TY - THES A1 - Silberzahn, Cathrin T1 - Die ADR-Richtlinie als neuer Weg der verbraucherrechtlichen Konfliktmittlung T1 - The Directive on Consumer ADR as a new way of consumer dispute resolution N2 - Von der breiteren Öffentlichkeit kaum bemerkt, bahnt sich in der Zivilrechtspflege möglicherweise eine „kleine“ Revolution an. Ausgelöst wird diese durch die Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie), die eigentlich bereits zum Sommer 2015 hätte umgesetzt werden sollen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein flächendeckendes Netz von Streitbeilegungsstellen für Verbraucher einzurichten. Damit könnte die ADR-Richtlinie die Art und Weise, wie Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmern beigelegt werden, grundlegend verändern. Die traditionelle Form der verbraucherrechtlichen Streitbeilegung ist bislang der Zivilprozess. Vor- wie Nachteile der justizförmigen Konfliktbeilegung sind hinlänglich bekannt. So zählen zu ihren Vorzügen die hohe Kompetenz und die Unparteilichkeit der Entscheider, denen als Nachteile die lange Dauer der zivilgerichtlichen Verfahren sowie unverhältnismäßig hohen Kosten für die Rechtsverfolgung gegenüberstehen. Diese traditionelle justizförmige Konfliktbewältigung soll nunmehr durch die Einrichtung von ADR-Stellen ergänzt werden, die einen für die Parteien unverbindlichen und für den Verbraucher kostenfreien Lösungsvorschlag erarbeiten, der in nicht wenigen Fällen eine zivilprozessuale Auseinandersetzung überflüssig machen dürfte. Die ADR-Richtlinie wird in Deutschland durch ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) umgesetzt, das im Wesentlichen im April 2016 in Kraft tritt. Die Arbeit erläutert die Rechtsgrundlagen der ADR-Richtlinie und des VSBG. Die zentralen Regelungen werden vorgestellt und kritisch analysiert. Ein Schwerpunkt liegt dabei darauf, wie das Instrument in Bezug auf den allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch und vor allem auch rechtspolitisch zu bewerten ist. Es wird damit eine hochaktuelle Fragestellung behandelt und auch ein Grundstein für weitere aufkommende rechtliche sowie rechtspolitische Problemstellungen gelegt. N2 - Almost unnoticed by the general public, a “small“ revolution might be in the making concerning the civil justice system. This is caused by the Directive on alternative dispute resolution for consumer disputes (Directive on consumer ADR), which the member states were actually supposed to transpose by summer 2015. The Directive obliges member states to establish an EU-wide network of dispute resolution entities for consumers. Thus, the Directive on consumer ADR could fundamentally change the way conflicts between consumers and traders are settled. To date, the traditional model of consumer dispute resolution has been civil litigation. Advantages and disadvantages of judicial conflict resolution are adequately familiar. Some of its advantages are the high level of competence and impartiality of the decision-makers, whereas the length of civil procedures and disproportionate costs arising from the assertion of rights are disadvantages. The plan is to supplement this traditional method of judicial conflict resolution with the establishment of ADR entities, which develop a non-binding proposed solution free of charge for the consumer that will make civil procedure unnecessary in numerous cases. The Directive on consumer ADR is transposed into German legislation by means of the Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Law on Dispute Reso-lution for Consumers, VSBG), which will essentially come into force in April 2016. The present study explains the legal bases of the Directive on consumer ADR and the VSBG. The essential regulations are presented and analyzed critically. A focal point is the evaluation of the instrument with regard to legal policy, as well as the general right of access to justice. Therefore, it addresses a highly topical issue and lays a foundation stone for other arising legal and legal policy problems. T3 - Würzburger Arbeiten zum Wirtschaftsrecht - 8 KW - Verbraucherschutz KW - Schlichtung KW - Mediation KW - Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) KW - Justizgewährleistungsanspruch KW - Kostengünstigkeit KW - inhaltliche Richtigkeit KW - Beschleunigungsgrundsatz KW - Law on Dispute Resolution for Consumers (VSBG) KW - warranty of justice KW - appropriate costs KW - substantive correctness KW - principle of acceleration KW - Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten KW - ADR-Richtlinie KW - Alternative Streitbeilegung Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-132671 ER - TY - THES A1 - Machert, Alina T1 - Automatisierungsgebote im Verwaltungsverfahren T1 - Automation requirements in the administrative procedure N2 - Durch die Einfügung des § 35a VwVfG ist das Verständnis bezüglich der Vollautomatisierung gewisser Prozesse nicht mehr gesetzesfremd. Die Schwierigkeit der Transformation rechtlicher Entscheidungsregime in ein vollautomatisiertes, algorithmisches Entscheidungssystem besteht in der notwendigen Abbildung der juristischen Sprache, der Logik und Schlussfolgerung. Das zugrundeliegende Entscheidungsregime des jeweiligen Sachrechts muss in eine formale Sprache übersetzt werden, die objektiv, abstrakt und eindeutig formuliert sein muss. Bei den notwendig zu formalisierenden Rechtsbegriffen der so geeigneten Entscheidungsregime hat sich eine Verengung der begrifflichen und inhaltlichen Voraussetzungen in einer Form vollzogen, die eine logische Durchdringung der Tatbestandsmerkmale mittels logikbasierter Repräsentationssprache ermöglichen und eine Überleitung in ein begriffliches Datenmodell lückenlos erfolgen kann. Die Auslegungsbedürftigkeit und Kontextvarianz als Struktur des Rechtssystems tritt in derartig gelagerten Fällen nahezu vollständig zurück, was zur Folge hat, dass das Risiko einer „fehlerhaften“ Entscheidung des Systems aufgrund einer nicht erwünschten Klassifizierung nicht vorliegt. Die Umsetzung dieser Entscheidungsstrukturen erfolgt durch regelbasierte Systeme. Diese sind starr und arbeiten in streng vorgegebenen Grenzen. Für die Automatisierung rechtlich relevanter Vorgänge ist deren Wert immens, da alleine regelbasierte Systeme in der Lage sind, vollautomatisiert Entscheidungen zu treffen und sich hierbei im Rahmen vertretbarer Risikoübernahmen des Staates bewegen. Durch die technische Möglichkeit des Einsatzes vollautomatisiert ablaufender, regelbasiert arbeitender Entscheidungssysteme ist nicht nur eine zu berücksichtigende Verfahrensgestaltungsalternative, sondern eine Verfahrensermessensreduktion auf Null in Hinblick auf formallogisch aufgebaute gesetzliche Konditionalprogramme entstanden. Dies resultiert aus dem Umstand, dass diese Verfahrensgestaltung rechtmäßiges Entscheiden geradezu perpetuiert und gleichsam sämtliche das Verfahrensermessen leitende Handlungsdirektiven weitaus optimaler zur Geltung zu bringen vermag als die analoge Bearbeitung durch Amtswaltende. N2 - With the insertion of § 35a VwVfG, the understanding regarding the full automation of certain processes is no longer alien to the law. The difficulty of transforming legal decision regimes into a fully automated, algorithmic decision system lies in the necessary mapping of legal language, logic and reasoning. The underlying decision regime of the respective substantive law must be translated into a formal language, which must be formulated objectively, abstractly and unambiguously. In the case of the legal terms of the decision regimes thus suitable, which must be formalized, a narrowing of the conceptual and substantive preconditions has taken place in a form which makes possible a logical penetration of the factual features by means of logic-based representation language and a transition into a conceptual data model can take place without gaps. The need for interpretation and context variance as a structure of the legal system recedes almost completely in such cases, which has the consequence that the risk of an "erroneous" decision of the system due to an undesired classification does not exist. These decision structures are implemented by rule-based systems. These are rigid and operate within strictly defined limits. For the automation of legally relevant processes, their value is immense, since rule-based systems alone are capable of making fully automated decisions and, in doing so, remain within the bounds of justifiable risk assumptions by the state. The technical possibility of using fully automated, rule-based decision-making systems has not only created a procedural design alternative that must be taken into account, but also a reduction in procedural discretion to zero with regard to formal-logically structured legal conditional programs. This results from the fact that this procedural design virtually perpetuates lawful decision-making and is able, as it were, to apply all the action directives guiding procedural discretion far more optimally than analogous processing by public officials. KW - Automation KW - Verwaltungsverfahren KW - Ermessen KW - Verwaltungsautomation KW - Verwaltungsautomatisierung KW - Ermessensreduktion KW - Automatisierung Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-310400 ER - TY - THES A1 - Stier, Matthias T1 - Der Einfluss des EuGH auf die ökonomische Effizienz der ertragsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Investitionen T1 - On the impact of the European Court of Justice on economic efficiency of profit taxation on cross border investments N2 - Vorliegende Abhandlung widmet sich der Einflussnahme, welche der Europäische Gerichtshof durch Auslegung des primären und sekundären Unionsrechts auf die Effizienz der ertragsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Investitionen am Binnenmarkt nimmt. In ihrer Ausgangslage steht der Zielkonflikt zwischen den Mitgliedstaaten und dem Gerichtshof als konstituierende Institutionen der europäischen Steuersysteme. Während sich die Mitgliedstaaten bei der Errichtung ihrer Steuersysteme jedoch zumeist positiv definierter Prinzipien bedienen, basiert die Rechtsprechung des Gerichtshofs in weiten Teilen auf den prohibitiv formulierten Grundverkehrsfreiheiten. In Abwesenheit einer sekundärrechtlichen Harmonisierungslösung forcierte der Gerichtshof in den vergangenen Jahren zunehmend den Integrationsprozess im direkten Steuerrecht. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit fühlten sich die Mitgliedstaaten hierdurch zunehmend in ihren Souveränitätsrechten verletzt. Die vorliegende Arbeit gibt eine Antwort auf die Fragestellung, ob und inwiefern eine unionsrechtskonforme und gleichzeitig aber ökonomisch-systematische Ausgestaltung der europäischen Steuerrechtsordnungen nach 30 Jahren Rechtsprechung durch den EuGH noch möglich ist. Die Abhandlung bedient sich hierzu der ökonomischen Konzepte kapitalexport- und kapitalimportneutraler Besteuerung. Aus diesen werden Grundbedingungen abgeleitet, unter denen eine Steigerung ökonomischer Effizienz eines nach den allgemeinen Grundsätzen der OECD ausgestalteten, grenzüberschreitenden Steuersystems durch den Gerichtshof möglich ist. Gleichzeitig werden auch notwendige Grenzen einer solchen Einflussnahme zur Gewährleistung der grundlegenden Besteuerungsprinzipien aufgezeigt. Mittels strukturierter Analyse der nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung kategorisierten Urteile, werden die effizienzsteigernden und systemwidrigen Elemente der Rechtsprechung identifiziert. Die Arbeit schließt mit der Vorstellung möglicher Anpassungen, durch welche der Europäische Gerichtshof die gewichtigsten ökonomischen Konflikte auflösen könnte, ohne hierbei übermäßige Einbußen der Wirkungskraft der Grundverkehrsfreiheiten befürchten zu müssen. N2 - Über 30 Jahre Rechtsprechung durch den EuGH haben die Systeme der Besteuerung am Binnenmarkt nachhaltig geprägt. Während sich die Mitgliedstaaten bei der Errichtung ihrer Steuersysteme jedoch zumeist positiv definierter Prinzipien bedienen, basiert die Rechtsprechung des Gerichtshofs in weiten Teilen auf den prohibitiv formulierten Grundverkehrsfreiheiten. In Abwesenheit einer sekundärrechtlichen Harmonisierungslösung forcierte der Gerichtshof in den vergangenen Jahren zunehmend den Integrationsprozess im direkten Steuerrecht. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit fühlten sich die Mitgliedstaaten hierdurch zunehmend in ihren Souveränitätsrechten verletzt. Vorliegende Abhandlung gibt eine Antwort auf die Fragestellung, ob und wie eine unionsrechtskonforme und gleichzeitig ökonomisch-systematische Ausgestaltung der europäischen Steuerrechtsordnungen durch den EuGH noch möglich ist. N2 - More than 30 years of jurisprudence by the ECJ had major impact on the systems of direct taxation within the single market. Yet, while the EU member states rely on mostly positively defined principles to constitute their tax codes, the jurisprudence of the ECJ is widely based on the prohibitive formulated freedoms of movement. In absence of solutions in the course of harmonization, it was the ECJ who enforced the process of integrating the systems of direct taxation within the single market during the past years. Since then, especially in the more recent past, the member states have felt increasingly aggrieved in their sovereign rights. This work gives answer to the question whether and how there could still be a solution for the ECJ to allow the member states to implement regimes of direct taxation that are economically systematic as well as conform to EU law. T3 - Studien zu Rechnungslegung, Steuerlehre und Controlling - 2 KW - Europäische Union. Gerichtshof KW - Rechtsprechung KW - Unternehmen KW - Auslandsgeschäft KW - Internationales Steuerrecht KW - EuGH KW - Entscheidungsneutralität KW - Europäisches Steuerrecht KW - Urteilsanalyse KW - Kapitalexportneutralität KW - Binnenmarkt KW - Kapitalimport KW - Kapitalexport KW - Steuerneutralität KW - Gerichtsentscheidung KW - Betriebswirtschaftliche Steuerlehre KW - Doppelbesteuerung KW - Effizienz Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-192515 SN - 978-3-95826-132-7 SN - 978-3-95826-133-4 N1 - Parallel erschienen als Druckausgabe in Würzburg University Press, 978-3-95826-132-7, 29,80 Euro. PB - Würzburg University Press CY - Würzburg ET - 1. Auflage ER -