TY - JOUR A1 - Hommers, Wilfried T1 - Zur Gültigkeit des objektiven Erwartungsmaximierungsmodells beim Entscheidungsverhalten von Schulkindern N2 - Frühere Untersuchungen zum Entscheidungsverhalten von Kindern lassen zwei Interpretationen sogenannter lagebedingter Wahlen zu. Entscheidungen von 8- bis 14jährigen Schülern zeigten, daß sich lagebedingte Wahlen als orientiert am Erwartungsmaximum bezeichnen lassen. Die Beziehung zwischen Orientierung am Erwartungsmaximum und den Variablen Alter, Schulzugehörigkeit und Vorerfahrung erwies sich als positiv. Weiterhin konnte die Abhängigkeit der Wahlhäufigkeit des Erwartungsmaximums von der Hervorgehobenheit des Erwartungsmaximums nachgewiesen werden. Die Gültigkeit des objektiven Erwartungsmaximierungsmodells mußte aber wegen verschiedener Befunde eingeschränkt werden. N2 - Previous investigations on the decisive behabiour of children allow two interpretations of so-called situation-related choices. Decisions of students aged 8 to 14 years showed that choices due to situations may be regarded as oriented toward the expectation maximum. The relation between this orientation and variables such as age, type of school and previous experience proved to be positive. Furthermore it was verified that the frequency of choice of the expectation maximum depends on the accentuation of the expectation maximum. However, the validity of the objective model of expectation maximation had to bc restricted because of various findings KW - Psychologie Y1 - 1975 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-43784 ER - TY - CHAP A1 - Hommers, Wilfried T1 - Rechtliche Aspekte der Schadenswiedergutmachung als psychologische Problemstellung: Zum Gegenstand der Rechtspsychologie N2 - An rechtsbezogenen empirischen Arbeiten zur Schadenswiedergutmachung kann die echte Wechselseitigkeit im Verhältnis von Recht und Psychologie im Einklang mit Hommers (1981) weiter belegt werden. Da die Psychologie somit nicht nur Hilfsfunktion für die Rechtspflege, sondern die rechtlichen Gedankengänge auch umgekehrt in gewissen Bereichen Hilfsfunktion für die psychologische Theorienbildung besitzen, wird eine hinreichende Gegenstandsdefinition der Rechtspsychologie erreicht, in der eine eigenständige Rechtspsychologie i.e.S. gegenpartnerisch neben der Vereinigung der hi7fswissenschaftlichen Kriminal- und Forensischen Psychologie existiert. KW - Psychologie KW - Kongress Y1 - 1985 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-43488 ER - TY - JOUR A1 - Hommers, Wilfried T1 - Subtraktive Hyperkonkavität in der funktionalen Beziehung von zukünftigem Wert und Zeitspanne bis zu seiner Auszahlung: Ein gruppenstatistischer Nachgesang als differentialpsychologischer Auftakt N2 - Ziel der Untersuchung war die Prüfung der humanpsychologischen Validität von quantitativen neobehavioristischen Theorie~ über den Zusammenhang von 'Verten und Zeitspannen bis zu ihren Auszahlungen. Der sofort erforderliche Geldbetrag für den Verzicht auf eine zukünftige Geldauszahlung und der erforderliche zukünftige Geldbetrag für den Verzicht auf einen gegenwärtig verfügbaren Gcldbetrag war unter Variation der Geldbeträge und der Zeitspannen einzuschätzen. Als Ergebnis wurde varianzanalytisch unter Berücksichtigung der Utilität des Geldes eine subtraktive Beziehung zwischcn zukünftigem Geldbetrag und der Zeitspanne bis zu seiner Auszahlung bestimmt. In diese subtraktive Beziehung gingen die Geldbeträge und die Zeitspannen als Potenzfunktionen ein. Durch die Potenzfunktion der Zeit verläuft daher die Kurve des gegenwärtigen Wertes einer zukünftigen Auszahlung konkaver als die e-Funktion, so daß damit Vornahmeänderungen oder impulsive Reaktionen erklärt wer