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Freiwillig angebotene Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug und Prozessbeschäftigung im Kündigungsschutzprozess

Continued employment offered by choice - default of acceptance and employment during case of protection against dismissal

Zitieren Sie bitte immer diese URN: urn:nbn:de:bvb:20-opus-56314
  • Die einvernehmliche Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses kann ein grundsätzliches Problem des deutschen Kündigungsschutzrechts lösen: Dass dieses nur eine ex-post-Beurteilung zulässt, zwingt den gekündigten Arbeitnehmer regelmäßig dazu, seinen Arbeitsplatz zumindest zeitweise zu ver-lassen. Mit dem möglichen Nachteil, bestimmte Positionen oder Qualifikationen im Betrieb zu verlieren. Dagegen riskiert der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung stets, in Annahmeverzug zu geraten und Lohn zahlen zu müssen, ohne im GegenzugDie einvernehmliche Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses kann ein grundsätzliches Problem des deutschen Kündigungsschutzrechts lösen: Dass dieses nur eine ex-post-Beurteilung zulässt, zwingt den gekündigten Arbeitnehmer regelmäßig dazu, seinen Arbeitsplatz zumindest zeitweise zu ver-lassen. Mit dem möglichen Nachteil, bestimmte Positionen oder Qualifikationen im Betrieb zu verlieren. Dagegen riskiert der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung stets, in Annahmeverzug zu geraten und Lohn zahlen zu müssen, ohne im Gegenzug wenigstens die Arbeitsleistung erhalten zu haben. Damit ist die vorübergehende Weiterbeschäftigung „bis zum Abschluss des Kündigungs-schutzverfahrens“ für beide Seiten nur sinnvoll. Vorliegend wurde untersucht, wie ein solcher Prozessarbeitsvertrag geschlossen wird, welche Rechte und Pflichten er für Arbeitgeber und Arbeitnehmer begrün-det und unter welche Bedingung und Befristungen er (zwangsläufig) gestellt ist. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob und inwieweit das Schriftformerfor-dernis des § 14 Abs. 4 TzBfG zu beachten ist. Lehnt der Arbeitnehmer eine ihm angebotene Weiterbeschäftigung dagegen ab, so stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf seinen Verzugslohnan-spruch hat. Die Rechtsprechung des BAG, wonach der bei Ausspruch einer un-wirksamen Kündigung begründete Annahmeverzug des Arbeitgebers zwar nicht ende, der Arbeitnehmer sich aber über § 615 S. 2 BGB böswillig unterlassenen Zwischenverdienst anrechnen lassen müsse, wird hier einer kritischen Prüfung unterzogen.zeige mehrzeige weniger
  • although beeing foreseen in another way by the german law there are a lot of reasons to continue employment during a law case of protection against dismissal. these reasons and the resulting problems such a continued employment head to are shown here.

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Metadaten
Autor(en): Jan Zimmerling
URN:urn:nbn:de:bvb:20-opus-56314
Dokumentart:Dissertation
Titelverleihende Fakultät:Universität Würzburg, Juristische Fakultät
Institute der Universität:Juristische Fakultät / Institut für Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht
Datum der Abschlussprüfung:09.11.2010
Sprache der Veröffentlichung:Deutsch
Erscheinungsjahr:2010
Originalveröffentlichung / Quelle:Zimmerling, Jan: Freiwillig angebotene Weiterbeschäftigung : Annahmeverzug und Prozessbeschäftigung im Kündigungsschutzprozess / Jan Zimmerling. - Hamburg: Kovač, 2011. - ISBN: 978-3-8300-5625-6. - (Schriftenreihe Arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse ; 155). - Zugl.: Würzburg, Univ., Diss., 2010
Allgemeine fachliche Zuordnung (DDC-Klassifikation):3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Normierte Schlagworte (GND):Deutschland; Gläubigerverzug; Befristetes Arbeitsverhältnis; Befristung; Kündigungsschutzklage
Freie Schlagwort(e):Kündigungsschutzklage; Prozessbeschäftigung; Schriftform; Schriftformerfordernis; Zumutbare Beschäftigung; Zwischenverdienst
continued employment; default of acceptance; protection against dismissal
Datum der Freischaltung:29.04.2011
Betreuer:Prof. Dr. Christof Kerwer
Lizenz (Deutsch):License LogoDeutsches Urheberrecht