TY - GEN A1 - Steinker, Johannes M. T1 - Abschied von der normierenden (Energie-)Regulierung in Deutschland - Verdikt der Unionsrechtswidrigkeit und Modelle einer Fortentwicklung N2 - Am 2. September 2021 entschied der Europäische Gerichtshof (Rs. C-718/18), dass die in Deutschland praktizierte normierende Energieregulierung gegen das Unionsrecht verstößt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Entscheidung des EuGH und dessen Folgen für die Energieregulierung in Deutschland zu beleuchten sowie Reaktions- und Handlungsmöglichkeiten für den deutschen Energiegesetzgeber aufzuzeigen. Dazu wird nach einer Einleitung und Begriffsbestimmung das Verdikt der Unionsrechtswidrigkeit näher erläutert. So werden zunächst der unionsrechtliche Regelungsrahmen und die Argumente der Parteien im Vertragsverletzungsverfahren dargestellt, bevor der Diskussionsstand in Literatur und Rechtsprechung präsentiert wird. Hieran schließt eine Darstellung der zentralen Aussagen des EuGH an, die sodann einer kritischen Würdigung sowie Interpretation unterzogen werden. Im zweiten Hauptteil werden die Konsequenzen der EuGH-Entscheidung für das deutsche Energierecht de lege lata und Optionen für eine Strukturreform de lege ferenda diskutiert. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse. T3 - Würzburger Online-Schriften zum Europarecht - 12 KW - Europarecht KW - Regulierung KW - Energierecht KW - Normierende Energieregulierung KW - Kontrollvorbehalte-Judikatur KW - Unmittelbare Richtlinienwirkung Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-290719 SN - 2199-790X ER - TY - THES A1 - Schneider, Ann-Kathrin T1 - Europarechtliche Probleme des Kohleausstiegs N2 - Deutschland will die Kohleverstromung bis spätestens 2038 endgültig beenden. Die vorliegende Arbeit widmet sich den dadurch aufgeworfenen europarechtlichen Problemen. Behandelt werden zunächst kompetenzrechtliche Fragestellungen, bevor sich umfassend dem EU-Beihilferecht gewidmet wird. Der Fokus liegt hierbei auf den Entschädigungen für die Kohlekraftwerksbetreiber. Während die Europäische Kommission das Ausschreibungssystem für den Steinkohleausstieg bereits als mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt vereinbar erklärt hat, steht eine entsprechende Genehmigung für die Stilllegung der Braunkohlekraftwerke noch aus. Auch Fragen betreffend den unions- und völkerrechtlichen Investitionsschutz werden geprüft. Wegen gedrosselter Gaslieferungen aus Russland sollen insbesondere Kohlekraftwerke befristet wieder stärker zum Einsatz kommen. Dies betrifft auch Steinkohlekraftwerke, für die infolge des Kohleausstiegs in den Jahren 2022 und 2023 ein Verbot der Kohleverfeuerung wirksam werden würde und unterliegt aus beihilferechtlicher Perspektive der fortlaufenden Überprüfung durch die Kommission. T3 - Würzburger Online-Schriften zum Europarecht - 11 KW - Kohleausstieg KW - Europarecht KW - EU-Beihilferecht KW - Investitionsschutz KW - Kohleausstiegsgesetz KW - Kohleverstromungsbeendigungsgesetz KW - Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-280665 ER -