TY - THES A1 - Zeiner, Judith T1 - Die Beeinflussung des europäischen Gesetzgebungsprozesses durch Lobbying - Eine empirische Analyse am Beispiel der Unternehmensteuerharmonisierung T1 - The influence of lobbying on legislation in the EU – An empirical analysis of corporate tax harmonization N2 - Aufgrund der gestiegenen Komplexität der Umwelt ist es für den Gesetzgeber unerlässlich, Experten in die Entscheidungsfindungsphase einzubeziehen, um funktionsfähige Regelwerke zu erstellen. Diese Spezialisten sind in der Theorie in Informationslieferanten und Interessensvertreter zu differenzieren. Die Vorgehensweisen "echter" Lobbyisten haben sich im Laufe der Zeit auf eine äußerst diskrete Ebene verschoben, sodass ein Sichtbarmachen nicht legitimierter Handlungen sich als ein äußerst schwieriges Unterfangen darstellt. Die politikwissenschaftlichen Ansätze zum empirischen Nachweis von Lobbyismusaktivitäten im Gesetzgebungsprozess werden daher einerseits auf die Anwendbarkeit im Steuerrecht überprüft und die bestmögliche Methodenkombination auf das europäische Vorhaben einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) angewandt. Es ist hierdurch möglich, eine begrenzte Anzahl von Individuen, Verbänden und Unternehmen aus der Gesamtheit der durch offizielle Dokumente der Europäischen Kommission sichtbaren Akteure herauszufiltern, denen eine erhöhte Beteiligung am Entstehungsprozess des Richtlinienentwurfs nachgesagt wird. N2 - Due to the risen complexity of the environment, it is necessary for the legislator to integrate experts into the discussions to establish executable laws. On paper, these specialists have to be divided into information provider and lobbyists. The course of action of "real" lobbyists has changed over time to a more discreet level. In account of this, the visualization of these actions is a difficult undertaking. Nevertheless, the political science approach to illustrate the existence of lobbying in the legislative process on an empiric basis is proven on communicableness to the taxation law. The specified combination of techniques is executed on the European project of a Common Consolidated Corporate Tax Base (CCCTB). It is possible to carve out a limited group of individuals, associations and corporations, which seem to be highly integrated in the developmental process of the proposal for a council directive. KW - Europäische Union KW - Interessenspolitik KW - Europäischer Gesetzgebungsprozess KW - Unternehmensteuerharmonisierung KW - Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KW - Common Consolidated Corporate Tax Base (CCCTB) KW - Unternehmen KW - Steuerrecht KW - Gesetzgebungsverfahren KW - Lobbyismus Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-118615 ER - TY - THES A1 - Günther, Johannes T1 - Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bei privaten Unternehmen in Deutschland - Eine empirische Analyse im Kontext der Honorare für Prüfung und Beratung T1 - Auditor Independence in German Private Firms - Empirical Evidence from Going-Concern Modifications and the Provision of Audit and Non-Audit Services N2 - Die vorliegende Arbeit untersucht empirisch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bei nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen - im Folgenden private Unternehmen genannt - im Kontext von Prüfungs- und Nichtprüfungshonoraren in Deutschland. Als Surrogat für die Prüfungsqualität wird die Wahrscheinlichkeit einer Going-Concern-Modifikation („GCM“) herangezogen. GCM können als Indikator für die Prüfungsqualität besonders geeignet sein, da sie ein direktes Ergebnis der Tätigkeit des Abschlussprüfers sind und von ihm formuliert und verantwortet werden. Für das Surrogat GCM existiert für Deutschland im Bereich der privaten Unternehmen bislang keine Studie. International ist lediglich die Untersuchung von HOPE/LANGLI (2010) vorhanden. Die Unabhängigkeit ist von anhaltender Relevanz, wird jedoch immer wieder in Frage gestellt. Der Fokus von Regulierungsbehörden und Forschung liegt auf kapitalmarktorientierten Unternehmen. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers kann besonders gefährdet sein, wenn Schutzmechanismen, wie z.B. die Haftung oder das Risiko eines Reputationsverlustes, besonders schwach ausgeprägt sind. Aus vorangegangenen Forschungsarbeiten kann abgeleitet werden, dass bei privaten Unternehmen das Risiko eines Reputationsverlustes im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen geringer ist. Auch weitere Schutzmechanismen, wie z.B. die Prüferrotation, sind in Deutschland überwiegend für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgesehen. Weiterhin ist das Haftungsrisiko für den Abschlussprüfer in Deutschland verglichen mit angelsächsischen Ländern geringer. Damit erfolgt die empirische Analyse in einem Umfeld, in dem die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers besonders gefährdet ist. Die Untersuchungsgruppe für die multivariate Regressionsanalyse besteht aus 245 Beobachtungen von privaten Unternehmen mit GCM im Zeitraum von 2009 bis 2012. Der Untersuchungsgruppe werden zwei unterschiedlich abgegrenzte Kontrollgruppen mit 1.921 bzw. 396 Beobachtungen von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ohne GCM gegenübergestellt. Im Ergebnis können für die Einflussgrößen, die auf den Prüfungs-, Nichtprüfungs- und Gesamthonoraren basieren, keine Indizien für die Gefährdung der Unabhängigkeit identifiziert werden. Für die Prüfungs- und Gesamthonorare wird mit beiden Kontrollgruppen ein signifikant positiver Zusammenhang beobachtet. Der positive Zusammenhang kann auf den höheren Prüfungsaufwand durch die zusätzlichen Prüfungshandlungen bei einer GCM zurückgeführt werden. Trotz der geringeren Ausprägung bei privaten Unternehmen können Reputations- und Haftungsrisiken als alternative Erklärung nicht ausgeschlossen werden. Weniger eindeutig, und abhängig von den Modellspezifikationen, ist der positive Zusammenhang für die Nichtprüfungshonorare. Grundsätzlich gelten die Ergebnisse auch für die abnormalen Honorare. Die Ergebnisse bestätigen sich im Wesentlichen in den durchgeführten Sensitivitätsanalysen. N2 - This study empirically examines whether the provision of audit and non-audit services impairs auditor independence among a sample of firms which are not publicly traded - hereinafter named as private firms - in Germany. The auditor’s propensity to issue a going concern opinion ("GCM") is used as a proxy for audit quality. GCM are a natural indicator for audit quality, since GCM are a direct outcome of the auditor's decision and actions taken during the audit. No study on audit quality approximated by the GCM surrogate for German private firms was found. Internationally only the study of HOPE/LANGLI (2010) examines the issue for Norway private firms. Auditor independence plays a crucial role in the audit process, but it is repeatedly called into question. The focus of regulators and research is on publicly traded firms. The auditor's independence can be particularly impaired if protective mechanisms, such as auditor litigation or the risk of a reputation loss, are particularly weak. Previous studies show that the auditor’s risk of a reputation loss is lower for the auditor of private firms than of publicly traded firms. In Germany other protective mechanisms, such as auditor rotation, are also forseen predominantly for publicly traded firms. Furthermore, the litigation risk for auditors in Germany is lower than in Anglo-Saxon countries. This means that the empirical analysis takes place in an environment in which auditor independence is particularly at risk. The sample for the multivariate logistic regression analysis comprises 245 observations of private firms that received a GCM in the period 2009 - 2012. Two different control samples of 1,921 and 396 observations of private firms under financial stress without receiving a GCM were identified. The results do not indicate that auditor independence is impaird when they receive (large) audit and non-audit fees. Furthermore the analysis shows a significant positive association between the magnitude of audit fees respectively total fees and the auditor’s propensity to issue a going concern opinion. The positive correlation can be explained by the higher audit effort caused by the additional audit procedures due to the GCM. Despite their lower magnitute it cannot be ruled out that institutional incentives, such as reputation loss and litigation cost are alternative explanations. Less clear, and depending on the specifications of the regression model, is the association of non-audit fees and the auditor’s propability to issue a GCM. In principle, the same results are found when using abnormal audit fees and abnormal total fees. The results are also robust to several alternative research design specifications and sensitivity tests. N2 - Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist von anhaltender Relevanz, wird jedoch immer wieder in Frage gestellt. Der Fokus von Regulierungsbehörden und Forschung liegt auf kapitalmarktorientierten Unternehmen. Die Unabhängigkeit kann besonders gefährdet sein, wenn Schutzmechanismen, wie z. B. die Haftung oder das Risiko eines Reputationsverlustes, besonders schwach ausgeprägt sind. Es kann abgeleitet werden, dass bei privaten Unternehmen das Risiko eines Reputationsverlustes im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen geringer ist. Weiterhin ist das Haftungsrisiko für den Abschlussprüfer in Deutschland verglichen mit angelsächsischen Ländern geringer. Damit untersucht die Arbeit die Unabhängigkeit in einem Umfeld, in dem diese besonders gefährdet ist. Als Surrogat wird die Wahrscheinlichkeit einer Going-Concern-Modifikation („GCM“) herangezogen. GCM können als Indikator für die Prüfungsqualität besonders geeignet sein, da sie ein direktes Ergebnis der Tätigkeit des Abschlussprüfers sind und von ihm formuliert und verantwortet werden. Für das Surrogat GCM ist für Deutschland im Bereich der privaten Unternehmen bislang keine Studie bekannt. T3 - Studien zu Rechnungslegung, Steuerlehre und Controlling - 3 KW - Prüfungsqualität KW - Unabhängigkeit KW - Deutschland KW - Abschlussprüfer KW - Private Unternehmen KW - Prüfungshonorare KW - Independence KW - Private Firms KW - Going-Concern KW - Audit Quality KW - Privatunternehmen KW - Unternehmen KW - Going-Concern-Prinzip KW - Honorar KW - Wirtschaftsprüfer Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-185814 SN - 978-3-95826-116-7 (print) SN - 978-3-95826-117-4 (online) N1 - Parallel erschienen als Druckausgabe in Würzburg University Press, 978-3-95826-116-7, 31,80 Euro. PB - Würzburg University Press CY - Würzburg ER - TY - THES A1 - Stier, Matthias T1 - Der Einfluss des EuGH auf die ökonomische Effizienz der ertragsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Investitionen T1 - On the impact of the European Court of Justice on economic efficiency of profit taxation on cross border investments N2 - Vorliegende Abhandlung widmet sich der Einflussnahme, welche der Europäische Gerichtshof durch Auslegung des primären und sekundären Unionsrechts auf die Effizienz der ertragsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Investitionen am Binnenmarkt nimmt. In ihrer Ausgangslage steht der Zielkonflikt zwischen den Mitgliedstaaten und dem Gerichtshof als konstituierende Institutionen der europäischen Steuersysteme. Während sich die Mitgliedstaaten bei der Errichtung ihrer Steuersysteme jedoch zumeist positiv definierter Prinzipien bedienen, basiert die Rechtsprechung des Gerichtshofs in weiten Teilen auf den prohibitiv formulierten Grundverkehrsfreiheiten. In Abwesenheit einer sekundärrechtlichen Harmonisierungslösung forcierte der Gerichtshof in den vergangenen Jahren zunehmend den Integrationsprozess im direkten Steuerrecht. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit fühlten sich die Mitgliedstaaten hierdurch zunehmend in ihren Souveränitätsrechten verletzt. Die vorliegende Arbeit gibt eine Antwort auf die Fragestellung, ob und inwiefern eine unionsrechtskonforme und gleichzeitig aber ökonomisch-systematische Ausgestaltung der europäischen Steuerrechtsordnungen nach 30 Jahren Rechtsprechung durch den EuGH noch möglich ist. Die Abhandlung bedient sich hierzu der ökonomischen Konzepte kapitalexport- und kapitalimportneutraler Besteuerung. Aus diesen werden Grundbedingungen abgeleitet, unter denen eine Steigerung ökonomischer Effizienz eines nach den allgemeinen Grundsätzen der OECD ausgestalteten, grenzüberschreitenden Steuersystems durch den Gerichtshof möglich ist. Gleichzeitig werden auch notwendige Grenzen einer solchen Einflussnahme zur Gewährleistung der grundlegenden Besteuerungsprinzipien aufgezeigt. Mittels strukturierter Analyse der nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung kategorisierten Urteile, werden die effizienzsteigernden und systemwidrigen Elemente der Rechtsprechung identifiziert. Die Arbeit schließt mit der Vorstellung möglicher Anpassungen, durch welche der Europäische Gerichtshof die gewichtigsten ökonomischen Konflikte auflösen könnte, ohne hierbei übermäßige Einbußen der Wirkungskraft der Grundverkehrsfreiheiten befürchten zu müssen. N2 - Über 30 Jahre Rechtsprechung durch den EuGH haben die Systeme der Besteuerung am Binnenmarkt nachhaltig geprägt. Während sich die Mitgliedstaaten bei der Errichtung ihrer Steuersysteme jedoch zumeist positiv definierter Prinzipien bedienen, basiert die Rechtsprechung des Gerichtshofs in weiten Teilen auf den prohibitiv formulierten Grundverkehrsfreiheiten. In Abwesenheit einer sekundärrechtlichen Harmonisierungslösung forcierte der Gerichtshof in den vergangenen Jahren zunehmend den Integrationsprozess im direkten Steuerrecht. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit fühlten sich die Mitgliedstaaten hierdurch zunehmend in ihren Souveränitätsrechten verletzt. Vorliegende Abhandlung gibt eine Antwort auf die Fragestellung, ob und wie eine unionsrechtskonforme und gleichzeitig ökonomisch-systematische Ausgestaltung der europäischen Steuerrechtsordnungen durch den EuGH noch möglich ist. N2 - More than 30 years of jurisprudence by the ECJ had major impact on the systems of direct taxation within the single market. Yet, while the EU member states rely on mostly positively defined principles to constitute their tax codes, the jurisprudence of the ECJ is widely based on the prohibitive formulated freedoms of movement. In absence of solutions in the course of harmonization, it was the ECJ who enforced the process of integrating the systems of direct taxation within the single market during the past years. Since then, especially in the more recent past, the member states have felt increasingly aggrieved in their sovereign rights. This work gives answer to the question whether and how there could still be a solution for the ECJ to allow the member states to implement regimes of direct taxation that are economically systematic as well as conform to EU law. T3 - Studien zu Rechnungslegung, Steuerlehre und Controlling - 2 KW - Europäische Union. Gerichtshof KW - Rechtsprechung KW - Unternehmen KW - Auslandsgeschäft KW - Internationales Steuerrecht KW - EuGH KW - Entscheidungsneutralität KW - Europäisches Steuerrecht KW - Urteilsanalyse KW - Kapitalexportneutralität KW - Binnenmarkt KW - Kapitalimport KW - Kapitalexport KW - Steuerneutralität KW - Gerichtsentscheidung KW - Betriebswirtschaftliche Steuerlehre KW - Doppelbesteuerung KW - Effizienz Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-192515 SN - 978-3-95826-132-7 SN - 978-3-95826-133-4 N1 - Parallel erschienen als Druckausgabe in Würzburg University Press, 978-3-95826-132-7, 29,80 Euro. PB - Würzburg University Press CY - Würzburg ET - 1. Auflage ER -