TY - THES A1 - Ohliger, Katrin T1 - Die Ausweitung des Schmerzensgeldes ohne Bagatellschwelle - Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem Schadensersatzsystem des BGB T1 - The extension of compensation for pain and suffering without a limit of bagatelles - compatibility of the new law with the system of restitution of the German BGB N2 - Mit Wirkung zum 01.08.2002 ist die Schmerzensgeldregelung im BGB geändert worden. Nun gibt es Schmerzensgeld auch außerhalb des Deliktsrechts, unabhängig von der Anspruchsgrundlage. Die ursprünglich zur wirtschaftlichen Kompensation dieser Ausweitung geplante Bagatellschwelle, die geringfügige Schäden von der Ersatzfähigkeit ausgenommen hätte, ist demgegenüber nicht Gesetz geworden. Die Arbeit untersucht die rechtsdogmatischen Argumente für und gegen die tatsächlich erfolgte Ausweitung des Schmerzensgeldes sowie die ursprünglich geplante Einschränkung desselben. Dabei werden insbesondere die Motive des Gesetzgebers bei Schaffung des BGB und deren Bedeutung in der heutigen Zeit, die Funktionen des Schmerzensgeldes sowie das Verhältnis zur übrigen Rechtsordnung, vor allem zum Grundgesetz, herangezogen. Hinsichtlich der Ausweitung werden die Bereiche der vertraglichen Haftung und der Gefährdungshaftung näher betrachtet. Bezüglich der Bagatellschwelle wird vergleichend auf andere Einschränkungen von Schadensersatzansprüchen eingegangen sowie die tatsächlichen Höhe der Bagatellschwelle thematisiert. Zum Vergleich des gefundenen Ergebnisses mit der Rechtspraxis wird abschließend kurz die Einschätzung der Versicherungswirtschaft zur Reform dargestellt. N2 - Since 01.01.2002 the regulation of compensation for pain and suffering has been changed. By now one can get such a compensation apart from tort law, independent form the basis of claim. Originally, it was planned to exclude small matters from the possibility of restitution, but this has not become law. The dissertation discusses arguments for and against the extension and restriction of this kind of compensation under the aspect of the dogmatics of German civil law, especially with regard to the motives of the historical legislator and their justification today, the functions of it and also the relations to other parts of the legal system, for example to the Grundgesetz. Under the aspect of the extension it takes a more detailed look on the two most concerned parts of law, contract law and strict liability. With regard to the limitation the dissertation compares it to several other restrictions of restitutions and also deals with its possible level in reality. Finally, a short view about the appraisal of important German insurers about this subject ist supposed to give a background to compare the theoretical results to the practical experience of it. KW - Deutschland KW - Schmerzensgeld KW - Neuregelung KW - Schmerzensgeld KW - Bagatellschwelle KW - 2. Schadensersatzrechtsänderungsgesetz KW - compensation for pain and suffering KW - bagatelles Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-8332 ER - TY - THES A1 - Buttmann, Margot T1 - Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung unter besonderer Berücksichtigung der Unterstützungskasse T1 - Employees' contributions to occupational pension schemes with special regard to support funds N2 - Angesichts leerer Rentenkassen hat der Gesetzgeber in jüngster Zeit versucht, die zweite Säule der Altersvorsorge, die betriebliche Altersversorgung, attraktiver zu gestalten. Eine überragende Rolle spielt dabei die Entgeltumwandlung, auf die Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2002 einen Anspruch haben. Die Dissertation untersucht arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Fragen einer betrieblichen Altersversorgung mittels Entgeltumwandlung zugunsten einer Unterstützungskasse in Abgrenzung zu den vier anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere zum neu eingeführten Pensionsfonds. N2 - The ageing of population ist putting state pension systems under severe pressure. Therefore, the German Legislator has been trying to make occupational pension schemes more attractive. A landmark in this respect is the fact that since 1/1/2001 German employees can claim that their employer establishes an occupational pension scheme to which they are allowed to contribute part of their salaries. The dissertation focuses on questions concerning labour law, taxation and social insurance, which arise if an employee makes such volontary contributions to a support fund. This institution has to be distinguished from the other four types of occpuational pension schemes in Germany, especially from the recently introduced new type of pension fund. KW - Deutschland KW - Betriebliche Altersversorgung KW - Unterstützungskasse KW - Entgeltumwandlung KW - betriebliche Altersversorgung KW - Unterstützungskasse KW - arbeitnehmerfinanziert KW - Gehaltsumwandlung KW - occupational pension scheme KW - support fund KW - contribution KW - employee Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-5125 ER - TY - THES A1 - Stadie, Volker T1 - Arbeitsrechtliche Fragen der Massenentlassung nach deutschem und schweizerischem Recht T1 - German und Swiss labour law in the situation of mass dismissals N2 - Die Arbeit setzt sich mit den Grundlinien der Massenentlassung im deutschen und schweizerischen Recht auseinander. Behandelt werden neben Interessenausgleich und Sozialplan die Konsultationsvorschriften der §§ 17ff. KSchG. Ausführlich wird dabei auf den Betriebsbegriff der §§ 17ff. KSchG eingegangen und für eine gemeinschaftsrechtkonforme Auslegung geworben. Auch werden die konkreten Auswirkungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes und des Korrekturgesetzes dargestellt. Im Anschluss an den deutschen Teil wird dann das schweizerische Recht der Massenentlassung mit den Art. 335d ff. OR dargestellt. In einer abschließenden Gegenüberstellung wird dann deutlich, dass die deutschen Regelungen wesentlich arbeitnehmerfreundlicher ausgestaltet sind als die der Schweiz. N2 - This dissertation indicates the structure and problems of mass dismissals in German and Swiss labour law. It deals with the so-called "Beschäftigungsförderungsgesetz" and the "Korrekturgesetz". Concerning the §§ 17ff. Kündigungsschutzgesetz the author proposes a new definition of the term "Betrieb" according to European Community law. The dissertation compares the situation under German and Swiss law. It concludes that German law is more favourable to the employee than Swiss law. KW - Deutschland KW - Massenentlassung KW - Schweiz KW - Massenentlassung KW - Arbeitsrecht KW - Schweiz KW - Betrieb KW - mass dismissals KW - labor law KW - Switzerland KW - company Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-5190 ER - TY - THES A1 - Stein, Anke T1 - Advokaten und Prokuratoren am Reichskammergericht in Wetzlar (1693 - 1806) als Rechtslehrer und Schriftsteller N2 - Die vorliegende Arbeit will einen Beitrag leisten zur Erforschung der Rolle der Anwaltschaft am Reichskammergericht. Erstmals werden hier die Lehrveranstaltungen der Reichskammergerichtsanwälte für die nach Wetzlar zum Reichskammergericht kommenden Praktikanten näher untersucht. Desweiteren findet eine Analyse der von den Wetzlarer Advokaten und Prokuratoren verfaßten juristischen Schriften statt. Die Arbeit gewährt einen detaillierten Einblick in Ablauf und Organisation der Lehrveranstaltungen und stellt - zum Teil unterrichtsbegleitend verwendete - Lehrschriften vor. In einem zweiten Teil werden rund 70 juristische Schriften, nach ihren verschiedenen Themengebieten geordnet, dargestellt. Etliche dieser Schriften sind in der Forschungsliteratur bisher nicht in Erscheinung getreten. In ihrer Zusammenschau bilden sie einen Spiegel dessen, was die Anwälte des Reichskammergerichts im 18. Jahrhundert aus beruflichen Gründen bewegte. Das im Anhang befindliche Verzeichnis der am Reichskammergericht in Wetzlar tätigen Advokaten und Prokuratoren ermöglicht bei der Lektüre der Arbeit die lebenszeitliche Einordnung der behandelten Anwälte. KW - Deutschland KW - Reichskammergericht KW - Rechtsanwalt KW - Prokurator KW - Geschichte 1693 - 1806 KW - Reichskammergericht KW - Advokaten KW - Prokuratoren KW - Wetzlar KW - Lehrveranstaltungen KW - juristische Schriften Y1 - 2001 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-428 ER - TY - THES A1 - Sues, Jochen T1 - Tiere in der Räumungsvollstreckung N2 - Hält ein Mieter auf dem Mietobjekt eine Vielzahl von Tieren, so stellt sich für den Fall einer vom Vermieter eingeleiteten Räumungsvollstreckung die Frage, wie der Gerichtsvollzieher mit diesen Tieren zu verfahren hat. In der Zivilgerichtsbarkeit wird letztinstanzlich die Auffassung vertreten, nicht der Gerichtsvollzieher sei für die Inverwahrungnahme der Tiere zuständig, sondern vielmehr die öffentlichen Gefahrenabwehrbehörden. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit verneint demgegenüber letztinstanzlich einen Anspruch des Vollstreckungsgläubigers auf Einschreiten öffentlicher Behörden und verweist denselben auf die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers und damit auf den Zivilrechtsweg. Dies führt letztlich dazu, dass sowohl der Gerichtsvollzieher als auch die öffentlichen Behörden ihre Zuständigkeit unter Berufung auf die jeweils maßgebliche Rechtsprechung ablehnen und der Räumungstitel dann tatsächlich nicht realisiert werden kann, also ein faktisches Vollstreckungshindernis besteht. Ausgehend von dieser Problematik wird die Frage der Handhabung von Tieren in der Räumungsvollstreckung in grundlegender und umfassender Weise erörtert sowie die eben geschilderte Konfliktsituation aufgelöst. Hierbei wird auf die Praxistauglichkeit der Ausführungen besonderer Wert gelegt. KW - Deutschland KW - Räumungsvollstreckung KW - Tiere KW - Tiere KW - Räumungsvollstreckung KW - Zwangsräumung KW - Zwangsvollstreckung KW - Gerichtsvollzieher KW - Kosten Y1 - 2001 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-430 ER - TY - THES A1 - Maunz, Felicitas Judith T1 - Die Mehrfachbeteiligung an Gesamthandsgemeinschaften N2 - Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Frage, wie sich zwei oder mehrere Anteile an Gesamthandsgemeinschaften verhalten, wenn sie in einer Hand zusammenfallen. Nach herkömmlicher Auffassung verschmelzen diese Ateile zwingend untrennbar miteinander. Eventuell bestehende Belastungen oder Beschränkungen finden dabei keine Berücksichtigung. Es sollte in dieser Arbeit dargestellt werden, daß es zwar grundsätzlich bei dieser Aussage bleiben kann. In bestimmten Fällen sollen jedoch zusammenfallende Anteile voneinender getrennt in einer Hand gehalten werden, nämlich wenn diese Anteile inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet sind. Fällt beispielsweise ein belasteter Anteil mit einem unbelasteten zusammen, so soll die Belastung des einen Anteils bestehen bleiben. Für die Zeit der Belastung sind aus Gründen des Gläubigerschutzes diese Anteile getrennt zu beurteilen. Schließlich wurde noch die Frage aufgeworfen, ob nicht, wenn Anteile getrennt voneinander in einer Hand gehalten werden können, alle Anteile in einer Person zusammenfallen können mit der Folge, daß dann eine Einmann-Gesamthand entsteht. Dargestellt wurde die Problematik anhand der Ehelichen Gütergemeinschaft, der Erbengemeinschaft, der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, der Kommanditgesellschaft und der Offenen Handelsgesellschaft. KW - Deutschland KW - Gesamthandsgemeinschaft KW - Beteiligung KW - Erbengemeinschaft KW - Eheliche Gütergemeinschaft KW - GbR KW - KG KW - oHG KW - Einmann-Gesamthand KW - Anteile KW - Einheitstheorie Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-449 ER - TY - THES A1 - Bornhorst, Ralf T1 - Das bayerische Insolvenzrecht im 19. Jahrhundert und der Einfluß Bayerns auf das Entstehen der Reichskonkursordnung von 1877 T1 - The Bavarian insolvency law of the 19th century and the influence of Bavaria on the german "Reichskonkursordnung" of 1877 N2 - Das Werk stellt zunächst das bayerische Insolvenzrecht des 19. Jahrhunderts dar. Der Autor untersucht dann anhand historischer Quellen aus der Zeit der Gründung des deutschen Kaiserreichs, welchen Einfluß Bayern - als nach Preußen seinerzeit wohl mächtigster Bundesstaat - im Rahmen der Rechtsvereinheilichung auf dem Gebiet des Konkursrechts geltend machen konnte. Dabei wird der Verlauf der Gesetzesberatungen unter Bezugnahme auf die in den Archiven lagernden Materialien unter juristischen und rechtspolitischen Gesichtspunkten näher beleuchtet. Schließlich gibt der Verfasser einen kurzen Überblick über die Auswirkungen einiger von Bayern unterstützten Regelungen für die Rechtspraxis der Folgezeit. Er zeigt außerdem noch auf, inwieweit "bayerische Ideen" Eingang in das aktuell in Deutschland geltende Insolvenzrecht gefunden haben. KW - Bayern KW - Insolvenzrecht KW - Geschichte 1877 KW - Insolvenzrecht KW - Bayern KW - Konkursordnung KW - Reichskonkursordnung KW - insolvency law KW - Bavaria KW - bankruptcy law Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-2055 ER - TY - THES A1 - Ortmüller, Klaus T1 - Die Finanzierung von Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch unter besonderer Berücksichtigung vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten - dargestellt anhand der Rechtslage in Bayern N2 - Die Erschließung neuer Baugebiete mittels Straßen-, Be- und Entwässerungsanlagen und anderen Anlagen ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. In der vorliegenden Arbeit werden Finanzierungsmöglichkeiten, die der Gemeinde die Aufgabenerfüllung ermöglichen, im Einzelnen untersucht und nach ihrer Geeignetheit bewertet. Besondere Beachtung finden dabei vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. KW - Bayern KW - Erschließungsrecht KW - Deutschland KW - Bayern KW - Kommunalabgabe KW - Erschließungsbeitrag KW - Abgabenvereinbarung Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-6945 ER - TY - THES A1 - Päuser, Philipp T1 - Vertikale Beschränkungen im Europäischen Wettbewerbsrecht nach der VO (EG) Nr. 2790/99 T1 - Vertical Restraints in the European Competition Law after the block exemption regulation Nr. 2790/99 N2 - No abstract available KW - Vereinbarungen KW - Freistellungssystem KW - Marktanteilsschwelle KW - vertikale KW - GVO KW - vertical KW - restraints KW - agreements KW - exemption KW - marketshare Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-7119 ER - TY - THES A1 - Göhring, Armin Ludwig T1 - Experimentierklauseln im Kommunalrecht - Rechtsprobleme im Spannungsfeld zwischen Regelungswut und "laisser faire" T1 - Experimental clauses in municipal law N2 - Die Anforderungen an eine moderne Verwaltung haben sich in vielfältiger Weise gewandelt. Ging es früher noch allein um den wortlautgetreuen Vollzug des Gesetzes, so stehen heute andere Aspekte im Vordergrund bzw. jedenfalls gleichwertig daneben. Die Kassen der Kommunen sind leer, die Liste der Streichungen von öffentlichen Zuwendungen und der Schließung öffentlicher Einrichtungen wird täglich länger. Der Sparzwang innerhalb der Verwaltungen ist erheblich. Zudem werden in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft die Bürger nicht mehr allein als Antragsteller bzw. Adressaten von Verfügungen gesehen. In einem gewandelten Selbstverständnis der Gesellschaft wollen und müssen sich die Verwaltungen zunehmend als Dienstleister etablieren, die, soweit dies der Natur der Sache nach möglich ist, auf die Bedürfnisse der Bürger bestmöglich eingehen sollen. Der Verwirklichung dieser Zwecke – Steigerung von Effizienz, Effektivität und Bürgernähe der Verwaltung – sollen die in die Kommunalgesetze der Länder eingefügten Experimentierklauseln dienen. Mit ihrer Hilfe soll das von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung konzipierte Neue Steuerungsmodell in die kommunale Praxis umgesetzt werden. Vorbilder dieser neuesten Tendenz der Verwaltungsreform waren ähnliche Ansätze vor allem in den angelsächsischen und skandinavischen Staaten. Kern des Neuen Steuerungsmodells ist es, bisher ausgetretene Pfade des Verwaltungshandelns, die als zu wenig flexibel empfunden wurden, durch anpassungsfähigere Strukturen zu ersetzen. Dazu gehören z.B. die Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung in der Hand des zuständigen Sachbearbeiters, die Vorgabe globaler Budgetansätze zur eigenständigen Verwaltung innerhalb einer Abteilung anstatt der Vorgabe jedes einzelnen Haushaltspostens, die Steuerung der Verwaltungstätigkeit mittels Kontrakten anstelle von Einzeleingriffen seitens des Gemeinderates, die Abflachung von Hierarchien innerhalb der Verwaltung und das Bemühen um mehr Bürgernähe und Wettbewerb. Die vorliegende Arbeit möchte die im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Steuerungsmodells entstehenden grundlegenden rechtlichen Probleme erörtern und einen Versuch zu deren Lösung anbieten. N2 - Demands on a modern administration have changed in multiple ways. Whereas in former times the literal execution of laws was the predominant aspect, other aspects prevail today or stand aside equally. The communities lack money and each day the list of public institutions to close gets longer. Pressure upon the administration to save money is enormous. Furthermore, in a modern service society people are no longer seen just as applicants or addressees of administrative orders. The changed self-understanding of society forces the administration to establish itself as a service unit trying to correspond to the needs of people as good as it can, wherever this deems appropriate. The experimental clauses which have been inserted in the municipal laws of the states (Länder) aim to realize these goals – improvement of efficiency, effectiveness and closeness to people of the administration. With their help, the „Neues Steuerungsmodell“ (New Public Management) as conceived by the municipal centre for simplification of the administration (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung) shall be installed in everyday municipal practice. Similar approaches in anglo-saxon and scandinavic countries have been role models for this newest tendency of administrative reforms. It is at the core of the New Public Management to leave the pathes of administrative behaviour which turned out ot be to unflexible and to replace them by more adaptable structures. Being part of this are e.g. the unification of responsibility for the decision itself and for the ressources to execute the decision in the hand of one civil servant, global budgets for self-administration within a department instead of determination of each single expense in the budget, control of the administration by means of contracts rather than by single inter-ventions of the district council, reduction of hirarchy within the administration and the effort for more closeness to people and competition. This thesis aims to discuss the fundamental legal problems arising in connexion with the installation of the New Public Management and tries to offer adequate solutions. KW - Deutschland KW - Controlling KW - Verwaltung KW - Kommunalrecht KW - Experimentierklauseln KW - Neues Steuerungsmodell KW - Kontraktmanagement KW - Budgetierung KW - Produktmanagement KW - Experimental clauses KW - New Public Managment KW - NPM KW - Contract Management KW - Product Management Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-6404 ER -