TY - THES A1 - Pfeiffer, Robert T1 - Eigentumsverhältnisse an beweglichen Sachen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft T1 - Distribution of Property of Moveable Things in Common Law Marriage N2 - Die Dissertation beschäftigt sich mit den Eigentumsverhältnissen an beweglichen Sachen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Zunächst wird geklärt, unter welchen Voraussetzungen von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Rechtssinne gesprochen werden kann. Anstelle einer Definition wird dazu die Denkform des Typus herangezogen. Im Rahmen der folgenden verfassungsrechtlichen Einordnung wird unter anderem der Frage nachgegangen, ob Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie besonders schützt, Anwendung finden kann. Danach schließt sich ein rechtsgeschichtlicher Überblick an, der zum besseren Verständnis auch die Ehe miteinbezieht. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Eigentumsverhältnisse an eingebrachten sowie während des Zusammenlebens angeschafften beweglichen Sachen. Von großer praktischer Bedeutung ist dabei die Frage, wer von den Partnern Eigentum an einem während des Zusammenlebens angeschafften Hausratsgegenstand erlangt. Dazu werden die Analogiefähigkeit von für die Ehe geschaffenen Normen sowie die beim rechtsgeschäftlichen Erwerb rechtlich erheblichen Umstände untersucht. Schließlich wird noch auf die Eigentumslage nach dem Tod eines Partners und auf die Eigentumsverhältnisse bei Fällen mit Auslandsberührung eingegangen. N2 - The dissertation's topic is the distribution of moveable property in common law marriages. In the first instance, the conditional factors that constitute a common law marriage are looked into. Rather than giving a definition, a conceptual typology is referred to. In the context of the ensuing constitutional framework, the question is raised of whether clause 6 paragraph 1 of the German Basic Law, which confers marriage and family with the special protection of the state, is applicable in this case. Following this, a historical overview of constitutional law is presented, including both marital and common law forms, in order to better understand the position of the latter. The focus is on an examination of the distribution of property relating to moveable objects, including both those acquired during the period of cohabitation and those previously owned by either party. Of great practical significance which of the partners isgranted ownership of belongings acquired during the period of co-habitation. A discussion is offered on how far analogies can be drawn between norms applied to marriages and the legally significant conditions purporting to the acqusition of goods. Finally the legal situation relating to ownership is examined in the case of the death of one partner, and the issues relating to distribution of property where the laws of other countries come to bear. KW - Deutschland KW - Eheähnliche Gemeinschaft KW - Eigentum KW - Bewegliche Sache KW - nichteheliche Lebensgemeinschaft KW - Eigentumsverhältnisse an beweglichen Sachen KW - Common law marriage KW - distribution of property of moveable things Y1 - 2000 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-1178178 ER - TY - THES A1 - Pfeuffer, Thomas T1 - Der Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des Aktienrechts an die SE-Verordnung im Hinblick auf den Vorstand T1 - The Demand for Regulation for the German Legislator to Adjust the Stock Companies Law to the SE-Regulation Regarding the Board of Management N2 - Die Dissertation behandelt den Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des deutschen Aktienrechts im Hinblick auf den Vorstand vor dem Hintergrund der am 08. Oktober 2001 verabschiedeten und am 10. November desselben Jahres im Amtsblatt der EG veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE). Die Arbeit betrachtet zunächst die genannte Verordnung im System des Europäischen sowie des deutschen Rechts und stellt anschließend die allgemeinen Grundlagen des Regelungsbedürfnisses des deutschen Gesetzgebers dar, so insbesondere Grundsätzliches zur Verweisungstechnik und zu den einzelnen Verweisungsarten. Nach Darlegung der Beschränkungen und der zu beachtenden Grundsätze im Rahmen der Anpassungen des nationalen Rechts werden die zu regelnden Bereiche und der konkrete Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers in einem SE-Ausführungsgesetz dargestellt. Dabei werden sowohl das dualistische wie auch das im deutschen Aktienrecht bisher unbekannte monistische Verwaltungsmodell untersucht und verschiedene Änderungen und Ergänzungen des bestehenden deutschen Rechts erörtert. N2 - The thesis looks at the demand for regulation for the German legislator to adjust the German stock companies law regarding the board of management to the EC-Regulation No. 2157/2001 on the Societas Europaea. The thesis first deals with the mentioned EC Regulation and, then, describes the basic demands for adjustment, fundamental techniques and ways of reference. After explaining the limits and principles which have to be considered adjusting German national law, the scope and demands for regulation in a German SE-Execution Act is described, in particular the so far in German stock companies law unknown monistic model of administration as well as other necessary alterations and additions to German law. KW - Deutschland KW - Reform KW - Aktienrecht KW - Europäische Union KW - Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) KW - SE-Verordnung KW - SE-Ausführungsgesetz KW - Regelungsbedarf KW - Verweisungstechnik KW - Europäische Aktiengesellschaft KW - SE-Regulation KW - SE-Executing Act KW - Stock Companies Act KW - Societas Europaea KW - European Companie Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-15270 ER - TY - GEN A1 - Pfleger, Jochen T1 - Die Problematik der unternehmerischen Mitbestimmung in der Europäischen Privatgesellschaft (SPE) T1 - The Issue of Employees' Co-Determination in the European Private Company (SPE) N2 - Die Arbeit behandelt allgemein die Probleme, die hinsichtlich der unternehmerischen Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der noch zu schaffenden Societas Privata Europaea (SPE) aufgetreten sind. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, warum die Mitbestimmung eines der zentralen Hindernisse bei der Schöpfung eines SPE-Statuts auf europäischer Ebene darstellt. Sodann werden verschiedene Lösungsansätze aufgezeigt wie die bestehenden Vorbehalte grundsätzlich überwunden werden könnten. Des Weiteren wird anhand eines vielversprechenden Verordnungsentwurfs dargelegt, welche Modifikationen eine erfolgreiche Umsetzung wahrscheinlicher machen würden. Schließlich gibt der Autor eine Einschätzung über die politischen Rahmenbedingungen des Vorhabens ab und wagt einen Blick in die Zukunft des Projekts "SPE". T3 - Würzburger Arbeiten zum Wirtschaftsrecht - 4 KW - Aufsichtsrat KW - Board of directors KW - EPC KW - EPG KW - Mitbestimmung KW - Europäische Privatgesellschaft KW - Europa-GmbH KW - European Private Company KW - Euro-GmbH KW - SFE KW - Société fermée européenne KW - Societas Privata Europaea KW - SPE KW - Co-Determination Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-97350 ER - TY - THES A1 - Päuser, Philipp T1 - Vertikale Beschränkungen im Europäischen Wettbewerbsrecht nach der VO (EG) Nr. 2790/99 T1 - Vertical Restraints in the European Competition Law after the block exemption regulation Nr. 2790/99 N2 - No abstract available KW - Vereinbarungen KW - Freistellungssystem KW - Marktanteilsschwelle KW - vertikale KW - GVO KW - vertical KW - restraints KW - agreements KW - exemption KW - marketshare Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-7119 ER - TY - GEN A1 - Radziwill, Werner Richard Ewald T1 - Privater Schadensersatz bei Kartellverstößen in Europa - Status Quo T1 - Private Antitrust Enforcement in Europe - Status Quo N2 - Die im Rahmen des Begleitstudiums im Europäischen Recht an der Universität Würzburg unter Betreuung durch Prof. Dr. Florian Bien entstandene Seminararbeit soll ausgehend von der Kasuistik des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einen Überblick über den Stand der privaten Rechtsdurchsetzung im Anschluss an Kartellverstöße in Europa geben. Private Schadensersatzklagen bei Kartellverstößen waren in Europa, anders als in den USA, bis in die letzten Jahre kaum verbreitet. Diese Arbeit will daher dazu beitragen den unterschiedlichen Stand in einigen wichtigen EU-Mitgliedsstaaten nachvollziehen zu können. Gleichzeitig sollen Probleme bei der privaten Rechtsdurchsetzung und Konflikte mit der behördlichen Verfolgung aufgezeigt werden. T3 - Würzburger Arbeiten zum Wirtschaftsrecht - 1 KW - Kartellrecht KW - Schadensersatz KW - Private Schadensersatzklagen KW - Antitrust KW - Competition Law KW - Private Enforcement Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-66710 ER - TY - THES A1 - Reich, Manfred T1 - Willensmängel und ihre Heilung bei letztwilligen Verfügungen T1 - Last wills with absences of intention and their cure N2 - Voraussetzungen letztwilliger Verfügungen, Testamentsauslegung, Andeutungstheorie, Heilung von letztwilligen Verfügungen, Gewissheit des Auslegungsergebnisses N2 - last will, absence of intention KW - Deutschland KW - Erbrecht KW - Willensmangel KW - Bestätigung KW - letztwillige Verfügung KW - Testamentsauslegung KW - Andeutungstheorie KW - last will KW - absence of intention Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-32458 ER - TY - THES A1 - Reik, Andrea T1 - Grenzüberschreitende Restrukturierungen von Unternehmen T1 - Cross-border restrukturing initiatives N2 - Die Globalisierung der Wirtschaft und die Fortentwicklung des Europäischen Binnenmarktes führen zu einer Steigerung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs und rufen bei vielen Gesellschaften das Bedürfnis hervor, sich durch grenzüberschreitende Restrukturierungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Da hierfür bisher gemeinschaftsrechtliche Regelungen fehlen und keine Rechtsangleichungen erfolgt sind, wurzeln entsprechende Maßnahmen in den nationalen Rechtsordnungen. Die zur Durchführung grenzüberschreitender Restrukturierungen notwendigen bilateralen Rechtsuntersuchungen werden in dieser Arbeit ausführlich für die Staaten Deutschland und Frankreich vorgenommen. Es wird geprüft ob und unter welchen Voraussetzungen bereits heute deutsch-französische Sitzverlegungen, Fusionen, Spaltungen und Eingliederungen zulässig sind. Hierzu werden die deutschen und französischen Vorschriften rechtsvergleichend analysiert, die Rechtslage nach beiden Rechtsordnungen dargestellt und deren Zusammenwirken untersucht. Dabei zeigt sich, dass einige deutsch-französische Restrukturierungen unter Berücksichtigung gewisser Bedingungen schon zum jetzigen Zeitpunkt zulässig sind. N2 - Economic globalisation and further developments within the European market have led to an increase in commercial competition across national borders. Many companies feel the need to react to this situation through subsequent re-structuring across geopolitical borders. Since communal regulations have yet to be drawn-up to account for this situation, enterprises are constrained by national legal systems. This monograph investigates extensively the legal implications of cross-border restructuring initiatives between Germany and France, in an effort to clarify the current legal situation. It investigates whether German-French Head Quaters transfers, mergers, split-ups and incorporations are currently possible and, if so, under what conditions. To achieve this, German and French legal regulations have been presented, juxtaposed and analysed for their complements or restrictions. The study shows that bilateral restructuring initiatives between Germany and France are already possible, although they are subject to particular constraints. KW - Deutschland KW - Sitzverlegung KW - Internationales Gesellschaftsrecht KW - Internationale Fusion KW - Gesellschaftsumwandlung KW - Frankreich KW - grenzüberschreitende Restrukturierung KW - Deutschland KW - Frankreich KW - Sitzverlegung KW - Fusion KW - Spaltung KW - Eingliederung KW - cross-border restructuring initiative KW - Germany KW - France KW - headquater transfer KW - merger KW - split-up KW - incorporation Y1 - 2001 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-734 ER - TY - THES A1 - Renner, Franziska T1 - Der Schutz des Nacherben bei der Veräußerung von Grundstücken aus dem Nachlass N2 - Die Arbeit beschäftigt sich mit allen Problemkreisen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken aus dem Nachlass bei der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft auftreten. Sie zeigt den aktuellen Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung und bewertet die jeweiligen Argumente. Ausgangspunkt der Betrachtungen ist die Regelung des § 2113 I BGB, wonach eine Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder Recht an einem Grundstück im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam ist, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde. Die vorliegende Arbeit betrachtet die Frage, in welchen Fällen § 2113 BGB direkt bzw. entsprechend anzuwenden ist. In diesem Zusammenhang ist die Behandlung von Grundstücken als Bestandteil eines Gesamthandsvermögens besonders zu erwähnen. Auch diesbezüglich bietet die Arbeit eine Zusammenfassung des Streitstandes und eine Auswertung der jeweiligen Argumente. Im Folgenden beschäftigt sich die Arbeit mit den Fragestellungen im Zusammenhang mit der Eintragung des Nacherbenvermerks im Grundbuch (§ 51 GBO) und dem Zusammenspiel von materiellen und grundbuchrechtlichen Vorschriften. Ebenso werden der Verzicht auf das Nacherbenrecht, der Nachnacherbe und der Ersatznacherbe im Hinblick auf den Schutz des Nacherben bei der Veräußerung von Grundstücken beleuchtet. Die Arbeit geht der Frage nach, in welchen Fällen eine Beeinträchtigung des Rechts des Nacherben durch eine Verfügung des Vorerben im Sinne des § 2113 I BGB vorliegt. KW - Nacherbschaft KW - Grundstücksübertragung KW - Nacherbe KW - Grundstück KW - Veräußerung KW - Nacherbenschutz Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-20884 ER - TY - THES A1 - Roth, Katharina T1 - Lizenzen an geschützten Stellungen ohne gesicherten Rechtscharakter T1 - Licences on protected positions without secured legal character N2 - Die Möglichkeit, künstlerische, technische und organisatorische Leistungsergebnisse und sonstige immaterielle Güter anderen zur Nutzung zu überlassen, ist für die Entwicklung unserer kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen von wesentlicher Bedeutung. Dies wird insbesondere bei den Lizenzvereinbarungen über Persönlichkeitsrechte und den sog. Know-how-Verträgen deutlich. Die rechtlichen Grundlagen solcher Lizenzen sind hingegen nur teilweise gesetzlich normiert bzw. dogmatisch geklärt. Lediglich in den immaterialgüterrechtlichen Sondergesetzen, wie etwa dem Patentgesetz oder dem Urheberrechtsgesetz, sind die Rechte an bestimmten geistigen und schöpferischen Leistungen ausdrücklich geregelt und ist die Möglichkeit ihrer Lizenzierung regelmäßig vorgesehen. Anders stellt sich die Lage bei denjenigen immateriellen Positionen dar, die nicht in den Anwendungsbereich der Sondergesetze fallen, jedoch einen Schutz aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften bzw. Rechtsinstitute, wie z.B. dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, erfahren. Sowohl der Rechtscharakter als auch die Lizenzierbarkeit dieser geschützten Stellungen, die den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung darstellen, sind in der Rechtsprechung und Literatur nach wie vor umstritten. Daher befaßt sich die Arbeit zunächst mit der Frage, ob an geschützten Stellungen – wie an den sondergesetzlich erfaßten Positionen – grundsätzlich subjektive absolute Rechte anerkannt werden können und ob die Voraussetzungen solcher Rechtspositionen aufgrund der einfachgesetzlichen Schutzmöglichkeiten erfüllt sind, oder ob letztere lediglich rein faktische Abwehrpositionen begründen. Dabei kommt dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz eine besondere Bedeutung zu, da er hinsichtlich seines Rechtsschutzcharakters Ähnlichkeiten zu den sondergesetzlichen Immaterialgüterrechten aufweist. Dieser spielt schließlich nicht nur für die Zulässigkeit, sondern auch für die rechtliche Form einer Lizenzierung eine entscheidende Rolle. Denn der Rechtscharakter der lizenzierten Rechtsposition ist nicht nur dafür ausschlaggebend, ob die Nutzungsüberlassung in Form einer Verfügung oder einer nur schuldrechtlichen Verpflichtung erfolgen kann, sondern auch für die Natur des zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer entstehenden Rechtsverhältnisses und der dem Lizenznehmer eingeräumten Rechtsposition. N2 - The possibility to cede the exploitation of artistic, technical or organisational achievements and other immaterial goods to other persons is of a significant importance for the development of our cultural, economic and social living conditions. This becomes in particular apparent with regard to the licensing agreements concerning personal rights and the so-called know-how-agreements. Whereas the legal basis of such licences are only partially legally stipulated or dogmatically clarified. Solely in the special laws concerning intellectual property rights like the patent law or the copyright law, the rights to certain intellectual and creative performances are expressly regulated and the possibility of their licensing regularly provided. The situation turns out to be different at those immaterial positions which do not fall in the scope of application of the above mentioned special laws but are covered by a legal protection on the basis of other legal prescriptions like the “supplementary protection of performances by competition law”. As well the legal nature as the possibility of licensing these protected positions, which form the object of the present analysis, are still disputed within the legal practice and literature. Therefore the assignment firstly deals with the question if subjective absolute rights basically can be acknowledged to these protected positions – like on the positions covered by the special laws – and if the conditions of such legal positions are fulfilled on the basis of simple legal protection or if the latter simply founds pure factual defence positions. At the same time the “supplementary protection of performances by competition law” is of a special importance as it shows similarities to the intellectual property rights based on the special laws with respect to its legal character. The same finally plays an important role not only for the legitimacy, but also for the legal form of licensing. The legal character of the licensed legal position is not only dicisive for the license of usage having the form of a provision of rights or only of a commitment in personam, but also for the nature of the legal relationship between the licenser and the licencee and of the legal position granted to the licencee. KW - Urheberrecht KW - Lizenz KW - Lizenz KW - Leistungsschutz KW - Wettbewerbsrecht KW - subjektives absolutes Recht KW - Zuweisungsgehalt KW - Licence KW - law of unfair competition KW - subjective absolute right Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-10488 ER - TY - JOUR A1 - Rupp, Caroline S. T1 - What’s New in European Property Law? An Overview of Publications in 2015/2016 JF - European Property Law Journal N2 - No abstract available. KW - European Property Law Y1 - 2017 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-194449 SN - 2190-8362 SN - 2190-8273 N1 - This publication is with permission of the rights owner freely accessible due to an Alliance licence and a national licence (funded by the DFG, German Research Foundation) respectively. VL - 6 IS - 1 ER -