TY - THES A1 - Zimmerling, Jan T1 - Freiwillig angebotene Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug und Prozessbeschäftigung im Kündigungsschutzprozess T1 - Continued employment offered by choice - default of acceptance and employment during case of protection against dismissal N2 - Die einvernehmliche Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses kann ein grundsätzliches Problem des deutschen Kündigungsschutzrechts lösen: Dass dieses nur eine ex-post-Beurteilung zulässt, zwingt den gekündigten Arbeitnehmer regelmäßig dazu, seinen Arbeitsplatz zumindest zeitweise zu ver-lassen. Mit dem möglichen Nachteil, bestimmte Positionen oder Qualifikationen im Betrieb zu verlieren. Dagegen riskiert der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung stets, in Annahmeverzug zu geraten und Lohn zahlen zu müssen, ohne im Gegenzug wenigstens die Arbeitsleistung erhalten zu haben. Damit ist die vorübergehende Weiterbeschäftigung „bis zum Abschluss des Kündigungs-schutzverfahrens“ für beide Seiten nur sinnvoll. Vorliegend wurde untersucht, wie ein solcher Prozessarbeitsvertrag geschlossen wird, welche Rechte und Pflichten er für Arbeitgeber und Arbeitnehmer begrün-det und unter welche Bedingung und Befristungen er (zwangsläufig) gestellt ist. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob und inwieweit das Schriftformerfor-dernis des § 14 Abs. 4 TzBfG zu beachten ist. Lehnt der Arbeitnehmer eine ihm angebotene Weiterbeschäftigung dagegen ab, so stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf seinen Verzugslohnan-spruch hat. Die Rechtsprechung des BAG, wonach der bei Ausspruch einer un-wirksamen Kündigung begründete Annahmeverzug des Arbeitgebers zwar nicht ende, der Arbeitnehmer sich aber über § 615 S. 2 BGB böswillig unterlassenen Zwischenverdienst anrechnen lassen müsse, wird hier einer kritischen Prüfung unterzogen. N2 - although beeing foreseen in another way by the german law there are a lot of reasons to continue employment during a law case of protection against dismissal. these reasons and the resulting problems such a continued employment head to are shown here. KW - Deutschland KW - Gläubigerverzug KW - Befristetes Arbeitsverhältnis KW - Befristung KW - Kündigungsschutzklage KW - Prozessbeschäftigung KW - Schriftformerfordernis KW - Zwischenverdienst KW - Schriftform KW - Kündigungsschutzklage KW - Zumutbare Beschäftigung KW - default of acceptance KW - continued employment KW - protection against dismissal Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-56314 ER - TY - JOUR A1 - Teichmann, Christoph A1 - Wicke, Hartmut T1 - Zukunftsmodell „Hybride Hauptversammlung“ JF - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht N2 - Die Corona-Pandemie hat dem Aktienrecht einen unerwarteten Modernisierungsschub verliehen. Der Gesetzgeber schuf in Windeseile eine zeitlich begrenzte rechtliche Grundlage für die rein virtuelle Hauptversammlung. Die Gesellschaften haben diese neue rechtliche und technische Herausforderung gut gemeistert. Das legt die Frage nahe, ob der Gesetzgeber nicht auch für die Zukunft eine rein virtuelle Hauptversammlung in rechtlich abgesicherter Form ermöglichen sollte. Dabei müssen die Rechte der Aktionäre umfassend gewahrt bleiben. Zugleich sollten die Defizite der Hauptversammlungskultur behoben werden, die heute nur noch in Grenzen als Forum der freien Diskussion zwischen Aktionären und Unternehmensleitung angesehen werden kann. Das Beste aus zwei Welten liegt nach der hier entfalteten Konzeption in einer hybriden Versammlung, die eine Präsenzversammlung mit qualifizierten Teilnahmevoraussetzungen und eine elektronische Teilnahme aller übrigen Aktionäre ermöglicht. N2 - The Corona epidemic has given company law an unexpected modernisation impetus. The legislator swiftly created a temporary legal basis for the real virtual general meeting. Companies have mastered these new legal and technical challenges, raising the obvious question of whether the legislator should not extend this opportunity by facilitating a real virtual general meeting in legally secured form for the future. The rights of shareholders must, however, be comprehensively protected. At the same time, the inadequacies of existing general meeting culture, which does not really provide a forum for free discussion between shareholders and management, should be addressed. The best of both worlds, according to the concept developed here, lies in a hybrid general meeting, allowing attendance, subject to qualifying criteria, and electronic participation of all other shareholders. KW - Aktienrecht KW - Hybride Hauptversammlung KW - Covid-19-Pandemie Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-244820 SN - 1612-7048 SN - 0340-2479 N1 - Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des Rechteinhabers aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz- bzw. Nationallizenz frei zugänglich. VL - 50 IS - 2 SP - 173 EP - 200 ER - TY - JOUR A1 - Teichmann, Christoph T1 - Corporate Groups within the Legal Framework of the European Union: The Group-Related Aspects of the SUP Proposal and the EU Freedom of Establishment JF - European Company and Financial Law Review N2 - No abstract available. KW - EU KW - corporate groups Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-194513 SN - 1613-2556 SN - 1613-2548 N1 - This publication is with permission of the rights owner freely accessible due to an Alliance licence and a national licence (funded by the DFG, German Research Foundation) respectively. VL - 12 IS - 2 SP - 202 EP - 229 ER - TY - JOUR A1 - Teichmann, Christoph T1 - Die Auslandsgesellschaft & Co. JF - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht N2 - Kein Abstract verfügbar. KW - Auslandsgesellschaft Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-193984 SN - 1612-7048 SN - 0340-2479 N1 - Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des Rechteinhabers aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz- bzw. Nationallizenz frei zugänglich. VL - 43 IS - 2-3 SP - 220 EP - 251 ER - TY - JOUR A1 - Teichmann, Christoph T1 - Die GmbH im europäischen Wettbewerb der Rechtsformen JF - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht N2 - In den 125 Jahren seit ihrer Einführung im Jahre 1892 hat die deutsche GmbH einerseits einen Siegeszug um die ganze Welt angetreten und musste sich andererseits im eigenen Heimatland der scharfen Konkurrenz der englischen Limited erwehren. Dieser Wettbewerb setzte im Internationalen Gesellschaftsrecht einen Wechsel von der Sitz- zur Gründungstheorie voraus. Seine negativen Auswirkungen lassen sich, wie die jüngere EuGH-Rechtsprechung zeigt, durch eine am Sachproblem orientierte Anwendung inländischer Drittschutzregeln zielgerichtet eingrenzen. Im europäischen Ideenwettbewerb ist das deutsche GmbH-Recht derweil deutlich zurückgefallen. Das liegt weniger an der vermeintlichen Dominanz des englischen Rechts als am Ideenreichtum der kleineren EU-Staaten, denen es mit gut durchdachten Reformprojekten gelingt, international Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. KW - GmbH Y1 - 2017 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-194060 SN - 1612-7048 SN - 0340-2479 N1 - Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des Rechteinhabers aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz- bzw. Nationallizenz frei zugänglich. VL - 46 IS - 5 SP - 543 EP - 582 ER - TY - JOUR A1 - Teichmann, Christoph T1 - Die grenzüberschreitende Unternehmensgruppe im Compliance-Zeitalter JF - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht N2 - Die europäische Konzernorganisation und die „Europa GmbH“ (SPE) bilden zwei wichtige Forschungsschwerpunkte im Werk von Peter Hommelhoff. Beide Projekte haben sich über die Jahre als außerordentlich dicke Bretter erwiesen. Doch davon lässt sich der Jubilar nicht beirren. Rückschläge und Umwege gehören in der Wissenschaft zum kollektiven Lernprozess, der neue Erkenntnisse bringt. Ganz in diesem Sinne münden die Erfahrungen aus der Diskussion um ein europäisches Konzernrecht und um die SPE im vorliegenden Beitrag in die Konzeption eines supranationalen Konzernbausteins für europäische Unternehmensgruppen. KW - Unternehmensgruppe Y1 - 2017 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-194940 SN - 1612-7048 SN - 0340-2479 N1 - Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des Rechteinhabers aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz- bzw. Nationallizenz frei zugänglich. VL - 46 IS - 4 SP - 485 EP - 508 ER - TY - JOUR A1 - Teichmann, Christoph T1 - Corporate Restructuring under the EMCA JF - European Company and Financial Law Review N2 - No abstract available. KW - corporate restructuring Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-194488 SN - 1613-2556 SN - 1613-2548 N1 - This publication is with permission of the rights owner freely accessible due to an Alliance licence and a national licence (funded by the DFG, German Research Foundation) respectively. VL - 13 IS - 2 SP - 277 EP - 300 ER - TY - THES A1 - Silberzahn, Cathrin T1 - Die ADR-Richtlinie als neuer Weg der verbraucherrechtlichen Konfliktmittlung T1 - The Directive on Consumer ADR as a new way of consumer dispute resolution N2 - Von der breiteren Öffentlichkeit kaum bemerkt, bahnt sich in der Zivilrechtspflege möglicherweise eine „kleine“ Revolution an. Ausgelöst wird diese durch die Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie), die eigentlich bereits zum Sommer 2015 hätte umgesetzt werden sollen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein flächendeckendes Netz von Streitbeilegungsstellen für Verbraucher einzurichten. Damit könnte die ADR-Richtlinie die Art und Weise, wie Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmern beigelegt werden, grundlegend verändern. Die traditionelle Form der verbraucherrechtlichen Streitbeilegung ist bislang der Zivilprozess. Vor- wie Nachteile der justizförmigen Konfliktbeilegung sind hinlänglich bekannt. So zählen zu ihren Vorzügen die hohe Kompetenz und die Unparteilichkeit der Entscheider, denen als Nachteile die lange Dauer der zivilgerichtlichen Verfahren sowie unverhältnismäßig hohen Kosten für die Rechtsverfolgung gegenüberstehen. Diese traditionelle justizförmige Konfliktbewältigung soll nunmehr durch die Einrichtung von ADR-Stellen ergänzt werden, die einen für die Parteien unverbindlichen und für den Verbraucher kostenfreien Lösungsvorschlag erarbeiten, der in nicht wenigen Fällen eine zivilprozessuale Auseinandersetzung überflüssig machen dürfte. Die ADR-Richtlinie wird in Deutschland durch ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) umgesetzt, das im Wesentlichen im April 2016 in Kraft tritt. Die Arbeit erläutert die Rechtsgrundlagen der ADR-Richtlinie und des VSBG. Die zentralen Regelungen werden vorgestellt und kritisch analysiert. Ein Schwerpunkt liegt dabei darauf, wie das Instrument in Bezug auf den allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch und vor allem auch rechtspolitisch zu bewerten ist. Es wird damit eine hochaktuelle Fragestellung behandelt und auch ein Grundstein für weitere aufkommende rechtliche sowie rechtspolitische Problemstellungen gelegt. N2 - Almost unnoticed by the general public, a “small“ revolution might be in the making concerning the civil justice system. This is caused by the Directive on alternative dispute resolution for consumer disputes (Directive on consumer ADR), which the member states were actually supposed to transpose by summer 2015. The Directive obliges member states to establish an EU-wide network of dispute resolution entities for consumers. Thus, the Directive on consumer ADR could fundamentally change the way conflicts between consumers and traders are settled. To date, the traditional model of consumer dispute resolution has been civil litigation. Advantages and disadvantages of judicial conflict resolution are adequately familiar. Some of its advantages are the high level of competence and impartiality of the decision-makers, whereas the length of civil procedures and disproportionate costs arising from the assertion of rights are disadvantages. The plan is to supplement this traditional method of judicial conflict resolution with the establishment of ADR entities, which develop a non-binding proposed solution free of charge for the consumer that will make civil procedure unnecessary in numerous cases. The Directive on consumer ADR is transposed into German legislation by means of the Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Law on Dispute Reso-lution for Consumers, VSBG), which will essentially come into force in April 2016. The present study explains the legal bases of the Directive on consumer ADR and the VSBG. The essential regulations are presented and analyzed critically. A focal point is the evaluation of the instrument with regard to legal policy, as well as the general right of access to justice. Therefore, it addresses a highly topical issue and lays a foundation stone for other arising legal and legal policy problems. T3 - Würzburger Arbeiten zum Wirtschaftsrecht - 8 KW - Verbraucherschutz KW - Schlichtung KW - Mediation KW - Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) KW - Justizgewährleistungsanspruch KW - Kostengünstigkeit KW - inhaltliche Richtigkeit KW - Beschleunigungsgrundsatz KW - Law on Dispute Resolution for Consumers (VSBG) KW - warranty of justice KW - appropriate costs KW - substantive correctness KW - principle of acceleration KW - Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten KW - ADR-Richtlinie KW - Alternative Streitbeilegung Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-132671 ER - TY - THES A1 - Reik, Andrea T1 - Grenzüberschreitende Restrukturierungen von Unternehmen T1 - Cross-border restrukturing initiatives N2 - Die Globalisierung der Wirtschaft und die Fortentwicklung des Europäischen Binnenmarktes führen zu einer Steigerung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs und rufen bei vielen Gesellschaften das Bedürfnis hervor, sich durch grenzüberschreitende Restrukturierungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Da hierfür bisher gemeinschaftsrechtliche Regelungen fehlen und keine Rechtsangleichungen erfolgt sind, wurzeln entsprechende Maßnahmen in den nationalen Rechtsordnungen. Die zur Durchführung grenzüberschreitender Restrukturierungen notwendigen bilateralen Rechtsuntersuchungen werden in dieser Arbeit ausführlich für die Staaten Deutschland und Frankreich vorgenommen. Es wird geprüft ob und unter welchen Voraussetzungen bereits heute deutsch-französische Sitzverlegungen, Fusionen, Spaltungen und Eingliederungen zulässig sind. Hierzu werden die deutschen und französischen Vorschriften rechtsvergleichend analysiert, die Rechtslage nach beiden Rechtsordnungen dargestellt und deren Zusammenwirken untersucht. Dabei zeigt sich, dass einige deutsch-französische Restrukturierungen unter Berücksichtigung gewisser Bedingungen schon zum jetzigen Zeitpunkt zulässig sind. N2 - Economic globalisation and further developments within the European market have led to an increase in commercial competition across national borders. Many companies feel the need to react to this situation through subsequent re-structuring across geopolitical borders. Since communal regulations have yet to be drawn-up to account for this situation, enterprises are constrained by national legal systems. This monograph investigates extensively the legal implications of cross-border restructuring initiatives between Germany and France, in an effort to clarify the current legal situation. It investigates whether German-French Head Quaters transfers, mergers, split-ups and incorporations are currently possible and, if so, under what conditions. To achieve this, German and French legal regulations have been presented, juxtaposed and analysed for their complements or restrictions. The study shows that bilateral restructuring initiatives between Germany and France are already possible, although they are subject to particular constraints. KW - Deutschland KW - Sitzverlegung KW - Internationales Gesellschaftsrecht KW - Internationale Fusion KW - Gesellschaftsumwandlung KW - Frankreich KW - grenzüberschreitende Restrukturierung KW - Deutschland KW - Frankreich KW - Sitzverlegung KW - Fusion KW - Spaltung KW - Eingliederung KW - cross-border restructuring initiative KW - Germany KW - France KW - headquater transfer KW - merger KW - split-up KW - incorporation Y1 - 2001 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-734 ER - TY - GEN A1 - Pfleger, Jochen T1 - Die Problematik der unternehmerischen Mitbestimmung in der Europäischen Privatgesellschaft (SPE) T1 - The Issue of Employees' Co-Determination in the European Private Company (SPE) N2 - Die Arbeit behandelt allgemein die Probleme, die hinsichtlich der unternehmerischen Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der noch zu schaffenden Societas Privata Europaea (SPE) aufgetreten sind. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, warum die Mitbestimmung eines der zentralen Hindernisse bei der Schöpfung eines SPE-Statuts auf europäischer Ebene darstellt. Sodann werden verschiedene Lösungsansätze aufgezeigt wie die bestehenden Vorbehalte grundsätzlich überwunden werden könnten. Des Weiteren wird anhand eines vielversprechenden Verordnungsentwurfs dargelegt, welche Modifikationen eine erfolgreiche Umsetzung wahrscheinlicher machen würden. Schließlich gibt der Autor eine Einschätzung über die politischen Rahmenbedingungen des Vorhabens ab und wagt einen Blick in die Zukunft des Projekts "SPE". T3 - Würzburger Arbeiten zum Wirtschaftsrecht - 4 KW - Aufsichtsrat KW - Board of directors KW - EPC KW - EPG KW - Mitbestimmung KW - Europäische Privatgesellschaft KW - Europa-GmbH KW - European Private Company KW - Euro-GmbH KW - SFE KW - Société fermée européenne KW - Societas Privata Europaea KW - SPE KW - Co-Determination Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-97350 ER -