Tiere in der Räumungsvollstreckung
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- Hält ein Mieter auf dem Mietobjekt eine Vielzahl von Tieren, so stellt sich für den Fall einer vom Vermieter eingeleiteten Räumungsvollstreckung die Frage, wie der Gerichtsvollzieher mit diesen Tieren zu verfahren hat. In der Zivilgerichtsbarkeit wird letztinstanzlich die Auffassung vertreten, nicht der Gerichtsvollzieher sei für die Inverwahrungnahme der Tiere zuständig, sondern vielmehr die öffentlichen Gefahrenabwehrbehörden. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit verneint demgegenüber letztinstanzlich einen Anspruch des Vollstreckungsgläubigers aufHält ein Mieter auf dem Mietobjekt eine Vielzahl von Tieren, so stellt sich für den Fall einer vom Vermieter eingeleiteten Räumungsvollstreckung die Frage, wie der Gerichtsvollzieher mit diesen Tieren zu verfahren hat. In der Zivilgerichtsbarkeit wird letztinstanzlich die Auffassung vertreten, nicht der Gerichtsvollzieher sei für die Inverwahrungnahme der Tiere zuständig, sondern vielmehr die öffentlichen Gefahrenabwehrbehörden. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit verneint demgegenüber letztinstanzlich einen Anspruch des Vollstreckungsgläubigers auf Einschreiten öffentlicher Behörden und verweist denselben auf die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers und damit auf den Zivilrechtsweg. Dies führt letztlich dazu, dass sowohl der Gerichtsvollzieher als auch die öffentlichen Behörden ihre Zuständigkeit unter Berufung auf die jeweils maßgebliche Rechtsprechung ablehnen und der Räumungstitel dann tatsächlich nicht realisiert werden kann, also ein faktisches Vollstreckungshindernis besteht. Ausgehend von dieser Problematik wird die Frage der Handhabung von Tieren in der Räumungsvollstreckung in grundlegender und umfassender Weise erörtert sowie die eben geschilderte Konfliktsituation aufgelöst. Hierbei wird auf die Praxistauglichkeit der Ausführungen besonderer Wert gelegt.…
Autor(en): | Jochen Sues |
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URN: | urn:nbn:de:bvb:20-opus-430 |
Dokumentart: | Dissertation |
Titelverleihende Fakultät: | Universität Würzburg, Juristische Fakultät |
Institute der Universität: | Juristische Fakultät / Institut für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht |
Datum der Abschlussprüfung: | 06.02.2002 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Allgemeine fachliche Zuordnung (DDC-Klassifikation): | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |
Normierte Schlagworte (GND): | Deutschland; Räumungsvollstreckung; Tiere |
Freie Schlagwort(e): | Gerichtsvollzieher; Kosten; Räumungsvollstreckung; Tiere; Zwangsräumung; Zwangsvollstreckung |
Datum der Freischaltung: | 18.07.2002 |
Betreuer: | Prof. Dr. Inge Scherer |