivitätssteigerung von Innenstädten und Stadtteilzentren. In BID bezahlen Grundeigentümer oder Gewerbetreibende eine Abgabe für eine private Organisation, die Programme zur Attraktivitätssteigerung des Gebiets durchführt. Die Gründung eines BID bedarf anfänglich der Zustimmung eines Mindestteils der Betroffenen, die Abgabe ist aber nach der Implementierung für alle verbindlich. Nachdem sich BID in Nordamerika weit verbreitet haben, wird das Modell nun weltweit implementiert. In Deutschland haben einige Bundesländer, darunter als erste Hamburg, Hessen, Bremen und Schleswig-Holstein, bereits entsprechende Gesetze eingeführt, andere Bundesländer arbeiten daran. Die Autoren des Bandes ziehen ein Zwischenfazit der Implementierung von BID in Deutschland und analysieren die Erfolge und Probleme sowie Konflikte, die bei der Etablierung von BID auftauchen. Sie thematisieren die Wesentlichen Forschungsstränge, die sich mit BID auseinandersetzen, die paradigmatisch für den Wandel von government zu governance in der Stadtentwicklung stehen, und diskutieren an konkreten Fallstudien grundsätzliche Fragen der Quartiersentwicklung, der Partizipation und die Vor- und Nachteile verpflichtender und freiwilliger Modelle der Zentrenentwicklung. Der Blick auf internationale Erfahrungen zeigt alternative Entwicklungspfade von BID auf. N2 - Enthält: Robert Pütz: Business Improvement Districts als neues Modell subkommunaler Governance: Internationalisierungsprozesse und Forschungsfragen Annette Vollmer: Öffentliche und private Interessen in Business Improvement Districts - Zur Frage der demokratischen Einbindung von BIDs in den USA und Deutschland Heiner Schote: BIDs - privates Engagement und private Investitionen für gewachsene innerstädtische Lagen. Überblick über die Anwendung des EID-Instrumentariums in Deutschland und Erfahrungen aus Hamburg Ute Knippenberger: Business Improvement District im Frankfurter Bahnhofsviertel? Kritik und Chance eines privatwirtschaftlichen Modells in der Quartiersentwicklung Nadine Marquardt, Henning Füller: Die Sicherstellung von Urbanität. Ambivalente Effekte von BIDs auf soziale Kontrolle in Los Angeles T3 - Geographische Handelsforschung - 14 KW - Deutschland KW - Business Improvement District KW - Business Improvement Districts KW - Deutschland KW - Innenstädte KW - Stadtentwicklung KW - Governance-Modell Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-180608 SN - 978-3-932820-33-5 N1 - Die gedruckte Version dieses Buches ist im Buchhandel lieferbar. Nähere Informationen unter: http://www.metagis.de/MetaGIS-Fachbuch/Schriftenreihen/Reihe-GHF/reihe-ghf.html PB - L.I.S. Verlag CY - Passau ER - TY - BOOK A1 - Wehgartner, Irma T1 - Corpus Vasorum Antiquorum / Deutschland. 51. Würzburg, Martin-von-Wagner-Museum, 3 N2 - No abstract available. KW - Römisches Reich KW - Griechenland KW - Vase KW - Deutschland KW - Museum KW - Katalog Y1 - 1983 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-87547 ER - TY - BOOK A1 - Wehgartner, Irma T1 - Corpus Vasorum Antiquorum / Deutschland. 62. Berlin: Antikenmuseum ehemals Antiquarium, 8 N2 - No abstract available. KW - Griechenland KW - Römisches Reich KW - Vase KW - Deutschland KW - Museum KW - Katalog KW - Berlin Y1 - 1991 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-87552 ER - TY - THES A1 - Rodrian, Philipp T. T1 - Das Erbe der deutschen Kolonialzeit in Namibia im Fokus des "Tourist Gaze" deutscher Touristen N2 - Die Studie beschäftigt sich mit der Wahrnehmung des deutschen Kolonialerbes in Namibia aus Sicht deutscher Touristen. Namibia ist das Land in Afrika welches die stärkste Durchdringung mit Elementen der deutschen Kolonialzeit aufweist. Darüber hinaus zeichnet sich dieses Land durch eine sehr hohe touristische Bedeutung des deutschen Quellmarktes aus. Weiterhin ist die gemeinsame koloniale Vergangenheit weder bilateral noch innerhalb Namibias aufgearbeitet, was der Thematik eine gesellschaftspolitische Komponente verleiht. Die Analyse der touristischen Wahrnehmung basiert auf 103 qualitativen Interviews mit deutschen Touristen in Namibia. Neben der Perspektive der Reisenden werden Akteure untersucht, welche den ‚Blick‘ der Touristen lenken und beeinflussen. Dabei kommen eine Inhaltsanalyse von deutschsprachiger Reiseliteratur sowie teilnehmende Beobachtungen bei Stadtführungen mit lokalen Reiseleitern in der Stadt zum Einsatz. Die Resultate zeigen, dass die Touristen das Erbe der deutschen Kolonialzeit als sehr heterogenes Phänomen interpretieren. Durch das Aufsummieren der vielfältigen Erfahrungen mit gelebtem und gebautem Kolonialerbe wird die Wahrnehmung geographisch wirksam, da die Eindrücke auf Räume und Menschen übertragen werden und nicht auf punktuellen Elementen verharren. Aufgrund von Unterdrückung und Verbrechen in der Kolonialzeit sehen die befragten Touristen das deutsche Erbe in Namibia als ein ‚schwieriges’ an, das kaum nostalgische Gefühle auslöst, sondern eher zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Geschichte anregt. Der Grad dieser Dissonanz ist stark davon abhängig, in wie weit die koloniale Thematik nach Ansicht der Touristen in aktuellem Bezug steht oder aber als nicht mehr relevante Vergangenheit interpretiert wird. Neben der ‚Dissonanz’ können die Touristen anhand der beiden weiteren Indikatoren ‚Interesse’ – im Sinne einer Auseinandersetzung und Informiertheit – sowie ‚Attraktion‘ – als touristische Bedeutung – typologisiert werden. Die entscheidende Determinante für die Charakterisierung der Befragten stellt das Maß der empfundenen Dissonanz dar. Weiterhin lässt sich eine Differenzierung in Touristen mit einer vorbereiteten und organisierten und solche mit einer unvorbereiteten und spontanen Konfrontation mit dem deutschen Erbe vornehmen. Insgesamt können fünf Typen – ‚klassische Heritage-Touristen’, ‚spontane Heritage-Touristen, ‚Kritiker’, ‚historische motivierte Touristen’ und ‚Sightseeing-Touristen’ – identifiziert werden, wobei den drei erstgenannten eine Wahrnehmung als ‚schwieriges’, dissonantes Erbe immanent ist. T3 - Würzburger Geographische Arbeiten - 102 KW - Namibia KW - Geschichte 1884-1915 KW - Rezeption KW - Deutschland KW - Urlauber KW - Kolonialismus KW - Tourismus KW - Wahrnehmungsgeografie KW - Namibia KW - Colonialism KW - Tourism Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-231424 ER - TY - THES A1 - Gilch, Andreas T1 - Das Parlamentsbeteiligungsgesetz : die Auslandsentsendung der Bundeswehr und deren verfahrensrechtliche Ausgestaltung N2 - Die Dissertation beinhaltet das am 03.12.2004 verabschiedete Parlamentsbeteiligungsgesetz, mit dem nach über zehn Jahren die durch das Bundesverfassungsgericht in seiner viel diskutierten AWACS I-Entscheidung (BVerfGE 90, 286 ff.) angeregte einfachgesetzliche Konkretisierung und prozedurale Ausdifferenzierung des in dem Judikat angenommenen konstitutiven Zustimmungsvorbehalts des Parlaments erfolgt. Der Hauptteil der Arbeit gliedert sich in zwei Kapitel. Im Ersten Kapitel behandelt der Verfasser ausführlich die im Wesentlichen auf den Vorgaben des BVerfG beruhende Konzeption der Bundeswehr als einem Parlamentsheer, während im Zweiten Kapitel das neue Parlamentsbeteiligungsgesetz erörtert wird. Der Verfasser kommt nach ausführlicher Darlegung zu dem Ergebnis, dass das Gesetz lediglich hinsichtlich der Regelung des Rückholrechts verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist. KW - Deutschland KW - Parlamentsbeteiligungsgesetz KW - Verfassungsmäßigkeit KW - Bundeswehr KW - Militärischer Einsatz KW - Ausland KW - Parlamentsbeteiligungsgesetz KW - Bundeswehr KW - Auslandsentsendung KW - Parlamentsvorbehalt KW - AWACS Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-14411 ER - TY - BOOK ED - Kulke, Elmar ED - Rauh, Jürgen T1 - Das Shopping Center Phänomen - Aktuelle Entwicklungen und Wirkungen N2 - Das „Phänomen“ Shopping Center beschäftigt geographische Handelsforscher und Praktiker seit Jahren gleichermaßen. Dies liegt nicht zuletzt an vielfältigen Prozessen der raum-zeitlichen Ausbreitung, welche auf globaler Ebene zunehmende Internationalisierung, auf der regionalen Ebene rücken vermehrt mittelgroße und kleinere Städte in den Fokus der Projektentwickler und auf lokaler Ebene ist eine Verlagerung des Ansiedlungsgeschehens von Stadtrandlagen zu innerstädtischen Zentren zu beobachten. Auf Akteursseite spielen Projektentwickler und Management eine wichtige Rolle, um Shopping Center zu erfolgreichen Investmentprodukten zu machen, während die räumliche Planung bei der Bewertung von Projektanträgen und bei der Einordnung in städtische Ansiedlungsstrategien und Leitbilder zu berücksichtigen hat, dass Shopping Center eine besondere Raumkonfiguration in den Stadtlandschaften darstellen - mit Auswirkungen auf verschiedene Aspekte der wirtschaftlichen Entwicklungen und des sozialen Lebens. Ihre Verträglichkeit mit bestehenden Einzelhandelsstrukturen, ihre Wirkungen auf die Stadtentwicklung sowie auf Kaufkraftströme mit geeigneten Methoden und unter Berücksichtigung aktueller Prozesse zu untersuchen, ist Anliegen der Forschung und Praxis. Diesem Anliegen widmet sich der vorliegende Sammelband, wobei der Großteil der Beiträge auf den Vorträgen einer Fachsitzung im Rahmen des Deutschen Geographentages 2013 in Passau basiert. N2 - Enthält: Elmar Kulke und Jürgen Rauh: Das Shopping Center Phänomen: Aktuelle Entwicklungen und Wirkungen Barbara Hahn: Globalisierung der Shopping Center-Industrie Lena Stähler und Christian Krajewski: Innerstädtische Shopping Center in deutschen Mittelstädten: Einsatz und Erfolg kommunaler Steuerungsinstrumente im Ansiedlungsprozess Silke Weidner und Tanja Karzer: Auswirkungen innerstädtischer Shopping Center auf tradierte innerstädtische Einzelhandelsstrukturen - Langzeitstudie „Höfe am Brühl" in Leipzig Norbert Lingen: Einfluss innerstädtischer Shopping Center auf die Zentralität von Mittel-und Großstädten Sven Buchsteiner und Maike Dzoimba: „Fachmarktzentrum 2.0": Investment-Alternative zum klassischen Shopping Center T3 - Geographische Handelsforschung - 22 KW - Deutschland KW - Einkaufszentrum KW - Aufsatzsammlung KW - Deutschland KW - Einzelhandelsstrukturen KW - Innenstadt KW - Shopping-Center KW - Einzelhandel Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-180744 SN - 978-3-936438-70-3 N1 - Die gedruckte Version dieses Bandes ist im Buchhandel lieferbar. Nähere Informationen unter: http://www.metagis.de/MetaGIS-Fachbuch/Schriftenreihen/Reihe-GHF/reihe-ghf.html PB - MetaGIS Infosysteme CY - Mannheim ER - TY - BOOK ED - Kulke, Elmar T1 - Dem Konsumenten auf der Spur : neue Angebotsstrategien und Nachfragemuster N2 - Kaufzurückhaltung der Konsumenten und stagnierende oder sich verringernde Einzelhandelsumsätze prägen gegenwärtig die Diskussion zum Einzelhandel. Unternehmen scheinen ihre einzige Überlebensstrategie in Rabattschlachten nach dem Motto „Geiz ist geil" zusehen. Ist dies wirklich der richtige Weg, Kunden anzusprechen, und welche Standorte und Betriebsformen können überleben? Unter der Bedingung hoher, aber stagnierender und teilweise unsicherer Einkommen werden persönliche Verhaltensweisen zur stärksten Strukturen und Standorte prägenden Größe. Immer häufiger sind bei jedem einzelnen Käufer Verhaltenspolarisierungen zu beobachten: Kunden achten bei Grundnahrungsmitteln wie Mehl und Milch auf jeden Cent, kaufen als „smart-shopper" exklusive Markenprodukte dort, wo sie gerade zu Sonderpreisen zu bekommen sind, schlürfen zum Freizeitvergnügen aus Übersee frisch eingeflogene Austern und legen weite Entfernungen zum Erwerb von Öko-Kartoffeln zurück. Hybridisierungen bei der Orientierung auf Preis und Warengruppen sowie ständig wechselnde Einkaufsziele kennzeichnen die neuen Einkaufsmuster. Der Einführungsbeitrag dieses Bandes (E. Kulke) gibt eine Übersicht der das Einkaufen prägenden Determinanten. Es folgen Beiträge zur Veränderung der räumlichen Orientierungen und der Auflösung von „Nearest-Center-Bindungen" (N. Martin) sowie zum Bedeutungswandel von Motivationen, insbesondere dem Öko-Einkauf (J. Weiss). Wie sich unter diesen Bedingungen neue Standorte in Transiträumen behaupten (J. Korn) und welchen Bedeutungsgewinn neue Distributionssysteme wie E-Commerce erlangen (S. Henschel), diskutieren die folgenden Aufsätze. N2 - Enthält: Elmar Kulke: Räumliche Konsumentenverhaltensweisen Niklas Martin: Stadt der kurzen WEge? Zu Nearest-Center-Bindungen der alltäglichen räumlichen Einkaufsmobilität in Berlin Julika Weiß: Öko-Shopping: Räumliche Nachfragemuster, Motivation und Barrieren beim Kauf von Bioprodukten Juliane Korn: Zügig zum Einkauf - Bahnhöfe als Versorgungsstandorte. Eine Analyse des Konsumverhaltens in ausgewählten Bahnhöfen des Berliner Raums Sven Henschel: Handeln im virtuellen Raum. E-Commerce - Strukturen, Konsumentenverhalten und ausgewählte Standortauswirkungen T3 - Geographische Handelsforschung - 11 KW - Deutschland KW - Einzelhandel KW - Angebotsstrategien KW - Konsumentenverhalten KW - Einkaufsmuster KW - Nachfrageverhalten KW - Standortfaktor KW - Aufsatzsammlung Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-180804 SN - 3-932820-30-4 N1 - Die gedruckte Version dieses Bandes ist im Buchhandel lieferbar. Nähere Informationen unter: http://www.metagis.de/MetaGIS-Fachbuch/Schriftenreihen/Reihe-GHF/reihe-ghf.html PB - L.I.S. Verlag CY - Passau ER - TY - THES A1 - Leipold, Winfried T1 - Der deutsch-französische Krieg von 1870/71. Die Konfrontation zweier Kulturen im Spiegelbild von Zeitzeugen und Zeitzeugnissen T1 - The German-French war in 1870/71. The Confrontation of two cultures as mirrored by contemporary witnesses N2 - Der Fokus dieser Studie liegt auf dem punktuellen Ausleuchten themenrelevanter Aspekte des deutsch-französischen Krieges von 1870/71. Somit ist die Einhaltung einer chronologischen Abfolge der Kriegsgenese, wie sie gängigen Publikationen zu eigen ist, nicht gegeben. Es sollen vielmehr der Einfluss und die Bedeutung jener kulturell-mentaler und soziomorpher Prozesse recherchiert werden, die sich auf den Fortgang »dieses von vornherein verlorenen Krieges« (»une guerre perdue d’avance«) beziehen und welche in der traditionellen Kriegsliteratur kaum gewichtet bzw. nur marginal gestreift werden. Die Arbeit wird dokumentiert durch eine Vielzahl von Quellen aus der Feder zeitgenössischer Kriegsteilnehmer, Historiker, Politiker und Literaten, von Theodor Fontane bis Léon Gambetta, von Baron de la Belle-Croix bis Napoleon III., von Hans v. Kretschman bis Alfred Duquet, von Karl Tanera bis General Chancy. Zudem konnten in die Arbeit zusätzlich Analysen und Erkenntnisse gegenwärtiger Historiker und Militärs mit einbezogen werden, welche, unisono und in aller Offenheit, die eigentlichen Gründe der französischen Niederlage von 1870/71 darlegen. Des Weiteren wird sichtbar, weshalb die französische Nation nicht fähig und willens war, vom Elfenbeinturm ihrer Selbstüberschätzung in die Niederungen der Realität hinabzusteigen. Hier seien Autoren wie Audouin-Rouzeau, Henninger, Battesti, Frèrejean, David, Guelton, Serman, Bernède oder Dreyfus genannt. Letztendlich runden Besuche des Verfassers an den Kriegsschauplätzen sowie Gespräche mit Menschen aus der Region das Bild des Kriegsgeschehens ab, wobei deren Rekurs auf tradierte Erinnerungen an diesen nahezu 150 Jahre zurückliegenden Krieg in Erstaunen versetzt. Neben der Gliederung in Kapitel ist diese Arbeit in 4 übergeordnete Themengebiete eingeteilt: Der erste, größte Teil (Kapitel 1–22) behandelt das Kriegsgeschehen im Allgemeinen, während sich der zweite Teil (Kapitel 23–24) explizit der Rolle der zeitgenössischen Medien und der dritte Teil (Kapitel 25–27) der Resonanz des Kriegs in der zeitgenössischen Literatur widmen. Der vierte Teil ist als separater Abbildungsteil konzipiert, der die vorherigen Teile ergänzt. N2 - The study focusses on punctual spotlights on crucial aspects of the German-French war in 1870/71. It's not a chronological narration of the genesis of this war but a research in impact and meaning of cultural, mental, and sociomorphic processes during the ongoing war. A wide range of documents from contemporary war participants, historians, politicians and writers, ranging from Theodor Fontane to Léon Gambetta, from Baron de la Belle-Croix to Napoleon III., from Hans v. Kretschman to Alfred Duquet, or from Karl Tanera to General Chancy is cited. Analytical work by actual historians and militarians also helps to explain the reasons for the French hubris and the final defeat: Audouin-Rouzeau, Henninger, Battesti, Frèrejean, David, Guelton, Serman, Bernède or Dreyfus, to name but a few. Personal visits of the author at the former war zone, interviews with the people living there today and the examination of memories passed on over a period of nearly 150 years complete the study. The 27 chapters of this study are divided into three sections dealing with the war in general (1–22), the role of contemporary media (23–24), and the resonance of the war in contemporay literature (25–27). A fourth section provides pictures and illustrations to complement the texts. KW - Rezeption KW - Zeitzeuge KW - Deutsch-Französischer Krieg <1870-1871> KW - Konfrontation zweier Kulturen KW - Presse KW - Kriegsliteratur KW - Deutschland KW - Frankreich Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-125434 ER - TY - THES A1 - Stark, Mario T1 - Der Eigenpreisvergleich T1 - Self-price-comparison N2 - Das werbliche Gegenüberstellen des von dem Werbenden bisher verlangten mit dem von diesem nunmehr bzw. vorübergehend verlangten Preis (Eigenpreisvergleich) ist seit jeher von besonderer wettbewerbsrechtlichen Relevanz, da es sich um ein von der Wirtschaft bevorzugtes und weit verbreitetes, weil effektives Werbemittel handelt, welches ein erhebliches Irreführungspotential in sich trägt und zudem in besonderem Maße missbrauchsanfällig ist. Ansatzpunkt der lauterkeitsrechtlichen Problematik ist die Irreführung des Betrachters (Verbraucher) und damit der Eingriff in dessen Entscheidungsfreiheit. Die so erwirkte Fehlleitung der Konsumentscheidung führt zu einer spürbaren Verzerrung des angestrebten leistungsbezogenen Wettbewerbs. Dahinter verbirgt sich eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Funktionen des Leistungswettbewerbs. Die Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung des gewandelten Verbraucherleitbildes des BGH, das nunmehr auch Grundlage einer bevorstehenden UWG-Novellierung ist. Ein weiteres, aus wettbewerbsrechtlicher bzw. prozessrechtlicher Sicht grundlegendes Problem bei der Erfassung missbräuchlicher Handhabung mittels Eigenpreisvergleich stellt die Beweisbarkeit der Irreführung dar. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die diesbezüglichen Regelungen durch die bevorstehende UWG-Reform gelegt. N2 - ./. KW - Deutschland KW - Preisgegenüberstellung KW - Irreführende Werbung KW - Verbraucherschutz KW - Preisvergleich KW - Mondpreis KW - Preiswettbewerb KW - misleading advertising KW - consumer protection KW - price-comparison KW - moonprice KW - competition on prices Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-9551 ER - TY - THES A1 - Tschinkl, Dominik T1 - Der Einfluss von Steuern auf Ersparnisbildung und Altersvorsorge - Experimentelle und qualitative Untersuchungen T1 - The Impact of Taxes on saving and retirement – experimental and qualitative analyses N2 - Aufgrund der bekannten Probleme der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung versucht der deutsche Gesetzgeber seit einiger Zeit, die eigenverantwortliche Altersvorsorge zu fördern. Häufig steht dabei die betriebliche Altersversorgung (bAV) im Fokus. In dieser Arbeit wird mittels Experten- und Arbeitnehmerinterviews ausführlich herausgearbeitet, wo zentrale Verbreitungshemmnisse der bAV liegen und wie diese durch Anpassung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen adressiert werden können. Wesentliche Elemente dieser Reformüberlegungen sind in das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeflossen. Daneben wird in dieser Arbeit mithilfe einer experimentalökonomischen Analyse gezeigt, wie verschiedene Arten der Besteuerung individuelle Sparentscheidungen beeinflussen können. Dabei wird deutlich, dass Individuen die Wirkung einer nachgelagerten Besteuerung häufig nicht korrekt wahrnehmen. N2 - Individuals make numerous decisions that affect their financial situation. Saving in general and saving for old age in particular are two of these decisions. Experimental economics investigate the influence of taxes on such individual decisions. The results show that the decisions actually made may differ from those predicted by model theory. So far, this was primarily shown for the influence of taxes on investment and labor supply decisions. It is found that in some cases individuals make biased decisions due to a misperception of certain fiscal regulations, such as tax treatments. Such findings are the motivation for the first part of this work: Using experimental methods, I show how different forms of taxation influence the decision between immediate consumption and saving. The parameters are chosen in such a way that the treatments “No Tax”, “Front-loaded Taxation” and “Deferred Taxation” have identical net payoffs, which should induce the same decision-making patterns. However, I find that these expectations are only met for the comparison of the No Tax treatment and the Front-loaded Taxation treatment. The participants in the treatment Deferred Taxation decide less often in favor of saving. This effect can be attributed to a misperception of this form of taxation. The individuals assess its influence as more negative than it actually is. Moreover, my findings show that the advantages from deferred or front-loaded taxation compared to a classic income tax are only partially recognized. While in the case of deferred and front-loaded taxation the periodic return is tax-free, this return is taxed in the system of a classic income tax. The latter should have a negative effect on the savings decision. The results of the experiment suggest that this is only true for the comparison of the income tax with the front-loaded taxation. Since the deferred taxation distorts the participants’ decisions negatively, I find no difference to the classic income tax. The second part of this work deals with the current and future legal regulations regarding company pension schemes (CPS) as a form of state-subsidized old-age provision. Although tax regulations are the main focus, social security law is also dealt with as it often corresponds to tax law. For some time now, the German legislator has been trying to increase the attractiveness of CPS in an attempt to encourage its wider use. There is considerable potential for this especially among earners of low and very low incomes. Therefore, this study examines obstacles to the continued spread of CPS by using qualitative methods, i.e. guided interviews with experts as well as partially standardized interviews with employees from this target group. On this basis, I consider potential reforms that may prove effective in addressing the identified obstacles. I then subject these reform ideas to an empirical review that involves interviews again with earners of low and very low incomes. It is shown that a “CBS subsidy” could be introduced, which involves granting a statutory subsidy to employers who contribute a certain minimum amount to the CPS on behalf of their employees. As a consequence, employees would be able to participate in a CPS without having to make a contribution of their own, which would induce the desired effect especially for earners of low and very low incomes. Besides that, already existing support schemes, i.e. the “Riester subsidy”, could be made more attractive by making appropriate adjustments. These analyses took place before the Company Pensions Strengthening Act (CPSA) was passed and thus before it came into force. Accordingly, the comments on the legal and initial situation refer to the status as of December 31, 2017. Some of the adjustments implemented in the CPSA are based on the reform proposals discussed in this work. T3 - Studien zu Rechnungslegung, Steuerlehre und Controlling - 5 KW - Deutschland KW - Steuerrecht KW - Betriebliche Altersversorgung KW - Altersvorsorge KW - Betriebliche Altersversorgung KW - Steuern KW - Betriebsrenten KW - Private Altersversorgung KW - Altersversorgung KW - Besteuerung Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-216798 SN - 978-3-95826-150-1 SN - 978-3-95826-151-8 N1 - Parallel erschienen als Druckausgabe in Würzburg University Press, 978-3-95826-150-1, 27,80 Euro. PB - Würzburg University Press CY - Würzburg ET - 1. Auflage ER - TY - THES A1 - Schönemann, Kristin T1 - Der Einfluss von Steuern auf Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen bei Immobilienvermögen : Eine ökonomische Analyse T1 - The influence of taxes on investment and divestment strategies regarding real estate - an economic analysis N2 - In der Dissertationsschrift werden die wesentlichen Merkmale von direkten und indirekten Immobilieninvestitionen in Deutschland für vier Spezialthemen der Immobilienbesteuerung dargestellt und somit ein Einblick in die vielseitige und komplexe Besteuerung von direkten und indirekten Immobilieninvestitionen gewährt. Die Investitionsmöglichkeiten in direkte Immobilienanlageformen werden in Kapitel 2 und 3 besprochen. Die indirekte Immobilienanlage und ihre Auswirkungen auf die Preisbildung werden in den Kapiteln 4 und 5 betrachtet. In der Schlussbemerkung (Kapitel 6) werden wesentliche Erkenntnisse dieser Arbeit zusammengefasst. Im Detail werden in den vier Hauptkapiteln folgende Fragestellungen bearbeitet: • Die steuerlichen Regelungen bei selbstgenutzten und vermieteten Wohnimmobilien führen stets zu Klientel-Effekten. Im Vermietungsfall bewirkt der progressive Ein-kommensteuertarif eine Begünstigung von Steuerpflichtigen mit hohen Einkom¬men. Lediglich eine steuersatzunabhängige Förderung kann dazu führen, dass ein durchschnittlich verdienender Eigenheimkäufer Förderquoten und Investitions-renditen auf demselben Niveau wie ein vermietender Spitzenverdiener erreicht. • Die Modernisierung der Immobilienförderung innerhalb der Altersvorsorge („Wohn-Riester“) ermöglicht den Einsatz des Riester-Kapitals als echtes Eigen-kapital und dominiert die klassische Eigen- und Fremdfinanzierung. Zudem ist die Tilgung eines zum Immobilienerwerb aufgenommenen Darlehens in die staatliche Förderung integriert worden und begünstigt so die Rückführung des steuerlich benachteiligten Fremdkapitals im Fall der Selbstnutzung. • Die Wahl des steuerlichen Wertansatzes bei Vermögensübertragung auf eine steuerbegünstigte Immobilienverwaltung ist nicht trivial. Die Vorteilhaftigkeit der Wertansatzalternativen ist maßgebliche durch den Abschreibungsverlauf, die Länge des Investitionszeitraums sowie den rechtsformspezifische Steuersatzdifferenzen beeinflusst. Es zeigt sich, dass eine Aufdeckung der stillen Reserven regelmäßig nur in Verbindung mit zusätzlichen Begünstigungen sinnvoll ist. Eine allgemeine Vorteilhaftigkeit für die Umwandlung in einen REIT besteht nicht. • Steuerprivilegien können durch gesetzlich erzwungene Finanzierungsstrukturen deutlich reduziert bzw. vernichtet werden. Insbesondere der REIT wird an der Ausübung seiner steueroptimierten Finanzierungsstrategie gehindert, sodass die Erlangung des REIT-Status kein Garant für niedrige Kapitalkosten ist. Die ver-mögensverwaltende Immobilien-AG stellt aufgrund der flexiblen Ausschüttungs- und Finanzierungspolitik eine Alternative zu dem stark reglementierten REIT dar. N2 - This dissertation analyzes the selected characteristics of direct and indirect real estate investments in Germany. The complex and diverse tax consequences of real estate investments are discussed for four separate topics. Therefore, the dissertations deals in chapter 2 and 3 with direct real estate investments and in chapter 4 and 5 with indirect real estate investments to show the consequences in private and business property of German investors. Chapter 6 summarizes the main results of the previous sections. The following topics are analyzed in detail: • The German tax law results in clientele effects for average income and high income tax payers in conjunction with owner occupied or leased real estate. For high income tax payers the progressive tax scale favors the lease rather than the personal use of the real estate. Only a tax subsidy independent of the tax rate will result in a similar support and yield for average income and high income tax payers. • The German private pension scheme (Riester-Rente) also includes a subsidy to create personal used real estate. This pension scheme enables the German investor to use its Riester-capital as real equity and dominates the use of the classical equity and debt financing. In addition the redemption of debt is part of the pension scheme and favors the redemption of tax-discriminated debt in the case of the personal used real estate. • The election of the fair or book value of real estate is not trivial with respect to the change of corporate form for asset managing purposes. The advantage of the respective value will depend on the depreciation rate, period of investment and tax differences resulting from the chosen legal framework. Finally a fair value approach is only favorable in connection with additional tax benefits. A change of the legal framework to a real estate investment trust (REIT) is not always advantageous. • Tax privileges can be contradicted by regulatory restrictions regarding financing. In particular a REIT suffers from the financing restrictions as these will result in a non-optimal financing strategy and higher capital costs for tax purposes. In contrast to the highly regulated REIT a German asset-managing corporation can be a advantageous alternative as this corporation is flexible regarding distribution and self-financing. KW - Deutschland KW - Immobilienanlage KW - Steuerrecht KW - Eigenheimrentenmodell KW - Eigenheimzulage KW - Kapitalkosten KW - Umwandlungsvorgänge KW - real estate KW - taxes KW - subsidies KW - corporations KW - partnerships Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-74609 ER - TY - THES A1 - Hemmerich, Kristina Susanne T1 - Der Einfluss von Steuern auf riskante Investitionsentscheidungen, Rationale Steuereffekte oder steuerbedingte Perzeptionseffekte? T1 - The Influence of Taxation on Risky Investments, Rational Tax Effects or Tax Perception Effects? N2 - Die vorliegende Arbeit untersucht empirisch, inwieweit neoklassische Theorien wie die Erwartungsnutzentheorie, die individuellen Reaktionen auf die Einführung einer proportionalen Einkommensteuer und die Veränderung der steuerlichen Verlustausgleichsmöglichkeiten erklären. Darüber hinaus soll auch eine möglicherweise verzerrte Wahrnehmung der steuerlichen Regelungen aufgedeckt und in die Analyse des beobachteten Investitionsverhaltens einbezogen werden. Die Umsetzung erfolgt mittels eines kontrollierten Labor-Experimentes. Die gewählte Forschungsmethode erlaubt die Unterscheidung von Rationalen Steuereffekten, d.h. Effekte, die neoklassische Theorien erwarten lassen und steuerbedingten Perzeptionseffekten, d.h. Effekte, die auf steuerbedingte Wahrnehmungsverzerrungen zurückzuführen sind. Wird für den Perzeptionseffekt kontrolliert, kann sowohl die theoretisch ermittelte Wirkung einer proportionalen Einkommensteuer mit vollständigem als auch ohne steuerlichem Verlustausgleich auf riskante Investitionen empirisch bestätigt werden. Dagegen stehen die beobachteten Investitionsentscheidungen teilweise im Widerspruch zu den Ergebnissen der theoretischen Arbeiten, wenn auf eine Kontrolle für den Perzeptionseffekt verzichtet wird. Hieran anknüpfend, werden im Rahmen eines zweiten Experimentes Ursachen steuerbedingter Wahrnehmungsverzerrungen und deren Wirkung auf die Bereitschaft, riskant zu investieren, näher beleuchtet. Für eine tiefgreifende Analyse des möglichen Perzeptionseffekts einer proportionalen Steuer mit vollständigem Verlustausgleich wird die bestehende verhaltenswissenschaftliche Steuerforschung erweitert und zwischen extrinsischen und intrinsischen Faktoren differenziert. Das durchgeführte Experiment verdeutlicht, dass die betrachtete proportionale Steuer das riskante Investitionsverhalten verzerrt. Jedoch ist die steuerbedingte Verzerrung, der Perzeptionseffekt, umso geringer, je niedriger das Niveau an kognitiver Belastung ist. Die abnehmende Verzerrung des Entscheidungsverhaltens scheint auf eine ebenfalls abnehmende Verwendung ungenauer Entscheidungs-Heuristiken zurückzuführen zu sein. Die dagegen unabhängig von dem Niveau an Steuer-Komplexität bzw. Steuer-Salienz beobachtete Zunahme der riskanten Investitionsbereitschaft nach Erhebung der proportionalen Steuer spiegelt sich in der steuerbedingten Veränderung der affektiven und kognitiven Wahrnehmung wider. In den zwei experimentalökonomischen Analysen wird die Allokation gegebener Mittel auf riskante und sichere Anlagen betrachtet. Daneben werden aber sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen mit sich ausschließenden Investitionsalternativen konfrontiert. Beide Fälle haben gemeinsam, dass im maßgeblichen Entscheidungskalkül die geltenden steuerlichen Regelungen grundsätzlich zu berücksichtigen sind. Jedoch postuliert die betriebswirtschaftliche Steuerforschung, dass bei einer Entscheidung zwischen sich ausschließenden Investitionsalternativen die Besteuerung vernachlässigt werden kann, wenn diese keine Wirkung entfaltet. Hieran anknüpfend, wird ein Konzept entscheidungsneutraler und gleichmäßiger Gewinnbesteuerung entwickelt, das auch bei unvollkommener Voraussicht praktikabel, rechtssicher und mit einer Gewinnermittlung durch nominalen Vermögensvergleich vereinbar sein soll. In Anlehnung an König (1997 a), lässt sich zeigen, dass ein Verfahren revolvierender Ertragswertkorrektur bei zusätzlicher Erfassung des Kapitalwertes diese Anforderungen erfüllt. Das rechnerisch komplexe Vorgehen kommt dabei – unter bestimmten Annahmen – im Ergebnis der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich nach geltendem Steuerrecht sehr nahe. Infolgedessen wird auch das theoretisch bislang ungelöste Problem des zeitlichen Bezugspunktes der Besteuerung vernachlässigbar. N2 - This dissertation is separated into two independent sections. The first section is built on the broad literature, which discusses the influence of taxes on risky investments. Following these results, this doctoral thesis examines empirically how both an income tax and a loss offset provision affect investment decisions. The design of the controlled experiment allows to distinguish between Rational Tax Effects (i.e., effects predicted by standard neoclassical theory) and Tax Perception Effects (i.e., effects due to behavioral biases) when a proportional income tax with and without a full loss offset provision is introduced. Observed investment behavior is partially inconsistent with the theoretical predictions if there is no control for Perception Effects. However, considering these effects, the theoretical results are empirically verified. To shed further light on the discussion of such behavioral tax perception biases a second experiment is conducted, which enables to differentiate two dimensions: (1) the influence of emotions and perceived risk (individual dimension, intrinsic effects) and (2) the influence of cognitive load by varying tax complexity and salience (tax system dimension, extrinsic effects). The experiment shows that both dimensions are able to explain the Perception Effect of a proportional income tax with a full loss offset provision. In particular, perceived risk is lower and consequently willingness to take risk is higher with a proportional tax than without taxation. Furthermore, this positive effect on risky investment is higher in a situation with a rather high level of cognitive load in which tax complexity is high and tax salience is low. The second section aims at designing a concept of neutral and equitable profit taxation which is legally reliable under imperfect foresight and which is compatible with basic principles of tax accounting, in particular with the historical cost convention. It is shown that this can be realized through revolving corrections of the Johansson-Samuelson tax base as first described by König (1997 a) combined with a taxation of the net present value. The procedure is technically complex but can be simplified considerably at the cost of reduced accuracy. In this form it is almost equal to nominal accrual tax accounting as established in Germany and other countries. This simplification also solves the problem of defining the correct point of reference (t = 0) in the Johansson-Samuelson concept. KW - Deutschland KW - Steuerrecht KW - Investitionsentscheidung KW - Risiko KW - Experiment KW - Kognitive Belastung KW - Emotionen KW - Entscheidungsneutralität KW - Ökonomischer Gewinn KW - Einkommensteuer KW - Investitionsverhalten KW - Risikobereitschaft KW - Verlustausgleich KW - Wahrnehmung Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-136579 ER - TY - THES A1 - Prochnow, Annette T1 - Der Erwerb melodisch-rhythmischer Grundbausteine im Rahmen der vorsprachlichen Entwicklung – eine vergleichende Analyse der Schreie von schwedischen und deutschen Neugeborenen T1 - The acquisition of melodic and rhythmic elements in pre-speech development – a comparative analysis of cry melodies in Swedish and German newborns N2 - Schon vor der Geburt beginnen komplexe Reifungs- und auditive Lernprozesse, die den Grundstein für die spätere Sprachentwicklung legen. Im letzten Trimester der Schwangerschaft ist der Fetus sensibel für akustische Stimuli der Umgebung, hauptsächlich für prosodische (melodische und rhythmische) Spracheigenschaften. Ergebnisse der Sprachperzeptionsforschung (z. B. Byers-Heinlein et al., 2010) zeigen, dass Neugeborene bereits über erstaunliche prosodierelevante Leistungen verfügen. Analog dazu konnte die Forschung von Wermke (z. B. Wermke & Mende, 2011) belegen, dass die Entwicklung der späteren Sprachfähigkeit auf Seiten der Produktion direkt nach der Geburt beginnt. So konnte gezeigt werden, dass sich die Säuglingsschreimelodien nach einem universellen Entwicklungsprogramm in den ersten Lebenswochen von einfachen zu komplexen Melodien verändern. Die Untersuchungen von Mampe et al. (2009) und Mampe (2012) haben darüber hinaus gezeigt, dass sich pränatal wahrgenommene prosodische Eigenschaften der Muttersprache in der Melodiekontur der Schreie von 1 Woche alten Neugeborenen widerspiegeln. Gegenstand der vorliegenden Querschnittstudie ist die signalanalytische Untersuchung der Schreimelodien von schwedischen und deutschen Neugeborenen hinsichtlich eines Einflusses der pränatal wahrgenommenen muttersprachlichen Prosodie auf die Melodiekomplexität. Insgesamt wurden 2795 Spontanschreie von 52 schwedischen und 1907 Spontanschreie von 79 deutschen gesunden, reifen und eutrophen 1 Woche alten Neugeborenen mit signalanalytischen Methoden untersucht. Auf Basis der Melodiekontur wurde für jeden Schrei die Melodiestruktur identifiziert und kategorisiert. Darauf basierend wurde für jedes Kind und jede Gruppe ein Melodiekomplexitätsindex (MCI; Wermke et al., 2007) berechnet. Zusätzlich wurden quantitativ die melodischen Parameter mittlere Grundfrequenz und Hubverhältnis sowie der zeitliche Parameter Einzelschreilänge berechnet und statistisch ausgewertet. Die Ergebnisse der quantitativen Analyse melodischer und zeitlicher Parameter ergaben keine Hinweise auf Unterschiede zwischen den Probandengruppen hinsichtlich des gesundheitlichen Zustands bzw. Reifegrades der Neugeborenen. Die Ergebnisse zeigten weiterhin einen signifikant höheren MCI für die Schreie der schwedischen als für die Schreie der deutschen Neugeborenen. Die schwedischen Neugeborenen produzierten also verglichen mit den deutschen Neugeborenen mehr Schreie mit komplexer Melodiestruktur. Eine mögliche Erklärung dafür könnte der Einfluss der pränatal wahrgenommenen Muttersprache auf die Melodiekomplexität sein. Schwedisch und Deutsch gehören beide zu den germanischen Sprachen. Beide Sprachen unterschieden sich allerdings hinsichtlich bestimmter prosodischer Eigenschaften. Die pränatale Perzeption dieser prosodischen Eigenschaften könnte sich – darauf weisen die Ergebnisse hin – fördernd auf die Melodieentwicklung der schwedischen Neugeborenen auswirken. Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung liefern einen Beitrag zur Erforschung der frühen Schreimelodieentwicklung von Neugeborenen als grundlegender Bestandteil der vorsprachlichen Entwicklung – insbesondere zur Erforschung des Einflusses der pränatalen Perzeption von Melodie und Rhythmus auf die Schreimelodien Neugeborener. N2 - Complex maturing and auditory learning processes start even before birth, laying the foundations for later language acquisition. In the last trimester of pregnancy, the foetus is sensitive to ambient acoustic stimulation and particularly to prosodic (melodic and rhythmic) language properties. The results of language perception research (e.g. Byers-Heinlein et al., 2010) show that newborns are already extremely sensitive to prosodic features of language. Similarly, research conducted by Wermke (e.g. Wermke & Mende, 2011) shows that the development of later language production abilities begins immediately after birth. They found that the cry melodies of infants change within the first few weeks of birth from simple to complex melodies in accordance with a universal development programme. In addition, investigations by Mampe et al. (2009) and Mampe (2012) indicate that the prosodic patterns of the native language perceived before birth are reflected in the melody contours of newborns’ cries at one week old. The object of this cross-sectional study is the signal-analytical examination of cry melodies in Swedish and German newborns and the influence of prenatally perceived prosodic structures of maternal speech on the complexity of the melody. In total, 2,795 spontaneous cries from 52 Swedish and 1,907 spontaneous cries from 79 German healthy, full-term, eutrophic 1-week old newborns were examined according to signal-analytical methods. Taking the melody contour as the basis, the melody structure was identified and categorized for each cry. Based on this information, a Melody Complexity Index (MCI; Wermke et al., 2007) was calculated for each child and each group. The cry melodies were also quantitatively analysed and statistically evaluated in terms of the melodic parameters of mean fundamental frequency and the quotient of the maximum and minimum frequencies of the melody arc as well as in terms of the time-based parameter of the length of a single cry. The results of the quantitative analysis of melodic and time-based parameters did not show any evidence of differences between the trial groups in terms of the health or degree of maturity of the newborns. Results indicated a significantly higher MCI for the cries of the Swedish babies in comparison with the German babies. The Swedish newborns thus produced more cry utterances with a complex melody structure in comparison with the German babies. One possible explanation for this could be the influence of the prenatally perceived native language on the complexity of the melody. Swedish and German are both Germanic languages. However, the two languages differ in terms of specific prosodic properties. Prenatal perception of these prosodic properties could – and this is indicated by the results – have a positive effect on the melody development in the Swedish babies. The results of this examination represent a contribution to research into early cry-melody development in newborns as an essential component of pre-speech development – particularly with regard to research into the influence of prenatal perception of melody and rhythm on the cry melodies of newborns. KW - Sprachentwicklung KW - Neugeborenes KW - Schrei KW - Spracherwerb KW - Schweden KW - Säuglingsschrei KW - vorsprachliche Entwicklung KW - pre-speech development KW - cry melody KW - newborn cry KW - language acquisition KW - Schreimelodie KW - cross-linguistic KW - Deutschland KW - Melodie Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-99749 ER - TY - THES A1 - Deininger, Claus T1 - Der Indexeffekt am deutschen Kapitalmarkt und dessen Ursachen - eine theoretische und empirische Analyse unter besonderer Berücksichtigung des Einflusses fremdverwalteter Wertpapierportfolios - T1 - Index effects in Germany and their origin - a theoretical and empirical analysis with a special focus on the influence of mutual funds - N2 - Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um eine Untersuchung mit dem Ziel, die Reaktionen im Umfeld von Veränderungen der Zusammensetzung der großen deutschen Aktienindizes DAX, MDAX und HDAX zu ermitteln. Da in der idealtypischen Finanztheorie eine Indexauswechslung keine bewertungsrelevante Information darstellt, jedoch in der Finanzpresse häufig über Indexauswechslungen und deren Auswirkungen auf die zugrunde liegenden Kurse spekuliert wird, sollten im Rahmen der vorliegenden Arbeit zum einen theoretische Ansatzpunkte identifiziert werden, um Indexeffekte erklären zu können; zum anderen galt es, mittels verschiedener empirischer Untersuchungen zu überprüfen, inwiefern sich die Kurse, die Liquidität und gegebenenfalls die Risikokomponenten der betreffenden Aktien durch das Indexereignis verändern. Angesichts der sich mehr und mehr verstärkenden Indexfokussierung vieler institutioneller Anleger seit der Schaffung des DAX zum Jahresende 1987 sollte auch der Frage nachgegangen werden, ob und inwiefern sich die Reaktionsmuster am Kapitalmarkt im Zeitablauf verändert haben. Da als auslösendes Moment für potentielle Indexeffekte vorrangig fremdverwaltete Wertpapierportfolios in Frage kommen, wurde neben einer theoretischen Verhaltensanalyse auch eine umfassende Umfrage unter Fondsmanagern hinsichtlich deren Indexfokussierung durchgeführt. N2 - The main aim of this thesis is to analyse the reactions caused by index replacements in the German benchmark stock-indices DAX, MDAX and HDAX. Usually financial theory suggests that the fact of an index replacement contains no new valuation-relevant evidence. However the financial press frequently speculates about index replacements and the consequences on the underlying share prices of the affected companies. The first target of this work is to identify theoretical starting points to explain possible effects caused by index changes. Moreover several event-studies are performed to see if share prices, liquidity and risk-components of the replacement companies are affected by the replacement. Mutual funds and other institutional investors are widely seen as the trigger for potential index effects. Therefore not only a theoretical principal-agent-analysis is discussed, but also a survey among German mutual fund managers is conducted to detect their trading-habits in index companies. Due to the fact the focus of institutional investors on index companies rose significantly since the introduction of the DAX in 1987, several event-study sub-samples were created to analyse if possible effects amplified over the years. KW - Deutschland KW - Aktienindex KW - Kapitalmarkt KW - Auswirkung KW - Index KW - Indexeffekte KW - Indexveränderungen KW - Investmentfonds KW - event-study KW - index KW - index effects KW - index replacements KW - mutual funds KW - event-study Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-20995 ER - TY - THES A1 - Uphoff, Ina Katharina T1 - Der künstlerische Schulwandschmuck im Spannungsfeld von Kunst und Pädagogik T1 - The aesthetic wallcharts between art and education N2 - Der künstlerische Wandschmuck stellt eine besondere Form des Schulwandbildes dar, da in ihm die belehrende Funktion zugunsten einer künstlerisch-raumgestaltenden zurücktritt. So definierte sich der Schulwandschmuck als ein Werk der Kunst, dessen ästhetisches Element - unter der Maxime "Kunst ins Volk, Kunst in die Schulen" - im Zuge der Kunsterziehungsbewegung um 1900 eine besondere Bedeutung gewann. Mit den vorrangigen Zielen, dem Schulraum eine eigene, pädagogisch-künstlerische Atmosphäre zu verleihen, die ästhetische Genußfähigkeit der Schüler zu fördern und die kulturelle Erneuerung des Volkes aus dem Geiste der Kunst voranzutreiben, wurde der künstlerische Wandschmuck zu einem zentralen Element der kunstpädagogischen Aspirationen. D. h.: Gesteigert zur "Bilderschmuckbewegung" sollte über die Ausschmückung der Schulen und die damit verbundene Geschmacksbildung zugleich veredelnd und erhebend am Volksganzen gearbeitet werden. Geleitet von diesen Hoffnungen begannen Anfang des 20. Jahrhunderts unterschiedliche Verlagshäuser künstlerischen Wandschmuck "für Schule und Haus" zu produzieren. Diese Aktivitäten wurden angeregt und forciert durch den 1. Kunsterziehungstag 1901, auf dem den künstlerischen Bildern ein eigener Tagesordnungspunkt gewidmet wurde und durch den die Schmuckbilder ihre kunstpädagogische Legitimation erhielten. Neben der Rekonstruktion der "Bilderschmuckbewegung" innerhalb des reformpädagogischen Aufbruchs am Ende des 19. Jahrhunderts geht es um eine kritische Analyse des pädagogisch-kunsterzieherischen Anspruchs. Diese Analyse bezieht sich einerseits auf den eingeschränkten Kunstbegriff und andererseits auf die Tendenz, den künstlerischen Anspruch der Erziehungsabsicht unterzuordnen. Es spricht vieles dafür, daß die Absicht der Ästhetisierung der Unterrichtsräume einer Pädagogisierung des Raumes wich. Denn die Kunst der Schule hatte, angesichts der sich wandelnden Verhältnisse, nicht nur einem dauerhaften und "gesunden" Stil zu gehorchen - innovative und progressive Stilrichtungen standen damit außer Konkurrenz. Sie sollte zudem pädagogische Leitziele und Idealvorstellungen - mit deutsch-nationaler Ausrichtung - zum Ausdruck bringen; und auch didaktische Anforderungen traten hinzu: Verständlichkeit, Einfachheit und Klarheit wurden zu ästhetischen Normen, die das künstlerische Bild bestimmten sollten. Über die Rekonstruktion und kritische Analyse hinaus wird abschließend die systematische Frage aufgeworfen, ob Kunst in der Schule notwendig pädagogisiert oder sogar "diszipliniert" werden muß, um Lehr- und Lernprozesse und erzieherisches Handeln nicht der "Exterritorialität" des Ästhetischen (Mollenhauer) zu überlassen. N2 - The aesthetic wallcharts are a special type of the school-wallcharts because of the fact that these charts do have a decorative function. The aesthetic wallcharts were defined as works of art, the aesthetic element of which got a special meaning in connection with the "Kunsterziehungsbewegung" around 1900. At that time the maxim was: Art for the people, art in the schools. The superior aims were to give the schoolrooms a pedagogical and aesthetic atmosphere, to promote the pupils´ ability to enjoy art and to help the nation to achieve a cultural renewal by the spirit of art. This means that the "Bilderschmuckbewegung" was not just a process to decorate schoolrooms, but to ennoble the German nation. Led by these expectations at the beginning of the 20th century several publishing houses started to produce aesthetic wallcharts "for school and house". These activities were advanced by the first "Kunsterziehungstag" 1901. The aesthetic wallcharts got their own legitimation. Besides the reconstruction of the German "Bilderschmuckbewegung", as part of the New Education at the end of the 19th century, the paper contains a critical analysis of the aesthetic and educational claim. This analysis is concentrated first on the restricted idea of art and secondly on the tendency to suppress the aesthetic claim for the benefit of the educational claim. There are several indications to the fact that the intention to decorate the schoolrooms changed into the intention to give the schoolrooms an educational touch, because art in the school was connected with pedagogic and national aims - innovative and progressive styles were refused. Besides, the aesthetic wallcharts got a didactic funktion, so that they could be understood easily. Finaly there is the systematic question if it is necessary to discipline art in school in order to avoid that teaching and education are prejudiced by the "Exterritorialität" of the aesthetic (Mollenhauer). KW - Deutschland KW - Schulbau KW - Lithographie KW - Wandschmuck KW - Kunsterziehung KW - Geschichte 1897-1914 KW - Reformpädagogik KW - Kunsterziehung KW - Wandbilder KW - Ästhetik KW - Schule KW - New Education KW - Art Education KW - wallcharts KW - aesthetic KW - school Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-2887 ER - TY - THES A1 - Pfeuffer, Thomas T1 - Der Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des Aktienrechts an die SE-Verordnung im Hinblick auf den Vorstand T1 - The Demand for Regulation for the German Legislator to Adjust the Stock Companies Law to the SE-Regulation Regarding the Board of Management N2 - Die Dissertation behandelt den Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des deutschen Aktienrechts im Hinblick auf den Vorstand vor dem Hintergrund der am 08. Oktober 2001 verabschiedeten und am 10. November desselben Jahres im Amtsblatt der EG veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE). Die Arbeit betrachtet zunächst die genannte Verordnung im System des Europäischen sowie des deutschen Rechts und stellt anschließend die allgemeinen Grundlagen des Regelungsbedürfnisses des deutschen Gesetzgebers dar, so insbesondere Grundsätzliches zur Verweisungstechnik und zu den einzelnen Verweisungsarten. Nach Darlegung der Beschränkungen und der zu beachtenden Grundsätze im Rahmen der Anpassungen des nationalen Rechts werden die zu regelnden Bereiche und der konkrete Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers in einem SE-Ausführungsgesetz dargestellt. Dabei werden sowohl das dualistische wie auch das im deutschen Aktienrecht bisher unbekannte monistische Verwaltungsmodell untersucht und verschiedene Änderungen und Ergänzungen des bestehenden deutschen Rechts erörtert. N2 - The thesis looks at the demand for regulation for the German legislator to adjust the German stock companies law regarding the board of management to the EC-Regulation No. 2157/2001 on the Societas Europaea. The thesis first deals with the mentioned EC Regulation and, then, describes the basic demands for adjustment, fundamental techniques and ways of reference. After explaining the limits and principles which have to be considered adjusting German national law, the scope and demands for regulation in a German SE-Execution Act is described, in particular the so far in German stock companies law unknown monistic model of administration as well as other necessary alterations and additions to German law. KW - Deutschland KW - Reform KW - Aktienrecht KW - Europäische Union KW - Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) KW - SE-Verordnung KW - SE-Ausführungsgesetz KW - Regelungsbedarf KW - Verweisungstechnik KW - Europäische Aktiengesellschaft KW - SE-Regulation KW - SE-Executing Act KW - Stock Companies Act KW - Societas Europaea KW - European Companie Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-15270 ER - TY - THES A1 - Gansbergen, Anna T1 - Determinanten der Rentenhöhe von Frauen in Deutschland N2 - Nach der durchgeführten Datenauswertung können die aufgestellten Hypothesen verifiziert werden. Im Folgenden wird auf jede einzelne Hypothese eingegangen. Die Hypothese zur Kinderzahl konnte verifiziert werden. In der untersuchten Kohorte hat die Kinderzahl tatsächlich einen starken negativen Einfluss auf die Summe der Entgeltpunkte, die für die Rentenhöhe steht. Das bedeutet, dass die heutigen Rentnerinnen mit Kindern trotz der rentenrechtlichen Regelungen finanzielle Nachteile gegenüber kinderlosen Rentnerinnen hinnehmen müssen. Mit jedem weiteren Kind wächst das Risiko einer niedrigen Rente, d. h. unter Umständen der Altersarmut. Trotz aller Bemühungen des Gesetzgebers ist die Kindererziehung oft für ein niedriges Einkommen der Frauen im Alter verantwortlich. Die Hypothese zum Ost-West-Unterschied hat sich ebenfalls bestätigt. Frauen in den alten Bundesländern beziehen im Durchschnitt eine niedrigere Rente als Frauen in den neuen Bundesländern. Als Grund dafür kann der institutionelle Unterschied zwischen der DDR und der BRD angesehen werden. Die Hypothese zur Geringfügigkeit der Beschäftigung konnte verifiziert werden. Frauen, die geringfügig tätig waren, beziehen weniger Rente als Frauen, die nicht geringfügig beschäftigt waren. Da Frauen bei einer geringfügigen Beschäftigung normalerweise weniger verdienen als bei einer Vollzeitbeschäftigung, erscheint dieser Befund als logisch. ... KW - Deutschland KW - Frau KW - Rente Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-76728 ER - TY - THES A1 - Zehner, Bettina T1 - Deutsche Frauen- und Männerzeitschriften : Kommunikation von Unterhaltung, Information, Beratung ... oder einer Märchenwelt? T1 - Women´s and Men´s Magazines in Germany : Communication of Entertainment, Information, Advice ... or a Fairytale N2 - Dargestellt werden sprachliche und visuelle Mittel der Kommunikation in Deutschen Frauen- und Männerzeitschriften. N2 - Linguistic and visual instruments of communication in German Women´s and Men´s magazine are presented. KW - Deutschland KW - Frauenzeitschrift KW - Herrenmagazin KW - Kommunikation KW - magazine KW - periodical KW - communication Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-73532 ER - TY - THES A1 - Hellmuth, Hans-Jörg T1 - Diagnostik und Prävention von Rückenleiden bei Hubschrauberbesatzungen der Bundeswehr auf Bell UH1D : Differenzierung und Prävention von Rückenleiden und möglichen Berufskrankheiten T1 - Diagnostics and prevention of back pain in German Bundeswehr helicopter aircrews on Bell UH1D : differentiation and prevention of back pain and potential occupational diseases N2 - Ziel dieser Arbeit war es zu erforschen, ob mittels einer strukturierten Anamnese und einer intensiven manueller Untersuchung ein Weg zur Prävention von Rückenschmerzen und einer möglicherweise daraus resultierenden Berufskrankheit zu finden ist. Je 20 männliche Hubschrauberpiloten und Bordmechaniker des Transporthubschrauberregimentes 30 im Alter von 25-50 Jahren bildeten die Untersuchungsgruppen. Sie alle sind Teil der Besatzungen auf der Bell UH-1D, einem seit 1965 in der Bundeswehr ein-geführtem Hubschrauber mit einem Triebwerk und 2 Rotorblättern, wodurch sehr starke und niederfrequente Vibrationen erzeugt werden. Grundlagen der Untersuchungen waren ein validierter und standardisierter Erhebungsbogen, eine umfassende manuelle Untersuchungstechnik sowie eine genaue Kenntnis der Arbeitsplätze von und Anforderungen an Hubschrauberbesatzungen des Heeres auf Bell UH-1D. Die Untersuchungen erfolgten jeweils ohne Kenntnis der Anamnese nach den vorgegebenen Schritten des Untersuchungsbogens N2 - Diagnostics and prevention of back pain in German Bundeswehr helicopter aircrews on Bell UH1D; differentiation and prevention of back pain and potential occupational diseases; An attempt to verify and evaluate back pain with manual diagnostic (chirodiagnostics and chirotherapy)and structured medical history in order to prevent pain and occupational diseases. KW - Kreuzschmerz KW - Rückenschmerz KW - Diagnostik KW - Prävention KW - Fehlerverhütung KW - Hubschrauber KW - Hubschrauberpilot KW - Fliegendes Personal KW - Deutschland KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Heeresfliegertruppe KW - Differenzierung KW - Sportliche Bewegung KW - Sportart KW - Beru KW - Chirodiagnostik KW - manuelle Diagnostik KW - Transporthubschrauberregiment 30 KW - Fliegerarzt KW - Betriebsmedizin KW - back pain KW - vibration KW - chirotherapy KW - helicopter KW - aircrew KW - military Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-32745 ER - TY - THES A1 - Löcher, Jens T1 - Die Anhörung im Sozialverwaltungsverfahren T1 - The hearing in a social administrative procedure N2 - Die Anhörung gehört auch im sozialen Verwaltungsverfahrensrecht zu den verfassungsrechtlich garantierten Grundsätzen. Sie lässt sich aus dem rechtsstaatlich begründeten Fairnessprinzip - konkret: dem Recht auf Waffengleichheit - in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG herleiten. Diese Erkenntnis führt zu einer engen Auslegung des § 24 SGB X sowie den Regelungen, die sich mit den Rechtsfolgen eines Anhörungsfehlers beschäftigen. Die Anhörung verwirklicht das Fairnessprinzip, indem sie dem Beteiligten eines sozialen Verwaltungsverfahrens Kenntnis darüber vermittelt, dass das gegen ihn gerichtete Verfahren kurz vor dem Abschluss steht. Damit wird diesem u.a. die Möglichkeit eröffnet, durch eine Inanspruchnahme des Akteneinsichtsrechts einen ihm gegenüber bestehenden Wissensvorsprung der Behörde auszugleichen. Ein "Recht auf Geheimnisse" kann der Behörde nur zustehen, wenn dies zur Verwirklichung einer anderen verfassungsrechtlichen Position, die den Fairnessgrundsatz im Einzelfall überwiegt, erforderlich erscheint. Zur effektiven Einflussnahme auf den Erlass des beabsichtigten belastenden Verwaltungsaktes - und damit zur Erreichung einer annähernden Waffengleichheit - ist es zudem erforderlich, dass dem Beteiligten das Recht auf Stellungnahme zu der beabsichtigten Entscheidung zusteht und die Behörde verpflichtet ist, diese Stellungnahme bei ihrer Entscheidung zu beachten. Auch dies gewährleistet die Anhörung. Eine effektive Stellungnahme setzt weiterhin voraus, dass der Beteiligte über die Tatsachen, die aus Sicht der Behörde die intendierte Entscheidung stützen, und die konkret beabsichtigte Rechtsfolge in Kenntnis gesetzt wird. Ein derart verstandenes Recht auf Waffengleichheit wird durch die Anhörung erreicht. § 24 Abs. 1 SGB X verpflichtet die Behörde zur Information über den Abschluss des Verwaltungsverfahrens, über die die Entscheidung aus ihrer Sicht tragenden Gesichtspunkte und - nach der in dieser Arbeit vertretenen Auffassung - auch über die konkret beabsichtigte Rechtsfolge. Der Beteiligte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, die Stellungnahme darf bei der abschließenden Entscheidung nicht unbeachtet bleiben. Damit erhält der Beteiligte die Möglichkeit zum Ausgleich eines Informationsdefizits und zur Einflussnahme auf Gang und Abschluss des Verfahrens. Die Anhörung ist das Mittel, um im fortgeschrittenen Stadium des Verwaltungsverfahrens Waffengleichheit herzustellen. Das Fairnessprinzip fordert jedoch Waffengleichheit - und damit u.a. Ausgleich des Wissensvorsprungs zur Ermöglichung einer effektiven Einflussnahme auf Gang und Abschluss des Verfahrens - in jedem Verfahrensstadium. Hierzu müssen andere Verfahrensrechte, wie das Recht auf Akteneinsicht, herangezogen werden oder, wie im Falle des Rechts auf Information über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens, erst entwickelt werden. Die Anhörungsverpflichtung bzw. das Anhörungsrecht gelten nicht schrankenlos, sondern müssen mit anderen verfassungsrechtlichen Positionen in Ausgleich gebracht werden. Der Gesetzgeber hat die Grenzen eines zulässigen Ausgleichs durch die Normierung eines abgeschlossenen Ausnahmekatalogs (§ 24 Abs. 2 SGB X) ebenso wenig überschritten wie durch die Normierung von Heilungsmöglichkeiten oder - entgegen der Rechtsauffassung des 4. Senats des BSG - durch die Erweiterung des Heilungsrechts bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz. N2 - The constitution of the Federal Republic of Germany guarantees a citizen a hearing in a social administrative procedure. The right to such a hearing is based on the principle of fairness, in particular on the „principle of balance“ respectivly „principle of similarity of weapons“. The purpose of the hearing is to impact knowledge about the imminent social administrative act involving a burdon. This gives the citizen the opportunity to influence the intended decision e.g. by disclosing unknown facts. In order to be able to influence the authority´s decision, the citizen needs to have full knowledge of the concret imminent administrative act, espacially the intended decision and its causes in law. Precondition of exercising influence is the knowledge, that the social administrative procedure has been opened and the authoritie´s obligation to take the citizen´s objektions into consideration. The hearing guarantees an citizen this constitutional right and gives him fainess within the social administrative procedure. The hearing is guaranteed by the constitution; nevertheless, the legislator ist allowed to limit its scope in order to realize different constitutional positions. Neither the regulation of exceptions nor the regulation of curing of procedural defects violate the constitutional order. KW - Deutschland KW - Sozialverwaltung KW - Rechtliches Gehör KW - Anhörung KW - Sozialverwaltungsverfahren KW - Fairnessprinzip KW - Hearing KW - social administrative procedure KW - principle of fairness Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-12360 ER - TY - THES A1 - Ohliger, Katrin T1 - Die Ausweitung des Schmerzensgeldes ohne Bagatellschwelle - Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem Schadensersatzsystem des BGB T1 - The extension of compensation for pain and suffering without a limit of bagatelles - compatibility of the new law with the system of restitution of the German BGB N2 - Mit Wirkung zum 01.08.2002 ist die Schmerzensgeldregelung im BGB geändert worden. Nun gibt es Schmerzensgeld auch außerhalb des Deliktsrechts, unabhängig von der Anspruchsgrundlage. Die ursprünglich zur wirtschaftlichen Kompensation dieser Ausweitung geplante Bagatellschwelle, die geringfügige Schäden von der Ersatzfähigkeit ausgenommen hätte, ist demgegenüber nicht Gesetz geworden. Die Arbeit untersucht die rechtsdogmatischen Argumente für und gegen die tatsächlich erfolgte Ausweitung des Schmerzensgeldes sowie die ursprünglich geplante Einschränkung desselben. Dabei werden insbesondere die Motive des Gesetzgebers bei Schaffung des BGB und deren Bedeutung in der heutigen Zeit, die Funktionen des Schmerzensgeldes sowie das Verhältnis zur übrigen Rechtsordnung, vor allem zum Grundgesetz, herangezogen. Hinsichtlich der Ausweitung werden die Bereiche der vertraglichen Haftung und der Gefährdungshaftung näher betrachtet. Bezüglich der Bagatellschwelle wird vergleichend auf andere Einschränkungen von Schadensersatzansprüchen eingegangen sowie die tatsächlichen Höhe der Bagatellschwelle thematisiert. Zum Vergleich des gefundenen Ergebnisses mit der Rechtspraxis wird abschließend kurz die Einschätzung der Versicherungswirtschaft zur Reform dargestellt. N2 - Since 01.01.2002 the regulation of compensation for pain and suffering has been changed. By now one can get such a compensation apart from tort law, independent form the basis of claim. Originally, it was planned to exclude small matters from the possibility of restitution, but this has not become law. The dissertation discusses arguments for and against the extension and restriction of this kind of compensation under the aspect of the dogmatics of German civil law, especially with regard to the motives of the historical legislator and their justification today, the functions of it and also the relations to other parts of the legal system, for example to the Grundgesetz. Under the aspect of the extension it takes a more detailed look on the two most concerned parts of law, contract law and strict liability. With regard to the limitation the dissertation compares it to several other restrictions of restitutions and also deals with its possible level in reality. Finally, a short view about the appraisal of important German insurers about this subject ist supposed to give a background to compare the theoretical results to the practical experience of it. KW - Deutschland KW - Schmerzensgeld KW - Neuregelung KW - Schmerzensgeld KW - Bagatellschwelle KW - 2. Schadensersatzrechtsänderungsgesetz KW - compensation for pain and suffering KW - bagatelles Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-8332 ER - TY - THES A1 - Wippermann-Kempf, Silke T1 - Die Bedeutung des Leistungsantrags im Sozialrecht T1 - application for benefits in the areas of social legislation N2 - Leistungen des Sozialrechts werden grundsätzlich auf Antrag gewährt. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage der rechtlichen Bedeutung des Leistungsantrags in den einzelnen Bereichen des Sozialrechts. Dabei beschränkt sie sich auf rechtstheoretische Darstellungen in Zusammenhang mit dem sozialrechtlichen Leistungsantrag, der auf den Erlass eines Verwaltungsaktes bzw. den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zielt. Voraussetzung ist, dass der Antrag von einer Privatperson an einen Träger öffentlicher Gewalt gerichtet ist. Nachdem zunächst auf die Dispositionsmaxime in Abgrenzung zur Offizialmaxime und das Opportunitätsprinzip (Kapitel II) in Zusammenhang mit der Eröffnung des Verwaltungsverfahrens eingegangen wird, soll nach der Klärung des rechtlichen und außerrechtlichen Antragsbegriffs (Kapitel III) der Antrag als Willenserklärung des öffentlichen Rechts charakterisiert werden (Kapitel IV). In Kapitel V erfolgt unter Berücksichtigung der Sozialgesetzbücher eine Abgrenzung der Leistungen, die von Amts zu erbringen sind, zu denjenigen, die vom Leistungsträger aufgrund eines Antrages erbracht werden. Die Darstellung der einzelnen Sozialrechtsbereiche orientiert sich dabei an der Einteilung in Vorsorgesysteme, soziale Entschädigungssysteme und in allgemeine Hilfs- und Fördersysteme. In Kapitel VI wird im Hinblick auf die antragsabhängigen Sozialleistungen untersucht, ob den verschiedenen sozialrechtlichen Anträgen nur verfahrenseinleitende formell-rechtliche Wirkung oder auch anspruchsbegründender materiell-rechtlicher Charakter zukommt. Diese Problematik hat erheblich Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Entstehung und der Fälligkeit des einzelnen Leistungsanspruchs aber auch Fragen der Rechtsnachfolge hängen hiervon ab. Auf die Gesetzeshistorie wird ergänzend eingegangen. In Kapitel VII wird der Frage nachgegangen, welche Informationspflichten, d.h. Auskunfts-, Beratungs- und Aufklärungspflichten, die Sozialleistungsträger im Vorfeld der Antragstellung, aber auch während des laufenden Verwaltungsverfahrens zu beachten haben. In Kapitel VIII geht es um die Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Leistungsantrags. In diesem Zusammenhang werden Fragen der Handlungsfähigkeit des Antragstellers, die Problematik der Verwaltungssprache, inhaltliche Mindestanforderungen, die an einen Leistungsantrag gestellt werden müssen und die verschiedenen Auslegungs- und Umdeutungsmöglichkeiten des vom Antragsteller ausgedrückten Begehrens den Schwerpunkt darstellen. Im weiteren soll dann der Umfang der gesetzlichen und außergesetzlichen Mitwirkungspflichten, die den Antragsteller regelmäßig als Folge des Leistungsbegehrens treffen, untersucht und dargestellt werden. (Kapitel IX) An diesen Problemkreis anschließend werden die Rechtsfolgen einer wirksamen Antragstellung erläutert, wobei insbesondere der Problemkreis der Verjährungsunterbrechung, das Entstehen des Sozialleistungsanspruchs und seine Fälligkeit sowie die Besonderheiten der gesetzlichen Rentenversicherung dargestellt werden. (Kapitel X) Das XI. Kapitel beleuchtet die Antragsrücknahme, die wesentlich von der Dispositionsbefugnis des Antragstellers abhängt. Ausgehend davon, dass der sozialrechtliche Leistungsantrag von dem tatsächlich Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften gestellt worden ist, ist im XII. Kapitel die Frage aufzuwerfen, welche Folgen Willensmängel in Zusammenhang mit der Antragstellung haben. Dabei sind zunächst offensichtliche Willensmängel zu berücksichtigen. Fraglich ist des weiteren, ob und unter Beachtung welcher rechtlichen Grundsätze und mit welcher rechtlichen Konsequenz der Leistungsantrag als Willenserklärung des öffentlichen Rechts angefochten werden kann. In Kapitel XIII sollen die Auswirkungen einer Übertragung bzw. eines Übergangs des sozialrechtlichen Leistungsanspruchs auf den Leistungsantrag dargestellt werden. Bei dieser Betrachtung wird unterschieden, ob der Rechtsübergang vor oder nach wirksamer Antragstellung durch N2 - Benefits of social legislation are fundamentally granted on application. This thesis deals with the legal importance of the application for benefits in the areas of social legislation. It confines itself to theoretical legal elaborations connected with social benefit – applications aiming at administrative measures or the conclusion of contracts under public law, which requires the application of an individual addressed to the respective department of public administration. Chapter II deals with the maxim of disposition as distinguished from the legal maxim in general and the principle of opportuneness in connection with the opening of administrative measures. Chapter III explains the legal and extralegal term of application and Chapter IV characterizes the application as professed intention within the public law. In Chapter V follows a distinction between the benefits granted by the responsible authorities on their own and the benefits granted on application. This includes references to various systems of social help. Chapter VI analyzes the different applications for social benefits and describes if they only open procedures formally or if they already establish claims materially. This question has a direct bearing on the time when the payment begins and on its legal consequences. Additionally historical aspects will be dealt with. Chapter VII refers to the applicants right to be fully informed, not only before his application but also during the respective administrative procedures. Chapter VIII points out the conditions to make an application valid. It refers to the power to act, necessary contents and different interpretations and explanations of the claimants/applicants wishes. Chapter IX looks into the legal and extralegal duties of cooperation the claimant/applicant must provide. Chapter X deals with the legal consequences of a valid application/claim, particularly problems of the limitation period and its interruption, the settlement date and the peculiarities of the legal pension scheme. Chapter XI enlarges on taking back the application, which mainly depends on the claimant´s/applicant´s power to act. Assuming that the application for social benefits has been made out correctly by the person who is legally entitled to them, Chapter XII deals with uncertainties in connection with the act of application. First there are obvious faults, then there is the question if, based on which legal principles, and with which legal consequences the application for benefits can be contested as an act of will within the public law. Chapter XIII deals with the consequences following the transition of a right to receive benefits to the application/claim itself and makes a distinction if the legal transition precedes or follows the effective application of the entitled person. KW - Deutschland KW - Sozialrecht KW - Sozialleistungen KW - Antrag KW - Sozialrecht KW - Antrag KW - Leistung KW - Leistungsantrag KW - Sozialleistung KW - application KW - benefits KW - social KW - legislation Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-7151 ER - TY - BOOK A1 - Dederichs, Sebastian T1 - Die Expansion des Online-Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland: Räumliche Organisationsstrukturen und Standortanforderungen N2 - Nach ersten, wenig erfolgreichen Entwicklungsimpulsen in den 1990er Jahren ist der Online-Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland inzwischen in eine Expansionsphase übergegangen, die durch einen Wandel unterschiedlicher Einflussfaktoren begünstigt wurde, so zuletzt beispielsweise durch Rahmenbedingungen der Covid-19-Pandemie. Diese Entwicklung führt dabei nicht nur zu einer Herausbildung neuer oder transformierter Betriebsformen, sondern treibt auch einen Wandel von räumlichen Organisationstrukturen an, der veränderte Standortanforderungen handelnder Akteure mit sich bringt. Diese Arbeit untersucht jene Veränderungen in Bezug auf Logistik, Lagerinfrastruktur und Filialsysteme anhand von ausgewählten Unternehmensbeispielen aus dem ergänzenden, reinen sowie kombinierten E-Commerce. Dabei bedient sich die Arbeit einerseits am theoretischen Ansatz der Multi-Level-Perspektive aus dem Blickwinkel der Transitionsforschung, um zu ergründen, warum eine Expansion des Online-Lebensmitteleinzelhandels heute im Gegensatz zu den 1990er Jahren begünstigt wird. Andererseits wird mithilfe eines Methodenmixes aus Sekundärdatenanalyse und qualitativer Forschung analysiert, welche Charakteristika die neuen Betriebsformen aufweisen und welche veränderten Ansprüche diese an die Organisationsstruktur sowie die Standorte von Handelsunternehmen stellen. Dabei kann verdeutlicht werden, dass logistische Abläufe (wie auch der Ort der Warenübergabe) heute eine hohe Relevanz für die Charakteristik einer Betriebsform aufweisen und der Online-Lebensmitteleinzelhandel somit zu einer größeren Hybridisierung des Lebensmitteleinkaufs – überwiegend in urbanen Räumen – führt. Dies zeigt zudem, dass bisherige Betriebsformensystematiken nicht mehr ausreichen, um die komplexen Merkmale der neuen Betriebsformen und Vertriebsmodelle hinreichend abzubilden. N2 - After a series of only marginally successful development impulses in the 1990s, online grocery retailing has now advanced to become a significantly growing market segment in the German food retail market. The expansion of online grocery retailing has been fueled by a variety of technological, social, legal and industry-specific factors and, most recently, by the conditions created by the Co-vid 19 pandemic. This development is accompanied by numerous implications that both change the organizational structures of retail companies and trigger sig-nificant effects on the location conditions of logistics, warehouse infrastructure and store systems. In the meantime, new forms of operation and sales models are emerging from the German online grocery retail sector, which will be analyzed in this paper using selected company examples from complementary, pure and com-bined e-commerce. In order to find out why an expansion of online grocery retailing is favored today in contrast to the 1990s, the changed influencing factors of socio-technical regimes are analyzed in the first part of the thesis with the help of the theoretical approach of the multi-level perspective from the perspective of transition research. In the second part of the thesis, based on case studies, the characteristics of the new forms of operation and the changed demands they place on the organizational structure and locations of retail companies are examined. The methodological basis for the study is a mix of methods consisting of a comprehensive secondary data analysis, the analysis of secondary statistics and press releases, and an evaluation of expert interviews conducted with various players in online food retailing over a period of several years. The results of this work show, among other things, that logistical processes are now much more integrated into the form of operation and merge more intensively with the place where the goods are handed over than is the case with conventional forms of operation. Online grocery retailing thus leads to a greater hybridization of grocery shopping, which also changes companies' requirements for logistics locations. This change mostly affects locations in urban areas, as German online grocery retailing has not yet been able to develop as extensively in rural areas as in densely populated areas. The results of the study also show that previous sys-tems of operating forms are no longer sufficient to adequately reflect the complex characteristics of the new operating forms and sales models. The increased in-tegration of logistical processes into the respective operating form therefore requires further differentiation criteria, which allow a clearer mapping of spatial factors. The findings of this study are thus suitable for the strategic planning of online grocery retail companies, on the one hand, and offer a possible approach for the further development of a system of operating forms, on the other. N2 - Nach einer Reihe von nur wenig erfolgreichen Entwicklungsimpulsen in den 1990er Jahren ist der Online-Lebensmitteleinzelhandel inzwischen auch in Deutschland zu einem deutlich wachsenden Marktsegment avanciert. Die Expansion des Online-Lebensmitteleinzelhandel wurde dabei durch unterschiedliche technologische, gesellschaftliche, rechtliche sowie branchenspezifische Einflussfaktoren und zuletzt durch die Rahmenbedingungen der Covid-19-Pandemie begünstigt. Mit dieser Entwicklung gehen zahlreiche Implikationen einher, die sowohl Organisationsstrukturen von Handelsunternehmen verändern als auch maß-gebliche Auswirkungen auf die Standortbedingungen von Logistik, Lagerinfrastruktur und Filialsystemen auslösen. So gehen aus dem deutschen Online-Lebensmitteleinzelhandel mittlerweile neue Betriebsformen und Vertriebsmodelle hervor, die im Rahmen dieser Arbeit dezidiert anhand von ausgewählten Unter-nehmensbeispielen aus dem ergänzenden, reinen und kombinierten E-Commerce analysiert werden. Um zu ergründen, warum eine Expansion des Online-Lebensmitteleinzelhandels heute im Gegensatz zu den 1990er Jahren begünstigt wird, werden die veränderten Einflussfaktoren soziotechnischer Regime im ersten Teil der Arbeit mit Hilfe des theoretischen Ansatzes der Multi-Level-Perspektive aus dem Blickwinkel der Transitionsforschung analysiert. Im zweiten Teil wird darauf aufbauend anhand von Fallbeispielen untersucht, welche Charakteristika die neuen Betriebsformen aufweisen und welche veränderten Ansprüche diese an die Organisationsstruktur und die Standorte von Handelsunternehmen stellen. Als methodische Grundlage dient ein Methodenmix aus einer umfassenden Sekundärdatenanalyse, der Analyse von Sekundärstatistiken und Pressemitteilun-gen sowie einer Auswertung von Experteninterviews, die mit unterschiedlichen Akteuren im Online-Lebensmitteleinzelhandel über mehrere Jahre durchgeführt wurden. Durch die Ergebnisse der Arbeit kann u.a. aufgezeigt werden, dass logistische Abläufe heute deutlich stärker in die Betriebsform integriert sind und intensiver mit dem Ort der Warenübergabe verschmelzen als dies bei konventionellen Betriebsformen der Fall ist. Der Online-Lebensmitteleinzelhandel führt somit zu ei-ner größeren Hybridisierung des Lebensmitteleinkaufs, die auch Anforderungen der Unternehmen an Logistikstandorte verändert. Diese Veränderung betrifft in den meisten Fällen Standorte in urbanen Räumen, da sich der deutsche Online-Lebensmitteleinzelhandel in ländlichen Räumen bisher nicht so umfassend entwickeln konnte wie in dicht besiedelten Bereichen. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen zudem, dass bisherige Betriebsformensystematiken nicht mehr ausreichen, um die komplexen Merkmale der neuen Betriebsformen und Vertriebs-modelle hinreichend abzubilden. Die verstärkte Integration logistischer Prozesse in die jeweilige Betriebsform erfordert demnach weitere Unterscheidungskriterien (Ort der Warenübergabe, Vertriebsmodell, Art und Standort der logistischen Einrichtung), die eine deutlichere Abbildung räumlicher Faktoren zulassen. Somit eignen sich die Erkenntnisse aus dieser Arbeit einerseits für die strategi-sche Planung von im Online-Lebensmitteleinzelhandel aktiven Unternehmen und bieten andererseits einen möglichen Ansatz zur Weiterentwicklung einer handelsgeographischen Betriebsformensystematik. T3 - Geographische Handelsforschung - 35 KW - Lebensmitteleinzelhandel KW - Deutschland KW - Handelsforschung KW - Handelsbetrieb / Betriebsform KW - Standortfaktor KW - Online-Lebensmitteleinzelhandel KW - Onlinehandel KW - Standortbedingungen KW - E-Commerce KW - Betriebsformenwandel KW - Online Food Retailing KW - Food Retailing KW - E-Grocery Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-306214 SN - 978-3-95826-212-6 SN - 978-3-95826-213-3 SN - 2196-5811 SN - 2626-8906 N1 - Parallel erschienen als Druckausgabe bei Würzburg University Press, ISBN 978-3-95826-212-6, 31,80 Euro. PB - Würzburg University Press CY - Würzburg ER - TY - THES A1 - Ortmüller, Klaus T1 - Die Finanzierung von Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch unter besonderer Berücksichtigung vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten - dargestellt anhand der Rechtslage in Bayern N2 - Die Erschließung neuer Baugebiete mittels Straßen-, Be- und Entwässerungsanlagen und anderen Anlagen ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. In der vorliegenden Arbeit werden Finanzierungsmöglichkeiten, die der Gemeinde die Aufgabenerfüllung ermöglichen, im Einzelnen untersucht und nach ihrer Geeignetheit bewertet. Besondere Beachtung finden dabei vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. KW - Bayern KW - Erschließungsrecht KW - Deutschland KW - Bayern KW - Kommunalabgabe KW - Erschließungsbeitrag KW - Abgabenvereinbarung Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-6945 ER - TY - THES A1 - Babenkova, Natalya T1 - Die Grundstücksveräußerung nach deutschem und russischem Recht unter besonderer Berücksichtigung der Veräußerung an Ausländer - Rechtsgeschichtliche Aspekte und aktuelle Fragen T1 - Real Property Transfers Under German and Russian Law, with Particular Emphasis on Transfers to Foreigners: Legal-Historical Aspects and Current Issues. N2 - 2. Geschichtliche Grundlagen der Modernisierung des Bodenrechts in Deutschland und Russland Die vorliegende Arbeit behandelt die Entwicklung des Grundeigentumsbegriffs in Deutschland und Russland. Was die Entwicklung in Deutschland betrifft, wurden folgende Schwerpunkte näher betrachtet: die Entstehung von Eigentum an Grund und Boden, die allmähliche Entwicklung des Familienbesitzes an Grund und Boden hin zu Privateigentum, der geteilte Eigentumsbegriff im Mittelalter sowie das unbeschränkte Grundeigentum des 19. Jh. Ferner wird die Entwicklung der Eigentumsdefinition in der Rechtswissenschaft im Zeitraum vom Mittelalter bis heute untersucht. Bei der Entwicklung des Grundeigentumsbegriffs in Russland liegt das Hauptaugenmerk auf der Entstehung des Grundeigentums, der Enteignung des Privatgrundeigentums durch den Zaren und die allmähliche Befreiung des Privateigentums von den Fesseln der Staatsgewalt. Danach wurden die frühesten Verfügungsgeschäfte über Grundstücke in Russland und Deutschland untersucht und miteinander verglichen. Dabei ist festzustellen, dass die Idee der Verfügungsmacht über Grundstücke sowohl in Deutschland im 12. Jh. als in Russland im 14. Jh. von Seiten der Kirche kam: sie sprach dem Erblasser ein Vermögensteil aus dem Familienbesitz als Seelegeräte zur freien Veräußerung zu. Anließend wurde der Eigentumserwerb an Grundstücken nach dem Allgemeinen Landrecht von 1794 (ALR), dem Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 (CMBC) und dem russischen Svod Zakonov von 1832 (SZ) untersucht. 2. Entwicklung der Grundstückserwerbsfähigkeit der Ausländer in Deutschland und Russland Diese Ausarbeitung begann mit der Entwicklung der Grunderwerbsfähigkeit von Ausländern in Deutschland. Am Anfang der zivilisatorischen Entwicklung betrachtete sich jedes Volk als einzige Rechts- und Personengemeinschaft, weshalb rechtlose Fremde der absoluten Willkür derselben ausgesetzt waren. Eine Ausnahme stellten solche Ausländer dar, die dem Schutz des Königs oder eines Volksgenossen unterfielen. In dieser Periode entwickelten sich Rechte an Ausländer, wie Strand- und Wildfangrechte. Die Rechtslage ausländischer Christen verbesserte sich in der Zeit des Fränkischen Reichs. Der Zerfall des fränkischen Reiches führte zur Verfeindung kleinerer Herrschaften und zur rückläufigen Entwicklung der Rechtsfähigkeit von Ausländern. Reichsangehörige eines anderen Territorien wurden damals genauso behandelt wie Nichtsreichsangehörige. Fremde durften zwar Grundstücke auf fremden Territorien erwerben, sollten aber entweder den Bürgereid leisten oder sich verpflichten, in dinglichen Rechtsverhältnissen vor ländlichen Gerichten aufzutreten. Beim Kauf war von ihnen immer das Vorkaufsrecht Einheimischer zu beachten. Die Bildung des deutschen Bundes im Jahre 1815 begründete für die Angehörigen der deutschen Bundesstaaten die Gleichstellung hinsichtlich der wesentlichen Privatrechte. Art. 18 Abs. a der Deutschen Bundesakten sicherte den Untertanen der deutschen Bundesstaaten den Grundeigentumserwerb innerhalb des Bundes zu. Nach dem Zerfall des Deutschen Bundes hat Art. 3 Reichverfassung die Reichsbürgerrechte für alle Deutsche anerkannt. Ferner habe ich die preußische und bayerische Gesetzgebung und Rechtsprechung im 19. Jh. untersucht. Bezüglich der Grundstücksveräußerung an Ausländer in Russland wurden zunächst Erwerbsbeschränkungen für Ausländer im Russischen Reich im 19 Jh. untersucht. Im Allgemeinen hatten Ausländer die gleichen Möglichkeiten Immobilien zu erwerben wie Inländer. Die Veräußerungs- und Erwerbsbeschränkungen beruhten zunächst auf ständischen und betrafen auch Einheimische. Die weiteren Erwerbsbeschränkungen beruhten auf politischen Gründen und galten nur für Ausländer. Sie durften keine Grundstücke in den Grenzgebieten des Russischen Reichs erwerben. Weitere Erwerbsbeschränkungen betrafen Polen und Juden. Nach der Untersuchung des geltenden Rechts im Hinblick auf die Grundstückserwerbsfähigkeit der Ausländer ist festzustellen, dass Ausländer nahezu gleichwertigen Zugang wie Inländer zu Grundeigentum in Russland haben. 3. Grundstücksveräußerung nach geltendem deutschem und russischem Rechts Es wurden zwei Rechtssysteme mit unterschiedlichen Prinzipien hinsichtlich der Grundstücksveräußerung – deutsches Abstraktionsprinzip und russisches Traditionsprinzip – miteinander verglichen. Während das Eigentum in Deutschland mit der dinglichen Einigung und Eintragung im Grundbuch auf den Erwerber übergeht, ist in Russland dafür der wirksame Kaufvertrag und die Registrierung des Eigentumsübergangs im staatlichen Register erforderlich. KW - Deutschland KW - Grundstücksübertragung KW - Recht KW - Geschichte KW - Russland KW - Grundstücksübertragung KW - Rechtsvergleich KW - Grundstücksveräußerung KW - deutsches russisches Recht KW - Ausländer KW - Real KW - Property KW - Transfers KW - Foreigners Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-20693 ER - TY - THES A1 - Ko, Chiou-Shiue T1 - Die institutionelle Frühförderung in Deutschland und in Taiwan im Vergleich T1 - A comparison of early intervention between Germany and Taiwan N2 - Durch die Bestrebungen und mit der Unterstützung von Fachleuten und Wissenschaftlern wurde das Frühfördersystem in Taiwan mittels der Verankerung des Kinderwohlfahrtsgesetzes 1993 Schritt für Schritt geplant und aufgebaut, wobei die Entwicklung schnell voran ging und geht. Obwohl bei der Arbeit mit Kindern mit Entwicklungsgefährdungen und -verzögerungen durchaus viele Erfolge zu verzeichnen sind, müssen weitere Schwierigkeiten und Hindernisse überwunden werden. Um dieses Frühfördersystem zu stärken und vervollkommnen, beschäftigen sich viele Fachleute und Wissenschaftler mit der Sammlung und Analyse ausländischer Erfahrungen. Sie versuchen, mögliche Potenziale für das eigene System zu finden und diese zu integrieren. In dieser Arbeit werden erstmals die Frühfördersysteme in Deutschland und in Taiwan verglichen. Die Forschungsarbeit beabsichtigt, die Frühfördersysteme in Deutschland und in Taiwan durch den Vergleich zu reflektieren und daraus Folgerungen für die quantitative und qualitative Weiterentwicklung des Frühfördersystems in Taiwan abzuleiten. Die Intention soll sein, das Frühfördersystem in Taiwan mittels der Erfahrungen aus dem Ausland (i.d.F. Deutschland) projektiv zu verbessern und zu optimieren. Nach dem 1. Kapitel, der Einführung in die Fragestellung, die Zielsetzung und die Methode der Arbeit, werden im 2. Kapitel die Probleme und Potenziale der vergleichenden Sonderpädagogik dargestellt und die Forschungsmethodologie, die dieser Arbeit zugrunde liegt, vorgestellt. Das 3. Kapitel beinhaltet die Darstellung und Analyse des Frühfördersystems in Deutschland (Ziele and Prinzipien der Frühförderung, Aufbau und Organisation der Frühförderung, Aufgabenbereiche und Unterstützungsstrukturen in der Frühförderung, Familienorientierung, Finanzierung und gesetzliche Grundlagen, Evaluationsforschung, Entwicklungstendenzen, Problematiken und Perspektiven einer künftigen Frühförderung). Im 4. Kapitel wird analog zum 3. Kapitel das Frühfördersystem in Taiwan skizziert. Das 5. Kapitel gibt zuerst einen Überblick über die Einbettung der Frühförderung in die unterschiedlichen Kulturellen und gesellschaftlichen Kontextdimensionen in Deutschland und in Taiwan. Anschließend werden die oben genannten Gesichtspunkte der beiden Frühfördersysteme verglichen. Darüber hinaus wird in diesem Kapitel versucht, Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Systeme in Deutschland und in Taiwan auszuloten. Zum Schluss werden im 6. Kapitel Folgerungen zur quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung in Taiwan (einige Vorschläge könnten sich evtl. auch auf Deutschland beziehen) abgeleitet. Die Verbesserungsmöglichkeiten reichen von der politisch-juristischen über die administrative bis zur institutionellen Ebene. Sie werden in folgende Aspekte unterteilt: (1) politisch-juristischer Rahmen; (2) administrative Kooperation und Koordination; (3) Aufgabenfelder der Frühförderung (Früherkennung, Meldung und Überweisung, Diagnostik, Therapie und Förderung, Übergang, familienbezogene psychosoziale Unterstützung); (4) Elternpartizipation; (5) Intra- und interinstitutionelle Kooperation und Koordination. N2 - The special education for children at preschool in Taiwan was for long neglected. It wasn’t until 1993 that the early intervention for the children with developmental delays was in “Child Welfare Law Rectified” enacted and has hence been valued. After this legislation, the system of early intervention was step-by-step planned and constructed through the efforts and promotions of child care relevant professionals and scholars, in which development was pushed rapidly ahead. Nevertheless, there are difficulties and obstacles in the development of the early intervention in Taiwan which must be overcome. For the first time, the systems of early intervention in Germany and in Taiwan are compared in this dissertation. The research intents that the system of early intervention in Taiwan can be projective improved and optimalized with the assistance of the experiences from Germany. After the introductive formation of the question and the objective of the dissertation in chapter one, the problems and the potentials of this comparative study with its method are portrayed in chapter two. The chapter three represents the description and analysis of the system of early intervention in Germany (objectives, principles, areas of responsibility, organization and structure of services, family orientation, financing and legislation on early intervention, evaluation, developmental tendencies, problems and perspectives of the future early intervention). In chapter four, the system of early intervention in Taiwan is depicted analogously to the chapter three. The chapter five gives at first a general view that the systems of early intervention in Germany and in Taiwan are embedded within the historical and cultural contexts of one’s own country. Then both of them will be compared with their possibilities and limits. Finally, feasible suggestions with regard to the quantitative and the qualitative development of the system of early intervention in Taiwan (a few crucial points referring to Germany) are offered in chapter six. They are divided in the following aspects: (1) political-legislative frame; (2) administrative cooperation and coordination; (3) areas of responsibility (early recognition, early registration, diagnosis, furthering and therapy, transition, family psychosocial support); (4) participation of parents; (5) intra- and interinstitutional cooperation and coordination. KW - Deutschland KW - Frühförderung KW - Taiwan KW - Vergleich KW - Frühförderung KW - Frühfördersysteme KW - Deutschland KW - Taiwan KW - early intervention KW - Germany KW - Taiwan Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-14160 ER - TY - THES A1 - Tomasevic, Klaudia T1 - Die medizinische Versorgung von Kindern Mitte des 19. Jahrhunderts am Beispiel von Würzburg T1 - Medical Care of Children in the Middle of the 19th Century: in the City of Wuerzburg N2 - Mitte des 19. Jahrhunderts gab es in Deutschland im Vergleich zu vielen seiner Nachbarstaaten nur sehr wenige Heil- und Krankenanstalten speziell für Kinder. Die Anerkennung der Kinderheilkunde als eigenes Fachgebiet an den deutschen Universitäten verlief sehr langsam. Untersucht man die historische und soziologische Situation in Deutschland sowie den Entwicklungsstand der Medizin im 19. Jahrhundert genauer, so wird deutlich, warum hier solche aus heutiger Sicht rückständige Verhältnisse herrschten. Wie sich anhand von Originaldokumenten belegen lässt, wurde in Würzburg für deutsche Verhältnisse recht früh der Vorstoß unternommen, an der Universität eine "Separatanstalt" für kranke Kinder zu errichten und die Pädiatrie als eigenes Lehrfach einzuführen. Am 7. Juli 1841 erreichte den Senat und die Fakultät der Universität Würzburg ein Königlich Bayerisches Dekret, das die Errichtung einer klinischen Anstalt für Kinder und eine damit verbundene Abhaltung von Vorlesungen über Kinderkrankheiten vorsah. Das primäre Vorhaben der Fakultät, eine "stabile" Kinderklinik zu eröffnen, wurde jedoch aufgrund von Finanzierungsproblemen für mehrere Jahre aufgeschoben. Stattdessen wurde 1844 eine "billigere" ambulante Kinderklinik eröffnet und Franz von Rinecker, ein sehr engagierter Professor, zu deren Leiter und zum Prof. für Kinderkrankheiten ernannt. Erst am 1. Nov. 1850 kam es zur offiziellen Gründung einer stabilen Kinderklinik mit 12-15 Betten. Da andieser Institution jedoch sowohl die Universität als auch das Juliusspital, eine sehr mächtige und mit der Universität verschwisterte Stiftung, beteiligt waren, kam es sowohl vor als auch nach der Gründung zu großen Interessenskonflikten und Machtkämpfen.Das Resultat war, dass die Universität und der von ihr ernannte Vorstand, Franz von Rinecker, letztendlich nur einen sehr geringen Einfluss in der Kinderklinik hatten, die außerdem bereits 1872 wieder ihre Eigenständigkeit verlor. Die "stabile" Kinderklinik wurde an die Innere Medizin abgetreten, die ambulante Kinderklinik fiel an die allgemeine Poliklinik zurück. Erst 1915, also über 40 Jahre später, erlangte die Würzburger Pädiatrie wieder ihre Eigenständigkeit, die mit dem Ordinariat für Hans Rietschel ab 1923 vervollständigt wurde. Das Schicksal der pädiatrischen Anstalten in Würzburg ist bezeichnend für die damalige Zeit: Die deutsche Pädiatrie steckte noch in ihren Kinderschuhen und befand sich im ständigen Kampf gegen die Dominanz von Allgemeiner Poliklinik und Innerer Medizin. N2 - In the middle of the 19th century there were just a few hospitals for sick children in Germany and Paediatrics was hardly recognised as an independent speciality of medicine. A more profound analysis of both the historical and social situation, as well as the medical development at that time may explain why there was such an undeveloped situation in Germany. In the City of Würzburg there was an early sustained effort to found a separate hospital for sick children and to introduce Paediatrics as a separate subject at its medical school. As original documents prove, as early as 7th July 1841 a Bavarian royal decree reached the Faculty of Wuerzburg expressing the aim to open a clinical institution for sick children and to start lectures about child diseases. Because of financial difficulties, however, the faculty's first plan - to found a "stable" paediatric clinic immediately - had to be postponed for a couple of years. Instead, a "cheaper" policlinic for children was opened in 1844 and Franz von Rinecker, a highly committed professor, was appointed professor of child diseases and head of that clinic. On 1st November 1850 a separate clinic for sick children with 12-15 beds was finally opened. As this institution belonged to both the Faculty and the "Juliusspital", a very powerful foundation, lots of conflicts appeared before and after the clinic opened. Consequently, the Faculty and the assigned head of the Paediatric clinic, Franz von Rinecker, had very little influence on the development of the clinic. Therefore, in 1872, it lost its independence again: the Paediatric clinic became part of the Internal Medicine and the Paediatric policlinic came back to the supervision of the general policlinic .It was only 43 years later that Paediatrics in Wuerzburg finally got its independence back in 1915. The history of the clinical institutions in Paediatrics in Wuerzburg is symptomatic for the time when German paediatrics was still in its early stages and continually had to defend itself against the dominance of Internal medicine and the policlinic. KW - Würzburg KW - Kinderheilkunde KW - Geschichte 1800-1900 KW - Pädiatrie KW - Medizingeschichte KW - 19. Jahrhundert KW - Kinder KW - Kinderklinik KW - medizinisch KW - Deutschland KW - Würzburg KW - Rinecker KW - Paediatrics KW - history of medicine KW - 19th century KW - children KW - paediatric clinic KW - medical KW - Germany KW - Wuerzburg KW - Rinecker Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-3865 ER - TY - THES A1 - Maunz, Felicitas Judith T1 - Die Mehrfachbeteiligung an Gesamthandsgemeinschaften N2 - Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Frage, wie sich zwei oder mehrere Anteile an Gesamthandsgemeinschaften verhalten, wenn sie in einer Hand zusammenfallen. Nach herkömmlicher Auffassung verschmelzen diese Ateile zwingend untrennbar miteinander. Eventuell bestehende Belastungen oder Beschränkungen finden dabei keine Berücksichtigung. Es sollte in dieser Arbeit dargestellt werden, daß es zwar grundsätzlich bei dieser Aussage bleiben kann. In bestimmten Fällen sollen jedoch zusammenfallende Anteile voneinender getrennt in einer Hand gehalten werden, nämlich wenn diese Anteile inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet sind. Fällt beispielsweise ein belasteter Anteil mit einem unbelasteten zusammen, so soll die Belastung des einen Anteils bestehen bleiben. Für die Zeit der Belastung sind aus Gründen des Gläubigerschutzes diese Anteile getrennt zu beurteilen. Schließlich wurde noch die Frage aufgeworfen, ob nicht, wenn Anteile getrennt voneinander in einer Hand gehalten werden können, alle Anteile in einer Person zusammenfallen können mit der Folge, daß dann eine Einmann-Gesamthand entsteht. Dargestellt wurde die Problematik anhand der Ehelichen Gütergemeinschaft, der Erbengemeinschaft, der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, der Kommanditgesellschaft und der Offenen Handelsgesellschaft. KW - Deutschland KW - Gesamthandsgemeinschaft KW - Beteiligung KW - Erbengemeinschaft KW - Eheliche Gütergemeinschaft KW - GbR KW - KG KW - oHG KW - Einmann-Gesamthand KW - Anteile KW - Einheitstheorie Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-449 ER - TY - THES A1 - Gutmayer, Henriette T1 - Die Neukonzeption des Rechtsbruchtatbestandes in § 4 Nr. 11 UWG T1 - The new conception of § 4 no. 11 UWG (law against unfair competition) N2 - Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie die Neugestaltung des Rechtsbruchtatbestandes in § 4 Nr. 11 UWG konzipiert ist und sich auswirkt. N2 - This work discusses the new aspects and implications of the § 4 no. 11 UWG (law against unfair competition) KW - Deutschland KW - Unlauterer Wettbewerb KW - Rechtverletzung KW - Rechtsbruchtatbestand KW - unfair competition Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-67254 ER - TY - THES A1 - Brütsch, Martin T1 - Die schenkungsteuerlichen und ertragsteuerlichen Auswirkungen grenzüberschreitender Unternehmensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge im Verhältnis zu Österreich und der Schweiz T1 - The effects on capital transfer tax and income tax by cross border transfer of business in the case of anticipated succession compared to Austria and Switzerland N2 - Nach der Einleitung werden im zweiten Kapitel die zivilrechtlichen, ertrag- und schenkungsteuerrechtlichen Definitionen der Begriffe “Schenkung unter Lebenden” sowie „vorweggenommene Erbfolge“ nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Recht sowie das Rechtsinstitut des Nießbrauchs nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Zivil- und Gesellschaftsrecht gegenübergestellt. Im dritten Kapitel erfolgt die schenkungsteuerliche Beurteilung der Vermögensübertragung nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Schenkungsteuerrecht. Die ertragsteuerliche Beurteilung der Vermögensübertragung nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Ertragsteuerrecht erfolgt im vierten Kapitel. Nach den zivilrechtlichen Grundlagen bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen werden im sechsten Kapitel die schenkungsteuerliche und ertragsteuerliche internationale Doppelbesteuerung in Bezug auf die Länder Österreich und die Schweiz ausführlich erläutert. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen ausschließlich unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Vermögensübertragungen im Rahmen der Schenkung unter Lebenden. N2 - After the introduction the definition of anticipated succession according to German, Austrian and Swiss civil law, income tax law and capital transfer tax law will be compared as well as the usufruct according to German, Austrian and Swiss civil law and company law. In the third chapter the effects by transfer of business on capital transfer tax according to Germany, Austria and Switzerland are described. The effects on income tax compared to Germany, Austria and Switzerland are presented in the fourth chapter. After the description of the basics of civil law concerning cross border transfers the effects and reasons for international double taxation with Austria and Switzerland on capital transfer tax as well as on income tax are presented in the sixth chapter. KW - Deutschland KW - Betriebsübergang KW - Vorweggenommene Erbfolge KW - Internationales Steuerrecht KW - grenzüberschreitende Vermögensnachfolge KW - Schenkungsteuerrecht KW - Ertragsteuerrecht KW - Doppelbesteuerung KW - Unternehmernachfolge KW - capital transfer tax KW - transfer of business KW - anticipated succession KW - double taxation KW - income tax Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-48798 ER - TY - THES A1 - Emmert, Reinhold T1 - Die Stellung der Markenlizenz im deutschen Privatrecht T1 - The Place of the Trademark Licence within the German Private Law N2 - Durch das am 1.1.1995 in Kraft getretene Markengesetz erfuhr die im Wirtschaftsleben wichtige Markenlizenz erstmals eine gesetzliche Regelung im deutschen Recht. Die dabei vorgesehene Ausstattung der Markenlizenz mit dinglichen Wirkungen, die einerseits auf europarechtliche Vorgaben, andererseits auf Vorbilder im deutschen gewerblichen Rechtsschutz außerhalb des Markenrechts und im Urheberrecht zurückgeht, wirft eine ganze Reihe von Zweifelsfragen theoretischer und praktischer Art auf. Zu deren Klärung leistet die Untersuchung einen wichtigen Beitrag, indem auf der Grundlage einer Analyse der Rechtswirkungen der Markenlizenz nach neuem Recht ihre umfassende Einordnung in das System des deutschen Privatrechts versucht wird. Dabei ergeben sich wichtige Erkenntnisse zur Auslegung und Anwendung des neuen und in seiner Konstruktion teilweise vorbildlosen § 30 Markengesetz. Ein eigenes Kapitel ist der vom Gesetzgeber unberücksichtigt gebliebenen, in der Praxis aber besonders bedeutsamen merchandising - Markenlizenz gewidmet. N2 - It was because of the trademark law, which came into force on January 1st 1995, that the trademark licence, which plays an important part in economic life, experienced for the first time a statutory regulation in German law. The thus intended fitting out of the trademark licence with real effects, which have their origins in the prescriptions of European Law on the one hand, in models of German protection of industrial property - excluding the law of trademark - on the other hand and in copyright as well, raises many theoretical and practical questions on law. In order to clarify these questions the present study makes an important contribution as an attempt to integrate completely within the system of German private law the trademark licence on the analysis of the licences legal effects according to new law. This leads to important conclusions concerning the interpretation and application of § 30 trademark law, which is new and partly without precedent. A complete chapter treats the merchandising trademark licence which so far has been neglected by the legislator but which is of particular importance when put into economic life. KW - Deutschland KW - Markenrecht KW - Lizenz KW - Markenlizenz KW - Markengesetz KW - Herkunftsfunktion KW - Sukzessionsschutz KW - positives Benutzungsrecht KW - Privatrecht KW - trademark KW - trademark licence KW - merchandising KW - private law Y1 - 2001 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-228 ER - TY - THES A1 - Walter, Michaela T1 - Die steuerliche Behandlung der Gewährung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Sachverhalten : dargestellt anhand der Länder Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien T1 - The fiscal treatment of stock options granted to employees at cross-border cases represented in respect of the countries Germany, Switzerland, Austria and Belgium N2 - Nicht handelbare reale Aktienoptionen sind ein beliebtes Instrument, um die variable Vergütung von Mitarbeitern mit dem Unternehmenswert zu verbinden. Für die Unternehmensseite existieren unterschiedliche Auffassungen, wie die Verpflichtung aus der Option zu bilanzieren ist. Der individuelle Wert dieser Vergütungskomponente für den begünstigten Mitarbeiter ist unter anderem auch von der Besteuerung abhängig. Da Aktienoptionspläne eine längere Laufzeit aufweisen, stellt sich die Frage nach dem zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und damit verbunden nach der Bewertung des Vorteils. Die Vergütung von Mitarbeitern mit Aktienoptionen ist den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zuzurechnen. Es gilt das Zuflussprinzip. Nach der allgemeinen Diskussion über den zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und Bewertung der Option werden in der Arbeit zunächst die unterschiedlichen Rechtslagen zur Besteuerung von Aktienoptionen beim Begünstigten in den betrachteten Ländern (Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien) dargestellt. Die Besteuerung in der Schweiz, Österreich und Belgien erweist sich im Fall der tatsächlichen Optionsausübung grundsätzlich vergleichsweise günstiger als in Deutschland. Die differierenden steuerlichen Regelungen sind insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten problematisch. Hauptsächlich durch abweichende Besteuerungszeitpunkte in den betrachteten Ländern ergeben sich bei Wechsel von Tätigkeits- und Wohnort, aber auch bei Grenzgängern sowohl Fälle der Doppelbesteuerung als auch der Nichtbesteuerung der Vergütung. Es werden jeweils konkrete grenzüberschreitende Sachverhalte anhand des spezifischen Doppelbesteuerungsabkommens der beteiligten Staaten beurteilt. Risiken der Doppelbesteuerung werden herausgearbeitet und Gestaltungsempfehlungen zur Vermeidung gegeben. Im Hinblick auf die meist günstigere Besteuerung in der Schweiz, in Österreich und in Belgien kann generell für die Besteuerung von Aktienoptionen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Empfehlung abgeleitet werden, dass eine Tätigkeitsverlagerung in diese Staaten grundsätzlich sinnvoll ist. Selbst zwischen europäischen Staaten, die vielfältig miteinander verbunden sind, kann häufig aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme keine allgemeingültige Lösung gefunden werden, um eine zutreffende gerechte Besteuerung von Aktienoptionen beim Begünstigten in grenzüberschreitenden Fällen sicherzustellen. Eine Doppel- bzw. Minderbesteuerung ist mit den vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten meist nicht zu beseitigen. N2 - Not tradable real stock options are often granted to employees to connect their remuneration with the value of the company. In the balance sheets of the companies exist different opinions about the accounting treatment. The value of the stock options to the employee is also dependent on the fiscal treatment. Main problems in the diffenrent countries are the correct date of taxation and the value of the option. These topics are discussed in general and especially for the countries Germany, Switzerland, Austria and Belgium. Because of the different fiscal treatment in these countries it is possible that there are cases of double or non-taxation if the employee changes the place of work or living. Individual cross-border cases are represented with the specific double taxation agreements of the involved countries. Even between european states it is not possible to find a generally accepted solution to guarantee a correct and just taxation of stock options granted to emloyees with cross border circumstances. KW - Deutschland KW - Aktienoption KW - Steuerrecht KW - Österreich KW - Schweiz KW - Belgien KW - Rechtsvergleich KW - Aktienoption KW - Arbeitnehmer KW - Steuer KW - International KW - Bilanzierung KW - stock options KW - employee KW - taxation Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-19289 ER - TY - THES A1 - Günther, Johannes T1 - Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bei privaten Unternehmen in Deutschland - Eine empirische Analyse im Kontext der Honorare für Prüfung und Beratung T1 - Auditor Independence in German Private Firms - Empirical Evidence from Going-Concern Modifications and the Provision of Audit and Non-Audit Services N2 - Die vorliegende Arbeit untersucht empirisch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bei nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen - im Folgenden private Unternehmen genannt - im Kontext von Prüfungs- und Nichtprüfungshonoraren in Deutschland. Als Surrogat für die Prüfungsqualität wird die Wahrscheinlichkeit einer Going-Concern-Modifikation („GCM“) herangezogen. GCM können als Indikator für die Prüfungsqualität besonders geeignet sein, da sie ein direktes Ergebnis der Tätigkeit des Abschlussprüfers sind und von ihm formuliert und verantwortet werden. Für das Surrogat GCM existiert für Deutschland im Bereich der privaten Unternehmen bislang keine Studie. International ist lediglich die Untersuchung von HOPE/LANGLI (2010) vorhanden. Die Unabhängigkeit ist von anhaltender Relevanz, wird jedoch immer wieder in Frage gestellt. Der Fokus von Regulierungsbehörden und Forschung liegt auf kapitalmarktorientierten Unternehmen. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers kann besonders gefährdet sein, wenn Schutzmechanismen, wie z.B. die Haftung oder das Risiko eines Reputationsverlustes, besonders schwach ausgeprägt sind. Aus vorangegangenen Forschungsarbeiten kann abgeleitet werden, dass bei privaten Unternehmen das Risiko eines Reputationsverlustes im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen geringer ist. Auch weitere Schutzmechanismen, wie z.B. die Prüferrotation, sind in Deutschland überwiegend für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgesehen. Weiterhin ist das Haftungsrisiko für den Abschlussprüfer in Deutschland verglichen mit angelsächsischen Ländern geringer. Damit erfolgt die empirische Analyse in einem Umfeld, in dem die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers besonders gefährdet ist. Die Untersuchungsgruppe für die multivariate Regressionsanalyse besteht aus 245 Beobachtungen von privaten Unternehmen mit GCM im Zeitraum von 2009 bis 2012. Der Untersuchungsgruppe werden zwei unterschiedlich abgegrenzte Kontrollgruppen mit 1.921 bzw. 396 Beobachtungen von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ohne GCM gegenübergestellt. Im Ergebnis können für die Einflussgrößen, die auf den Prüfungs-, Nichtprüfungs- und Gesamthonoraren basieren, keine Indizien für die Gefährdung der Unabhängigkeit identifiziert werden. Für die Prüfungs- und Gesamthonorare wird mit beiden Kontrollgruppen ein signifikant positiver Zusammenhang beobachtet. Der positive Zusammenhang kann auf den höheren Prüfungsaufwand durch die zusätzlichen Prüfungshandlungen bei einer GCM zurückgeführt werden. Trotz der geringeren Ausprägung bei privaten Unternehmen können Reputations- und Haftungsrisiken als alternative Erklärung nicht ausgeschlossen werden. Weniger eindeutig, und abhängig von den Modellspezifikationen, ist der positive Zusammenhang für die Nichtprüfungshonorare. Grundsätzlich gelten die Ergebnisse auch für die abnormalen Honorare. Die Ergebnisse bestätigen sich im Wesentlichen in den durchgeführten Sensitivitätsanalysen. N2 - This study empirically examines whether the provision of audit and non-audit services impairs auditor independence among a sample of firms which are not publicly traded - hereinafter named as private firms - in Germany. The auditor’s propensity to issue a going concern opinion ("GCM") is used as a proxy for audit quality. GCM are a natural indicator for audit quality, since GCM are a direct outcome of the auditor's decision and actions taken during the audit. No study on audit quality approximated by the GCM surrogate for German private firms was found. Internationally only the study of HOPE/LANGLI (2010) examines the issue for Norway private firms. Auditor independence plays a crucial role in the audit process, but it is repeatedly called into question. The focus of regulators and research is on publicly traded firms. The auditor's independence can be particularly impaired if protective mechanisms, such as auditor litigation or the risk of a reputation loss, are particularly weak. Previous studies show that the auditor’s risk of a reputation loss is lower for the auditor of private firms than of publicly traded firms. In Germany other protective mechanisms, such as auditor rotation, are also forseen predominantly for publicly traded firms. Furthermore, the litigation risk for auditors in Germany is lower than in Anglo-Saxon countries. This means that the empirical analysis takes place in an environment in which auditor independence is particularly at risk. The sample for the multivariate logistic regression analysis comprises 245 observations of private firms that received a GCM in the period 2009 - 2012. Two different control samples of 1,921 and 396 observations of private firms under financial stress without receiving a GCM were identified. The results do not indicate that auditor independence is impaird when they receive (large) audit and non-audit fees. Furthermore the analysis shows a significant positive association between the magnitude of audit fees respectively total fees and the auditor’s propensity to issue a going concern opinion. The positive correlation can be explained by the higher audit effort caused by the additional audit procedures due to the GCM. Despite their lower magnitute it cannot be ruled out that institutional incentives, such as reputation loss and litigation cost are alternative explanations. Less clear, and depending on the specifications of the regression model, is the association of non-audit fees and the auditor’s propability to issue a GCM. In principle, the same results are found when using abnormal audit fees and abnormal total fees. The results are also robust to several alternative research design specifications and sensitivity tests. N2 - Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist von anhaltender Relevanz, wird jedoch immer wieder in Frage gestellt. Der Fokus von Regulierungsbehörden und Forschung liegt auf kapitalmarktorientierten Unternehmen. Die Unabhängigkeit kann besonders gefährdet sein, wenn Schutzmechanismen, wie z. B. die Haftung oder das Risiko eines Reputationsverlustes, besonders schwach ausgeprägt sind. Es kann abgeleitet werden, dass bei privaten Unternehmen das Risiko eines Reputationsverlustes im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen geringer ist. Weiterhin ist das Haftungsrisiko für den Abschlussprüfer in Deutschland verglichen mit angelsächsischen Ländern geringer. Damit untersucht die Arbeit die Unabhängigkeit in einem Umfeld, in dem diese besonders gefährdet ist. Als Surrogat wird die Wahrscheinlichkeit einer Going-Concern-Modifikation („GCM“) herangezogen. GCM können als Indikator für die Prüfungsqualität besonders geeignet sein, da sie ein direktes Ergebnis der Tätigkeit des Abschlussprüfers sind und von ihm formuliert und verantwortet werden. Für das Surrogat GCM ist für Deutschland im Bereich der privaten Unternehmen bislang keine Studie bekannt. T3 - Studien zu Rechnungslegung, Steuerlehre und Controlling - 3 KW - Prüfungsqualität KW - Unabhängigkeit KW - Deutschland KW - Abschlussprüfer KW - Private Unternehmen KW - Prüfungshonorare KW - Independence KW - Private Firms KW - Going-Concern KW - Audit Quality KW - Privatunternehmen KW - Unternehmen KW - Going-Concern-Prinzip KW - Honorar KW - Wirtschaftsprüfer Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-185814 SN - 978-3-95826-116-7 (print) SN - 978-3-95826-117-4 (online) N1 - Parallel erschienen als Druckausgabe in Würzburg University Press, 978-3-95826-116-7, 31,80 Euro. PB - Würzburg University Press CY - Würzburg ER - TY - THES A1 - Bauer, Michael T1 - Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit dem gleichzeitigen Angebot von Beratungsleistungen beim Prüfungsmandanten - eine empirische Analyse T1 - Auditor Independence and the Provision of Non-Audit Services by Accounting Firms to their Audit Clients N2 - Zahlreiche, zum Teil sehr spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche – national (z.B. Holzmann, Bankgesellschaft Berlin) wie international (z.B. Enron, Worldcom) – in Verbindung mit Bilanzmanipulationen, haben den Berufsstand in eine schwere Vertrauenskrise gestürzt. Vor allem der Zusammenbruch von Enron (vormals das siebtgrößte Unternehmen der USA) hat die internationale Wirtschaftsprüfung in großen Aufruhr versetzt. Nach Bekanntwerden des Enron-Skandals wurden weitere Fälle fragwürdiger Bilanzierungspraktiken aufgedeckt, was in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckte, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handelte, sondern dass erhebliche strukturelle Defizite vorliegen müssen. Diese Entwicklungen lösten weltweit eine Reformdebatte aus, welche zahlreiche berufsständische und gesetzliche Regulierungseingriffe, sowohl national als auch international, zur Folge hatte. Unter besonderem Handlungsdruck stand der Gesetzgeber in den USA. Im Sommer 2002 wurde der „Sarbanes-Oxley Act“ verabschiedet, der stark regulierend in den Berufsstand eingreift. Die Kritik der Öffentlichkeit konzentriert sich dabei hauptsächlich auf das gleichzeitige Angebot von Prüfungs- und Beratungsleistungen durch den amtierenden Abschlussprüfer. Viele sehen dadurch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und damit die Glaubwürdigkeit der Jahresabschlussinformationen gefährdet. Die Sicherung der Vertrauenswürdigkeit stellt für die Qualität der Abschlussprüfung eine existentielle Grundlage dar. Die Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers wurden daraufhin verschärft, zahlreiche Beratungsleistungen durch den Abschlussprüfer gelten nun als unvereinbar mit gleichzeitiger Abschlussprüfung. Auch in der Europäischen Union und in Deutschland wird heftig diskutiert, wie man das verloren gegangene Vertrauen der Öffentlichkeit wiedergewinnen kann. Vor dem Hintergrund dieser Reformdebatte muss die Frage gestellt werden, ob durch das gleichzeitige Angebot von Prüfungs- und Beratungsleistungen die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers tatsächlich gefährdet ist, oder die eingeleiteten Maßnahmen der Öffentlichkeit lediglich Handlungsfähigkeit seitens des Gesetzgebers suggerieren sollen, um das Vertrauen in den Berufsstand schnellstmöglich wieder zurückzugewinnen. Aus wissenschaftlicher Sicht konnte eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bisher weder theoretisch noch empirisch nachgewiesen werden. Einige Autoren kritisieren vor allem bei der amerikanischen Gesetzesinitiative, sie habe sich eher an der Meinung der Öffentlichkeit orientierte, ohne wirkliche Ursachenanalyse zu betreiben. Es ist jedoch ausdrücklich nicht das Anliegen dieser Arbeit, das Für und Wider einschlägiger gesetzlicher Regelungen bzw. interner Sicherungsmaßnahmen darzustellen und zu erörtern. Die vorliegende Arbeit leistet einen Beitrag zur aktuellen Diskussion, indem ausführlich untersucht wird, ob sich eine Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit dem gleichzeitigen Angebot von Prüfungs- und Beratungsleistungen empirisch nachweisen lässt oder nicht. Dabei werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden bereits vorliegende empirische Studien zu dieser Problematik vorgestellt und diskutiert, zum anderen werden zwei eigene empirische Untersuchungen, welche auf agencytheoretischen Grundüberlegungen basieren, in die Diskussion eingebracht. N2 - There has been a strong growth in accounting firms´ provisions of non-audit services to their audit clients. Regulators, financial statement users, and researchers are concerned that auditors compromise their independence. Recent accounting scandals at prominent companies such as ENRON or WORLDCOM have increased such concernings. In July 2002 President Bush singed the Sarbanes-Oxley Act, which aggravated the rules of joint provision of audit and non-audit services. This paper analyses if there is empirical evidence that non-audit services compromise auditor independence. The major model argues that companies that face potentially high agency costs purchase relatively smaller amounts of non-audit services from their auditor. High agency-cost companies require independent audits in order to reassure investors and creditors; the provision of joint services, which increase the economic bonding of the auditor to the client, may jeopardize independence or the appearance of independence. KW - Deutschland KW - Jahresabschlussprüfung KW - Abschlussprüfer KW - Unabhängigkeit KW - Abschlussprüfung und Beratung KW - Unabhängigkeit des Abschlussprüfers KW - Audit Services KW - Non-Audit Services KW - Auditor Independence Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-14913 ER - TY - THES A1 - Seibold, Christine T1 - Die Versorgung des Stifters und der Stifterfamilie bei Vermögensübertragung auf eine gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung oder Doppelstiftung und deren ertrag- und substanzsteuerlichen Auswirkungen T1 - The provisions for the benefactor and the benefactor’s family when transferring the assets to a non-profit making foundation, family foundation or double foundation and its implications concerning tax on income and the substance of property N2 - Die Motive eine Stiftung zu errichten sind so zahlreich wie ihre Formen und Zwecksetzungen. Im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung auf eine Stiftung stellt sich die Frage in wie fern eine Versorgung des Stifters und seiner Familie durch die Stiftung ermöglicht werden kann und welche ertrag- und substanzsteuerliche Folgen diese mit sich bringen. Nach einer allgemeinen Darstellung der für die Stiftung geltenden zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen werden anhand der gemeinnützigen Stiftung, Familienstiftung und Doppelstiftung verschiedene Versorgungswege dargestellt und auf Ebene des Stifters und der Stiftung steuerlich gewürdigt. Gegenstand der Betrachtung der Versorgungswege sind neben der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen, der Vorbehaltsnießbrauch an Grund- und Kapitalvermögen, sowie klassische Destinatärsbezüge und Arbeitsverhältnisse mit der Stiftung. Die ersten beiden Versorgungswege sind bereits für die Besteuerung der Vermögensübertragung relevant, während Destinatärsbezüge und Arbeitsverhältnisse erst im Rahmen der laufenden Besteuerung Beachtung finden. Für die gemeinnützige Stiftung wird ferner die Versorgung nach § 58 Nr. 5 AO betrachtet. Das im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen und dem Vorbehaltsnießbrauch entstehende Spannungsfeld wird im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften aufgezeigt. Weiterhin werden die von privaten Finanzdienstleistern angebotenen Versorgungsmodelle im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Stiftung diskutiert. Für die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen auf eine Stiftung finden ebenfalls die Grundsätze der vorweggenommenen Erbfolge Anwendung. Im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Stiftung ist die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften problematisch, der Vorbehalt eines Nießbrauchs hingegen nicht. In Betracht der schenkungsteuerlichen Würdigung ist der Vorbehaltsnießbrauch im Zusammenhang mit einer nicht steuerbefreiten Stiftung, im Gegensatz zu den Versorgungsleistungen, nicht sinnvoll. Destinatärsbezüge können jederzeit bei Erfüllung der satzungsmäßigen Vorschriften gewährt werden. Ebenso können Arbeitsverhältnisse eingegangen werden, wobei im Zusammenhang mit einer gemeinnützigen Stiftung die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung zu beachten sind. Die aufgezeigten und gewürdigten Versorgungswege können unter Beachtung der steuerrechtlichen Grenzen im Zusammenhang mit der Doppelstiftung steuerlich optimal eingesetzt werden. N2 - The motives for establishing a foundation are as numerous as their forms and the determination of aims. In connection with the transfer of assets to a foundation the question is raised to what extent provisions for the benefactor and his family can be made possible through the foundation and which consequences this may have concerning tax on income and the substance of property. After a general presentation of the bases under civil and tax law which apply to the foundation various methods for provisions are presented based on a non-profit making foundation, family foundation and double foundation and assessed in terms of tax on the level of the benefactor and the foundation. The object of the analysis of the methods for provisions besides the transfer of assets against provision payments are the reserved usufruct to basic and capital assets, as well as classical beneficiary payments and employment relationships with the foundation. The first two methods for provisions are relevant for the taxation of the transfer of the assets already, whereas beneficiary payments and employment relationships are only of interest within the framework of the regular taxation. Further the provision according to § 58 No. 5 AO [German Fiscal Code] is analysed for the non-profit making foundation. The field of tension which arises in connection with the transfer of assets against provision payments and the reserved usufruct is demonstrated with regard to the regulations in non-profit making law. Further the provision models offered by private financial service providers are discussed in connection with the non-profit making foundation. The principles of the anticipated order of succession also apply to the transfer of assets to a foundation against provision payments. In connection with the non-profit making foundation the transfer of assets against provision payments is problematic with regard to the regulations in non-profit making law, the reservation of a usufruct on the other hand now. In view of the assessment under gift tax the reserved usufruct is not useful in connection with a foundation which is not exempted from tax, as opposed to the provision payments. Beneficiary payments can be granted at all times when satisfying the regulations according to the statutes. Employment relationships can also be entered into whereby the corresponding regulations of the Fiscal Code are to be complied with in connection with a non-profit making foundation. The presented and assessed methods for provision can be used to an optimum extent under tax law in connection with the double foundation by observing the limits under tax law. KW - Stiftung KW - Steuer KW - Deutschland KW - Versorgung KW - foundation KW - taxation KW - benefactor Y1 - 2007 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-28012 ER - TY - THES A1 - Krug, Angelika T1 - Die Verweisung von Bau- und Anlagenbauverträgen in das Kaufrecht durch § 651 BGB T1 - Applicability of purchase contract law on construction contracts under sec. 651 of the civil code N2 - Die Untersuchung bezieht sich auf die Voraussetzungen, unter denen Bau- und Anlagenbauverträge nicht dem Werkvertragsrecht sondern dem Kaufrecht unterliegen. Da § 651 BGB europarechtlich auszulegen ist, unterliegen eine Vielzahl von Bau- und Anlagenbauverträgen dem Kaufrecht, obwohl die Rechtsfolgen des Werkvertragsrechts für die betroffenen Verträge sachgerechter erscheinen. N2 - The research relates to the conditions under which contracts on the construction of buildings or huge machines follow purchase contract law. As european law is applicable on sec. 651 of the German civil code a great variety of construction contracts follow German purchase contract law rather than German construction contract law. KW - Baurecht KW - Werkvertrag KW - Deutschland KW - construction law Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-46101 ER - TY - THES A1 - Engelmann, Martin T1 - Die Zukunft der Buchpreisbindung im Europäischen Binnenmarkt T1 - The Futur of Book-Price Maintainance in the European Internal Market N2 - Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit von grenzüberschreitenden Buchpreisbindungssystemen und dem Gemeinschaftsrecht (Artikel 81 Absatz 1 EG). Aktueller Anlass dieser Untersuchung war der Streit um das deutsch-österreichische Buchpreisbindungssystem. Im ersten Teil der Arbeit werden zunächst die zur Zeit in der Europäischen Union geltenden Buchpreisbindungssysteme vorgestellt. Anschließend werden die drei bisher zur Praxis der Buchpreisbindung ergangenen Entscheidungen von Europäischer Kommission und Europäischem Gerichtshof (EuGH) untersucht und die für die Entscheidung des aktuellen Falles notwendigen Voraussetzungen festgehalten. Im zweiten Teil der Arbeit wird der Konflikt zwischen nationalen Regelungen im Buchbereich und dem gemeinschaftlichen Wirtschaftsrecht dargestellt. Gegenstand des dritten Teils ist die Frage nach der Kompetenz der Gemeinschaft im Bereich der Kultur. Dabei wird festgestellt, dass die Buchpreisbindung in den Mitgliedstaaten, in denen sie praktiziert wird, meist als Ausnahme vom Kartellverbot ausgestaltet ist. Eine solche Ausnahme enthält das Gemeinschaftsrecht nicht. In diesem Konflikt der Kartellrechtsordnungen kann sich eine nationale Erlaubnis der Buchpreisbindung nicht gegen ein gemeinschaftliches Kartellverbot durchsetzen. Somit unterliegen sämtliche nationale Ausnahmebereiche grundsätzlich der Kontrolle der Kommission. Die Kompetenz der Gemeinschaft zur Überprüfung der Buchpreisbindungsregeln wird weder durch die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten noch dadurch eingeschränkt, dass Bücher zugleich Wirtschafts- und Kulturgüter sind. Allerdings hat die Gemeinschaft gemäß Artikel 151 Absatz 4 EG die Pflicht, die zugunsten einer Buchpreisbindung getroffenen Regeln zu beachten. Im vierten Teil der Arbeit wird schließlich die Vereinbarkeit der praktizierten Buchpreisbindungssysteme mit dem EG-Vertrag geprüft. Dabei werden private und staatliche Maßnahmen unterschieden. Besonderes Augenmerk wird auf die Prüfung der Freistellungsvoraussetzungen des Artikel 81 Absatz 3 EG für die zwischen Deutschland und Österreich geltende Preisbindung gelegt. Im Rahmen dieser Prüfung wird Bezug genommen auf neuere ökonomische Untersuchungen hinsichtlich der Wirkung von Buchpreisbindungssystemen. Dabei konnten erstmals die verschiedenen nationalen Systeme miteinander verglichen werden. Ergebnis ist, dass die deutsch-österreichischen Vereinbarungen wegen ihrer Import- und Reimportregelungen nicht mit Artikel 81 Absatz 1 EG vereinbar sind. Eine Freistellung gemäß Artikel 81 Absatz 3 EG kommt nach den hier gefundenen Ergebnissen nicht in Betracht, weil keine der vier Voraussetzungen erfüllt ist. Alle staatlichen Maßnahmen zugunsten einer Buchpreisbindung sind hingegen mit Artikel 86 Absatz 1 EG vereinbar, gleiches gilt für die Vereinbarkeit von staatlichen Subventionen mit Artikel 87 Absatz 3 lit. d) EG. Eine Genehmigung der Preisbindung verstößt jedoch gegen Artikel 10 Satz 2 i.V.m. Artikel 3 Absatz 1 lit. g), Artikel 81 EG. Sowohl die staatliche Preisbindungspflicht als auch eine Genehmigung zur Preisbindung sind nicht mit Artikel 28 EG vereinbar, eine Rechtfertigung nach Artikel 30 EG scheidet aus. Daraus folgt, dass zur Erreichung der mit der Preisbindung angestrebten Vorteile nur zwei Wege möglich sind: Entweder schafft die Gemeinschaft eine Ausnahme vom Kartellverbot, indem sie die unterschiedlichen Systeme angleicht. Oder die Mitgliedstaaten beschränken sich darauf, kulturell wertvolle Bücher zu subventionieren. N2 - The thesis in hand deals with the compatibility of cross border obligations to maintain fixed book-prices and Art. 81 section 1 EC. The acute occasion was the conflict on the German-Austrian system of book-price maintainance. After describing previous cases of cross-border systems the examination comes to the result that the above mentioned system is not compatible with Art. 81 section 1 EC. An exemption pursuant to Art. 81 section 3 EC does not come into question because none of the four conditions have been complied. In the end there are only two possible ways for achieving the benefits from book-price maintainance: First of all the EU could create an exemption of European prohibition of restraints of trade. Secondly the member states could restrict themselves to subsidize cultural valuable books. KW - Deutschland KW - Buchpreis KW - Preisbindung KW - Österreich KW - Europäische Union KW - Buchpreisbindung KW - Preisbindung KW - § 15 GWB KW - Sammelrevers KW - book price maintainance KW - book-price KW - price maintainance Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-593 ER - TY - THES A1 - Rothfuss, Christian T1 - Die Zwischenberichterstattung börsennotierter deutscher Unternehmen : eine theoretische und empirische Untersuchung nach nationalen und internationalen Vorschriften N2 - Seit der Transformation der EG-Zwischenberichtsrichtlinie in deutsches Recht sind alle Emittenten aus dem amtlichen Markt verpflichtet, für nach dem 31. Dezember 1989 beginnende Geschäftsjahre einen Zwischenbericht über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres zu veröffentlichen. Mit diesen bis heute noch geltenden Bestimmungen ist jedoch eine Reihe von Problemen verbunden. So enthalten die im BörsG und in der BörsZulV verankerten Vorschriften hinsichtlich der zu publizierenden Zahlenangaben und Erläuterungen nur geringe Anforderungen an die unterjährige Berichterstattung, die teilweise aufgrund der unpräzisen Formulierung der Bestimmungen den Unternehmen auch noch einen weitgehenden Ermessensspielraum in bezug auf die berichtspflichtigen Sachverhalte einräumen. Darüber hinaus stufen die gesetzlichen Vorschriften nur die Veröffentlichung eines Halbjahresberichtes als verpflichtend ein, und für die nicht im geregelten Markt notierenden Unternehmen kann aus den Vorschriften keine Verpflichtung abgeleitet werden. Wenngleich der Gesetzgeber sich bei der Umsetzung der Zwischenberichtsrichtlinie bewußt gegen eine umfassendere unterjährige Berichtspflicht entschieden hat, sowohl in bezug auf die berichtspflichtigen Zahlenangaben und Erläuterungen sowie der Anzahl der unterjährig zu veröffentlichenden Berichte, als auch im Hinblick auf die berichtspflichtigen Börsensegmente, ist vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung der Kapitalmärkte und der damit verbundenen größeren Bedeutung der externen Berichterstattung der Emittenten eine grundlegende Veränderung bei den an eine unterjährige Berichterstattung gestellten Anforderungen eingetreten. Während zu Beginn der gesetzlich geforderten Zwischenberichterstattung die wenigen berichtspflichtigen Zahlenangaben und Erläuterungen noch im Einklang mit den Informationsbedürfnissen der Kapitalmarktteilnehmer gestanden haben, ist der Informationsanspruch der Investoren in den letzten Jahren stetig gestiegen. Verantwortlich dafür ist in erster Linie, daß die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Unternehmen immer schnelleren und häufigeren Veränderungen unterliegen, wodurch die Kapitalmarktteilnehmer neben der jährlichen Berichterstattung auch innerhalb des Geschäftsjahres auf eine umfassende Berichterstattung angewiesen sind, um möglichst zeitnahe auf die veränderten Bedingungen reagieren zu können. Darüber hinaus hat die Internationalisierung der Rechnungslegung einen wichtigen Beitrag zur Normierung einer umfassenderen unterjährigen Berichterstattung geleistet. Um eine Angleichung der deutschen Vorschriften an die umfassenderen Bestimmungen der international anerkannten Rechnungslegungsstandards zu erreichen, die aufgrund der Befreiungsregel von § 292a HGB bereits von vielen deutschen Unternehmen angewendet werden, von Bedeutung sind hierbei insbesondere die nach IFRS/IAS bzw. US-GAAP zu beachtenden Vorschriften, hat sowohl die Deutsche Börse AG als auch das DRSC Vorschriften für die Erstellung von unterjährigen Berichten erlassen. Vor dem Hintergrund dieser Vielzahl und dem nebeneinander von gesetzlichen und privatrechtlichen Regelungen, die mittlerweile von den Gesellschaften zu beachten sind, werden in der vorliegenden Arbeit die einzelnen nationalen und internationalen Regelungen ausführlich dargestellt und Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede aufgezeigt. Im Rahmen einer empirischen Untersuchung wird darüber hinaus in einem Soll-Ist-Vergleich untersucht, inwieweit diese Regelungen auch Beachtung innerhalb der Zwischenberichterstattung der Gesellschaften finden. Dazu wurden 115 Zwischenberichte aus den Jahren 2000 und 2001 von Unternehmen aus den Indizes DAX, MDAX und NEMAX 50 hinsichtlich der publizierten Informationen ausgewertet. Vor dem Hintergrund der sich aus dem Nebeneinander der gesetzlichen und privatrechtlichen Vorschriften ergebenen uneinheitlichen Verpflichtungsgrundlagen und Anforderungen ist es dringend geboten, den Regulierungsrahmen für die Zwischenberichterstattung der aktuellen Entwicklung in der Rechnungslegung weiter anzupassen, um die teilweise bestehende Inkonsistenz der verschiedenen Vorschriften in Zukunft zu vermeiden. Durch die Bestrebungen der EU, die nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedsländer für einen einheitlichen europäischen Kapitalmarkt weitgehend zu harmonisieren, werden dem deutschen Gesetzgeber die zukünftig an eine unterjährige Berichterstattung zu stellenden Anforderungen von Seiten der EU weitgehend vorgegeben werden. So sieht die am 26. März 2003 veröffentlichte Transparenz-Richtlinie vor, daß ab dem Jahr 2005 alle an einem geregelten Markt notierten Emittenten einen Halbjahresfinanzbericht erstellen müssen. Wenngleich der von der EU-Kommission publizierte Vorschlag für eine zukünftige einheitliche Ausgestaltung der unterjährigen Berichterstattung in Europa grundsätzlich positiv zu sehen ist, werden auch vor dem Hintergrund der durchgeführten empirischen Untersuchung erforderliche Ergänzungen zu den an eine unterjährige Berichterstattung zu stellenden Anforderungen aufgezeigt. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Durchführung einer prüferischen Durchsicht sowie die Verpflichtung zu einer Quartalsberichterstattung. KW - Deutschland KW - Aktiengesellschaft KW - Publizitätspflicht KW - Zwischenbericht KW - Zwischenbericht KW - Rechnungslegung KW - Halbjahresbericht KW - Quartalsbericht KW - Accounting KW - interim reporting Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-15652 ER - TY - THES A1 - Pfeiffer, Robert T1 - Eigentumsverhältnisse an beweglichen Sachen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft T1 - Distribution of Property of Moveable Things in Common Law Marriage N2 - Die Dissertation beschäftigt sich mit den Eigentumsverhältnissen an beweglichen Sachen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Zunächst wird geklärt, unter welchen Voraussetzungen von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Rechtssinne gesprochen werden kann. Anstelle einer Definition wird dazu die Denkform des Typus herangezogen. Im Rahmen der folgenden verfassungsrechtlichen Einordnung wird unter anderem der Frage nachgegangen, ob Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie besonders schützt, Anwendung finden kann. Danach schließt sich ein rechtsgeschichtlicher Überblick an, der zum besseren Verständnis auch die Ehe miteinbezieht. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Eigentumsverhältnisse an eingebrachten sowie während des Zusammenlebens angeschafften beweglichen Sachen. Von großer praktischer Bedeutung ist dabei die Frage, wer von den Partnern Eigentum an einem während des Zusammenlebens angeschafften Hausratsgegenstand erlangt. Dazu werden die Analogiefähigkeit von für die Ehe geschaffenen Normen sowie die beim rechtsgeschäftlichen Erwerb rechtlich erheblichen Umstände untersucht. Schließlich wird noch auf die Eigentumslage nach dem Tod eines Partners und auf die Eigentumsverhältnisse bei Fällen mit Auslandsberührung eingegangen. N2 - The dissertation's topic is the distribution of moveable property in common law marriages. In the first instance, the conditional factors that constitute a common law marriage are looked into. Rather than giving a definition, a conceptual typology is referred to. In the context of the ensuing constitutional framework, the question is raised of whether clause 6 paragraph 1 of the German Basic Law, which confers marriage and family with the special protection of the state, is applicable in this case. Following this, a historical overview of constitutional law is presented, including both marital and common law forms, in order to better understand the position of the latter. The focus is on an examination of the distribution of property relating to moveable objects, including both those acquired during the period of cohabitation and those previously owned by either party. Of great practical significance which of the partners isgranted ownership of belongings acquired during the period of co-habitation. A discussion is offered on how far analogies can be drawn between norms applied to marriages and the legally significant conditions purporting to the acqusition of goods. Finally the legal situation relating to ownership is examined in the case of the death of one partner, and the issues relating to distribution of property where the laws of other countries come to bear. KW - Deutschland KW - Eheähnliche Gemeinschaft KW - Eigentum KW - Bewegliche Sache KW - nichteheliche Lebensgemeinschaft KW - Eigentumsverhältnisse an beweglichen Sachen KW - Common law marriage KW - distribution of property of moveable things Y1 - 2000 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-1178178 ER - TY - THES A1 - Fiebiger, André T1 - Einfluss des Ratings von Unternehmen auf die Rechnungslegung und Abschlussprüfung - Rating als Möglichkeit zur Verbesserung des Informationsgehalts des Lageberichts nach § 289 HGB T1 - The Influence of Credit Ratings on Accounting and Auditing – Credit Ratings as a Improvement of the Management Reports´ Information Content N2 - Mit der Einführung von Basel II erhalten ab dem 01. Januar 2007 nahezu alle fremdfinan¬zierten Unterneh¬men im Rahmen einer Ratinga¬nalyse eine individuelle Bewertung ihrer Bo¬nität. Wie die Ratinganalyse haben sich auch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Lageberichterstattung und der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Prüfungs¬pflichten mit der Bestandskraft des zu prüfenden Unternehmens auseinander zu setzen. Es stellt sich insofern die Frage nach dem Einfluss von Ratinganalysen auf die Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Untersuchung zeigt, dass im Hinblick auf die gesetzliche Forderung nach einer umfassenden Risikoberichterstattung in § 289 Absatz 1 HGB die gesetzlichen Vertre¬ter die Ratinganalyse insbesondere bei Anzeichen für eine Be¬standsgefahr in der Bericht¬er¬stattung über Risiken der voraussichtlichen Entwicklung zu verwerten, das Rating als Informationsquelle sowie die Risikoeinstufung zu nen¬nen haben. Aus Sicht des Abschlussprüfers können Ra¬tinganalysen als Indikator für die zukünf¬tige Bonität der Gesellschaft eine entschei¬dende und objektive Grundlage für die Bewertung des Insolvenzrisikos beim geprüf¬ten Unternehmen spielen und ihn bei der Beurteilung der Lagedar¬stellung sinnvoll unterstüt¬zen. Unter Beachtung der gesetzlichen und be¬rufsständi¬schen Normen sind demzu¬folge Ratingergebnisse – insbesondere bei Anzeichen einer Bestandsgefährdung – vom Ab¬schlussprüfer zwingend bei der Abschlussprüfung zu verwerten. Demzufolge ist dem Abschlussprüfer be¬züglich der Ratingunterlagen von Seiten der Unternehmensleitung auch ein Einsichts¬recht aus § 320 HGB zu gewähren. Die Ratingerkenntnisse kann der Abschlussprüfer darüber hinaus auch im Rahmen der Prüfungsplanung nutzen, denn die individu¬elle Risikosituation des Unternehmens hat erheblichen Einfluss auf das Prü¬fungsvorgehen. Ferner hat sich der Abschlussprüfer bei der Erwartungsbildung be¬züglich des Vorhandenseins bzw. des Grades der Bestandsgefahr an der Ratinganalyse zu orientieren, um die Aus¬führungen der gesetzlichen Vertreter im Anschluss daran im Lichte seiner Erwartun¬gen zu hinterfragen. Aus den Ergebnissen dieser Soll-Ist-Verprobung folgen dann ent¬sprechende Konsequenzen für die Berichterstattung des Abschlussprüfers. So ist, bei unzureichenden Ausführungen im Lagebericht, im Prü¬fungsbericht auf die Bestandsge¬fahr und die mangelnde Verarbeitung der Ratinger¬gebnisse hinzuweisen; der Bestäti¬gungsvermerk ist mit einem Hinweis auf die Ratingergebnisse einzuschrän¬ken. Wird dagegen im Lagebericht im Einklang mit der Ra¬tinganalyse zutreffend über die dro¬hende Bestandsgefahr berichtet, so sind dennoch im Prüfungsbericht nochmals die Ri¬siken der künftigen Entwicklung anzugeben. Im Bestätigungsvermerk ist zu er¬läutern, dass sich die Darstellung der Bestandsrisiken mit dem Ratingergebnis deckt. Wird dem Abschlussprüfer dagegen die Einsicht in die Ratinganalyse verweigert, so ist im Prüfungsbericht auf die Weigerung einzugehen und bei Anzeichen einer Be¬standsgefahr darüber hinaus der Redepflicht nachzukom¬men. Der Bestätigungsver¬merk sollte in solchen Fällen mit der verbalen Einschrän¬kung versehen werden, dass die Beurteilung ohne Einsicht in die Ratingunterlagen er¬folgen musste. N2 - With the introduction of Basel II in January 2007 almost all leveraged companies receive an individual valuation of their solvency. In the context of the German Management Report the management and the auditor also have to deal with the credit rating of the firm. Therefore, the thesis analyzes the influence of ratings on accounting and auditing. The study shows that with respect to the legal requirement of § 289 I HGB (German Commercial Code) the management has to use the rating for the Management Report and to specify the rating as a source of information. Furthermore the rating information may support the auditor in the evaluation of bankruptcy risks and the verification of the Management Report. Considering the legal and professional standards the auditor has to take the rating into account obligatory. Furthermore the rating may assist the auditor in planning the audit because of the large influence of the individual risk, which is in part captured by the rating grade on the audit. Finally, the results of this validation have corresponding effects on the auditor´s reporting. KW - Deutschland KW - Unternehmen KW - Bonität KW - Rating KW - Jahresabschlussprüfung KW - Rating KW - Lagebericht KW - Prüfung KW - Prüfungsbericht KW - Bestätigungsvermerk KW - Credit Rating KW - Management Report KW - Audit KW - Accountant´s Report KW - Audit Opinion Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-19293 ER - TY - BOOK ED - Dannenberg, Peter ED - Willkomm, Maximilian ED - Zehner, Klaus T1 - Einzelhandel in Deutschland - Aktuelle Dynamiken im Kontext neuer Rahmenbedingungen N2 - Die Entwicklung des Einzelhandels in Deutschland wird aus struktureller und räumlicher Sicht heute durch mindestens vier signifikante Prozesse geprägt: Erstens erobert der Online-Handel weiterhin Umsatzanteile; seine Bedeutungszunahme betrifft mittlerweile fast alle Sortimente und Standorte. Auch der Lebensmitteleinzelhandel, der lange Zeit vor allem aus logistischen Gründen für den Online-Handel wenig geeignet zu sein schien, verbucht inzwischen deutliche Zuwächse des Online-Geschäfts. Zweitens plagen insbesondere die Zentren kleiner und mittelgroßer Städte vor allem in ländlichen Räumen Umsatzrückgänge. Ihre Krise ist allerdings nicht nur der Konkurrenz durch den Online-Handel geschuldet, sondern hat auch eine Vielzahl anderer Gründe. Drittens zeichnet sich eine Rückeroberung innerstädtischer Zentren durch den Lebensmitteleinzelhandel ab. Dabei sind insbesondere Convenience-Formate von Bedeutung. Und viertens breitet sich der Einzelhandel aktuell verstärkt an „besonderen“ Standorten aus. Hierzu zählen Orte mit einer hohen Verkehrswertigkeit, u. a. Bahnhöfe und Flughäfen, aber auch Factory Outlet Center, die lange Zeit aus politisch-planerischen Gründen blockiert wurden und in Deutschland ein Schattendasein fristeten. Die Beiträge dieses Bandes nähern sich den genannten Entwicklungstendenzen aus der Perspektive neuer konzeptioneller Überlegungen, wobei zum Teil auch innovative methodische Ansätze vorgestellt werden. N2 - Enthält: Peter Dannenberg, Maximilian Willkomm und Klaus Zehner: Einzelhandel und räumliche Entwicklung - aktuelle Dynamiken in Deutschland Jürgen Rauh und Joscha Eberle: Entwicklungen des innerstädtischen Einzelhandels in den Mittelzentren Mainfrankens - Methodik und erste Ergebnisse einer Langzeitstudie Ulrich Jürgens: Kunden zwischen Selbstwahrnehmung und tatsächlichem Einkaufsverhalten - Lebensmittelnahversorgung undfood deserts in ländlichen Regionen am Beispiel Schleswig-Holstein Sebastian Dederichs und Peter Dannenberg: Vom Nischenmarkt in die Expansion: Die aktuelle Dynamik des deutschen Online-Lebensmitteleinzelhandels im Kontext der Transitionsforschung Mattias Romberg: Berliner Spätkauf im Bezirk Prenzlauer Berg - Fallstudie inhabergeführter Convenience-Stores Arnd Jenne: Einzelhandelsstandort Flughafen: Ausprägungen, Besonderheiten und Zukunftsperspektiven aus Immobiliensicht Ulrike Sailer und Matthias Furkert: Factory Outlet Center: Der Aufholprozess in Deutschland im Diskurs der Betreiber Arnd Jenne: Eye-Tracking als Methode der Analyse und Simulation von Passantenlaufwegen in Innenstädten T3 - Geographische Handelsforschung - 25 KW - Deutschland KW - Einzelhandel KW - räumliche Entwicklung KW - Deutschland KW - Online-Handel KW - Convenience-Stores KW - Strategisches Management KW - Aufsatzsammlung Y1 - 2017 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-180774 SN - 978-3-936438-92-5 N1 - Die gedruckte Version dieses Bandes ist im Buchhandel lieferbar. Nährere Informationen unter: http://www.metagis.de/MetaGIS-Fachbuch/Schriftenreihen/Reihe-GHF/reihe-ghf.html PB - MetaGIS Fachbuch CY - Mannheim ER - TY - THES A1 - Reichert, Andreas T1 - Eltern stark machen! Eine randomisiert-kontrollierte Studie zur Evaluation des modularen Elterntrainings „Plan E“ im kinder- und jugendpsychiatrischen Setting T1 - Strengthening parents! A randomized-controlled trial to evaluate the modular parental training “Plan E” in the setting of child and adolescent psychiatric treatment. N2 - Die Arbeit legt bei den Ausführungen zum theoretischen Hintergrund dar, dass sich hinsichtlich der Rahmenbedingungen für erzieherisches Handeln in den letzten Jahrzehnten viele gesellschaftliche und familiäre Veränderungen ergaben. Befragungen von Eltern zeigten teilweise eine Verunsicherung in Bezug auf die Erziehung ihrer Kinder. Gleichzeitig stellen psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter ein gesellschaftlich relevantes Problem dar. Nahezu jedes fünfte Kind weist nach epidemiologischen Studien psychische Probleme auf. Aus Studien zu Risiko- und Schutzfaktoren hinsichtlich der Entstehung solcher Störungen lassen sich verschiedene präventive oder therapeutische Interventionen ableiten. Häufig werden dabei biologische, psychosoziale und familiäre Risikofaktoren unterschieden. Aspekte der Erziehung oder des familiären Umfelds können sowohl förderlich als auch dysfunktional bezüglich der Entwicklung eines Kindes sein. Familiäre Risikofaktoren sind im Vergleich zu vielen biologischen oder psychosozialen Einflüssen potentiell veränderbare Faktoren und sollten unbedingt bei der Behandlung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen mit berücksichtigt werden. Generell erweist sich die Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter als ähnlich effektiv wie bei Erwachsenen. Verschiedene Original-, Übersichtsarbeiten und Metaanalysen belegen die Wirksamkeit von Elterntrainings hinsichtlich der Verbesserung von Erziehungsverhalten und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder. Wirksamkeitsnachweise finden sich mehrheitlich zu kognitiv-behavioralen Elterntrainings. Sie legen meistens den Schwerpunkt auf konkretes Erziehungsverhalten und versuchen im Sinne des Selbstmanagementansatzes eine Hilfe zu Selbsthilfe bzw. eine Stärkung der elterlichen Ressourcen zu erreichen. Während vor allem randomisiert-kontrollierte Studien aus dem angloamerikanischen und australischen Raum vorliegen, bestanden in Deutschland - im Vergleich zu der Vielzahl der Elterntrainings und der Häufigkeit der Angebote - bis vor einigen Jahren nur relativ wenige Evaluationsstudien. Mit „Plan E“ stellte sich ein neues Elterntraining in der vorliegenden Studie der Frage nach seinem Wirksamkeitsnachweis. Nach Kenntnis des Autors handelt es sich dabei um das bisher einzige Elterntraining, welches störungsunspezifisch, altersunabhängig, als offene Gruppe und für den Einsatz sowohl im ambulanten als auch im (teil-)stationären Bereich konzipiert wurde. Nachdem in dieser Studie zunächst das Ausmaß der psychischen Belastung der teilnehmenden Kinder, Jugendlichen und deren Eltern ausführlich dargestellt und entsprechende Zusammenhangsmaße berechnet und präsentiert werden, besteht der Hauptfokus der Arbeit auf der Evaluation des Trainings „Plan E“. Die Untersuchung erfolgte anhand einer klinischen Inanspruchnahmepopulation in einem randomisiert-kontrollierten Design. Diesbezüglich kamen verschiedene Fragebogen- sowie ein standardisiertes Beobachtungsverfahren zum Einsatz. Durch „Plan E“ ließ sich eine Reduktion dysfunktionaler Erziehungspraktiken sowie eine Verbesserung der emotionalen Befindlichkeit der Eltern erreichen. Auf das elterliche Kompetenzerleben zeigte das Programm keinen Einfluss. Hinsichtlich der Verhaltensauffälligkeiten der Kinder fanden sich bei varianzanalytischen Auswertungen keine Hinweise für einen zusätzlichen Effekt durch die Teilnahme an „Plan E“; dagegen wurde bei Analysen durch non-parametrische Verfahren deutliche Hinweise dafür gefunden, dass durch die Teilnahme am Elterntraining der Anteil von auffällig klassifizierten Kindern deutlicher abnahm. Überprüfungen der Wirksamkeit des Elterntrainings auf die Eltern-Kind-Interaktion anhand einer Beobachtungsskala lieferten keine eindeutigen Befunde. Die Ergebnisse sowie die Untersuchungsmethodik werden abschließend kritisch diskutiert. Schlussfolgerungen für mögliche weitere Forschungsvorhaben werden dargestellt. N2 - First, the theoretical background of the dissertation is presented. Facts of societal changes and parental uncertainties concerning education are shown. Studies indicate that psychological disorders and behavior problems among children and adolescents are socially relevant. In the context of the development of mental disorders, studies about risk and protective factors allow us to suggest different preventative or therapeutic interventions. Family environment and education can have supportive effects on childhood development; but in some cases they may have also detrimental effects. Familial risk factors are often more malleable than biological or social risk factors and must be considered in the context of psychiatric or psychotherapeutic treatment. Therefore, parental training programs are appropriate and effective interventions. Second, the new parental training “Plan E” is introduced. It is a program for parents of mentally ill children. It is appropriate for different disorders and ages of the children and may be offered as an “open group”. Third, methodological issues are presented. The evaluation of “Plan E” was conducted as a randomized-controlled trial in a naturalistic clinical setting. Outcome variables are the child behavioral problems, the stress level of the parents, and parenting style, for example. Fourth, the results of the dissertation are presented. The main results can be summarized as follows: the participation in “Plan E” leads to a reduction of parental stress level and a decline of dysfunctional parental education strategies. Therefore, “Plan E” seems to be an effective parental training. Fifth, the research strategies, methodological issues, and results are critically discussed and analyzed against the theoretical background. KW - Elternbildung KW - Elternarbeit KW - Kinder- und Jugendpsychiatrie KW - Psychische Störung KW - Deutschland KW - Kind KW - Erziehung KW - Erziehungsstil KW - Elterntraining Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-98337 ER - TY - THES A1 - Keller, Sabrina Irene T1 - Erreger und antibiotische Therapie bei Kindern und Jugendlichen mit Pleuraempyemen und parapneumonischen Ergüssen in Deutschland T1 - Pathogens and antibiotic therapy of children and youth with pleural empyema and parapneumonic effusion in Germany N2 - In der Dissertation wurden die Daten von 645 Kindern und Jugendlichen in Deutschland mit Pleuraempyemen oder parapneumonischen Ergüssen (PE/PPE) analysiert, welche im Zeitraum von Oktober 2010 bis Juni 2013 in deutschen Kinderkliniken stationär aufgenommen wurden. Schwerpunkte der Arbeit waren die Erfassung und Analyse der vorkommenden Erreger, der Pneumokokkenserotypen und des Pneumokokkenimpfstatus, sowie der antibiotischen Therapie 203 von 645 Kindern und Jugendlichen mit PE/PPE wiesen einen positiven Erregernachweis in der Blutkultur, der Pleurapunktatkultur und/oder der Pleurapunktat-PCR auf. Der häufigste vorkommende Erreger war mit 55% S. pneumoniae. S. pyogenes stellte mit 15% den zweithäufigsten Erreger dar. S. epidermidis machte 4% und S. aureus 3% der nachgewiesenen Erreger aus. Bei allen drei Nachweismethoden (Blutkultur, Pleurapunktatkultur und Pleurapunktat-PCR) war einzeln betrachtet S. pneumoniae jeweils der häufigste nachgewiesene Erreger. Beim Vergleich von Patienten mit positivem Erregernachweis in Blutkultur, Pleurapunktatkultur oder Pleurapunktat-PCR mit Patienten ohne Erregernachweis, zeigten die Patienten mit positivem Erregernachweis eine längere Krankenhausaufenthaltsdauer (19 vs. 16 Tagen im Median, p-value <0,001), eine höhere Komplikationsrate (80% vs. 57%, p-value <0,001)) sowie eine häufigere Eröffnung des Pleuraraumes (94% vs. 71%, p-value<0,001). Es kam bei Patienten mit positivem Erregernachweis ebenso häufiger zu einer Intensivpflichtigkeit (74% vs. 51%, p-value<0,001), sowie zu gesicherten oder möglichen Krankheitsfolgen (25% vs. 15%, p-value 0,004). Vergleicht man, bei Patienten mit positivem Erregernachweis, die unterschiedlichen Erreger (S. pneumoniae, S. pyogenes, S. epidermidis, S. aureus, „andere Erreger“) hinsichtlich der klinischen Charakteristika, so zeigen sich keine wesentlichen Unterschiede bezüglich des klinischen Verlaufes, sowie der Akut- und Langzeit-Komplikationen. Die Serotypen des am häufigsten aufgetretenen Erregers S. pneumoniae wurden molekularbiologisch identifiziert. Insgesamt konnte bei 36% der Patienten mit S. pneumoniae der Pneumokokkenserotyp nachgewiesen werden. Der häufigste Serotyp war Serotyp 1, der zweithäufigste Serotyp 3. Diese beiden Serotypen sind nicht im Pneumokokken-Konjugatimpfstoff PCV-7, jedoch im Pneumokokken-Konjugatimpfstoff PCV-13 enthalten. Es wurde nur ein Serotyp (35F) nachgewiesen, welcher in keinem der derzeit zugelassenen polyvalenten Konjugatimpfstoffen enthalten ist. Bei der Betrachtung des Pneumokokkenimpfstatus der Kinder und Jugendlichen mit PE/PPE zeigte sich, dass 60% der Patienten (294 von 490 Patienten mit bekanntem Pneumokokkenimpfstatus) mit mindestens einer Dosis Pneumokokkenimpfstoff geimpft worden waren. Der am häufigsten verwendete Impfstoff war der Pneumokokken-Konjugatimpfstoff PCV-7, der zweithäufigste der Pneumokokken-Konjugatimpfstoff PCV-13. Bei 6 der geimpften Patienten wurde ein Pneumokokkenserotyp nachgewiesen, welcher in dem mindestens einmal geimpften Pneumokokkenimpfstoff enthalten war. Dabei wurde bei 2 von den 6 Patienten mit Durchbruchsinfektion der Serotyp 3 nachgewiesen. Die verwendeten Antibiotika bei den Kindern und Jugendlichen mit PE/PPE wurden genauer analysiert. 35% der Patienten erhielten eine vorstationäre Antibiotikatherapie. Am häufigsten wurden dabei Cephalosporine eingesetzt. Patienten, welche vorstationär Antibiotika erhalten haben, hatten eine kürzere Krankenhausaufenthaltsdauer (16 vs. 18 Tage im Median, p-value 0,026), eine geringere Wahrscheinlichkeit für eine Intensivpflichtigkeit (51% vs. 62%, p-value 0,009), jedoch eine längere Dauer der vorstationären Erkrankung (7 vs. 4 Tage im Median, p-value <0,001) bei jeweils gleicher Gesamtdauer des Pleuraergusses (14 Tage im Median). Außerdem war die Nachweiswahrscheinlichkeit eines Erregers in Blutkultur, Pleurapunktatkultur und/oder Pleurapunktat-PCR bei Patienten mit vorstationärer Antibiotikagabe geringer (26% vs. 35%, p-value 0,024) und es gab Unterschiede in der Erregerverteilung zwischen Patienten mit und ohne vorstationärer Antibiotikagabe. So machte S. pneumoniae bei Patienten mit vorstationärer Antibiotikagabe 41% der Erreger aus, bei Patienten ohne vorstationäre Antibiotikagabe 61%. Bei Patienten mit vorstationärer Antibiotikagabe zeigte sich dafür ein höherer Anteil von 37% der Gruppe der „anderen Erreger“ (welche nicht zu den vier häufigsten Erregern S. pneumoniae, S. pyogenes, S. epidermidis und S. aureus gehören), als bei Patienten ohne vorstationäre Antibiotikatherapie. Bei Patienten ohne vorstationäre Antibiotikagabe machten die „anderen Erreger“ lediglich 16% der Erreger aus. Stationär erhielten 99% der Patienten eine intravenöse Therapie und 45% der Patienten orale Antibiotika. Am häufigsten wurden intravenös Cephalosporine der 2. Generation, wie beispielsweise Cefuroxim, verabreicht. Oral wurden stationär am häufigsten Makrolide, zum Beispiel Erythromycin oder Clarithromycin, eingesetzt. Der relativ häufige Einsatz von Makroliden (59% der stationär eingesetzten oralen Antibiotika sowie 26% der vorstationären Antibiotika) ist bei nicht optimaler Wirksamkeit und hoher Resistenzrate von S. pneumoniae gegenüber Makroliden bei Kindern (Imöhl et al. 2010) kritisch zu betrachten. Bei parapneumonischen Ergüssen, bzw. Pleuraempyemen, handelt es sich um eine schwere Erkrankung im Kindes- und Jugendalter, deren häufigster Erreger S. pneumoniae ist. Die zwischen Oktober 2010 und Juni 2013 gefundenen Pneumokokkenserotypen waren größtenteils nicht in dem, zwischen 2006 und 2009 überwiegend verwendeten, 7-valenten Pneumokokkenkonjugatimpfstoff enthalten, während Pneumokokkenserotypen, welche im seit 2009 überwiegend verwendeten 13-valenten Pneumokokkenkonjugatimpfstoff enthalten sind, vorherrschten. Damit besteht aktuell eine gute Möglichkeit der Impfprävention gegenüber dieser schweren Komplikation der ambulant erworbenen Pneumonie. Die Wirksamkeit gegenüber dem prinzipiell durch den 13-valenten Impfstoff erfassten Pneumokokken-Serotyp 3, bei dem in der vorliegenden Erhebung 2 Durchbruchsinfektionen beobachtet wurden, erscheint jedoch möglicherweise als nicht ausreichend. In dem hier betrachteten Zeitraum von Oktober 2010 bis Juni 2013 kam es nicht zu einer Zunahme der Krankenhausaufnahmen aufgrund von PE/PPE bei Kindern und Jugendlichen. Dies steht im Gegensatz zu Studien aus anderen Ländern, welche auf einen Anstieg der Pleuraempyeminzidenz bei Kindern hinweisen (Hendrickson et al. 2008; Byington et al. 2006; Sakran et al. 2014). Eine weitere Surveillance der Inzidenz und verursachenden Erreger von parapneumonischen Ergüssen und Pleuraempyemen im Kindesalter ist daher, insbesondere bezüglich eines möglichen Serotypenreplacements oder einer Erregerverschiebung, notwendig und damit auch für die Impfprävention von hoher Bedeutung. N2 - 645 children and youth with pleural empyema or parapneumonic effusion in Germany were included. Pathogens and antibiotic therapie were analysed. The most common pathogen was S. pneumoniae. The most common pneumococcal serotype was serotype 1. KW - Pleuraempyem KW - Kinder KW - Deutschland KW - Pleuraerguss KW - Antibiotikatherapie KW - Pleuraempyem KW - Kinder KW - Deutschland KW - Erreger KW - pleural empyema KW - children KW - germany KW - pathogen Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-157344 ER - TY - THES A1 - Göhring, Armin Ludwig T1 - Experimentierklauseln im Kommunalrecht - Rechtsprobleme im Spannungsfeld zwischen Regelungswut und "laisser faire" T1 - Experimental clauses in municipal law N2 - Die Anforderungen an eine moderne Verwaltung haben sich in vielfältiger Weise gewandelt. Ging es früher noch allein um den wortlautgetreuen Vollzug des Gesetzes, so stehen heute andere Aspekte im Vordergrund bzw. jedenfalls gleichwertig daneben. Die Kassen der Kommunen sind leer, die Liste der Streichungen von öffentlichen Zuwendungen und der Schließung öffentlicher Einrichtungen wird täglich länger. Der Sparzwang innerhalb der Verwaltungen ist erheblich. Zudem werden in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft die Bürger nicht mehr allein als Antragsteller bzw. Adressaten von Verfügungen gesehen. In einem gewandelten Selbstverständnis der Gesellschaft wollen und müssen sich die Verwaltungen zunehmend als Dienstleister etablieren, die, soweit dies der Natur der Sache nach möglich ist, auf die Bedürfnisse der Bürger bestmöglich eingehen sollen. Der Verwirklichung dieser Zwecke – Steigerung von Effizienz, Effektivität und Bürgernähe der Verwaltung – sollen die in die Kommunalgesetze der Länder eingefügten Experimentierklauseln dienen. Mit ihrer Hilfe soll das von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung konzipierte Neue Steuerungsmodell in die kommunale Praxis umgesetzt werden. Vorbilder dieser neuesten Tendenz der Verwaltungsreform waren ähnliche Ansätze vor allem in den angelsächsischen und skandinavischen Staaten. Kern des Neuen Steuerungsmodells ist es, bisher ausgetretene Pfade des Verwaltungshandelns, die als zu wenig flexibel empfunden wurden, durch anpassungsfähigere Strukturen zu ersetzen. Dazu gehören z.B. die Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung in der Hand des zuständigen Sachbearbeiters, die Vorgabe globaler Budgetansätze zur eigenständigen Verwaltung innerhalb einer Abteilung anstatt der Vorgabe jedes einzelnen Haushaltspostens, die Steuerung der Verwaltungstätigkeit mittels Kontrakten anstelle von Einzeleingriffen seitens des Gemeinderates, die Abflachung von Hierarchien innerhalb der Verwaltung und das Bemühen um mehr Bürgernähe und Wettbewerb. Die vorliegende Arbeit möchte die im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Steuerungsmodells entstehenden grundlegenden rechtlichen Probleme erörtern und einen Versuch zu deren Lösung anbieten. N2 - Demands on a modern administration have changed in multiple ways. Whereas in former times the literal execution of laws was the predominant aspect, other aspects prevail today or stand aside equally. The communities lack money and each day the list of public institutions to close gets longer. Pressure upon the administration to save money is enormous. Furthermore, in a modern service society people are no longer seen just as applicants or addressees of administrative orders. The changed self-understanding of society forces the administration to establish itself as a service unit trying to correspond to the needs of people as good as it can, wherever this deems appropriate. The experimental clauses which have been inserted in the municipal laws of the states (Länder) aim to realize these goals – improvement of efficiency, effectiveness and closeness to people of the administration. With their help, the „Neues Steuerungsmodell“ (New Public Management) as conceived by the municipal centre for simplification of the administration (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung) shall be installed in everyday municipal practice. Similar approaches in anglo-saxon and scandinavic countries have been role models for this newest tendency of administrative reforms. It is at the core of the New Public Management to leave the pathes of administrative behaviour which turned out ot be to unflexible and to replace them by more adaptable structures. Being part of this are e.g. the unification of responsibility for the decision itself and for the ressources to execute the decision in the hand of one civil servant, global budgets for self-administration within a department instead of determination of each single expense in the budget, control of the administration by means of contracts rather than by single inter-ventions of the district council, reduction of hirarchy within the administration and the effort for more closeness to people and competition. This thesis aims to discuss the fundamental legal problems arising in connexion with the installation of the New Public Management and tries to offer adequate solutions. KW - Deutschland KW - Controlling KW - Verwaltung KW - Kommunalrecht KW - Experimentierklauseln KW - Neues Steuerungsmodell KW - Kontraktmanagement KW - Budgetierung KW - Produktmanagement KW - Experimental clauses KW - New Public Managment KW - NPM KW - Contract Management KW - Product Management Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-6404 ER - TY - THES A1 - Weigand, Matthias Johann T1 - Fernerkundung und maschinelles Lernen zur Erfassung von urbanem Grün - Eine Analyse am Beispiel der Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland T1 - Remote Sensing and Machine Learning to Capture Urban Green – An Analysis Using the Example of Distributive Justice in Germany N2 - Grünflächen stellen einen der wichtigsten Umwelteinflüsse in der Wohnumwelt der Menschen dar. Einerseits wirken sie sich positiv auf die physische und mentale Gesundheit der Menschen aus, andererseits können Grünflächen auch negative Wirkungen anderer Faktoren abmildern, wie beispielsweise die im Laufe des Klimawandels zunehmenden Hitzeereignisse. Dennoch sind Grünflächen nicht für die gesamte Bevölkerung gleichermaßen zugänglich. Bestehende Forschung im Kontext der Umweltgerechtigkeit (UG) konnte bereits aufzeigen, dass unterschiedliche sozio-ökonomische und demographische Gruppen der deutschen Bevölkerung unterschiedlichen Zugriff auf Grünflächen haben. An bestehenden Analysen von Umwelteinflüssen im Kontext der UG wird kritisiert, dass die Auswertung geographischer Daten häufig auf zu stark aggregiertem Level geschieht, wodurch lokal spezifische Expositionen nicht mehr genau abgebildet werden. Dies trifft insbesondere für großflächig angelegte Studien zu. So werden wichtige räumliche Informationen verloren. Doch moderne Erdbeobachtungs- und Geodaten sind so detailliert wie nie und Methoden des maschinellen Lernens ermöglichen die effiziente Verarbeitung zur Ableitung höherwertiger Informationen. Das übergeordnete Ziel dieser Arbeit besteht darin, am Beispiel von Grünflächen in Deutschland methodische Schritte der systematischen Umwandlung umfassender Geodaten in relevante Geoinformationen für die großflächige und hochaufgelöste Analyse von Umwelteigenschaften aufzuzeigen und durchzuführen. An der Schnittstelle der Disziplinen Fernerkundung, Geoinformatik, Sozialgeographie und Umweltgerechtigkeitsforschung sollen Potenziale moderner Methoden für die Verbesserung der räumlichen und semantischen Auflösung von Geoinformationen erforscht werden. Hierfür werden Methoden des maschinellen Lernens eingesetzt, um Landbedeckung und -nutzung auf nationaler Ebene zu erfassen. Diese Entwicklungen sollen dazu beitragen bestehende Datenlücken zu schließen und Aufschluss über die Verteilungsgerechtigkeit von Grünflächen zu bieten. Diese Dissertation gliedert sich in drei konzeptionelle Teilschritte. Im ersten Studienteil werden Erdbeobachtungsdaten der Sentinel-2 Satelliten zur deutschlandweiten Klassifikation von Landbedeckungsinformationen verwendet. In Kombination mit punktuellen Referenzdaten der europaweiten Erfassung für Landbedeckungs- und Landnutzungsinformationen des Land Use and Coverage Area Frame Survey (LUCAS) wird ein maschinelles Lernverfahren trainiert. In diesem Kontext werden verschiedene Vorverarbeitungsschritte der LUCAS-Daten und deren Einfluss auf die Klassifikationsgenauigkeit beleuchtet. Das Klassifikationsverfahren ist in der Lage Landbedeckungsinformationen auch in komplexen urbanen Gebieten mit hoher Genauigkeit abzuleiten. Ein Ergebnis des Studienteils ist eine deutschlandweite Landbedeckungsklassifikation mit einer Gesamtgenauigkeit von 93,07 %, welche im weiteren Verlauf der Arbeit genutzt wird, um grüne Landbedeckung (GLC) räumlich zu quantifizieren. Im zweiten konzeptionellen Teil der Arbeit steht die differenzierte Betrachtung von Grünflächen anhand des Beispiels öffentlicher Grünflächen (PGS), die häufig Gegenstand der UG-Forschung ist, im Vordergrund. Doch eine häufig verwendete Quelle für räumliche Daten zu öffentlichen Grünflächen, der European Urban Atlas (EUA), wird bisher nicht flächendeckend für Deutschland erhoben. Dieser Studienteil verfolgt einen datengetriebenen Ansatz, die Verfügbarkeit von öffentlichem Grün auf der räumlichen Ebene von Nachbarschaften für ganz Deutschland zu ermitteln. Hierfür dienen bereits vom EUA erfasste Gebiete als Referenz. Mithilfe einer Kombination von Erdbeobachtungsdaten und Informationen aus dem OpenStreetMap-Projekt wird ein Deep Learning -basiertes Fusionsnetzwerk erstellt, welche die verfügbare Fläche von öffentlichem Grün quantifiziert. Das Ergebnis dieses Schrittes ist ein Modell, welches genutzt wird, um die Menge öffentlicher Grünflächen in der Nachbarschaft zu schätzen (𝑅 2 = 0.952). Der dritte Studienteil greift die Ergebnisse der ersten beiden Studienteile auf und betrachtet die Verteilung von Grünflächen in Deutschland unter Hinzunahme von georeferenzierten Bevölkerungsdaten. Diese exemplarische Analyse unterscheidet dabei Grünflächen nach zwei Typen: GLC und PGS. Zunächst wird mithilfe deskriptiver Statistiken die generelle Grünflächenverteilung in der Bevölkerung Deutschlands beleuchtet. Daraufhin wird die Verteilungsgerechtigkeit anhand gängiger Gerechtigkeitsmetriken bestimmt. Abschließend werden die Zusammenhänge zwischen der demographischen Komposition der Nachbarschaft und der verfügbaren Menge von Grünflächen anhand dreier exemplarischer soziodemographischer Gesellschaftsgruppen untersucht. Die Analyse zeigt starke Unterschiede der Verfügbarkeit von PGS zwischen städtischen und ländlichen Gebieten. Ein höherer Prozentsatz der Stadtbevölkerung hat Zugriff das Mindestmaß von PGS gemessen an der Vorgabe der Weltgesundheitsorganisation. Die Ergebnisse zeigen auch einen deutlichen Unterschied bezüglich der Verteilungsgerechtigkeit zwischen GLC und PGS und verdeutlichen die Relevanz der Unterscheidung von Grünflächentypen für derartige Untersuchungen. Die abschließende Betrachtung verschiedener Bevölkerungsgruppen arbeitet Unterschiede auf soziodemographischer Ebene auf. In der Zusammenschau demonstriert diese Arbeit wie moderne Geodaten und Methoden des maschinellen Lernens genutzt werden können bisherige Limitierungen räumlicher Datensätze zu überwinden. Am Beispiel von Grünflächen in der Wohnumgebung der Bevölkerung Deutschlands wird gezeigt, dass landesweite Analysen zur Umweltgerechtigkeit durch hochaufgelöste und lokal feingliedrige geographische Informationen bereichert werden können. Diese Arbeit verdeutlicht, wie die Methoden der Erdbeobachtung und Geoinformatik einen wichtigen Beitrag leisten können, die Ungleichheit der Wohnumwelt der Menschen zu identifizieren und schlussendlich den nachhaltigen Siedlungsbau in Form von objektiven Informationen zu unterstützen und überwachen. N2 - Green spaces are one of the most important environmental factors for humans in the living environment. On the one hand they provide benefits to people’s physical and mental health, on the other hand they allow for the mitigation of negative impacts of environmental stressors like heat waves which are increasing as a result of climate change. Yet, green spaces are not equally accessible to all people. Existing literature in the context of Environmental Justice (EJ) research has shown that the access to green space varies among different socio-economic and demographic groups in Germany. However, previous studies in the context of EJ were criticized for using strongly spatially aggregated data for their analyses resulting in a loss of spatial detail on local environmental exposure metrics. This is especially true for large-scale studies where important spatial information often get lost. In this context, modern earth observation and geospatial data are more detailed than ever, and machine learning methods enable efficient processing to derive higher value information for diverse applications. The overall objective of this work is to demonstrate and implement methodological steps that allow for the transformation of vast geodata into relevant geoinformation for the large-scale and high-resolution analysis of environmental characteristics using the example of green spaces in Germany. By bridging the disciplines remote sensing, geoinformatics, social geography and environmental justice research, potentials of modern methods for the improvement of spatial and semantic resolution of geoinformation are explored. For this purpose, machine learning methods are used to map land cover and land use on a national scale. These developments will help to close existing data gaps and provide information on the distributional equity of green spaces. This dissertation comprises three conceptual steps. In the first part of the study, earth observation data from the Sentinel-2 satellites are used to derive land cover information across Germany. In combination with point reference data on land cover and land use from the paneuropean Land Use and Coverage Area Frame Survey (LUCAS) a machine learning model is trained. Therein, different preprocessing steps of the LUCAS data and their influence on the classification accuracy are highlighted. The classification model derives land cover information with high accuracy even in complex urban areas. One result of the study is a Germany-wide land cover classification with an overall accuracy of 93.07 % which is used in the further course of the dissertation to spatially quantify green land cover (GLC). The second conceptual part of this study focuses on the semantic differentiation of green spaces using the example of public green spaces (PGS), which is often the subject of EJ research. A frequently used source of spatial data on public green spaces, the European Urban Atlas (EUA),however, is not available for all of Germany. This part of the study takes a data-driven approach to determine the availability of public green space at the spatial level of neighborhoods for all of Germany. For this purpose, areas already covered by the EUA serve as a reference. Using a combination of earth observation data and information from the OpenStreetMap project, a Deep Learning -based fusion network is created that quantifies the available area of public green space. The result of this step is a model that is utilized to estimate the amount of public green space in the neighborhood (𝑅 2 = 0.952). The third part of this dissertation builds upon the results of the first two parts and integrates georeferenced population data to study the socio-spatial distribution of green spaces in Germany. This exemplary analysis distinguishes green spaces according to two types: GLC and PGS. In this,first, descriptive statistics are used to examine the overall distribution of green spaces available to the German population. Then, the distributional equality is determined using established equality metrics. Finally, the relationships between the demographic composition of the neighborhood and the available amount of green space are examined using three exemplary sociodemographic groups. The analysis reveals strong differences in PGS availability between urban and rural areas. Compared to the rural population, a higher percentage of the urban population has access to the minimum level of PGS defined as a target by the World Health Organization (WHO). The results also show a clear deviation in terms of distributive equality between GLC and PGS, highlighting the relevance of distinguishing green space types for such studies. The final analysis of certain population groups addresses differences at the sociodemographic level. In summary, this dissertation demonstrates how previous limitations of spatial datasets can be overcome through a combination of modern geospatial data and machine learning methods. Using the example of green spaces in the residential environment of the population in Germany,it is shown that nationwide analyses of environmental justice can be enriched by high-resolution and locally fine-grained geographic information. This study illustrates how earth observation and methods of geoinformatics can make an important contribution to identifying inequalities in people’s living environment. Such objective information can ultimately be deployed to support and monitor sustainable urban development. KW - Geografie KW - Fernerkundung KW - Maschinelles Lernen KW - Deep learning KW - Urbanes Grün KW - urban green KW - machine learning KW - distributive justice KW - environmental justice KW - Deutschland KW - Germany KW - Verteilungsgerechtigkeit KW - Umweltgerechtigkeit Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-349610 ER - TY - THES A1 - Zimmerling, Jan T1 - Freiwillig angebotene Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug und Prozessbeschäftigung im Kündigungsschutzprozess T1 - Continued employment offered by choice - default of acceptance and employment during case of protection against dismissal N2 - Die einvernehmliche Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses kann ein grundsätzliches Problem des deutschen Kündigungsschutzrechts lösen: Dass dieses nur eine ex-post-Beurteilung zulässt, zwingt den gekündigten Arbeitnehmer regelmäßig dazu, seinen Arbeitsplatz zumindest zeitweise zu ver-lassen. Mit dem möglichen Nachteil, bestimmte Positionen oder Qualifikationen im Betrieb zu verlieren. Dagegen riskiert der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung stets, in Annahmeverzug zu geraten und Lohn zahlen zu müssen, ohne im Gegenzug wenigstens die Arbeitsleistung erhalten zu haben. Damit ist die vorübergehende Weiterbeschäftigung „bis zum Abschluss des Kündigungs-schutzverfahrens“ für beide Seiten nur sinnvoll. Vorliegend wurde untersucht, wie ein solcher Prozessarbeitsvertrag geschlossen wird, welche Rechte und Pflichten er für Arbeitgeber und Arbeitnehmer begrün-det und unter welche Bedingung und Befristungen er (zwangsläufig) gestellt ist. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob und inwieweit das Schriftformerfor-dernis des § 14 Abs. 4 TzBfG zu beachten ist. Lehnt der Arbeitnehmer eine ihm angebotene Weiterbeschäftigung dagegen ab, so stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf seinen Verzugslohnan-spruch hat. Die Rechtsprechung des BAG, wonach der bei Ausspruch einer un-wirksamen Kündigung begründete Annahmeverzug des Arbeitgebers zwar nicht ende, der Arbeitnehmer sich aber über § 615 S. 2 BGB böswillig unterlassenen Zwischenverdienst anrechnen lassen müsse, wird hier einer kritischen Prüfung unterzogen. N2 - although beeing foreseen in another way by the german law there are a lot of reasons to continue employment during a law case of protection against dismissal. these reasons and the resulting problems such a continued employment head to are shown here. KW - Deutschland KW - Gläubigerverzug KW - Befristetes Arbeitsverhältnis KW - Befristung KW - Kündigungsschutzklage KW - Prozessbeschäftigung KW - Schriftformerfordernis KW - Zwischenverdienst KW - Schriftform KW - Kündigungsschutzklage KW - Zumutbare Beschäftigung KW - default of acceptance KW - continued employment KW - protection against dismissal Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-56314 ER -