TY - THES A1 - Roth, Katharina T1 - Lizenzen an geschützten Stellungen ohne gesicherten Rechtscharakter T1 - Licences on protected positions without secured legal character N2 - Die Möglichkeit, künstlerische, technische und organisatorische Leistungsergebnisse und sonstige immaterielle Güter anderen zur Nutzung zu überlassen, ist für die Entwicklung unserer kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen von wesentlicher Bedeutung. Dies wird insbesondere bei den Lizenzvereinbarungen über Persönlichkeitsrechte und den sog. Know-how-Verträgen deutlich. Die rechtlichen Grundlagen solcher Lizenzen sind hingegen nur teilweise gesetzlich normiert bzw. dogmatisch geklärt. Lediglich in den immaterialgüterrechtlichen Sondergesetzen, wie etwa dem Patentgesetz oder dem Urheberrechtsgesetz, sind die Rechte an bestimmten geistigen und schöpferischen Leistungen ausdrücklich geregelt und ist die Möglichkeit ihrer Lizenzierung regelmäßig vorgesehen. Anders stellt sich die Lage bei denjenigen immateriellen Positionen dar, die nicht in den Anwendungsbereich der Sondergesetze fallen, jedoch einen Schutz aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften bzw. Rechtsinstitute, wie z.B. dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, erfahren. Sowohl der Rechtscharakter als auch die Lizenzierbarkeit dieser geschützten Stellungen, die den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung darstellen, sind in der Rechtsprechung und Literatur nach wie vor umstritten. Daher befaßt sich die Arbeit zunächst mit der Frage, ob an geschützten Stellungen – wie an den sondergesetzlich erfaßten Positionen – grundsätzlich subjektive absolute Rechte anerkannt werden können und ob die Voraussetzungen solcher Rechtspositionen aufgrund der einfachgesetzlichen Schutzmöglichkeiten erfüllt sind, oder ob letztere lediglich rein faktische Abwehrpositionen begründen. Dabei kommt dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz eine besondere Bedeutung zu, da er hinsichtlich seines Rechtsschutzcharakters Ähnlichkeiten zu den sondergesetzlichen Immaterialgüterrechten aufweist. Dieser spielt schließlich nicht nur für die Zulässigkeit, sondern auch für die rechtliche Form einer Lizenzierung eine entscheidende Rolle. Denn der Rechtscharakter der lizenzierten Rechtsposition ist nicht nur dafür ausschlaggebend, ob die Nutzungsüberlassung in Form einer Verfügung oder einer nur schuldrechtlichen Verpflichtung erfolgen kann, sondern auch für die Natur des zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer entstehenden Rechtsverhältnisses und der dem Lizenznehmer eingeräumten Rechtsposition. N2 - The possibility to cede the exploitation of artistic, technical or organisational achievements and other immaterial goods to other persons is of a significant importance for the development of our cultural, economic and social living conditions. This becomes in particular apparent with regard to the licensing agreements concerning personal rights and the so-called know-how-agreements. Whereas the legal basis of such licences are only partially legally stipulated or dogmatically clarified. Solely in the special laws concerning intellectual property rights like the patent law or the copyright law, the rights to certain intellectual and creative performances are expressly regulated and the possibility of their licensing regularly provided. The situation turns out to be different at those immaterial positions which do not fall in the scope of application of the above mentioned special laws but are covered by a legal protection on the basis of other legal prescriptions like the “supplementary protection of performances by competition law”. As well the legal nature as the possibility of licensing these protected positions, which form the object of the present analysis, are still disputed within the legal practice and literature. Therefore the assignment firstly deals with the question if subjective absolute rights basically can be acknowledged to these protected positions – like on the positions covered by the special laws – and if the conditions of such legal positions are fulfilled on the basis of simple legal protection or if the latter simply founds pure factual defence positions. At the same time the “supplementary protection of performances by competition law” is of a special importance as it shows similarities to the intellectual property rights based on the special laws with respect to its legal character. The same finally plays an important role not only for the legitimacy, but also for the legal form of licensing. The legal character of the licensed legal position is not only dicisive for the license of usage having the form of a provision of rights or only of a commitment in personam, but also for the nature of the legal relationship between the licenser and the licencee and of the legal position granted to the licencee. KW - Urheberrecht KW - Lizenz KW - Lizenz KW - Leistungsschutz KW - Wettbewerbsrecht KW - subjektives absolutes Recht KW - Zuweisungsgehalt KW - Licence KW - law of unfair competition KW - subjective absolute right Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-10488 ER - TY - THES A1 - Möller, Winfried T1 - Tatsachenfeststellung im Asylprozess T1 - ascertainment of facts in asylum proceedings N2 - Die gründliche Tatsachenfeststellung ist elementare Voraussetzung für die Richtigkeit asyl-rechtlicher Entscheidungen. Die Arbeit unterzieht die asylgerichtliche Praxis einer kritischen Analyse und deckt deren Widersprüche und normativ nicht gerechtfertigten Eigenheiten auf mit dem Ergebnis, dass die Gerichte der Verpflichtung zur umfassenden Sachverhaltsaufklä-rung nicht nachkommen, sondern durch extensive Mitwirkungspflichten die Verantwortung für erfolglosen Rechtschutz dem Asylkläger aufbürden. N2 - The conscientious ascertainment of facts is a basic precondition of any legal decision concern-ing asylum seeking. The German judicial practice in asylum law is subject to this analysis. It reveals the contradictions and particularities compared to normal administrative law and its judicial application: Law courts usually do not meet their obligation to thoroughly clear up facts because they are supported by a legislation that attaches more importance to the acceleration of procedure than to correctness of results. Moreover, they create a number of asylum seekers’ duties to shift the responsibility even for ineffective legal protection on those seeking asylum. The study proves that law-courts according to the rules of court are liable to do anything possible to clear up the facts of persecution to make lawful decisions. KW - Deutschland KW - Asylverfahren KW - Tatsachenfeststellung KW - Asylrecht KW - Asylprozess KW - Mitwirkungspflichten KW - Beweisrecht KW - asylum law KW - ascertainment of facts KW - evidence Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-10383 ER - TY - THES A1 - Küster, Michelle T1 - Strafschadensersatz als Rechtsfolge nach § 15 AGG T1 - Punitive damages as a legal consequence according to § 15 AGG N2 - Die Dissertation untersucht die Rechtsfolgen nach § 15 AGG bei Verstößen gegen das AGG. Dabei werden anhand der entsprechenden Richtliniengebung und der Vorläufernorm des § 611a BGB zunächst die Voraussetzungen des europäischen Rechts geklärt. Ausgehend von diesen wird die Norm des § 15 AGG bezüglich Gesetzgebungsgeschichte und insbesondere strafenden Elementen als Inhalt vorgestellt. Rechtsvergleichend wird untersucht, ob mit § 15 AGG punitive damages aus dem anglo-amerikanischen Recht in das deutsche Recht integriert wurden. Ausgehend davon wird die generelle Möglichkeit der Privatstrafe im deutschen Recht erläutert und geklärt, ob § 15 AGG gegen die deutsche Rechtsordnung verstößt. N2 - This dissertation analyses the legal consequences of § 15 AGG in case of its violation. First the conditions of European law concerning antidiscrimination law in accordance to the EG-Directives and § 611a BGB are clarified. Based on these the code of § 15 AGG is presented regarding the history of legislation and the inclusion of punitive elements especially. By comparing different legal systems the analysis if § 15 AGG introduces punitive damages as they exist in the anglo-american law to the German legal system is conducted. In accordance with these assumptions the general possibility of the integration of punitive damages in German civil and labour law is discussed. It will be clarified if § 15 AGG violates German law. KW - Diskriminierungsverbot KW - Deutschland / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz KW - Punitive damages KW - Privatstrafe KW - Diskriminierungsverbot KW - Strafschadensersatz KW - Privatstrafe KW - Arbeitsrecht KW - AGG KW - antidiscrimination KW - punitive damages KW - labour law KW - AGG Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-52073 ER - TY - THES A1 - Fiederling, Thorsten T1 - Das Verfahren der Zillmerung in der Kapitallebensversicherung T1 - The procedure of Zillmerisation in the life insurance N2 - Die Dissertation beschäftigt sich mit dem Verfahren der Zillmerung bei der Kapitallebensversicherung. Sie legt dabei die Wirkungen der Zillmerung auf verschiedene Rechtsbereiche dar und überprüft deren Vereinbarkeit mit geltendem Recht, insbesondere den §§ 307 ff. BGB. Der Einfluss der Zillmerung auf den Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung steht im Zentrum der Arbeit. N2 - The dissertation deals with the legal problems of the Zillmerisation in the life insurance. The focus of this work is about cash value KW - Privatversicherungsrecht KW - Lebensversicherung KW - Deckungsrückstellung KW - Rückkaufswert KW - Rückkaufswert KW - Deckungsrückstellung KW - Deckungskapital KW - Zillmerung KW - Zillmerisation Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-53409 ER - TY - GEN A1 - Jones, Christopher A1 - Krauße, Christian T1 - Der Knochenmann N2 - Es handelt sich um eine mittelschwere Klausur auf Examensniveau. Neben Standardwissen zu gängigen Delikten wird vom Bearbeiter problembewusstes Transferdenken in ungewohnten, aber mit fundierter juristischer Arbeitstechnik gut lösbaren Problemkreisen erwartet. Der Fall wurde im Sommersemester 2009 im Rahmen des Examensklausurenkurses der Juristischen Fakultät gestellt. Der Notendurchschnitt betrug 5,68 Punkte, die Durchfallquote 21 %. KW - Straftat KW - Tötung KW - Totschlag KW - Gefährliche Körperverletzung KW - Körperverletzung KW - Schwere Körperverletzung KW - Freiheitsberaubung KW - Mord KW - Examensklausur KW - Jura KW - exam KW - murder KW - killing KW - aggravated battery KW - grievous bodily harm Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-55676 ER - TY - BOOK A1 - Jones, Christopher A1 - Nobis, Ralf A1 - Röchner, Susanne A1 - Thal, Paul T1 - Internet der Zukunft N2 - Wie kaum eine andere technische Neuerung hat das Internet das tägliche Leben von Millionen von Menschen verändert. Quasi im Gegenzug verändern mittlerweile aber auch Millionen von Menschen ihrerseits das Internet. Aus dem einfachen User wurde der Creator. Diese Entwicklung wird vielerorts unter den Begriff des Web 2.0 gefasst, das vor allem als Schlagwort die veränderte Rollenverteilung im Web beschreibt. Das Web 2.0 lässt sich aber auch typologisch begreifen, als Zusammenfassung vieler Ein-zelphänomene, die den Typus Web 2.0 charakterisieren. Diese Phänomene befinden sich aber (wie auch das Web selbst) in einem stetigen Wandel und Weiterentwicklungs-prozess, sodass sie sowohl dem Web 2.0 als auch dem Internet der Zukunft zugehörig zu sein scheinen: Während die Potentiale des Cloud Computing und der Augmented Reality wohl noch in den Kinderschuhen stecken, haben soziale Netzwerke, ubiquitäres Computing und Mashups die Medienlandschaft bereits grundlegend verändert. Eine stetige technische und ökonomische Weiterentwicklung dieser Phänomene kann allerdings nur auf den geleiteten Bahnen des Rechts stattfinden. Fraglich ist aber gerade – wie es im Bereich der neuen Medien so oft der Fall ist -, ob das Recht über die nötigen Rahmenbedingungen verfügt, um den besagten Entwicklungen entgegenzutreten. Das Memorandum Internet der Zukunft zeigt diese rechtlichen Hintergründe für die wichtigsten aktuellen IT-Erscheinungen auf und beleuchtet die besagten Phänomene aus technischer und ökonomischer Sicht, was letztlich auch dem interdisziplinären Charakter der Rechtsinformatik Rechnung trägt. KW - Cloud Computing KW - Content KW - Semantic Web KW - Identitätsdiebstahl KW - Cyber-Mobbing KW - Straftat KW - Medienstrafrecht KW - Ubiquitous Computing KW - Mashups KW - Cyberterrorismus KW - Automated Content Generation KW - Strafrecht Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-55736 ER - TY - THES A1 - Maierhofer, Antonia T1 - Die effizienteste Möglichkeit der Wohnungszwangsräumung für den Räumungsgläubiger T1 - The most efficient way of eviction for the ejector N2 - Die Dissertation untersucht die effizienteste Möglichkeit für den Gläubiger eines Wohnungszwangsräumungstitels zu der Räumung der Wohnung durch Zwangsvollstreckung zu gelangen. N2 - The dissertation researches the most efficient way for the ejector of an eviction to regain the apartment by enforcement. KW - Zwangsvollstreckung KW - Wohnung KW - Wohnungszwangsräumung KW - eviction Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-55311 ER - TY - THES A1 - Hustavova, Maria T1 - Förderung erneuerbarer Energien in der Slowakei und in Deutschland - Eine rechtsvergleichende Analyse am Beispiel der Richtlinie 2009/28/EG mit Schwerpunkt auf Biogas - T1 - Promoting renewable energy in Slovakia and in Germany – A comparative legal analysis exemplifying directive 2009/28/EG with focus on Biogas N2 - Das Europarecht stellt eine gemeinsame Grundlage für die Förderung der erneuerbaren Energien in den Mitgliedstaaten dar. Sowohl die Slowakei als auch Deutschland mussten die Richtlinie 2009/28/EG in ihr nationales Recht umsetzen. Dabei ergeben sich Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede. In der vorliegenden Arbeit werden die Förderungspolitiken beider Staaten erörtert und auch der Frage nachgegangen, inwiefern sie den Anforderungen der Richtlinie gerecht werden. Politische, kulturelle und historische Hintergründe spielen hierbei eine wichtige Rolle. Die Arbeit enthält auch Empfehlungen zum Handlungsbedarf. N2 - Promoting renewable energy in Slovakia and in Germany – A comparative legal analysis exemplifying directive 2009/28/EG with focus on Biogas KW - erneuerbare Energien KW - Slowakei KW - Richtlinie KW - Rechtsvergleich Y1 - 2012 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-92468 ER - TY - GEN A1 - Gröner, Simon T1 - Status quo und Perspektiven einer Kodifizierung des europäischen Verwaltungsrechts N2 - Obwohl die europäische Verwaltung und ihr Verwaltungsverfahren zunehmend an Bedeutung gewinnt, fehlt eine Generalkodifikation des Verwaltungsverfahrensrechts auf EU-Ebene. Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, den aktuellen Kodifikationsstand und die Möglichkeiten einer zukünftigen Kodifikation zu erörtern. Insbesondere werden die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Kodifikation untersucht, wobei der Schwerpunkt auf der Frage liegt, inwieweit die EU eine Kompetenz für eine solche besitzt. Daneben werden die rechtlichen Grenzen aus mitgliedstaatlicher Sicht am Beispiel Deutschland erörtert. Auf dieser Grundlage wird anschließend dargelegt, in welcher Form eine Kodifikation theoretisch umgesetzt werden kann. Außerdem werden drei aktuelle Kodifikationsentwürfe in ihren Grundzügen beschrieben, miteinander verglichen und kritisch beleuchtet. Anschließend werden die wesentlichen Punkte im Bereich Kodifikationsfähigkeit und -bedürftigkeit dargestellt, bevor als Abschluss die generellen Verwirklichungschancen einer Kodifikation sowie die Verwirklichungschancen der drei Entwürfe beurteilt werden. T3 - Würzburger Online-Schriften zum Europarecht - 13 KW - Europarecht KW - Kodifikation KW - Verwaltungsrecht KW - Verwaltungsverfahrensrecht KW - Kodifizierung KW - europäisches Verwaltungsrecht KW - ReNEUAL Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-302120 SN - 2199-790X ER - TY - JOUR A1 - Ludwigs, Markus A1 - Amann, Hannah T1 - Klausur im Kommunalrecht: Ausschluss aus dem Gemeinderat JF - JURA - Juristische Ausbildung N2 - Kein Abstract verfügbar. KW - Kommunalrecht KW - Klausur KW - Gemeinderat Y1 - 2017 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-195589 SN - 1612-7021 SN - 0170-1452 N1 - Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des Rechteinhabers aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz- bzw. Nationallizenz frei zugänglich. VL - 39 IS - 9 SP - 1106 EP - 1115 ER -